Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Schulstraße I" Verz. Nr. 1.05
3 Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage FlNr. 5/2, Gemarkung Zankenhausen
4 Bauantrag Aus- und Umbau des Dachgeschosses und Dachspitzes eines Zweifamilienhauses mit Anbau eines Balkons und Neuerrichtung von 4 Gauben FlNr. 1492/3, Gemarkung Türkenfeld
5 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses sowie 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 1)
6 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 2)
7 LEP-Teilfortschreibung "Riedberger Horn" - Beteiligungsverfahren einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung
8 Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Abstimmung der Firmenliste, Ausschreibung
9 Öffentliche Wirtschaftswege im Gemeindegebiet hier: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsbeschränkungen
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 15.05.2019 öff. Teil
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den
TOP 8.) Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Abstimmung der Firmenliste, Ausschreibung“ 
im nichtöffentlichen Teil dieser GR-Sitzung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Schulstraße I" Verz. Nr. 1.05

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beratend 2

Pressetaugliche Texte

Der Bebauungsplan „Geltendorf- Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05 wurde am 09.07.1982 rechtsverbindlich. Darüber hinaus existieren für den Planbereich bereits die 5. Rechtskräftige Änderung zu diesem Bebauungsplan. Die Eigentümer eines Grundstückes sind mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, das Grundstück künftig durch die Errichtung einer barrierefreien Wohnung mit Einliegerwohnung und zwei Garage nutzen zu können. Da dieses Vorhaben mit den geltenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nicht vollumfänglich umsetzbar ist, hat die Gemeinde punktuelle Änderungen beschlossen.

Die Planzeichnung und die Begründung sind im RIS einsehbar.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Türkenfeld an der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“ nicht betroffen.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“ keine Anregungen oder Ergänzungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage FlNr. 5/2, Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Bei dem 926 m² großen Grundstück handelt es sich, um ein bereits mit einem Wohnhaus bebauten Baugrundstück welches an die Pleitmannswanger Straße anliegt.

Geplant ist die Errichtung eines weiteren Wohnhauses im Süden des Grundstücks. Das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 10,00 m x 6,25 m. Es ist mit einer Wandhöhe von 4,50 m, Satteldach und einer Dachneigung von 45° geplant. Unmittelbar an das Wohnhaus wird ein Gerätehaus angebaut, das die Grundfläche 3,50 m x 6,25 m hat. Eine Garage mit einer Grundfläche von 6,00 m x 4,50 wird an das Wohngebäude angebaut.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die GRZ mit dem bestehenden Wohnhaus beträgt 0,186 (GRZ II 0,463). Die GFZ liegt bei 0,373.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Für das Vorhaben wird ein Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO beantragt.

Stellplätze werden insgesamt zwei errichtet, dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Aus- und Umbau des Dachgeschosses und Dachspitzes eines Zweifamilienhauses mit Anbau eines Balkons und Neuerrichtung von 4 Gauben FlNr. 1492/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1492/3 Gemarkung Türkenfeld wird umgebaut. Das Erdgeschoss (Wohnung 1) ist vom Umbau nicht betroffen. Im Dachgeschoss (Wohnung 2).
Auf der Westseite des bestehenden Gebäudes soll im Dachgeschoss ein Balkon angebaut werden. Dieser hat die Maße 5,60 m x 2,00 m.
Der bisher nicht ausgebaute Dachspitz wird zu Wohnzwecken (Bad und Galerie) genutzt.
Das Gebäude soll vier neue Dachgaube erhalten.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Der Umbau fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Für das Gebäude sind vier Stellplätze vorhanden. Dies entspricht der geforderten Zahl der Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Aus- und Umbau des Dachgeschosses und des Dachspitzes mit Anbau eines Balkons und Neuerrichtung von 4 Gauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 1492/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses sowie 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen wird die Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte sowie vier Stellplätzen beantragt.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 7,655 m x 10,00m. Es sind zwei Vollgeschosse und Speicher geplant. Die Wandhöhe liegt bei 4,69 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 45° errichtet. Das Gebäude soll auf der Nord- und Südseite je einen Zwerchgiebel mit einer Breite von ca. 5 m. Das Baugrundstück hat eine Gesamtfläche von 2.159 m² und ist bereits mit zwei Wohngebäuden bebaut. Für die Errichtung der Doppelhaushälfte wird eine Teilfläche von 495 m² angesetzt. Die GRZ I liegt bei 0,15 (GRZ II 0,30) und die GFZ bei 0,31.
Das Gebäude beinhaltet zwei Wohneinheiten. Zum Vorhaben gehören vier Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Baugrundstück liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Dorfgebiet dar. Das Bauvorhaben beeinträchtigt somit die öffentlichen Belange nicht. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

Für das Vorhaben wurde im Jahr 2014 (17.03.2014) durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck ein Vorbescheid erlassen, der die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt hat. Der Vorbescheid wurde am 19.06.2017 bis zum 17.03.2019 verlängert.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen wird die Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte mit Doppelgarage und Geräteraum beantragt.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 8,345 m x 10,00m. Es sind zwei Vollgeschosse und Speicher geplant. Die Wandhöhe liegt bei 4,69 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 45° errichtet. Das Gebäude soll auf der Nord- und Südseite je einen Zwerchgiebel mit einer Breite von ca. 5 m erhalten . Das Baugrundstück hat eine Gesamtfläche von 2.159 m² und ist bereits mit zwei Wohngebäuden bebaut. Für die Errichtung der Doppelhaushälfte wird eine Teilfläche von 495 m² angesetzt. Die GRZ I liegt bei 0,17 (GRZ II 0,37) und die GFZ bei 0,34.
Das Gebäude beinhaltet eine Wohneinheit. Zum Vorhaben gehören zwei Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Baugrundstück liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Dorfgebiet dar. Das Bauvorhaben beeinträchtigt somit die öffentlichen Belange nicht. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

Für das Vorhaben wurde im Jahr 2014 (17.03.2014) durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck ein Vorbescheid erlassen, der die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt hat. Der Vorbescheid wurde am 19.06.2017 bis zum 17.03.2019 verlängert.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. LEP-Teilfortschreibung "Riedberger Horn" - Beteiligungsverfahren einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die Teilfortschreibung bewirkt, dass der im Jahr 2018 zu Zone B zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der strenger geschützten Zone C zugeordnet wird.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung. Es handelt sich um eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Gemeinde Türkenfeld wird nur informiert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Gründe für eine Äußerung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Teilfortschreibung „Riedberger Horn“ zur Kenntnis. Eine Äußerung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Abstimmung der Firmenliste, Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 10

Pressetaugliche Texte

Dieser TOP muss nichtöffentlich behandelt werden.
Siehe Abstimmungsergebnis bei TOP 1.)

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9. Öffentliche Wirtschaftswege im Gemeindegebiet hier: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsbeschränkungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

In der GR-Sitzung vom 15.05.2019 wurde in der Frageviertelstunde der Wunsch geäußert, den Weg „Schindrappenfeld“ von Burgholz Hs.Nr. 4 Richtung Gollenberg für den öffentlichen Verkehr zu sperren und nur noch für Anlieger (Landwirte) bzw. land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge freizugeben.

Dieser Antrag könnte auch um andere/weitere Feld- und Waldwege erweitert werden.

Der Gemeinderat soll darüber beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt probeweise von Juni 2019 bis Oktober 2019 den Weg „Schindrappenfeld“ von Burgholz Hs.Nr. 4 Richtung Gollenberg für den öffentlichen Kraftfahrzeug-Verkehr zu sperren.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und die Beschilderung aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 10

Pressetaugliche Texte

Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg;
Hier: Vergabe der Ingenieurleistungen

Grund- und Mittelschule Türkenfeld;
Hier: Vergabe von Malerarbeiten

Wasserversorgung;
Hier: Vergabe Schiebertausch Thünefeldstr. 17

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11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 15.05.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 11

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 15.05.2019 öff. Teil wurde von GR eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 12

Pressetaugliche Texte

Verkehrsplanung/Verkehrskonzept
Die Geschwindigkeitsmessungen, die durch die Gemeinde durchgeführt wurden, sind mittlerweile abgeschlossen und wurden an das beauftragte Büro versandt. Dieses Büro wertet in den nächsten Wochen die Messungen aus, das kann allerdings auf Grund der extremen Auslastung erst ab Mitte Juni erfolgen. Aus den Auswertungen können weitere Schritte abgeleitet werden und auch der benötigte Zeitbedarf für die Fertigstellung des Gutachtens eingeschätzt werden.

Verkehrsüberwachung
Die Statistik 04/2019 ist im RIS einsehbar.

Dorfentwicklung; Bericht über die öffentliche Vorstandssitzung vom 04. Juni 2019
Am 04. Juni fand die öffentliche Vorstandssitzung statt. Gesprochen wurde über den Grunderwerb. Die Gespräche mit den Anliegern sollen bis Ende August erfolgen. An der Gehwegbreite von 1,80 wird festgehalten. Die Straßenbreite liegt bei 5,50 m. Im Bereich der Parkbuchen sind Gehweg und Straße schmäler. Die Höhenlage der Straße soll bis auf wenige Zentimeter bestehen bleiben. Vorhandenen Anschlüsse und Zufahren sollen unverändert genutzt werden können.
Die wasserrechtlichen Untersuchungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen werden und mit dem Wasserwirtschaftsamt München besprochen werden. Hierbei wird die Standsicherheit des Dammes am Weiher sowie der eventuell wegfallende Retentionsraum berechnet und an anderer Stelle erbracht.
Vor dem Linsenmannanwesen wird die bestehende Mauer vom Gebäude weg gerückt so, dass etwa 3 m Platz vor dem Linsenmanngebäude besteht.
Eine genaue Kostenschätzung für die Maßnahmen liegt noch nicht vor.
  • 1. Kostenschätzung ist bis E 7/ 2019 gefordert.
Am 27.07 soll eine Exkursion nach Weyarn stattfinden. Die Gemeinderäte und Vorstandsmitglieder sind eingeladen mitzufahren.
Folgendes Programm ist geplant:
Abfahrt: 8.30 Uhr ab Türkenfeld
10 bis 13 Uhr in Weyarn: Führung mit Bgm. Wöhr
Themen: Innenentwicklung, Bürgerarbeit, Mehrgenerationenwohnen
Mittagessen in Narring
Anschließend: Besichtigung einer Bachrenaturierung in der Nähe von Weyarn (evtl. Führung mit Landschaftsarchitekt)
Rückkehr nach Türkenfeld ca. 17 Uhr (je nach Verkehrslage)

Wir bitten um Rückmeldung bis zum 17.06 wer an diesem Termin mitfahren möchte.


Buswendeplatz an der Schule,
Verlegung der Haltestelle und Freigabe der provisorischen Lehrerparkplätze, Wiedervorlage aus der Sitzung 15.05.2019
In der letzten Sitzung wurde die Kostenschätzung zur Verlegung der Bushaltestellte sowie der barrierefreie Ausbau bekannt gemacht. Hierzu kam die Frage auf, ob die Gemeinde die Kosten trägt oder der Schulverband. Hierzu kann nun folgendes mitgeteilt werden:
Es handelt sich um eine Investition im Vermögenshaushalt der Schule.
Alle Investitionen werden in ein Anlageverzeichnis eingetragen.
Die Schulverbandsmitglieder beteiligen sich im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibung an den Kosten für Investitionen.


Flächennutzungsplan;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung lief bis zum 31.05.2019 (Freitag).
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden am Montag den 03. Juni im RIS zur Verfügung gestellt. Bis zum 29.05 haben sich zwei Bürger und 13 Träger öffentlicher Belange geäußert. Die Stellungnahme des Landratsamtes Fürstenfeldbruck liegt noch nicht vor.
Nachtrag vom 03.06.2019: Die Stellungnahme vom Landratsamt ging am 31.05.2019 ein.
Die Stellungnahme des Landratsames fordert Maßnahmen im Umweltbericht. Da der beauftragte Landschaftsarchitekt verstorben ist, gilt nun zu klären, ob der bisher erstellte Bericht weiterbearbeitet werden darf. Der Planungsverband kümmert sich darum.

Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft; Sachstand
In der Sitzung am 10.04.2019 wurde der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft zugestimmt. Insgesamt würde die Wohnungsbaugesellschaft aus 17 Gesellschaftern bestehen (Landkreis + 16 Gemeinden). Nun liegt ein neuer Vertragsentwurf vor. Am 16. Juli wird die 9. Sitzung der Arbeitsgruppe stattfinden.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe sollen mit den künftigen Gesellschaftern die geplanten Geschäftsbesorgungen mit einem etablierten und erfahrenen Wohnungsbauunternehmen besprochen werden.
Die weitere Vorgehensweise zwischen den Gesellschaftern soll abgestimmt werden (Termin für notarielle Beurkundung, Öffentlichkeitsarbeit usw.)

Information zur Erhebung von Parkgebühren
Die Gemeinden dürfen mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken) für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben (§ 6a Abs. 6 StVO).

Beim Parkplatz an der Bahn handelt es sich um eine Fläche, die im Eigentum der Bahn steht.
Die Gemeinde kann für diese Fläche keine Gebühren erheben.

In der Nachbargemeinde Geltendorf werden auf dem nördlichen Parkplatz seit 03.12.2018 Gebühren erhoben. Der Betreiber ist die Contipark Parkgaragengesellschaft mbH im Auftrag der Deutschen Bahn. Auch hier stehen die Flächen im Eigentum der Bahn.

Vertraglich ist geregelt, dass die Gemeinde für den Unterhalt und die Bewirtschaftung zuständig ist. à Vertrag zur Info an GR

GR Zöllner lässt die Argumente der Bahn gegen den Umbau des Bahnhofsvorplatzes nicht gelten, zumal die Gemeinde die entfallenen Parkplätze an anderer Stelle ausgleichen kann.  Dies soll der Bahn explizit mitgeteilt werden. Evtl. kann der ÖPNV das Umbauvorhaben mit weiteren Argumenten unterstützen.


Öff. Grünflächen
GR R. Müller erkundigt sich, warum Flächen nun schon vor dem 01.07. gemäht wurden.
Bgm. Keller erklärt, dass dies nur an Flächen geschehen ist, an denen nichts Blühendes war.
GR Zöllner mahnt, dass man gegenüber Unkraut/Beikraut toleranter sein muss.
GR S. Schneller teilt mit, dass die Ränder der Kreisstraße 3 x / Jahr gemäht werden.

Datenstand vom 15.07.2019 11:10 Uhr