Datum: 10.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 397/3, Gemarkung Türkenfeld
3 Bauantrag; Neubau eines Wintergartens, FlNr. 41, Gemarkung Türkenfeld
4 Grundlagenbeschluss zum Beitritt zu einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck
5 Bericht aus der Kämmerei zum 30.09.2018
6 Kommunalunternehmen EVBT Bericht zum 30.09.2018
7 Änderung der Kindergartengebührensatzung Pauschalen für die Mittagsverpflegung
8 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote
9 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 12.09.2018 öffentlicher Teil
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö 1

Pressetaugliche Texte

Ein Zuhörer erkundigt sich nach dem Sachstand zum Verkehrskonzept. Weiterhin möchte er wissen, wann Ergebnisse zu erwarten sind und in welcher Art Bürger mit eingebunden werden.

2. Bgm. Staffler teilt den aktuellen Stand mit:
In seiner Juli-Sitzung hat der Gemeinderat über die Vollständigkeit der Liste der Untersuchungs-schwerpunkte beraten und beschlossen.
An neuralgischen Punkten werden derzeit Verkehrsaufzeichnungen mit einem eigens von der Gemeinde angeschafften Gerät durchgeführt. Bis zum Winter sollte das Zahlenmaterial vorliegen. Der Gemeinderat und engagierte Bürger werden in den Prozess eingebunden werden.
Neue Flächen z.B. Gewerbeflächen mit den dazugehörenden Verkehrsströmen werden selbstverständlich hinsichtlich des Verkehrskonzeptes geprüft, in dem Moment, in dem Flächen ausgewiesen werden.


Ein Zuhörer verweist auf seine Mail vom 07.10.2018 bzgl. der Ausgleichsfläche zur 2. Änd. des Bebauungsplans "Am Härtl“. Augenscheinlich wird die besagte Fläche nicht extensiv bewirtschaftet und auch die Renaturierung wurde aus seiner Sicht seit 11 Jahren nicht umgesetzt.
  • Er wird schriftliche Stellungnahme von der Gemeinde erhalten.

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2. Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 397/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 397/3 befindet sich im Umgriff des einfachen BPlanes „Echinger Wegäcker“, rechtskräftig seit dem 26.10.2016.

Auf dem Grundstück wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage beantragt.
Das bestehende Einfamilienhaus soll abgebrochen werden.
Lageplan, Ansichten und Schnitte des Bauantrages - siehe Anlagen.

GRZ 1  Hauptgebäude 0,157                (zulässig 0,23)
GRZ 2  Nebenanlagen 0,264                (zulässig 0,50)  

Der Neubau incl. Nebenanlagen widerspricht keiner Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Die nähere Umgebung ist geprägt durch 1- und 2-Familienhäuser.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Für das Bauvorhaben werden 2 Garagen- und 1 offener Stellplatz nachgewiesen. Dies entspricht den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Türkenfeld.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag; Neubau eines Wintergartens, FlNr. 41, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 41 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „MD Dorfgebiet“ dargestellt.  
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Auf dem Grundstück wird der Neubau eines Wintergartens mit einer Fläche von 14,50 qm beantragt.

Lageplan und Ansichten des Bauantrages - siehe Anlagen.

Die nähere Umgebung ist geprägt durch 1- und 2-Familienhäuser.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Grundlagenbeschluss zum Beitritt zu einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 8

Pressetaugliche Texte

Zahlreiche Kommunen im Landkreis und der Landkreis Fürstenfeldbruck haben am 15.02.2016 die Arbeitsgruppe „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ ins Leben gerufen, um die Tragfähigkeit einer gemeinsamen Gesellschaft zur Schaffung und Verwaltung von Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu erörtern. Damit soll dem Mangel an günstigem Wohnraum im Landkreis und in den Kommunen begegnet werden. Unter Einbeziehung der Expertise des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern, mit bayernweit 464 Mitgliedsunternehmen, v.a. kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften) wurde untersucht, inwieweit eine Neugründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unter Berücksichtigung der kommunal(wirtschafts-)rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten für die Beteiligten vorteilhaft ist. Hierbei wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme die Ausgangssituation und Zielstellung der Beteiligten herausgearbeitet und dann geeignete Trägermodelle untersucht.

Als Ergebnis wurde in der 6. Sitzung der Arbeitsgruppe am 12.09.2018 festgehalten, eine interkommunale Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen. Wesentliche Vorteile dieser Rechtsform sind v.a. die Haftungsbegrenzung, die Vermeidung der Verlustausgleichspflicht, die ggf. bestehenden vergaberechtlichen Vorteile, die klare gesellschaftsrechtliche Struktur und die sachgerechten Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten. Weitere Ergebnisse der 6. Sitzung sind, das Stammkapital und die Stimmverhältnisse so festzulegen, dass sämtliche beteiligte Kommunen das gleiche Stimmrecht haben. Die Stammeinlage soll einheitlich in Höhe von T€ 10,0 je Kommune erfolgen.

Neben der Ausarbeitung der Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen wurde der VdW Bayern insbesondere auch mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu gründenden Wohnungsbaugesellschaft beauftragt. Ergebnis dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Form eines Business Plans ist, dass insbesondere in der Anfangsphase der Gesellschaft ein Geschäftsbesorgungsmodell mit einem etablierten und erfahrenen Wohnungsunternehmen sinnvoll ist. Weitere wesentliche Prämissen des Business Plans sind die Verwaltung der kommunalen Wohnungsbestände (vorbehaltlich der Gremienzustimmungen) und die Realisierung von Neubauvorhaben. Durch das Geschäftsbesorgungsmodell kann bereits unmittelbar nach Gründung mit der Planung konkreter Maßnahmen begonnen werden. Bei der Verwaltung kommunaler Wohnungsbestände verbleiben das Eigentum sowie alle wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Objekte bei der jeweiligen Kommune. Gleichzeitig werden die kommunalen Verwaltungen entlastet, da das Tagesgeschäft der Wohnungsverwaltung innerhalb der interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft erfolgt.

[Hinweis: Die Gemeinde Türkenfeld verfügt derzeit über 7 gemeindeeigene Wohnungen; die Vermietung/ Verwaltung wird bislang durch die Gemeindeverwaltung erledigt. Dies soll auch in Zukunft so gehandhabt werden, da aufgrund der geringen Zahl an Wohnungen eine Übertragung der Verwaltungsaufgaben nicht lohnenswert erscheint].

Konkrete Ergebnisse der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung:
1.        Es wird ein Wohnungsbauunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet.
2.        Als Stammeinlage sind von jeder Kommune 10.000 Euro einzubringen.
3.        Die Kommunen haben entsprechend dieser Beteiligungsquote das gleiche Stimmrecht.
4.        In der Anlaufphase soll ein bestehendes Wohnungsbauunternehmen mit dem entsprechenden Know-how als Geschäftsbesorger beauftragt werden.

Beschluss

  1. Dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zu einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Rechtsform der GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter wird beauftragt und ermächtigt, im Austausch mit dem Landkreis sowie den weiteren beteiligten Kommunen die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag und ggf. Gesellschaftervereinbarung) zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Ein Übergang von Wohnungsverwaltungsaufgaben von der Gemeindeverwaltung auf die neu zu gründende Gesellschaft wird mangels Masse derzeit nicht angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Bericht aus der Kämmerei zum 30.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerin Renate Mang legt den Zwischenbericht zum Haushalt 2018 mit den Werten zum 30.09.2018 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht zum 30.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Kommunalunternehmen EVBT Bericht zum 30.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö informativ 6

Pressetaugliche Texte

Der Vorstand des Kommunalunternehmens EVBT Renate Mang legt dem Gemeinderat den Zwischenbericht zum 30.09.2018 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht EVBT zum 30.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Änderung der Kindergartengebührensatzung Pauschalen für die Mittagsverpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die monatliche Abrechnung der Mittagsverpflegung über das neue Kindertagesstätten-Verwaltungsprogramm ADEBIS-KITA erweist sich leider als sehr umständlich mit einem hohen Verwaltungsaufwand und für die Eltern schlecht nachvollziehbar.
In anderen Kindertageseinrichtungen ist es üblich die Kosten für die Mittagsverpflegung über monatliche Pauschalen zu erheben. Am Ende des Kindergartenjahres wird eine Gesamtabrechnung mit der tatsächlichen Anzahl der Mittagessen erstellt und mit den Pauschalbeträgen verrechnet.
Zudem soll für die Eltern der Krippenkinder die Möglichkeit geschaffen werden, auch eine wöchentliche Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden zu buchen, in der gültigen Satzung war die geringste Betreuungszeit bei bis zu 25 Wochenstunden festgelegt.
Eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KGS) ist dahingehend notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KGS). Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die monatliche Abrechnung der Mittagsverpflegung im Rahmen der offenen Ganztagsschule erweist sich leider als sehr umständlich, verbunden mit einem hohen Verwaltungsaufwand.
Um die Verwaltung zu entlasten sollen die Kosten für die Mittagsverpflegung über monatliche Pauschalen erhoben werden. Am Ende des Schuljahres wird eine Gesamtabrechnung mit der tatsächlichen Anzahl der Mittagessen erstellt und mit den Pauschalbeträgen verrechnet.
Zudem soll die monatliche Fälligkeit der Gebühren an die Kindertagesstättengebührensatzung angepasst werden.
Eine Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der schulischen Betreuungsangebote ist dahingehend notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS). Die Änderung tritt am 01.11.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 12.09.2018 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 12.09.2018 öff.  Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö 10

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine  -.-.-

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Status Straßenbaumaßnahme Türkenfelder Str. Zankenhausen
Der Endtermin ist aktuell auf den 09.11. datiert. Bauamtsleiterin, Fr. Filgertshofer teilt dem Gremium mit, dass für die Situierung des Kriegerdenkmals nun eine gute Lösung gefunden wurde. Für den 24.10. ist eine Vorstandssitzung der TG anberaumt. Die Kosten (-mehrungen) müssen kritisch betrachtet werden. Beachtet werden muss, dass das Baucontrolling beim ALE liegt.

Initiative Blühwiesen
Bauamtsleiterin, Fr. Filgertshofer erklärt die Initiative „Brucker Land blüht auf“. Die Gemeinde Türkenfeld könnte sich noch mit einer Beteiligung von 600 € anschließen. Nächsten Donnerstag findet ein Praxistag in Emmering statt. Eine Begehung mit einem Fachmann findet anschließend statt.
Die Gemeinde hat Flächen entlang der Türkenfelder Straße, im Bereich der Beurer Brücke, am Bahnhof, entlang des Fahrradweges, …
GR Widmann findet Flächen, abseits der Straße geeigneter.

Jubiläumswochenmarkt
2. Bgm. Staffler dankt den Organisatoren.

Jubiläum 20 Jahre Dorfgemeinschaft
GR Zöllner lädt alle Gemeinderäte zum Jubiläumsfest am 20.10. ein.
Die Einladung, die an Bgm. Keller ging, soll noch verteilt werden.

Ausgleichsflächen
Das Antwortschreiben wird in Kopie auch dem Gemeinderat verteilt.
Ebenfalls soll eine Karte mit allen Ausgleichsflächen erstellt werden.
GR S. Schneller regt an, die großen gemeindeeigenen Bäume entlang der Bahnlinie durch Sträucher zu ersetzen, um Insekten Nahrung zu bieten.

Obstbäume
GR R. Müller würde die gemeindlichen Bäume beschriften, damit den Bürgern bewusst wird, dass hier geerntet werden darf.

Datenstand vom 22.11.2018 16:16 Uhr