Datum: 20.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld
3 Bauantrag Sanierung, Umbau und Anbau eines bestehenden Wohnhauses zu 3 Wohneinheiten und Stellplätze FlNr. 130, Gemarkung Türkenfeld
4 Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld; hier: a) Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten Christian Ortmann b) Bestätigung des neugewählten stv. Kommandanten Michael Maier
5 Entschädigung für die Wahlhelfer zur Europawahl 2019
6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
7 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.02.2019 öff. Teil
8 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine  -.-.-

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2. Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die bestehende Doppelgarage, welche östlich am Wohnhaus erbaut ist (nicht zusammengebaut), soll zu einem Büro umgenutzt werden. Für die weg fallenden Stellplätze werden drei offene Stellplätze errichtet. Der geforderten Zahl der Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde wird entsprochen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Umnutzung einer Doppelgarage in ein Büro und zur Herstellung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld nach § 36 BauGB i.V. m. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der Bauantrag wird zur weiteren Behandlung an das Landratsamt Fürstenfeldbruck übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Sanierung, Umbau und Anbau eines bestehenden Wohnhauses zu 3 Wohneinheiten und Stellplätze FlNr. 130, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 130 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „MD Dorfgebiet“ dargestellt. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Das Grundstück ist im vorderen (straßenseitigen) Bereich mit einem Wohnhaus einer ehemaligen Landwirtschaft bebaut. Der landwirtschaftliche Gebäudeteil davon wurde 1997 abgebrochen, um das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ im rückwärtigen Bereich des Grundstückes realisieren zu können.

Für das Bauvorhaben wird die Sanierung und ein Umbau des alten Wohnhauses sowie der Anbau eines Treppenhauses beantragt. Es sollen 3 Wohneinheiten entstehen.


Die GRZ auf dem 1.431 m² großen Grundstück wird mit 0,5 angeben. Die GRZ nur für die Wohnhäuser beträgt 0,19.
Im Dorfgebiet darf die Obergrenze von 0,6 für das Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten werden (§ 17 BauNVO).

Die Grundrisse und Ansichten befinden sich in der Anlage.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze neu hergestellt, damit die insgesamt 8 auf diesem Grundstück geforderten Stellplätze nachgewiesen werden können.


Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld; hier: a) Bestätigung des neugewählten 1. Kommandanten Christian Ortmann b) Bestätigung des neugewählten stv. Kommandanten Michael Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

zu a):

In der Jahreshauptversammlung am 09.03.2019 wurde Herr Christian Ortmann zum
1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld gewählt.


zu b):

Gleichzeitig wurde in der Versammlung am 09.03.2019 Herr Michael Maier, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld gewählt.  

Beschluss 1

a) Der am 09.03.2019 wiedergewählte 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld, Herr Christian Ortmann, wird durch den Gemeinderat bestätigt. Den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ hat er bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der am 09.03.2019 neugewählte stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld, Herr Michael Maier, wird durch den Gemeinderat bestätigt, unter der Voraussetzung, dass er den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Entschädigung für die Wahlhelfer zur Europawahl 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Nach § 10 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) und § 10 Abs. 2 BWO kann die Gemeinde eine angemessene Entschädigung für das Wahlehrenamt gewähren.
Abweichend von Art 20 a GO ist für die Entschädigungsregelung keine Satzung erforderlich, es genügt ein einfacher Beschluss des Gemeinderates.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2014 wurden für die Wahlvorsteher und den Stellvertretern 35,00 € vergütet, für die MitarbeiterInnen in der Wahlzentrale 40,00 €. Schriftführer, Beisitzer sowie der gesamte Briefwahlvorstand erhielten 30,00 €.

Im Vergleich zu den Entschädigungen der vergangenen Wahlen wird eine moderate Erhöhung vorgeschlagen:
  • Wahlzentrale, Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter        40,00 €
  • Briefwahlvorstand, restlicher Wahlvorstand und Wahlhelfer        35,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigungen für

Wahlzentrale, Wahlvorsteher und Stellvertreter        40,00 €

Briefwahlvorstand, Schriftführer und Beisitzer        35,00 €

Weiter werden Brotzeit und Getränke zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö 6

Pressetaugliche Texte

Wasserversorgung und Oberflächenentwässerung Türkenfeld -
Bahnhofstraße
hier: Vergabe der Ingenieurleistungen


Wasserversorgung und Oberflächenentwässerung Türkenfeld -
Bahnhofstraße
hier: Vergabe von Aufschlussbohrungen zur Erkundung der Untergrundverhältnisse, Baugrunderkundung und Begutachtung

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7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.02.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö 7

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.02.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö 8

Pressetaugliche Texte

Ladestation für Elektroautos
In der Sitzung vom 16. Januar 2019 wurde beschlossen, dass die Förderung im Rahmen des dritten Aufrufs zur Antragseinreichung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt werden soll. Die Verwaltung hat den Förderantrag bearbeitet. Allerding kann dieser nicht gestellt werden. Es sind bisher einige, wichtige Eckpunkte nicht festgelegt u. a. der Standort der Ladestationen. Des Weiteren sind konkrete Kostenvoranschläge einzureichen, die aber nur erarbeitet werden können, wenn die Standorte bekannt sind, da hier einfließt ob Niederspannungs- oder Mittelspannungsleitung vorhanden sind.

Brandschutz Linsenmanngebäude, Lüfter in der Teeküche im Bioladen
In der Sitzung vom 07. November 2018 wurde der Auftrag zur Lieferung und zur Montage eines brandschutzkonformen Lüfters an die Firma XXX vergeben. Bei einer Besichtigung am 27.02.2019 wurde aber festgestellt, dass der vorhandene Lüfter nicht ausgetauscht werden muss.
Nun noch erforderliche Maßnahmen: 2 selbstschließende Türen, Beleuchtung + Beamer (nach Vorschlägen von Hrn. XXX)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Auftakt des 27. Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ 2019 bis 2022
Die 27. Runde des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist angelaufen. In den fast 60 Jahren seit Bestehen des Dorfwettbewerbs haben mehr als 27.000 bayerische Dörfer die damit verbundene Chance, sich aktiv für ihre Dorfgemeinschaft einzusetzen genutzt.

Viele gute Argumente sprechen für eine Beteiligung am Wettbewerb. Das Lebensumfeld und der Zusammenhalt im Dorf werden verbessert und gestärkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden motiviert und zur Übernahme sozialen Engagements und Verantwortung für alle Generationen angeregt. Gemeinsam können zukunftsfähige Projekt entwickelt und umgesetzt werden. Durch die Aufwertung der Grüngestaltung im kommunalen und privaten Bereich wird die Biodiversität in der Gemeinde gefördert.
Die Eigenverantwortlichkeit der Gemeindemitglieder ist dabei die zentrale Motivation für eine Teilnahme am Dorfwettbewerb. Eine Unterstützung wird durch die fundierte Beratung von Fachleuten verschiedenster Verwaltungsbereiche gewährleistet.
Insbesondere die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege leitet hier wertvolle Dienste. So ist die Gruppe der Kreisfachberater die erste und wichtigste Anlaufstelle beim Dorfwettbewerb. Mit ihren fundierten fachlichen Kenntnissen geben sie den teilnehmenden Dörfern wertvolle Informationen zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung im Ort. Die Kreisfachberatungen haben bereits Unteralgen über den 27. Dorfwettbewerb erhalten und stehen den Gemeinden als Ansprechpartner zur Verfügung.

Silvesterritt 2019
GR´in König regt an, ebenfalls Besitzer von Alpakas einzuladen.

Verkehrsplanung
Seit dem 01.03. werden die Verkehrsaufzeichnungen von der Gemeinde durchgeführt. Dies nimmt noch ca. 2 – 3 Wochen in Anspruch. Danach werden die Unterlagen dem Ing.Büro zur weiteren Bearbeitung weitergegeben.

Türkenfelder Straße
Zur Endabnahme wird die schlechte Oberfläche des Farbasphaltes angesprochen.

Fahrradverbot im Linsenmannhof
Die Schilder wurden von der Gemeinde nach Beschwerden einer Anliegerfamilie angebracht.

Vandalismus/Schmierereien
Die Gemeinde setzt eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise zur Ergreifung der Täter aus.
GR R. Müller möchte durch wiederholte Aufrufe die Bürgerschaft sensibilisieren.

Datenstand vom 23.04.2019 12:08 Uhr