Datum: 06.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des ersten Bürgermeisters
2 Vereidigung der Gemeinderäte
3 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
4 Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin
5 Wahl des dritten Bürgermeisters/ der dritten Bürgermeisterin
6 Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
7 Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
8 Erlass einer Geschäftsordnung
9 Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses
10 Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Schulverbands Türkenfeld
11 Festlegung eines neuen inhaltlichen Zuschnitts der Referate
12 Verteilung der Referate
13 Bestätigung Besetzung „Gemeindevertreter“ im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Türkenfeld
14 Berufung eines/einer Seniorenbeauftragten
15 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
16 Festsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters
17 Festsetzung der Entschädigungen der weiteren Bürgermeister
18 Fragestunde
19 Arbeit des Gemeinderats in Zeiten von CORONA / Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 08.04.2020 mit dem Titel „Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse; ergänzende Hinweise"
20 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Vereidigung des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö 1

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist der neugewählte erste Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung zu vereidigen. Den Eid nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG). Dies ist Frau Irmgard Meißner.

GR’in Frau Meißner nimmt dem neugewählten ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler den in Art. 27 KWBG vorgeschriebenen Eid ab.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“

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2. Vereidigung der Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö 2

Pressetaugliche Texte

Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten öffentlichen Sitzung zu vereidigen. Den Eid oder das Gelöbnis nimmt der erste Bürgermeister ab (Art. 31 Abs. 4 GO). Zu vereidigen sind folgende neuen Gemeinderatsmitglieder:

  • Jürgen Brix
  • Michael Drexl
  • Bianca Epp
  • Rainer Griek
  • Marco Göbel
  • Irmgard Meißner
  • Dr. Veronica Winkler

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Michael Drexl, Rainer Griek, Marco Göbel, Irmgard Meißner und Dr. Veronica Winkler leisten den Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


Jürgen Brix und Bianca Epp geloben:

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

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3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister, wobei die Wahl eines weiteren, also Dritten Bürgermeisters im Ermessen des Gemeinderates liegt.
In Anbetracht der Zusammensetzung des Gemeinderats (4 Parteien bzw. Gruppierungen) wird die Wahl eines dritten Bürgermeisters vorgeschlagen.

Ein dritter Bürgermeister wäre ebenfalls ein kommunaler Wahlbeamter und hätte den Status Ehrenbeamter.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (GVRS), ist entsprechend zu ändern (TOP 7), ebenso ist die Entscheidung über die Zahl der weiteren Bürgermeister bei der Beschlussfassung der Geschäftsordnung (TOP 8 ) zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen weiteren, den zweiten Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin. Wählbar sind alle Personen, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO) in Verbindung mit Art. 39 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); wählbar ist danach jede Person, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat.
Die Wahlen haben in geheimer Abstimmung zu erfolgen (Art. 51 Abs. 3 GO). Daher wurde hierfür eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne aufgestellt.
Es wird vorgeschlagen die Wahlen vom Bürgermeister und einem Vertreter der Verwaltung durchführen zu lassen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO). Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 GO). Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein (Art. 51 Abs. 3 Satz 6 GO). Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51 Abs. 3 Satz 7 GO).
Nach der Wahl ist der zweite Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin nochmals zu vereidigen (Art. 27 Abs. 1 KWBG).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler, Herrn Hohenleitner und Frau Mang mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Wahl des dritten Bürgermeisters/ der dritten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen weiteren, den dritten Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin. Wählbar sind alle Personen, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO) in Verbindung mit Art. 39 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); wählbar ist danach jede Person, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat.
Die Wahlen haben in geheimer Abstimmung zu erfolgen (Art. 51 Abs. 3 GO). Daher wurde hierfür eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne aufgestellt.
Es wird vorgeschlagen die Wahlen vom Bürgermeister und einem Vertreter der Verwaltung durchführen zu lassen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO). Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 GO). Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein (Art. 51 Abs. 3 Satz 6 GO). Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51 Abs. 3 Satz 7 GO).
Nach der Wahl ist der zweite Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin nochmals zu vereidigen (Art. 27 Abs. 1 KWBG).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler, Herrn Hohenleitner und Frau Mang mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im Anschluss an die Wahl und nach Annahme der Wahl wird
der zweite Bürgermeister/die zweite Bürgermeisterin Herr/Frau ___________________

sowie
der dritte Bürgermeister/die dritte  Bürgermeisterin Herr/Frau ___________________

gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG durch den ersten Bürgermeister vereidigt.

„Ich schwöre/Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“


Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden:

„Ich schwöre/Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“

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7. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder.
Die Satzung vom 19.06.2002 entspricht teilweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand (Mustersatzung) und sollte deshalb neu erlassen werden.

Beschlüsse sind zu fassen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.
In der seit 19.06.2002 gültigen Fassung der Satzung wurde in § 3 Abs. 2 eine Entschädigung von 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungs-prüfungsausschusses festgelegt.

Im November 2017 wurde der elektronische Sitzungsdienst „Ratsinformationssystem“ eingeführt. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, die Beschlussvorlagen mit den zum Teil umfangreichen Anlagen in Papierform an die Gemeinderatsmitglieder zu versenden.

In der neuen Satzung muss § 5 – Weitere Bürgermeister – gemäß dem gefassten Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister angepasst werden.

Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Türkenfeld erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2,  23,  32, 33,  34 Abs. 2 und 4,  35 Abs. 1 Satz 2,  40,  41,  88 und  103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S 737), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister (§ 4), 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1)        Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:
den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats.
(2)        Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3)        Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1)        Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2)        Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungsprüfungsausschusses.
(3)        Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte auf Zeit.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 07.05.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.06.2002 außer Kraft.
Türkenfeld, den 07.05.2020
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungsprüfungsausschusses.


Im Übrigen gelten die Festsetzungen der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO) gibt sich jeder neu gewählte Gemeinderat mit Beginn der neuen Amtsperiode eine neue Geschäftsordnung.
In der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat die Zuständigkeiten und die Organisation der Gemeindeorgane im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung orientiert sich am Muster des Bayerischen Gemeindetags. Für die Gemeinde Türkenfeld spezifische Punkte, wie bspw. die bisherige Verfahrensweise mit der Einsetzung von Ausschüssen sowie die Anlagen (Referate, Rechnungsprüfungsausschuss, Ziele der Öffentlichkeitsarbeit) wurden ergänzt bzw. aus der bislang gültigen Geschäftsordnung entnommen.
Die nun vorliegende Fassung der Geschäftsordnung greift insbesondere das Thema „Digitalisierung“ auf und legitimiert bisher schon gelebte Praktiken wie z.B. die elektronische Einladung zu Sitzungen, den Umgang mit dem Ratsinformationssystem sowie generell den Umgang mit digitalen Kanälen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die Konkretisierungen wünschenswert und wichtig, weil diese die Türen zu modernen Arbeitsweisen öffnen.

Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Türkenfeld (GeschO) für die Amtszeit 2020 bis 2026 wurde allen neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt.  

Beschluss

  1. Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die besprochene Geschäftsordnung, die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil des Beschlusses ist.

  1. Beschluss

Mit dem Erlass der Geschäftsordnung geben die Gemeinderatsmitglieder ausdrücklich ihr Einverständnis zum Erhalt der Sitzungseinladungen in elektronischer Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Der Rechnungsprüfung sausschuss muss wie alle gemeindlichen Ausschüsse ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats darstellen; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften des Art. 33 Abs. 1 GO. Jedoch regelt Art. 103 Abs. 2 GO zwei Besonderheiten gegenüber den sonstigen Ausschüssen:
  • Für den Rechnungsprüfungsausschuss gilt eine Mindestzahl von drei und eine Höchstzahl von sieben Mitgliedern.
  • Der erste Bürgermeister kommt nicht als Vorsitzender des Ausschusses zu den übrigen Mitgliedern hinzu. Den Vorsitz hat eines der Ausschussmitglieder zu führen

Der Gemeinderat bildet gemäß Art. 103 Abs. 2 GO aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungs-ausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung. Bisher hatte dieser 5 Mitglieder.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld (GeschO) erfolgt die Verteilung der Ausschusssitze nach dem „Hare-Niemeyer-Verfahren“.
Den Vorsitzenden bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der bestellten Ausschussmitglieder.

Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren* erhalten
die CSU                2 Sitze
die Freien Wähler                1 Sitz
die Bündnis 90/Die Grünen                1 Sitz
die Dorfgemeinschaft                1 Sitz

*Die Vergleichsberechnung nach „Sainte-Legue/Schepers“ kommt zum gleichen Ergebnis


Der nachfolgend dargestellte Besetzungsvorschlag wurde im Vorfeld der konstituierenden Sitzung im Sinne eines konstruktiven Miteinanders zwischen den vier Fraktionen CSU / FW / B90-Grüne sowie Dorfgemeinschaft besprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der konstituierenden Sitzung auch andere Besetzungsvorschläge (= weitere Kandidaturen) für einzelne Positionen möglich sind.


Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.
Für den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Gemeinderäte vorgeschlagen:

1.) CSU:                        Werner Epp                Vertreter:        Michael Drexl
2.) CSU:                        Rupert Klaß                Vertreter:        Michael Schneller
3.) Freie Wähler:                Ulrich Herb                Vertreter:        Siegfried Schneller
4.) Bündnis 90/Die Grünen:        Jürgen Brix                Vertreter:        Rainer Griek
5.) Dorfgemeinschaft:                Gerhard Müller        Vertreter:        Stefan Zöllner

Als Vorsitzender wird vorgeschlagen:  Gerhard Müller

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Personen als Rechnungsprüfungsausschuss-mitglieder zu bestellen.

Der Gemeinderat bestimmt GR  Gerhard Müller zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Schulverbands Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) besteht die Schulverbandsversammlung aus den Ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Verbandsräte kraft Amtes). Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Verbandsrat in die Schulverbands-versammlung. Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer Verbandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbandsversammlung abzuberufen.

Aus der Gemeinde Türkenfeld besuchen – 188 - Schüler (Stichtag 1. Oktober 2019) die Verbandsschule. Somit entsendet die Gemeinde Türkenfeld zwei weitere Verbandsräte in die Schulverbandsversammlung.

Analog der Berechnung der Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss wird vorgeschlagen, die beiden Positionen anhand des Gemeinderatswahlergebnisses zu besetzen (= CSU und Freie Wähler).

Die Verbandsräte kraft Amtes werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 KommZG).
Für die anderen Verbandsräte bestellen die entsendeten Verbandsmitglieder jeweils Stellvertreter.

Beschluss

Außer dem Ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler werden zwei weitere Verbandsräte Schulverbandsversammlung bestellt:


1.) Mitglied          Werner Epp                        Stellvertreter: Irmgard Meißner

2.) Mitglied          Bianca Epp                        Stellvertreter: Marco Göbel

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Festlegung eines neuen inhaltlichen Zuschnitts der Referate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö 11

Pressetaugliche Texte

Wie vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagen, fand im Vorfeld der heutigen konstituierenden Sitzung ein intensiver Austausch zwischen den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten im Hinblick auf den zukünftigen inhaltlichen Zuschnitt der Referate statt. Ziel war es, wichtige gesellschaftliche Themen und Trends sowie gemeindliche Großprojekte mit Referentinnen und Referenten zu flankieren. Auch soll die Rolle der Referentinnen und Referenten in Zukunft noch stärker gelebt werden (z. B. Einbindung im Vorfeld von Beschlüssen, Zuordnung von Referenten als Ansprechpartner für definierte Interessensgruppen, etc.).

Auf Basis des erfolgten Austausches schlägt der Erste Bürgermeister die Schaffung folgender Referate vor:

#
Referat
konkrete Bezugspunkte bzw. Anknüpfungspunkte Richtung Bürgerschaft, Institutionen, ergänzende Informationen
1
Feuerwehren & Rettungswesen
FFW Türkenfeld, FFW Zankenhausen, Rotes Kreuz, …
2
Gewerbe
Gewerbeinitiative, alle Gewerbetreibende, …
3
Kindergärten / Kinderkrippe
Kindergarten Sumsemann / Kinderhaus Pfiffikus / zugehörige Elternbeiräte
4
Schule, Bildung und Inklusion
Grund- und Mittelschule (inkl. Mittagsbetreuung), zugehörige Elternbeiräte, Gemeindebücherei,
örtliche Träger der Erwachsenenbildung
5
gemeindliche Versorgungseinrichtungen (& Infrastruktur), Energiewende
Zweckverbände, Stadtwerke, Versorgungsunternehmen
(Wasser, Gas, Kanal, …), Ziel21, KlimaAktiv vor Ort, …
6
gemeindliche Liegenschaften
insb. wegen diverser anstehender Sanierungs-Maßnahmen, …
7
Dorfentwicklung & Ortsbild
Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung, ALE, Grünanlagenpaten, …
8
Natur & Umwelt  
 
Bund Naturschutz, örtliche Landwirte bzw. Bauernverband, …, analog zur Energiewende: Ziel21, KlimaAktiv vor Ort
9
Mobilität & Verkehrswende
AK Verkehr, Initiative "Fußwege" aus der Dorfentwicklung, neue Mobilitätsformen, …
10
Straßen- und Wegebau
Referat beinhaltet auch Gemeindestraßen, (Rad)-Wege, Wanderwege, …
11
Demographischer Wandel & Soziales
Nachbarschaftshilfe, Ökum. Sozialdienst, Seniorenbeirat auf Landkreisebene, …
12
Jugend, Familie & Integration
Verein „Wir für Kids“, Skate-Platz, gemeindliches Jugend- bzw. Freizeitprogramm, Asylhelferkreis, …
13
Kultur, Brauchtum & Ehrenamt
alle Kulturschaffenden, alle Ortsvereine, Gemeindeveranstaltungen wie z. B. Silvesterritt, Christkindlmarkt, inkl. Gemeinde-Patenschaft Oberdrauburg
14
Sport
aufgrund Größe & Bedeutung des TSV sowie der intensiv zu beleuchtenden Verlegung des Sportgeländes

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung der o. g. Referate; etwaige in der Vergangenheit gewählte Referatszuschnitte werden durch die o. g. Aufzählung vollständig ersetzt. Die Referate sollen wie bisher in der Geschäftsordnung des Gemeinderats verankert werden (Darstellung als Anlage) und sind hier mit aufzunehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Verteilung der Referate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates auf dem Beschlusswege bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuweisen. Artikel 46 Absatz 1 Satz 2 GO bestimmt, dass der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder beschließt.  

Der nachfolgend dargestellte Besetzungsvorschlag wurde im Vorfeld der konstituierenden Sitzung im Sinne eines konstruktiven Miteinanders zwischen den vier Fraktionen CSU / FW / B90-Grüne sowie Dorfgemeinschaft besprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der konstituierenden Sitzung auch andere Besetzungsvorschläge (= weitere Kandidaturen) für einzelne Positionen möglich sind.

Besetzung der Referate:
#
Referat

Besetzungs-
vorschlag
Abstimmungsergebnis
1
Feuerwehren & Rettungswesen

Rupert Klaß
17:0
1
Gewerbe

Ulrich Herb
17:0
3
Kindergärten / Kinderkrippe

Rainer Griek
17:0
4
Schule, Bildung und Inklusion

Bianca Epp
17:0
5
gemeindliche Versorgungseinrichtungen
(& Infrastruktur), Energiewende

Jürgen Brix
17:0
6
gemeindliche Liegenschaften

Michael Schneller
17:0
7
Dorfentwicklung & Ortsbild

Michael Drexl
17:0
8
Natur & Umwelt  


Irmgard Meißner
17:0
9
Mobilität & Verkehrswende

Dr. Veronica Winkler
17:0
10
Straßen- und Wegebau

Siegfried Schneller
17:0
11
Demographischer Wandel & Soziales

-----------------
---------------------
12
Jugend, Familie & Integration

Marco Göbel
17:0
13
Kultur, Brauchtum & Ehrenamt

Gerhard Müller
17:0
14
Sport

Werner Epp
17:0

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13. Bestätigung Besetzung „Gemeindevertreter“ im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Mit Amtsantritt des neuen Gemeinderats sowie des neu gewählten Bürgermeisters ist lt. Frau Pavoni (Amt für ländliche Entwicklung) formal die Benennung eines „Gemeindevertreters“ im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Diese Position hatte bisher Pius Keller inne. Lt. ALE übernimmt in den allermeisten Gemeinden der Erste Bürgermeister diese Rolle, um eine entsprechende Verbindung zwischen Kommune und Teilnehmergemeinschaft sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt darum dem Gemeinderat vor, rückwirkend zum 1.5. Emanuel Staffler zum Gemeindevertreter im Vorstand der TG zu ernennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister Emanuel Staffler zum Gemeindevertreter im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung zu berufen. Im Vertretungsfall kann der Erste Bürgermeister die stellvertretenden BGMs bzw. einzelne Gemeinderatsmitglieder bitten, diese Rolle (thematisch passend) zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Berufung eines/einer Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Im Jahr 2009 wurde zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Landkreis-Seniorenbeirat gegründet. Um eine Vernetzung zwischen Landkreis, Kommunen und auch übergeordneten Stellen herzustellen, war jede Gemeinde aufgefordert, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu benennen.
Nachdem diese Rolle zunächst durch eine Gemeinderätin ausgefüllt wurde, hat der Gemeinderat am 17.09.2014 Frau Dr. Gabriele Klöckler zur Vertreterin der Gemeinde Türkenfeld im Landkreisseniorenbeirat berufen.
Frau Dr. Klöckler füllt dieses Ehrenamt seither mit großem Engagement aus. Zwischenzeitlich fand auch ein Gespräch zwischen Frau Dr. Klöckler und Emanuel Staffler statt. Hr. Staffler hat Frau Dr. Klöckler gebeten, auch in der nun beginnenden Wahlperiode wieder als Vertreterin im Landkreisseniorenbeirat zu fungieren. Als perspektivische Ziele für die Zukunft haben die beiden verabredet, eine stärkere Vernetzung zwischen den in unserer Gemeinde im Umfeld Seniorenarbeit tätigen Vereinen und Einrichtungen herstellen zu wollen. Ebenso könnte eine Bedarfserhebung stattfinden. Eine aktive Gestaltung und Begleitung des demographischen Wandels über alle Lebensbereiche hinweg muss ein gemeinsames Ziel sein.

Der Erste Bürgermeister schlägt dem Gemeinderat folglich vor, Frau Dr. Gabriele Klöckler für die Dauer der nun beginnenden Wahlperiode zur Vertreterin der Gemeinde Türkenfeld im Landkreis-Seniorenbeirat zu berufen.

Beschluss

Dem Vorschlag des Ersten Bürgermeisters folgend, beruft der Gemeinderat Frau Dr. Gabriele Klöckler zur Vertreterin der Gemeinde Türkenfeld im Landkreisseniorenbeirat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Die Bestellung von Bürgermeistern, deren Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, erlischt gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.
Der neue Gemeinderat kann nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG den ersten Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.
In dieser Funktion ist der erste Bürgermeister befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Der zum Standesbeamten bestellte erste Bürgermeister soll zeitnah eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt den Ersten Bürgermeister Emanuel Staffler zum Eheschließungsstandesbeamten.

Die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten für Emanuel Staffler nimmt der zweite Bürgermeister Johannes Wagner  vor.

Dem Ersten Bürgermeister Emanuel Staffler wird die Urkunde für die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten überreicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Festsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

Hinweis:
Die öffentliche Behandlung dieses Themas geschieht auf die ausdrückliche Bitte des neu gewählten Bürgermeisters hin.

Der Anspruch auf Entschädigung sowie die Festsetzung und Anpassung der Entschädigung sind in Art. 53 ff. KWBG geregelt.
Demnach ist die Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters im Einvernehmen mit dem Betreffenden durch Beschluss festzusetzen. Die Entschädigung für ehrenamtliche erste Bürgermeister muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten; dabei sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde zu berücksichtigen.
KWBG Anlage 3
Gem. Bek. v. 29.7.2019 (BayMBl. Nr. 308) gilt Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG ab 1.1.2020 in folgender Fassung (gültig ab 1. Januar 2020):

Einwohner der Gemeinde
Rahmensätze

bis
1 000
1 245,69 €
bis
3 238,72 €

1 001
bis
3 000
3 114,15 €
bis
4 671,24 €

3 001
bis
5 000
4 110,67 €
bis
5 543,18 €


über
5 000
4 733,53 €
bis
5 979,17 €“


Berechnung bei einem Einwohnerstand von 3.719  (Stand 30.09.2019 / Quelle: Bay.Landesamt für Statistik)
Rahmensatz
Bei 3001 – 5000 Einwohner:          4.110,67 – 5.543,18 €
5000 Einwohner entspricht:                               5.543,18 €
3001 Einwohner entspricht:                               4.110.67 €

Differenz:        1999 Einwohner:                       1.432,51 €
____________________________________________________________________________________
Berechnung:
Je Einwohner errechnet sich ein Betrag von  (1.432,51 € : 1.999 EW) = 0,71661331 €

3001 Einwohner                        4.110,67 €
  718 Einwohner (x 0,7166 €)                   514,52 €

3719 Einwohner entspricht:        4.625,19 €


Bei der Höhe der Entschädigung sind auch die Besonderheiten in der Gemeinde zu berücksichtigen. Die Gemeinde Türkenfeld, als eigenständige Gemeinde, unterhält verschiedene öffentliche Einrichtungen und betreibt diese selbständig (u.a. Offene Ganztagsschule mit eigener Mittagsverpflegung, zwei Kindergärten mit insgesamt 8 Gruppen). Als Arbeitgeber beschäftigt die Gemeinde Türkenfeld ca. 80 Personen (in Voll- und Teilzeit sowie geringfügige Beschäftigte).
Aufgrund der Berücksichtigung von Inhalt und Umfang des Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde kann die Festsetzung der Entschädigung für den ersten Bürgermeister von der Untergrenze der Berechnung nach dem Rahmensatz abweichen.
Berechnung nach Einwohnern                        4.625,00 €
+ Würdigung der Verwaltungsverhältnisse                   275,00 €

Entschädigung für den ersten Bürgermeister        4.900,00 €

Die hier vorgeschlagene Entschädigung entspricht der des Amtsvorgängers.


Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird ergänzend vorgeschlagen, sämtliche dem Ersten Bürgermeister entstanden Fahrtkosten über eine Monatspauschale in einer Höhe von monatlich 50 Euro  abzugelten. Die schließt sämtliche Fahrten im Gemeindegebiet und Landkreis ein. Bisher wurden diese Fahrten einzeln abgerechnet (durchschnittlich pro Jahr 800,00 Euro).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für den ersten Bürgermeister zum 01.05.2020 auf 4.900,00 Euro festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt eine Monatspauschale für entstandene Fahrtkosten in Höhe von 50 Euro für sämtliche Fahrten im Gemeindegebiet und im Landkreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Festsetzung der Entschädigungen der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 17

Pressetaugliche Texte

Der Anspruch auf Entschädigung sowie die Festsetzung und Anpassung der Entschädigung sind in Art. 53 ff. KWBG geregelt.
Demnach ist die Entschädigung der ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister im Einvernehmen mit den Betreffenden durch Beschluss festzusetzen.
Die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister erhalten neben der als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter oder kommunale Wahlbeamtin.
Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung des Vertretenen.
Bis zum 30. April 2020 betrug die Entschädigung des zweiten Bürgermeisters 468,37 Euro.

Ausgehend von der Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird die Summe der Entschädigungen für die weiteren Bürgermeister auf 450,00 Euro vorgeschlagen.

Der zweite Bürgermeister bzw. die zweite Bürgermeisterin erhält davon eine Entschädigung in Höhe von 300,00 Euro.
Der dritte Bürgermeister bzw. die dritte Bürgermeisterin erhält davon eine Entschädigung in Höhe von 150,00 Euro.

Mit der festgesetzten Entschädigung sind gleichzeitig eine oder mehrere bis zu 14-tägige (Kalendertage pro Jahr) Vertretungen des ersten Bürgermeisters abgegolten.
Bei längerer Vertretung erhält der vertretende Bürgermeister 1/30 pro Kalendertag der Aufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters. Für die Zeit dieser Vertretung wird die laufende Dienstaufwandsentschädigung des vertretenden Bürgermeisters eingestellt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung für den ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister auf monatlich 300,00 Euro festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung für die ehrenamtliche dritte Bürgermeisterin auf monatlich 150,00 Euro festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit den festgesetzten Entschädigungen sind gleichzeitig eine oder mehrere bis zu 14-tägige (Kalendertage pro Jahr) Vertretungen des ersten Bürgermeisters abgegolten.
Bei längerer Vertretung erhält der vertretende Bürgermeister 1/30 pro Kalendertag der Aufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters. Für die Zeit dieser Vertretung wird die laufende Dienstaufwandsentschädigung des vertretenden Bürgermeisters eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö 18

Pressetaugliche Texte

Von den Zusehern kamen einige Wortmeldungen:

Eine Dame fragt, ob es möglich sei, neben der Widmung des Linsenmannsaals zum Trauungsraum auch eine „Trauwiese“ widmen zu lassen.
Bürgermeister Staffler greift die Idee auf, er wird sich mit den zuständigen Sachbearbeitern, die zu diesem Thema derzeit ein Konzept ausarbeiten, beraten.

Ein Herr fragt, ob auch in Zukunft bei den öffentlichen Sitzungen die Unterlagen für die Zuseher so ausführlich zur Verfügung gestellt werden wie zur konstituierenden Sitzung. Über eine informelle Erweiterung im Rahmen des Bürgerinformationssystems würden sich sicher viele Bürger/innen freuen.
Bürgermeister Staffler möchte weiterhin die Unterlage zur öffentlichen Sitzung ausführlich und in Papierform zur Verfügung stellen.

Ein Bürger fragt nach, warum das Referat 11 „Demographischer Wandel und Soziales“ nicht besetzt wird.
Bürgermeister Staffler verweist auf das Amt der Kreisseniorenbeauftragten besetzt mit Frau Gabriele Klöckler, die hier bisher hervorragende Arbeit geleistet hat. Eine Doppelbesetzung ist nicht vorgesehen.

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19. Arbeit des Gemeinderats in Zeiten von CORONA / Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 08.04.2020 mit dem Titel „Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse; ergänzende Hinweise"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö informativ 19

Pressetaugliche Texte

Das Bayerische Innenministerium hat in zwei Schreiben (20.03. und 08.04) verschiedene Leitlinien bzgl. notwendiger Gremien-Sitzungen (für uns relevant = Gemeinderat) aufgestellt bzw. einige Klarstellungen vorgenommen. Die Notwendigkeit zur Durchführung der konstituierenden Sitzung wurde dabei unterstrichen. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass bis auf Weiteres nur die unbedingt notwendigen Gremien-Sitzungen stattfinden sollen. Um dennoch die Entscheidungsfähigkeit bei nicht-aufschiebbaren Sachverhalten sicherzustellen, werden drei Wege skizziert:

1) Dringliche Anordnung des Bürgermeisters
Seit jeher rechtlich legitimiertes Verfahren; der Bürgermeister kann Entscheidungen, die eigentlich durch den Gemeinderat zu treffen wären, mittels „dringlicher Anordnung“ treffen. Das Ratsgremium wird im Nachgang über sämtliche dringlichen Anordnungen informiert (Hintergründe, etc. => insb. auch Darlegung des Grundes der „Dringlichkeit“). 

2) Einsetzen eines sog „beschließenden Ausschusses“
Ergänzend zur dringlichen Anordnung kann der Gemeinderat verschiedene Kompetenzen an einen „beschließenden Ausschuss“ delegieren. Dieser ist vermutlich vornehmlich in größeren Kommunen ein sinnvolles Instrument, zumal längst nicht alle Kompetenzen an einen „beschließenden Ausschuss“ delegiert werden können.

3) Freiwillige Anwendung des sog. „Pairing-Verfahrens“
Dieses Mittel erscheint gerade für kleinere Kommunen sinnvoll und wurde in umliegenden Gemeinden im April bereits erfolgreich eingesetzt. Dabei verständigen sich alle im Gremium vertreten Parteien / Gruppierungen informell darauf, dass nur die Hälfte der Ratsmitglieder (entsprechend den Mehrheitsverhältnissen) an Ratssitzungen teilnimmt. Hierdurch ist sichergestellt, dass regulär zu GR-Sitzungen geladen werden kann und diese auch regulär mit entsprechender Beschluss-Kompetenz durchgeführt werden können (Anwesenheits-Quorum: Hälfte der Ratsmitglieder + 1). Ziel des Pairing-Verfahrens ist es, den räumlichen Abstand untereinander und insb. das Gebot, möglichst wenige Menschen in einem Raum zu versammeln, in den kommenden Monaten zu erfüllen. Gleichzeitig geht es darum, praktikable Lösungen für ein Weiterlaufen der Ratstätigkeit zu finden und dies auch räumlich darstellbar zu halten (z. B. Einzeltische im Linsenmann-Saal, ...). 

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20. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö 20

Pressetaugliche Texte

A)        Hinweis auf Bildungsangebote für Gemeinderatsmitglieder (siehe Bayerisches Selbstverwaltungskolleg): https://www.bsvk.info/

B)        Bitte an alle GR-Mitglieder, Foto & Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung für das RIS zur Verfügung zu stellen.

C)        Schulungsangebot an alle GR-Mitglieder bzgl. Handling RIS sowie Haushalt 2020 (bei Interesse: Bitte Meldung an Frau Mang).

Hinweis auf GR-Klausur 09.05.2020

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr