Datum: 16.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beschlußfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB
3 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Malerwinkel"
4 Bauvoranfrage: Errichtung von 4 Einfamilienhäusern FlNr. 1929/1, Gem. Türkenfeld
5 BA Neubau eines Seniorenwohnhauses mit 24 Wohnungen 2. Tektur FlNr. 124, Gem. Türkenfeld Bekanntgabe der geänderten Planung
6 Vorlage der Jahresrechnung
7 Antrag einer Darlehensgewährung
8 Schöffenwahl
9 Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen; hier: a) Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten Helmut Ludwig b) Bestätigung des neugewählten stv. Kommandanten Christopher Merz
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil vom 18.04.2018
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 1
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2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beschlußfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der TöB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat sich mittlerweile in zwei ausführlichen Klausur-Tagungen mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befasst und in weiteren Gemeinderatssitzungen über diverse Ausweisungswünsche zur Aufnahme von Grundstücken in den Flächennutzungsplan beschlossen. Der Planungsverband München hat die Ergebnisse und Gemeinderatsbeschlüsse zusammengefasst und einen FNP-Entwurf gefertigt.
Zur Vorstellung des Planentwurfs, der PV-München eingeladen.

Beschluss 1

a) Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 16.05.2018.

Auf der Fläche des „Sportplatz An der Kälberweide“ wird vermerkt: „Mögliche Entwicklun g für Gewerbe“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Planentwurf in der Fassung vom 16.05.2018 wird öffentlich ausgelegt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.


Den Bürgern wird der Entwurf in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Der Termin wird in Abstimmung mit dem PV festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Malerwinkel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und den entsprechenden Bauland-Ausweisungswünschen „Am Malerwinkel“, wurden bereits Gespräche mit dem Landratsamt geführt und zusätzlich eine Stellungnahme  diesbezüglich angefordert.

Die Zielsetzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes soll sein, die bestehenden bzw. festgesetzten Baufenster zu erweitern. Einzelne partielle Änderungen bzw. Erweiterungen der Baufenster, waren auch Gegenstand der vorhergehenden Änderungen des Bebauungsplanes.
Des Weiteren wurde im Bebauungsplan (Fassung von Nov. 1997) unter Punkt 5 c) festgelegt, dass außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebengebäude als untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen i.S. des § 14 Abs. 1 BauNVO errichtet werden können, die eine Grundfläche von insgesamt nicht mehr als 16 m² je Baugrundstück betragen dürfen. Diese Festsetzung ist nicht mehr zeitgemäß und soll daher erweitert werden. Das bedeutet, es sollen auch Nebenanlagen i.S. von § 14 Abs. 1 BauNVO in den festgesetzten Grünflächen zugelassen werden.
In Bezug auf die aktuell vorliegenden Anträge, empfiehlt sich die Überarbeitung des gesamten Bebauungsplans.

Beschluss 1

Der Gemeinderat vertagt diesen TOP. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem LRA Gespräche darüber zu führen, wie der Bauwunsch auf der FlNr. 171/2, Gem. Zankenhausen realisiert werden kann. Dem LRA soll explizit mitgeteilt werden, dass der Gemeinderat dem Bauvorhaben positiv gegenübersteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, gemäß dem Antrag des Grundstückseigentümers vom 05.03.2018 das Baufenster auf der FlNr. 156/5, Gem. Zankenhausen zu ändern bzw. zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

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4. Bauvoranfrage: Errichtung von 4 Einfamilienhäusern FlNr. 1929/1, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Am 18.04.2018 ist o.g. Bauantrag bei der Gemeinde eingegangen. Das Grundstück 1929/1, Gem. Türkenfeld liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Stellungnahme PV:
Grundsätzlich sind zwei Aspekte des Antrages getrennt zu betrachten.
1. Ist das Vorhaben genehmigungsfähig? 2. Ist es städtebaulich wünschenswert?

Zu 1.: Den Aussagen des Rechtsanwalts kann nicht gefolgt werden. Laut Rechtsanwalt sei die Bebauung nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig. Dies setzt unter anderem voraus, dass das Vorhaben nicht dem Flächennutzungsplan widerspricht und hierdurch nicht die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. An dieser Darstellung wird im Rahmen der FNP-Neuaufstellung festgehalten, da es sich um einen Außenbereichssplitter handelt, den die Gemeinde nicht zu einem Siedlungsansatz oder gar Ortsteil entwickeln will. Der Bereich ist nicht ausreichend groß, um eine Bauflächendarstellung zu rechtfertigen. Insofern widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Auch den Ausführungen zur Verfestigung einer Splittersiedlung kann nicht gefolgt werden. Bloß weil es sich um den Ersatz eines Gewerbegebäudes durch vier Einfamilienhäuser handelt, kann die Frage nach der Verfestigung einer Splittersiedlung nicht pauschal verneint werden. Vor dem Hintergrund, dass die Gewerbehalle aus gewerblicher Sicht mindergenutzt eingestuft werden muss und durch neue Wohneinheiten im Außenbereich die Nutzungsintensität zunimmt, wird der Ersatz in Form des Neubaus von Einfamilienhäusern und dem damit einhergehenden entsprechenden Zuzug von Wohnbevölkerung, durchaus als Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung angesehen.
Beide Aspekte für sich (Darstellung im FNP und Splittersiedlung) würden dazu führen, dass das Vorhaben ohne weitere planerische Maßnahmen der Gemeinde (ggf. Außenbereichssatzung) nicht genehmigungsfähig ist. Sollte seitens des Vorhabenträgers eine andere Auffassung bestehen, steht es ihm frei einen entsprechenden Bauantrag einzureichen. Von der Erteilung des Einvernehmens muss abgeraten werden.

Zu 2.: Der Neubau von 4 Einfamilienhäusern in dieser peripheren Lage wird abgelehnt, da es sich um eine Nutzungsintensivierung handelt, die nach den Leitzielen der Gemeinde primär im Innenbereich und primär am Hauptort stattfinden soll. Untergeordnet findet neue Siedlungstätigkeit auch in den Ortsteilen statt. Der vorliegende Bereich ist aber weit davon entfernt eine Ortsteileigenschaft zu haben. Dass nicht-privilegierte Wohnnutzung nicht im Außenbereich stattfinden soll, ist eine Grundregel des Planungsrechts und der Siedlungsentwicklung über die sich die Gemeinde nicht hinwegsetzen darf. Mit dem Vorhaben würde der Bestand an Wohngebäuden in diesem Außenbereichssplitter mehr als verdoppelt. Hierbei würde es sich nicht um eine städtebauliche geordnete Entwicklung handeln, die zudem Begehrlichkeiten in anderen Bereichen des Gemeindegebietes wecken würde. Das Vorhaben, nicht privilegierte Wohnbebauung im Außenbereich zu etablieren, wird deswegen auch aus städtebaulichen Gründen entschieden und grundsätzlich abgelehnt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauwunsch mit dem LRA zu besprechen. Von Seiten des Gemeinderates ist nur ein Einfamilienhaus akzeptabel.

Gleiches gilt für den Antrag auf dem Grundstück FlNr. 1928.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. BA Neubau eines Seniorenwohnhauses mit 24 Wohnungen 2. Tektur FlNr. 124, Gem. Türkenfeld Bekanntgabe der geänderten Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Am 07.05. reichten die Bauherren eine geänderte Planung für das Projekt „Neubau von 24 seniorengerechten Wohnungen mit Tiefgarage“ ein. Damit sollen die Forderungen des LRA erfüllt werden. Alle Nachbarn haben die Pläne unterschrieben.

Das Einvernehmen wurde vom Bürgermeister auf dem Büroweg erteilt.

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6. Vorlage der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö informativ 6

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2017 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2017 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2018.
Die Jahresrechnung 2017 mit Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt im Ratsinformationssystem unter Dokumentenarchiv zur Einsicht bereit.

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7. Antrag einer Darlehensgewährung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das Kommunalunternehmen EVBT hätte die Möglichkeit, jährliche Sondertilgungen zu leisten um damit das Hauptdarlehen zusätzlich zum laufenden Schuldendienst tilgen zu können. Diese Sondertilgungen müssen „aus eigenen Mitteln“ erfolgen, können also nicht durch ein anderes zinsgünstiges Bankdarlehen ersetzt werden. Der Betrag der Sondertilgung kann bis zu 10%  aus dem Stand des Darlehens zu Jahresbeginn betragen. Ziel der Sondertilgung ist vorrangig die Zinsbelastung zu mindern. Dieses Hauptdarlehen hat einen Zinssatz von 3,3 %, die Zinsbindung endet im September 2021.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt dem Kommunalunternehmen EVBT Darlehen zur Sondertilgung des Hauptdarlehens in den Jahren
2018: 300.000 €
2019: 250.000 €
2020: 207.000 €
2021: 150.000 €
zu einem Zinssatz in Höhe von 1%. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 01.02. eines Jahres.
Die Rückzahlung der Gesamtsumme  von 907.000 € erfolgt Ende September 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils für diese Darlehen entsprechende Darlehensverträge auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Schöffenwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Am 31.12.2018 endet die Amtsdauer der gewählten Schöffen für die Amtsperiode 2013 – 2018. Die Gemeinden haben die Vorschlagslisten für Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2019 beginnt, neu aufzustellen.
Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II vom 08. Januar 2018 muss die Gemeinde Türkenfeld eine Person vorschlagen.

Von der Gemeinde erfolgte durch Aushang vom 15.01.2018 und mit Einstellung auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld der Aufruf, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden diejenigen Personen angeschrieben, die sich zur letzten Periode beworben haben.

Es gingen 2 schriftliche Bewerbungen ein. Die Vorschlagsliste muss mindestens die geforderte Zahl umfassen, soll sie jedoch auch nicht wesentlich überschreiten.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste hat der Gemeinderat mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der vorliegenden Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Wahlperiode 2019 – 2023. Die beiden Bewerber werden an das Amtsgericht weiter geleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen; hier: a) Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten Helmut Ludwig b) Bestätigung des neugewählten stv. Kommandanten Christopher Merz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

zu a):

In der Jahreshauptversammlung am 19.01.2018 wurde Herr Helmut Ludwig zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen gewählt.


zu b):

Gleichzeitig wurde in der Versammlung am 19.01.2018 Herr Christopher Merz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen gewählt.  

Beschluss 1

Der am 19.01.2018 neugewählte 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Helmut Ludwig, wird durch den Gemeinderat bestätigt. Den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ hat er bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der am 19.01.2018 neugewählte stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Christopher Merz, wird durch den Gemeinderat bestätigt, unter der Voraussetzung, dass er den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 10

Pressetaugliche Texte

Gewässer III. Ordnung;
Ertüchtigung der Staueinrichtung des Höllbaches im Ortsteil Peutenmühle
Hier: Vergabe der Ingenieurleistungen

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11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil vom 18.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 11

Beschluss

Die Niederschrift Gemeinderatssitzung 18.04.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 12

Pressetaugliche Texte

Arbeitsgruppe „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“
Der Landkreis FFB unterstützt seine Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zieht deshalb in Erwägung, gemeinsam mit seinen Gemeinden eine landkreisweit operierende interkommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Im Landratsamt FFB befassen sich interessierte Gemeinden in einer Arbeitsgruppe bereits seit zwei Jahren mit der Thematik.
Am Dienstag, 15.05.2018 fand im LRA eine Sitzung der Arbeitsgruppe „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ statt. Bgm. Keller nahm daran teil.
Bgm. Keller berichtet darüber, dass ein Ing.Büro einen 5-Punkte-Kriterienkatalog erarbeiten wird. Darüber sollen dann die Gemeinden Beschluss fassen.

Radwegekonzept im Landkreis – Vorstellung vom 25.04.2018
Netzlücke Türkenfeld – Kottgeisering:
Alternative 1) – kürzeste Verbindung: über Bachfeldweg möglich - genauso hinter der Schule vorbei auf bestehendem Wirtschaftsweg entlang der S-Bahn – Ausbauzustand müsste verbessert werden – Vorteil: keine Querung über stark befahrene Straßen sowie günstige Ausbaukosten!
Alternative 2) – von Schule über bestehenden Wirtschaftsweg nach Pleitmannswang – dann Querung über FFB 5 – entlang der FFB 5 (muss erst noch ausgebaut werden – Grunderwerb erforderlich – jedoch nur ein kurzes Stück) – anschließend über vorhandenen Wirtschaftsweg nach Kottgeisering – Nachteil: Querung über FFB 5 + Grunderwerb für künftigen Radweg + höhere Ausbaukosten!
Alternative 3) – straßenbegleitend an FFB 5 – relativ viel Grunderwerb erforderlich – Nachteil: hohe Ausbaukosten durch Wegebau und Grunderwerb!

  • Die Gemeinde priorisiert den Weg über Hirschenwang, weil eine Teilstrecke bereits asphaltiert ist.


Verkehrskonzept
Dem beauftragten Büro wurden alle Bürgeranträge aus 2017, alle vorliegenden Verkehrsdatenerfassungen aus 2013 und 2017 sowie die Stellungnahmen vom LRA übergeben.
Nach der Bürgerbefragung gingen bei der Gemeinde 62 Rückmeldungen ein. Diese müssen nun von der Ing.Gesellschaft ausgewertet werden.
Ferner wurden beim Bauhof Mammendorf fünf Verkehrsdatenerfassungen (Bahnhof-, Aresinger-, Sudeten-, Römer- und Gollenbergstraße) von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

Nach einer ersten Sichtung der Bürgeranregungen kann vom Verkehrsplaner in KW 21 ein grober Zeitrahmen genannt werden.

  • GR Walcher stellt den Antrag auf Tempo 30 auf der FFB 5 im Bereich der Grube Zankenhausen, samstags zw. 9 und 12 Uhr.

  • GR S. Schneller weist auf die ungute Verkehrssituation an der Ecke Kirch-/ Schulstraße hin.


Ärztliche Versorgung in Türkenfeld
Termin mit zwei ortsansässigen Ärzten am 17.05.2018, 19:30 Uhr im Rathaus


Sachstand Gollenbergstraße (Nähe POP-Gebäude)


Dorfweiher
Zu der erneuten Wasserprobe hat das Gesundheitsamt noch keine Stellungnahme abgegeben.
Wenn diese vorliegt, wird zum Treffen mit den Anliegern eingeladen.

Datenstand vom 20.06.2018 09:56 Uhr