Datum: 07.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Änderung des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" Wiedervorlage aus der Sitzung vom 16. Mai 2018
3 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhaues mit zwei Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/2, Gemarkung Türkenfeld
4 Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Betriebsleitung für das Entwässerungssystem der Gemeinde Türkenfeld
5 Sachstand zu Verkehrsplanung / kommunale Verkehrsüberwachung
6 Antrag Dorfgemeinschaft Türkenfeld e.V.; Aufstellung einer sogenannten Mitfahrerbank
7 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Fürstenfeldbruck; Abstimmung zum Haltestellenkataster
8 Organisation Senioren-Weihnachtsfeier
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.10.2018 öffentlicher Teil
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö 1

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine Fragen  -.-.-

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2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" Wiedervorlage aus der Sitzung vom 16. Mai 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö informativ 2

Pressetaugliche Texte

In der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2018 wurde die Überarbeitung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ behandelt. Grund hierfür waren die folgenden Anträge:
Fl. Nr. 156/5 Gemarkung Zankenhausen
Erweiterung der Baugrenze nach Westen bis auf 3 m zur Grundstücksgrenze.
BESCHLUSS: Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Baugrenze wird nicht erweitert.

Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen
Für das Grundstück Fl. Nr. 171/2 ist ein Baufenster eingezeichnet. Der nördliche Teil des Grundstücks ist als private Grünfläche dargestellt. Der Antragsteller beabsichtigt im Bereich der dargestellten Grünfläche soll ein Doppelhaus errichtet werden.
BESCHLUSS: Mit dem Landratsamt sollen Gespräche über die Verwirklichung des Bauwunsches geführt werden.

Mit dem Landratsamt hat am 24.10.2018 eine Besprechung u. a. bezüglich der Errichtung des Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen stattgefunden.
Der Bebauungsplan setzte für den Teil des angefragten Grundstücks Fl. Nr. 171/2 „private Grünfläche“ fest.
Die Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Bestandssicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen einzeiligen Bebauung südlich und nördlich der Straße Am Malerwinkel. Eine Änderung des Bebauungsplanes, um eine zweite Bauzeile nördlich der Straße zu ermöglichen, wird daher sehr kritisch gesehen. Es müsste daher aufgezeigt werden, dass ein Gebäude im südlichen Bereich der angefragten Fläche (ausgewiesene private Grünfläche), situiert werden kann, ohne die Grundzüge einer einzeiligen Bebauung zu verwerfen.
Nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (und damit rechtswidrig) ist eine Planung, wenn sie nicht auf einem positiven Planungskonzept basiert. Nach Rechtsprechung des BVerwG ist eine Planung nur erforderlich, wenn ihr – über einen privaten Bauwunsch hinaus (Gefälligkeitsplanung) – ein übergreifendes planerisches Konzept zugrunde liegt.
Ein objektives, städtebauliches Erfordernis in diesem Sinn ist für diese Fläche nicht erkennbar.
Durch die geplante Bebauung würde in das sensible Landschaftsbild (weit einsehbare Hanglage) eingegriffen werden. Eine zweizeilige Ausweisung würde einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten. Das Landschaftsbild könnte, auch durch Begrünungsmaßnahmen, nicht wiederhergestellt werden. Deshalb wird eine zweizeilige Bebauung abgelehnt.


Die Errichtung eines weiteren Baukörpers oder einer weiteren Wohneinheit neben dem bestehenden Baukörper, in gleicher Flucht wäre hingegen vertretbar. Dies würde aber auch eine Bebauungsplanänderung erfordern.

Die Eigentümerfamilie wird hierüber sowie über das Ergebnis des Gesprächs im LRA informiert.  Ein möglicher nächster Schritt seitens der Eigentümer wäre eine Bauvoranfrage für die vom LRA in Aussicht gestellte Fläche.

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3. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhaues mit zwei Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/2, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/2 Gemarkung Türkenfeld soll ein Doppelhaus mit zwei Carports errichtet werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 598 m². Das Gebäude wird in einer L-Form errichtet. Ein Carport wird im nördlich am Gebäude errichtet, der andere östlich am Gebäude. Insgesamt weißt das Bauvorhaben eine GRZ von 0,28 und eine GFZ von 0,57 auf. Das Bauvorhaben sieht Erdgeschoss und Dachgeschoss vor. Geplant ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°. Die Wandhöhe liegt bei 4,46 m. Auf dem Grundstück sind vier Stellplätze vorgesehen.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das verfahrensbetroffene Grundstück Fl. Nr. 20/2 Gemarkung Türkenfeld liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne von § 34 BauGB.
Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Zufahrt zu Haus 1 (nördliches Haus) erfolgt über die bestehende Zufahrt. Die Zufahrt zu Haus 2 (östlicher Teil) erfolgt mittels Dienstbarkeit über das Anwesen Fl. Nr. 20. Der geltende Flächennutzungsplan sieht für den Bereich eine gemischte Baufläche in Form eines Dorfgebietes (MD) vor.
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann zur Beurteilung als Rahmen herangezogen werden. Im Dorfgebiet sind Wohngebäude zulässig. Nach der BauNVO sind im Dorfgebiet maximal 0,6 GRZ und 1,2 GFZ zulässig.
In der Umgebung befinden sich Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Gebäude mit gemischter Nutzung.
Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

Bauordnungsrechtliche Beurteilung
Die bayerische Bauordnung ist gem. Art. 1 BayBO auf bauliche Anlagen anwendbar.
Eine bauliche Anlage liegt vor, wenn sie mit dem Erdboden verbunden ist und aus Bauprodukten hergestellt ist. Das Grundstück Fl. Nr. 20/2 Gemarkung Türkenfeld ist auf Grund seiner Lage, Form, Größe und Beschaffenheit zur Bebauung geeignet.

Im vorliegenden Fall wird ein Vorbescheid im Sinne von Art. 71 BayBO beantragt. Hier ist es vor Einreichung des Bauantrages möglich zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen Vorbescheid zu erwirken. Eine konkrete Fragestellung liegt diesem Antrag allerdings nicht bei.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Dies sind z. B. die Einhaltung der Abstandflächen.

Die Bauaufsichtsbehörde hört nach Art. 65 Abs. 1 Satz 1 BayBO diejenigen Stellen deren Beteiligung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Die Beteiligung ergibt sich aus § 36 BauGB, wonach über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird.
Da keine Gründe ersichtlich sind, dass gemeindliche Einvernehmen zu versagen, wird empfohlen, dass Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB i.V.m. Art. 65 BayBO zum Bauvorhaben (Vorbescheid) Errichtung eines Doppelhauses mit Carport  auf dem Grundstück Fl. Nr.20/2 Gemarkung Türkenfeld das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Betriebsleitung für das Entwässerungssystem der Gemeinde Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld hat in den Gemeinderatssitzungen am 14.02.2018 und 18.04.2018 bereits über die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ beraten und beschlossen. Mit Beschluss vom 14.02.2018 wurde bereits die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit 10:0 beschlossen.
Im Juli 2018 wurde vom ZVA Obere Amper mitgeteilt, dass die Betriebsleitung des Entwässerungssystems nicht angestrebt wird.
Jedoch wurde die Thematik in der Sitzung am 24.10.2018 erneute behandelt. Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Betriebsleitung für das Entwässerungssystem mit der Gemeinde Türkenfeld wurde hier zugestimmt.

Die Abrechnung der Verbrauchsgebühren verbleibt bei der Gemeinde.

Beschluss

Bereits in der Sitzung am 14.02.2018 wurde die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossen. An diesem Beschluss wird festgehalten.
Der Gemeinderat hat die Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen und billigt diese in allen Teilen. der Bürgermeister wird ermächtigt und bevollmächtigt die vorliegende Zweckvereinbarung abzuschließen. Diese tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Sachstand zu Verkehrsplanung / kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Kommunale Verkehrsüberwachung
In den Sitzungen am 14.02.2018 und 21.03.2018 wurde der Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern für zwei Jahr beschlossen.
Aus diesem Grund wurde am 08.10.2018 zusammen mit der zuständigen Polizeifachdienststelle zwölf Geschwindigkeitsmesspunkte aufgenommen.
Ein Überwachungsvolumen von 12 Stunden pro Monat ist sinnvoll. Diese sind auf zwei Tage zu je sechs Stunden aufzuteilen.
Der Überwachungsbeginn wäre für Januar oder Februar 2019 angedacht.

Verkehrsplanung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.01.2018 den Auftrag für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes erteilt. Der Auftrag wurde an eine Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr vergeben.
Die Analyse der Bürgeranträge aus dem Jahr 2017 ist abgeschlossen. Nach der Auswertung der Unterlagen sind von der Ing. Gesellschaft Untersuchungsschwerpunkte erarbeitet werden. Diese hat der Gemeinderat in der Sitzung am 11.07.2018 als vollständig beschlossen.
Für das weitere Vorgehen benötigt die Ingenieurgesellschaft die Geschwindigkeitsmessungen, die die Gemeinde derzeit durchführt. Hierzu hat man ein Verkehrsdatenerfassungsgerät gekauft. Das Gerät wird je für eine Woche pro Fahrbahnseite aufgestellt. Die Gemeinde muss noch die Sudetenstraße und die Gollenbergstraße messen.
Messungen in der Bahnhofstraße (beidseitig) und in der Aresingerstraße (einseitig) wurden von der Gemeinde Mammendorf im Auftrag ausgeführt.

Das weitere Vorgehen des beauftragen Büros ist folgendes:
-Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen
-Defizitanalyse anhand von Analyseergebnissen und Geschwindigkeitsmessungen für Verkehrsarten NMIV, MIV und ÖPNV (nichtmotorisierter Individualverkehr, motorisierter Individualverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr)
-Identifizierung von wichtigen Quellen und Zielen im Untersuchungsgebiet und Festlegen eines Zielkonzeptes für die Verkehrsarten
-Erarbeiten von Vorschlägen und Empfehlungen an den Untersuchungsschwerpunkten

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6. Antrag Dorfgemeinschaft Türkenfeld e.V.; Aufstellung einer sogenannten Mitfahrerbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Mit Antrag vom 30.10.2018 stellte die Dorfgemeinschaft Türkenfeld e.V. den Antrag auf Aufstellung einer sogenannten Mitfahrerbank.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Dorfgemeinschaft auf Aufstellung einer Mitfahrerbank an der Duringstraße zu und übernimmt die Kosten für das notwendige Schild mit Pfosten. Zu beachten sind die im Sachvortrag genannten Punkte (Verkehrssicherung, etc.).
Für die Bank in Türkenfeld: Die Aufstellung der Bank sowie die Montage des Schildes übernimmt die Dorfgemeinschaft Türkenfeld e.V.

Der Gemeinderat prüft im Rahmen der HH-Beratungen 2019 inwieweit eine zweite Bank in Zankenhausen aufgestellt werden kann/soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Fürstenfeldbruck; Abstimmung zum Haltestellenkataster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beratend 7

Pressetaugliche Texte

Seit einem Jahr wird der Nahverkehrsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck aus dem Jahr 2007 fortgeschrieben. Ein Thema hier sind die Haltestellenstandards und die Barrierefreiheit.

Für alle ca. 800 Haltepunkte im Landkreis (nahezu jede Haltestelle hat zwei Haltepunkte, in jede Fahrtrichtung einen) wurde jeweils ein Datenblatt generiert, aus dem bauliche und betriebliche Merkmale der Haltestelle und Daten zum Umfeld hervorgehen. Zudem wird der Umsetzungsstand für Barrierefreiheit festgehalten und ein Zeithorizont für den Ausbau festgehalten. Dies kann als notwenige zeitliche Ausnahmebegründung gelten, wenn ein Haltepunkt nicht bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut werden kann und ab dann eigentlich der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen barrierefrei nutzbaren ÖPNV gilt.

Die Gemeinde Türkenfeld wird nun gebeten, die Datenblätter für die Haltepunkte auf Gemeindegebiet durchzugehen und uns bis zum 30.11.2018 eine Rückmeldung zu geben, ob Sie mit den Angaben so einverstanden sind oder Änderungswünsche haben und wenn ja, welche.
 
Das abgestimmte Haltestellenkataster für alle Haltestellen im Landkreis ist Bestandteil des Nahverkehrsplans. Darüber hinaus soll das Kataster nach Beschlussfassung für den Nahverkehrsplan im ersten Halbjahr 2019 weitergeführt werden.
 
Hinweis: Bis zum 11.11.2018 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Nahverkehrsplan statt. Über einen Onlinefragebogen auf der Startseite der Landratsamtshomepage oder unter https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/oepnv/zukunft-nahverkehr/nahverkehrsplan/ können sich die Bürgerinnen und Bürger in ca. 5 Minuten einbringen. Die Auswertung ergänzt die bisherigen Ergebnisse. Sollten von Seiten der Gemeinde Türkenfeld noch Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden, wäre diese jetzt auch möglich.

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8. Organisation Senioren-Weihnachtsfeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die diesjährige Senioren-Weihnachtsfeier findet am Samstag, 22. Dezember 2018 um 15.30 Uhr im Gasthof Hartl statt.

Zur Durchführung der Feier wird folgende personelle Besetzung vorgeschlagen:

Garderobe

Gemeinderätin Rosmarie König und Gemeinderätin Lydia Staffler

Fahrdienst

Gemeinderätin Sabeeka Gangjee-Well

Inhaltliche Gestaltung

Emanuel Staffler

Musikalische Gestaltung

5 Mitglieder des Akkordeonorchesters

In Absprache mit dem Obst- und Gartenbauverein werden 25 Gestecke unentgeltlich angefertigt und geliefert. Die Speisekarte wird von der Verwaltung mit dem Gasthof Hartl abgesprochen, welcher wiederum für die Bereitstellung eines Christbaumes Sorge trägt. Die musikalische Aufmachung der Feier wird in diesem Jahr von 5 Mitgliedern des Akkordeonorchesters übernommen.

Mit Stand der Erstellung der Sitzungsvorlage am 18.10.2018 (wird vor Einladungsversand nochmals aktualisiert) leben 511 über 70jährige Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde. Im letzten Jahr haben 152 Seniorinnen und Senioren die Einladung angenommen. Haushaltsmittel werden unter der HHSt. 4310.5700 in ausreichender Höhe bereitgestellt. Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für Essen und Getränke auf 2.442,30 €.

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö 9

Pressetaugliche Texte

Buswendeplatz an der Schule;
Hier: Vergabe Baugrunderkundung, Laboruntersuchungen und Baugrundbegutachtung

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10. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.10.2018 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö 10

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.10.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Straßenkehren im Gemeindegebiet
Ab dem 19.11.2018 werden die Straßenkehrarbeiten durch den Bauhof des Landkreises Fürstenfeldbruck sowie die Leerung der Sinkkästen durchgeführt.

Brucker Land blüht auf“, Initiative der Solidargemeinschaft Brucker Land
In der Sitzung am 10.10.2018 wurde das Projekt kurz vorgestellt.
Am 18.10.2018 fand in Emmering ein Vortrag hierzu statt. Gesprochen hat Herr XXX, der die Flächen begutachtet und die Konzepte erarbeitet.
Es gibt drei unterschiedliche Anbau-Methoden. Zwei von drei Methoden fordern zeitintensive Vorarbeiten wie z. B. auskoffern der Fläche und einbringen von regionalen Böden oder gütegesichertem Kompost, alten Bestand mit Umkehr-/Rotationsfräse vernichten.
Es werden heimische Wildpflanzen verwendet. Man arbeitet mit Stauden, Zwiebeln und Saatgut. Auf den Flächen muss einmal jährlich Unkraut gejätet werden. Kurz vor dem Winter müssen die Flächen gemäht werden. Nach der erstmaligen Ansaat ist kaum noch Pflege erforderlich.

Ausgleichsflächen
Am 08.11.2018 findet mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde eine Begehung der Ausgleichsflächen statt. Die Öffentlichkeit und auch der Gemeinderat werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert werden.

Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft (Beschluss vom 10.10.2018)
Am 06.11.2018 wurde der Gesellschaftsvertrag im Landratsamt Fürstenfeldbruck vorgestellt. Dieser muss überarbeitet werden und wird nach der nächsten Arbeitsgruppensitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Hier soll der beratende VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.) geladen werden.

Straßenausbau Türkenfelder Straße
Der schwarze Asphalt wird noch diese Woche aufgebracht. Der Farbasphalt wird am Montag, 12.11. eingebaut. Bis zum Kriegergedenktag am 18.11. sind alle Arbeiten abgeschlossen.

Fontäne am Weiher
GR R. Müller erkundigt sich nach dem aktuellen Stand, nachdem im Juli ein Treffen mit den Anliegern stattgefunden hat. Der Marktverteiler ist noch nicht aufgestellt.
1. Bgm. Keller wird Rückmeldung an den GR geben.

Datenstand vom 10.12.2018 08:59 Uhr