Datum: 17.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Bauvoranfrage Neubau von ein oder zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen, FlNr. 961/2, Gemarkung Türkenfeld, Brandenberger Feld
3 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau FlNr. 250/2, Gem. Türkenfeld
4 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 178/5, Gem. Zankenhausen
5 Bauantrag Energetische Sanierung Nord- u. Ostfassade, Wohnraumerweiterung im Ober- und Dachgeschoss, FlNr. 712/1 Gemarkung Türkenfeld
6 Mobilfunkanlage
7 Jahresrechnung 2015 Feststellungsbeschluss des Gemeinderates
8 Bildung von Haushaltsausgaberesten
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö 1

Pressetaugliche Texte

Ein Zuhörer beklagt, dass bei TOP 6.) „Mobilfunk“ der Sachverhalt aus der Überschrift nicht erkennbar ist.
Bgm. Keller verweist auf die für die Zuhörer ausliegenden Unterlagen und darauf, dass der Gemeinderat das bei besagtem TOP öffentlich bespricht.

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2. Bauvoranfrage Neubau von ein oder zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen, FlNr. 961/2, Gemarkung Türkenfeld, Brandenberger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlussfassung Sondersitzung vom 22.06.2017 und GR-Sitzung vom 02.08.2017

Beschluss vom 02.08.2017:
Der Gemeinderat beschließt eine Teilfläche der FlNr. 961/2, Richtung Norden an der Moorenweiser Straße, in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Vorausgesetzt die Gemeinde erhält eine Trasse für eine etwaige Erschließung der östlich angrenzenden Bereiche. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 22.06.2017 aufgehoben.
Abst.Erg.: 7 : 7 (somit abgelehnt – im Beschluss vom 22.06.2017 wurde zugestimmt 8 : 6)

Ausgangslage/Planungskonzept/Begründung lt. Bauvoranfrage:
Das Grundstück FlNr. 961/2 am nördlichen Ortsrand von Türkenfeld, ist bislang nicht als Bauland ausgewiesen. Mit dieser Bauvoranfrage soll geklärt werden, in welcher Form eine Wohnbebauung im Rahmen der Ortsentwicklung genehmigungsfähig ist und sich in Bezug auf die städtebauliche Einbindung und Ortsrandabrundung positiv auf das Gesamtbild auswirkt.

Die Bebauung ist in 2 Varianten dargestellt:
  • Variante A: 2 Mehrfamilienhäuser, 2 Geschosse + DG und Garagen
  • Variante B: 1 Mehrfamilienhaus, 2 Geschosse + DG und Garagen

In beiden Varianten entsprechen Grundfläche, Geschossfläche, Wand- und Firsthöhe, Dachform und Dachneigung der umliegenden Bebauung. Die traufseitige Anordnung der Gebäude zum nördlichen Ortsrand und die Eingrünung der nördlichen Grundstücksgrenze begünstigen ein homogenes Ortsrandbild.

Das Grundstück ist vollständig erschlossen, auch in Bezug auf alle Sparten. Es schließt unmittelbar an den bebauten Bereich an. Bei Beurteilung nach § 34 BauGB fügen sich die/das Gebäude in Art und Maß von Bebauung und Nutzung in die umliegende Umgebung ein. Durch die Anordnung der Gebäude wird eine spornartige Entwicklung im Außenbereich vermieden und eine homogene Ortsabrundung und Ortsrandbegrünung ermöglicht.

Lageplan Variante A und Variante B (siehe Anlage)

Baurechtliche Beurteilung:
Eine Aufnahme des Grundstücks in den Flächennutzungsplan, wurde in der Sitzung vom 02.08.2017 durch Stimmengleichheit abgelehnt. Daher ist das Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

Planungsrechtliche Möglichkeiten:
  1. Die Gemeinde kann durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).

  1. Mit der im Mai 2017 eingetretenen Novelle des Baugesetzbuches haben Kommunen gemäß § 13 b BauGB-neu „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ die Möglichkeit, Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB über das beschleunigte Verfahren analog § 13 a BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanes zu überplanen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach § 34 BauGB anschließt.


Vorgeschlagene Bebauung durch Planer:

Variante A und Variante B (siehe Anlage)

Fachliche Stellungnahme PV:
„Aus fachlicher Sicht sprechen einige Argumente gegen die vorgeschlagene Bebauung:
  • In meinen Augen ist es eine spornartige Entwicklung, wenn eine einreihige Bebauung am Ortsrand entlang einer Ausgangsstraße verlängert wird. Dies kann städtebaulich nicht wünschenswert sein.
  • Es ist die Rede von Mehrfamilienhäusern mit einer II+D Bebauung. In der Umgebung sehe ich diese Höhenentwicklung und Wohnungsdichte nicht. Das eine angrenzende Grundstück, das bebaut ist, weist eine II-Geschoßigkeit auf. Im weiteren Umfeld herrscht I+D vor.
  • In meiner bisherigen Beratung habe ich immer darauf gedrängt, dass die Gemeinde im Gegenzug für eine mögliche Baurechtschaffung eine Trasse zur zukünftigen Erschließung östlich angrenzender Flächen erhält. Dies ist in den Entwürfen nicht zu erkennen.
  • Grundsätzlich ist u.a. eine Einbeziehungssatzung möglich, in Bezug auf den konkreten Fall mangelt es aber an ausreichender Umgebungsbebauung. Eine verbindliche Bauleitplanung wäre erforderlich.“

Beschluss 1

Beschlussvorschlag a:
Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden, da sich das Grundstück FlNr. 961/ 2 Gemarkung Türkenfeld im Außenbereich befindet und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 36 i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Zusätzliche Erklärung: Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zur Bauvoranfrage unter Anderem nicht erteilt, weil sich das Grundstück FlNr. 961/2 Gemarkung Türkenfeld im Außenbereich befindet und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 36 i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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3. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau FlNr. 250/2, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück 250/2 wird die Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau für das am 03.08.2007 genehmigte EFH beantragt.

Lageplan und Ansichten siehe Anlage.

Grundleitungen, Fundamente und Bodenplatte bleiben unveränderter Bestand. Auch die Garage bleibt bestehen. Das Gelände wird nicht verändert.

Für das EFH werden 1 offener und ein Garagenstellplatz nachgewiesen.

Die Zufahrt zu dem Gebäude, wie auch die Ver- und Entsorgung verlaufen über die Grundstücke FlNr. 1380/6 und 250/6. Hierfür existiert eine Dienstbarkeit v. 05.12.2006.

Das Grundstück 250/2 befindet sich im Umgriff des einfachen BPlanes „Echinger Wegäcker“, rechtskräftig seit dem 26.10.2016.
Die Errichtung des Ersatzbaus widerspricht keiner Festsetzung des BPlanes.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. Art. 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 178/5, Gem. Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück 178/5, das bisher mit einer Scheune bebaut war, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage beantragt. Die Scheune wurde im August 2017 abgerissen, da diese baufällig geworden war.

Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und wird nach § 34 BauGB beurteilt.

Im FNP ist die Fläche teilweise als MD ausgewiesen. Der südliche Teil ist Außenbereich – entsprechender Übergang, sollte mit einer „Schutz- und Leitbepflanzung“ versehen werden. Wobei die geplante Bebauung innerhalb des FNP liegt.
Nutzungsart des Grundstücks lt. Flurstücknachweis: Unland / vegetationslose Fläche 789 m².

Ob das Bauvorhaben den Festsetzungen des FNP´s widerspricht, obliegt der Beurteilung der Bauaufsichtsbehörde.

Lageplan und Ansichten (siehe Anlage)

Für das Einfamilienhaus werden die erforderlichen 2 Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. Art. 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass GR Walcher gem. Art. 49 GO befangen ist und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Energetische Sanierung Nord- u. Ostfassade, Wohnraumerweiterung im Ober- und Dachgeschoss, FlNr. 712/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 712/1 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „WA Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Es ist bebaut mit einem EFH mit Einliegerwohnung (Hs.Nr. 6a), einem Zweifamilienhaus (HsNr. 8) und Garagen.

Die Bauvoranfrage vom 11.03.2017, wurde vom Landratsamt mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Bauvorhaben mit der geplanten Firsthöhe von 10,17 m nicht in die umliegende Bebauung einfügt.

Daher wird ein neuer Bauantrag mit veränderter Planung eingereicht, die im Vorfeld mit dem Landratsamt abgesprochen wurde. Die jetzt geplante Firsthöhe liegt bei 8,92 m.

Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung werden nachgewiesen.

Die Grundrisse und Ansichten befinden sich in der Anlage 1.

Des Weiteren liegen dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von der Abstandsfläche (Anlage 2) und ein Antrag auf Übernahme einer Abstandsfläche (Anlage 3) bei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass GR Klaß gem. Art. 49 GO befangen ist und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her und stimmt der beantragten Abweichung von der Abstandsfläche (Anlage 2) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Mobilfunkanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Eine Akqusitionsfirma plant im Auftrag von Vodafone eine neue Mobilfunksendeanlage im Gemeindegebiet zu errichten. Mit Schreiben vom 03. Januar wurde dies angezeigt und darauf hingewiesen, dass die Gemeinden gem. den Vereinbarungen des Bayer. Mobilfunkpaktes und § 7a der 26. BImSchV Stellung dazu beziehen können. Innerhalb von 30 Tagen kann das Mitwirkungsangebot angenommen und bis zum 03. März eigene Vorschläge unterbreitet werden.
Bis dato wurde noch kein Standort gewählt. In der Regel kommen von der Kommune zwei oder drei Standortvorschläge, alternativ auch Grundstücke zur Errichtung eines Maststandortes. Im Anschluss wird versucht gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, auch wenn die Vorschläge nur hinsichtlich der funktechnischen und wirtschaftlichen Eignung geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Mitwirkungsangebot an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2015 Feststellungsbeschluss des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat wurde am 06.12.2017 über die Prüfung der Jahresrechnung 2015 unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:  7.250.135,03 €
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:   1.668.619,85 €

Beschluss

Den örtlichen Rechnungsprüfungen lagen die in § 77 Ab2. 2 KommHV aufgeführten Unterlagen zu Grunde. Sie werden hiermit zum Bestandteil des Feststellungsbeschlusses erklärt.
Der Gemeinderat stellt nachstehend die Jahresrechnungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest:
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:  7.250.135,03 €
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:   1.668.619,85 €
Der Verwaltung wird für das Jahr 2015 die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bildung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neuveranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung des unbeweglichen Vermögens kann sich das als sehr vorteilhaft erweisen.
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung bei weitem übertreffen wird.
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2017 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.

HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2017 verbraucht
Haushaltsausgaberest
4600.5000
Unterhalt Kinderspielplätze
19.700,00 €
  9.756,40 €
9.500,00 €
6100.6550
Planungskosten (FLNPl, BPL)
50.000,00 €
18.733,46 €
31.000,00 €
6300.5000
Straßenunterhalt (Grundstücke)
27.000,00 €
22.267,62 €
4.500,00 €
6300.5100
Straßenunterhalt (Reparaturen)
35.000,00 €
26.538,88 €
8.000,00 €
6700.5700
Straßenbeleuchtung (Strom)
19.250,00 €
5.649,52 €
13.000,00 €
6750.5100
Winterdienst
20.000,00 €
12.982,08 €
7.000,00 €
6900.5100
Gewässer III.Ordnung Türkenfeld
36.200,00 €
23.860,33 €
12.000,00 €
6900.5101
Gewässer III.Ordnung Z´hausen
8.000,00 €
1.909,95 €
6.000,00 €
7000.5100
Unterhalt Entwässerung
251.500,00 €
176.486,79 €
75.000,00 €
7500.5000
Unterhalt Leichenhaus
4.600,00 €
402,09 €
4.000,00 €
8150.5100
Unterhalt Wasserversorgung
105.300,00 €
46.193.45 €
59.000,00 €
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
257.000,00 €
200.629,00 €
56.000,00 €

Beschluss

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö informativ 9

Pressetaugliche Texte

Schmutzwasserkanal
Hauptsammler Peutenmühle – Kottgeisering
Hier: Vergabe von Spülarbeiten und TV-Befahrung

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö 10

Beschluss

Die Niederschrift, Gemeinderatssitzung 06.12.2017 wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Versicherungsbüro wurde informiert, dass nach Ansicht des Gemeinderats, das Fassadenlogo ohne den persönlichen Namen gestaltet werden sollte. Der Mieter gab zu verstehen, dass das Fassadenlogo ohne seinen Namen keinen Sinn macht. Er wird entsprechenden Bauantrag einreichen und die Werbeanlage genehmigen lassen.
Der Briefkasten in Wandfarbe (und nicht in Alusilber) ist in Ordnung!

Es muss geklärt werden, welcher Teil des Linsenmannanwesens unter Denkmalschutz steht.

  • Ratsinformationssystem
Das RIS wird noch weiterentwickelt.

  • Ortseingang Geltendorfer Str.
Die Leitplanke wird, im Anhängeverfahren an einen Auftrag vom Kreisbauhof, repariert und verlängert.
Dem Räumdienst muss bewusst sein, dass hier eine gefährliche Stelle ist.

  • Waldlehrpfad
Der Waldlehrpfad ist in einem schlechten Zustand. Die Gemeinde wird den Obst- und Gartenbauverein unterstützen, weil schließlich gemeindeeigene Bäume einen Schaden verursacht haben.

  • Bahnhofsunterführung
Im Frühjahr wird wieder umfangreich gereinigt.

Datenstand vom 22.02.2018 11:15 Uhr