Datum: 05.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Aufnahme eines neuen TOPs "Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18"
2 Fragestunde
3 Referat "Gemeindliche Liegenschaften, Ortsbild & Wochenmarkt" Hier: Rücktritt des Gemeinderates Robert Müller vom Referat "Wochenmarkt"
4 Gemeinde Eching, BP Greifenberger Strasse, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Gemeinde Geltendorf, Bebauungsplan Fl. Nr. 1533, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
6 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses und Ersatzbau einer Gewerbehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld
7 Neuberechnung der Wassergebühren und -beiträge
8 Personalangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß TVöD
9 neu aufgenommener TOP: Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 07.11.2018 öffentlicher Teil
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Beschlussfassung über die Aufnahme eines neuen TOPs "Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 1

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Keller wegen Dringlichkeit (Ablauf der Bewerbungsfrist am 19.12.2018) den Antrag den TOP
Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen
Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18“
in die Tagesordnung aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den neuen TOP  
Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen
Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18“
aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö 2

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine  -.-.-

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3. Referat "Gemeindliche Liegenschaften, Ortsbild & Wochenmarkt" Hier: Rücktritt des Gemeinderates Robert Müller vom Referat "Wochenmarkt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

In der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2014 wurde Gemeinderat Robert Müller mit dem Referat „Gemeindliche Liegenschaften, Ortsbild & Wochenmarkt“ betraut.

In der Gemeinderatssitzung am 08.08.2018 kündigte Gemeinderat Robert Müller mündlich den Rücktritt vom Referat Wochenmarkt an.
Mit Mail vom 07.11.2018 übermittelte GR R. Müller die Niederlegung von seinem Referat „Wochenmarkt“ in schriftlicher Form.

Beschluss 1

1.)        Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt von GR R. Müller vom Referat „Gemeindliche Liegenschaften, Ortsbild & Wochenmarkt“ zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.) Der Gemeinderat stimmt zu, das bisherige Referat „Gemeindliche Liegenschaften, Ortsbild & Wochenmarkt“ zu teilen:
    1. Referat Gemeindliche Liegenschaften und Ortsbild
    2. Referat Wochenmarkt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.) Der Gemeinderat betraut GR Robert Müller mit dem Referat Ortsbild und Liegenschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Gemeinde Eching, BP Greifenberger Strasse, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beratend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans Greifenberger Straße beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2018 wurde der am 26.10.2018 erstellte Entwurf für Bebauungsplan Greifenberger Straße gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Türkenfeld werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes Greifenberger Straße vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Gemeinde Geltendorf, Bebauungsplan Fl. Nr. 1533, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beratend 5

Pressetaugliche Texte

Der Eigentümer der Fl. Nr. 1533 Gemarkung Geltendorf möchte das Grundstück weiter bebauen und hat daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Aus diesem Anlass hat der Gemeinderat beschlossen, für den unbebauten, an der Bahnhofstraße liegenden Teil einen Bebauungsplan aufzustellen, um einerseits eine Bebauung zu ermöglichen und andererseits den Übergang vom bebauten Bereich zur freien Landschaft zu sichern .

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Türkenfeld werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Fl. Nr. 1533“ vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses und Ersatzbau einer Gewerbehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö informativ 6

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 23. Oktober (Eingang 26.10.) wurde eine formlose Bauvoranfrage vorgelegt.
Beantragt wird ein Ersatzbau für unbrauchbare Baukörper im Gewerbebereich sowie die Errichtung eines Wohngebäudes im Norden des Grundstücks. Die Stellplätze wurden entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgesehen.

In der Gemeinderatssitzung am 16.05.2018 wurde die Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Hierzu lag eine Stellungnahme des Planungsverbandes vor welche zwei Aspekte des Bauwunsches beleuchtet. Zum einen die Genehmigungsfähigkeit und zum anderen ob es städtebaulich wünschenswert ist.
Die Genehmigungsfähigkeit ist ohne planerische Maßnahmen der Gemeinde nicht gegeben. Die Errichtung der Einfamilienhäuser würde gegen das Leitziel der Gemeinde verstoßen welches Wohnnutzung primär im Hauptort/Innenbereich vorsieht. Durch die Wohnhäuser würde eine Nutzungsintensivierung im Außenbereich stattfinden.
Dieser Bauwunsch wurde am 25.07.2018 gemäß Beschluss mit dem Landratsamt und dem Planungsbüro des Bauwerbers besprochen. Als Möglichkeit für eine Bebauung wurde sich auf einen Ersatzbau (im gleichen Umfang) mit integrierter Betriebsleiterwohnung, die ebenfalls einer gewerblichen Nutzung dient, geeinigt. Losgelöst vom Sachverhalt ist ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich denkbar.

Zur formlosen Bauvoranfrage liegt bereits eine Beurteilung des Landratsamtes vor, welche dem Antragsteller auch schriftlich mitgeteilt wurde:

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, da die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach Abs. 1 bzw. für eine Teilprivilegierung nach Abs. 4 nicht vorliegen.

Bereits im Juli 2018 wurde erklärt, dass eine Umnutzung gewerblicher Art im genehmigten Gebäudebestand, sofern keine Intensivierung des Gewerbes stattfindet, denkbar wäre.

Bei Zulässigkeit des Gewerbes wäre ggf. eine untergeordnete Wohnnutzung möglich, nicht wie hier dargestellt, ein freistehendes Einfamilienhaus.

Ein Ersatzbau ist auch eher kritisch zu betrachten und im Einzelfall zu prüfen.


In der 50. KW wird das Landratsamt eine Baukontrolle zur Feststellung der Nutzungen auf dem Grundstück durchführen.

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7. Neuberechnung der Wassergebühren und -beiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde angemerkt, dass eine Neukalkulation der Wassergebühren notwendig ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund getätigter Investitionen wie z. B. die Sanierung des Hochbehälters, Rückbau zweier Brunnen, Anschluss neuer Straßenzüge, aber auch den stetig gestiegenen Betriebs- und Sachkosten in den letzten Jahren.
Die vorgenannten Maßnahmen waren extrem kostenintensiv, gleichzeitig aber notwendig, um ein zukunftsfähiges, stabiles Leitungsnetz zu erhalten.
Im Rahmen der Neuberechnung der Wassergebühren fließen diese Kosten nun vollends in die Kalkulation des Wasserpreises mit ein. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein kostendeckender Ansatz, weshalb hier auch keinerlei Handlungsspielraum für die Gemeinde besteht. Das Beispiel anderer umliegender Gemeinden zeigt, dass eine Erhöhung des Wasserpreises in Folge getätigter Sanierungen, etc. unumgänglich ist.

Auch wenn die im Raum stehenden Preis-Erhöhungen prozentual hoch anmuten, so ist die tatsächliche Euro-Belastung für einen Durchschnittshaushalt überschaubar (< 100 EUR pro Jahr).

Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Gebühren wird auch eine Erhöhung der Grundgebühren für Wasserzähler und die Gebühren für Bauwasser vorgeschlagen. Nachdem diese seit 20 Jahren unverändert sind schlägt die Verwaltung in Absprache mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt eine pauschale Erhöhung von 20 % vor. Dies auch vor dem Hintergrund, dass damit die Gebühren direkt beeinflusst und gerade Mehrverbraucher wie Familien mit Kindern entlastet werden können. Bisher wurden in den vergangenen Jahren im Durchschnitt 25.500,00 € Grundgebühren für die Wasserzähler eingenommen. Sofern dieser Wert beibehalten wird ergibt sich durch die Neukalkulation eine Gebühr von 1,56 € je m³. Bei einer 20%igen Erhöhung würden 30.600,00 € Grundgebühren angesetzt werden können, was zu einem Wasserpreis von 1,53 €/ m³ führen würde.

Zur Umsetzung der Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2019 ist eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) noch in 2018 zu erlassen.

Eine Neukalkulation der Herstellungsbeiträge ist noch nicht endgültig abgeschlossen, kann aber im Gegensatz zu den Gebühren auch während des Jahres erfolgen. In Absprache mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt ist dies im ersten Quartal 2019 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993:
1
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS

Auf Grund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2018 (GVBl S. 449) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende

S a t z u n g :

§ 1
1)        § 9 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis        5,0 m³ / h        26,00 €/Jahr
bis        10,0 m³ / h        40,00 €/Jahr
bis        20,0 m³ / h        53,00 €/Jahr
bis        30,0 m³ / h        80,00 €/Jahr
über        30,0 m³ / h        106,00 €/Jahr


2)        § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,53 € /m³ entnommenen Wassers


3)        § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,53 €/m³ entnommenen Wassers, ansonsten pro angefangene 100 m³ umbauten Raumes 3,70 €
§ 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Personalangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß TVöD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Beschlüsse in dieser Sache:
GR-Sitzung vom 04.04.2007, öffentlich Nr. 04/95
GR-Sitzung vom 05.12.2007, öffentlich Nr. 13/296
GR-Sitzung vom 17.09.2008, öffentlich Nr. 06/179

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde beanstandet, dass die Gemeinde Türkenfeld bisher keine Dienstvereinbarung zur Einführung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD beschlossen hat.

Mit Inkrafttreten des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD“ vereinbarten die Tarifparteien die Einführung leistungsorientierter Entgeltbestandteile ab dem 01.01.2007.
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD abschließend tarifvertraglich geregelt. Ziel des Leistungs-entgelts ist eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und eine Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz.
Für die Beschäftigten der Gemeinde Türkenfeld wird seit Einführung dieser leistungsorientierten Bezahlung das errechnete Gesamtvolumen nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig  ausgeschüttet. Aus den ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der Tarifbeschäftigten der Gemeinde Türkenfeld errechnet sich für 2018 ein Gesamtvolumen von ca. 30.200,00 Euro. Für 2018 ist geplant, das Leistungsentgelt wieder nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig auf alle Tarifbeschäftigten auszuzahlen. Ausgehend vom Septembergehalt in Verbindung mit Unterbrechungszeiten oder unterjährigem Beschäftigungsbeginn errechnet sich somit für jeden einzelnen Tarifbeschäftigten ein individuelles Leistungsentgelt, welches in Summe das Gesamtvolumen nicht überschreiten wird.
Die Ausschüttung der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Geldmittel nach dem „Gießkannenprinzip“ widerspricht der Intention der Tarifpartner zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.
Um zukünftig das Leistungsentgelt tarifkonform zur Auszahlung zu bringen, muss eine entsprechende „Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung“ in Kraft gesetzt werden.
Diese Dienstvereinbarung kam bisher nicht zustande, obwohl bereits in den Jahren 2007 und 2008 alle dafür notwendigen Schritte durch die Geschäftsleitung eingeleitet wurden. Trotz aller Bemühungen seitens der Geschäftsleitung sowie der betrieblichen Kommission, lehnte der Gemeinderat in den Sitzungen am 05.12.2007 und am 17.09.2008 den Entwurf der vorgelegten Dienstvereinbarung ab.

Um nun zukünftig das Leistungsentgelt nach den Tarifbestimmungen zu berechnen und auszuzahlen, müsste wieder eine betriebliche Kommission gewählt und die Stellenbewertungen aktualisiert werden. Die bereits ausgearbeitete Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung sowie die Bewertungsbögen müssten nur geringfügig angepasst werden.

Anmerkung:
Nach Rückfragen mit mehreren Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften geht man mit der Problematik „leistungsorientiere Bezahlung“ sehr unterschiedlich um. Einige setzen den §18 TVöD voll um und haben durchwegs gute Erfahrungen damit gemacht. Viele Gemeinden werden weiterhin im „Gießkannen-Prinzip“ mit dem Gesamtvolumen auszahlen. Bei allen Gesprächen war man sich allerdings darüber einig, dass das Leistungsentgelt nicht mehr abgeschafft würde, eine Umsetzung notwendig sei und es nicht daran scheitern solle, dass die Pauschalauszahlung doch so einfach und praktikabel sei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Leistungsentgelt 2018 wie bisher nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schlägt vor, die leistungsorientierte Bezahlung zukünftig tarifkonform zur Auszahlung zu bringen und beauftragt den Bürgermeister, die dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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9. neu aufgenommener TOP: Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen Kurzfristige Auflage eines Förderprogramms des Bundes (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern) – u. A. für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder / Bewerbungsfrist für Programm: 23.11. – 19.12.18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bereits mehrfach dargelegt, besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf im Umfeld unseres kommunalen Schwimmbads in der Grund- und Mittelschule. Kurzfristig wurden Maßnahmen ergriffen, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Eine erste Kostenschätzung (vgl. entsprechende GR-Vorlage) hat einen Sanierungsbedarf im mittleren einstelligen Millionenbereich aufgezeigt. Eine Detail-Planung sowie die dann notwendige Grundsatzentscheidung („können & wollen wir uns den Erhalt des Schwimmbads dauerhaft leisten“?) steht aus.
Kurzfristig ergibt sich nun die Möglichkeit, sich um eine staatliche Förderung für eine potentielle Generalsanierung zu bewerben. Hierbei stehen Förderquoten von 40 bis max. 90% (aktuelle Informationslage gem. Berichterstattung; abhängig von der finanziellen Potenz einer Kommune, …) im Raum.
Aus Sicht der Verwaltung würde es Sinn machen, sich nun um eine Förderung zu bewerben. Teil der Förderbewerbung muss ein Grundsatzbeschluss sein, der klar macht, dass das verantwortliche Gremium grundsätzlich eine Sanierungsabsicht hegt. Dies immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Gesamtkontext der gemeindlichen Aufgaben / Projekte.

Details zum Programm: www.bbsr.bund.de 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Förderantrag im Kontext des Programms „Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen“ zu stellen. Im Falle eines positiven Förderbescheids beabsichtigt der Gemeinderat eine Sanierung des gemeindeeigenen Schwimmbades. Dies vorbehaltlich einer Detailplanung sowie der Finanzierbarkeit der Maßnahme in der Gesamtschau weiterer Projekte / Vorhaben. Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig, im Haushalt 2019 15.000 Euro für eine weitere Planung der Sanierungsmaßnahme „Schwimmbad“ einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö 10

Pressetaugliche Texte

Linsenmannanwesen – Brandschutz
Hier: Vergabe Brandschutzsanierung Dacharbeiten
Hier: Vergabe Lüfter


Grund- und Mittelschule Türkenfeld
Provisorische Verlegung des Lehrerparkplatzes
Hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten


Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für die Regenwasserkanäle in Zankenhausen
Hier: Vergabe der Ingenieurleistungen

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11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 07.11.2018 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö 11

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 07.11.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 07.11.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö 12

Pressetaugliche Texte

Fontäne am Weiher
Der Auftrag für die Montage einer Zähleranschlusssäule mit Marktverteiler wurde am 16.07.2018 zum Bruttopreis von 3.308,20 € vergeben. Am 28.11. wurde der Marktverteiler errichtet.
Der vom Gemeinderat beauftragt Stromanschluss (Auftrag an die Stadtwerke Fürstenfeldbruck) wurde bereits errichtet.
Die CE-Konformitätserklärung der Pumpe und die Absicherung der Pumpe (über einen FI-Schalter) wurde beim Elektriker, welcher die Pumpe eingebaut hat angefragt. Am 30.11.2018 wurden die CE-Konformitätserklärung die TÜV Abnahme und eine Bestätigung, dass die Pumpe über einen FI-Schalter abgesichert ist vorgelegt.
Die Versicherungskammer Bayern teilt mit, dass für das gesetzliche Haftpflichtwagnis der Gemeinde aus dem Besitz und der Unterhaltung stehender Gewässer, bedingungsgemäßer Versicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung besteht.
Im Frühjahr 2019 kann die Fontäne (mit einer Höhe von etwa 5 m) in Betrieb gehen. Mit den Anliegern wird dies nochmals besprochen.


Abrechnung Wasser und Kanal
In den Satzungen (BGS/EWS und BGS/WAS) ist der 01.04. als Abrechnungszeitpunkt festgelegt.
Arbeitstechnisch ist eine Abrechnung zum 31.12. schwer praktikabel.

Ausgleichsflächen
Am 08. November 2018 fand mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde statt.
Dabei wurden alle Flächen besichtigt die als Ausgleichsflächen verzeichnet sind.

Fläche
Zustand
Veranlassung
Fl. Nr. 298 Gemarkung Türkenfeld für den Bebauungsplan Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße
Schnittblumenfeld, Teilfläche im Norden gemähtes Grünland
Herstellung der Fläche gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans;

Grundstückseigentümer wurde bereits aufgefordert
Fl. Nr. 704/1 Gemarkung Türkenfeld für den Bebauungsplan „Saliterstraße“
Wiese gemäht;
zurzeit Lagerplatz für Fichtenholz aus Gemeindewald
Veranlassung
Entfernung der Stämme bis zum Frühjahr

Wird die Gemeinde veranlassen
Fl. Nr. 964 Gemarkung Türkenfeld für Bebauungsplan „Im Duringveld“ und „Photovoltaik Freiflächenanlage“
Wiese gemäht
Kontrolle Pflege und Artenzusammensetzung Mai/Juni 2019 durch Untere Naturschutzbehörde
Fl. Nr. 970/1 Gemarkung Türkenfeld
„Sondergebiet Fotovoltaikanlage
Wiese gemäht; Brachfläche im Nordosten (ca. 850 m²); westlicher Bereich (Biotop) magerer; Östlicher Bereich fetter
Kontrolle Pflege und Artenzusammensetzung Mai/Juni 2019 durch Untere Naturschutzbehörde

Fl. Nr. 239 Gemarkung Zankenhausen für die Bebauungspläne:
  • „Am Härtl“, 2. Änderung
  • Saliterstraße „Ost“

Wiese gemäht; Ölbach oberhalb des Gehölz verrohrt
Entfernung der Verrohrung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens durch Gemeinde.

Angebot für Planungsarbeiten zur Beantragung des wasserrechtlichen Verfahrens wurde angefragt
Pächter wurde nochmals schriftlich darauf hingewiesen kein Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu verwenden.
Fl. Nr. 861 Zankenhausen für Bebauungspläne
  • „Im Duringveld“
  • Ausgleich für Kinderkrippe

Wiese zum Teil gemäht; Flächig Großseggen vorhanden; flächige Vorkommen von Springkraut, Goldrute und Brombeere; kleinflächiges Aufgehen von Gehölzen
Fachkundige Firma mit Pflege beauftragen (Vorschlag: Landschaftspflegeverband), da differenziertes Pflegekonzept erforderlich (Frühmahd von Goldrute und Springkraut; Zurückdrängen von Brombeere und Gehölzen; Mahd der Wiese 1-2 x jährlich; Mahd der Großseggen im mehrjährigen Rhythmus

Ab 2019 wird der Landschaftspflegeverband die Pflege der Fläche übernehmen.

Weiteres Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde
Meldung fehlender Flächen an das Ökoflächenkataster sowie Korrektur fehlerhafter Einträge durch die Untere Naturschutzbehörde zur Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei Aufarbeitung ausstehender Umsetzung von Ausgleichsflächen
Kontrolle der Pflege und Artenzusammensetzung in der Vegetationsperiode 2019 ausgewählter Flächen ggf. Vorschläge zur Anpassung des Pflegekonzepts


  • Den Gemeinderäten werden Lagepläne der einzelnen Flächen bereitgestellt.


Photovoltaik-Kampagne von Klimaschutzmanagement im Landratsamt und dem Energiewendeverein ZIEL 21
Der Energiewendeverein Ziel 21 teilt mit, dass ab Januar (Auftaktveranstaltung im LRA) Informationsveranstaltungen zum Thema Photovoltaik angeboten werden. Diese Informationsveranstaltungen soll im Februar und März 2019 in 10 bis 12 Kommunen mit individuellen Vorträgen, zugeschnitten auf die Kommune erfolgen. Es soll um technische Machbarkeit, Nutzungsmöglichkeiten, Speichertechnologien, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten gehen.
Moderation und Terminabwicklung soll bei den Kommunen liegen.
Die PV-Kampagne wir in der Zeit von Januar bis April auch von einigen interessanten und motivierenden Vorträgen im Landratsamt begleitet. Diese Vorträge und eine Rollup-Präsentation werden vom Klimaschutzmanagement organisiert.

  • Diese Infoveranstaltung könnte im Rahmen der Bürgerversammlung stattfinden.

„Brucker Land blüht auf“
Mitteilung des Sachstandes
Bereits in der Sitzung am 07.11.2018 wurde bekannt gegeben, dass am 28.10.2018 durch Herrn XXX eine Begehung und Beurteilung von fünf Flächen stattgefunden hat.
Eine Pflanzenplanung für diese Flächen liegt nun vor. Diese zeigt, wie die Flächen vorzubereiten sind und was dort gedacht ist. Die Kosten für die Pflanzen/Saatgut/Zwiebeln liegen bei 10.998,34€. Hierbei sind die Kosten für die Vorbereitung der Fläche noch nicht berücksichtigt. Bei Betrachtung der Kosten sollte das Projekt nicht weiterverfolgt werden.


GR Zöllner regt an, den Gartenbauverein und den Bund-Naturschutz mit einzubinden.
Die Kosten sollten auf die Jahre 2019 und 2020 gesplittet werden. Pflanzen/Saatgut/Zwiebeln könnten über den Kreisbauhof in einer Sammelbestellung vielleicht günstiger erworben werden. Im 1. Schritt sollten die Ortseingangsinseln und die Böschung am Bahnhof umgesetzt werden.

2. Bgm. Staffler erachtet das Angebot insgesamt zu teuer. Man sollte mit 1 – 2 Flächen beginnen.

Bgm. Keller erklärt, dass vermutlich nach 3 – 4 Jahren die Flächen von Gras überwuchert sein werden. Dann muss wieder der Humus getauscht werden.

GR G. Müller erklärt das vorgelegte Konzept. Hier hält die Blühfläche 10 – 15 Jahre. Bei neuen Flächen ist dies denkbar. Für Flächen im Bestand eher nicht.


Flächennutzungsplan

Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind von den Träger öffentlicher Belange bis dato 18 Stellungnahmen eingegangen und 154 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen.


Verkehrssituation an der Bahnhofstraße – Seniorenwohnen
Am 29.11.2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der LKW-Verkehr jetzt weniger wird, da ein  Großteil des Aushubs abtransportiert wurde und der Rest nun zu nass ist. Einige LKW werden nun noch Kies für eine Baustellenstraße liefern.


Ladestation E-Auto
2. Bgm. Staffler teilt mit, dass Fördermittel (Zuschuss 40 – 50 %) für Schnellladestationen aufliegen.  Die Kosten für eine Doppelladestation betragen 13.000 – 17.000 €. Im Bereich Linsenmannanwesen wäre ein denkbarer Standort.
Auch andere Firmen können in den Genuss dieser Förderung kommen.
Unterlagen und Infos sind in Olching erhältlich.

Bgm. Keller teilt mit, dass ein Versicherungs büro evtl. sponsern würde.

GR Zöllner erinnert, dass im Zuge der Dorferneuerung eine Ladestation in der Bahnhofstraße angedacht war.

GR S. Schneller meint, dass die Türkenfelder Bürger diese Stationen eher nicht benötigen, weil sie zu Hause laden. Man sollte die Folgekosten (Sicherheitsüberprüfung, …) nicht außer Acht lassen.

GR G. Müller sieht das Ziel darin, das Netz auszubauen und damit Türkenfeld attraktiver zu machen. Als Standort wären auch Parkplätze in der Nähe des BRK denkbar.

  • Die Verwaltung sammelt Fakten zu Kosten, Folgekosten, Sicherheitsüberprüfung, …

Datenstand vom 18.01.2019 11:42 Uhr