Datum: 15.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Warmfreibad", Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
3 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20; Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
4 Antrag auf Vorbescheid; Neubau zweier Doppelhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld
5 Erweiterung des bestehenden Balkones auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Härtl
6 Antrag auf Baugenehmigung; Neuerrichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 118 Gemarkung Türkenfeld
7 Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, FlNrn. 81/5 und 81/7, Gem. Türkenfeld
8 Jahresrechnung 2017 Feststellungsbeschluss und Entlastung
9 Jahresrechnung 2018
10 Wasserabgabesatzung Neuerlass der Satzung
11 Änderung der Leichenhausbenutzungssatzung
12 Änderung der Leichenhausgebührensatzung
13 Sanierung der Bahnhofstraße, wasserrechtliche Untersuchungen zu den Planungen am Dorfweiher, Beteiligung der TG
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.04.2019 öff. Teil
16 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

Eine Zuhörerin regt an, (zur Insektenfreundlichkeit) die Ränder von Feld- und Wirtschaftswegen erst im September zu mähen.
Bgm. Kellerteilt mit, dass dies bereits so praktiziert wird – zum 01.07., wie in vielen landw. Programmen.


Weiterhin legt die Zuhörerin den Antrag einer Anliegerin aus Burgholz dar, die Betonstraße Richtung Gollenberg nur für noch Anlieger und Landwirtschaft frei zu geben. Die Lärmbelästigung durch Pkws (zum Zweck Hunde ausführen) in den späten Abend-/Nachtstunden ist enorm. Bgm. Keller wird den Antrag prüfen.

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2. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Warmfreibad", Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 2

Pressetaugliche Texte

Anlass des Bebauungsplanes ist die Änderung am Warmfreibad des Landkreises Landsberg am Lech. Die Wasserflächen sollen verkleinert werden, die Sport- und Freizeitnutzung soll durch einen Hotelbetrieb mit Gastronomie abgerundet werden.

Der Entwurf wurde vom Architekturbüro XXX  angefertigt und liegt mit Plandatum vom 21.09.2018 vor. Die Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von 17.04.2019 bis 17.05.2019.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Türkenfeld nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffen, daher sind keine Einwände oder Bedenken vorzubringen.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt keine Einwände oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Greifenberg „Warmfreibad“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20; Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 3

Pressetaugliche Texte

Bei der Umsetzung des ursprünglichen Bebauungsplanes (rechtskräftig seit 04.02.2016) stellte sich heraus, dass durch die topographischen Verhältnisse im Bereich der, durch die erste Änderung betroffenen Grundstücke nicht vollumfänglich anwendbar sind und daher eine Klarstellung der Höhenbezugspunkte für die Erdgeschossfertigfußböden sowie der Zahl der Vollgeschosse für diese Grundstücke erforderlich ist.
Der Entwurf mit Datum vom 28.03.2019 wurde vom Planungsbüro XXX  erstellt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Türkenfeld von der Änderung nicht betroffen. Daher sollten keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid; Neubau zweier Doppelhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 4

Pressetaugliche Texte

Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld vor.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) aus.
Das Grundstück hat eine Größe von 1.534 m².
Geplant sind insgesamt vier Doppelhaushälften. Die beiden Gebäude haben je eine Grundfläche von 140 m². Geplant sind vier Garagen und vier Stellplätze, insgesamt acht Stellplätze.
Die geplante Wandhöhe liegt bei 6,30 m. Satteldächer mit je 38° Dachneigung sind vorgesehen. Geplant sind je zwei Vollgeschosse.
Die GRZ beträgt 0,18 (ohne Garagen und Zufahrten) und die GFZ 0,36 ohne Garagen und Zufahrten.

Der Antrag auf Vorbescheid beinhaltet einen Fragenkatalog der gem. Art. 71 BayBO die im Rahmen des Vorbescheides geklärt werden sollen:
Baurechtliche Zulässigkeit im Hinblick auf:
  • Lage der Häuser im Grundstück
  • Die Grundfläche
  • Die Wandhöhen
  • Die Firsthöhen
  • Die Dachform
  • Die Geschosszahl
  • Die Gebäudeabmessungen
  • Sind die Lage, Anzahl und Erschließung der Garagen bauplanungsrechtlich möglich?

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Erweiterung des bestehenden Balkones auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Härtl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 5

Pressetaugliche Texte

Am bestehenden Wohnhaus befindet sich auf der süd-westlichen Seite ein Balkon. Dieser soll erweitert werden. Die Fläche der Erweiterung beträgt 4,50 m x 1,50 m.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Härtl“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück Baugrenzen vor. Gemäß den Festsetzungen Nr. 4c, dürfen im Rahmen der zulässigen GRZ und GFZ Überschreitungen der Baugrenzen bis zu 2,25 m für Balkone erfolgen. Durch den Anbau wird diese zulässige Überschreitung nochmals um 1,50 m überschritten und bedarf daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Härtl“.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkones auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze um weitere 1,50 m wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung; Neuerrichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 118 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 6

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 118 Gemarkung Türkenfeld wird der im süd-westlichen Teil des Grundstücks befindliche Carport abgerissen. Eine Neuerrichtung wird beantragt.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,00 m x 8,42 m. Das Gebäude hat ein Satteldach mit 30° Dachneigung. Der Carport wird im Westen auf der Grundstücksgrenze errichtet.

Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Dorfgebiet aus.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Neuerrichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 118 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, FlNrn. 81/5 und 81/7, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auf dem 371 qm großen Grundstück FlNr. 81/5 wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte beantragt. Auf der FlNr. 81/7 (82 m²) soll eine Doppelgarage entstehen. Die Bauvorhaben liegen nicht in einem Bebauungsplangebiet und sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der FNP stellt die Grundstücke als Dorfgebiet (MD) dar.

Der Baukörper bemisst sich auf 11,49 m x 8,24 m (ursprünglich 12,00 m x 8,15 m).  

Bei einer Dachneigung vom 27 Grad liegt die Firsthöhe bei 9,65 m (9,81 m Firsthöhe wurden vom LRA am 01.10.2018 genehmigt).

Die Grundflächenzahl wird mit 0,44 angeben. Nach § 17 BauNVO liegt die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung im Dorfgebiet bei 0,6.

Die 2 erforderlichen Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Jahresrechnung 2017 Feststellungsbeschluss und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2017 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 10.04.2019 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit  8.024.848,88 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in  den Einnahmen und Ausgaben ab mit  1.898.131,52 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2017“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

Beschluss 1

1.) Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.) Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2017, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö informativ 9

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2018 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2018 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2019.

Die Jahresrechnung 2018 mit Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt im Ratsinformationssystem unter Dokumentenarchiv zur Einsicht bereit.


Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2018 mit Anlagen und Rechenschaftsbericht zur Kenntnis

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10. Wasserabgabesatzung Neuerlass der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Im Bericht der überörtlichen Prüfung vom 06.07.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die bisher gültige Wasserabgabesatzung hinsichtlich der § 13 Abs. 1 (Betretungsrecht) und § 14 Abs. 1 (Duldungspflicht) nichtig ist und deshalb überarbeitet und neu erlassen werden muss.
Zudem wurde am 1. April 2019 das amtliche Muster der Wasserabgabesatzung geändert. Diese Mustersatzung ist Grundlage der neuen Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld, hierin sind bereits die neuen Regelungen bezüglich des Einsatzes und des Betriebs elektronischer Wasserzähler enthalten (§ 19a).
Da sich die Rechtsgrundlagen zum Erlass der Satzung geändert haben, wird die Satzung neu erlassen und die alte Satzung von 1993 tritt außer Kraft.
Die Satzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Türkenfeld (Wasserabgabesatzung - WAS - ). Die Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung vom 15.03.1993 außer Kraft.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Änderung der Leichenhausbenutzungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Im Bericht der überörtlichen Prüfung vom 06.07.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Leichenhausbenutzungssatzung hinsichtlich des § 3 Benutzungszwang nichtig sein dürfte. Nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 Go können Kommunen aus Gründen des öffentlichen Wohls die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung zur Pflicht machen. Bei der Ausgestaltung des Benutzungszwangs  sind die Kommunen jedoch nicht vollkommen frei, sondern müssen ihrerseits Grenzen und rechtsstaatliche Grundsätze beachten.  Der Benutzungszwang in seiner Ausgestaltung nach § 3 der Leichenhaussatzung wahrt dabei nicht den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es weder zum Schutz der Gesundheit noch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist, gewerbliche Bestattungsunternehmer völlig von der Aufbewahrung von Leichen in geeigneten Leichenräumen auszuschließen. Deshalb wurden die Regelungen in § 3 der Leichenhausbenutzungssatzung entsprechend angepasst.

Zudem wird § 3a eingefügt mit dem Hinweis auf die Gebührensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Leichenhäuser der Gemeinde Türkenfeld. Die Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Änderung der Leichenhausgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Im Bericht der überörtlichen Prüfung vom 06.07.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Benutzungsgebühren der Bestattungseinrichtung neu kalkuliert werden muss um in diesem Bereich eine höchstmögliche Kostendeckung zu erzielen. Für die Benutzung der Leichenhäuser der Gemeinde Türkenfeld wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben. Die Höhe dieser Gebühr besteht seit 2004 unverändert. Eine Neukalkulation wurde vorgenommen, dabei errechnete sich eine neue Gebühr in Höhe von 100,00 Euro.
Die Änderungssatzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Leichenhäuser der Gemeinde Türkenfeld. Die Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Sanierung der Bahnhofstraße, wasserrechtliche Untersuchungen zu den Planungen am Dorfweiher, Beteiligung der TG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern wurde eine Kostenvereinbarung für die Förderung der wasserrechtlichen Untersuchungen zu den Planungen am Dorfweiher (Angebote Ing.-Büro Glatz-Kraus und CystalGeotechnik) vorgelegt. Für Planungen liegt die Förderung in diesem Jahr bei 70%. Die max. Kostenbeteiligung der TG beträgt 7.500 €.
Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 10.04.2019 die Ingenieurleistungen an das Büro Glatz-Kraus, Windach und die Aufschlussbohrungen zur Erkundung der Untergrundverhältnisse, Baugrunderkundung und Begutachtung an CrystalGeotechnik vergeben.

Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung für die Förderung der wasserrechtlichen Untersuchung zu den Planungen am Dorfweiher zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 14

Pressetaugliche Texte

Barrierefreier Zugang zu den Wahlräumen in der Grund- und Mittelschule Türkenfeld


Grund- und Mittelschule Türkenfeld;
hier: Vergabe für die Ersatzbeschaffung von Abdunkelungsvorhängen im Schulhaus


Straßenausbau Bahnhofstraße; Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Weiher
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen


Straßenausbau Bahnhofstraße; Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren Weiher
hier: Vergabe von Aufschlussbohrungen zur Erkundung der Untergrundverhältnisse, Baugrunderkundung und Begutachtung

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15. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.04.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 15

Pressetaugliche Texte

D ie Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.04.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.04.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 16

Pressetaugliche Texte

Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen und eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einem PKW-Stellplatz, Fl. Nrn. 273/3, 273/4 und 272 Gemarkung Türkenfeld
In der Sitzung am 18.04.2018 hat der Gemeinderat den o. g. Bauantrag behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da sich die Grundstücke im Außenbereich befinden (Aussage PV und LRA). Die Grundstücke befinden sich im Planungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“. In diesem Bebauungsplan wurden die Grundstücke als „private Grünfläche“ ausgewiesen. Mit Bescheid vom 02.04.2019 BV-Nr. V2018-0240 ging nun die Ablehnung des Vorbescheidantrags ein.

Förderung des Bundes zur Sanierung des Schwimmbades
In der Sitzung am 05.12.2018 wurde beschlossen, dass die Gemeinde einen Förderantrag im Kontext des Programms „Förderung von Sanierung kommunaler Einrichtungen“ stellt. Die Verwaltung hat den Förderantrag eingereicht.

Am 11.04.2019 wurde der Gemeinde über das Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat mitgeteilt, dass am 10. April 2019 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Förderung von 186 Projekten beschlossen wurde. In der Projektliste ist die Gemeinde Türkenfeld nicht verzeichnet. Eine Förderung wird der Gemeinde Türkenfeld nicht gewährt.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
In der Sitzung vom 13.03.2019 wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes vom Gemeinderat gebilligt. In der Zeit vom 23.04.2019 bis zum 31.05.2019 findet nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Bis zum Tag der Einladung wurde keine Stellungahmen von der Öffentlichkeit und 6 Stellungahmen von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben. 

Fontäne am Weiher
Am 17.04.2019 wurde von den Stadtwerken der Stromanschluss errichtet. Die Fontäne wurde am selben Tag wieder in den Weiher eingebracht und in Betrieb genommen. Der Betrieb der Fontäne wurde auf die Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr beschränkt. 

Dem Gemeinderat wurde am 14.05.2019 das Schreiben der Anlieger vom 12.05.2019 übersandt.

Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
In den Monaten Februar, März und April wurden Überwachungen des fließenden Verkehrs durchgeführt. Die Verkehrsstatistiken wurden im RIS hochgeladen.

Im Februar wurden 11 Verstöße registriert.

Im März wurden 18 Verstöße registriert.

Die Statistik des Monats April liegt noch nicht vor.

  • Nach ca. ½ Jahr soll ein Vertreter vom Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern im Gemeinderat die Statistik von Türkenfeld erläutern und Vergleiche zu ähnlichen Kommunen ziehen.

Ertüchtigung der Staueinrichtung des Höllbachs im Ortsteil Peutenmühle
Nachdem am 12.03.2019 vom Landratsamt im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt München mitgeteilt wurde, dass die Maßnahme am Stauweiher und dem dazugehörigen Mönch im Rahmen des Gewässerunterhalts vorgenommen werden darf, wurde die Maßnahme ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Firma Selmayr, Mammendorf vergeben. Die Arbeiten wurden in der Zeit zwischen 16.04. und 30.04 durchgeführt.

Buswendeplatz an der Schule,
Verlegung der Haltestelle und Freigabe der provisorischen Lehrerparkplätze
In der Sitzung am 16.01.2019 wurde das weitere Vorgehen bei der Verlegung des Buswendeplatzes mitgeteilt.
Die Kostenschätzung liegt nun vor (Gesamtpreis 464.230,71 €, Bushaltestellen barrierefrei mit zwei Haltepunkten und Lehrerparkplatz mit Hecke und Beleuchtung). Die Verwaltung hat mit Datum vom 09.05.2019 bei der Regierung von Oberbayern den Zuschuss beantragt.

Schulwegsicherheit und Verkehrssicherheit in der Zankenhausener Straße (FFB5),
Initiative Sicherer Schulweg Anlieger
Die Gemeinde Türkenfeld erhielt zur Kenntnis ein Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck an die Initiative Sicherer Schulweg. Der Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit zwischen Duringstraße und Schule wurde bereits am 31.10.2018 bei der Gemeinde eingereicht. Bei einem Ortstermin zwischen Kreisstraßenverwaltung, Straßenverkehrsamt, Polizei und Gemeinde wurde folgendes festgestellt: Von der Zankenhausener Straße besteht kein direkter Zugang zur Schule. Von der Unterführung bis zum Ortsanfang sind keine Schüler unterwegs. Nach einer ausführlichen Begutachtung des Streckenabschnitts und unter dem Hinweis der Polizeiinspektion FFB, dass sich im Bereich der Schule in den letzten 5 Jahren kein Unfall ereignet hat, wurde übereinstimmend von allen Beteiligten beschlossen, derzeit von einer Reduzierung auf 30 km/h abzusehen.
Zwischen der Eisenbahnbrücke und der Duringstraße liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vor.

Straßensanierung Gutachten zur Priorisierung
Die Gemeinde Maisach hat den TÜV Rheinland mit dem Erhaltungsmanagement für ihre Straßen beauftragt.

Pflege der Grünflächen und Straßenbegleitgrün, Wiedervorlage aus der Sitzung vom 10.04.2019
Auf Grund der Anregung aus der letzten Gemeinderatssitzung, dass keine der öffentlichen Grünflächen vor dem 1. Juli mit dem Rasenmäher gemäht werden sollen, hat die Verwaltung mit den Grünflächenpflegern am 13.05. besprochen, dass einige Flächen erst nach dem 01. Juli gemäht werden.

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) - Beteiligungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, vom 2. Mai 2019, Az. 103 – 8526/1/1
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 31. Juli 2019 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der obersten Landesplanungsbehörde ausgelegt.
Hausanschrift: Alexandrastraße 4, 80538 München, Zimmer 438.
Zudem ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (www.landesentwicklung-bayern.de) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs am Dienstsitz und im Internet sowie zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 31. Juli 2019
(E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München).

Die Bekanntmachung wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. In der nächsten GR-Sitzung am 05.06.2019 wird dem Gemeinderat ein Vorschlag zum Beschluss vorgelegt.

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr