Datum: 06.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Vorstellung Verkehrskonzept
3 Türkenfelder Straße in Zankenhausen; Beschilderungsplan, Anordnung der Beschilderung
4 Ausnahmegenehmigung von Park- und Halteverboten für den Sozialdienst Türkenfeld
5 Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II", Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6 Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel", Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
7 Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Fällung von Bäumen auf dem Grundstück 164/6 Gemarkung Zankenhausen
8 Bauantrag, Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus mit betrieblichen Funktionsräumen und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld
9 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 5/2, Gem. Zankenhausen
10 Aufstellung einer Mitfahrerbank in Zankenhausen
11 Personalangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß TVöD
12 Festsetzung der Entschädigung für Wahlhelfer zur Kommunalwahl 2020
13 Organisation der Senioren-Weihnachtsfeier
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 09.10.2019 öff. Teil
16 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

Eine Zuhörerin erkundigt sich, wie mit dem Verkehrskonzept, das in der heutigen Sitzung vorgestellt wird, weiter verfahren wird.
Bgm. Keller teilt mit, dass das Konzept nun als erstes dem Gemeinderat vorgestellt wird. Anschließend wird es der Öffentlichkeit auf der Homepage zur Einsicht gegeben. In der Dezember-Sitzung soll das Konzept  beschlossen werden.

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2. Vorstellung Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö informativ 2

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 17. Januar 2018 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes an eine Ing.-Gesellschaft für Straßenverkehr vergeben.

Das Verkehrskonzept liegt nun vor und wird vom Büro vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das vorliegende Verkehrskonzept zur Kenntnis.

Das Konzept wird auf der Homepage online gestellt.

Bei einem separaten GR-Termin (im Januar) sollen Maßnahmen festgelegt und priorisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Türkenfelder Straße in Zankenhausen; Beschilderungsplan, Anordnung der Beschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Die Maßnahme in der Türkenfelder Straße ist bereits seit längerem abgeschlossen. Die Beschilderung ist nun vollständig und die Markierungsarbeiten wurden durchgeführt. Die Beschilderung muss als verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden. Die Verkehrszeichen haben allerdings schon mit Aufstellung rechtliche Wirkung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Beschilderungsplan zu. Die Verwaltung soll die verkehrsrechtliche Anordnung auf dieser Grundlage erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Ausnahmegenehmigung von Park- und Halteverboten für den Sozialdienst Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beratend 4

Pressetaugliche Texte

Der Sozialdienst Türkenfeld hat bei der Verwaltung angefragt, ob eine Ausnahmeregelung von Park- und Halteverboten möglich ist.
Der Sozialdienst verfügt seit kurzem über ein Dienstfahrzeug und auch mit dem privaten PKW werden Patienten besucht. Die Aufenthaltszeit bei den Patienten beträgt zwischen 10 Minuten und einer Stunde.
Gemäß § 46 StVO kann die Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Halte- und Parkverboten genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Dienstfahrzeug des Sozialdienstes Türkenfeld sowie für vier private Fahrzeuge, solange sich diese im Einsatz für den Sozialdienst Türkenfeld befinden, eine Ausnahme vom Park- und Halteverbot im Gemeindegebiet Türkenfeld erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II", Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in der Sitzung vom 03.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ zum Zwecke der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bebauungskonzeptes der Firma BVG (Neubau BVG Hauptverwaltung mit Werkshalle und Außenlager Mitterfeld-Ost).

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind durch die Planung der Gemeinde Greifenberg nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ keine Bedenken und bringt keine Anregungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel", Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 07.10.2019 beantragte die Grundstückseigentümerin des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen, die Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“.

Eine ca. 1.200 m² große Teilfläche (Gesamtfläche derzeit ca. 2.700 m², Realteilung soll erfolgen) soll einem Kind der Eigentümerin übertragen werden. Das Teilgrundstück soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Dazu müsste ein zusätzliches Baufenster auf der neuen Teilfläche, innerhalb des reinen Wohngebietes geschaffen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen.

In der Sitzung vom 20.02.2019 wurde dem Gemeinderat die Einschätzung des Landratsamtes zu einem vorherigen Antrag mitgeteilt:
Am 25.01.2019 wurde im Landratsamt Fürstenfeldbruck nochmals der Antrag für ein weiteres
Baufenster / weiteres Wohnhaus besprochen. Vom Planungsverband München
wurde eine Variante für ein mögliches zweites Baufenster erarbeitet. Aus Sicht des Landratsamtes
ist ein weiteres Baufenster aber nur innerhalb der weißen Fläche (siehe Anlage) denkbar und nicht
innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche. Das Landratsamt verfolgt eine einzeilige
Bebauung und sieht ein zweites Baufenster als zweite Baureihe. Pro Grundstück ist im
Bebauungsplan ein Baufenster vorgesehen. Das Vorhaben stellt keine sinnvolle Nachverdichtung
dar und auf dem Grundstück bestehen Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum z. B. im
ehemaligen Stall welcher links am Wohnhaus ist.

Das Grundstück mit Schaffung von weiterem Baurecht wurde im Gemeinderat bereits mehrere Male behandelt. Ursprünglich wurde die Errichtung eines Doppelhauses in der privaten Grünfläche (grüne Fläche) außerhalb des Reinen Wohngebietes (weiße Fläche) geplant. Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 16.05.2018 behandelt. Im Beschlussvorschlag wurde auch die Zulassung von Nebenanlagen i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO in den Grünflächen des Bebauungsplanbereichs vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Durch die 5. Änderung soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen ein weiteres Baufenster innerhalb des reinen Wohngebietes entstehen. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Planungsverband soll mit der Änderung beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Fällung von Bäumen auf dem Grundstück 164/6 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück zwei abgestorbene Fichten zu fällen.

Da diese im Bebauungsplan als schützenswerter Baum- und Strauchbestand zu erhalten dargestellt sind, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ erforderlich.

Die isolierte Befreiung könnte mit einer Ersatzpflanzung verbunden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Fällung der beiden, im Bebauungsplan zur Erhaltung dargestellten Fichten. Anstelle der gefällten Bäume sind Ersatzpflanzungen mit Stammumfang 18 – 20 cm vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag, Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus mit betrieblichen Funktionsräumen und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Die Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses (erste Wohneinheit) wurde mit Bescheid vom 16.09.2014 genehmigt. Bei der Bauausführung wurde von den genehmigten Plänen abgewichen. Es wurde eine weitere Wohnung (Betriebsleiterwohnung/ Ferienwohnung – zweite Wohneinheit) im Keller errichtet. Im Rahmen der 2. Tektur wurde festgestellt, dass der Antrag wegen der Kellerwohnung nicht genehmigungsfähig ist. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in einer Stellungnahme vom 25.08.2016 zur Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Kellergeschoss klargestellt, dass für den landwirtschaftlichen Betrieb lediglich die Errichtung einer Wohneinheit eine dienende Funktion hat. Eine Privilegierung lag somit nicht vor.

Der Antragsteller plant nun die Erweiterung seines Betriebes. Hierzu liegt bereits eine Baugenehmigung vom 02.07.2013 sowie ein Verlängerungsantrag vor. Der Bauherr wollte dem Landratsamt jedoch einen Bauzeitenplan vorlegen aus dem hervorgeht, dass die Bauarbeiten nicht länger als 4 Jahre unterbrochen waren. Zu diesem Vorhaben werden derzeit vom Landratsamt noch Unterlagen nachgefordert. Die Genehmigungsfähigkeit wird geprüft.

Durch die Vergrößerung des Betriebes könnte sich eine Privilegierung für die Arbeiterwohnung ergeben. Dies wird das Landratsamt im Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung prüfen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird im Rahmen der Fachstellenbeteiligung die Privilegierung des Vorhabens prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld wird nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt, da das Vorhaben § 35 BauGB widerspricht. Die Privilegierung des Vorhabens ist nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 5/2, Gem. Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen ist dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dar.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Wohnhaus hat eine Grundfläche von 9,99 m x 6,24 m. Es ist mit einer Wandhöhe von 4,50 m Satteldach und einer Dachneigung von 48° geplant. Unmittelbar an das Wohnhaus wird ein Gerätehaus angebaut, das die Grundfläche 3,50 m x 6,24 m hat. Eine Garage mit einer Grundfläche von 5,81m x 4,50 m wird an das Wohngebäude angebaut. Die Grundfläche beträgt 0,45 und die Geschossfläche 0,37.

Es werden zwei Stellplätze errichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Aufstellung einer Mitfahrerbank in Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 07.11.2018 wurde dem Antrag der Dorfgemeinschaft auf Aufstellung einer Mitfahrerbank an der Duringstraße zugestimmt.
Es wurde auch beschlossen, dass der Gemeinderat im Rahmen der HH-Beratungen 2019 prüft inwieweit eine zweite Bank in Zankenhausen aufgestellt werden kann/soll.
Im Haushaltsplan wurden 2.500 € für die Bank vorgesehen.

Am 09.10.2019 fand ein Ortstermin statt. Man einigte sich auf einen Standort an der Türkenfelder Straße entlang der neu errichteten Mauer.

Für die Schilder in der Duringstraße entstanden Kosten in Höhe von 1.105,- € (330,- € für Kopfschild, Pfosten, Schellen sowie 775,- € für Schilder und Halterung).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Mitfahrerbank in Zankenhausen.
Als Standort wird festgelegt: Türkenfelder Straße entlang der Mauer

Der Gemeinderat beschließt die Beschilderung zu beauftragen.  

Der Gemeinderat beschließt, die vorhandene Bank aufzustellen. Sie wird rot gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Personalangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß TVöD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Mit Inkrafttreten des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD“ vereinbarten die Tarifparteien die Einführung leistungsorientierter Entgeltbestandteile ab dem 01.01.2007.
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD abschließend tarifvertraglich geregelt. Ziel des Leistungs-entgelts ist eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und eine Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz.
Für die Beschäftigten der Gemeinde Türkenfeld wird seit Einführung dieser leistungsorientierten Bezahlung das errechnete Gesamtvolumen nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig  ausgeschüttet. Aus den ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der Tarifbeschäftigten der Gemeinde Türkenfeld errechnet sich für 2019 ein Gesamtvolumen von ca. 32.300,00 Euro. Für 2019 ist geplant, das Leistungsentgelt wieder nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig auf alle Tarifbeschäftigten auszuzahlen. Ausgehend vom Septembergehalt in Verbindung mit Unterbrechungszeiten oder unterjährigem Beschäftigungsbeginn errechnet sich somit für jeden einzelnen Tarifbeschäftigten ein individuelles Leistungsentgelt, welches in Summe das Gesamtvolumen nicht überschreiten wird. Um einer Benachteiligung entgegenzuwirken, sollen die Beamten am Leistungsentgelt teilhaben.
Die Ausschüttung der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Geldmittel nach dem „Gießkannenprinzip“ widerspricht der Intention der Tarifpartner zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst. Diese Vorgehensweise wurde auch im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2017 beanstandet.
Um zukünftig das Leistungsentgelt tarifkonform zur Auszahlung zu bringen, muss eine entsprechende „Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung“ in Kraft gesetzt werden.
Diese Dienstvereinbarung kam bisher nicht zustande, obwohl bereits in den Jahren 2007 und 2008 alle dafür notwendigen Schritte durch die Geschäftsleitung eingeleitet wurden. Trotz aller Bemühungen seitens der Geschäftsleitung sowie der betrieblichen Kommission, lehnte der Gemeinderat in den Sitzungen am 05.12.2007 und am 17.09.2008 den Entwurf der vorgelegten Dienstvereinbarung ab.

Um nun zukünftig das Leistungsentgelt nach den Tarifbestimmungen zu berechnen und auszuzahlen, müsste wieder eine betriebliche Kommission gewählt und die Stellenbewertungen aktualisiert werden. Die bereits ausgearbeitete Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung sowie die Bewertungsbögen müssten nur geringfügig angepasst werden.




Anmerkung:
Nach Rücksprache (im Oktober 2019) mit mehreren Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften geht man mit der Problematik „leistungsorientiere Bezahlung“ sehr unterschiedlich um. Einige setzen den §18 TVöD voll um und haben durchwegs gute Erfahrungen damit gemacht. Viele Gemeinden werden weiterhin im „Gießkannen-Prinzip“ mit dem Gesamtvolumen auszahlen. Bei allen Gesprächen war man sich allerdings darüber einig, dass das Leistungsentgelt nicht mehr abgeschafft würde, eine Umsetzung notwendig sei und es nicht daran scheitern solle, dass die Pauschalauszahlung doch so einfach und praktikabel sei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Leistungsentgelt 2019 wie bisher nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat vertragt den TOP und holt Informationen (Erfahrungen bei tarifkonformer Auszahlung) bei Gemeindeverwaltungen in ähnlicher Größe ein .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Festsetzung der Entschädigung für Wahlhelfer zur Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Am 15. März 2020 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hierfür werden wieder viele Wahlhelfer benötigt, die gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG eine angemessene Entschädigung erhalten können.
Wie schon bei der letzten Kommunalwahl werden auch dieses Mal die Stimmzettel wieder mit Hilfe von Lesestiften ausgewertet. Dazu werden neben 3 Urnenwahlbezirken 3 Briefwahlbezirke gebildet, da mit einer höheren Briefwahlbeteiligung gerechnet wird. Jeder Wahlbezirk wird mit 8 Wahlhelfern besetzt, die über den Tag verteilt dieselben Anwesenheitszeiten haben werden.
Unter diesen Umständen wurden zur Kommunalwahl 2014 bereits die Entschädigungen einheitlich auf 90,00 € festgesetzt. Auch für die kommende Abstimmung wird vorgeschlagen für den Wahlleiter, die Wahlvorstände, Schriftführer, deren Vertretern, sowie den Wahlvorstandsmitgliedern eine Entschädigung in gleicher Höhe zu gewähren.
Wie gewohnt werden die Ehrenamtlichen auch mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfern einheitlich auf 90,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Organisation der Senioren-Weihnachtsfeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Die diesjährige Senioren-Weihnachtsfeier findet am Samstag, 21. Dezember 2019 um 15.30 Uhr im Gasthof Hartl statt.

Zur Durchführung der Feier wird folgende personelle Besetzung vorgeschlagen:

Garderobe

Gemeinderätin Lydia Staffler und GR Wagner

Fahrdienst

Gemeinderat G. Müller

Inhaltliche Gestaltung

2. Bgm. Emanuel Staffler

Musikalische Gestaltung

Stubenmusikgruppe von Angelika Schneller

In Absprache mit dem Obst- und Gartenbauverein werden 25 Gestecke unentgeltlich angefertigt und geliefert. Die Speisekarte wird von der Verwaltung mit dem Gasthof Hartl abgesprochen. Die musikalische Aufmachung der Feier wird in diesem Jahr von der Stubenmusikgruppe von Angelika Schneller übernommen.

Mit Stand der Erstellung der Sitzungsvorlage am 17.10.2019 (wird vor Einladungsversand nochmals aktualisiert) leben 508 über 70jährige Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde. Im letzten Jahr haben 175 Seniorinnen und Senioren die Einladung angenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gesamtkosten für die Senioren-Weihnachtsfeier 2019 zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö 14

Pressetaugliche Texte

Erweiterung des Stauraumkanals im Bachfeldweg

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15. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 09.10.2019 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 15

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 09.10.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö 16

Pressetaugliche Texte

Vorstandssitzung Teilnehmergemeinschaft am 04.11.2019
Bei der Vorstandssitzung wurde die Exkursion nach Weyern am 16.11.2019 mit Tagesablauf besprochen.
In Bezug auf die Bahnhofstraße wurde mitgeteilt, dass der Grunderwerb soweit geklärt ist. Die Verträge sollen über den Winter geschlossen werden. An manchen Stellen musste eine Umplanung erfolgen. Herr Kurz erläuterte die Planung Bahnhofsvorplatz unter Einbeziehung des Mobilitätskonzeptes des Landkreises.  Durch die Umplanung des Bahnhofsvorplatzes entfallen Stellplätze die ersetzt werden müssen. Der Standort der Ersatzstellflächen wird besprochen.
Auch die derzeitige Entwässerungssituation am Bahnhof wird angesprochen. Ein Bürger trägt seine Situation vor.

Im Bereich des Weihers wurde der Eingriff nochmal reduziert.
Eine Fläche beim Einlauf des Höllbachs in den Weiher wurde als mögliche Retentionsfläche angesprochen. Allerdings ist der Eigentümer nicht bereit zu verkaufen.

Herr Kraus stellt die Planung zum Niederschlagswasser vor. In welchen Bereichen ist eine Versickerung möglich und wo ein Regenwasserkanal erforderlich ist.

Bauantrag, Neubau eines 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauherr hat dem Bauantrag ein Beiblatt mit geänderter Anordnung der Garagen/Stellplätze mit Grünordnung beigefügt.

Neuaufstellung Flächennutzungsplan
In der Zeit vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 wird der Planentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07.08.2019 und Umweltbericht vom 10.07.2019 im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auslegen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange.

Verkehr
Die Verkehrsstatistik September 2019 ist auf der Homepage und im Dokumentarchiv RIS einsehbar.
Im Nachgang zu der Sitzung vom 09.10.2019 wurde mit dem Zweckverband vereinbart ab 11/2019 nur noch 1 x / Monat für 6 Std. Messungen durchzuführen.

Sanierung der Westfassade des Rathauses und Austausch der Fenster
Am 30.10.2019 fand der Termin mit einem Architekten statt.
Er erklärt, dass eine mögliche Förderung in Bayern vorab nicht abgeschätzt werden kann. Vielmehr wird die Förderung nach Ermessen gewährt. Kastenfenster sind denkmalgerecht und sollten möglichst verfolgt werden. Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass Kastenfenster wegen des bestehenden „Gewölbes“ nicht möglich sind. Dies ist doch möglich wenn der Winkel etwas verändert wird. Sollte man sich für gerade Stürze entscheiden und die Fenster vergrößern geht die Statik verloren, des Weiteren wäre der Denkmalschutz voraussichtlich dagegen, da in den historischen Bestand eingegriffen wird. Aus Sicht des Architekten wäre es sinnvoll den gesamten Putz zu entfernen und neu aufzuziehen da ansonsten immer der Unterschied zwischen neuem und altem sichtbar ist. Er empfiehlt für die Kastenfenster bei XXX Angebote einzuholen. Angebote sind auch einzuholen für die Putzarbeiten sowie die Bemalung. Mit allen Angeboten soll Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen werden, die Fördermöglichkeiten und das Einverständnis mit der Umsetzung besprochen werden.

Pflanzaktion über Amt für ländliche Entwicklung
Information vom ALE:
  • Die Pflanzaktion gilt für alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet
  • Der Zuschuss für Gehölze und Sträucher beträgt im Dorf 50 %, in der Flur 100 % (hier max. Förderung 1000 €, in begründeten Fällen darüber)
  • Landschaftspfleger, Joachim Schmidt, könnte zu einer Infoveranstaltung nach Türkenfeld kommen (das organisiere ich in Rücksprache mit der Gemeinde)
  • Für den Antrag haben wir doch etwas mehr Zeit: bis ca. März 2020

Die Gemeinde hat bereits einen Antrag für 10 Bäume (3 bei der Schule, 6 zwischen Radweg und Türkenfelder Straße außerorts und 1 beim Wertstoffhof) gestellt.

Vorstandssitzung TG
Auf Nachfrage einer Bürgerin wurde auch die Planung vor dem Linsenmann-Gebäude nochmal dargestellt.

Die Pflanzaktion wurde besprochen.

Das gesamte Protokoll wird dem Gemeinderat übersandt.

Bahnhof
GR Zöllner würde die Parkplätze markieren, um mit Ordnung mehr Stellplätze zu erreichen.
  • Die Verwaltung holt Angebote ein und kommt damit wieder in den GR.

Die Markierung der FFW Aufstellfläche beim Kindergarten Sumsemann muss ebenfalls erneuert werden.

Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr