Datum: 04.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Kommunalunternehmen EVBT Aufhebung der Unternehmenssatzung
3 Bauleitplanung, Gemeinde Greifenberg, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Mitterfeld II", Beteiligung als TöB im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauleitplanung; Gemeinde Eching, BP Greifenberger Straße, erneute Beteiligung der TöB gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
5 Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen
6 Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses, Fl. Nr. 1929/1, Gem. Türkenfeld
7 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 2)
8 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses sowie 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 1)
9 Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld
10 Bauantrag, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld
11 Errichtung einer Telekommunikationsanlage entlang der FFB 5 Pleitmannswang nach Kottgeisering, Erweiterung des Netztes der Deutschen Glasfaser
12 Breitbandversorgung Start des Auswahlverfahrens der noch verbleibenden "weißen Flecken"
13 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öffentlicher Teil vom 06.11.2019
15 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 1

Pressetaugliche Texte

.-.-.-  keine Wortmeldungen  -.-.-.

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2. Kommunalunternehmen EVBT Aufhebung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Mit dem Verkauf des Glasfasernetzes an die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ist die Geschäftsgrundlage des Kommunalunternehmens, die Errichtung der Breitbandversorgung im Ortsbereich Türkenfeld, hinfällig geworden.
Eine andere bzw. weitere Geschäftsgrundlage des Kommunalunternehmens über die Errichtung der Breitbandversorgung hinaus ist über längere Sicht nicht vorgesehen.

Ein Beibehalten des Kommunalunternehmens, auch ohne laufende Geschäftstätigkeit, hat zur Folge, dass ein jährlicher steuerlicher Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfung erfolgen muss. Auch der Vorstand und Verwaltungsrat bleiben weiterhin bestehen.

Obwohl Kommunalunternehmen grundsätzlich auf Dauer angelegt sind, kann es in atypischen Situationen zur Auflösung des Kommunalunternehmens kommen. Hierbei ist besonders auf die Stufen der Auflösung und die Abwicklung zu achten.

Die Auflösung des Kommunalunternehmens EVBT setzt zunächst die Entscheidung des Gemeinderates voraus, welcher die für den Fortbestand des Kommunalunternehmens unentbehrliche Unternehmenssatzung wieder aufheben muss.

  • Beschlussfassung über die Aufhebung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens EVBT
  • Die Auflösung des Kommunalunternehmens EVBT muss der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden.
  • Die Aufgaben und Befugnisse des Unternehmens gehen automatisch an die Gemeinde über.
  • Das Vermögen des aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung, Gemeinde Greifenberg, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Mitterfeld II", Beteiligung als TöB im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 3

Pressetaugliche Texte

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet den überwiegenden Teilbereich der Fl. Nr. 467 sowie Teile des Weges Fl. Nr. 141 jeweils Gemarkung Greifenberg, welche an das bestehende Gewerbegebiet „Mitterfeld“ anschließt. Nach dem politischen Planungswillen der Gemeinde soll das bestehende Gewerbegebiet „Mitterfeld“ nach Osten in 2 Etappen erweitert werden, das jetzt zur Änderung anstehende Gebiet (Teilbereich 1) ist für die Ansiedlung (Erweiterung) eines ortsansässigen Betriebs vorgesehen, die Bebauung soll im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB konkrete Regelung finden.

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ nicht berührt sind, werden im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Gemeinde Eching, BP Greifenberger Straße, erneute Beteiligung der TöB gem. § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Bei einer im November 2014 im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen Entwicklungskonzepts durchgeführten Baurechtserhebung wurde nachgewiesen, dass
die Gemeinde Eching nur über äußerst begrenzte Baurechtsreserven verfügt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es ausreichend Bauland – insbesondere für Ortsansässige und junge Familien – zur Verfügung zu stellen.
Ferner soll der Bebauungsplan durch die Definition des Siedlungsabschlusses den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Greifenberger Straße“ der Gemeinde Eching nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

DER ANTRAG WURDE AM 28.11.2019 ZURÜCKGENOMMEN.

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6. Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses, Fl. Nr. 1929/1, Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld hat eine Größe von 2.672 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Zur Errichtung eines Einfamilienhauses wird nun ein Vorbescheid beantragt.
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 15,00 m x 12,00 m. Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 35° geplant. Die Wandhöhe liegt bei 4,50 m.

Die bestehenden Gebäude sind als Abbruch dargestellt.
Der Antrag wurde mit konkreten Fragestellungen eingereicht:
1.        Wird der für die Neubebauung vorgesehenen Art der baulichen Nutzung „Wohnen“ in Form eines Einfamilienhauses bauplanungsrechtlich zugestimmt?

2.        Maß der baulichen Nutzung – Ist die Neubebauung des Grundstücks wie in der beiliegenden Skizze dargestellt mit einem Einfamilienhaus (E+D) mit einer Grundfläche von 180 m² bauplanungsrechtlich zulässig?

3.        Soweit die Frage 2 wegen der Größe der Grundfläche verneint wird: Wird der Neubebauung mit einem Einfamilienhaus (E+D) mit einer Grundfläche von 150 m² zugestimmt?

4.        Soweit die Fragen 2 und 3 wegen der Größe der Grundfläche verneint wird: wird der Neubebauung mit einem Einfamilienhaus (E+D) mit einer Grundfläche von 120 ² zugestimmt?

5.        Ist die vorgesehene Wandhöhe des Einfamilienhauses wie in der beiliegenden Skizze dargestellt von 4,50 m bauplanungsrechtlich zulässig?

6.        Ist die vorgesehene Firsthöhe des in der beiliegenden Skizze dargestellten Einfamilienhauses von 9,70 m bauplanungsrechtliche zulässig?


Im Jahr 2018 wurde ein Bauantrag zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern eingereicht. Mit dem Landratsamt und dem Planungsverband wurde damals besprochen, dass das Bauvorhaben die Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung wäre. Das Vorhaben wäre nicht zulässig, da es öffentliche Belange beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
2018 wurde als möglicher Ersatzbau in gleichem Umfang mit integrierter Betriebsleiterwohnung als Möglichkeit besprochen.

Da auch das aktuelle Vorhaben der Darstellung des Flächennutzungsplanes widerspricht kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird, unter der Voraussetzung des vollständigen Abbruchs des Bestandes, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 05.06.2019 hat der Gemeinderat den Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haus 2) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zum Bauantrag wurden ohne Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld geänderte Bauvorlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht.
Die Änderung bezieht sich auf die Freiflächengestaltung. Die Lage der bestehenden Eiche, sowie der Stammumfang und der Kronendurchmesser wurden angepasst (Lage näher an der Nordgrenze).
Der Zugang zur Haushälfte 2 wurde näher an die Garage verlegt.
Der Abstand der Garage wurde auf 3,00 m verringert. Am Höhenweg wurde eine zusätzliche Nachbarbegrünung ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat die geänderte Bauvorlage zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum  auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 TF Gemarkung Zankenhausen (Haus 2) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses sowie 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 05.06.2019 hat der Gemeinderat den Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zum Bauantrag wurden ohne Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld geänderte Bauvorlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht.
Die Änderung bezieht sich auf die Freiflächengestaltung. Die Lage der bestehenden Eiche, sowie der Stammumfang und der Kronendurchmesser wurden angepasst (Lage näher an der Nordgrenze).
Die Grünfläche bei den drei Stellplätzen und der Mülltonnenbox wurde großzügiger gestaltet und mit zusätzlicher Bepflanzung ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat die geänderte Bauvorlage zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum sowie 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 TF Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Umnutzung einer Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 9

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 20.03.2019 hat der Gemeinderat den Bauantrag zur Umnutzung einer Doppelgarage in ein Büro und zur Herstellung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zum Bauantrag wurden ohne Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld geänderte Bauvorlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht.

In der überarbeiteten Planung wird zwischen der Doppelgarage und dem Wohngebäude ein Zwischenraum errichtet.

Wie bereits bei der Planung welche am 20.03.2019 behandelt wurde, werden die wegfallenden Stellplätze durch drei offene Stellplätze errichtet.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat die geänderte Bauvorlage zur Umnutzung der Doppelgarage zu einem Büro und Herstellung von drei PKW-Stellplätzen sowie Erweiterung der Nutzungseinheit auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Bauantrag, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld soll ein Betriebsleiterwohnhaus mit Garage errichtet werden. Hierzu wird ein bestehendes Gebäude abgerissen.

Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 12,99 m x 10,99 m. Die Wandhöhe beträgt 5,67 m, die Firsthöhe beträgt 9,65 m. Es ist ein Satteldach geplant.
Zum Betriebsleiterwohnhaus wird eine Garage sowie ein offener Stellplatz geplant. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dar. Das Grundstück ist 3.045 m² groß. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 185,41 m². Die Geschossfläche beträgt 455 m².

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Errichtung einer Telekommunikationsanlage entlang der FFB 5 Pleitmannswang nach Kottgeisering, Erweiterung des Netztes der Deutschen Glasfaser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 11

Pressetaugliche Texte

Am 14. November 2019 wurde die Verwaltung per E-Mail von Herrn Beyer über die Genehmigungsplanung für den erdgebundenen Tiefbau von Glasfaserstrecken von Grafrath in Richtung Pleitmannswang informiert. Das Ing.-Büro Beyer ist mit der frühzeitigen Genehmigungsplanung von der Deutschen Glasfaser beauftragt worden.
Die Gemeinde Türkenfeld ist mit einem ca. 173 m langen Teilstück betroffen.
Der Antrag auf Zustimmung nach § 68 Telekommunikationsgesetz zur Errichtung einer Telekommunikationsanlage wurde nun gestellt.
Die Leitung soll im Pflugverfahren oder im gesteuerten Bohrverfahren in einer Tiefe von 0,80 bis 2,00 m verlegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis. Die Zustimmung zum Einbau wird erteilt.
Die Leitung ist wegen eines möglichen Fahrradweges entlang dieser Strecke entsprechend tief zu legen.
Eventuell später notwendige Umlegungen sind zu Lasten des Betreibers auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Breitbandversorgung Start des Auswahlverfahrens der noch verbleibenden "weißen Flecken"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das Gemeindegebiet Türkenfeld mit den Ortsteilen Zankenhausen und Pleitmannswang ist weitgehend mit Glasfaserleitungen für das „schnelle Internet“ versorgt. Eine flächendeckende Versorgung konnte jedoch nicht erreicht werden, da einige Randbereiche des Gemeindegebietes bisher immer noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind. Die Investitionskosten für Breitbandanschlüsse werden nach wie vor über das Bayerische Breitbandzentrum gefördert. Die für eine Förderung zu beachtenden Vorgaben sind im Detail in der Breitbandrichtlinie geregelt. Hierzu sind gemäß dieser Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Zunächst sind eine Bestandsaufnahme und eine Markterkundung unerlässlich.
Hierbei bittet die Gemeinde Türkenfeld die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten IST-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren soll. Im Anschluss daran wird eine „Ist-Versorgungs-Karte“ erstellt.
Für Teilgebiete in der Gemeinde Türkenfeld wird nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie noch eine förderungsfähige Unterversorgung bestehen. Diese Gebiete können dann durch die Gemeinde Türkenfeld ausgeschrieben werden. Dazu stehen der Gemeinde erhebliche Fördergelder zur Verfügung  (590.000 € / 80% Förderquote).
Um eine ausreichende Zukunftssicherheit des auszubauenden Gebietes zu gewährleisten, sollte eine Versorgungsrate von mindestens 200Mbit/s im Download gefordert werden, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden kann, dass in absehbarer Zeit ein erneuter Ausbau des Netzes erforderlich wird. Der jeweilige Hausanschluss sowie die damit verbundenen Kosten sollen über die Förderung mitabgedeckt werden, sofern diese im Rahmen einer Nachfragebündelung beauftragt werden.
Die Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet und das Markterkundungsverfahren werden im Rahmen von Beratungsleistungen vom Ingenieurbüro XXX , als öffentlich bestellter Sachverständiger für Netze und Dienst in der Telekommunikation, begleitet. Die Kosten für diese Beratungsleistungen sind im Rahmen der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bis maximal 50.000 € förderfähig. Die Förderung erfolgt unabhängig von einer späteren Bewilligung einer Projektförderung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau der noch verbleibenden unterversorgten Gebiete zu starten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 13

Pressetaugliche Texte

Gemeindliche Gebäude;
Vergabe für die Wiederholungsprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel (nach 1 Jahr)

Sporthalle Türkenfeld
hier: Turnusmäßiger Austausch der Brandmelder

Grund- und Mittelschule Türkenfeld;
Vergabe Elektroarbeiten

Grund- und Mittelschule Türkenfeld
Hier: Vergabe von Malerarbeiten in
a) 3 Klassenzimmern
b) Umkleiden und Duschen in der Sporthalle

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14. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öffentlicher Teil vom 06.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 14

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.11.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö 15
Datenstand vom 18.02.2020 12:52 Uhr