Datum: 15.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Feststellungsbeschluss
4 Antrag auf Grabungerlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG; Abbruch einer Werkstatterweiterung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4, 188 der Gemarkung Türkenfeld
5 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"
6 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"
7 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung, Windfang, Dachgaube und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld
8 Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld
9 Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd"
10 Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen
11 Personalangelegenheiten Einführung der München-Großraumzulage als Ersatz für die Ballungsraumzulage
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.12.2019
13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö 1
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2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 11.09.2019 wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.08.2019, Umweltbericht vom 10.07.2019 gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfs fand in der Zeit vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Verfahren nach § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 06.12.2019.

Beschluss 1

Abwägung der Stellungnahme (Nr. 10) im Verfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu Leitpflanzungen.
Der Gemeinderat beschließt, der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Leitpflanzungen nachzukommen und diese in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägung der Stellungnahmen (Nr. 34) im Verfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu A) Fuß- und Radwege.
Der Gemeinderat beschließt, das Radwegekonzept des Landkreises mit den Darstellungen auf dem Geoportal (www.topplan.de/ffb) erneut zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungs- und Beschlussvorschlag des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München zu behandeln. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird nachgegangen, diese werden so beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Da sich aus dem Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind, keine Änderungen ergeben, die ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich machen, sondern nur ergänzt oder redaktionell geändert werden, soll der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt, dass die im Verfahren nach § 4a BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen insoweit zu berücksichtigen sind, wie es im Abwägungsbeschluss beschlossen wurde.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 15.01.2020, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Darstellungen, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Flächennutzungsplan dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung nach § 6 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Grabungerlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG; Abbruch einer Werkstatterweiterung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4, 188 der Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

In der Gemeinderatssitzung am 10. Juli 2019 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie Abbruch einer Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Der Bauantrag wurde dem Landratsamt Fürstenfeldbruck übersandt.
Nun ist noch eine Grabungserlaubnis im Sinne des Denkmalschutzes notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Grabungserlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG im Rahmen des Bauantrages zum Abbruch einer Werkstatterweiterung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 der Gemeinde Türkenfeld nach Art. 15 BayDSchG behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld soll ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 10,60 m x 9 m errichtet werden. Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,35 m. Das Dach wird als Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 22° errichtet. Am Gebäude ist eine Garage mit einer Grundfläche von 36,66 m² geplant. Die Garage ist mit Flachdach geplant.

Der einfache Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ sieht eine max. GRZ von 0,26 vor, welche aber z.B. durch Zufahrten bis zu einer Gesamt-Grundflächenzahl von 0,50 überschritten werden kann.

Für das Vorhaben wird eine Befreiung von dieser Festsetzung beantragt. Das Vorhaben mit Zufahrt hat eine Gesamt-GRZ von 0,57 was sich durch die Lage des Grundstücks in zweiter Reihe begründet.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11  nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird zum Bauantrag und zur Befreiung von der Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Gesamt-GRZ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

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6. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Auf dem 789 m² großen Grundstück, welches sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ befindet soll ein Dreispänner mit zwei Garagen und vier Stellplätzen errichtet werden.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 16,00 m x 11,00 m. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 9,95 m. Das Gebäude soll ein Mansarddach mit einer Dachneigung von 38 und 25°.
Das Gebäude beinhaltet drei Wohneinheiten. Die Gesamt-GRZ beim Vorhaben beträgt 0,496.

Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ werden eingehalten.

In der vorliegen Planung werden drei Garagen an die Grundstückgrenze geplant.
Im Gesamten ergibt sich daraus eine Grenzbebauung von 18 m. Gemäß Art. 6 BayBO ist eine maximale Grenzbebauung von 15 m zulässig.
Bei einem Telefonat am 08.01.2020 mit dem Antragsteller sah dieser vor, eine Garage durch einen Stellplatz zu ersetzen. Dies wurde am 09.01.2020 in der Planung ergänzt.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung, Windfang, Dachgaube und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das 604 m² große Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

An das bestehende Gebäude soll auf der Westseite eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 3,76 m x 7,96 m angebaut werden. Der Anbau erhält ein Pultdach mit 4° Dachneigung.
Auf der Südseite wird ein 4,42 m² großer Windfang angebaut.
Im Obergeschoss ist auf der Nordseite eine Spitzgaube geplant. Diese hat eine Breite von 2,22 m und eine Höhe von 2,99m.

An der nord-östlichen Grenze ist die Errichtung einer Doppelgarage geplant. Diese Garage hat eine Grundfläche von 43,89 m² (6,00 m x 7,70 m). Die Garage ist mit Pultdach und einer mittleren Wandhöhe von 3,625 m geplant. Die Dachneigung beträgt 4°.
Die Garage löst auf Grund der Höhe Abstandsflächen aus.
Da diese nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommen, werden isolierte Abweichungen von den Abstandsflächen beantragt.
Eine Abweichung ist erforderlich zwischen Garage und Haus sowie zum nördlichen Grundstück.

Die Abstandsfläche zum östlichen Grundstück soll durch Abstandsflächenübernahmeerklärung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/7 Gemarkung Türkenfeld zu liegen kommen. Diese Erklärung liegt unterzeichnet vor.

Die Abstandflächenproblematik wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft ( Art. 59 BayBO)

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Terrassenüberdachung, des Windfangs, der Dachgaube sowie der Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Ebenso wird das Einvernehmen zu den beiden isolierten Abweichungen und zur Abstandflächenübernahme erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 10.04.2019 wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Abweichung nicht erteilt.

Die Pläne wurden nun geändert. Auf der Ostseite ist nun 20 cm mehr Grenzabstand. Eine Abweichung ist nun nicht mehr notwendig.
Eine weitere Änderung ist der geplante Geländeverlauf im Bereich der Terrasse. Dieser wird an den natürlichen Geländeverlauf angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/22 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. .  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“. Das Grundstück ist mit einem Lebensmittelmarkt bebaut.

Für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes liegt ein Vorbescheid aus dem Jahr 2011 mit Verlängerungen vor.

Der Anbau ist auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes geplant. Der Anbau hat eine Grundfläche von 350,05 m². Der eingeschossige Anbau ist mit Satteldach und einer Dachneigung von 18,4° geplant. Die Wandhöhe beträgt 4, 75 m.

Das Grundstück hat eine Größe von 6.957 m². Die GRZ mit der Erweiterung beträgt 0,22 ,
die GRZ II 0,635.

Auf dem Grundstück sind 69 Stellplätze vorhanden. Zehn entfallen durch das Vorhaben, aber es werden 45 neue hergestellt. Insgesamt sind dann 104 Stellplätze vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Bauherr wird angehalten, die Parkfläche mit einem regendurchlässigen Belag auszustatten, auf dem Parkplatz Baumpflanzungen vorzusehen und auf dem Dach des Lebensmittelmarktes eine Photovoltaik-Anlage zur eigenen Stromversorgung anzubringen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 18

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen sollen zwei Doppelhaushälften errichtet werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 13,00 m x 12,00 m. Das Gebäude wird mit einer Wandhöhe von 6,50 m und einem Satteldach mit 35° Dachneigung geplant.
Pro Doppelhaushälfte werden zwei Stellplätze errichtet, eine Garage und ein Stellplatz.
Beantragt wird der Erlass eines Vorbescheides.

Das Grundstück hat eine Fläche von 1.130 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Bereits im Jahr 2013 wurde der Antrag auf Vorbescheid im Gemeinderat behandelt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Bei einer 2010 statt gefundenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen nur unter Einbezug der Fl. Nr. 178/3 sowie einer Teilfläche aus Fl. Nr. 178 überplant werden kann.
In einem Schreiben aus September 2013 teilte das Landratsamt mit, dass die derzeitige Bebauung östlich und westlich auf gleicher Höhe des betroffenen Grundstücks endet. Das Landratsamt hält hier ein Planungsbedürfnis für gegeben (Bebauungsplan/Ortsabrundungssatzung), da das Bauvorhaben nicht von drei Seiten von Bebauung umgeben ist und es sich hier um eine spornartige Entwicklung in den Außenbereich hinaus handelt.

Seit 2013 ergaben sich gegenüber dieser Auffassung keine Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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11. Personalangelegenheiten Einführung der München-Großraumzulage als Ersatz für die Ballungsraumzulage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld gewährt als zusätzliche freiwillige Leistung seit 01.01.2015 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Ballungsraumzulage, die aus einem Grundbetrag (derzeit 126,62 €) und einem Kinderzuschlag (derzeit 33,77 €) besteht.  
Anspruch auf diese Ballungsraumzulage haben bisher nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Hauptwohnsitz im „Verdichtungsraum München“ (gemäß der Verordnung über das Landesent-wicklungsprogramm Bayern; LEP) liegt und deren Grundgehalt hinter einem Grenzbetrag (derzeit brutto 3.674,01 €) zurückbleibt. Ferner wird für jedes Kind, für das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kindergeld erhalten ein Kinderzuschlag gewährt. Beschäftigte die ihren Hauptwohnsitz in anderen Gemeinden haben, z.B. Eching, Geltendorf, Moorenweis erhalten die Ballungsraum-zulage nicht.

Im Oktober 2019 einigten sich die Tarifvertragsparteien Ver.di und die Landeshauptstadt München über die Erhöhung der „München-Zulage“. Die Landeshauptstadt München will damit als soziale und attraktive Arbeitgeberin die hohen Lebenshaltungskosten in München kompensieren und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Aber auch im Münchner Umland suchen die Kommunen händeringend in allen Bereichen nach Fachpersonal und befürchten, dass ein Alleingang der Landeshauptstadt München Fachkräfte abzieht. Der Arbeitgeberverband KAV Bayern hat seine Mitglieder ermächtigt, nach dem o.g. Tarifabschluss eine entsprechende Zulage nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 einzuführen und ermöglicht damit den Mitgliedern in der Gebietskulisse „Großraum München“ alternativ zur Ballungsraumzulage ab dem 01.01.2020 eine „Großraumzulage München“ bis zur vereinbarten Höhe zu zahlen (siehe Tabelle)
Im Unterschied zur bisherigen Ballungsraumzulage wird die neue Großraumzulage allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt, unabhängig von deren Hauptwohnsitz. Die Grenzbeträge entfallen, dafür richtet sich die Höhe der Großraumzulage nach der jeweiligen Entgeltgruppe.

Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen
EG  1 – 9c  TVöD
EG  S2 – S15 Sozial-u.Erziehungsdienst
270,00 €
Beschäftigte der höheren Entgeltgruppen
EG 10 – 15  TVöD
EG S16 – S18 Sozial-u.Erziehungsdienst
135,00 €
Für jedes kindergeldberechtigte Kind

50,00 €  bzw.  25,00 €
Auszubildende
BerufspraktikantInnen

140,00 €

Die Zulagen werden, wie bisher, entsprechender der individuellen Arbeitszeit gekürzt.

Für Beamte ist die Großraumzulage noch nicht vorgesehen, hier greift weiter Art. 94 des Bayerischen Besoldungsgesetzes, welches auf die Rechtsgrundlagen der Ballungsraumzulage verweist. Für eine entsprechende Angleichung ist zunächst die Landesregierung zuständig.  

Beschluss

  1. Beschluss:
  1. Die Gemeinde Türkenfeld (Arbeitgeber) gewährt den Beschäftigten ein Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV in der Fassung der 2. Änderungstarif-vereinbarung.
  2. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  3. Die Höhe der Zulage richtet sich nach § 3 und 4 öTV A 35
  4. Die Großraumzulage entfällt ersatzlos
  1. und mit sofortiger Wirkung, wenn die Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind
  2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.
  1. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage zu widerrufen,
  1. wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist
  2. wenn die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Türkenfeld für derartige freiwillige Leistungen nicht mehr garantiert ist und wirtschaftliche und haushaltsrechtliche Gründe gegen eine Weitergewährung sprechen.
             Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Türkenfeld ist nur anzunehmen, wenn
  • der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist,
  • die mittelfristige Haushalts- und Finanzplanung unter Berücksichtigung eventueller Fehlbeträge ausgeglichen ist,
  • die nach § 22 Abs. 1 KommHV-K erforderliche Höhe der Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt erreicht wird.

  1. Beschluss:
Mit Beschlussfassung über die Gewährung der Großraumzulage München wird die Zahlung der seit 01.01.2015 eingeführten Ballungsraumzulage eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö informativ 12

Pressetaugliche Texte

Linsenmann-Saal
Vergabe Tischanlage

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13. Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö 13

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 04.12.2019 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö 14
Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr