Datum: 21.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Haushalt 2018 a) Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2017 b) Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt c) Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt d) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 e) Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2019-2021
3 Vollzug des Abmarkungsgesetzes: a) Bestellung von 3 Feldgeschworenen gem. Art. 11 Abs. 4 Satz 1 AbmG Rainer Hegnauer Edwin Thienel Ottmar Palme b) Vereidigung der neu bestellten Feldgeschworenen
4 Bauantrag; Bekanntgabe eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens Herstellung einer Lagerfläche FlNrn. 278/2 und 278/3, Gemarkung Türkenfeld
5 Bauantrag; Neubau Atelier FlNr. 399/14, Gemarkung Türkenfeld
6 Bauantrag; Neubau einer forstwirtschaftlichen Lagerhalle FlNr. 175, Gemarkung Türkenfeld
7 Bauantrag; Bestandssicherung Betriebsgelände FlNr. 971/2, Gemarkung Türkenfeld
8 Grundsatzbeschluss zur Baulandausweisung
9 Zuweisung von Aufgabengebieten (Referaten) im Gemeinderat a) Besetzung des Referates "Nachhaltige Ortsentwicklung" (ehemals GR´in Uhlemann) b) Besetzung des Referates "Gewerbe" (ehemals GR Hohenleitner)
10 Widmung Brandenbergerweg
11 Verkehr hier: Beschlussfassung über den Umfang der Aufgabenübertragung und die Laufzeit der kommunalen Verkehrsüberwachung
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 14.02.2018
13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften 14.02.2018 und 21.02.2018 öff. Teil
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö 1
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2. Haushalt 2018 a) Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2017 b) Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt c) Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt d) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 e) Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2019-2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

a)        Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses 2017
       Im Haushaltsjahr 2017 waren nach der Haushaltssatzung festgesetzt für den
       Verwaltungshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        7.721.150 Euro

       Vermögenshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        2.123.400 Euro

       Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 ergab für den
       Verwaltungshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        8.024.848,88 Euro

       Vermögenshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        1.898.131,52 Euro

   
b)        Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt
       In der Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplans                vorgelegt und erörtert. Die von den Mitgliedern des Gemeinderats angeregten                        Änderungen wurden in den Verwaltungshaushalt eingearbeitet.
       Demnach werden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit
8.508.450 Euro festgesetzt.

c)        Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt
       In der Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplans                vorgelegt und erörtert. Die von den Mitgliedern des Gemeinderats angeregten                        Änderungen wurden in den Vermögenshaushalt eingearbeitet.
       Demnach werden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit
2.726.850 Euro festgesetzt.

d)        Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2018
In der Gemeinderatssitzung am 21.02.2018 wurde über eine Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes beraten. Beschlossen wurde den seit 1980 bestehenden Hebesatz moderat von bisher 320% auf 340% anzuheben.
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen, Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.





e)        Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2019-2021
       In den weiteren Planjahren 2019 bis 2021 werden folgende Summen festgesetzt:
       
       Verwaltungshaushalt:                2019        8.393.200 Euro
                                       2020        8.394.700 Euro
                                       2021        8.391.000 Euro

       Vermögenshaushalt:                2019        1.875.000 Euro
                                       2020        2.130.000 Euro
                                       2021           966.100 Euro

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Der Haushaltsplan 2018 mit allen Anlagen wurde per eMail bzw. auf Wunsch in Papierform
an alle Gemeinderäte am 15.03.2018 verschickt.
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Beschluss 1

a)        Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses 2017
Der Gemeinderat nimmt die Rechnungsergebnisse des Jahres 2017 zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2018 dargestellt mit insgesamt 8.508.450 Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2018 dargestellt mit insgesamt 2.726.850 Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

d)        Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2018
       Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das 2018 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

e)        Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2019-2021
       Der Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2021 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Abmarkungsgesetzes: a) Bestellung von 3 Feldgeschworenen gem. Art. 11 Abs. 4 Satz 1 AbmG Rainer Hegnauer Edwin Thienel Ottmar Palme b) Vereidigung der neu bestellten Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Die Feldgeschworenen Max Klaß, Andreas Keller und Johann Keller möchten aus gesundheit-lichen Gründen vom aktiven Dienst entbunden werden.

Aus diesem Grunde fand unter den derzeit vorhandenen Feldgeschworenen Max Klaß (Obmann), Andreas Keller und Johann Keller am  11.02.2018 die Neuwahl von drei Feldgeschworenen statt. Die Neuwahl entsprach den Vorschriften des § 4 Abs. 2 Satz 1 FO (Feldgeschworenenordnung) (Anwesenheit von wenigstens 2/3, jedoch mindestens 3 Feldgeschworenen).

Einstimmig gewählt wurden
  1. Rainer Hegnauer
  2. Edwin Thienel
  3. Ottmar Palme

Die Verwaltung verständigte die Gewählten, holte deren Zustimmung ein und lud sie zur Gemeinderatssitzung ein.

Beschluss

a)
Rainer Hegnauer, Edwin Thienel und Ottmar Palme werden zu neuen Feldgeschworenen bestellt.

b)
Bürgermeister Keller verpflichtet die neu bestellten Feldgeschworenen durch nachfolgenden Amtseid:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses - so wahr mir Gott helfe.


Die neubestellten Feldgeschworenen Rainer Hegnauer, Edwin Thienel und Ottmar Palme  sprechen die Eidesformel nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Bekanntgabe eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens Herstellung einer Lagerfläche FlNrn. 278/2 und 278/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö informativ 4

Pressetaugliche Texte

Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das  Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

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5. Bauantrag; Neubau Atelier FlNr. 399/14, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 399/14 befindet sich im Bebauungsplangebiet des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“. Das Bauvorhaben ist neben den Bestimmungen des Bebauungsplans, nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein und widerspricht keiner Festsetzung des einfachen Bebauungsplans.

Stellplätze wurden entsprechend der Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen zu o.g. Bauantrag wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauantrag; Neubau einer forstwirtschaftlichen Lagerhalle FlNr. 175, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 175 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zu o.g. Bauantrag wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauantrag; Bestandssicherung Betriebsgelände FlNr. 971/2, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück mit der FlNr. 971/2, Gemarkung Türkenfeld, befindet ein Betriebsgelände, auf dem bauliche Anlagen errichtet wurden, die nach Feststellung des Landratsamtes bisher (teilweise) nicht genehmigt wurden. Zur Bestandssicherung wurde nun ein Bauantrag eingereicht.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Demnach können bauliche Erweiterungen zugelassen werden, wenn es sich um einen zulässigerweise errichteten Betrieb handelt und wenn die Erweiterungen im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen sind. Ob es sich bei den im Bauantrag dargestellten Objekten um eine angemessene Betriebserweiterung handelt, wird von der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.

Betrieb:
Bei der Firma handelt es sich um eine Spenglerei, die zulässigerweise im Außenbereich errichtet wurde. Das Gelände auf dem sich der Betrieb befindet, wurde zunächst für den Betrieb eines Sägewerkes genutzt. Danach befand sich eine „Ashaltkocherei“ auf dem gleichen Gelände. Mit der genehmigten Nutzungsänderung im Jahr 2001 wurde bereits der Spenglerei die Nutzung der Lagerhalle zur Nutzung als Büroflächen und zu Wohnzwecken erlaubt bzw. genehmigt.


Hinweis:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die baurechtliche Privilegierung von Erweiterungen bestimmter baulicher Anlagen im Außenbereich gestärkt. Das Gericht befürwortet eine weite Auslegung von § 35 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und hat eine insoweit bestehende Kontroverse in Rechtsprechung und Literatur höchstrichterlich geklärt. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen für eine angemessene bauliche Erweiterung von gewerblichen Betrieben im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz Nr. 6 BauGB konkretisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Grundsatzbeschluss zur Baulandausweisung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Vorschlag des Grundsatzbeschlusses zum Baulandmodell in der Gemeinde Türkenfeld:

Baulandmodell der Gemeinde Türkenfeld

Eckpunkte für künftige Baulandausweisungen:

Die Gemeinde Türkenfeld betrachtet mit Sorge die Entwicklung des Grundstücksmarkts, insbesondere die stetig ansteigenden Grundstückspreise in attraktiven Regionen Bayerns, zu denen auch das Gemeindegebiet der Gemeinde Türkenfeld zählt. Es ist kaum mehr möglich, Flächen zur gemeindlichen Bevorratung zu erwerben, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende (sozialgerechte) Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Gemeinde Türkenfeld legt daher per Grundsatzbeschluss folgende Eckpunkte für künftige Baulandausweisungen fest:

  1. Wohnbauland wird künftig nur noch dann ausgewiesen, wenn durch im Vorfeld der Baulandausweisung abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen sichergestellt ist, dass die Gemeinde Türkenfeld 50% der künftigen Nettobaulandflächen und 100% der künftigen Erschließungsflächen und sonstigen öffentlichen Bedarfsflächen zu Eigentum erwerben kann. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen, wird durch solche vertragliche Vereinbarungen, nicht begründet.

  1. Der gemeindliche Anteil reduziert sich, soweit die dem Grundstückseigentümer an sich verbleibenden 50% der künftigen Nettobaulandflächen nicht ausreichen sollten, dass jedes Kind des Grundstückseigentümers eine Nettobaulandfläche von 600 m² erhält. Diese Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet Türkenfeld über weitere bebaubare Flächen verfügt, auf denen seine Kinder entsprechende Bauwünsche verwirklichen könnten.

  1. Die Gemeinde Türkenfeld erwirbt Grundstücksflächen oder Miteigentumsanteile zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs. Der Verkehrswert wird durch ein Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Fürstenfeldbruck oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke ermittelt.

  1. Erforderliche städtebauliche Regelungen werden im Rahmen des Erwerbsvertrages oder im Nachgang zum Eigentumserwerb in Form von städtebaulichen Verträgen im Sinne von § 11 BauGB getroffen. Der Grundstückseigentümer hat sich zu verpflichten, die in seinem Eigentum verbleibenden Bauparzellen innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Bekanntmachung des Bebauungsplans zu bebauen bzw. einen Rechtsnachfolger im Eigentum oder Besitz zu verpflichten, diese Bauverpflichtung fristgerecht zu erfüllen. Bei der in vorstehender Ziffer 2 Satz 1 genannten Konstellation hat sich der Grundstückseigentümer zu verpflichten, die für seine Kinder gedachten Bauparzellen innerhalb einer Frist von 15 Jahren ab Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes zu bebauen bzw. einen Rechtsnachfolger im Eigentum oder Besitz zu verpflichten, diese Bauverpflichtung fristgerecht zu erfüllen.

  1. Die Gemeinde Türkenfeld wird die von ihr erworbenen Grundstücksflächen vorrangig zur Deckung des Wohnbedarfs der örtlichen Bevölkerung und des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen verwenden.

  1. Die Gemeinde Türkenfeld behält sich vor, in begründeten Einzelfällen von vorstehenden Grundsätzen abzuweichen.

  1. Dieser Grundsatzbeschluss ersetzt den Beschluss vom 14.01.1991.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorgenannten Eckpunkte für künftige Baulandausweisungen nach dem Vorschlag der Anwaltskanzlei Döring & Spieß.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das bisherige Baulandmodell (GR-Beschluss vom 14.01.1991, geändert mit GR-Beschluss vom 16.11.1998) außer Kraft tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Zuweisung von Aufgabengebieten (Referaten) im Gemeinderat a) Besetzung des Referates "Nachhaltige Ortsentwicklung" (ehemals GR´in Uhlemann) b) Besetzung des Referates "Gewerbe" (ehemals GR Hohenleitner)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates auf dem Beschlusswege bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuweisen. Artikel 46 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bestimmt, dass der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder beschließt; hiermit handelt es sich bei dieser Aufgabenzuweisung um eine Beschlussfassung, nicht um eine Wahl im Sinne des Artikel 51 Absatz 3 GO. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld sieht in § 4 Absatz 3 diese Möglichkeit ebenfalls vor.

a)
In seiner Sitzung vom 11.10.2017 hat der Gemeinderat den Antrag von Frau Martina Uhlemann vom 22.09.2017 anerkannt und ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung beschlossen. Nachfolger wurde Herr Ulrich Herb.
Über die personelle Besetzung des frei werdenden Referates „Nachhaltige Ortsentwicklung“ sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.


b)
In seiner Sitzung vom 08.11.2017 hat der Gemeinderat den Antrag von Herrn Helmut Hohenleitner vom 11.10.2017 anerkannt und sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung beschlossen. Nachfolger wurde Herr Johann Widmann.
Über die personelle Besetzung des frei werdenden Referates „Gewerbe“ sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Beschluss 1

a)
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Ulrich Herb mit dem Referat „Gewerbe“ zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Johann Widmann  mit dem Referat „Nachhaltige Ortsentwicklung“ zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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10. Widmung Brandenbergerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Derzeit ist der Brandenbergerweg als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Durch den Bau einer Reitanlage und eines Betriebsgebäudes mit Wohnungen erfüllt ein Teil des Weges die Kriterien einer Erschließungsstraße. Diese Teilstrecke ist daher aufzustufen zu einer Ortsstraße.
Insgesamt handelt es sich um eine Strecke von 295 m, die der Brandenberger Straße zugeordnet wird und um die sich die Gesamtlänge des Brandenbergerwegs verkürzt.

Beschluss

Eine Teilstrecke des Brandenbergerwegs, im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet, wird gemäß ihrer Verkehrsbedeutung, nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3. Abs. 1 Ziff. 3 in Verbindung mit Art. 46 Ziff. 2 BayStrWG aufgestuft und der Brandenberger Straße zugeordnet.
Gleichzeitig wird mindert sich die Gesamtlänge des Brandenbergerwegs um diese Teilstrecke.

Die Aufstufung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Das genaue Datum ist in der Widmungsverfügung anzugeben.
Die Verwaltung wird beauftragt das Widmungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Verkehr hier: Beschlussfassung über den Umfang der Aufgabenübertragung und die Laufzeit der kommunalen Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

In seiner Sitzung vom 14.02.2018, hat der Gemeinderat den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.Inn beschlossen.

Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wurde auf ein Jahr festgelegt.

Die Aufgaben:
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
       § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
wurden nicht vergeben.


Nach zwischenzeitlichem Kontakt mit dem Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern wurde die Auskunft erteilt, dass bei einem Abschluss für nur ein Jahr, eine Verlängerung für ein weiteres Jahr nicht möglich ist.  Es muss dann sofort dem Zweckverband beigetreten werden. Es empfiehlt sich, die Zweckvereinbarung auf zwei Jahre abzuschließen. Ein weiterer Vorteil wäre, statistisch darstellen zu können, wie sich der Verkehr in diesen 2 Jahren entwickelt, mit dem Ziel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.  

Weiterhin wird empfohlen, die Überwachung der Sonderverkehrszeichen ebenfalls in die Zweckvereinbarung mit aufzunehmen. Sonderverkehrszeichen sind Schilder mit Formen und Farben von Verkehrszeichen nach StVO, jedoch mit Bildmotiven oder Grafiken, die die jeweilige Schilderaussage lebendiger und aussagekräftiger vermitteln.

Die Kommune bestellt die gewünschten Überwachungsstunden (mit oder ohne Vorgabe von Messstellen und Uhrzeit) – abgerechnet und ausgeführt werden nur die Vorgaben, die tatsächlich durch die Kommune in Auftrag gegeben wurden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.November 2017 und den aktuellen Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt nunmehr den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.Inn, in der vorliegenden Entwurfsfassung.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

X         § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
X        § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfes auf  zwei Jahre ab Wirksamwerden – unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 VS –  festgelegt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 14.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö 12

Pressetaugliche Texte

Straßenausbau Türkenfelder Straße OT Zankenhausen
Hier: Auftragsvergabe
  1. Straßenbau
  2. Entfernung von Bäumen und Sträuchern

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13. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 14.02.2018 und 21.02.2018 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö 13

Beschluss 1

Die Niederschrift Gemeinderatssitzung 14.02.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.


Die Niederschrift Gemeinderatssitzung 21.02.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift Gemeinderatssitzung 21.02.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö 14
Datenstand vom 04.05.2018 09:01 Uhr