Datum: 09.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 21:14 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 26.02.2025 öff. Teil und
Ausschusssitzung "Echinger Wegäcker" 26.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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1 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister der Gemeinderat um Zustimmung zur nachträglichen Aufnahme von TOP 14 (= Bauantrag), sodass dieser ohne Zeitverzug bearbeitet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
a) Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 26.02.2025 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
b) Die Niederschrift der Ausschusssitzung 26.03.2025 öff. Teil wurde von den Ausschussmitgliedern eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Beschluss 1
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister der Gemeinderat um Zustimmung zur nachträglichen Aufnahme von TOP 14 (= Bauantrag), sodass dieser ohne Zeitverzug bearbeitet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
JA: 10
NEIN: 2
***
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 26.02.2025 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
***
Die Niederschrift der Ausschusssitzung 26.03.2025 öff. Teil wurde von den Ausschussmitgliedern eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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2 |
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3. Namensgebung für die neu entstehende Straße i. R. d. Erschließung des Baugebiets "Dorfanger" / hier: Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Pressetaugliche Texte
Durch die beschlossene Realisierung des Baugebiets „Dorfanger“ entsteht die Notwendigkeit, für die in diesem Zuge entstehende neue Straße einen Straßennahmen vergeben.
Bei der Namensgebung für die Straße ist zu beachten, dass diese perspektivisch einen breiteren Raum einnimmt als aktuell geplant (vgl. FNP-Potentiale im Umgriff, Ringschluss zu Kirchstraße oder Aresinger Straße denkbar, vorbehaltlich entsprechender Bauleitverfahren).
Einem internen Stimmungsbild aus dem Gemeinderat folgend, könnte die neu entstehende Straße gleichlautend zum Bebauungsplan „DORFANGER“ heißen.
Definition des Begriffs "Dorfanger"
Der Dorfanger ist eine traditionelle, meist langgestreckte und offene Grünfläche im Zentrum eines Dorfes. Er war historisch gesehen ein gemeinschaftlich genutzter Raum, der oft als Weidefläche, etc. diente. Besonders in altbayerischen und fränkischen Dörfern ist der Anger ein prägendes Element der Siedlungsstruktur.
Warum die neue Straße "Dorfanger" heißen könnte:
1. Historische Verankerung: In Bayern waren viele Dörfer um einen Anger herum angelegt. Der Name könnte an diese historische Siedlungsform erinnern.
2. Tradition trifft Moderne: Die Namensgebung verbindet die historische Ortsgestaltung mit einer neuen Siedlungsentwicklung und sorgt für eine authentische, heimatverbundene Bezeichnung.
3. Aufwertung des Wohnumfelds: Ein Straßenname mit Bezug zur Tradition kann die Attraktivität des Baugebiets steigern und eine gewisse Heimatverbundenheit vermitteln.
Beschlussvorschlag:
A)
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Dorfanger“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Dorfanger“
B)
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten.
Beschluss
A)
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Dorfanger“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Dorfanger“
B)
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Richtlinie der Gemeinde Türkenfeld für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs / hier: Fortschreibung des Beschlusses aufgrund allg. Lohn- und Preissteigerungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.06.2023
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ö
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Pressetaugliche Texte
Wie dem Gemeinderat bekannt, wurde das insb. in Deutschland häufig angewandte Konstrukt „Einheimischenmodell“ nach entsprechenden Bedenken seitens der Europäischen Kommission zwischenzeitlich auf rechtssichere Beine gestellt. Details zu den zwischen Deutschland und den EU-Verantwortlichen vereinbarten Eckpunkten sind online abrufbar (siehe https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/einheimischenmodell/index.php).
Eine Fortschreibung des im Juni 2023 gefassten Beschlusses ist nach Meinung der Verwaltung notwendig, weil sich – in Folge der Inflationsentwicklung – Löhne und Gehälter seither erhöht haben und auch der allg. Preisindex gestiegen ist.
Folgende Parameter (i. S. Stellschrauben) sollten angepasst werden:
Stellschraube 1 (zu Punkt 1.5. aus dem Kriterien-Katalog, Schreiben des Ministeriums – siehe https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/21_leitlinien-einheimischenmodell-anwendungshinweis_20210512.pdf) – EINKÜNFTE der Antragsteller: Lt. Statistischem Bundesamt (vgl. sog. „Reallohn-Index“) sind die Real-Löhne seit 2023 um 11,4% gestiegen. Weitere Steigerungen sind im Hinblick auf div. laufende Tarifrunden im Jahr 2025 zu erwarten. Lt. Mitteilung des Ministeriums können die bis zum Zeitpunkt der Vergabe erwartbaren Steigerungen bereits jetzt mit eingepreist werden. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Maximalbeträge bzgl. der Einkünfte um 15% anzuheben.
Folglich soll fortan – gerundet! – gelten:
(…) 1.5 Die Einkünfte des Antragstellers zuzüglich der Einkünfte seines Ehegatten oder Lebenspartners dürfen 155.000,00 EUR (bei unverheirateten oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einzelpersonen 77.500,00 EUR) nicht übersteigen. Je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich diese Obergrenze um einen Betrag in Höhe von 8.000,00 EUR.
Bisher gilt:
(…) 1.5 Die Einkünfte des Antragstellers zuzüglich der Einkünfte seines Ehegatten oder Lebenspartners dürfen 135.000,00 EUR (bei unverheirateten oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einzelpersonen 67.500,00 EUR) nicht übersteigen. Je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich diese Obergrenze um einen Betrag in Höhe von 7.000,00 EUR.
Stellschraube 2 (zu Punkt 1.6 aus dem Kriterienkatalog) – VERMÖGEN der Antragsteller:
Beispiel: Bei einem angenommenen Brutto-Verkehrswert von 1.050 EUR je m² (aktueller Bodenrichtwert) und einem 300m² großen Grundstück für eine Doppelhaushälfte darf das Vermögen der Antragsteller 315.000 EUR nicht übersteigen. Betrachtet man nun die Entwicklung der Baukosten und Baunebenkosten in den letzten Jahren, entspricht der aus dem Bodenrichtwert abgeleitete Wert (= Vermögens-Höchstgrenze) vermutlich in vielen Fällen nur knapp dem standardmäßig geforderten Eigenkapital von 30% i. R. einer regulären Baufinanzierung. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, eine gleitende Regelung zu definieren. Diese könnte wie folgt lauten:
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, den nachfolgenden genannten Passus 2.2.3 bei der Punktevergabe im Sinne der Prozess-Vereinfachung und Anpassung an die Realitäten zu streichen.
Begründung: Die in der Vergangenheit getroffene Annahme, dass Personen mit einem möglichst niedrigen Einkommen eine möglichst hohe (Zusatz)-Punktzahl bei der Bewerbung erhalten sollen, passt nicht mehr in die Realität. Die Höhe der zu erwartenden Bau- bzw. Erwerbskosten allein bedingt schon ein gewisses Einkommen. In Verbindung mit den weiteren geltenden Bewertungskriterien (Einkommen, Familienstand, Vermögen, …) erscheint dieses Zusatzkriterium verzerrend und weckt falsche Erwartungen.
Ebenfalls gestrichen werden soll der Passus 2.2.5:
Stattdessen empfiehlt die Verwaltung, den nachfolgenden Passus 2.2.4 großzügiger zu fassen. So ist sichergestellt, dass den sich ändernden Lebens-Biografien Rechnung getragen wird. Bisher waren die Punkte 2.2.5 und 2.2.4 im Gesamtkontext zu sehen und wurden gemeinschaftlich mit max. 90 Punkten bewertet.
Zuletzt schlägt die Verwaltung vor, einen konkretisierenden Passus bzgl. der Gültigkeit der Richtlinie i. B. auf Geschosswohnungsbau (vgl. z. B. Projekt Dorfanger) aufzunehmen:
Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus, alle bisher im Gemeindegebiet in ähnlichem/ gleichem Kontext geltenden Richtlinien außer Kraft zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinie wie vorgelegt und unter Berücksichtigung der in der Sitzung beschlossenen Anpassungen. Alle bisher im Gemeindegebiet geltenden Richtlinien in ähnlichem/ gleichen Kontext werden außer Kraft gesetzt für zukünftige Vergabe-Runden.
Beschluss
Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinie wie vorgelegt und unter Berücksichtigung der in der Sitzung beschlossenen Anpassungen. Alle bisher im Gemeindegebiet geltenden Richtlinien in ähnlichem/ gleichen Kontext werden außer Kraft gesetzt für zukünftige Vergabe-Runden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Gemeindlicher Friedhof / hier: Freigabe der veranschlagten Mittel für den Abschluss der Wege-Sanierung sowie des Austauschs des Tores im Bereich des neuen Friedhofs sowie zusätzlicher Sanierungsbedarf an der Aussegnungshalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Pressetaugliche Texte
Die Gemeinde hat seit Übernahme der Verantwortung für den Friedhof Türkenfeld div. Arbeiten beauftragt und umgesetzt:
- Schaffung eines Baumurnen-Grabfeldes
- Sanierung der Aussegnungshalle (Malerarbeiten, Beschaffung neuer Möblierung, etc.)
- Fortsetzung der von der Kirchenverwaltung begonnenen Sanierung schadhafter Wege
- Generell: Aufwertung des Friedhofs und Öffnung für neue Bestattungsformen.
Bereits beschlossen und beauftragt wurde die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Friedhofsbereich, ergänzt um einen sauber abgetrennten Müll-Bereich. Diese Maßnahme ist derzeit in Umsetzung.
Für das Jahr 2025 hat der Gemeinderat im Haushalt Mittel bewilligt, um die noch nicht ertüchtigten und schadhaften Friedhofswege instand zu setzen.
Hierfür liegen folgende Angebote vor:
- Fa. A 24.700 €
- Fa. B 22.100 €
Außerdem muss – leider auch bedingt durch Vandalismus – das Einfahrtstor zum neuen Friedhof an der sog. Pfarrgarage erneuert werden. Die dort installierte Holz-Konstruktion kann nicht mehr repariert werden. Ein entsprechender Ansatz ist im Haushaltsplan vorhanden.
Hierfür liegt ein Angebot vor:
- Fa. A über 3.350 €
- Keine weiteren Angebote eingegangen
Zuletzt wurde bei eigentlich kleineren Spenglerarbeiten festgestellt, dass das Dach der Aussegnungshalle in den Randbereichen arg schadhaft ist. Dort sind ebenfalls Investitionen notwendig, die keinen langen Aufschub dulden. Vgl. Fotos.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Arbeiten auch in diesem Jahr umzusetzen, obwohl kein Haushaltsansatz dafür gebildet wurde. Refinanziert werden können die Ausgaben durch Minderausgaben an anderer Stelle. Mit Kosten von ~ 18 TEUR wird gerechnet.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Haushaltsplanung
Kosten für Dachsanierung wären außerplanmäßig und sind durch Minderausgaben an anderer Stelle zu decken.
Der Gemeinderat beschließt, das im Haushalt veranschlagte Budget i. H. v. 26 TEUR für den Abschluss der Wege-Sanierung sowie die Erneuerung des Tores wie im Sachvortrag dargestellt bereitzustellen. Die Verwaltung wird mit der Vergabe der Aufträge beauftragt.
Gleichzeitig stellt der Gemeinderat überplanmäßige Mittel in Höhe von 18 TEUR für die Dachsanierung der Aussegnungshalle zur Verfügung. Auch hier wird die Verwaltung ermächtigt, die Aufträge zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das im Haushalt veranschlagte Budget i. H. v. 26 TEUR für den Abschluss der Wege-Sanierung sowie die Erneuerung des Tores wie im Sachvortrag dargestellt bereitzustellen. Die Verwaltung wird mit der Vergabe der Aufträge beauftragt.
Gleichzeitig stellt der Gemeinderat überplanmäßige Mittel in Höhe von 18 TEUR für die Dachsanierung der Aussegnungshalle zur Verfügung. Auch hier wird die Verwaltung ermächtigt, die Aufträge zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Projekt "Sanierung Pumpen & Elektrotechnik im Bereich (Ab)-wasser" / hier: Aktuelle Informationen zum Projekt aufgrund abgelehnter Förderanträge seitens des Freistaats Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.07.2022
|
ö
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beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
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26.02.2025
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ö
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beschließend
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11 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Pressetaugliche Texte
Ausgangslage (Stand der letzten Gemeinderatsbefassung, Juli 2024):
Im Jahr 2022 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des teils mangelhaften Zustands der Pumpentechnik im Bereich der Abwasserentsorgung umfassende Planungsleistungen. Ziel war es, den konkreten Sanierungsbedarf zu ermitteln und zugleich die Förderfähigkeit der Maßnahme zu klären – mit dem Hauptaugenmerk auf einer Energieeinsparung im laufenden Betrieb.
Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und notwendiger baulicher Ertüchtigungen an den Pumpenschächten ist nun mit Gesamtkosten von rund 1,45 Mio. EUR zu rechnen (siehe Information in der letzten Gemeinderatssitzung).
Förderbescheid des Bundes & Förderbedingungen:
Seit Herbst 2024 liegt eine verbindliche Förderzusage des Bundes in Höhe von 188.364,91 € brutto vor. Dieser Betrag basiert auf anerkannten Gesamtkosten von 1.254.109,11 € und einem förderfähigen Anteil von 627.883,03 € (Fördersatz: 30 %).
Der formale Förderbescheid sollte zum 01.03.2025 ergehen (und ist Anfang März ergangen). Ab diesem Datum beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich möglich, wird aber üblicherweise erst kurz vor Fristablauf und nur mit nachvollziehbarer Begründung gewährt.
Ablehnung der Landesförderung durch den Freistaat Bayern:
Mit E-Mail vom 05. Februar 2025 teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass der Antrag auf Förderung im Rahmen von KommKlimaFöR/KommKlimaFöR 2023 abgelehnt wird. Ein schriftlicher Bescheid steht noch aus.
Die Maßnahme war ursprünglich als Co-Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln geplant, um die erhebliche finanzielle Belastung für die Gemeinde abzufedern. Nach über zwei Jahren intensiver Vorbereitung ist der Rückzug des Freistaats besonders bedauerlich.
Seit der Ablehnung wurden durch Bürgermeister und Verwaltung mehrere Anläufe unternommen, um doch noch Landesmittel zu erhalten oder zumindest einen „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ anerkennen zu lassen. Am 02.04.2025 erreichte den Bürgermeister eine E-Mail des zuständigen Staatsministers, in der endgültig mitgeteilt wurde, dass angesichts der Haushaltslage und Finanzkraft der Gemeinde keine Landesmittel bereitgestellt werden.
Versuch zur Erhöhung des Bundesfördersatzes:
Die Verwaltung hat geprüft, ob eine nachträgliche Anpassung des Bundeszuschusses möglich ist. Dies wurde von der zuständigen Stelle ausgeschlossen.
Fazit und weiteres Vorgehen:
Die Maßnahme ist technisch zwingend notwendig – insbesondere hinsichtlich der Erneuerung der Elektrotechnik – und nicht verzichtbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, an der Maßnahme grundsätzlich festzuhalten.
Aufgrund der angespannten Arbeitsbelastung (Bahnhofstraße II, Schwimmbad etc.) wird empfohlen, die Umsetzung ab dem Jahr 2026 zu planen. Ein weiteres Hinauszögern birgt allerdings das Risiko steigender Baukosten. Andererseits könnte sich die Förderkulisse im Zuge des öffentlich diskutierten Infrastruktur-Sanierungspakets noch verbessern.
Daher schlägt die Verwaltung vor:
- Die Ausschreibung der Arbeiten für Herbst/Winter 2025 vorzubereiten.
- Vorher die Förderlandschaft nochmals zu prüfen.
- Den Bundeszuschuss nicht durch zu langes Zuwarten zu gefährden.
Zusätzlich ist im Herbst 2025 die finanzielle Lage der Gemeinde erneut zu bewerten. Sollte sich diese durch die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung deutlich verschlechtern, kann ein weiteres Zuwarten – trotz technischer Notwendigkeit – gerechtfertigt sein. Rein technisch wäre ein Aufschub von ein bis zwei Jahren vertretbar, sofern die Förderung dabei nicht gefährdet wird.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Ausgaben i. H. v. 1,45 Mio. EUR im Jahr 2026.
Bundesförderung in Höhe von ~ 190 TEUR.
Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Das Projekt wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand der Planungen sowie die Förderlage zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Sanierung der Pumpentechnik (einschließlich Elektrotechnik) wie bisher geplant weiter zu verfolgen.
3. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Herbst/Winter 2025 vorbereitet werden – vorbehaltlich einer erneuten Prüfung der Fördermöglichkeiten sowie der Haushaltslage der Gemeinde im Herbst 2025.
4. Ziel bleibt der Beginn der Umsetzung im Jahr 2026, sofern keine wesentlichen neuen Erkenntnisse (z. B. geänderte Förderkulisse, Haushaltslage) entgegenstehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Bundeszuschuss in Höhe von 188.364,91 € nicht zu gefährden.
Alle anderslautenden Beschlüsse in dieser Sache werden aufgehoben.
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand der Planungen sowie die Förderlage zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Sanierung der Pumpentechnik (einschließlich Elektrotechnik) wie bisher geplant weiter zu verfolgen.
3. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Herbst/Winter 2025 vorbereitet werden – vorbehaltlich einer erneuten Prüfung der Fördermöglichkeiten sowie der Haushaltslage der Gemeinde im Herbst 2025.
4. Ziel bleibt der Beginn der Umsetzung im Jahr 2026, sofern keine wesentlichen neuen Erkenntnisse (z. B. geänderte Förderkulisse, Haushaltslage) entgegenstehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Bundeszuschuss in Höhe von 188.364,91 € nicht zu gefährden.
Alle anderslautenden Beschlüsse in dieser Sache werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schwerpunkt "westlich der Kälberweide")/ hier: Vorstellung der Vorentwurfsunterlagen mit anschließendem Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
|
ö
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beschließend
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7 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung der Ratsmitglieder Gerhard Müller und Michael Schneller.
Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
AUSGANGSLAGE:
Die Gemeinde Türkenfeld plant die Schaffung von rund 10.000 m² neuen Gewerbeflächen direkt an bestehenden Gewerbestrukturen. Dabei setzt die Gemeinde auf eine bewusste Nachnutzung eines bereits genutzten Areals – konkret der ehemaligen Kiesabbauflächen „An der Kälberweide“. Die Grundidee, die bereits 2017 skizziert wurde, verfolgt das Ziel, durch die Nachnutzung von Flächen, die durch den Kiesabbau bereits verändert wurden, dringend benötigte Gewerbeflächen zu schaffen, ohne dabei neue Flächen „auf der grünen Wiese“ auszuweisen. Die ehemalige Kiesgrube, die größtenteils im Besitz der Gemeinde ist, grenzt direkt an das bestehende Gewerbegebiet. Die Fläche ist bereits teilweise gewerblich genutzt und alle notwendigen Infrastrukturkomponenten wie Straßen, Strom und Wasser sind vorhanden.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Gemeinde ist der Naturschutz: Daher wurde ein Expertenbüro beauftragt, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt genau zu untersuchen und geeignete Maßnahmen für einen nachhaltigen Ausgleich zu entwickeln. Die Gemeinde setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
Durch den Verkauf der Gewerbeflächen sowie die späteren Gewerbesteuereinnahmen könnten wichtige Projekte in der Gemeinde, wie etwa die Sanierung des Schwimmbads, Co-finanziert werden. Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern verliefen positiv und entsprechende Vor-Verträge wurden bereits geschlossen.
Nach positiven Signalen aller beteiligten Fachbehörden hat der Gemeinderat im Rahmen der Januar-Sitzung 2025 einstimmig beschlossen, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Die vorliegende Sitzungsvorlage ist essentieller Teil dieser Verfahrensschritte bzgl. Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung. Parallel beauftragt wurde ein sog. „Hydrologisches Gutachten“.
INHALTSBESCHREIBUNG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 22.01.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 278 und 278/2 sowie für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 280/1, 1518, 1542, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1549, 1550 und 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Mit dieser 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen ehemals, größtenteils bereits ausgebeutete Kiesabbauflächen, unmittelbar angrenzend an das im Südwesten der Ortslage Türkenfeld bereits bestehende Gewerbegebiet Süd für eine gewerbliche Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden, nachdem keine anderweitigen Flächenpotenziale in der Gemeinde Türkenfeld für die zahlreich vorliegenden Anfragen nach gewerblichen Nutz-/Bauflächen zur Verfügung gestellt werden können. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Gemeinderat auch bereits die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für diesen Bereich im Südwesten der Ortslage Türkenfeld beschlossen.
Infolge der arten- und naturschutzfachlichen Wertigkeiten der gewerblich zu entwickelnden Flächen hat die Gemeinde diese Projektidee bereits frühzeitig den maßgebenden Fachdienststellen im Landratsamt Fürstenfeldbruck (Bauamt, Naturschutz, Wasserrecht etc.), dem Wasserwirtschaftsamt München sowie der Regierung von Oberbayern vorgestellt und gemeinsam mit diesen die erforderlichen Vorgaben und Schritte für die geplante bauliche Entwicklung / Nachnutzung der offenen Grube definiert. Hierzu wurden auch bereits erste Fachgutachten (artenschutzrechtliche Prüfung) erarbeitet und mit den Fachdienststellen vorberaten. In diesen seit März 2024 geführten Gesprächen hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten der geplanten baulichen Entwicklung grundsätzlich offen gegenüberstehen, wenn hierbei insbesondere ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang im Hinblick auf die sich ergebenden natur- und artenschutzrechtlichen Themen erfolgt.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden basierend auf den bislang vorliegenden Erkenntnissen zwischenzeitlich die Unterlagen (Planzeichnung, Begründung mit vorläufigem Umweltbericht) zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „westlich der Straße „An der Kälberweide“ erarbeitet. Nach einer ebenfalls bereits erfolgten Bestandsvermessung wurde in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Verwaltung auch eine Einbeziehung weiterer gewerblicher Nutzflächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ vorgenommen, um auch für diese in gewissem Maße eine gewerbliche Erweiterung nach Westen planungsrechtlich sichern zu können. Der konkrete Umgriff der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nun den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld, mit einer Gesamtfläche von etwa 3,04 ha. Demzufolge muss der Änderungsbeschluss vom 22.01.2025 entsprechend modifiziert werden.
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 09.04.2025 sieht eine relativ kompakt gewählte, maßvolle gewerbliche Arrondierung der bereits im Südwesten der Ortslage Türkenfeld vorhandenen gewerblichen Strukturen vor.
Die verkehrliche und technische Erschließung der neuen gewerblichen Nutzflächen erfolgt über die Straße „An der Kälberweide“ sowie über eine neu geplante Stichstraße.
Randliche Grün- / Gehölzstrukturen sollen auch künftig eine angemessene grünordnerische Vernetzung mit den angrenzenden Forstflächen gewährleisten.
Dieser Vorentwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B) durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Sofern erforderlich, werden die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens dann auch bei der Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt. Die Verfahrensschritte zur frühzeitigen Beteiligung werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.
Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden auch die Flächen im Bereich des ehemaligen Hundesportvereins östlich der Straße „An der Kälberweide“ gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt und an den hier bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ angepasst. Im Zuge dieser Berichtigung werden diese Flächen vorwiegend als „Gewerbegebiet“ mit randlichen „Grünflächen“ entlang der Grenze zur östlich benachbarten Sportanlage dargestellt. Diese Berichtigung wird im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nachrichtlich mitgeführt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Umgriff des Änderungsgebietes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld für den Bereich westlich der Straße „An der Kälberweide“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
2. Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Flächen des ehemaligen Hundesportvereins östlich der Straße „An der Kälberweide“ gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an den Inhalt des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ angepasst.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
4. Zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Umgriff des Änderungsgebietes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld für den Bereich westlich der Straße „An der Kälberweide“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
- Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Flächen des ehemaligen Hundesportvereins östlich der Straße „An der Kälberweide“ gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an den Inhalt des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ angepasst.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
- Zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Bauleitplanung; 2. Änderung Gewerbegebiet Süd (Projekt "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.)/ hier: Vorstellung der Vorentwurfsunterlagen mit anschließendem Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
|
ö
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beschließend
|
8 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung der Ratsmitglieder Gerhard Müller und Michael Schneller.
Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
AUSGANGSLAGE:
Die Gemeinde Türkenfeld plant die Schaffung von rund 10.000 m² neuen Gewerbeflächen direkt an bestehenden Gewerbestrukturen. Dabei setzt die Gemeinde auf eine bewusste Nachnutzung eines bereits genutzten Areals – konkret der ehemaligen Kiesabbauflächen „An der Kälberweide“. Die Grundidee, die bereits 2017 skizziert wurde, verfolgt das Ziel, durch die Nachnutzung von Flächen, die durch den Kiesabbau bereits verändert wurden, dringend benötigte Gewerbeflächen zu schaffen, ohne dabei neue Flächen „auf der grünen Wiese“ auszuweisen. Die ehemalige Kiesgrube, die größtenteils im Besitz der Gemeinde ist, grenzt direkt an das bestehende Gewerbegebiet. Die Fläche ist bereits teilweise gewerblich genutzt und alle notwendigen Infrastrukturkomponenten wie Straßen, Strom und Wasser sind vorhanden.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Gemeinde ist der Naturschutz: Daher wurde ein Expertenbüro beauftragt, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt genau zu untersuchen und geeignete Maßnahmen für einen nachhaltigen Ausgleich zu entwickeln. Die Gemeinde setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
Durch den Verkauf der Gewerbeflächen sowie die späteren Gewerbesteuereinnahmen könnten wichtige Projekte in der Gemeinde, wie etwa die Sanierung des Schwimmbads, Co-finanziert werden. Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern verliefen positiv und entsprechende Vor-Verträge wurden bereits geschlossen.
Nach positiven Signalen aller beteiligten Fachbehörden hat der Gemeinderat im Rahmen der Januar-Sitzung 2025 einstimmig beschlossen, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Die vorliegende Sitzungsvorlage ist essentieller Teil dieser Verfahrensschritte bzgl. Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung. Parallel beauftragt wurde ein sog. „Hydrologisches Gutachten“.
INHALTSBESCHREIBUNG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 22.01.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 278 und 278/2 sowie für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 280/1, 1518, 1542, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1549, 1550 und 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Mit dieser 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen ehemals, größtenteils bereits ausgebeutete Kiesabbauflächen, unmittelbar angrenzend an das im Südwesten der Ortslage Türkenfeld bereits bestehende Gewerbegebiet Süd für eine gewerbliche Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden, nachdem keine anderweitigen Flächenpotenziale in der Gemeinde Türkenfeld für die zahlreich vorliegenden Anfragen nach gewerblichen Nutz-/Bauflächen zur Verfügung gestellt werden können.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ hat der Gemeinderat auch bereits die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen.
Infolge der arten- und naturschutzfachlichen Wertigkeiten der gewerblich zu entwickelnden Flächen hat die Gemeinde diese Projektidee bereits frühzeitig den maßgebenden Fachdienststellen im Landratsamt Fürstenfeldbruck (Bauamt, Naturschutz, Wasserrecht etc.), dem Wasserwirtschaftsamt München sowie der Regierung von Oberbayern vorgestellt und gemeinsam mit diesen die erforderlichen Vorgaben und Schritte für die geplante bauliche Entwicklung / Nachnutzung der offenen Grube definiert. Hierzu wurden auch bereits erste Fachgutachten (artenschutzrechtliche Prüfung) erarbeitet und mit den Fachdienststellen vorberaten. In diesen seit März 2024 geführten Gesprächen hat sich gezeigt, dass alle Beteiligten der geplanten baulichen Entwicklung grundsätzlich offen gegenüberstehen, wenn hierbei insbesondere ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang im Hinblick auf die sich ergebenden natur- und artenschutzrechtlichen Themen erfolgt.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden basierend auf den bislang vorliegenden Erkenntnissen zwischenzeitlich die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung mit vorläufigem Umweltbericht) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ erarbeitet. Nach einer ebenfalls bereits erfolgten Bestandsvermessung wurde in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Verwaltung auch eine Einbeziehung weiterer gewerblicher Nutzflächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ vorgenommen, um auch für diese in gewissem Maße eine gewerbliche Erweiterung nach Westen planungsrechtlich sichern zu können. Der konkrete Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst nun den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld, mit einer Gesamtfläche von etwa 3,04 ha.

Demzufolge muss der Änderungsbeschluss vom 22.01.2025 entsprechend modifiziert werden.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ in der Fassung vom 09.04.2025 sieht eine relativ kompakt gewählte, maßvolle gewerbliche Arrondierung der bereits im Südwesten der Ortslage Türkenfeld vorhandenen gewerblichen Strukturen vor, bei der vier bis fünf neue Gewerbeparzellen mit unterschiedlichem Zuschnitt geschaffen werden können. Mit den gewählten Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung können die nördlich und östlich des Änderungsgebietes bereits existierenden gewerblichen Baustrukturen aufgegriffen und in städtebaulich verträglicher Art und Weise fortgeführt werden.
Die verkehrliche und technische Erschließung der neuen gewerblichen Nutzflächen erfolgt über die Straße „An der Kälberweide“ sowie über eine neu geplante Stichstraße.
Randliche Grün- / Gehölzstrukturen sollen auch künftig eine angemessene grünordnerische Vernetzung mit den angrenzenden Forstflächen gewährleisten.
Dieser Vorentwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) durchführen zu können.
Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Sofern erforderlich, werden die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens dann auch bei der Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt. Die Verfahrensschritte zur frühzeitigen Beteiligung werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.
Parallel zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ werden die Unterlagen zu dem für die geplante Verfüllung der noch offenen Teile der ehemaligen Kiesgrube erforderlichen Abbau- / Verfüllantrag nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz erarbeitet. Dieser Antrag ist erforderlich, nachdem die geplante Verfüllung der ursprünglich noch genehmigungsfrei abgebauten Fläche infolge deren Umfang (Höhe > 2 m, Fläche > 500 m²) nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO) nicht verfahrensfrei durchgeführt werden kann. Im Rahmen dieser Abgrabungs- / Verfüllgenehmigung werden neben der eigentlichen Aufschüttung / Verfüllung der noch offenen Bereiche der ehemaligen Kiesgrube auch deren Rekultivierung / Folgenutzung verbindlich geregelt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Umgriff des Änderungsgebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
3. Zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Umgriff des Änderungsgebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wird um weitere Flächen westlich der Straße „An der Kälberweide“ erweitert und umfasst somit die Grundstücke Flur Nrn. 276, 276/5 bis 276/11 und 278/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nrn. 277, 278, 280/1, 1517, 1518, 1542 und 1544 bis 1551, jeweils Gemarkung Türkenfeld. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
- Zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr 4 „Echinger Wegäcker“ / hier: Änderungsbeschluss dem Ziel, auf Fl. Nr. 403/43 (Gem. Türkenfeld) Wohnbebauung zu ermöglichen mit anschließendem Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
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26.02.2025
|
nö
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beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.04.2025
|
ö
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beschließend
|
9 |
Pressetaugliche Texte
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die unten dargestellte Fläche (Fl. Nr. 403/43, Gem. Türkenfeld) im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ für Zwecke der Wohnbebauung auszuweisen.
[Update 07.04.2025] Bei einer genauen Betrachtung der Ortslage ist – auch durch den Hinweis eines Anliegers – aufgefallen, dass das Grundstück größer ist als angenommen. Anstatt der gerechneten 369m² nämlich circa 450m². Das liegt daran, dass das Grundstück mit einem fiktiven Gehweg eingemessen wurde, der aber nie gebaut wurde und sinnvoll auch nicht mehr gebaut werden kann. Insofern kann bei einer Bauland-Schaffung eine größere Parzelle entstehen und gleichzeitig ein großzügigerer Bebauungsabstand zur Nachbarbebauung eingehalten werden. Die Planungsunterlagen wurden entsprechend angepasst.

Für die im östlichen Teil der Ortslage Türkenfeld liegenden Flächen im Umfeld der Gollenbergstraße und der Karwendelstraße, hat die Gemeinde Türkenfeld bereits Ende der 1970er Jahre den Bebauungsplan Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ aufgestellt, um auf diesem Areal Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung / Entwicklung in Form eines reinen Wohngebietes zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ wurde durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit Bescheid 19.05.1978 genehmigt und ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieser Genehmigung am 31.07.1978 in Kraft getreten (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 rechtsverbindlich seit 20.11.1981).
Seit Rechtskraft dieses Bebauungsplans haben sich auf den Wohnbauflächen im Umfeld der Gollenberg- und Karwendelstraße in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits zahlreiche Wohngebäude unterschiedlichster Ausprägung (Einzel-, Doppelhaus etc.) angesiedelt, so dass der Großteil der mit dem Bebauungsplan geschaffenen Bauparzellen zwischenzeitlich bereits wohnbaulich genutzt ist.
Das gemeindliche Grundstück Flur Nr. 403/43 ist im Bebauungsplan bislang als Grünfläche planungsrechtlich gesichert, welche ursprünglich als Bestandteil einer linearen Grünvernetzung innerhalb des Siedlungsgebietes gedacht war. Zwischenzeitlich wurden aber auch das „Schwesterngrundstück“ im Osten und Westen, für eine bauliche Entwicklung herangezogen, so dass die Funktion einer innerörtlichen Grünvernetzung nicht mehr gegeben ist.
Nachdem im Gemeindegebiet nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Wohnbauparzellen, insbesondere nach kleinen Grundstücken gegeben ist, soll das Grundstück Flur Nr. 403/43 für eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung der Wohnbebauung herangezogen werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser maßvollen wohnbaulichen Nachverdichtung muss der Bebauungsplan Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ im betreffenden Bereich geändert werden (2. Änderung).
Auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich um eine sinnvolle Nachverdichtung. Hinzu kommt, dass im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans einige Baukörper auf ähnlich großen oder sogar kleineren Grundstücken stehen.
Möglich wäre auf der Parzelle die Realisierung eines kleineren klassischen Einfamilienhauses ODER zweier sog. Tiny-Häuser.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Für das Verfahren zur Bebauungsplanänderung wird davon ausgegangen, dass dieses im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden.
Das Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Textteil und Begründung) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB) zum Entwurf der Bebauungsplanänderung durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Bebauungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.
Unabhängig vom Bauleitverfahren hat der Bürgermeister – wie vom Gemeinderat erbeten – Kontakt mit den beiden angrenzen Grundstückseigentümern aufgenommen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Planungskosten i. H. v. ~ 5 TEUR.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 403/42 und 403/43 sowie einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 403/85 (Karwendelstraße), jeweils Gemarkung Türkenfeld, unmittelbar nördlich / westlich des Kreuzungsbereiches der Karwendelstraße mit der Gollenbergstraße zu ändern und leitet hierfür das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ein. Der Änderungsbeschluss sowie die Durchführung des Änderungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Echinger Wegäcker“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
3. Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 403/42 und 403/43 sowie einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 403/85 (Karwendelstraße), jeweils Gemarkung Türkenfeld, unmittelbar nördlich / westlich des Kreuzungsbereiches der Karwendelstraße mit der Gollenbergstraße zu ändern und leitet hierfür das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ein. Der Änderungsbeschluss sowie die Durchführung des Änderungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Echinger Wegäcker“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 09.04.2025.
- Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Echinger Wegäcker“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/3, Gemarkung Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
|
ö
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beschließend
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10 |
Pressetaugliche Texte
Das 457 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Für das Grundstück wurde mit Bescheid vom 19.07.2023 bereits der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage genehmigt. Aufgrund von Änderungen am Bauvorhaben sowie eines Eigentümerwechsels wurde ein neuer Bauantrag mit leicht angepassten Maßen eingereicht.
Im Zuge des Bauantragsverfahrens wurden jedoch Mängel festgestellt, die trotz Aufforderung nicht behoben wurden, weshalb der Antrag als zurückgenommen gilt.
Nun hat der Bauherr erneut einen Bauantrag eingereicht, der wiederum Änderungen gegenüber dem vorherigen Antrag enthält.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 84,48 m² aufweisen (alt 77,21 m²).
Die traufseitige Wandhöhe beträgt 6,09 m (alt 4,26 m) und die Firsthöhe 7,91 m (alt 7,36 m)
Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 25° geplant.
Die GRZ I beträgt 0,20 und die GRZ II 0,41. Die GFZ liebt bei 0,37
.
Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.
Nach Meinung der Verwaltung werden alle relevanten Parameter des Bebauungsplans eingehalten.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Feuerwehrzufahrt, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Feuerwehrzufahrt, Mozartstraße 4b, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
|
ö
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11 |
Pressetaugliche Texte
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; Erweiterung Ortsabrundungssatzung „Steinbach", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Grundstückseigentümer der im Osten der Ortslage Steinbach liegenden Teilfläche des Grundstücks Flur Nrn. 528 strebt zur Abrundung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Steinbach“ und der bereits anliegenden Wohnbebauung eine bauliche Entwicklung dieser Flächen für eine Wohnnutzung an. Die Erschließung der neuen Wohnbebauung kann über die anliegende Straße mit Anbindung an die Kreisstraße FFB13 gewährleistet werden. An die Satzungsgrundstücke können sämtliche Medien (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom) herangeführt werden beziehungsweise liegen diese bereits an. Mit der Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 528, Gemarkung Steinbach, in den im Zusammenhang bebauten Ort Steinbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll ein städte-baulich- und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung am östlichen Ortsrand von Steinbach gewährleistet werden.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1169, 1170/1 und 1171 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1164, 1169/1, 1173 und 1412/1, jeweils Gemarkung Kaltenberg, westlich des Schönauer Ringes im Südwesten der Ortslage Kaltenberg („Änderungsbereich in Kaltenberg“) und den Bereich der Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 80/1 und 614, jeweils Gemarkung Hausen, am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Hausen („Änderungsbereich in Hausen“). Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen für den in der Ortslage Kaltenberg liegenden Änderungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Entwicklung neuer gewerblicher Nutzflächen im unmittelbaren Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet - Süd im südlichen Teil der Ortslage Kaltenberg geschaffen werden, um den vorliegenden Anfragen, insbesondere von einheimischen Betrieben bzw. Existenzgründern nach gewerblichen Bauflächen künftig in angemessenem Umfang Rechnung tragen zu können. In diesem Zusammenhang wird der ca. 2,5 ha umfassende „Änderungsbereich in Kaltenberg“ vorwiegend als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Für den in der Ortslage Hausen liegenden Änderungsbereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der ca. 0,3 ha umfassende „Änderungsbereich in Hausen“ vorwiegend als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 (rechtsverbindlich seit 14.09.1998) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. bis 4. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am nordwestlichen Ortsrand von Geltendorf Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes haben sich auf den Flächen im Umfeld der Riedgasse und westlich der Landsberger Straße in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits zahlreiche Wohn- und sonstige Gebäude unterschiedlichster Nutzung und Ausprägung (Einzel-, Doppelhäuser, landwirtschaftliche Hofstellen etc.) angesiedelt, deren Baustrukturen teilweise auch bereits Abweichungen von den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich machten. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 sollen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes einschließlich der hierzu zwischenzeitlich bereits rechtskräftigen Änderungen nun auf eine angemessene, zeitgemäße bauliche Nachverdichtung und verträgliche Entwicklung von innerörtlichen Flächenpotenzialen abgestellt werden. Letztendlich sollen mit der 5. Änderung des Bebauungsplans mehr Möglichkeiten zu einer wohnbaulichen und sonstigen baulichen Nutzung (Nachverdichtung) der bereits bestehenden Siedlungsflächen (Nutzung vorhandener Potentiale) im Nordwesten der Ortslage Geltendorf generiert werden und somit den landes- und regionalplanerischen Vorgaben (Innen- vor Außenentwicklung, Nachverdichtung im Innenbereich) entsprechend Rechnung getragen werden. Das gesamte Änderungsgebiet hat eine Größe von etwa 3,37 ha. Die Erschließung erfolgt auch weiterhin über die bereits bestehenden Erschließungsanlagen der Riedgasse bzw. Landsberger Straße / Bahnhofstraße.
Der vom Gemeinderat am 27.02.2025 gebilligte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDschG zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG an das bestehende Wohnhaus, Fl. Nr. 159/1 Gem. Türkenfeld, Zankenhausener Str. 4a
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Grabungserlaubnis wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDschG zum Abbruch einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte, Fl. Nr. 497
Gem. Zankenhausen, Kapellenstraße 2
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Grabungserlaubnis wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Bauantrag;
Teilabbruch des bestehenden Daches, Ausbau und Erhöhung des Dachstuhls am bestehenden EFH, Fl. Nr. 367/5, Schubertstraße 1, Gem. Türkenfeld
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Bauantrag;
Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola (kalter Wintergarten) an das bestehende EFH, Fl. Nr. 192/2, Echinger Straße 8a
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 26.03.2025 erteilt.
Bauantrag;
Tektur der Doppelgarage am neuen Betriebsleiterwohnhaus., Fl. Nr. 148/3, Kirchstr. 5a
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 25.02.2025 erteilt.
Bauantrag;
Umbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Sanierung und Anheben des Daches, sowie Ausbau des Dachgeschoßes zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Fl. Nr. 240/4, Keltenstraße 3
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 10.03.2025 erteilt.
Bauantrag;
Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle, Fl.Nr. 971/2. Nähe Moorenweiser Str.
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 12.03.2025 erteilt.
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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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12 |
Pressetaugliche Texte
Grundstücksangelegenheiten / hier: Ankauf einer circa 30m² großen Fläche aus Flurnummer 527/5 (Pleitmannswang) zur Realisierung einer barrierefreien Bushaltestelle; Genehmigung der notariellen Urkunde
Beschluss:
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der beigefügten Urkunde UVZNr. 279 R / 2025 des Notars Armin Riedel genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / hier: Verkauf einer Teilfläche FL. Nr. 285 von ~1.650m² der neu ausgewiesenen Gewerbefläche "An der Kälberweide II" an Hr. XY zur Nutzung durch die YZ GmbH; Genehmigung der notariellen Urkunde UVZNr. 280 R / 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der beigefügten Urkunde UVZNr. 280 R/2025 des Notars Armin Riedel genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / Verkauf gemeindliche Fläche Fl. Nr. 1336 (Gem. Türkenfeld) / hier: Sachstandsbericht und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt – aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss aus dem Herbst 2024 – die Veräußerung der Fläche wie im Sachvortrag dargestellt.
Abs.Erg. 13 : 0
Grundstücksangelegenheiten / hier: Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Bebaubarkeit/ Verwertbarkeit des gemeindeeigenen Grundstücks Fl. Nr. Bebaubarkeit Fl. Nr. 403/43 (Gem. Türkenfeld)
Beschluss:
Der Gemeinderat beabsichtigt, das gemeindeeigene Grundstück (Fl. Nr. 403/43) zu veräußern und beauftragt die Verwaltung, alle (baurechtlich) notwendige Schritte in die Wege zu leiten und – sofern notwendig – eine Änderung des Bebauungsplans in öffentlicher Sitzung zur Abstimmung zu stellen.
Abs.Erg. 13 : 0
Baugebiet "Saliterstraße NORD" / hier: Vorschlag für eine Aufteilung der entstehenden Bauparzellen zwischen Gemeinde und Hr. DE
Beschluss:
A) Der Gemeinderat beschließt den im Sachvortrag dargestellten Verteilungsvorschlag inkl. der variabel zuteilbaren Grundstücke. Dieser ist damit Grundlage für alle weiteren Schritte.
B) Die Verwaltung wird beauftragt, Anfang ein zweistufiges öffentliches Interessensbekundungsverfahren für die der Gemeinde voraussichtlich zufallenden Parzellen zu initiieren.
Abs.Erg. 13 : 0
Errichtung einer PV-Anlage auf dem in Teilen denkmalgeschützten Linsenmann-Gebäude / Umsetzung eines de facto Mieterstrommodells / hier: Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Errichtung der Anlagenteile wie im Sachvortrag dargestellt und die Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Aufträge zu vergeben.
2. Dem Mieterstrommodell zwischen der Gemeinde und dem Mieter XY des Linsenmanngebäudes zuzustimmen, wobei eine Preisgleitklausel vereinbart werden soll
Abs.Erg. 13 : 0
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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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13 |
Pressetaugliche Texte
KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert.
1. Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Arbeiten haben Ende März 2025 planmäßig begonnen, begleitet von einer umfangreichen Bürger- und Anlieger-Kommunikation.
2. Sanierung Schwimmbad: Vorbereitende Arbeiten für Ausschreibung der Abbruch-Maßnahmen laufen
3. Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Projekt b. a. W. verschoben.
4. Baugebiet Saliterstraße NORD: Interessensbekundungsverfahren (Stufe 1) gestartet; Ausführungsplanung auf der Zielgeraden; Warten auf letzte Genehmigungen aus dem LRA bzgl. Wasserrecht
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.
5. Baugebiet DORFANGER: Ausschreibung der Bauleistungen durch den Erschließungsträger hat stattgefunden; das Ergebnis wird in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegebendazu gehörend: Projektpartner-Suche f. Gemeindeteil: Ausschreibung veröffentlicht
8. Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beschlussfassung geplant f. April-Sitzung 2025 (dann mit Ergebnis Bodengutachten)
9. Verlagerung Hundesportgelände: Baumaßnahme hat am 13.01.2025 begonnen; Ziel: Fertigstellung bis zum Spätsommer inkl. Umzug Hundesportgelände.
10. Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Wg. Engpässen bei beauftragten Firmen Umsetzung „250TEUR-Paket“ 2025 geplant.
11. Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: vgl. heutige Befassung (eigener TOP)
13. Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Mit Schreiben vom 26.03.2025 teilt der Brandschutzsachverständige mit, dass die entsprechende Bescheinigung erteilt wird. Ein großer Dank gilt Magdalena Muschaweck, die hier mit großem Einsatz diesen „Altfall“ aufgearbeitet hat.
17. Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.
24. Hochwasserschutz Weiherdamm: Planungsauftrag wie in der Februar-Sitzung 2025 beschlossen wurde vergeben.
25. EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: vgl. heutige Sitzung
28. Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Arbeiten soweit abgeschlossen, das Grundstück bebaubar ist; Nacharbeiten dann nach Bebauung der Fläche
29. Ankaufsangebot Salettl: Gutachten wurde fertig gestellt; Ergebnis soll nach interner Beratung in den kirchlichen Gremien der Gemeinde mitgeteilt werden.
30. Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planung abgeschlossen; warten auf Mittelbereitstellung ALE.
31. Windkraft im Gemeindegebiet: aktuell keine neuen Erkenntnisse.
34. Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Arbeiten sollen demnächst starten.
35. Kommunale Wärmeplanung: Auftrag durch GR im November 2024 vergeben; Update für GR bis vsl. April 2025 geplant.
38. Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024 + 2025: Letzte Nacharbeiten aus „Paket 2024“ für das Frühjahr 2025 geplant; Fortsetzung des Programms in weiteren Straßenzügen im Jahr 2025 vom Gemeinderat beschlossen.
39. Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Ausschreibung für Arbeiten wird derzeit erarbeitet; Umsetzung geplant im Sommer 2025
40. „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Planung läuft.
47. Erneuerung bzw. Ergänzung Sitzbänke im Rahmen einer DE-Maßnahme: Bänke wurden bestellt; Aufstellung geplant, sobald das Wetter dies zulässt.
49. Vorstudie Geothermie Ammersee-Region: Vorstudie beauftragt.
50. Projektidee "Erweiterung Gewerbegebiet An der Kälberweide" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.: vgl. heutige Sitzung
56. Änderung Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“: Zuständiger Ausschuss hat erstmals getagt und eine Beteiligungsrunde initiiert. Die Beteiligung läuft vom 04.04.2025-05.05.2025.
58. Austausch Leuchtmittel Turnhalle abgeschlossen / Leuchtmittel-Austausche in der Schule bzw. im Musikraum in Planung: Umsetzung schrittweise geplant
59. Verlängerung optische Gehweg-Markierung Echinger Straße Zankenhausen: Markierungsarbeiten i. R. einer Paketausschreibung beauftragt. Umsetzung in 2025 gepl.
60. Neukalkulation Gebühren ABWASSER zum 01.01.2026: Vorarbeiten laufen.
63. Fassaden- und Raumsanierungsprogramm f. gemeindliche Liegenschaften 2025: Vom GR beschlossen im November 2024; Arbeiten für 2025 geplant.
64. Prüfung notwendiges Sanierungspaket „Trinkwasser-Hochbehälter“: Verwaltung arbeitet Konzept aus
65. Neuausschreibung Standard-Bauleistungen Wasser- und Abwassernetz: Geplant für das Jahr 2025; Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
67. Schaffung dauerhaft zugänglicher öffentlicher Toilette im Bereich Friedhof/ Ortszentrum: Maßnahme derzeit in Umsetzung
68. Vorstudie „Sanierung sowie Erweiterung Kindergarten Pffifikus durch Um-Nutzung vorhandener Wohnflächen“: Planerauswahl abgeschlossen; Planung läuft an.
69. Potentiell steigender Raumbedarf Schule und OGTS: Detailplanung für Neuzuschnitt einiger Räume zur Schaffung „vollwertiger Räume“ läuft.
70. Fortsetzung schrittweise Sanierung Friedhofswege sowie div. Sanierungsarbeiten Aussegnungshalle: vgl. heutige Beschlussfassung
71. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Süd-Dach des Linsenmann-Gebäudes: Auftrag wurde vergeben; Umsetzung demnächst geplant
72. Brücken- bzw. Durchlass-Prüfung beauftragt: Die Verwaltung hat die notwendigen Prüfungen der Brücken- und Durchlässe beauftragt. Die Kosten für die Begutachtung inkl. Erstellung evtl. notwendiger Sanierungsplanungen belaufen sich auf ~ 9 TEUR. Die Ergebnisse werden dem GR vorgestellt.
73. Prüfung von Verwertungsoptionen für die gemeindlichen Flächen Fl. Nr. 403/43 und 1336 (jeweils Gemarkung Türkenfeld): vgl. heutige Sitzung
Anmeldefrist f. Betreuungsplätze in unseren Kindergärten bzw. der Kinderkrippe abgelaufen
=> ALLE BEDARFE AUS DEM GEMEINDEGEBIET KÖNNEN GEDECKT WERDEN
Die Gemeinde ist erneut in der Lage, alle Betreuungsbedarfe in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten zu decken; die Krippe ist voll ausgelastet. In den Kindergärten sind vsl. 8 Plätze frei.
Straßenkehren im Gemeindegebiet zw. 14.04. und 17.04.2025
Die Gemeinde lässt in diesem Zeitraum vom Kreisbauhof alle Ortsstraßen kehren sowie die Sinkkästen reinigen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, an diesen Tagen nach Möglichkeit ihre PKWs und sonstigen Fahrzeuge auf privatem Grund zu parken. Nur dann können die Kehrfahrzeuge ihre Arbeit wie geplant verrichten.
Jahresbericht der FFW Türkenfeld 2024
… wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis weitergeleitet.
300 Jahre Schloss Türkenfeld => Veranstaltungsreihe im Rathaus-Saal geplant / Vorschläge erbeten!
Das Türkenfelder Schloss feiert in diesem Jahr vermutlich seinen 300. Geburtstag. Das soll gefeiert werden mit einer Veranstaltungsreihe, bei der auch der Saal zur Geltung kommt. Vorschläge werden erbeten. Für den Herbst ist ein Ehrenamtsempfang geplant.
**300 Jahre Schloss Türkenfeld – ein Jubiläum mit Geschichte**
Im Jahr 2025 gibt es in Türkenfeld ein bemerkenswertes Jubiläum zu feiern: Unser Schloss wird mit großer Wahrscheinlichkeit 300 Jahre alt.
Vermutlich nach dem Dreißigjährigen Krieg ließen die Fugger um 1660 ein einfaches Herrschaftshaus errichten. Dieses Gebäude diente wohl als Sitz der Gutsherrschaft und war deutlich schlichter als das heutige Schloss. Abbildungen des Hofkupferstechers Michael Wening aus den Jahren 1696 bis 1701 zeigen diese frühere Anlage, wobei Wening für stilisierte Darstellungen bekannt war.
Im Jahr 1725 kam es dann vermutlich zum entscheidenden Wandel: Statt eines Umbaus des bestehenden Herrschaftshauses wurde an gleicher Stelle ein neues Schloss errichtet – so der heutige Forschungsstand. Dafür spricht vor allem die architektonische Geschlossenheit des heutigen Baukörpers, der wie „aus einem Guss“ erscheint und keine Hinweise auf spätere Anbauten oder Umbauten aufweist.
Parallel zum Schlossbau wurden westlich des Schlossplatzes Stallungen und Bedienstetenwohnungen errichtet – das spätere Schulhaus und heutige Verwaltungsgebäude. Auch die östlich gelegene Wagenremise (heute Standort der Feuerwehr) entstand in dieser Zeit, wodurch eine gewisse einheitliche Dreiseitanlage geschaffen wurde.
Damit wurde vermutlich im Jahr 1725 das heutige Schloss Türkenfeld in seiner bekannten Form erbaut – und feiert 2025 sein 300-jähriges Bestehen.
Ein guter Anlass, sich der bewegten Geschichte dieses Orts bewusst zu werden.
Pflegestützpunkt bietet ab sofort auch regelm. Termine in Türkenfeld an
Ab Mai bietet der Pflegestützpunkt des Landkreises Fürstenfeldbruck regelmäßig monatliche Beratungstermine in Türkenfeld an – vor Ort, barrierefrei und kostenlos.
Wann?
Jeweils donnerstags von 10:30 bis 12:30 Uhr
Nächste Termine:
15.05. | 12.06. | 10.07. | 14.08. | 11.09. | 16.10. | 13.11. | 11.12.2025
Wo?
Pfarrheim Türkenfeld
Wichtig: Nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Für wen?
Für alle, die Fragen rund um Pflege, Pflegegrade, Leistungen oder Wohnraumanpassung haben – unabhängig und individuell.
Jetzt Termin sichern und Unterstützung erhalten!
Kontakt & Anmeldung über den Pflegestützpunkt Fürstenfeldbruck.
Dr. Gabriele Klöckler übernimmt Vorsitz des Landkreisseniorenbeirats
Auszug aus einer Mitteilung:
Die Türkenfelderin Dr. Gabriele Klöckler wurde einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Landkreisseniorenbeirats Fürstenfeldbruck gewählt.
Frau Dr. Klöckler ist in Türkenfeld keine Unbekannte: Sie hat die Nachbarschaftshilfe der Gemeinde gegründet und ist seit Langem als Seniorenbeauftragte aktiv. Auch auf Landkreisebene bringt sie viel Erfahrung mit – unter anderem als Delegierte im Landesseniorenrat Bayern.
„Ich freue mich sehr über die Wahl von Frau Dr. Klöckler zur Vorsitzenden des Seniorenbeirats. Ihr Einsatz für ältere Menschen ist vorbildlich, nicht nur in unserer Gemeinde, sondern weit darüber hinaus. Ich gratuliere ihr herzlich und wünsche ihr viel Erfolg für die neue Aufgabe“, so Bürgermeister Emanuel Staffler.
Mit ihrer Wahl setzt der Landkreis auf eine engagierte Persönlichkeit, die sich seit Jahren mit Nachdruck für die Anliegen von Seniorinnen und Senioren einsetzt.
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14. Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit überdachter Mistlege, Moorenweiser Feld, Fl. Nr. 1035, Gem. Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2025
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ö
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14 |
Pressetaugliche Texte
Aufgrund Dringlichkeit (Fristeneinhaltung) - nachträglich aufgenommener TOP
Das 58.740 m² große Grundstück bzw. das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Der Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege wird eine Gesamtgrundfläche von 12,53 m x 58,07 m haben. Die Halle weist eine Wandhöhe von 6,83 m und eine Firsthöhe von 9,09 m auf. Das Pultdach wird mit einer Dachneigung von 10° errichtet.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteitl werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass der neu entstehende Baukörper intensiv eingegrünt wird. Dabei sollten schnell wachsende Arten Verwendung finden. Der Gemeinderat bittet das Landratsamt um entsprechende Festsetzungen. Gleichzeitig bittet der Gemeinderat im Sinne des Landschaftsbildes darum, die baulichen Anlagen und insbesondere mögliche Lagerhaltungen rund um das Objekt so zu gestalten, dass ein stimmiges, ordentliches Gesamtbild entsteht. Die Anlage möglicher größerer Lagerhaltungen ausserhalb des angestrebten Hallenbaus z. B. für Aushub, Baumaterial, etc. soll unterbleiben.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass der neu entstehende Baukörper intensiv eingegrünt wird. Dabei sollten schnell wachsende Arten Verwendung finden. Der Gemeinderat bittet das Landratsamt um entsprechende Festsetzungen. Gleichzeitig bittet der Gemeinderat im Sinne des Landschaftsbildes darum, die baulichen Anlagen und insbesondere mögliche Lagerhaltungen rund um das Objekt so zu gestalten, dass ein stimmiges, ordentliches Gesamtbild entsteht. Die Anlage möglicher größerer Lagerhaltungen ausserhalb des angestrebten Hallenbaus z. B. für Aushub, Baumaterial, etc. soll unterbleiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Datenstand vom 10.04.2025 16:08 Uhr