Datum: 07.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; Gemeinde Eching, BP Am Hang West, erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
3 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der öffentlichen Auslegung gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Windacher Straße" der Gemeinde Greifenberg
4 Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Grundstück "Birkenweg 7" Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld
5 Antrag auf Vorbescheid Mehrfamilienhaus mit Garagen und Stellplätzen FlNr. 1394/3, Gemarkung Türkenfeld
6 Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Zankenhausen
7 Sanierung Schulschwimmbad Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Freistaats Bayern
8 Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
9 Bestellung des Gemeindewahlleiters
10 Dorfweiher; Betrieb der Fontäne und Nutzung für Veranstaltungen hier: Sachstandsbericht und Beschluss über das weitere Vorgehen
11 Übernahme Bausparvertrag des EVBT
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 10.07.2019
13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.07.2019 öff. Teil
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

zum Seitenanfang

1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

Der Vorsitzender des Feuerwehrvereines bittet zu TOP 10.) „Dorfweiher; Betrieb der Fontäne und Nutzung für Veranstaltungen“ in der heutigen GR-Sitzung der Durchführung des Fischerstechens zuzustimmen.

Bgm. Keller erläutert, dass es im Vorfeld Probleme gab. Durch den GR-Beschluss soll Sicherheit geschaffen werden. Bürgermeister Keller dankt an dieser Stelle der Feuerwehr und auch allen anderen Vereinen für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten.


Ein Zuhörer  regt an bei TOP 6.) „MFH mit Garagen und Stellplätzen“ auf die Grünordnung – insbesondere im Vorbereich zur Straße - zu achten. Bei einem ähnlichen Bauvorhaben wurde darauf nicht geachtet.

Bgm. Keller erklärt, dass bei dem angesprochenen Bauvorhaben der einfache BPlan keine Festsetzungen dazu gemacht hat.

zum Seitenanfang

2. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; Gemeinde Eching, BP Am Hang West, erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans „Am Hang West“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, am 26.10.2018 erstellten und letztmalig am 28.05.2019 geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hang West" erneut gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Änderungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der öffentlichen Auslegung gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Windacher Straße" der Gemeinde Greifenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 3

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung des Gemeinderates Greifenberg am 18.09.2017 wurde die Durchführung des Aufstellungsbeschlusses zu o.g. Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen und am 11.12.2017 der vom Architekturbüro XXX , mit Plandatum 30.10.2017 erstellte Entwurf des Bebauungsplanes „Windacher Straße“ gebilligt.
Nach Klärung der Regenwasserentsorgung billigte der Gemeinderat am 21.01.2019 den vom Architekturbüro XXX erstellten Entwurf mit Plandatum vom 21.01.2019 erneut.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung eines Wohngebiets für die einheimische Bevölkerung zur Deckung des dringenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum für junge Familien innerhalb der Regularien des Einheimischenmodells. Auch die Aufnahme des bereits bebauten Bereichs dient vorrangig der Schaffung einer weiteren Bauparzelle für den Sohn des Grundstückseigentümers, so dass auch hier der Grundgedanke des Einheimischenmodells zum Tragen kommt. Hierzu ist ein städtebaulich verträgliches, auf die Lage des Planungsgebietes ausgerichtetes Bebauungskonzept vorzugeben, welches, wie bereits erwähnt, auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen hat. Als weiteres Ziel ist die Sicherung des landwirtschaftlichen Betriebs zur Erzeugung des Spermas für die Tierbesamung anzuführen, welcher ev. im Konflikt mit der angrenzenden Wohnnutzung steht, da durch diese zukünftige Nutzung ein Ruhebedürfnis generiert wird. Das hierbei entstehende Konfliktpotential konnte im Vorfeld gelöst werden, so dass es nicht notwendig erscheint, auch den landwirtschaftlichen Betrieb in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen.


Die relevanten Unterlagen (Satzung und Begründung) sind im Internet unter dem Link: http://www.greifenberg.info/aktuell/bauleitplanung einsehbar.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Änderungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Grundstück "Birkenweg 7" Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

AUßENBEREICHSSATZUNG gem. § 35 Abs. 6 BauGB:
Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass
1.sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2.die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3.keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Beschluss

Vorbehaltlich der Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung stimmt der Gemeinderat der Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für das Flurstück Nr. 1929/1, Gemarkung Türkenfeld zu.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Vorbescheid Mehrfamilienhaus mit Garagen und Stellplätzen FlNr. 1394/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beratend 16

Pressetaugliche Texte

Geplant ist die Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit sieben Stellplätzen und sechs Einzelgaragen mit extensiver Dachbegrünung (Flachdach) zum Zwecke der Vermietung der Wohnungen.
Das bestehende EFH mit Garage soll abgebrochen werden.

Das Grundstück FlNr. 1394/3 hat eine Fläche von 1.153 m² und befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als WA (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt.

Folgende Fragen sollen mit dem Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
  • Wird der Kubatur des Gebäudes zugestimmt?
  • Wird der Lage des Gebäudes im Grundstück zugestimmt?
  • Wird der Lage der Garagen im Grundstück zugestimmt?
  • Wird der Anzahl der Einzelgaragen zugestimmt?
  • Wird der Lage der Stellplätze an der Straße zugestimmt?


Der Baukörper bemisst sich auf 15,99 m x 11,99 m.
Das Gebäude ordnet sich in die Baufluchten der vorhandenen Bebauung ein.

Bei einer Dachneigung von 35 Grad liegt die Firsthöhe bei 10,34 m.

Die Grundfläche des Wohnhauses beläuft sich auf 198 m² zzgl. Flächen unter den Balkonen, die Geschoßfläche 396 m² (GRZ I 0,17, GFZ 0,34).
Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß.
Die Kubatur umfasst ca. 2.300 m³ incl. Keller.

Geplant sind 4 WE mit je 75 m² Wohnfläche und 2 WE mit je 50 m² Wohnfläche.
Dafür werden 7 offene Stellplätze und 6 Garagenstellplätze nachgewiesen. Dies entspricht der geforderten Zahl der Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt:
a) der Kubatur des Gebäudes zu.                          Abst. Erg.:  15 : 0
b) der Lage des Gebäudes im Grundstück zu.        Abst. Erg.:  15 : 0
c) der Lage der Garagen im Grundstück zu.        Abst. Erg.:  15 : 0
d) der Anzahl der Einzelgaragen zu.                Abst. Erg.:  15 : 0
e) der Lage der Stellplätze an der Straße zu.        Abst. Erg.:  15 : 0
f) Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Sechsfamilienhauses mit Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        Abst. Erg.:  15 : 0
g) Der Gemeinderat wünscht ein Gespräch mit dem Bauwerber, um die Grünordnung auf dem Grundstück zu besprechen.                                Abst. Erg.:  15 : 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beratend 6

Pressetaugliche Texte

Der ursprüngliche Bauantrag, den der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 behandelt hat, wurde vom Landratsamt abgelehnt. Das Haus sei 38 cm zu hoch.

Im nun eingereichten Bauantrag liegt – bei gleicher Kubatur - die untere Fußbodenhöhe bei 570,54 m ü NN (im alten Plan war sie bei 570,92 m ü NN).

Auf dem 548 m² großen Grundstück, welches dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen ist, ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport geplant.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Vorhaben hat eine Grundfläche von 120 m². Eine GRZ von 0,21 ist gegeben.

Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Es werden zwei Stellplätze errichtet.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat Türkenfeld hat den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 29/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Der Gemeinderat empfiehlt den Carport und die Garage aus Einfügungsgründen mit Satteldach auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Sanierung Schulschwimmbad Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Freistaats Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 17.07.2019 den Start des Sonderprogramms „Schwimmbadförderung“ bekannt gegeben. Damit unterstützt der Freistaat Bayern die Bayerischen Kommunen bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Ebenso förderfähig sind die hierzu erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen.
Förderfähig sind nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen und die eine Wassertiefe von mehr als 60 cm aufweisen, die dem Badebetrieb zugeordneten Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche.
Eine Förderung setzt voraus, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert und der Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen und die Barrierefreiheit/Inklusion sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben baulich angemessen zu berücksichtigen.
Die geförderten Bäder sind für die allgemeine Nutzung bereitzuhalten. Der Zuwendungsempfänger muss das geförderte Bad mindestens 25 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck verwenden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, dabei werden die Bedeutung der Maßnahme, die finanzielle Lage der Gemeinde unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, ein über das Hoheitsgebiet der Gemeinde hinausgehendes Einzugsgebiet, das Staatsinteresse und die Höhe der verfügbaren Mittel berücksichtigt.
Der Förderrahmen beträgt 0 – 40%. Der Fördersatz-Orientierungswert, der den Fördersatz für eine Kommune angibt, deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen entspricht, beträgt 25%. Dem Förderantrag muss neben den Bauunterlagen und der finanziellen Leistungsfähigkeit auch ein Beschluss beigefügt werden aus dem hervorgeht, dass die Kommune das Vorhaben durchführen wird.
Die Maßnahmen werden in der Reihenfolge gefördert, in der die vollständigen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle eingehen. Der Baubeginn darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Maßnahmenbeginn gelten.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag und der Regierung von Oberbayern fallen in dieses Sonderprogramm „Schwimmbadförderung“ vorrangig kommunale Freibäder.
Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Gemeinde Türkenfeld, sollte sie dennoch in die Fördermaßnahme aufgenommen werden, einen Fördersatz von über 25% erreichen wird.

Das Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags sowie die Förderrichtlinien wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sich für das Sonderprogramm „Schwimmbadförderung“ zu bewerben und beauftragt die Verwaltung die vollständigen Unterlagen bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

zum Seitenanfang

8. Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Im Zuge des Verkaufs des passiven Glasfasernetzes an die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH wurde ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Türkenfeld und der Deutschen Glasfaser Wohlesale  GmbH für das Grundstück Fl.Nr. 403/19, Gemarkung Türkenfeld, Gollenbergstraße 33a geschlossen. Auf diesem Grundstück steht das Technik-Gebäude „Point of Presence“, welches Bestandteil des Kauf- und Überlassungsvertrages ist. Um der Deutschen Glasfaser auch die Rechte einzuräumen, Glasfaser- und Stromversorgungskabel für den laufenden Betrieb sowie Erweiterungen des Glasfasernetzes auf diesem Grundstück zu verlegen, ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen Glasfaser Wohlesale GmbH zu bestellen und damit einhergehend eine Eintragung im Grundbuch zu bewilligen. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde.
Zum Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit:
Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und ihre etwaigen Rechtsnachfolger sind berechtigt, gemäß dem beigefügten Gestattungsvertrag in den Untergrund der vorbezeichneten Grundstücke Telekommunikationsanlagen zu errichten sowie unwiderruflich zeitlich befristet zu belassen, zu unterhalten und zu betreiben und gegebenenfalls zu erneuern. Soweit zur Ausübung der Rechte erforderlich, sind die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und ihre etwaigen Rechtsnachfolger auch befugt, die Grundstücke zu betreten und zu befahren. Der Eigentümer verpflichtet sich außerdem, Erbbauberechtigte, Mieter oder Pächter und von ihnen ermächtigte Personen dahingehend zu unterrichten, dass diese die vorgenannten Bestimmungen ebenfalls einhalten. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und ihre etwaigen Rechtsnachfolger sind berechtigt, die vorgenannten Rechte ganz oder teilweise einem Dritten zur Ausübung zu überlassen. Bei Eintritt des Sicherungsfalles ist das fremdfinanzierende Kreditinstitut berechtigt, die vorgenannten Rechte anstelle der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH oder ihrer etwaigen Rechtsnachfolger auszuüben und an einen Dritten zu übertragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu und bewilligt die Eintragung im Grundbuch. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Dienstbarkeitsbestellung vorzunehmen. Die Kosten für die Dienstbarkeitsbestellung und des grundbuchamtlichen Vollzuges trägt die Gemeinde Türkenfeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bestellung des Gemeindewahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes wird der Wahlleiter für die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat berufen.
Vorgeschlagen werden:
Herr Günter Hohenleitner zum Wahlleiter
Frau Marina Mittelhammer zur stellvertretenden Wahlleiterin

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Herrn Günter Hohenleitner zum Gemeindewahlleiter und Frau Marina Mittelhammer zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahlen 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Dorfweiher; Betrieb der Fontäne und Nutzung für Veranstaltungen hier: Sachstandsbericht und Beschluss über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 19.07.2019 hat ein Anwohner die Kommunalaufsicht des LRA FFB gebeten, das Handeln der Gemeinde hinsichtlich der Fontänenanlage sowie Veranstaltungen (Stand-Up-Paddling und Fischerstechen) im Dorfweiher zu überprüfen.
Die Kommunalaufsicht hat den Bürgermeister bzw. die Gemeinde aufgefordert, möglichst umgehend zum Vorbringen des Anliegers, Stellung zu nehmen. In einem Telefonat mit dem Bürgermeister machte die Kommunalaufsicht deutlich klar, dass der Bürgermeister persönlich haftbar ist und deshalb einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen soll.

Die Mail der Kommunalaufsicht vom 22.07.2019 wurde dem Gemeinderat umgehend weitergeleitet.
Ebenfalls wurde sofort eine Wasserprobe (mikrobiologische Sonderuntersuchung wg. Badewasser, Legionellen-, Schimmel- und Hefenuntersuchung wg. Fontäne) in Auftrag gegeben. Die Entnahme der Schöpfprobe erfolgte am 25.07.2019 durch einen Probenehmer. Die Ergebnisse werden bis zur GR-Sitzung vorliegen.  
Die 2. Probe (mikrobiologische Sonderuntersuchung – Badewasser) wird am 13.08.2019 genommen, damit die Ergebnisse am 16.08. (zum Beginn der Übungswoche) vorliegen.


Weiterhin erkundigte sich ein Hundebesitzer, ob sein Hund im Weiher baden darf.
In der Vergangenheit wurde auch schon ein Pferd im Weiher gesichtet.


Am 06.08.2019 ging eine Mail der Kommunalaufsicht (v. 06.08.2019) ein, die umgehend an das Gemeinderatsgremium verteilt wurde .
Hierin ist die Beurteilung des Gesundheitsamtes zitiert und zusammenfassend die Auffassung der Kommunalaufsicht dargestellt.
Am 06.08.2019 kam vom Labor der Untersuchungsbericht, dass keine Legionellen nachgewiesen wurden.

Aufgrund der Einschätzung der Kommunalaufsicht wurde die Fontäne am 06.08.2019 abgeschaltet.


Die Haftungsverzichtserklärung zum 8. Fischerstechen hängt dem Sachvortrag an.

Beschluss 1

1.) Es erfolgt eine namentliche Abstimmung.
Der Gemeinderat hat vom Sachstand zum Dorfweiher, wie im Sachvortrag beschrieben, volle Kenntnis. Er stimmt trotz der Bedenken der Kommunalaufsicht, Fr. Kindler, der Durchführung des Fischerstechens zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag 3.) “Das Baden von Hunden im Dorfweiher wird geduldet.“ wird vertagt bis sachlich klar ist, wie sich das dann auf die Badewasserqualität auswirken kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Übernahme Bausparvertrag des EVBT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Der Bau des Glasfasernetzes wurde vollständig fremdfinanziert.
Zur Sicherung eines Bankdarlehens wurde ein Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abgeschlossen. Mit vorzeitiger Tilgung des Darlehens zum 31.07.2019 ist diese Absicherung gegenstandslos geworden.
Das Kommunalunternehmen EVBT bietet der Gemeinde Türkenfeld diesen Bausparvertrag an zur gleichzeitigen Teiltilgung der Gemeindedarlehen.
Der Bausparvertrag läuft noch bis Mai 2024.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu übernehmen und bis Ende der Vertragslaufzeit weiter anzusparen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 10.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 12

Pressetaugliche Texte

Pressemitteilung „Deutsche Glasfaser übernimmt Türkenfelder Glasfasernetz“

Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld
Anschaffung von Schutzbekleidung

Freiwillige Feuerwehr Zankenhausen
Anschaffung einer Wärmebildkamera


Vom Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die Schule 107.000 € Zuwendung  zum Digitalpakt (digitales Klassenzimmer) erhalten.

zum Seitenanfang

13. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.07.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 13

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.07.2019 wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 14

Pressetaugliche Texte

Grünstreifen Härtlefeldweg
  • Bgm. Keller wird die Situation mit dem LRA besprechen. Anschließend kommt das Thema wieder in den Gemeinderat.


Neuaufstellung Flächennutzungsplan
In der Sitzung vom 10.07. erfolgte die Abwägung der Stellungnahmen. Bis zur Sitzung am 07.08.2019 kann der Umweltbericht nicht fertiggestellt. Somit kann der Billigungsbeschluss erst in der Sitzung am 11.09. gefasst werden und anschließend die erneute Auslegung erfolgen. Eine Billigung und Auslegung ohne (kompletten) Umweltbericht wäre anfechtbar.


Bebauungsplan Am Malerwinkel
  • Der Gemeinderat stellt eine Änderung des BPlanes bzgl. Schwimmteichen nicht in Aussicht.


Verkehrsstatistik Juni 2019
Einsehbar im Dokumentenarchiv sowie auf der gemeindlichen Homepage.


Dorfentwicklung
Das Protokoll (öff. Teil) von der Vorstandssitzung der TG wird nachgereicht.


Buswendeplatz an der Schule,
Errichtung von zwei barrierefreien Bushaltestellen mit Wendehammer
Am 02. August 2019 ging der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern bei der Gemeinde ein. Die veranschlagten Kosten liegen bei 464.231 €. Die höchstmöglichen zuwendungsfähigen Kosten bei 315.000 €. Die höchstmögliche Zuwendung bei 145.250 €.

  • Weil die jetzige provisorische Lösung funktioniert, soll abgewartet werden. Die Pläne bleiben liegen.


Verkehrskonzept; Sachstand
Mitteilung vom Planungsbüro vom 07.08.2019:
Wir haben nun die Geschwindigkeitsmessungen (sofern vorhanden) ausgewertet und aufbereitet. Aufbauend auf die Defizitanalyse (insg. 36 Defizite aufgefunden) konnten bereits 13 verkehrsträgerabhängige Leitbilder entwickelt und hiervon insgesamt 25 Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Diese müssen nun noch im Detail ausgearbeitet werden.

Aufgrund der anstehenden Urlaubszeit und kapazitiver Engpässe kann eine Fertigstellung des Gutachtens bis Mitte Oktober (KW 42) erfolgen.

Datenstand vom 19.09.2019 17:57 Uhr