Datum: 22.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde
2 Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erweiterung Lagerplatz Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nr. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld, Zustimmung zum Vorentwurf
3 Gemeinde Moorenweis, 2. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich "An der Türkenfelder Straße" - Beteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
4 Antrag auf Baugenehmigung; Einbau einer Dachgaube im Anbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/2 Gemarkung Türkenfeld
5 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld
6 Antrag auf Baugenehmigung; Anbau eines Archivraums im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen
7 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines Bauernhauses mit ehemaligem Ökonomieanteil in 4 Wohneinheiten und ein Tanzstudio Fl. Nr. 1 Gemarkung Zankenhausen
8 Erlass von Gebühren in den Kindertageseichrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie
9 Jahresrechnung 2018 - Ergebnis Ergebnis der örtlichen Jahresrechnung
10 Jahresrechnung 2018 Feststellung und Entlastung
11 Vorlage der Jahresrechnung 2019
12 Bericht aus der Kämmerei - I / 2020
13 Mahnung und Vollstreckung in Zeiten der Corona-Krise
14 Bewilligung des Ehrensoldes an den ausgeschiedenen Ersten Bürgermeister Pius Keller
15 Fortschreibung Nutzungsvereinbarung „Drexl-Hof“ im Zuge des geplanten Ausbaus / hier: Zustimmung des Gremiums zur angepassten allgemeinen Nutzungs-Vereinbarung sowie insb. zum Ausbau-Vorhaben
16 Linsenmannsaal Benutzungs- und Entgeltordnung
17 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
18 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 04.03.2020 öff. Teil
19 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 1

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in die Tagesordnung lässt Bgm. Keller darüber abstimmen, den
TOP 8.) „Erlass von Gebühren in den Kindertageseinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie“
in die Sitzung aufzunehmen.



Keine Fragen aus dem Zuhörerraum.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den
TOP 8.) „Erlass von Gebühren in den Kindertageseinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie“
in die Sitzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erweiterung Lagerplatz Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nr. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld, Zustimmung zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 2

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 10. Juli 2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Lagerplatzes Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF Gemarkung Türkenfeld beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Vom Planungsverband wurde ein Entwurf gefertigt.
Der Planungsverband hat einen Ausgleichsbedarf von 729 m² ermittelt. Dieser Ausgleich soll auf der Fl. Nr. 861 Gemarkung Zankenhausen eingebracht werden. Eine privatrechtliche Regelung ist hier schon in Bearbeitung (Notarvertrag). Dies wurde mit dem Landratsamt besprochen.

Nachtrag vom 22.04.2020:
Aus Sicht des Antragstellers sind noch folgende Punkte zu ändern:

-Die Baulinie im Bereich des geplanten Wohnhauses (oranger Bereich im süd-östlichen Bereich) soll als Baugrenze ausgeführt werden.

-6.1 bei der Dachform soll symmetrisch gestrichen werden;
die bestehende Halle hat ebenfalls kein symmetrisches Dach, dies ist für die gewerbliche Nutzung und auch solartechnisch besser.

-6.1 die Dachneigung von Satteldächer soll 18-40° und bei Pultdächer 6-23° betragen

-6.1.1 soll um Blechdach ergänzt werden

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf in der Fassung vom 22.04.2020 zur Kenntnis. Der Entwurf ist um die Punkte des Antragstellers zu ergänzen bzw. abzuändern. Die weiteren Verfahrensschritte sind auf dieser Grundlage in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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3. Gemeinde Moorenweis, 2. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich "An der Türkenfelder Straße" - Beteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 3

Pressetaugliche Texte

Das von West nach Ost um rd. 4,50 m abfallende Planungsgebiet befindet sich ca. 200 m entfernt vom südlichen Ortsrand von Moorenweis (Baugebiet Stiegelfeld), am Kreisverkehr zwischen der St 2054 sowie der FFB 3 Richtung Türkenfeld.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Türkenfelder Straße“ umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha. Das Baugebiet ist im westlichen Bereich (Baugrundstück 2, Fl. Nr. 678/9) bereits mit einem Gewerbebetrieb (Kfz-Betrieb mit Betriebsleiterwohnung) bebaut. Das östliche, noch unbebaute Baugrundstück 3 wird derzeit als Lagerfläche genutzt.

Der Betriebsinhaber und Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 678/9 beantragte im Oktober 2018
die Errichtung einer Kaltlagerhalle, nördlich seiner bestehenden Kfz-Werkstatt, da die Lagerkapazitäten für einen reibungslosen Betriebsablauf nicht mehr ausreichten. Mit Errichtung der Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung wurde der nordöstliche Bereich des Baufensters gärtnerisch gestaltet und angelegt. Für den Bau der Kaltlagerhalle ist die teilweise Verschiebung des nördlichen Bauraumes um 10 m nach Westen erforderlich, um die mittlerweile gut angegangene Bepflanzung im Nordosten zu erhalten. Eine Änderung der zulässigen Nutzungsmaße ist für die Lagerhalle nicht geboten.

Als weiterer Antrag des o.g. Grundstückseigentümers wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 für die Fl.Nr. 678/10 die Vergrößerung der überbaubaren Fläche, die freie Wahl der Firstrichtung (O/W bzw. N/S) sowie die Anhebung der zulässigen Grundfläche von derzeit 715 m² auf 1.050 m² behandelt. Nachdem im Vergleich zu den übrigen Gewerbegebieten in Moorenweis beim vorliegenden Baugrundstück die zulässige Grundfläche sehr niedrig festgesetzt wurde (GRZ 0,27), wird die beantragte Anhebung auf 1.050 m² (GRZ 0,40) als städtebaulich verträglich angesehen. Das erhöhte Maß der Nutzung ermöglicht die wirtschaftliche Errichtung einer neuen Gewerbehalle im Planungsgebiet. Im bisher festgesetzten Bauraum kann der geplante Neubau nicht umgesetzt werden, daher wird die überbaubare Fläche vergrößert. Durch die beiden beantragten Änderungen der Bauräume entfallen 5 bzw. 4 festgesetzte „Flächen für Stellplätze“. Die jeweils erforderlichen Stellplätze können im Bereich der überbaubaren Flächen bzw. bei Fl.Nr. 678/9 auf der „Ausstellungsfläche für Kfz“ nachgewiesen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld erhebt im Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Türkenfelder Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung; Einbau einer Dachgaube im Anbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/2 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 4

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 1361/2 Gemarkung Türkenfeld liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das 572 m² große Grundstück ist mit einem Wohnhaus und einem Anbau bebaut.
In diesem Anbau soll nun eine Dachgaube in Form einer Schleppgaube erhalten. Die Gaube hat eine Breite von 1,75 m und eine Höhe von 80 cm.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Einbau der Dachgaube  auf dem Grundstück Fl. Nr. 1361/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 9

Pressetaugliche Texte

Im nördlichen Teil des 1.573 m² großen Grundstücks soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen errichtet werden.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist der zu bebauende Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 12,00 m x 10,00 m. Die Garage mit Abstellraum und Technikraum hat eine Grundfläche von 10,365 m x 7,875 m. Die Wandhöhe des Wohngebäudes beträgt 4,655 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 38°.

Ein Vorhaben ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei der Überprüfung der Entwässerungspläne wurde festgestellt, dass die Erschließung nicht bis zum Grundstück gesichert ist. Der bestehende öffentliche Kanal endet beim Grundstück Emminger Weg 6 (nördliche Grundstücksgrenze).

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde im Sinne von § 36 BauGB wird nicht erteilt, da die Zulässigkeitsvoraussetzung aus § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (gesicherte Erschließung für Wasser und Kanal) nicht gegeben ist – die aber in einem 2. Schritt von der Gemeinde  geklärt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung; Anbau eines Archivraums im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Über dem bestehenden, eingeschossigem Geräteraum soll ein Archiv errichtet werden. Dieser Anbau hat eine Fläche von 6,40 m x. 2,00 m. Das geplante Pultdach hat eine Dachneigung von 10°.
Das Vorhaben bedarf einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO von den Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO. Die erforderliche Abstandsfläche für den beantragten Anbau überdeckt sich mit der des bestehenden Nachbargebäudes und kommt teilweise mit einer Fläche von 0,59 m x 1,66 m auf dem Nachbargrundstück zu liegen.
Das bestehende Nachbargebäude auf Fl. Nr. 22 ist eine Grenzbebauung und hält für sich die notwendigen Abstandsflächen nicht ein. Beide Grundstücke sind im Eigentum der Bauherren.

Beschluss 1

Gemäß Art 49 GO ist Gemeinderätin Gangjee-Well von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

Bgm. Keller lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat den Antrag zum Anbau eines Archivraumes im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Auch das Einvernehmen nur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines Bauernhauses mit ehemaligem Ökonomieanteil in 4 Wohneinheiten und ein Tanzstudio Fl. Nr. 1 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 7

Pressetaugliche Texte

Beim Landratsamt Fürstenfeldbruck wurde die Nutzungsänderung eingereicht.
In der Sitzung vom 13.09.2017 wurde die Nutzungsänderung des ehemaligen Ökonomieteils in ein Tanzstudio bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Im Rahmen der Genehmigung wurde festgestellt, dass auch die vier Wohnungen in EG und OG nicht genehmigt sind.

Der ehemalige Ökonomieteil des bestehenden Gebäudes wurde zu einem Tanzstudio umgenutzt. Im Erdgeschoss entsteht Wohnung 1. Im ersten Stock entstehen drei Wohnungen. Die Wohnungen im Dachgeschoss sind Bestand und wurden mit der Errichtung der sieben Dachgauben im Jahr 1995 genehmigt.

Das Grundstück hat eine Größe von 15.309 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Es befinden sich 20 Stellplätze auf dem Grundstück. Dies entspricht den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung.

Das Vorhaben bedarf einer Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandflächen Gem. Art. 6 Abs. 5 BayBO.
Auf der Ostseite wird die Abstandsfläche über die erlaubten 16 m halbiert. Das Mindestmaß von 3 m bis zur Grundstücksgrenze wird eingehalten. Die Gebäudelänge beträgt 23,36 m. Daher kann für die restliche Abstandsfläche über 7,35 m x 5,50 keine Halbierung vorgenommen werden und die Mindestabstandsfläche nicht eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Bauerhauses mit Ökonomieanteil in 4 Wohneinheiten und ein Tanzstudio auf dem Grundstück Fl. Nr. 1 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Erlass von Gebühren in den Kindertageseichrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus sind die Kindergärten und die Grund- und Mittelschule seit Mitte März geschlossen – es findet nur noch eine Notbetreuung für Kinder statt, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Eltern müssen jedoch gemäß unserer Kindergartengebührensatzung weiter die fälligen Beiträge zahlen.
In seiner Regierungserklärung am 20.04.2020 kündigte Ministerpräsident Söder an, dass der Freistaat Bayern für die kommenden drei Monate – also Mai, Juni und Juli -  die Kindergarten-gebühren übernimmt. In welcher Art und Weise diese Gebührenübernahme von statten gehen soll, ist noch nicht bekannt.

Viele Eltern haben sich bereits bei der Gemeindeverwaltung erkundigt, ob denn die Gebühren weiterhin auch während der staatlich verordneten Schließung erhoben werden. Für April und Mai wurden noch keine Gebührenbescheide erstellt.

Aufgrund der Schließung der Kindergärten ab 16.03.2020 könnte der Gemeinderat die Kindergarten- bzw. Krippengebühren bereits ab April erlassen um einer finanziellen Belastungen für die Eltern entgegenzuwirken.
Kindergartengebühren werden weiterhin erhoben, wenn ein Kind eine Notbetreuung in Anspruch nimmt. Hier könnte neben der Monatsgebühr auch eine tageweise Gebührenabrechnung erfolgen, entsprechend dem Betreuungsaufwand.

Ebenso erhebt die Gemeinde für die Offene Ganztagsschule Gebühren für Verbrauchsmaterial. Auch hier findet nur eine Notbetreuung statt. Für die Monate April bis voraussichtlich Juli 2020 könnte diese Gebühr den Eltern wieder erstattet werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der staatlich verordneten Schließung der Kindertages-einrichtungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus, die Kindergartengebühren ab April bis voraussichtlich Juli 2020 zu erlassen. Im Falle einer Notbetreuung werden entsprechend dem Betreuungsaufwand weiterhin Kindergartengebühren erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für Verbrauchsmaterial an der Offenen Ganztagsschule für die Monate April bis voraussichtlich Juli 2020 zu erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Jahresrechnung 2018 - Ergebnis Ergebnis der örtlichen Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 9

Pressetaugliche Texte

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Johannes Wagner, berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2018.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.


Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

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10. Jahresrechnung 2018 Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2018 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 8.502.407,72 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 1.683.889,36 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2018“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2018, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 11

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2019 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2019 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2020.

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 mit Anlagen und Rechenschaftsbericht zur Kenntnis

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 mit Anlagen und Rechenschaftsbericht zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bericht aus der Kämmerei - I / 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö informativ 12

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 31.03.2020 vor.

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13. Mahnung und Vollstreckung in Zeiten der Corona-Krise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, wurden u. a. auch eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder haben sich jeweils mit ‎Schreiben vom 19.03.2020 daher darauf geeinigt, dass es angezeigt ist, geschädigten ‎Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten ‎entgegenzukommen.
Neben den Erleichterungen, die das Bayerische Finanzministerium auf den Weg gebracht hat, kann die Gemeinde Türkenfeld ihren Gewerbetreibenden, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderem Maße zu leiden haben, Unterstützung anbieten. Bei den betroffenen Unternehmen kann - auf Antrag* - die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zu erleichterten Bedingungen gestundet bzw. herabgesetzt werden. Zeitgleich sollten diese Unternehmen den Antrag auf Herabsetzung des Steuermessbetrages bei ihrem Finanzamt stellen, damit die Finanzverwaltung einen geänderten Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid erlassen kann.

Die zinslose Stundung bzw. die Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bis zum Jahresende sollen den wegen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen Unternehmen möglichst unbürokratisch und schnell gewährt werden.

In diesem Zuge kann die Gemeinde auch über weitere Erleichterungen hinsichtlich weiterer Zahlungsverpflichtungen entscheiden. Denkbar wäre hier – auf Antrag - Gebühren und Beiträge zu erleichterten Bedingungen bis zum Jahresende zu stunden, sofern der oder die Zahlungspflichtige nachweisen kann, durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein.

Durch die Stundung wird die Fälligkeit hinausgeschoben, sodass während des Zeitraums der Stundung Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind und Säumniszuschläge nicht anfallen.
Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für diese Stundungen sollten keine strengen Anforderungen gestellt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den wegen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen Unternehmen auf Antrag, die Herabsetzung bzw. zinslose Stundung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bis zum Jahresende 2020 zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Steuerpflichtigen auf Antrag, Gebühren und Beiträge zu erleichterten Bedingungen bis zum Jahresende zu stunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bewilligung des Ehrensoldes an den ausgeschiedenen Ersten Bürgermeister Pius Keller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

In Art. 59 und 60 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) sind die Voraussetzungen für den Pflichtehrensold sowie die Höhe des Ehrensolds geregelt.
Demnach hat ein früherer ehrenamtlicher erster Bürgermeister einen Rechtsanspruch auf Ehrensold, wenn er mindestens 12 Jahre lang das Amt eines ersten Bürgermeisters in derselben Gemeinde bekleidet hat. Er muss das 60. Lebensjahr vollendet haben. Zudem darf er außer einem Übergangsgeld keine Versorgung aus einer Tätigkeit als erster Bürgermeister erhalten; unschädlich sind Rentenansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Für die Bewilligung des Ehrensolds an den zum 30.04.2020 ausscheidenden Ersten Bürgermeisters Pius Keller treffen alle Voraussetzungen des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 KWBG zu.

Der Ehrensold beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Brutto-Aufwandsentschädigung.
Höhe des Ehrensoldes ab 01.05.2020:   1/3 aus 4.683,69 Euro =  1.561,23  Euro

Der Ehrensold nimmt an den linearen Erhöhungen - analog der Besoldungserhöhungen für Beamte - teil.

Beschluss 1

Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen
2. Bgm. Staffler lässt über die Befangenheit abstimmen und übernimmt den Vorsitz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dem ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister Pius Keller, mit Ausscheiden aus dem Amt ab 01.05.2020 den Ehrensold in Höhe von monatlich 1.561,23 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Fortschreibung Nutzungsvereinbarung „Drexl-Hof“ im Zuge des geplanten Ausbaus / hier: Zustimmung des Gremiums zur angepassten allgemeinen Nutzungs-Vereinbarung sowie insb. zum Ausbau-Vorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 15

Pressetaugliche Texte

Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Türkenfeld mit der Familie Drexl eine Nutzungsvereinbarung bzgl. ihrer Hoffläche im Ortszentrum unserer Gemeinde geschlossen. Im Zuge des geplanten Ausbaus ist eine Fortschreibung dieser Vereinbarung notwendig. Nach Rücksprache mit dem ALE soll die Vereinbarung zukünftig aus zwei Teilen bestehen, wobei die Befassung im öffentlichen Teil der Sitzung die übergreifende Vereinbarung zum Inhalt hat (siehe Anhang): Dieser Teil enthält, wie beschrieben, die Grundsatzvereinbarung bzgl. öffentlicher Nutzung des Platzes sowie eine Zustimmung der Familie Drexl zum angestrebten Ausbau (inkl. Variante). Bestandteil dieser Vereinbarung ist auch die Ausbau-Planung. => Dieser Vertragsteil wird nach Zustimmung durch den Gemeinderat sowie Unterzeichnung durch die Familie Drexl an das ALE sowie die Teilnehmergemeinschaft weitergeleitet und ist Grundlage für alle weitergehenden Beschlüsse in den entsprechenden Gremien (insb. Teilnehmergemeinschaft). Der vorliegende Vereinbarungstext wurde durch Ersten und Zweiten Bürgermeister mit dem ALE und der Eigentümerfamilie Drexl abgestimmt. Beide Parteien (ALE und Familie Drexl) haben sich im Vorfeld schriftlich (ALE) und mündlich (Familie Drexl) einverstanden erklärt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung der Vereinbarung durch Familie Drexl soll umgehend nach positiver Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.
Redaktioneller Hinweis: Die heute vorgelegte Vereinbarung entspricht der in der letzten GR-Sitzung durch 2. Bgm. Staffler mündlich avisierten Beschlussvorlage. Das Dokument ist abgestimmt mit dem ALE sowie Familie Drexl.

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt den Ausbau des Drexl-Hofes im Rahmen der Dorfentwicklung sowie die damit einhergehende zeitlich festgeschriebene öffentliche Nutzung. Gleichzeitig genehmigt bzw. beschließt der Gemeinderat die vorgelegte Nutzungsvereinbarung (Teil 1) in allen Teilen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese mit der Familie Drexl abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Linsenmannsaal Benutzungs- und Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 16
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Der Linsenmannsaal ist fertiggestellt und mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Es gingen bereits einige Anfragen bei der Gemeinde ein, den Saal für diverse Veranstaltungen nutzen zu können.
Um die einzelnen Nutzungen mit Nutzungsbedingungen, Fragen zur Haftung sowie den Nutzungsentgelten zu regeln, ist eine Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Damit kann die Gemeinde mit künftigen Nutzern privatrechtliche Nutzungsverträge abschließen, die alle erforderlichen Regelungen enthält.

Beschluss

Der Gemeinderat vertagt den TOP. Das neue Gremium soll darüber abstimmen.
Die  Vereinsvorstände, die diesen Saal voraussichtlich mieten / nutzen möchten, sollen ihre Anregungen zur Vereinbarung melden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 17

Pressetaugliche Texte

Kanalnetz, Pumpstation in der Kreuzstraße, Reparatur defekte Pumpe

Abwasserbeseitigung, Ausrüsten der Abwasseranlagen Türkenfeld mit Fernwirksystem

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18. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 04.03.2020 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 18

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 04.03.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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19. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 19

Pressetaugliche Texte

Verkehr
Die Statistik des fließenden und ruhenden Verkehrs 01.02.2020 bis 29.02.2020 ist im RIS und auf der Homepage einsehbar.

Fuß- und Radweg von Türkenfeld nach Eching,
Instandsetzung des Wegeabschnitts zwischen „Vogeltafel“ und Waldende Richtung Eching,
In der Sitzung vom 12.02.2020 wurde der Antrag aus der Bevölkerung behandelt. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird die Sanierung der Wegabschnitte in die Wege zu leiten.
Die Wege werden abgeschoben. Der Rückeweg bis zum Weg nach Eching wird mit Schotter aufgekiest. Der Wortführer wurde hierüber informiert.

Regionaldaten 2018 – Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat die Regionaldaten für 2018 bekannt gegeben. Die Daten können auf der Website unter www.pv-muenchen.de/regionaldaten/ eingesehen werden und werden am Sitzungstag ausgelegt.

Anfrage wegen Mobilfunkstandorte
Die Firma DSF Consulting hat sich im Auftrag der Firma ATC Germany Holdings GmbH an die Gemeinde gewandt. Es soll ein Mobilfunkstandort gefunden werden. Dieser befindet sich nord-östlich von Türkenfeld und soll die Bahnstrecke versorgen. Der Suchpunkt befindet sich neben dem Ammerseegymnasium. Der große Suchkreis liegt zwischen dem 10 Meter Masten und der Hochspannungstrasse. Die Maßnahme ist der Gemeinde anzuzeigen.

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, eines Schuppens und dreier Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld
Das Landratsamt FFB teilte mit Schreiben vom 12.03.2020 mit, dass das Vorhaben, das in der Sitzung vom 04.12.2019 TOP 6 öffentlich – behandelt wurde, nicht genehmigungsfähig ist.

4. Verlängerung der Baugenehmigung vom 10.12.2009 zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 164/5, Gem. Zankenhausen
Der Verlängerung des gemeindlichen Einvernehmens wurde im Verwaltungswege zugestimmt.



Letzte Sitzung im alten Gremium
Bürgermeister Keller verabschiedet sich nach 30 Jahren Tätigkeit im Gemeinderatsgremium. Er dankt seiner ganzen Verwaltung für die gute und vertrauensvolle Arbeit – ebenso den anwesenden Mitarbeiterinnen Frau Nadler und Frau Filgertshofer.

Sein Dank gilt allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für 6 Jahre anstrengende Arbeit im Gremium mit gut aber und auch schlecht getroffenen Entscheidungen. Aus dem Gemeinderat scheiden aus: GR´in Rosmarie König, GR Robert Müller, GR Valentin Schmitt, GR´in Lydia Staffler, GR Jörg Walcher und GR Johann Widmann. Jeder erhält eine Flasche Prosecco.

Sein besonderer Dank geht an den 2. Bürgermeister Emanuel Staffler. Es waren gute Jahre, in denen er immer auf dessen Unterstützung bauen konnte.
Bürgermeister Keller wünscht Emanuel Staffler auf dem neuen Weg eine glückliche Hand und Erfolg.

Auch der Presse (Frau Osmann) dankt Bürgermeister Keller für die sachliche Berichterstattung.

Zu Schluss wünscht Bürgermeister Keller allen Anwesenden alles Gute und Gesundheit.



2. Bürgermeister Staffler dankt Bürgermeister Keller, dessen Amtszeit in 8 Tagen enden wird, für seine Leistungen.
Sobald das wieder möglich sein wird, soll die Verabschiedung des Bürgermeisters und der ausscheidenden Gemeinderäte in einem förmlichen und feierlichen Rahmen erfolgen.

Die Amtsübergabe erfolgt am Montag, 04.05. im kleinsten Kreise im Rathaussaal.

Datenstand vom 02.06.2020 10:38 Uhr