Datum: 10.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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1 |
Pressetaugliche Texte
-.-.-.- keine .-.-.-.-
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2. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Zankenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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beratend
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2 |
Pressetaugliche Texte
Auf dem 548 m² großen Grundstück, welches dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen ist, ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport geplant.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Vorhaben hat eine Grundfläche von 120 m². Eine GRZ von 0,21 ist gegeben.
Das Gebäude eine Wandhöhe vom geplanten Gelände von 5,18 m. Dass Satteldach hat eine Dachneigung von 11°.
Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Es werden zwei Stellplätze errichtet.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Der Gemeinderat Türkenfeld hat den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Der Gemeinderat empfiehlt den Carport und die Garage aus Einfügungsgründen mit Satteldach auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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beratend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Pressetaugliche Texte
Auf dem 400 m² großen Grundstück soll ein Zweifamilienhaus (EG+OG) errichtet werden. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als allgemeines Wohngebiet dar.
Die geplante Wandhöhe liegt bei 6,01 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 28°.
Es werden vier Stellplätze errichtet, einer davon als Fertiggarage mit Flachdach.
Die GRZ liegt bei 0,53.
Die Abstandsfläche zum süd-westlichen Nachbargrundstück beträgt auf Grund der Wandhöhe unter Anwendung des 16 m Privilegs (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO) noch 3,26 bis 3,28 m.
Es wird eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt um eine Abstandsfläche von 3,00 m nachzuweisen.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung der gesetzlichen Abstandsflächen wird erteilt. Der Gemeinderat empfiehlt die Garage aus Einfügungsgründen mit Satteldach auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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beratend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2019
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nö
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beratend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.06.2019
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ö
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8 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.06.2019
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nö
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6 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.07.2019
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ö
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10 |
Pressetaugliche Texte
Für die Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg liegt von einem Ingenieurbüro eine Kostenberechnung vor. Die Kosten für die Sanierung liegen bei 93.722,52 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündungen Lindenweg zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Vorarbeiten zu tätigen und weitere Beschlüsse vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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5. Jahresrechnung 2017
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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informativ
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5 |
Pressetaugliche Texte
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Johannes Wagner, berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2017.
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis.
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6. Quartalsbericht aus der Kämmerei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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informativ
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6 |
Pressetaugliche Texte
Die Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 31.03.2019 vor.
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7. Änderung der Satzung Kindergartengebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Pressetaugliche Texte
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Eltern-Beitragszuschuss von monatlich 100 Euro auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten. Diese Regelung gilt ab dem 1. September des Kindergartenjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Mit Wirkung ab dem 01.04.2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im Berechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht zur Schule gehen.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden, also nicht direkt an die Eltern. Deshalb muss der Elternbeitrag in der Gebührensatzung geändert werden.
Bezüglich der letzten Änderung der Gebührensatzung empfahl die Kommunalaufsicht Anpassungen bei § 4 Abs. 2 (Ergänzung bei den Buchungszeiten in der Kinderkrippe) und § 4a Abs. 3 (Abrechnung des Mittagessens). Die Änderungssatzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gebühren der Kindertageseinrichtungen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.10.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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beratend
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8 |
Pressetaugliche Texte
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt in der Sitzung am 10.10.2018.
Dort wurden Hintergründe, Zielsetzungen und die Vorgehensweise zur Gründung der interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck erörtert und folgender Grundlagenbeschluss gefasst:
Grundlagenbeschluss
1. Dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zur interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Rechtsform der GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit den beteiligten Kommunen die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag und ggf. Gesellschaftervereinbarung) zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Den Grundlagenbeschluss haben folgende 17 Kommunen gefasst
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Gemeinde Adelshofen
- Gemeinde Alling
- Gemeinde Althegnenberg
- Gemeinde Egenhofen
- Gemeinde Emmering
- Gemeinde Gröbenzell
- Gemeinde Hattenhofen
- Gemeinde Landsberied
- Gemeinde Maisach
- Gemeinde Mammendorf
- Gemeinde Mittelstetten,
- Gemeinde Schöngeising
- Gemeinde Türkenfeld
- Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
- Große Kreisstadt Germering
- Städtische Wohnraumentwicklungsgesellschaft Puchheim mbH WEP
In zwei weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ am 16.11.2018 und am 29.01.2019 wurden die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen entwickelt und der abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrages fertiggestellt.
Beschluss
1. Der Gründung der „Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH“ wird zugestimmt.
2. Das Stammkapital richtet sich nach der Anzahl der Beitretenden. Die Gemeinde Türkenfeld leistet eine Einlage in Höhe von 10.000,00 Euro auf das Stammkapital. Dies entspricht der Einlage, die jeder beitretende Gesellschafter leistet.
3. Dem Gesellschaftsvertrag der „Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH“ wird gemäß Anlage 1 (Stand: 20.03.2019) zugestimmt.
4. Der erste Bürgermeister o.s.V.i.A. wird beauftragt und ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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9. Jahresrückblick 2018
hier: Vorstellung des Jahresberichtes durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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informativ
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9 |
Pressetaugliche Texte
Der Jahresrückblick 2018 wird vom Bürgermeister bekannt gegeben.
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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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10 |
Pressetaugliche Texte
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper" - Abschluss eines Rahmenvertrages "Hausanschlüsse und Kanalreparaturen"
Netzwerkverkabelung Schulgebäude
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11. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 13.03.2019 und 20.03.2019 öff. Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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11 |
Beschluss 1
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 13.03.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Der Redebeitrag von GR S. Schneller wird mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.03.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.04.2019
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ö
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12 |
Pressetaugliche Texte
Beschilderung des Radwegenetzes im Landkreis Fürstenfeldbruck
Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat ein Radwegekonzept erarbeitet, welches Ende Mai in der endgültigen Fassung vorliegen wird. Die Beschilderung des Netzes ist von großer Bedeutung. Da die Beschilderung unabhängig vom Konzept ist, soll die Beschilderung bereits zu Beginn der Fahrradsaison installiert werden. Bei einer Infoveranstaltung am 27. Februar 2019 wurde der Beschilderungsplan vorgestellt.
Die Schildermontage erfolgt durch die Gemeinde. Die Finanzierung der Beschilderung übernimmt vollständig der Landkreis Fürstenfeldbruck. Der Beschilderungsplan für die Gemeinde Türkenfeld kann im Bauamt der Gemeinde eingesehen werden.
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes, Sachstandsmitteilung
In der Sitzung vom 13.03.2019 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst.
Der Planungsverband musste die Begründung noch anpassen, ebenso wie der Landschaftsarchitekt den Umweltbericht noch ergänzen musste. Die Auslegung soll ab Mitte April erfolgen.
Nachtrag vom 04.04.2018: Die Begründung liegt nun vor.
Bauantrag, Neubau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus, Fl. Nr. 41 Gemarkung Türkenfeld
In der Sitzung vom 10.10.2018 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Gegenüber dem Landratsamt wurde am 13.02.2019 der Bauantrag zurückgenommen.
Anliegerversammlung Bahnhofstraße am 08.04.2019 (Anlieger die von Grundabtretung betroffen sind)
Am 08.04.2019 fand die Versammlung der Anlieger der Bahnhofstraße, die von einer Grundabtretung betroffen sind statt. An der Planung wurden Einwände wegen Parkplätzen mit den Bäumen, die viel Fläche wegnehmen, vorgebracht. Von den Bürgern wurde beklagt, dass noch nicht genau bekannt ist, wer wie viel Fläche abtreten muss. Angesprochen wurde auch die Breite des Gehwegs. Dieser ist mit 1,80 m , an Engstellen mit 1,20 m dargestellt, ob hier eine Verringerung möglich wäre. Bis zum Sommer werden mit den einzelnen Grundstückseigentümern Einzeltermine stattfinden, bei denen dargestellt wird, wer wie viel Fläche an welcher Stelle abtreten soll. Bei diesen Terminen sollen auch nochmal die Preisvorstellungen der Anlieger besprochen werden. Mit den vom Gemeinderat beschlossenen 100 € bestand kein Einverständnis. Die Anlieger erhielten je einen Plan aus dem ersichtlich ist, wie viel m² abgetreten werden sollen.
Die Förderung liegt derzeit bei 64 %.
Blühwiesen
GR R. Müller fordert, dass keine der öff. Grünflächen vor dem 1. Juli mit Rasenmäher gemäht werden.
Gemäß Bürgermeister Keller werden Flächen am Bahnhof, an der Türkenfelder Straße sowie bei der Ortseingangsinsel Geltendorfer Straße als Blühwiese angelegt.
Datenstand vom 16.05.2019 17:42 Uhr