Datum: 10.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Flächennutzungsplan Gemeinde Türkenfeld; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erweiterung Lagerplatz Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nr. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld
4 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie Abbruch einer Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld
5 Standortkonzept zum Aufbau von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck
6 Ortsrecht; Neuerlass der Kostensatzung
7 Bericht aus der Kämmerei; Quartalsbericht zum 30.06.2019
8 Grundstücksangelegenheiten; Erwerb eines Grundstücks
9 Förderverein Montessori-Schule Ammersee Zuschuss für das Schuljahr 2018/2019
10 Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Vergabe der Straßenbauarbeiten
11 Sanierung der Westfassade mit Austausch von acht Fenstern in der Westfassade am Rathaus der Gemeinde Türkenfeld
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 05.06.2019 öff. Teil
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine  -.-.-

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2. Flächennutzungsplan Gemeinde Türkenfeld; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 2

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 13.03.2019 wurde der Entwurf in der Fassung vom 13.03.2019 gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfs fand in der Zeit vom 23.04.2019 bis 31.05.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von der Öffentlichkeit gingen drei Stellungnahmen ein.

Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange erfolgt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.04.2019 bis 31.05.2019. Von 21 Behörden und sonstigen gingen Stellungnahmen ein.

Die Abwägung der Stellungnahmen ist auf der Homepage einsehbar .

Beschluss 1

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Feuerwehrstandort im Norden der Gemeinde erhalten bleibt. Der FNP steht den Erfordernissen des Brand- und Katastrophenschutzes nicht entgegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und
§ 4 Abs. 2 BauGB (Träger öffentlicher Belange)
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungs- und Beschlussvorschlag des Planungsverbandes zu behandeln. Den Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird nachgegangen, diese werden so beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erweiterung Lagerplatz Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nr. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 2

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat der Antragsteller bereits bei der Gemeinde vorgesprochen. Die vorhandene Lagerfläche soll vergrößert werden und über eine Bauleitplanung gesichert werden.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat eine grobe Vorplanung des Bebauungsplanes erstellt.
Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.

Der erforderliche Ausgleichsflächenbedarf würde ca. 730 m² betragen.
Wo diese Ausgleichsflächen untergebracht werden können ist derzeit noch nicht geklärt.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan schafft nicht die Voraussetzungen für den Bebauungsplan, da die Fläche zum Teil als Gewerbegebiet und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Allerdings ist es möglich, dass der Bebauungsplan parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird. Der neue Flächennutzungsplan sieht die Fläche als gemischte Baufläche vor und schafft somit die Voraussetzung für einen Bebauungsplan, welcher ein Mischgebiet festsetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan für die Grundstücke Fl. Nr. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nrn. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld aufzustellen. Die Fläche soll als Mischgebiet festgesetzt werden. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Darstellung der Ausgleichsflächen ist dem Gemeinderat vor den weiteren Verfahrensschritten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie Abbruch einer Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 4

Pressetaugliche Texte

Die bestehende Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189 Gemarkung Türkenfeld soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück Fl. Nr. 187/4. Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,985 m x 8,93 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 16°. Die Wandhöhe des Gebäudes beträgt 6,38 m. Es hat zwei Vollgeschosse.
Die Garage mit Lager hat eine Grundfläche von 4,83 m (5,75 m, trapezförmig) x 8,60 m.

Die Zufahrt erfolgt von der Zankenhausener Straße über die Fl. Nr. 187/4 Gemarkung Türkenfeld.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück Fl. Nr. 189 Gemarkung Türkenfeld hat eine Fläche von 1.410 m². Die GRZ für alle Bebauungen auf diesem Grundstück beträgt 0,34. Die GRZ liegt bei 0,48. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Auf dem Grundstück werden zwei Stellplätze errichtet.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO prüft das Landratsamt auch andere öffentlich-rechtliche Anforderungen . Die Mariensäule Nähe der Duringstraße ist unter D-1-79-149-2 in der Denkmalliste verzeichnet. Dies wird das Landratsamt bei der Antragsprüfung beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und dem Abbruch der bestehenden Werkstatterweiterung auf den Grundstücken Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Standortkonzept zum Aufbau von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Mobilitätsstationen machen den öffentlichen Personennahverkehr flexibler und nutzerfreundlicher und stellen dadurch eine attraktive und nachhaltige Alternative zur Nutzung eigener Kraftfahrzeuge dar. Grundlage für den erfolgreichen Aufbau von Mobilitätsstationen ist eine durchdachte Standortplanung.

Das Landratsamt hat eine Entwurfsfassung dieses Standortkonzeptes vorgelegt.

Nach der Rückmeldung werden zusammen mit den betroffenen Betreibern (insb. MVG Rad) Standortbegehungen durchgeführt, die Kosten näher bestimmt und weitere Schritte eingeleitet.

Die Teilnahme am Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen ist zunächst kostenfrei, es entstehen keine finanziellen Verpflichtungen.

Ein relevanter Standort für eine Mobilitätstation mit Car- und Bikesharing in Türkenfeld ist das Bahnhofsumfeld. Da immer ein „Gegenpol“ notwendig ist, wurde neben dem Bahnhof (Mobilitätsstation L: Carsharing + Bikesharing + Abstellanlage für Privaträder usw.), das Schloss als Radstation (Bikesharing + Abstellanlage für Privatfahrräder + Informationsstelle) sowie die Schule, an der Bushaltestelle (Bikesharing + Abstellanlage für Privatfahrräder usw.) eingeplant.

Im Bereich des Bahnhofes sind Quartierboxen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um abschließbare Aufbewahrungsfächer, in die sich Nutzer bestellte Waren liefen lassen oder persönliche Gegenstände vorübergehend einschließen können. Die Fächer können auf Raumtemperatur gehalten werden oder eine Kühlfunktion enthalten. Weitere Standortvorschläge sind möglich.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort am Rathaus nicht unbedingt erforderlich. Es erfolgt kein „Zubringerverkehr“ durch Bus oder Bahn, sodass die Anmietung eines Rades wohl nicht angenommen wird. Für die Privatfahrräder stehen ausreichend Abstellplätze zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt sich dem Projekt anzuschließen solange hierbei keine Kosten für die Gemeinde entstehen. Der Standort am Schloss bleibt im Projekt enthalten.  Sobald Kosten bekannt sind, ist der Gemeinderat darüber in Kenntnis zu setzten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Ortsrecht; Neuerlass der Kostensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Türkenfeld – Kostensatzung - entspricht nicht mehr dem von der Bayerischen Staatskanzlei empfohlenen Muster. Auch die Anlage zur Kostensatzung, das Kommunale Kostenverzeichnis bedurfte einer Überarbeitung.
Der Entwurf der neuen Kostensatzung und das Kostenverzeichnis wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.
Die Satzung soll zum 01.08.2019 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshand-lungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Türkenfeld (Kostensatzung –KS). Die Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Kostensatzung vom 26.11.2001 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bericht aus der Kämmerei; Quartalsbericht zum 30.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö informativ 7

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 30.06.2019 vor.

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8. Grundstücksangelegenheiten; Erwerb eines Grundstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Mit notariellem Kaufvertrag vom 04.06.2019 wurde das Grundstück ‚FlNr. 440/1 Gemarkung Zankenhausen, erworben. Die Landwirtschaftsfläche, Nutzungsart „Wald“, bemisst 192 qm  und befindet sich zwischen der Bahnlinie und Höllbach.
Obwohl der Kauf dieses Grundstücks in die Angelegenheiten des Ersten Bürgermeisters fällt, ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, aufgrund des Erfordernisses in der notariellen Urkunde.

Beschluss

Der Gemeinderat  stimmt dem Kauf des Grundstücks Fl.Nr. 440/1 Gemarkung Zankenhausen zum Kaufpreis von 768,00 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Förderverein Montessori-Schule Ammersee Zuschuss für das Schuljahr 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 07.05.2019 bittet der Förderverein der Montessori-Schule Ammersee e.V. um einen Zuschuss für das Schuljahr 2018/2019. Bereits für das Schuljahr 2017/2018 wurde ein Antrag auf Unterstützung gestellt, welcher im Rahmen der Haushaltsverhandlungen abgelehnt wurde.
In dem erneuten Antragsschreiben wird das finanzielle Ungleichverhältnis zwischen den staatlichen Schulen gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft erläutert. Durch die mehr als 1.300 privaten Schulen, die in Bayern von über 200.000 Schülern besucht werden, spare sich der Freistaat entsprechend Personal. Auch die Kommunen würden entlastet durch geringere Ausgaben im Bau und Erhalt von Schulen.
Die Montessori-Schule Inning bietet den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Montessori-Pädagogik umfangreiche Lern- und Bildungsangebote. Die Möglichkeit zum Besuch der Offenen Ganztagsschule bis 16.30 Uhr besteht.
Einige Kommunen unterstützen den Förderverein Montessori-Schule Ammersee e.V. mit einer Pauschale von 130,00 Euro pro Jahr und Schüler.

Derzeit besuchen 7 Schüler aus dem Gemeindegebiet die Montessori-Schule in Inning.

Das Anschreiben des Fördervereins der Montessori-Schule Ammersee e.V. wurde diesem Sachvortrag beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Förderverein Montessori-Schule Ammersee e.V. mit einer Pauschale von 130 Euro pro Schüler und Jahr zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

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10. Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Vergabe der Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 10

Pressetaugliche Texte

Die Angebote welche zum Termin der Submission am 03. Juli um 15.00 Uhr vorgelegt wurden, wurden geprüft. Der Vergabevorschlag steht nun fest. Insgesamt wurden 12 Firmen angeschrieben. Davon haben fünf Firmen ein Angebot abgegeben.

Aus der Wertung für die Baumaßnahme nach  zugelassenen Firmenangeboten mit Regieanteil incl. Mehrwertsteuer sollte der Auftrag an die Firma Ditsch Bau GmbH & Co.KG aus Prittriching zum Bruttopreis von 99.395,26 € erteilt werden.  

Beschluss

Der Auftrag für die Sanierung der Kapellenstraße wird zum Bruttopreis von 99.395,26 € an die Firma Ditsch Bau GmbH & Co.KG, Prittriching vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Sanierung der Westfassade mit Austausch von acht Fenstern in der Westfassade am Rathaus der Gemeinde Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö beratend 11

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung am 20.02.2019 wurde die Historie zur Fenstersanierung des Rathauses bekannt gemacht. Gemäß der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes vom 06.12.2016 dürfen die Fenster auf historischer Grundlage in Holz nachgebaut werden. Das Konzept zur Renovierung der Westfassade ist anhand eines Arbeitsmusters mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die Verwaltung hat die Möbelschreinerei Seidel+Beyer GmbH zum Bruttopreis von 1.547,00 € beauftragt das Leistungsverzeichnis zu ändern (von Sanierung zu Austausch, LV war aus 2016) und an der Abstimmung mit dem Landesamt die Gemeinde zu unterstützen. Von der Restaurierungswerkstätte Binapfl wurde eine Musterachse am Rathaus erarbeitet.
Beide Firmen waren beim Sprechtag mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck am 18.06.2019 dabei.

Mit der Musterachse an der Fassade besteht Einverständnis und das Konzept könnte so umgesetzt werden. Zu klären gilt hier die Malerei, welche aber von den Fenstern abhängig ist.

FENSTER:
Aus Sicht der Denkmalpflege sollen gerade Fenster (ohne Segmentbögen) eingebaut werden. Hierzu müssten aber Fensterstürze eingebaut werden (Angebot kann bis zur Sitzung nicht vorgelegt werden). Denkmalgerecht wären einfach verglaste Fenster. Es sind Kasten- oder Verbundfenster einzubauen. Bei einer Ausmessung wurde aber festgestellt, dass Kastenfenster technisch nicht umsetzbar wären und nicht vollständig geöffnet werden könnten. Auch an Winterfenster ist zu denken. Hierbei muss allerdings im Winter der zusätzliche Flügel immer angebaut werden.
Das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege weist noch darauf hin, wenn man sich an der Westseite für gerade Fenster entscheidet, dies an allen Seiten umgesetzt werden muss (in den nächsten Jahren, möglichst aufeinander folgend)
Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob die Fenster gerade werden oder ob die Segmentbögen erhalten bleiben sollen.
Wenn die Segmentbögen bleiben, dann soll die Malerei wie bestehend beibehalten werden.
Wenn die Fenster gerade werden dann soll die Malerei zwischen EG und OG nicht erhalten bleiben und auch die Deko über den Fenstern muss dann angepasst werden.

Eventuellen Zuschüsse für die Rathaus Fassaden/Fenster Renovierung können bei folgenden Stellen beantragt werden:

-Bezirk Oberbayern: Dieser Antrag wird über die Gemeinde (Gemeinderat) und das Landratsamt sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege an den Bezirk Oberbayern eingereicht. Das Verfahren ist unbedingt einzuhalten, da Stellungnahmen der einzelnen Behörden notwendig sind. 
-Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Dieser Antrag ist über die Untere Denkmalschutzbehörde einzureichen. 
-Bayerische Landesstiftung- auch hier wird die Höhe des zu beantragenden Zuschusses von der Denkmalschutzbehörde festgestellt.
-Landkreis FFB - Landratsamt FFB Referat 33 (nachdem alle andere Zuschüsse ausgeschöpft wurden) 
Zur Beantragung der Zuschüsse müssen Kostenschätzungen/Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

NACHTRAG DER VERWALTUNG:
Pro Fenster ist mit einem Betrag von ca. 5.875 € zu rechnen.
Mitteilung von Möbelschreinerei Seidl+Beyer GmbH:

pro m² Fenster können Sie mit ca. 2.500 € + Mwst kalkulieren

Die Westseite hat 19 m²   x 2.500 = ca. 47.000 €

Das gesamte Gebäude hat ohne die 6 Rundbogenfenster, die ja bleiben könnten, 90 m² Fläche

mit Rundbogenfenster 111 m²

Der m² Richtpreis ist für Kastenfenster, Verbundfenster, Winterfenster fast gleich, er ist mehr abhängig von Glasarten und Beschlägeausstattung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den TOP zu vertagen und weitere Informationen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 12

Pressetaugliche Texte

Linsenmann-Anwesen;
hier: Vergabe Energiepufferspeicher mit Frischwasserstation und Kalkschutzgerät


Sanierung der Kapellenstraße von der Kreisstraße bis zur Einmündung Lindenweg; Abstimmung der Firmenliste, Ausschreibung 

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13. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 05.06.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 13

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 05.06.2019 wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 14

Pressetaugliche Texte

Dorfentwicklung; Bericht über die öffentliche Vorstandssitzung vom 04. Juni 2019, Wiedervorlage
In der Sitzung vom 05. Juni wurde über die Vorstandssitzung am 04. Juni gesprochen. Die Verwaltung hat wegen des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen und betont, dass die Stellplätze an anderer Stelle geschaffen werden.
Dem Thema P+R Stellplätze und zur diesbezüglichen Stellungname des MVV ist nichts hinzuzufügen (E-Mail vom 11.06.2019). Auch der MVV wurde erneut angeschrieben, mit der Betonung auf den Ausgleich der wegfallenden Stellplätze. Hierzu liegt noch keine Stellungahme vor.
Vereinbarung über den Park&Ride-Parkplatz an der S-Bahnstation Türkenfeld:
Es gibt zwei Vereinbarungen. Eine aus dem Jahr 1984, hierbei ist geregelt, dass die Vereinbarung nur aus wichtigem Grund aufgehoben oder geändert werden kann (§ 8 Nr. 2). Bei der Vereinbarung aus dem Jahr 2000 ist die Laufzeit des Vertrages auf 25 Jahre festgelegt.
  • Bgm. Keller möchte die Bahn nicht unnötig „wecken“. Allerdings: Wenn die Bahn den Platz selbst bewirtschaften müsste, läge die Pflege mit allem Aufwand (Müll, Hecken, Abflüsse, Winterdienst) in der Verantwortung der Bahn.
  • Die Bahn sollte über das Standortkonzept zum Aufbau von Mobilitätsstationen informiert werden.

Die nächste Vorstandssitzung soll am 31.07 stattfinden. Auf Grund mehrerer Anregungen aus der Öffentlichkeit wird das Thema Vorplatz Linsenmanngebäude nochmal behandelt.


Dorferneuerung – Umgestaltung Bahnhofstraße – Schwierige Untergrundverhältnisse im Bereich der Weiherstraße
Die Untergrundverhältnisse im Bereich des Weihers stellen sich schwierig dar. Die Problematik wurde in einer Mail von Crystal Geotechnik aufgezeigt.
Eine weitere, tiefere Bohrung wurde am 02.07.2019 von Bgm. Keller vergeben. Am 09.07. wurde bei der 1. Bohrung an der Schmiede fester Untergrund und bei der 2. Bohrung am Weiherauslass nasser, weicher Untergrund mit sofort steigendem Wasserspiegel festgestellt. Für die Rigolen beim Straßenbau muss das vom Planer beachtet werden.


Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Der Planungsverband hat ein Exemplar der „Kreisdaten – Ausführliche Datengrundlage 2017“ übermittelt.
Die Publikation ist auf der Internetseite eingestellt und kann als Download unter www.pv-muenchen.de/kreisdaten abgerufen werden.


Verkehrssituation Zankenhausener Straße bei der Schule
In der Sitzung am 15.05.2019 wurde die Schulwegsicherheit in der Zankenhausener Straße thematisiert. Beim Landratsamt wurde Tempo 30 vor der Schule beantragt. Am 24.06.2019 fand mit den Vertretern des Landratsamtes und den Initiatoren des Antrages statt. Es wurde sich auf die Verkehrsregelung geeinigt, die ein Tempo 30 vor der Schule beinhaltet. Mit Datum vom 04.07.2019 erging die verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Fürstenfeldbruck.


Verkehrsüberwachung
Die Statistik Mai 2019 des fließenden und ruhenden Verkehrs ist im Dokumentenarchiv des RIS sowie auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.


Pflege der Ausgleichsflächen – Schreiben vom 08.07.2019
Bgm. Keller teilt mit, dass dies Sache des LRA sei. Der Gemeinde ist nicht bekannt, welche Auflagen auf dieses Grundstück gemacht wurden.


Grünstreifen am Härtlefeldweg
Bgm. Keller wird die Situation besichtigen und berichtet zur nächsten Sitzung.

GR Schmitt möchte dem Umdenken „Artenschutz – Rasenmähen - …“ Zeit geben.

Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr