Datum: 11.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Aufhebung des Bebauungsplanes "westl. der St.Ottilien-Straße" hier: a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken Träger öffentlicher Belange b) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeitsbeteiligung
3 Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen
4 Bauantrag-Tektur - "Verschieben der Garage in Nordwest- und Nordostrichtung, Ändern der Garage, sowie errichten von drei Stellplätzen" FlNr. 259/99, Gemarkung Türkenfeld
5 Feststellungsbeschluss des Gemeinderats Entlastung der Verwaltung
6 Bericht aus der Kämmerei Halbjahresbericht 2018
7 Kindergärten Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
8 Umsetzung der nach Art. 11 BayEGovG geforderten Sicherung der informationstechnischen Systeme
9 Verkehrskonzept hier: Beschlussfassung über die Liste der Untersuchungsschwerpunkte
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. 13.06.2018
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 1

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine -.-.-

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2. Aufhebung des Bebauungsplanes "westl. der St.Ottilien-Straße" hier: a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken Träger öffentlicher Belange b) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 2

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlüsse:
TOP 3 der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2011
TOP 9 der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2017
TOP 3 der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

a)        Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschläge siehe Anhang!

b)        Beteiligung der Öffentlichkeit

Abwägungsvorschläge siehe Anhang!

Empfehlung der Verwaltung:
Aufgrund der vorgebrachten Einwände (vor allem des Landratsamtes) empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplans zu nehmen und eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren zu beschließen.

Beschluss 1

B (Stellungnahmen ohne Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweise)

Der Gemeinderat Türkenfeld nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

C 1. (Landratsamt Fürstenfeldbruck)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Aufgrund der vorgebrachten Einwände nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

C 2. (Bund Naturschutz)


Aufgrund der vorgebrachten Einwände des Landratsamtes nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

C 3. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

C 4. (Nachbar S. )

Aufgrund der vorgebrachten Einwände nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zankenhausen – Am Malerwinkel“, rechtsgültig seit 12.11.1997.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bereits bestehenden Bebauung „Am Malerwinkel“, werden für das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage folgende Befreiungen beantragt:
Anlage1 – Wohnhaus Höhenlage
Anlage 2 – Garage Höhenlage
Anlage 3 – Garage als Flachdach
Anlage 4 – Hauptdach mit Ziegeldeckung in „grau“
Anlage 5, 6 und 7 – Fotos

Die Befreiungsanträge befinden sich im Anhang incl. Begründung.

Hinweis:
In Bezug auf die Anträge zur Befreiung in der Anlage 3 und 4, hat der Gemeinderat für das Bauvorhaben „Am Malerwinkel XXX“ den Anträgen in der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2016, TOP 4 zugestimmt. In der im Nachgang erteilten Baugenehmigung des Landratsamtes FFB, wurden entsprechende Befreiungen erteilt.

Stellplätze:
Gemäß des Bauplans, ist im Untergeschoß des Einfamilienhauses eine Einliegerwohnung mit 71 qm geplant. Laut Bebauungsplanfestsetzung A.7.b) müssen für Mehrfamilienhäuser (= Einfamilienhaus + Einliegerwohnung) für jede Wohnung bis 80 qm Wohnfläche 1 Stellplatz, über 80 qm Wohnfläche 2 Stellplätze nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz pro Wohneinheit ist als Garagenstellplatz zu errichten.
Für das geplante Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, müssen somit insgesamt 3 Stellplätze (2 Garagenstellplätze + 1 offener Stellplatz) nachgewiesen werden und nicht wie im Bauantrag beschrieben 2 Stellplätze.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.3.b) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für das Wohnhaus zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.7.a) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für die Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.5.a) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ für eine „graue“ Bedachung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Beschluss 4

d)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.5.a) des Bebauungsplanes für die Ausführung der Garage als Flachdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Befreiungen zu Punkt a), b), c) und d) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag-Tektur - "Verschieben der Garage in Nordwest- und Nordostrichtung, Ändern der Garage, sowie errichten von drei Stellplätzen" FlNr. 259/99, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 259/99, Gemarkung Türkenfeld, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“, 2. Änderung rechtsgültig seit 18.12.2015.

Das Bauvorhaben „Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage“, wurde am 29.11.2016 im Rahmen des Freistellungsverfahrens behandelt. Am 05.05.2017 wurde für das Bauvorhaben die 1. Tektur (Änderung der Dachneigung von 35° auf 43°) eingereicht und ebenfalls im Freistellungsverfahren behandelt, da sowohl der Bauantrag, als auch die Tektur nicht von den Vorgaben des Bebauungsplans abgewichen sind.
Am 29.06.2018 wurde nun ein 2. Tekturantrag für das Bauvorhaben in der Kreuzstraße 23 eingereicht. Inhalt dieses Antrags ist, die „Verschiebung der Doppelgarage“ über die festgelegten Baugrenzen des Bebauungsplans hinaus sowie die Vergrößerung der Doppelgarage von ursprünglich 6x6m, auf 6,5x6,5m und die weitere Ausweisung von 3 Stellplätzen.

Mit diesem Antrag wurde u.a. die Befreiung zur Überschreitung der Baufenster beantragt. Die Doppelgarage überschreitet das Baufenster in NO-Richtung um 1,25 m und in NW-Richtung um 2,00 m. Der Stauraum vor der Garage soll von 5,00 m auf 3,00 m reduziert werden.

Hinweis/Bezugsfall:
Einem Antrag auf Befreiung von den Baugrenzen sowie der Verringerung des Stauraumes, hat der Gemeinderat für das Bauvorhaben „Kreuzstraße 24“ in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2000, TOP 1 d) zugestimmt (siehe Anlage). In der im Nachgang erteilten Baugenehmigung des Landratsamtes FFB, wurden entsprechende Befreiungen erteilt. Als Begründung wurde angeführt, dass gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen „nur“ mind. 3 m lange Zu- und Abfahrten vorhanden sein müssen und gemäß Satz 2 Abweichungen zugelassen werden können.

Stellplätze:
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kreuzstraße“ Punkt A. 7. c), sind für jede selbstständige Wohneinheit mindestens ein Garagenstellplatz im Bauantrag nachzuweisen, sowie ein offener Stellplatz bei Wohnungen über 80 m² Wohnfläche. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, wobei die zweite Wohneinheit im Dachgeschoß keine 80 m² Wohnfläche hat. Somit sind für das genannte Bauvorhaben insgesamt 3 Stellplätze (Doppelgarage + ein offener Stellplatz) nachzuweisen.
Im Befreiungsantrag zum Bauantrag wird auf die Stellplatzsatzung verwiesen, die bei gleicher Konstellation 4 Stellplätze fordert – der Bebauungsplan sieht jedoch eine Sonderregelung vor und gilt daher als Lex specialis.

Grundfläche:
Zulässige überbaubare Grundstücksfläche (GF) laut B-Plan (2.Änderung)        = 110 m²
Überschreitung der GF nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO für Garagen,
Stellplätze und Zufahrten sind bis zu 50% zulässig (=+ 55 m²)                        = 165 m²
Bauantrag vom 22.11.2016 und
1.Tektur vom 05.05.2017:                GF Wohnhaus                        109,59 m²
                                       GF Garagen, Stellplätze, Zufahrt          44,00 m²        153,59 m²

2.Tektur vom 29.06.2018:                GF Wohnhaus                        109,59 m²
                                       GF Garagen, Stellplätze, Zufahrt          95,05 m²        204,64 m²

Der jetzt eingereichte Bauantrag beinhaltet somit eine Grundflächenüberschreitung von 39,64 m². Diese Überschreitung kommt daher zustande, da zusätzlich 2 weitere offene Stellplätze mit insgesamt 33 m² Grundfläche errichtet werden sollen und die Vergrößerung der Doppelgarage um 6,25 m² Grundfläche vorgesehen ist = zusammen 39,25 m². Die restliche Bebauung (Wohnhaus, Zufahrt, Stellplatz), überschreitet die Gesamtgrundfläche um 0,39 m².

Fazit:
Für die 2. Tektur des Bauvorhabens in der „Kreuzstraße 23“ empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat folgende Vorgehensweise:
a)        Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen sowie der Verringerung des Stauraums, wegen vorliegendem Bezugsfall.
b)        Keine Zustimmung für die Ausweisung von 2 weiteren Stellplätzen, da laut Bebauungsplan (wie oben erläutert) „nur“ 2 Garagenstellplätze und 1 offener Stellplatz erforderlich ist - Negativergebnis bei Abstimmung b).
c)        Zustimmung zur geringfügigen Überschreitung der Grundfläche von 6,64 m² durch die Vergrößerung der Doppelgarage (ursprünglich 6x6m / jetzt 6,50x6,50m) + 0,39 m² durch die restliche Bebauung.
d)        Weiterleitung des Bauantrags an das Landratsamt FFB zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.


In der Anlage befinden sich die Pläne hierzu.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.2 (Art und Maß der baulichen Nutzung - Baugrenzen) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße (2. Änderung)“ von der geforderten Baugrenzen für die Doppelgarage zu. Der damit verbundenen Verringerung des Stauraumes auf 3 m, wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.7.c) (Garagen und Stellplätze) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ zur Ausweisung von 2 weiteren offenen Stellplätzen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

c)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.2. (Art und Maß der baulichen Nutzung - Grundfläche) des Bebauungsplanes „Kreuzstraße (2. Änderung)“ zur geringfügigen Überschreitung der Grundfläche von 6,64 m² zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

d)        Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Befreiungen zu Punkt a), b) und c) erteilt. Der Bauantrag wird zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens an das Landratsamt FFB weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Feststellungsbeschluss des Gemeinderats Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 13.06.2018 über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2016 unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit   7.805,679,30 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in  den Einnahmen und Ausgaben ab mit  2.778.313,92 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2016“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2016 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2016, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bericht aus der Kämmerei Halbjahresbericht 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö informativ 6

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 30.06.2018 vor (siehe Anlage).

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7. Kindergärten Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Mit Beschluss von 20.05.2015 wurden die Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen letztmals geändert.
Derzeit werden die Kindergartengebühren nach den tatsächlichen wöchentlichen Buchungs-stunden abgerechnet. Üblich ist – und so wird dies auch von der Kindertagesstättenaufsicht bestätigt – die gebuchten Betreuungsstunden mit wöchentlichen Durchschnittssätzen zu berechnen. Damit werden die Abrechnungen nachvollziehbarer und transparenter.
Die Kindergartengebühren wurden zudem neu kalkuliert. Dabei wurden die Einnahmen und Ausgaben in Verbindung mit den Betreuungstagen und Betreuungsstunden gegenübergestellt. Die von den Eltern zu leistenden Betreuungsgebühren sollten eine Defizitdeckung von 40% erreichen. Die Kalkulation führte zu dem Ergebnis, dass im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 die Betreuungsgebühren nicht angehoben werden müssen. Die Beträge wurden lediglich gering gerundet.
Im Landkreisvergleich stehen die Betreuungsgebühren im Kindergartenbereich im oberen Drittel, im Krippenbereich im mittleren Durchschnitt.
Eine Satzungsänderung wird nur dahingehend notwendig, dass zukünftig die Betreuungsgebühren nicht mehr nach den tatsächlich gebuchten Stunden, sondern nach Pauschalsätzen berechnet und festgesetzt werden.

§ 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld soll wie folgt geändert werden.
Gebührensätze:
a) Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
115,00 €
5 – 6 Std.
135,00 €
6 – 7 Std.
160,00 €
7 – 8 Std.
180,00 €
8 – 9 Std.
205,00 €
Über 9 Std.
220,00 €


b) Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
225,00 €
5 – 6 Std.
270,00 €
6 – 7 Std.
315,00 €
7 – 8 Std.
360,00 €
8 – 9 Std.
405,00 €
Über 9 Std.
440,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern  - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I)  in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.07.2017
§ 1
Änderung
§ 4 Abs. 3
Für die Betreuung werden folgenden Pauschalsätze festgesetzt:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
115,00 €
5 – 6 Std.
135,00 €
6 – 7 Std.
160,00 €
7 – 8 Std.
180,00 €
8 – 9 Std.
205,00 €
Über 9 Std.
220,00 €


  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
225,00 €
5 – 6 Std.
270,00 €
6 – 7 Std.
315,00 €
7 – 8 Std.
360,00 €
8 – 9 Std.
405,00 €
Über 9 Std.
440,00 €


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Umsetzung der nach Art. 11 BayEGovG geforderten Sicherung der informationstechnischen Systeme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 11 Abs. 1 BayEGovG haben Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen. Es müssen dazu angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, sowie ein Informationssicherheitskonzept erstellt werden. Es genügt nicht die Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Vielmehr sind unter dem Begriff Informationssicherheit neben der Technik auch die Organisation, die Prozesse und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Informationssicherheit bedeutet Sicherheit der Daten und Sicherheit von Prozessen und Abläufen. Sämtliche Informationen, Dokumente und Daten, die bekannt, verarbeitet und gespeichert werden müssen gesichert, vor Zerstörung, Verlust, Enthüllung und Missbrauch von innen und außen geschützt werden.
Ein Teilbereich betrifft die Informationstechnologie, deren Sicherheit im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebs gewährleistet ist. Neben dem Schutz vor Zugriffen Dritter und Zerstörung durch Brand oder anderer Einflüsse werden unsere Daten täglich gesichert, so dass sie zu jeder Zeit wiederhergestellt werden können.
Daten werden aber auch in Papierform verarbeitet und abgelegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten täglich mit sensiblen Daten, die besonderen schutzwürdigen Interessen unterliegen. Der Arbeitgeber muss auch Vorkehrungen zum Datenmissbrauch treffen.
Daher ist es notwendig ein Informationssicherheitskonzept zu erstellen, das nach einer Bestandsaufnahme einer Bewertung unterzogen wird und daraus resultierende Maßnahmen umgesetzt werden. Die Frist zur Umsetzung ist um ein Jahr bis zum 01.01.2019 verlängert worden.
Die Innovationsstiftung Bayerischer Kommunen hat dazu eine Arbeitshilfe erstellt, die aber dermaßen umfangreich, komplex und für Laien schwer zu vollziehen ist. Daneben bietet sie auch nur ein mittelmäßiges Schutzniveau, so dass für eine Kommune unserer Größenordnung eine Umsetzung nach ISIS 12 in Betracht kommt.
Informationssicherheit in 12 Schritten bedeutet:
  • Leitlinie erstellen
  • Mitarbeiter sensibilisieren
  • Informationssicherheitsteam aufbauen
  • IT-Dokumentation erstellen
  • IT-Service-Management-Prozess einführen
  • Kritische Anwendungen identifizieren
  • IT-Struktur analysieren
  • Sicherheitsmaßnahmen modellieren
  • IST-SOLL vergleichen
  • Umsetzung planen
  • Umsetzen
  • Revision
Dieser Prozess ist nicht nur eine einmalige Angelegenheit, sondern muss laufend überprüft und entsprechend angepasst werden.
Ohne fachliche Begleitung ist dies aber nicht möglich, so dass die Verwaltung zur Umsetzung der Informationssicherheit ein Angebot eingeholt hat. Eine weitere Angebotsaufforderung blieb unbeantwortet.
In geschätzt 10 Beratertagen wird gemeinsam eine Dokumentation erstellt, die Implementierung von ISIS 12 betreut und begleitet, alle Mitarbeiter (Verwaltung, Kindergärten, Minijobber etc.) geschult und sensibilisiert. Daneben der Informationssicherheitsbeauftragte geschult und eine Projektdokumentation erstellt. Das Angebot beläuft sich auf 14.042,00 € brutto und wird vom Bayer. Innenministerium gefördert. Mit Schreiben vom 20. Juni wurde eine Projektförderung von 50 % der Kosten bis maximal 12.000,00 € bestätigt und ein Vertrag über die Zuwendung zugesandt. Dieser ist bis spätestens 18.07.2018 zurückzusenden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens zur Umsetzung der Informationssicherheit gem. Angebot vom 06.05.2018 und ermächtigt den Bürgermeister die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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9. Verkehrskonzept hier: Beschlussfassung über die Liste der Untersuchungsschwerpunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlüsse:
17.01.2018 – Vergabe an Ing.Büro


Dem beauftragten Büro wurden alle Bürgeranträge aus 2017, alle vorliegenden Verkehrsdatenerfassungen aus 2013 und 2017 sowie die Stellungnahmen vom LRA übergeben.
Durch die Bürgerbefragung gingen bei der Gemeinde 62 Rückmeldungen ein.

Nach der Auswertung der Unterlagen sind von der Ing.Gesellschaft Untersuchungsschwerpunkte erarbeitet worden. Diese wurden am 24.05.2018 von der Verwaltung an den Gemeinderat versandt.

Der Gemeinderat soll nun darüber beschließen, ob die Liste (Punkt 1 – 17) als vollständig betrachtet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vollständigkeit der Liste mit den Untersuchungsschwerpunkten
1) – 17).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 10

Pressetaugliche Texte

Grund- und Mitteleschule Türkenfeld;
Hier: Vergabe für die Ersatzbeschaffung von Abdunkelungsvorhängen im Schulhaus


Wasserversorgung Türkenfeld;
Hier: Auftragsvergabe für die Hydrantenwartung


Unterhalt von Straßen und Wegen
a) Auftragsvergabe für eine Spritzdecke in der Saliterstraße
(Bereich Moorenweiser Straße bis Höllbach)
b) Auftragsvergabe für den Augelberg (Pleitmannswang)


Gemeindliche Straßen;
Auftragsvergabe zur Rissesanierung

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11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. 13.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 11

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 13.06.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 12

Pressetaugliche Texte

Türkenfelder Straße

Gollenbergstraße 33 – Grundstück POP-Gebäude 33a

Gollenbergstraße 35a

Linsenmannsaal

FFB 5

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr