Datum: 13.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 VG Windach, Gemeinde Eresing, 2. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§§ 4a Abs. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB)
3 VG Windach, Gemeinde Eresing, Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
4 Bauvoranfrage Errichtung eines Aussiedlerhofes, FlNr. 341, Gemarkung Türkenfeld
5 Bauantrag Aufstockung mit Drehung Firstrichtung, FlNr. 150/1, Gemarkung Türkenfeld
6 Bauantrag Errichtung einer Wohneinheit anstelle des best. Stallgebäudes FlNr. 159, Gemarkung Türkenfeld
7 Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld
8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld
9 Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
10 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
11 Antrag der CSU - Überarbeitung / Neugestaltung des gemeindlichen Internet-Auftrittes
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 16.05.2018 öff. Teil
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 1

Pressetaugliche Texte

-.-.-.-  Keine Wortmeldungen aus dem Zuhörerraum -.-.-.-

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2. VG Windach, Gemeinde Eresing, 2. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§§ 4a Abs. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Vorheriger Beschluss vom 02.08.2017, TOP 4
Der Gemeinderat stellte fest, dass durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Verkehrsanbindung nach Eresing berührt werden.

Bedenken:
Durch die Ausweisung von mehr bzw. größeren Gewerbegebieten in der Nachbargemeinde und der günstigen Verkehrsanbindung, wird befürchtet, dass der Ortsdurchgangsverkehr in der St. Ottilien Straße und Birkenweg ansteigt und die Verkehrsbelastung innerorts größer wird.

Abwägung der Gemeinde Eresing wie Bebauungsplanerweiterung - Bedenken wurden zurückgewiesen!

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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3. VG Windach, Gemeinde Eresing, Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Vorheriger Beschluss vom 02.08.2017, TOP 5

Der Gemeinderat stellte fest, dass durch die Aufstellung bzw. durch die Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Verkehrsanbindung nach Eresing berührt werden.

Bedenken:
Durch die Ausweisung von mehr bzw. größeren Gewerbegebieten in der Nachbargemeinde und der günstigen Verkehrsanbindung, wird befürchtet, dass der Ortsdurchgangsverkehr in der St. Ottilien Straße und Birkenweg ansteigt und die Verkehrsbelastung innerorts größer wird.

Abwägung Gemeinde Eresing:
Die Gewerbegebietserweiterung ist über die Kreisstraße LL13 und teilweise über die Schöffeldinger Straße an die Autobahnauffahrten Schöffelding und Windach der A96 München-Lindau angebunden. Zudem ist eine Verbindung über die Kreisstraße LL13 mit der Staatsstraße 2054 LL-FFB und eine Anbindung an den bzw. in Richtung Schwabhausen über die Kreisstraße LL7 gegeben. Es ist davon auszugehen, dass sich der überwiegende Teil des Verkehrs auf dieses Hauptwegenetz konzentriert.
In Ergänzung ist zu erwarten, dass nur ein geringfügiger Anteil des durch die Gewerbegebietserweiterung neu hinzukommenden Verkehrs über Türkenfeld abgewickelt wird, auch unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Ausbauzustandes der Straße über St. Ottilien in Richtung Türkenfeld. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Gewerbegebietserweiterung eine deutliche Verkehrsbelastung in der Gemeinde Türkenfeld zur Folge hat. Zumal es sich bei der gegenständlichen Planung überwiegend um Bauplätze für einheimische Betriebe handelt, die teilweise von Standorten in Eresing in das Gewerbegebiet umziehen. Ein erheblicher Zuwachs der Verkehrsmengen ist aufgrund dessen nicht zu erwarten. Die Liefermengen und Fahrten zu Kunden sind für einheimische Betriebe voraussichtlich dieselben wie bisher.
Die Bedenken wurden daher zurückgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Aufstellung bzw. durch die Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Geltendorfer Straße II“ der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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4. Bauvoranfrage Errichtung eines Aussiedlerhofes, FlNr. 341, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Am 09.05.2018 ist o.g. Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingegangen. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 341, Gem. Türkenfeld liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Pensionstierhaltung zählt ebenfalls unter den Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs.

Reit- und Bewegungshallen können einem landwirtschaftlichen Pensionspferdebetrieb „dienen“. Eine artgerechte Pferdehaltung setzt nämlich ein regelmäßiges, möglichst tägliches Bewegen der Tiere voraus. Neben Flächen für den Weidegang und einem befestigten Außenreitplatz ist deshalb grundsätzlich eine ständig verfügbare, von Witterungsbedingungen unabhängige Bewegungsmöglichkeit erforderlich. Jedes Vorhaben bedarf einer gründlichen fachlichen Einzelbeurteilung und Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Aspekte, der Tiere und des Tierschutzes. Die Zulassung einer Halle im Einzelfall ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Anlagen, deren Kosten (Kosten aus der Investition und Betriebskosten) in keinem angemessenen Verhältnis zu den damit erzielbaren Einnahmen (z.B. Zulagen zu den Pensionspreisen bei Vorhandensein einer Halle) stehen, sind nicht privilegiert. Zur Wirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebs und der einzelnen Betriebsgebäude äußert sich das jeweilige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Notwendig ist eine angemessene Relation zwischen der Größe der Pensionstierhaltung und derjenigen der Reit- und Bewegungshalle. Besondere Bedeutung hat ferner das Gebot einer flächensparenden und den Außenbereich schonenden Bauausführung. Die Mindestgröße einer Reithalle zur artgerechten Bewegung von Pferden beträgt 20m x 40m (bereitbare Fläche). Auf die nahe räumliche Zuordnung der Halle zur Hofstelle, ihre Unterordnung unter den landwirtschaftlichen Betrieb, die angemessene Einbindung in die Landschaft und die äußere Gestaltung ist besonders zu achten.

Losgelöst von der noch zu prüfenden Privilegierung des Vorhabens, ist Folgendes zu bedenken: Betrachtet man die exponierte Lage des Grundstücks (Hanglage, Ortseinfahrt, …) muss unterstellt werden, dass sich das Ortsbild Türkenfelds durch das Bauvorhaben spürbar verändern wird.

Der Eingabeplan und das Konzept für den Bau einer Reitanlage – Pensionspferdehaltung ist in der Anlage beigefügt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter dem Vorbehalt der Privilegierung erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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5. Bauantrag Aufstockung mit Drehung Firstrichtung, FlNr. 150/1, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

GR-Sitzung 11.10.2017 – Antrag auf Vorbescheid
Vorbescheid wurde erteilt – LRA vom 23.04.2018

Das Grundstück FlNr. 150/1 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und ist im Flächennutzungsplan als „M“, als gemischte Baufläche dargestellt. In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan.
Aktuell ist das Grundstück mit einem freistehenden Haus mit 2 Wohneinheiten aus den 1960er Jahren und einer eingeschossigen Garage bebaut. Im Dachgeschoss ist das Raumangebot sehr knapp. Die in die Jahre gekommenen Räume mit sehr geringen Raumhöhen widersprechen gegenwärtigen Ansprüchen an ein gesundes Wohnen. Der First des bestehenden Satteldaches liegt parallel zur Duringstraße. First und Traufe des Bestandes sind niedriger als bei der umliegenden Bebauung.
Beabsichtigt ist der Abbruch des bestehenden Dachstuhles und die Neuerrichtung eines Satteldaches mit erhöhtem Kniestock und gedrehtem First.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Das Gebäude liegt im Vergleich zur umliegenden Bebauung weiter von der Straße entfernt. Die Ausrichtung der Giebelseite zur Straße hin sieht der Bauherr als städtebaulichen Beitrag zur Stärkung der platzartigen Aufweitung des Straßenraumes an der Kreuzung mit der Staudingstraße zum Gasthof Hartl hin. Außerdem trete das Gebäude dann in einen Dialog mit dem Bauwerk auf der östlichen Seite der Duringstraße (F.Nr. 192), dessen Giebel ebenfalls zur Duringstraße hin ausgerichtet ist.

Durch die Lage der Giebelseiten an Ost- und Westfassade ist eine bessere Belichtung der Dachgeschossräume möglich.

Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.  

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bauantrag Errichtung einer Wohneinheit anstelle des best. Stallgebäudes FlNr. 159, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Am 04.06.2018 ist o.g. Bauantrag bei der Gemeinde eingegangen. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 159, Gem. Türkenfeld liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt.

Derzeit ist das 1375 qm große Grundstück mit einem Wohnhaus und einem dazugehörigen Stallgebäude bebaut. Der bestehende „Mittelteil“ des Stallgebäudes, soll nun zur Wohnnutzung umgebaut werden. Die Dachneigung bzw. Dachflucht wird nicht verändert.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Stellplätze wurden entsprechend der Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Die Baupläne sowie der Lageplan und Beiblatt mit GRZ und GFZ befinden sich in der Anlage.

Beschluss

Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die bisherige Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule ist veraltet, die Inhalte entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Betreuungsangebote.
Da die Änderungen umfangreich sind, folgte die Verwaltung der Empfehlung der Kommunalaufsicht eine neue Benutzungssatzung zu erlassen.
Der Titel der Satzung musste geändert werden in „Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld“. Einige geänderten Begriffe ziehen sich über den gesamten Satzungstext.
Die wichtigsten Änderungen umfassen die schulischen Betreuungsangebote:
  • Offene Ganztagsschule an der Grund- und Mittelschule
  • Betreuung an Freitagen an der Grundschule
  • Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule
Der Entwurf der neuen Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld ist dem Sachvortrag als Anhang angefügt.
Die Satzung soll zum 1. September 2018 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld.
Die Satzung tritt zum 01.09.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-S) muss auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote angepasst werden.
Da die Änderungen umfangreich sind, folgte die Verwaltung der Empfehlung der Kommunal-aufsicht eine neue Satzung zu verfassen. Die ursprüngliche Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung stammte aus dem Jahr 2000.
Mit der Übernahme der Offenen Ganztagsschule, deren Besuch für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei ist, verblieb nur noch der Freitag als gebührenpflichtiges Schülerbetreuungsangebot. Seit 1. September 2015 beträgt die Gebühr für die Freitagsbetreuung (11.30 Uhr – 14.15 Uhr)  6,00 Euro monatlich. Berechnet wurde die Gebühr aus den anteiligen Personalkosten des vorangegangenen Schuljahres 2014/15. Ab September 2015 wurde das Betreuungspersonal in den etwas kostenintensiveren Tarif „Sozial- und Erziehungsdienst“ übergeleitet.
Die Kosten des täglichen Mittagessens sollten moderat angehoben werden. Der Personalaufwand für das täglich frisch zubereitete Essen sowie die Aufwendungen für Lebensmittel betrugen im Jahr 2017 ca. 75.000 Euro. Bei ca. 11.800 ausgegebenen Essen (90-95 Essen/Tag) im Jahr 2017 würde ein Mittagessen bei ca. 6,35 Euro liegen.
Der Titel der Satzung muss geändert werden, da es diese Mittagsbetreuung nicht mehr gibt und  die Schülerbetreuung auch in der Mittelschule angeboten wird. Zudem enthält die Satzung einige geänderte Begriffe, die sich über den gesamten Satzungstext ziehen.
Für die Gebührenerhebung ergeben sich folgende Änderungen:
  • die Betreuungsgebühren an Freitagen wird sich von derzeit monatlich 6,00 Euro auf 10,00 Euro monatlich erhöhen
  • die Gebühren für das Mittagessen werden sich von derzeit 3,50 Euro auf 4,00 Euro erhöhen.

Der Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungs-angebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld ist dem Sachvortrag als Anhang angefügt. Die Satzung soll zum 1. September 2018 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld.
Die Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren betrifft die Anlage zur Satzung hinsichtlich der Höhe der Pauschalsätze. Die Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ wird an die vom Bayerischen Gemeindetag empfohlenen Pauschalsätze angepasst. In das Verzeichnis wird das neue Löschgruppenfahrzeug LF20 aufgenommen und das alte Tanklöschfahrzeug TLF 3000 entfernt.
Die Änderung der Pauschalsätze betreffen nur die Streckenkosten und die Ausrücke-stundenkosten der Feuerwehrfahrzeuge.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nachstehende

Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendun gs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze


Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

1.        Streckenkosten


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer
Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
20 Jahren
 3,57 Euro
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
25 Jahren
 7,94 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
25 Jahren
 7,36 Euro
ein Anhänger
20 Jahren
 1,47 Euro







       2.        Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom        bei jährlich 65 Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/        Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens -        
je eine Stunde für


ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
  71,64 Euro
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
143,15 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
117,80 Euro
ein Anhänger
    6,78 Euro


§ 2
Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö informativ 10

Pressetaugliche Texte

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Johannes Wagner, berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2016.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.

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11. Antrag der CSU - Überarbeitung / Neugestaltung des gemeindlichen Internet-Auftrittes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Die gemeindliche Homepage wurde in der aktuellen Fassung ehrenamtlich programmiert und seitens der Gemeindeverwaltung aktuell gehalten (= Pflege der Inhalte). Es zeigt sich allerdings mehr und mehr, dass technische Neuerungen auf der Seite unumgänglich sind. Ein Beispiel hierfür ist die Ende des Monats Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Allein durch diese neue Vorschrift entstehen diverse Bedarfe, die in der jetzigen Version nur schwer umzusetzen sind. Darüber hinaus ist die Homepage – neben dem Mitteilungsblatt – mittlerweile die zentrale Informations- und Austauschplattform zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde.
 
Es empfiehlt sich u. E. eine Ausschreibung, die folgende Leistungsmerkmale beinhalten sollte und das Ziel verfolgt, die Gemeinde Homepage auf einen neuen technischen Standard zu heben:
1.        A) Bereitstellung einer Plattform für die neue Homepage, die den aktuellen Stand der Technik sowie regulatorische Anforderungen abdeckt UND gleichzeitig eine simple Pflege von Inhalten durch die Gemeindeverwaltung ermöglicht
2.        B) Übernahme der bisherigen Inhalte von tuerkenfeld.de-ALT auf die neue Plattform
3.        C) Integration des Bereichs „Mit der Maus ins Rathaus“ sowie des Rats-Informationssystems in die neue Homepage
4.        D) Anbieten eines Newsletter-Service-Portals zur Bürgerinformation
5.        E) ggf. Vernetzung mit Social Media / Bahn-Abfahrtszeiten / …
6.        F) ggf. Möglichkeit zum Online-Stellen von Foto-Alben, Filmen aus dem Gemeindearchiv, …
 
Eine informelle Abfrage in anderen Gemeinden hat ergeben, dass für die o. g. Dienstleistungen Kosten i. H. v. 5-7 TEUR (einmalig) anfallen. Essentiell ist, dass die Pflege der Seite (= Inhalt) weiter durch die Gemeindeverwaltung erledigt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Markterkundung zu starten und Angebote für die Weiterentwicklung der Gemeinde-Homepage einzuholen. Gleichzeitig soll die Gemeindeverwaltung Erfahrungsberichte bei andern Kommunen einholen, die in der letzten Zeit ihre Web-Auftritte weiterentwickelt haben. Im Anschluss ist dem Gemeinderat ein Projektplan inkl. Entscheidung für einen möglichen Dienstleister vorzulegen. Ziel soll sein, eine neue Homepage spätestens Anfang 2019 in Betrieb zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 12

Pressetaugliche Texte

Dorferneuerung
Ausbau der Türkenfelder Straße
Auftragsvergabe für Kabelumlegungsarbeiten


Bekanntgabe dringl. AO
Vergabe Ing.Leistungen zur Artenschutzprüfung und Umweltbericht Gewerbegebiet


Grund- und Mittelschule Türkenfeld
Hier: Vergabe von Malerarbeiten


Vergabe Einbau einer Akustikdecke in der kleinen Schul-Aula


Gemeindliche Gebäude
Vergabe für die
a) Wiederholungsprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel (nach 2 Jahren)
b) Erstprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel in der Kinderkrippe


Vergabe der Lecksuche an Stadtwerke FFB

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13. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 16.05.2018 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 13

Beschluss

Die Niederschrift Gemeinderatssitzung 16.05.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat  eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 14

Pressetaugliche Texte

Infotafel an der Pleitmannswanger Straße

Linsenmann-Saal

Gollenbergweg

Verkehr

Zirkuszelt an der Schule



 

Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr