Datum: 14.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Mobilfunkanlage - weiterer Standort in Türkenfeld hier: Vorstellung / Bewertung von möglichen Standorten durch Vertreter (Akquise) des Mobilfunkanbieters
3 Anschluss der nicht versorgten Ortsteile an das Breitbandnetz des Kommunalunternehmens
4 Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper"
5 Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München
6 Lärmaktionsplan Teil A Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes
7 Verkehr hier: Beratung und weiteres Vorgehen über kommunale Verkehrsüberwachung
8 Neuabschluss eines Gaskonzessions-Vertrages
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 17.01.2018
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift, 17.01.2018, öff. Teil
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö informativ 1

Pressetaugliche Texte

Landwirtschaft
Eine Zuhörerin bittet um offizielle Unterstützung beim Thema Blühstreifen /-flächen, damit Bienen Futter haben. Sie übergibt Infomaterial und Kontakte bzgl. Fördergeldern. Die Verwaltung wird das an den Gemeinderat verteilen.

GR Zöllner ist nun anwesend.

Geschwindigkeitsanzeige Moorenweiser Str.
Ein Anlieger der Graf-Schenk-Str. ist der Meinung, dass das Gerät seinen Zweck besser erfüllen würde, wenn es ganz am Ortseingang stehen würde.
Bgm. Keller kann sich das ebenfalls vorstellen, will aber nun die Einschätzung des beauftragten Verkehrsplaners abwarten.

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2. Mobilfunkanlage - weiterer Standort in Türkenfeld hier: Vorstellung / Bewertung von möglichen Standorten durch Vertreter (Akquise) des Mobilfunkanbieters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Bereits gefasste Beschlüsse:
  • GR-Sitzung 17.01.2018; Annahme Mitwirkungsangebot

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 17.01.2018, wurde beschlossen das Mitwirkungsangebot gemäß der Vereinbarung des Bay. Mobilfunkpaktes anzunehmen. Eigene Vorschläge für mögliche Standorte in der Gemeinde Türkenfeld, können bis zum 30.03.2018 unterbreitet werden.

Hierzu wurden der Firma XXX einige Standortvorschläge im Ort gemacht, die auf ihre Verfügbarkeit hinsichtlich der funktechnischen und wirtschaftlichen Eignung geprüft werden und zur Sitzung von Herrn XXX (Firma XXX) vorgestellt werden. Alternativ liegt nun auch ein Angebot für ein Grundstück zur Errichtung eines Maststandortes vor.

Beschluss

Der Gemeinderat schlägt für die Errichtung eines Funkmasten das gemeindeeigene Grundstück an der Wolfgasse vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Anschluss der nicht versorgten Ortsteile an das Breitbandnetz des Kommunalunternehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Mit Beschluss vom 17.01.2017 hat der Gemeinderat Beratungsleistungen zur Erschließung der Außenbereiche an das Ing.büro XXX vergeben. Es sollte im Rahmen der Förderprogramme des Bundes und des Landes ein Konzept einschl. Kostenschätzung erarbeitet werden.
Nach Abschluss des Verfahrens liegt ein Ergebnis vor, das von Frau XXX vom Ing.büro XXX dem Gemeinderat vorgestellt wird. Im Anschluss daran ist darüber zu entscheiden ob eine Ausschreibung stattfinden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP. Zeitnah soll über dieses Thema in einer EVBT-Sitzung beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld betreibt zur Ableitung des im Gemeindegebiet anfallenden Schmutz- und Regenwassers ein Kanalnetz, incl. mehrerer Sonderbauwerke, mit einer Gesamtlänge von ca. 31 km. Zum größeren Teil erfolgt die Ableitung des Wassers in Mischwasserkanälen. In einigen Bereichen besteht ein Trennsystem, das eine getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Regenwasser ermöglicht.
Die Sammlung und Ableitung von Abwasser gehört zu den hoheitlichen Aufgaben einer Kommune. Die dafür gebauten technischen Anlagen müssen eine geordnete Abwasserableitung gewährleisten, die den bestehenden Gesetzen und Verordnungen entspricht. Um dies zu prüfen und um zu untersuchen, ob das Kanalnetz der Gemeinde den derzeit geltenden und zukünftig zu erwartenden Anforderungen an die Entwässerung des Gemeindegebietes gerecht zu werden, wurde ein sog. Generalentwässerungsplan (GEP) aufgestellt.
In diesem Zusammenhang musste die Gemeinde Türkenfeld im Rahmen der Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnungen, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für alle Mischwasserentlastungen beantragen.
Mit Bescheid vom 16.12.2015 und 19.01.2016 wurde diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt und u.a. mit folgender Auflage verbunden:
„Betrieb und Unterhaltung – Für den Betrieb, die Überwachung und der Unterhaltung der Anlage ist ausgebildetes und zuverlässiges Personal in ausreichender Zahl einzusetzen.“

Die Gemeinde Türkenfeld hat in diesem Zusammenhang mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ Kontakt aufgenommen, da der Zweckverband sowohl über die personellen, als auch über die technischen Ressourcen verfügt. Inhalt dieser Gespräche war, die Übernahme der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung.
Zur weiteren Stellungnahme wurde der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Herr XXX eingeladen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2019, die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ im Rahmen einer Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlüsse: öffentliche Sitzung vom 10.05.2017, TOP 5

3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München (14)

Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Nur zu ihnen sind Stellungnahmen möglich.

Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com und www.regierung.oberbayern.bayern.de [Stichwort: Regionalplan München (14)] einsehbar.

Stellungnahmen hierzu können bis zum 23. Februar 2018 abgegeben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Fortschreibung des Regionalplans München (14) Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt werden. Anregungen und Bedenken werden daher nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Lärmaktionsplan Teil A Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen
Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung
ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke
ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so
genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-
Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion
verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen
eingegangen.

Am 24. Januar 2018 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum
7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine
Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der
daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die
Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Gemeindeseitig wurde auf die Beteiligung in den Aushängen und auf der Homepage hingewiesen. Die direkten Anlieger an der Bahnstrecke wurden per Postwurf informiert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Seitens der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Türkenfeld vom Lärm durch Zugverkehr besonders stark betroffen ist, da die Bahnlinie mitten durch den Ort – sehr nahe an der Wohnbebauung - verläuft und der Zugverkehr bereits in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten beträchtlich zugenommen hat. Durch den geplanten Ausbau bzw. die geplante Elektrifizierung der Strecke München-Lindau (ABS 48: Ausbaustrecke München-Lindau-Grenze D/A) mit Anbindung an die Schweiz sei eine weitere erhebliche Steigerung des Zugverkehrs zu erwarten mit der Folge, dass sich die Bahn nicht mehr auf den Bestandsschutz berufen kann. Gerade im Bereich des Schulgeländes, wird sich der „Bahnlärm“ drastisch erhöhen und der Schulbetrieb massiv gestört.
Die Gemeinde Türkenfeld fordert daher die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, die auch der weiteren Entwicklung der Bahnstrecke Rechnung tragen und die Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Beschluss

       Der Gemeinderat beschließt o.g. Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Verkehr hier: Beratung und weiteres Vorgehen über kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 13.09.2017, hat der Gemeinderat über die allgemeine Verkehrsbelastung und Verkehrssituationen im Gemeindegebiet beraten und beschlossen. Der Gemeinderat hat sich entschieden ein ganzheitliches Verkehrskonzept in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaner zu erarbeiten. Des Weiteren wurde beschlossen in der Moorenweiser Straße die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck zu beantragen, da es sich hier um eine Kreisstraße handelt. Die Antwort vom 13.11.2017 des Landratsamtes lautete wie folgt (Zitat):
„Sehr geehrter Herr XXX,
wie bereits am 20. September 2017 tel. mit Ihnen besprochen, dürfen wir nochmals auf die Ausführungen im Schreiben von Herrn Landrat Karmasin an Frau XXX vom 7. Sept. 2017 verweisen. Die Gemeinde Türkenfeld (Herr Bürgermeister) erhielt einen Abdruck dieses Schreibens.
Da es sich hier offensichtlich um ein Überwachungsproblem der bestehenden rechtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h handelt, sollte sich die Gemeinde Türkenfeld wegen Verschärfung der Geschwindigkeitsüberwachung unmittelbar mit der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck in Verbindung setzten.
Des Weiteren bleibt es der Gemeinde Türkenfeld unbenommen, ob sie sich aufgrund der gesamten Verkehrssituation im Gemeindegebiet und zur Entlastung der Anwohner, für einen Beitritt zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung entscheiden möchte.
Mit freundlichen Grüßen
XXX“

Die Verwaltung hat diesbezüglich den Kontakt mit dem Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern hergestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.November 2017 und den aktuellen Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt nunmehr den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.Inn, in der vorliegenden Entwurfsfassung.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

X         § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfes auf  ein Jahr ab Wirksamwerden – unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 VS –  festgelegt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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8. Neuabschluss eines Gaskonzessions-Vertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Mit Datum 06. September 2017 wurde der Ablauf des bestehenden Gaskonzessionsvertrages zum 13.09.2019 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass sich Unternehmen, die an einem Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages interessiert sind bis Ende 2017 melden können. Bis zum Ablauf des Termins haben sich lediglich die Energienetze Bayern für einen neuen Konzessionsvertrag beworben. Mittlerweile liegt auch ein Vertragsentwurf vor. Dieser entspricht in allen Teilen dem von den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Musterkonzessionsvertrag. Die Abgabe für die Belieferung von Gas für Kochen und Warmwasser beträgt demnach 0,51 Ct/kWh, für sonstige Tariflieferungen 0,22 ct/kWh und für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh. Gegenüber dem bestehenden Vertrag haben sich die Tarifleistungen nicht geändert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Konzessionsvertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 17.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö 9

Pressetaugliche Texte

Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes der Gemeinde Türkenfeld – Beauftragung Verkehrsplaner

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift, 17.01.2018, öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö 10

Beschluss

Die Niederschrift, Gemeinderatssitzung 17.01.2018, öff. Teil  wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Schulbus-Situation am Schulhof

  • Es soll ein Ortstermin (am Besten in der Mittagszeit) mit Gemeinderat und Planer stattfinden.


Nachbesetzung Referate
Die Referate „Nachhaltige Ortsentwicklung“ und „Gewerbe“ sind  noch nicht wieder besetzt worden.

  • TOP und GR Beschluss in der GR-Sitzung am 21.03.2018

Datenstand vom 04.04.2018 08:50 Uhr