Datum: 08.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Entschädigung für die Wahlhelfer zur Landtags- und Bezirkswahl
3 Bauantrag - Errichten von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen FlNr. 243/3, Gemarkung Türkenfeld
4 Bauantrag Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Neubau einer Werkstatt- und Lagerhalle mit Büroflächen FlNr. 278/2 und 278/3, Gem. Türkenfeld
5 Antrag auf fußläufigen Zugang zu Gollenbergstraße 35a über Gemeindegrund
6 Aktualisierung des Räum- und Streuplans
7 Benutzungssatzung für schulische Betreuungsangebote
8 Übertragung Betriebsleitung für das Entwässerungssystem der Gemeinde Türkenfeld an den AZV "Obere Amper"
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 11.07.2018
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. 11.07.2018
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö 1
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2. Entschädigung für die Wahlhelfer zur Landtags- und Bezirkswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Nach § 9 Abs. 2 LWO (Landeswahlordnung) kann die Gemeinde eine angemessene Entschädigung für das Wahlehrenamt gewähren.
Abweichend von Art. 20 a GO (Gemeindeordnung) ist für die Entschädigungsregelung keine Satzung erforderlich, es genügt ein einfacher Beschluss des Gemeinderates.
Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2013 wurden für die Wahlvorsteher, den Stellvertretern und den MitarbeiterInnen in der Wahlzentrale 60,00 € vergütet, für die Schriftführer, Beisitzer und Wahlhelfer, sofern sie während des Tages und zur Auszählung eingesetzt wurden 40,00 €.
Der komplette Briefwahlvorstand erhielt ebenfalls 40,00 €.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen die Entschädigung in gleicher Höhe wieder festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigungen für

Wahlzentrale, Wahlvorsteher und Stellvertreter        60,00 €

Schriftführer, Beisitzer und Wahlhelfer        40,00 €

kompletten Briefwahlvorstand        40,00 €

Weiter werden Brotzeit und Getränke zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauantrag - Errichten von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen FlNr. 243/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 243/3, Gemarkung Türkenfeld, befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Der Neubau incl. Nebenanlagen widerspricht keiner Festsetzung des Bebauungsplans. Das bestehende Wohnhaus mit Garage wird abgerissen.

Die nähere Umgebung ist geprägt durch 1- und 2- und Mehr-Familienhäuser.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. Art. 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Neubau einer Werkstatt- und Lagerhalle mit Büroflächen FlNr. 278/2 und 278/3, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ rechtskräftig seit 03.03.1993.
Für vorgenanntes Bauvorhaben wurden am 18.11.2016 die Unterlagen eingereicht. Die Gemeinde Türkenfeld hat dafür ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zugelassen. (Anlage 2)

Am 18.04.2018 hat das LRA FFB festgestellt, dass genehmigungspflichtige Maßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt wurden:
  • Stellplatzanzahl
  • Errichtung eines zusätzlichen Nebengebäudes
  • Fassadenänderung

Änderungsantrag (Anlage1)

Es wurden nun 19 Stellplätze hergestellt.

a) Mit diesem Änderungsantrag wird eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt. Abweichung von der zulässigen Grundflächenzahl II von 0,8 auf 0,976.
Begründung: „Die Firma hat 6 Firmenwagen, dies entspricht mind. 6 Stellplätzen. Jeder Mitarbeiter fährt mit seinem eigenen Pkw in die Arbeit, dies entspricht mind. 10 Stellplätzen. Der Mieter des OG benötigt auch mehrere Stellplätze für seine Tätigkeit. Für Besucher und Kunden müssen auch freie Stellplätze vorgehalten werden.“

b) Mit diesem Änderungsantrag wird eine isolierte Befreiung von der Festsetzung 5. „Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Bepflanzung anzuordnen“ beantragt.
Begründung: „Innerhalb der Baugrenzen ist die gesamte versiegelte Fläche für die Firmenwagen, Pkws der Mitarbeiter und für die Lagerung zu schaffen. Aus den vorgenannten Gründen kann lediglich einer der geforderten Bäume entlang der öff. Verkehrsflächen gepflanzt werden. Zur Kompensation werden 5 Ersatzpflanzungen innerhalb der Baugrenze ausgeführt.“


Es wurde ein zusätzliches Nebengebäude errichtet.
Damit hat sich die Länge der Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze auf 15 m erhöht – zulässig sind nur 9 m.

Für das bereits genehmigte Nebengebäude wird eine Abstandflächenübernahme über 15,91 m² (auf einer Länge von Länge 6 m) beantragt.


Die neue Fassade ist im Änderungsantrag dargestellt.

Beschluss 1

GR M. Schneller ist gem. Art. 49 GO befangen. Bgm. Keller lässt über die Befangenheit abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

a) Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der Grundflächenzahl II zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 3

b) Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung 5. „Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Bepflanzung anzuordnen“ zu. Zur Kompensation sind 5 Ersatzpflanzungen innerhalb der Baugrenze auszuführen, wobei straßenseitig nach jedem zweiten  Stellplatz ein Baum anzuordnen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 4

c) 2. Bgm. Staffler stellt den Antrag diesen Punkt im nö Teil der Sitzung zu beraten und beschließen, da es sich hier um Grundstücksgeschäfte handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

d) Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Abweichungen/Befreiungen/Beschlüsse zu Punkt a), b) und c) (siehe nö Teil der Sitzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Antrag auf fußläufigen Zugang zu Gollenbergstraße 35a über Gemeindegrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

In seiner Sitzung vom 02.08.2017 hat der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag „Erweiterung des Bestandsgebäudes (EFH) um ein Zimmer im OG und eine Dachgaube sowie Anbau einer 2. Wohneinheit und Herstellung vom 2 zusätzlichen Stellplätzen“ (siehe Anhang 3) auf der FlNr. 403/20 erteilt. Am 16.08.2018 hat das LRA Fürstenfeldbruck die Baugenehmigung dazu erteilt.
Mit Antrag vom 19.07.2018 stellen die Bauherren den Antrag (siehe Anhang 1) auf einen fußläufigen Zugang zu der 2. Wohneinheit über das gemeindliche Grundstück FlNr. 403/19 (Lageplan siehe Anhang 2).

Mit Schreiben vom 09.11.2016 wurde der Mutter der Antragstellerin eine fußläufige Erschließung des hinteren Grundstücksanteils in Aussicht gestellt und vorgeschlagen dies im Zusammenhang mit dem Bauantrag abschließend genehmigen zu lassen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine dingliche Sicherung nicht möglich ist und eine Zugangsberechtigung nur solange zugesichert werden kann, solange sich keine grundlegenden Änderungen im Bestand des Gemeindegrundstücks ergeben.
Nachdem es anscheinend versäumt wurde die Zugangsfrage zusammen mit dem Bauantrag zu klären wurde von den Bauherren vorgenannter Antrag gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP.
Die Verwaltung klärt mit der Kommunalaufsicht des LRA die Punkte:
  • Gewohnheitsrecht
  • Zugang über die bestehende Grenzgarage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Aktualisierung des Räum- und Streuplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im aktuellen Räum- und Streuplan sind die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in drei Dringlichkeitsstufen eingeordnet. In der Kategorie I sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse sowie Zufahrtsstraßen zu Schulen und Straßen zu Gewerbe-und Industriegebieten.
In der Dringlichkeitsstufe II befinden sich alle Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen.
Wohnstraßen und alle übrigen Verkehrsflächen sind der Dringlichkeitsstufe III zugeordnet.
Gem. Pkt. 4 des Räum- und Streuplans besteht eine Streupflicht innerhalb der Ortschaft nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der Ortschaft für besonders gefährliche Fahrbahnstellen, wenn infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. Eine Streupflicht besteht darüber hinaus für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze, Strecken, die an Gewässern entlang führen, stark befahrenen Straßen, Bahnübergängen, Brücken und gepflasterten Straßen. Auch für Straßen mit mehr als 5 % Steigung.
Um die Umweltbelastung mit Streumitteln möglichst gering zu halten wurde in der Vergangenheit versucht auch nur diese Strecken und Abschnitte zu salzen. Erst ab dem Moment wo eine Vereisung anderer Straßen und Wege drohte oder die Gefahr bestand, dass festgefahrener Schnee zu Eisplatten wird, wurde auch hier Streumittel eingesetzt.
Im Zuge der Neuvergabe des Winterdienstes wäre es hilfreich vom Gemeinderat entscheiden zu lassen ob diese Praxis weiterhin so durchgeführt oder ob der Einsatz von Streumittel anders geregelt werden soll und der Räum- und Streuplan entsprechend überarbeitet werden soll.


Der Räum- und Streuplan ist im Dokumentarchiv des RIS abgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Räum- und Streuplan in der vorliegenden Fassung beizubehalten.
Burgholz wird, weil dorthin auch der Schulbus fährt, in die Dringlichkeitsstufe I aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Benutzungssatzung für schulische Betreuungsangebote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

In der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2018 wurde die Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule (SchBA-S) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft. Im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 16.05.2018 wurden die Kriterien für Offene Ganztagsangebote an Schulen veröffentlicht. Da diese Bekanntmachung neben den grundsätzlichen Bestimmungen und Förderregelungen für Offene Ganztagsschulen auch einschlägige Regelungen für die Anmeldung, Teilnahme, Kostenfreiheit, Mittagszeit und Mittagsverpflegung enthält, empfiehlt es sich Auszüge dieser Bekanntmachung als Anlage der Satzung hinzuzufügen.
Einige Textpassagen mussten hinsichtlich der Bestimmungen für Offene Ganztagsschulen noch einmal überarbeitet werden. Die Satzung soll mit ihrem vollständigen Text zum 1. September 2018 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld. Die Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Übertragung Betriebsleitung für das Entwässerungssystem der Gemeinde Türkenfeld an den AZV "Obere Amper"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 14.02.2018 und 18.04.2018 hat der Gemeinderat bereits über die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ beraten und beschlossen.

Der Abwasserzweckverband „Obere Amper“ hat nun in seiner Sitzung vom 24.07.2018 ebenfalls über die o.g. Angelegenheit beraten und beschlossen und hat der Übertragung der Betriebsleitung sowie der Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung widersprochen (abgelehnt).

Die Gemeinde Türkenfeld hat nun folgende Alternativen:
a)        Ausschreibung der Leistungen und Übertragung der Betriebsleitung auf eine privat geführte Firma oder Institution
      b)        Interkommunale Zusammenarbeit (Nachbargemeinden?)
c)        Einstellung von eigenem technischen Personal sowie der Bereitstellung von Büro, Fahrzeug und technischer Ausrüstung

Beschluss

Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 11.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö 9

Pressetaugliche Texte

Grundstücksangelegenheiten
Hier: Beauftragung eines Wertgutachtens für das Grundstück FlNr. 1375

FFW-Türkenfeld
Hier Vergabe und Beschaffung von Schutzkleidung und Helmen

Marktverteiler am Weiher
Hier: Vergabe

Buswendeplatz an der Schule
Hier: Vergabe der Ing.Leistungen

Vergabe Infotafel Zankenhausen

Bäume im Gemeindegebiet
Hier: Auftragsvergabe für Kronensicherungen, -einkürzungen , Fällungen

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. 11.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö 10

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 11.07 .2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Türkenfelder Straße - Bekanntgabe Sachstand
Die Baufirma macht 2 Wochen Urlaub. In dieser Zeit werden Leitungsarbeiten erledigt. Am 20.08. werden die Straßenbauarbeiten wieder aufgenommen.

Marktverteiler
  • KW 33

Grundstück POP Gebäude
Die gekieste Fläche wurde zurückgebaut.

Linsenmannanwesen
Vom LRA wird nun keine neue Planung gefordert. Das Ing.Büro erstellt derzeit das LV für die im Brandschutzgutachten geforderten Maßnahmen.

Grünstreifen entlang der Fahrradwege auf Gemeindegebiet
Es wird angeregt, ähnlich wie Richtung Greifenberg, auf diesen Flächen  Wildblumen zu säen um den Bienen Nahrung zu bieten.
  • Die Verwaltung wird sich an das LRA wenden.

Die gemeindlichen Grünflächen sollten nicht so früh gemäht werden, damit auch hier die Bienen Nahrung hätten.

Eine Ansaat mit Wildblumen wäre auch für den Bahnhof vorstellbar .

Müll
Die Abfallkörbe am Bahnhof sind trotz regemäßiger Leerung immer voll.
Im Mitteilungsblatt soll zur Entsorgung der Hundekotbeutel auf die Hundetoiletten verwiesen werden.

Referat „Wochenmarkt“
GR R. Müller teilt seinen Rücktritt vom Referat Wochenmarkt mit.
Begründung: Seine Anregungen wurden selten beachtet und er wurde zu wenig in die Themen mit eingebunden.

Datenstand vom 18.09.2018 09:39 Uhr