Datum: 16.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Buchbergstraße" Verz. Nr. 2.16
3 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - Aufstellung des Bebauungsplanes "Fl.Nr. 1533 (TF)"
4 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hang West"
5 Bebauungsplan "westlich der St. Ottilien Straße" Gemarkung Türkenfeld, weiteres Vorgehen
6 Bauantrag An- und Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung FlNr. 1044/1, Gem. Türkenfeld
7 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage FlNr. 165, Gem. Zankenhausen
8 Förderprogramm WiFi4EU Verwendung des Ausbau-Gutscheins im Wert von 15.000 Euro für öffentliche WLAN-Hot-Spots im Gemeindegebiet
9 Ladestation für Elektroautos
10 Kommunale Verkehrsüberwachung; Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband zur kommunalen Verkehrsüberwachung Südostbayern
11 Bericht aus der Kämmerei Erste Ergebnisse zum Jahresabschluss 2018
12 Jahresabschluss 2018 Bildung von Haushaltsausgaberesten
13 KU EVBT Bericht zum 31.12.2018
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 05.12.2018 öff. Teil
16 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö 1
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2. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Buchbergstraße" Verz. Nr. 2.16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Walleshausen- Buchbergstraße“ Verz. Nr. 2.16 zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt in der Fassung vom 15.11.2018 vor.

Die Gemeinde Geltendorf führt nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durch.

Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Buchbergstraße“ Verz. Nr. 2.16 soll für das Grundstück Fl. Nr. 89/10 Gemarkung Walleshausen eine optimale Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht werden. Hierzu werden die Baugrenzen verrutscht.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Buchbergstraße“ der Gemeinde Geltendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - Aufstellung des Bebauungsplanes "Fl.Nr. 1533 (TF)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Geltendorf – Fl.Nr. 1533“, Verz. Nr. 1.36 zu ändern. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 gebilligt.

Anlass und Ziel der Planung:
Die Eigentümer der Fl.Nr. 1533, Gemarkung Geltendorf möchten das Grundstück weiter bebauen und haben daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Aus diesem Anlass hat der Gemeinderat beschlossen, für den unbebauten, an der Bahnhofstraße liegenden Teil der Fl.Nr. 1533 sowie für den hierzu in zweiter Reihe liegenden Teil einen Bebauungsplan aufzustellen, um einerseits eine Bebauung zu ermöglichen und andererseits den Übergang vom bebauten Bereich zur freien Landschaft zu sichern. Die Gemeinde hat sich damit die Planung zu eigen gemacht. Dabei soll vermieden werden, dass hinter dem geplanten Gebäude, eine weitere Wohnbebauung in zweiter Reihe mit einer mangelhaften, ungesicherten Erschließung entsteht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13b i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Fl.Nr. 1533“ der Gemeinde Geltendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hang West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Am Hang West“ beschlossen.  Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13b i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang West“ der Gemeinde Eching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "westlich der St. Ottilien Straße" Gemarkung Türkenfeld, weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beratend 5

Pressetaugliche Texte

Im Februar 2017 wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „westlich der St.-Ottilien Straße“ eingereicht. Grund des Antrags war die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1395/17, Gemarkung Türkenfeld. Als Grund für den Antrag wurde die Verkehrs- und Parkverhältnisse in der St. Ottilien Straße und der Oberdrauburger Straße genannt.

In der Sitzung am 05.07.2017 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan im Gesamten aufgehoben wird.

Im Aufhebungsverfahren gingen Stellungnahmen ein, die gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes sprechen.
Deshalb wurde in der Sitzung vom 11.07.2018 Abstand von der Planung genommen. Stattdessen wurde beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern.



Auszug aus dem Bebauungsplan:


Auf den Baugrundstücken ist für jede selbstständige Wohneinheit mindestens ein Garagenplatz im Bauantrag nachzuweisen. Für Wohnungen über 80 m² Wohnfläche und für Einfamilienhäuser ist zusätzlich ein Stellplatz oder eine Garage nachzuweisen. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde aufgeführt, dass die Gebäude sich insbesondere bei zwei bis drei Personenhaushalten gut nutzen lassen.

Am 13.12.2018 fand eine Besprechung mit dem Planungsverband hierzu statt. Ergebnis der Besprechung war, dass aus Sicht des Planungsverbandes der Bebauungsplan durchaus Möglichkeiten für die Errichtung von offenen Stellplätzen schafft und eine Änderung nur hinsichtlich der Stellplätze nicht erforderlich ist.

Der Antragsteller hat am 13.12.2018 telefonisch mitgeteilt, dass das Projekt erstmal nicht weiterverfolgt wird.
Weitere Punkte, die in einer Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden sollten, liegen der Verwaltung nicht vor .

Beschluss

Da der Bebauungsplan „westlich der St. Ottilien Straße“ Möglichkeiten für die Errichtung von Stellplätzen vorsieht, soll derzeit keine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauantrag An- und Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung FlNr. 1044/1, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 1044/1 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „WA Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es ist bebaut mit einem EFH mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage mit Geräteraum.

Für das Bauvorhaben wird ein Anbau im Südosten E + D beantragt. Dazu wird die bestehende Doppelgarage mit Geräteraum teilweise abgebrochen und verkleinert zu einer Einzelgarage.
Die bestehenden Gebäudeaußenwände werden mit WDVS und Strukturputz gem. EnEV gedämmt.

Die GRZ auf dem 797 m² großen Grundstück wird mit 0,32 angeben.

Die Grundrisse und Ansichten befinden sich in der Anlage.

Die insgesamt 4 geforderten Stellplätze werden mit dem Stellplatz in der Einzelgarage und zusätzlich drei offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde § 5 (2) ist vor der Garageneinfahrt ein offener Stauraum in der erforderlichen Länge einzuhalten. Bei Personenkraftwagen beläuft sich dieser auf mindestens 5 m.

Bei der (dann noch) bestehenden Einzelgarage beträgt die Länge des Stauraums zwischen 5,40 m bis 4,70 m  à Bestandsschutz.


Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage FlNr. 165, Gem. Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlüsse: GR-Sitzung vom 11.Juli 2018 – Bauvoranfrage

Der Bauantrag wird nun, wie mit dem Landratsamt im Rahmen der Bauvoranfrage besprochen, eingereicht. Die Bauvoranfrage wird dann zurückgenommen.

Das Grundstück FlNr. 165, Gemarkung Zankenhausen, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zankenhausen – Am Malerwinkel“, rechtsgültig seit 12.11.1997.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bereits bestehenden Bebauung „Am Malerwinkel“, werden für das geplante Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage folgende Befreiungen beantragt:
Anlage 1 – Befreiung Höhenlage Wohnhaus
Anlage 2 – Befreiung Höhenlage Garage
Anlage 3 – Befreiung zur Baumfällung
Anlage 4 – Befreiung Ziegeldach in „grau“
Anlage 5, 6, 7 und 8 – Fotos

Die Befreiungsanträge incl. Begründung befinden sich im Anhang.

Hinweis zum Antrag auf Befreiung 4:
Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2016, TOP 4 für das Bauvorhaben „Am Malerwinkel 1a“ einer Befreiung für eine anthrazitfarbenen Dachdeckung zugestimmt. In der im Nachgang erteilten Baugenehmigung des Landratsamtes FFB wurde die entsprechende Befreiungen erteilt.

Bei der Behandlung der Bauvoranfrage in der GR-Sitzung am 11.07.2018 hatte ein Teil des Gremiums Bedenken zum Ziegeldach in grau, weil das Grundstück von Eching kommend einsehbar ist – Abstimmungsergebnis zur Befreiung  1 : 11 (abgelehnt).  


Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze, entsprechend der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Türkenfeld, errichtet.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.3.b) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für das Wohnhaus zu.

Abst.Erg.:  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.7.a) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ von der geforderten Höhenlage für die Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.8.b) des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ zur Baumfällung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

d)        Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung A.5.a) des Bebauungsplanes für die Dachdeckung in grau zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Befreiungen zu Punkt a), b) und c) erteilt.

Abst.Erg:  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Förderprogramm WiFi4EU Verwendung des Ausbau-Gutscheins im Wert von 15.000 Euro für öffentliche WLAN-Hot-Spots im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bereits vor einigen Monaten mündlich avisiert, hat die Europäische Union ein europaweites Programm zur Förderung des Ausbaus öffentlicher WLAN-Hot-Spots ausgeschrieben. Alle europäischen Kommunen konnten sich online um einen 15.000-Euro-Ausbau-Gutschein bewerben. Erteilt wurde der Zuschlag nach dem Windhund-Prinzip unter Beachtung des Regionalproporzes. Wie der Gemeindeverwaltung am 11.12.18 mitgeteilt wurde, hat Türkenfeld den Zuschlag für einen der begehrten Gutscheine erhalten. Uns stehen damit 15.000 Euro für den Aus- bzw. Aufbau öffentlicher WLAN-Zugangspunkte zur Verfügung. Gedeckt werden damit die Kosten für den kompletten Aufbau der notwendigen Infrastruktur. Hierfür ist ein Projekt- bzw. Ausbaupartner zu finden, der dann wiederum direkt mit der EU „abrechnet“. Die Gemeinde Türkenfeld verpflichtet sich im Gegenzug, den Hot-Spot für mind. 3 Jahre nach den europaweit einheitlichen Vorgaben zu betreiben. Aufgrund unseren Breitband-Netzes sind die geforderten Geschwindigkeiten problemlos zu erreichen. Hinzu kommt, dass in vielen öffentlichen Gebäuden bereits von der Gemeinde finanzierte Internet-Anschlüsse liegen (z. B. Rathaus, Feuerwehr-Häuser, Linsenmann-Gebäude).


Als mögliche Standorte für öffentliche WLAN-Hot-Spots kommen in Frage:
Rathaus
Schloßhof
Linsenmanngebäude (hier insb. der Saal, sobald dieser wieder öffentlich zugänglich ist)
Feuerwehrhaus Türkenfeld (in Abstimmung mit der FFW)
Feuerwehrhaus Zankenhausen (in Abstimmung mit der FFW bzw. den nutzenden Vereinen)
neue Turnhalle (in enger Abstimmung mit der Schule)
Schönberg-Aula (in enger Abstimmung mit der Schule bzgl. Internetnutzung Schüler - vg. aber auch Digitalpakt)
Sportlerheim (TSV Vorstand hat bereits Interesse bekundet)
Schule -Jugendraum (ausschließlich zum Zweck von Filmvorführungen im Jugendkino über Amazon)


Detaillierte Informationen zum WiFi4EU Programm sind online allgemeinzugänglich: https://www.wifi4eu.eu/


=> weitere Ideen aus dem Ratsgremium


Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt die Zuerkennung des 15.000-Euro-Gutscheins und beauftragt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung, potentielle Ausbau-Partner zu kontaktieren und konkrete Angebote einzuholen. Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat die o. g. Standorte - ergänzt um den Bahnhof zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Ladestation für Elektroautos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beratend 9

Pressetaugliche Texte

Bundesförderung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den dritten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Landeinfrastruktur veröffentlicht. Bis zum 21.02.2019 können Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Gefördert werden 10.000 Normalladepunkte mit einer Leistung von mind. 3,7 kW und maximal 22 kW sowie 3.000 Schnellladepunkte mit einer Mindestleistung von 50 kW. Auch der Netzanschluss wird bezuschusst. Der maximale Fördersatz liegt bei 40 Prozent.
Schnellladepunkte ab 50 kW werden mit einem prozentualen Anteil von maximal 50 Prozent bis höchstens 12.000 € gefördert.
Die Fördermittel werden regional verteilt und fest kontingentiert, um sicherzustellen, dass der Ausbau flächendeckend und bedarfsgerecht erfolgt.

Landesförderung:
Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie hat das Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ eröffnet. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2020. Derzeit läuft kein Aufruf.
Fördergegenstand ist die Errichtung der Ladesäule, der Netzanschluss und die Montage.
Gefördert wird mit einem prozentuellen Anteil von 40 Prozent:
  • Normalladepunkte bis höchstens 5.000 €
  • Anschluss an Stromnetz bis höchstens 5.000 €.

Um Vergleichszahlen und Erfahrungen zu erhalten wurde mit der Stadt Olching Kontakt aufgenommen.

Die Stadt Olching hat zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten. Es handelt sich um Normalladepunkte. Diese Ladepunkte haben 30 kW. Pro Ladesäule sind 17.752,00 € angefallen, bestehend aus Niederspannungsleitung (3.352,00€), Installation & Inbetriebnahme (2.500,00 €), Ladesäule (9.000,00 €), Fundament (200,00 €), Tiefbauarbeiten (1.700,00 €), Parkplatzmarkierung (400,00 €) und sonstigen Kosten (600,00 €). Vor der Installation wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die Stromkosten belaufen sich in Olching für den bisher zwei Monate andauernden Betrieb auf ca. 550 €. Die Betriebskosten belaufen sich auf ca. 3.200 € exklusive Entstörungen, Reinigung). Eine Versicherung für die Ladesäule ist möglich, es handelt sich um eine Elektronikversicherung, welche z. B. Fahrerflucht und dadurch entstehende Schäden an der Säule abdeckt. Der Betreiber der Säulen sind die Stadtwerke Olching.

Mögliche Standorte für die Elektroladesäule sind der Parkplatz vor dem Linsenmannanwesen von der Moorenweiser Straße kommend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass im Haushaltsplan für 2019 Mittel für die Errichtung von Ladestationen vorgesehen werden.  Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und die Förderung beim Bund bis zum 21.02.2019 zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Kommunale Verkehrsüberwachung; Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband zur kommunalen Verkehrsüberwachung Südostbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beratend 10

Pressetaugliche Texte

In den Gemeinderatssitzungen am 14. Februar 2018 und am 21. März 2018 hat der Gemeinderat entschieden die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit und die Überwachung von Sonderverkehrszeichen (z. B. verkehrsberuhigter Bereich) an den Zweckverband zur kommunalen Verkehrsüberwachung Südostbayern durch Zweckvereinbarung für zwei Jahre zu übertragen.
Die Zustimmung von Seiten des Zweckverbandes wurde in der Sitzung am 08.11.2018 beschlossen. Bisher hat die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des zuständigen Landratsamtes noch nicht stattgefunden. Nach dieser Veröffentlichung ist die Zweckvereinbarung wirksam.
Die Messpunkte für die Geschwindigkeitsüberwachung wurden in der Sitzung vom 07.11.2018 als Anlage bekannt gegeben.

Da auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs Gegenstand der Vereinbarung ist, werden nach Rückfrage bei den Mitgliedern des Gemeinderates sowie dem Büro, welches mit der Verkehrsplanung beauftragt wurde (Auswertung der Bürgerbefragung) folgende Punkte vorgeschlagen:
Sudenstraße/ Zankenhausener Straße – unerlaubtes Parken
Schulstraße im Bereich Kindergarten/Kinderkrippe – unerlaubtes Parken
Thünefeldstraße – unerlaubtes Parken
Weiherstraße – unerlaubtes Parken
Geltendorfer Straße – unerlaubtes Parken
Bahnhofstraße, Höhe Friedhofe, Blumenladen und Bioladen – unerlaubtes Parken
An der Kälberweide – unerlaubtes Parken
Duringstraße (Bäcker) – parken auf Gehweg
Moorenweiser Str. (Schreibwarenladen) – parken auf Gehweg
St. Ottilien Str. – parken auf Gehweg
Ecke Bahnhof-/Weiherstr. – parken im Kurvenbereich
Ammersee Straße /St. Ottilien Straße
Zankenhausener Straße Ecke Moorenweiser Straße
Türkenfelder Straße + Gehweg mit Kreuzung am Kriegerdenkmal
Bahnhofstraße im Bereich Einfahrt zum Schloss und Kirche, am Wochenmarkt
Weiherstraße
Kurve Bahnhofstraße/Weiherstraße vor der alten Schmiede – parken im Kreuzungsbereich
Parkplatz Rathaus/Feuerwehrhaus – gesperrter Bereich Feuerwehrhaus
Aresingerstraße

.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Punkte an denen vorwiegend eine Überwachung des ruhenden Verkehrs stattfinden soll zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bericht aus der Kämmerei Erste Ergebnisse zum Jahresabschluss 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö informativ 11

Pressetaugliche Texte

Das Haushaltsjahr 2018 wurde abgeschlossen. Vom Verwaltungshaushalt wurden 881.343 € dem Vermögenshaushalt zugeführt, 333.143 € mehr als veranschlagt. Während des Haushaltsjahres wurden für Investitionsmaßnahmen die im Vermögenshaushalt veranschlagten  591.650 € der allgemeinen Rücklage entnommen, zum 31.12.2018 konnten der Rücklage wieder 346.591,77 € zugeführt werden. Die allgemeine Rücklage beträgt somit zum 31.12.2018  2.674.360 €.

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12. Jahresabschluss 2018 Bildung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neu-veranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung und Unterhalt des unbeweglichen Vermögens kann sich das als sehr vorteilhaft erweisen.
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung übertreffen wird bzw. der Planansatz erreicht wird.
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2018 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.

HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2018 verbraucht
Haushaltsausgaberest
0600.5000
Unterhalt Rathaus
12.500,00 €
  2.016,84 €
10.000,00 €
1300.5400
Bewirtschaftung Feuerwehrhäuser
16.000,00 €
6.946,78
9.000,00 €
4600.5000
Unterhalt Spielplätze
14.000,00 €
2.421,08
10.000,00 €
4640.5000
Unterhalt Kinderhaus Pfiffikus
15.800,00 €
3.601,20 €
12.000,00 €
4642.5000
Unterhalt Krippe
11.800,00 €
3.276,07 €
8.000,00 €
6100.6550
Planungskosten (FLNPl, BPL)
22.650,00 €
13.397,87 €
9.000,00 €
6300.6550
Straßen  (Verkehrsplanung)
17.000,00 €
6.380,08 €
10.000,00 €
6900.5100
Gewässer III.Ordnung Türkenfeld
5.000,00 €
947,48 €
4.000,00 €
6900.5101
Gewässer III.Ordnung Z´hausen
17.000,00 €
1.167,39
15.000,00 €
7000.5100
Unterhalt Entwässerung
127.800,00 €
102.740,36 €
25.000,00 €
8150.5100
Unterhalt Wasserversorgung
84.000,00 €
43.844,74 €
40.000,00 €

Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt sind nur einmal übertragbar. Werden sie nicht vollständig aufgebraucht, werden sie in Abgang gestellt und fließen im Folgejahr in die Zuführung zum Vermögenshaushalt ein.

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2018 verbraucht
Haushaltsausgaberest
6900.9500
Wasserläufe (Verrohrung Höllbach)
200.000,00 €
  0,00 €
200.000,00 €
6300.9500.50
Straßenbau: Türkenfelder Str.
205.000,00 €
39.040,30
165.000,00 €

 

Beschluss

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. KU EVBT Bericht zum 31.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö informativ 13

Pressetaugliche Texte

Der Vorstand des Kommunalunternehmens EVBT informiert den Gemeinderat über die Geschäftsentwicklung und des vorläufigen Jahresergebnisses des Wirtschaftsjahres 2018.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Kommunalunternehmens EVBT zur vorläufigen Ergebnis 2018 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö 14

Pressetaugliche Texte

Gewässer III. Ordnung - Höllbach (verrohrter Bereich)
Hier: Vergabe von Ingenieurleistungen

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15. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 05.12.2018 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö 15

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 05.12.2018 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö 16

Pressetaugliche Texte

Flächennutzungsplan
Der Planungsverband hat die Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan gesichtet. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde vorgebracht, dass ihre Belange in einem zu überarbeitenden Umweltbericht behandelt werden sollen.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies der einfachste und komplikationsloseste Weg die Belange der Schutzgüter im Flächennutzungsplan abzuwägen.
Eine grobe Abwägungsrichtung kann nach der Sichtung aller Stellungnahmen ca. im Februar erfolgen.

Förderprogramm Bund;
Sanierung des Schwimmbades der Gemeinde
Mit Datum vom 11.12.2018 (per Post am 12.12.2018) wurde die Unterlagen für eine mögliche Förderung der Sanierung des Schwimmbades an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie an das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übersandt.
Der Auftrag ein Kurzgutachten zum Zustand der Decke im Schwimmbad sowie die Überprüfung der Standsicherheit wurde erneut an Brandl+Eltschig, Freising vergeben.

Brandschutznachweis Schönbergaula
In der Gemeinderatssitzung am 21. März 2018 wurde der Prüfsachverständige Herr Pätzold mit der Prüfung des durch das Büro hhp Berlin im Oktober 2016 erstellten Brandschutznachweises beauftragt.
Bei einer Begehung am 07.03.2018 mit Herrn Pätzold, Herrn Reitberger, Frau Winkler (hhpBerlin) und der Gemeinde wurde vor Ort festgestellt, dass sich Abweichungen zwischen Bestand und den Plänen auf deren Grundlage der Brandschutznachweis erstellt wurde ergaben.
Der Brandschutznachweis von hhpBerlin muss deshalb nachgearbeitet werden. Dieser Auftrag wurde im Juli 2018 erteilt.
Der überarbeite Brandschutznachweis wurde am 07. Januar 2019 vorgelegt. Der Nachweis beinhaltet eine Liste der bekannten, mindestens notwendigen Maßnahmen.
Hier sind 23 Maßnahmen aufgeführt.
Nach Vorlage kann Herr Pätzold mit der Prüfung des Nachweises beginnen.

Mitfahrerbank
Im Dezember 2018 hat die Verwaltung das Schild für die Mitfahrerbank bestellt. Ein Teil des Schildes, welcher die Ortschaften anzeigt, wurde durch die Dorfgemeinschaft bei der Firma Albert Rehm in Auftrag gegeben. Die Kosten für das Schild trägt die Gemeinde.

Begehung des Kindergartens „Sumsemann“ mit der Kindergartenaufsicht
Bei der Begehung mit der Kindergartenaufsicht wurde folgendes festgestellt:
1.        Bei den Stufen von den Gruppenräumen in den Garten (Fluchttreppe) sind keine Handläufe. Der Auftrag für die Handläufe konnte bis zum 08.01.2019 auf Grund des fehlenden Angebotes noch nicht vergeben werden. 
2.        Es muss geprüft werden, ob die Ausgangstüre in den Garten im EG ein notwendiger Rettungsweg ist. Dies wurde überprüft. Die Ausgangstüre ist ein Rettungsweg. Ein Panikschloss ist hier bereits vorhanden.  
3.        Ein Rettungswegeplan muss erstellt werden und an sichtbarer Stelle aufgehängt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Ausgangstür in den Garten mitgeprüft. Den Auftrag für den Rettungswegeplan hat die Verwaltung an die Firma KK FIRE SERVICES GmbH vergeben.

Buswendeplatz an der Schule,
Verlegung der Haltestelle und Freigabe der provisorischen Lehrerparkplätze
In der Sitzung am 07.11.2018 wurde der Auftrag für die Tiefbauarbeiten an den provisorischen Lehrerparkplätzen an die Firma Selmayr, Mammendorf vergeben. Die Arbeiten wurden am 29.11.2018 durchgeführt. Seit dem 07. Januar 2019 wurde die Bushaltestelle probehalber auf den Lehrerparkplatz verlegt und die PKW parken auf dem provisorischen Lehrerparkplatz. Im nächsten Schritt muss eine genaue Kostenschätzung erfolgen auf Grund derer dann ein Zuschussantrag bei der Regierung von Oberbayern für die Bushaltestellen beantragt wird. Für die Verlegung der Parkplätze wird ein Bauantrag erforderlich.
Die Vergabe der Ing.Leistungen (Phase 1-3) erfolgte in der Sitzung am 11. Juli 2018 an das Ing.Büro Dippold+Gerold.

Blühstreifen, Bienenwiesen, Straßenbegleitgrün
In den Sitzungen am 05.12.2018 und am 07.11.2018 wurde über die Begrünung von verschiedenen Flächen wie z. B. den Inseln an den Ortseingängen von Geltendorf und von Zankenhausen kommend, der Böschung an der Bahn und den Straßenbegleitgrünstreifen an der Türkenfelder Straße in Zankenhausen gesprochen. Eine Bepflanzung nach der Planung der Initiative „Brucker Land blüht auf“ wurde auf Grund der Kosten für das Pflanzgut nicht weiterverfolgt.
Der Verein Mellifera e.V. hat das Netzwerk blühende Landschaft ins Leben gerufen.
Gemeinsam mit unseren Blühpaten, Sponsoren, Saatgutpartnern und Projektpartnern vor Ort lassen wir die Landschaft summen! Das erfreut das Menschenherz, ist gut für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. und nützt auch unseren heimischen Singvögeln und anderen Wildtieren, die sich von den Insekten ernähren“. Hierbei werden insektenfreundliche Bewirtschaftungskonzepte entwickelt. Das Saatgut wird vom Netzwerk finanziert, die Gemeinde muss die Flächen vorbereiten. Einmal jährlich muss eine Führung mit Vorstellung auf diesen Flächen stattfinden.
Bewerbungsschluss für die Beteiligung war der 31.12.2018. Die Gemeinde Türkenfeld hat sich beworben.


Photovoltaik-Kampagne von Klimaschutzmanagement im Landratsamt und dem Energiewendeverein ZIEL 21
In der Gemeinderatssitzung am 05.12.2018 wurde über die PV-Kampagne informiert, die in der Zeit von Januar bis April durch den Energiewendeverein Ziel 21 und dem Klimaschutzmanagement des Landratsamtes stattfindet. Am Montag, den 28. Januar 2019 findet um 18.30 Uhr die Einführungsveranstaltung im Landratsamt Fürstenfeldbruck statt.


Rathausfenster
Es müssen Zeichnungen und ein Musterfenster gefertigt werden, die dann mit dem LRA abzustimmen sind.


Fontäne
Der Winter muss abgewartet werden.

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr