Datum: 11.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Entwurfs vor dem förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet an der Hechenwanger Straße"
4 Beteiligung als TöB; 11. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Süd, südlicher Teil" Verz. Nr. 1.02
5 Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, FlNr. 81/5, Gem. Türkenfeld
6 Asphaltarbeiten am Randbereich der Aresingerstraße
7 Aufstellung einer Mitfahrerbank
8 Kindergartengebührensatzung Änderung der Kosten für die Mittagsverpflegung
9 Grunddienstbarkeit Riedstr. 2
10 Grunddienstbarkeit für Fischweiherweg 1
11 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 07.08.2019 öff. Teil
13 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

Ein Zuhörer erkundigt sich nach dem Sachstand beim Verkehrskonzept. Anhand der Historie möchte er wissen, warum dies so lange dauert.
Bgm. Keller erklärt, dass gemeindeseitig alle Vorarbeiten, die zeitintensiv waren, geleistet wurden.
2. Bgm. Staffler erklärt, dass das Büro die Ergebnisse im Oktober präsentieren kann.

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2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Entwurfs vor dem förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2019 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Die vorgebrachten Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde abgewogen. Die notwendigen Änderungen wurden im Entwurf eingearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Datum vom 07.08.2019. Auf Grundlage dieses Entwurfs ist das Verfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet an der Hechenwanger Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in der Sitzung vom 18.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ beschlossen. Der Entwurf wurde in der Sitzung vom 22.01.2018 gebilligt.

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) südlich der Windachstrasse in Neugreifenberg auf einer bisher im Außenbereich liegenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Deckung eines dringenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum für junge Familien im Rahmen der Regularien des Einheimischenmodells.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet an der Hechenwanger Straße“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Beteiligung als TöB; 11. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Süd, südlicher Teil" Verz. Nr. 1.02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 06.06.2019 für das Grundstück Fl. Nr. 1599/7 Gemarkung Geltendorf unmittelbar westlich der Bahnhofstraße beschlossen den Bebauungsplan zu ändern. Der Eigentümer des Grundstücks hat sich mit dem Wunsch an die Gemeinde gewandt, auf diesem Grundstück unter Erhalt des bereits bestehenden Gebäudes ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage neu zu errichten. Mit etwas zehn neu geplanten Wohnungen soll dem allgemein sehr hohen Wohnraumbedarf begegnet werden.

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Türkenfeld.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, südlicher Teil“ Verz. Nr. 1.02 keine Änderungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, FlNr. 81/5, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Auf dem 453 qm großen Grundstück FlNr. 81/5 wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage beantragt. Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der FNP stellt das Grundstück  als Dorfgebiet (MD) dar.

Der Baukörper bemisst sich auf 10,99 m x 8,24 m.  

Bei einer Dachneigung vom 27 Grad liegt die Firsthöhe bei 9,27 m.

Die Grundflächenzahl wird mit 0,44 angeben. Nach § 17 BauNVO liegt die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung im Dorfgebiet bei 0,6.

Die 2 erforderlichen Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Asphaltarbeiten am Randbereich der Aresingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö 6

Pressetaugliche Texte

In der Aresingerstraße soll ein ca. 1 m breiter Streifen über die Länge von ca. 200 m mit einer einlagigen Tragdeckschicht erneuert werden. Der Verwaltung liegen hierzu zwei Angebot vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Ditsch, Prittriching mit den Arbeiten am Randbereich der Aresingerstraße zum Bruttopreis von 11.067,67 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Aufstellung einer Mitfahrerbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2018 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 07.11.2018 wurde dem Antrag der Dorfgemeinschaft auf Aufstellung einer Mitfahrerbank an der Duringstraße zugestimmt.
Es wurde auch beschlossen, dass der Gemeinderat im Rahmen der HH-Beratungen 2019 prüft inwieweit eine zweite Bank in Zankenhausen aufgestellt werden kann/soll.
Im Haushaltsplan wurden 2.500 € für die Bank vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP. Bei einer Ortsbesichtigung soll ein Standort gefunden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Kindergartengebührensatzung Änderung der Kosten für die Mittagsverpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die Preise für die Mittagsverpflegung müssen aufgrund der Preiserhöhung des Lieferanten angepasst werden. Die letzte Preiserhöhung war im September 2017.
Für jede verbindlich bestellte Mahlzeit für Kinder im Alter ab drei Jahren wird ab Oktober 2019 eine Gebühr  von 3,40 € (zuvor 3,35 €) erhoben. Für jede verbindlich bestellte Mahlzeit für Kinder in der Kinderkrippe wird ab Oktober 2019 eine Gebühr  von 2,95 € (zuvor 2,85 €) erhoben.
§ 4a der Gebührensatzung (KGS) wird dahingehend geändert.

Zudem wurde von der Kommunalaufsicht in einem Schreiben vom 06.06.2019 angeraten, bei den in § 4 Abs. 2 Buchstabe g, Buchungszeiten 9 – 10 Stunden, den Zusatz „von montags bis donnerstags“ herauszunehmen, da es sich beim Gebührenmaßstab um durchschnittliche wöchentliche Buchungszeiten handelt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung von 11.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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9. Grunddienstbarkeit Riedstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Im Zuge des Straßenausbaus der Türkenfelder Straße in Zankenhausen wurde deutlich, dass das Grundstück Fl.Nr. 43/6, Gemarkung Zankenhausen über das Grundstück Fl.Nr. 43/2 (Kriegerdenkmal) der Gemeinde eine Zufahrt hat und deren Versorgungsleitungen darin liegen. Dies dürfte historisch bedingt sein, da hierüber keinerlei Unterlagen vorhanden sind. Die Eigentümer wurden im Zusammenhang mit evtl. anfallenden Straßenausbaubeiträgen darauf hingewiesen, da sie durch die tatsächliche Anbindung an die Türkenfelder Straße ausbaubeitragspflichtig gewesen wären. Dabei ergaben sich Überlegungen die Zufahrt aufzugeben und zur Abgrenzung einen Zaun zu errichten.
Nachdem zwischenzeitlich die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden haben die Eigentümer erklärt die Zufahrt weiterhin bestehen zu lassen. Daher schlägt die Verwaltung vor mit den Eigentümern die rechtliche Basis zur Nutzung des gemeindlichen Grundstücks zu legen, eine Grunddienstbarkeit abzuschließen und den Eigentümern die entsprechenden Rechte einzuräumen.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP. Mit den Eigentümern soll der Vertrag inhaltlich besprochen werden. Ebenso muss vorab die Kostenfrage geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Grunddienstbarkeit für Fischweiherweg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Am Fischweiherweg wird derzeit ein Haus errichtet. Die Eigentümer tragen sich mit dem Gedanken das Gebäude an das bestehende Breitbandnetz anzuschließen. Nachdem die Tiefbau- und Anschlusskosten allerdings recht hoch sind haben sie den Wunsch das Leerrohr im Feldweg in Eigenregie zu verlegen. Um auch hier den rechtlichen Rahmen zu schaffen wird vorgeschlagen eine Grunddienstbarkeit einzuräumen mit der Auflage die Straße wieder in den Ursprungszustand herzustellen, zu unterhalten und instand zu halten.
Sofern der Auftrag tatsächlich an die Deutsche Glasfaser vergeben wird entfällt der Abschluss einer Grunddienstbarkeit, da diese als Kommunikationsunternehmen die Rechte zur Nutzung öffentlicher Flächen besitzt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde Kenntnis erlangt und genehmigt diese in allen Teilen. Sofern die Tiefbauarbeiten in Eigenregie durchgeführt werden, wird der Bürgermeister bevollmächtigt die im Entwurf vorliegende Grunddienstbarkeit abzuschließen.
Die Kosten trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö 11

Pressetaugliche Texte

Hundeplatz; Vergabe Altlastentechnische Erkundung und Baugrunderkundung/Baugrundbeurteilung

Linsenmann-Saal;
Auftragsvergaben für Akustikmaßnahmen und Beschaffung einer Bestuhlung

Feuerwehr Türkenfeld
Ersatzbeschaffung Hebekissen

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12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 07.08.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö 12

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 07.08.2019 öff. Teil  wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö 13

Pressetaugliche Texte

Grünstreifen Härtlefeldweg
Nach der Sitzung am 07.08.2019 fand nochmals eine Besichtigung vor Ort statt.
Alle Anlieger mit einer Ausnahme haben die Fläche gepflegt.
Im Bebauungsplan „Am Härtl“ ist die Fläche als öffentliche Grünfläche dargestellt.
Auszug aus dem Bebauungsplan: Die öffentliche Grünfläche ist soweit nicht als Kinderspielplatz oder wassergebundene Wegefläche genutzt, als Wiese anzulegen und mit Gehölzen der unter Festsetzungen 8c) genannten Arten zu bepflanzen (groß- bzw. kleinkronige Laubbäume zu pflanzen; zulässig sind heimische Gehölze wie Birke, Buche, Eiche, Linde und Ahorn sowie alle Obstbäume als Hochstämme …….). Die einzige Fläche, welche nicht vom Anlieger gepflegt wird könnte im nächsten Frühling als Blühwiese angelegt werden.
  • Dem Gemeinderat wird ein Auszug aus dem BPlan weitergeleitet.


Brandschutznachweis Schönbergaula
Mit Schreiben vom 10.01.2018 teilte das Landratsamt mit, dass der im Oktober 2016 eingereichte Brandschutznachweis überarbeitet werden muss und eine Bewertung durch einen Sachverständigen für Brandschutz erfolgen muss.
Am 07.03.2018 fand ein Termin zwischen Gemeinde, Prüfsachverständigen und den Erstellern des Brandschutzgutachtens statt. Hier wurde besprochen, dass der Brandschutznachweis entsprechend anzupassen ist. Der Auftrag für die Aktualisierung wurde am 16. Juli 2018 an XXX vergeben.
In der Sitzung vom 21. März 2018 wurde der Prüfsachverständige XXX mit der Prüfung des Brandschutznachweises für die Schönbergaula beauftragt.
Das aktualisierte Brandschutzgutachten wurde im Januar 2019 vorgelegt.
In diesem Brandschutzgutachten sind dreiundzwanzig Maßnahmen aufgeführt die abgearbeitet werden müssen. Einige der Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.
Bei einem Gespräch am 20.08.2019 in der Verwaltung wurde ein Architekt beauftragt die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, Ausschreibungen durchzuführen usw. Der Gemeinderat wird informiert.
Der Brandschutznachweis wird Herrn XXX vorgelegt, wenn die Maßnahmen umgesetzt wurden.

Buswendeplatz an der Schule,
Errichtung von zwei barrierefreien Bushaltestellen mit Wendehammer
Wiedervorlage aus der Sitzung vom 07.08.2019, Höhe der Förderung
In der Sitzung vom 07.08.2019 wurde der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern zur Errichtung von zwei barrierefreien Bushaltestellen mit Wendehammer am Schulzentrum erörtert.
Die förderfähigen Kosten wurden von der Regierung von Oberbayern auf 315.000 € angesetzt. Die veranschlagten Gesamtkosten lagen bei 464.231 €. Die Verbesserung der Zufahrtstraße (zwischen Container und jetzigen provisorischen Parkplätzen) kann nicht gefördert werden (-150.484,08 €). Eine Kostenaufstellung der Regierung von Oberbayern befindet sich in der Anlage.

Sanierung der Westfassade mit Austausch von acht Fenstern am Rathaus
In der Sitzung vom 10.07.2019 wurden noch Informationen nachgefordert. Auf Grund der Urlaubszeit liegen die erforderlichen Informationen noch nicht vor. Der Tagesordnungspunkt soll im Oktober erneute behandelt werden.


Meinungsabfrage; Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kreuzstraße für ein bereits errichtetes Carport
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/65 Gemarkung Türkenfeld wurde ein Carport mit Fahrradunterstand außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen errichtet. Auch in Bezug auf die Dachneigung weicht das Vorhaben von den Festsetzungen ab.
Die Gemeinde hat beim Landratsamt eine Baukontrolle beantragt. Das Landratsamt bittet nun um eine Einschätzung der Gemeinde, ob eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen erteilt wird. Anschließend würde das Landratsamt den Bauherren auffordern einen Antrag einzureichen oder die bauliche Anlage freiwillig zu beseitigen.
  • Für den Carport kann von Seiten der Gemeinde eine isolierte Befreiung in Aussicht gestellt werden. Abst. Erg.: 11: 1
  • Der Anbau (für Fahrräder) muss entfernt werden.


Verkehrsstatistik Juli 2019
Einsehbar im Dokumentenarchiv sowie auf der gemeindlichen Homepage.


Denkmalschutzmedaille für Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient machen
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege loben auch für 2020 wieder die Denkmalschutzmedaille des Freistaats Bayern aus. Die Regierungspräsidentin von Oberbayern wurde gebeten, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dazu Vorschläge zu unterbreiten. Weitere Informationen sowie das Formblatt für die Meldung finden Sie in den Anlagen. Die Großen Kreisstädte und die kreisangehörigen Gemeinden werden gebeten, ihre Vorschläge gebündelt über die unteren Denkmalschutzbehörden bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Vorschläge bis spätestens Freitag, 04. Oktober 2019. 


Bewirtschaftung Dorfweiher
Mit Schreiben vom 04.09.2019 (einsehbar im Dokumentenarchiv des RIS) – Eingang am 05.09.2019 -  teilt die Fischer - Gemeinschaft Eching am Ammersee e. V. mit, dass es geplant ist, den Dorfweiher am 05.10.2019 zu entleeren und abzufischen.
Weiterhin stellt der 1. Vorstand den Antrag, die Bewirtschaftung des Weihers für weitere 2 Jahre  der Fischer - Gemeinschaft Eching am Ammersee e. V. zu überlassen.  Über den Antrag wird in der GR-Sitzung vom 09.10.2019 beraten und Beschluss gefasst.


Kommunalwahl 2020
Die Unterlagen für die Wahlvorschläge können bei Hrn. Hohenleitner abgeholt werden.


Fontäne am Weiher
Bgm. Keller hat die Installation eines Windwächters beauftragt.

Datenstand vom 14.10.2019 10:59 Uhr