Datum: 20.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:24 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften 22.04.2020 und 06.05.2020 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Grundsatzbeschluss Ausbau Ortszentrum bzw. Bahnhofstraße => 1. Bauabschnitt sowie Wasserleitung und Oberflächenwasser-Beseitigung
4 Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung zur Förderung der sog. "Ortseingangstafeln"
5 Förderprogramm Digitales Rathaus / Beschlussfassung über erweiterten Funktionsumfang
6 Abschluss eines Leasingvertrages zur Anschaffung eines Gemeinde-Nutzfahrzeugs / Pilotprojekt einer "Doppelnutzung" Verwaltung / Ehrenamt
7 Aktueller Stand Winterdienst-Vertrag / informelle Anfrage des Beauftragten Unternehmers
8 Widmung des Linsenmannsaals als Eheschließungsort
9 Linsenmannsaal; Benutzungs- und Entgeltordnung
10 Kenntnisnahme neues Raumnutzungskonzept Verwaltung / Grundsatzbeschluss Verlagerung Bücherei
11 Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kälberweide" - Fl. Nr. 285 Gemarkung Türkenfeld zur Ermöglichung zweier Gewerbebauten f. ortsansässige Handwerksbetriebe; Aufstellungsbeschluss
12 Antrag auf Baugenehmigung; Bauantrag Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrasse auf dem best. Garagendach, Fl. Nr. 1364/4, Gemarkung Türkenfeld
13 Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1044/17, Gemarkung Türkenfeld
14 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld (vgl. TOP 15)
15 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld (vgl. TOP 14)
16 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Haus der Kinder" im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
17 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
18 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 22.04.2020 und 06.05.2020 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 22.04.2020 öff Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.05.2020 öff Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö 2
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3. Grundsatzbeschluss Ausbau Ortszentrum bzw. Bahnhofstraße => 1. Bauabschnitt sowie Wasserleitung und Oberflächenwasser-Beseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Hinweis: Der zuständige Planer, Herr Kurz, wird in der Sitzung anwesend sein und den von der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen Planungsstand dem Gemeinderat und der anwesenden Öffentlichkeit vorstellen. Herr Kurz steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Seit Jahrzehnten wird in unserer Gemeinde der Ausbau des Ortszentrums (beginnend ab der Kreuzung Moorenweiser-/Zankenhausener/-Bahnhofstraße) sowie der Bahnhofstraße (inkl. Umgriff Dorfweiher) diskutiert. Gemeinsames Ziel war und ist es, unser Ortszentrum dauerhaft aufzuwerten sowie die Verkehrsführung an geänderte Bedürfnisse anzupassen und dabei mehr Raum für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen. Ebenso muss es unser Ziel sein, die Jahrzehnte alte Wasserleitung sowie die Oberflächenentwässerung zu ertüchtigen.
Ursprünglich war geplant, die Maßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung in einem Zug zu realisieren (= Ortszentrum bis Ende Bahnhofstraße). Aus mehreren Gründen - nicht zuletzt einem sehr aufwändigen wasserrechtlichen Verfahren im Umfeld Dorfweiher - erscheint dieser Ausbau „in einem Zug“ nun nicht mehr sinnvoll. Vielmehr herrscht unter allen Beteiligten (Amt für ländliche Entwicklung, Beteiligte Fachplaner, ....) Einigkeit, die Maßnahme in zwei Bauabschnitt zu teilen.

Bauabschnitt EINS beginnt demnach an der Kreuzung Moorenweiser-/Zankenhausener/-Bahnhofstraße und endet an der Kreuzung Bahnhofstraße / Weiherstraße.

Die Maßnahmen im Bauabschnitt EINS wiederum teilen sich in ZWEI Verantwortungsbereiche:

Verantwortungsbereich EINS (= Bauherr formal das Amt für ländliche Entwicklung, vertreten durch die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft - in Abstimmung mit der Gemeinde => alle Ratsmitglieder sind eingeladen, an den Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft teilzunehmen; ebenfalls wurde angeregt, Ortstermine gemeinsam zu absolvieren):
  • Grundzüge der Planung
  • sämtliche gestalterischen Aspekte
  • sämtliche Aspekte der Verkehrsführung, etc.
  • sämtliche Aspekte des Erhalts bzw. bauliches „zukunftsfähig-machen“ unseres Ortskerns. Damit gemeint ist z. B. die Neugestaltung der Verkehrsflächen vor dem Linsenmann-Haus, die Sanierung des Drexl-Hofs (Vereinbarungen bereits unterzeichnet), Neugestaltung des Umgriffs der Kirche außerhalb der Friedhofsmauer, Herstellung zusätzlicher Parkflächen auf dem Pfarrhof-Grundstück (Vereinbarungen bereits unterzeichnet), Neugestaltung Eingangsbereich Friedhof, Neugestaltung sämtlicher Verkehrsflächen im Umfeld der Maßnahme.

Die Pläne entsprechen 1:1 der in den Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft gezeigten Versionen und sind im RIS einsehbar.

Zu erwähnen ist, dass die Planung hierfür bereits seit einigen Jahren laufen. Zuletzt wurden Grundabtretungen auf den Weg gebracht und Feinadjustierungen durch die Teilnehmergemeinschaft vorgenommen. Auch wurde der Gemeinderat in regelm. Abständen über den Fortgang der Planungen informiert.

Die durch das Planungsbüro Kurz erstellte Kostenschätzung kalkuliert für alle Maßnahmen im Verantwortungsbereich EINS Kosten in Höhe von 1.040.987,50 €
Vsl. 62,5% hiervon trägt das Amt für ländliche Entwicklung. Der Restbetrag ist von der Gemeinde aufzubringen (vgl. heutiger Beschluss).

Wie das ALE auf Nachfrage von Ersten Bürgermeister Staffler vor Kurzem mitgeteilt hat, dauert die amtsinterne Prüfung der Ausschreibungsunterlagen vsl. sechs Monate. Nachdem geplant ist, die Ausschreibungen über den Winter 2020/21 auf den Weg zu bringen und die Baumaßnahme „Bauabschnitt EINS“ im Jahr 2021 umzusetzen, ist eine gewisse Eile angezeigt, um den Zeitplan nicht zu gefährden. 

Verantwortungsbereich ZWEI (= Bauherrin Gemeinde Türkenfeld):
Im Verantwortungsbereich ZWEI, bei welchem die Gemeinde als Bauherrin auftritt, sind folgende Gewerke enthalten:
  • Neubau der Wasserleitung => nach Meinung von Fachleuten ist es zwingend notwendig, bei einem kompletten Öffnen der Straßenoberfläche auch die darunter liegende Wasserleitungen zu erneuern. Diese sind im Status quo jahrzehntealt. Bereits im Jahr 2019 hat der Gemeinderat darum einen Fachplaner beauftragt, die Maßnahme zu planen. Das Ergebnis der Planungen wird in der heutigen GR-Sitzung durch den verantwortlichen Ingenieur vorgestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Austausch der Wasserleitungen ein Gebot der Nachhaltigkeit ist.  
  • OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG => ebenfalls ist es notwendig, die Oberflächenentwässerung zu ertüchtigen. Entsprechende Planungen werden erstellt und sind derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Die für den Verantwortungsbereich ZWEI anfallenden Kosten belaufen sich nach aktueller Schätzung auf:
Regenwasserkanal im Bauabschnitt 1: 292.041,55 €
Regenwasserkanal im Bauabschnitte 2: 679.456,26 €
Wasserleitung: Betrag wird ergänzt durch Hr. Ing. Kraus.

Die anfallenden Kosten müssen zunächst durch die Gemeinde verauslagt werden; bei der Neukalkulation der Wasser- bzw. Abwassergebühren werden diese dann (analog aller anderen Investitionen in unser Netz) auf die Gebührenzahler umgelegt. Der Gesetzgeber schreibt den Kommunen vor, z. B. die Wasserversorgung „kostendeckend“ anzubieten. Sprich: Weder dürfen damit Gewinne erzielt werden noch Verluste. Die Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen, dass durch Erneuerungsarbeiten wie die hier vorgeschlagene die Gebühren zwangsläufig temporär steigen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies aber alternativlos. Eine frühzeitige Bürgerinformation soll hier für Verständnis werben. 

Wichtig ist, dass die Verantwortungsbereiche EINS und ZWEI zwingend in einem Zug ausgeführt werden; idealerweise in Teilen sogar von den identischen Firmen, was eine parallele (gemeinsame) Ausschreibung der Gewerke erfordert. Die Bauarbeiten können nur durch eine „Arbeit Hand in Hand“ gut gelingen.

Beschluss

Der Gemeinderat
A) stimmt der Durchführung der im Sachvortrag als „Verantwortungsbereich EINS“ beschriebenen Baumaßnahme zu und beschließt die anteilige Kostenübernahme auf Basis der vorgelegten Kostenschätzung durch die Gemeinde (Procedere analog bisheriger Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung, z. B. Echinger Straße Zankenhausen). Der Gemeinderat soll laufend über den Fortgang der Planungen bzw. dann auch Arbeiten informiert werden. 
B) beschließt die Sanierung bzw. Ertüchtigung der im Sachvortrag als „Verantwortungsbereich ZWEI“ beschriebenen Komponenten der gemeindlichen Daseinsvorsorge (Wasser, Entwässerung, ...). Vor einer finalen Auftragsvergabe werden dem Gremium entsprechende Angebote vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung zur Förderung der sog. "Ortseingangstafeln"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 beschließend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Seit längerer Zeit herrscht Einigkeit darüber, dass viele der für unsere Gemeinde wichtigen Ortseingangstafeln saniert bzw. teilweise erneuert werden sollten. Die Tafeln dienen der Bekanntmachung von Veranstaltungen im Gemeindegebiet und sind damit eine wichtige Kommunikationsplattform. Außerdem weisen sie auf den Wochenmarkt hin.

Der Gemeinderat hat in der April Sitzung über das Thema beraten und sein Einverständnis gegeben zur Erneuerung der Tafeln. Ein entsprechendes Angebot lag vor (sowohl für Bau wie auch Aufstellung der Tafeln und Demontage der „alten“ Tafeln).

Geprüft wurde zwischenzeitlich, ob die Maßnahme gefördert werden kann im Rahmen der Dorfentwicklung. Dies ist laut ALE der Fall, weshalb der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner letzten Sitzung die Maßnahme befürwortet bzw. beschlossen hat.

Vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern wird diese Maßnahme damit (voraussichtliche Kosten 11.800,00 €) mit 62 % (max. 7.300,00 €) gefördert.

Die vorliegende Kostenvereinbarung (Anhang) zwischen der Gemeinde Türkenfeld und der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit dem ALE für die Förderung der Infotafeln an den Ortseingängen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Förderprogramm Digitales Rathaus / Beschlussfassung über erweiterten Funktionsumfang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 digital zur Verfügung zu stellen. Dazu hat er ein Förderprogramm „Digitales Rathaus“ aufgelegt, das die Kommunen unterstützen soll und bis zu 80 % der anfallenden Kosten erstattet werden können. Mit dem Rathausserviceportal werden unseren Bürgern bereits seit Anfang letzten Jahres verschiedene Formulare und Onlinedienste angeboten und können genutzt werden. Daher würde es sich hier um eine Erweiterung des Angebots handeln, das ebenfalls förderfähig ist.
Das Rathausserviceportal, wie im Übrigen auch das Ratsinformationssystem und die wichtigsten Verwaltungsanwendungen wurden von ein und demselben Dienstleister bezogen. Die Softwarepflege, die Betreuung aller Anwender sowie die Unterstützung im Zusammenhang mit der Terminalserveranbindung erfolgt ebenfalls durch den Dienstleister.
Zur Ergänzung des Online-Bürgerservices liegt nun ein Angebot des Dienstleisters in Höhe von 5.236,00 € (brutto) vor für die Beantragung und Weiterverarbeitung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden). Neben den Lizenzkosten sind darin auch die Kosten für die Vorbereitungs- und Installationsarbeiten, sowie für die Schulung und Einweisung enthalten. Sofern die maximale Förderung gewährt werden kann, würden für die Gemeinde Kosten in Höhe von 1.047,20 € anfallen.
Nachdem bereits viele Anträge und Formulare über das Rathaus-Service-Portal von ein und demselben Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, ist eine Ausschreibung bzw. Einholung weiterer Angebote nicht notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des Dienstleisters zur Ergänzung des Online-Bürgerservices anzunehmen und ermächtigt den Bürgermeister die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Abschluss eines Leasingvertrages zur Anschaffung eines Gemeinde-Nutzfahrzeugs / Pilotprojekt einer "Doppelnutzung" Verwaltung / Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die Gemeinde Türkenfeld über kein eigenes Transport-Fahrzeug (Ausnahme: FFW-Einsatzfahrzeuge). Dies bedeutet, dass sämtliche Dienstfahrten in privaten PKWs absolviert und auch abgerechnet werden. Hinzu kommt vermehrt die Notwendigkeit, Dinge zwischen gemeindlichen Einrichtungen hin und her zu transportieren, bei Zeiten einen Auto-Anhänger zu bewegen, Lieferfahrten, etc. zu absolvieren.
Die Gemeindeverwaltung schlägt darum vor, sich dem Vorbild anderer Kommunen anzuschließen und ein Gemeinde-Fahrzeug anzuschaffen. Diese Fahrzeuge haben in der Regel zwei Nutzungsschwerpunkte:
A)        „Tagesgeschäft“: Nutzung durch Gemeindeverwaltung und Hausmeister für Dienstfahrten, Besorgungsfahrten, kleinere Transporte zwischen gemeindlichen Einrichtungen (auch sinnvoll, weil durch die Vollzeit-Hausmeisterstelle „Schloss“ deutlich mehr selbst erledigt werden kann, Be- und Entsorgungsfahrten, Fahrten mit einem Auto-Anhänger, Rasenmäh-Arbeiten im Gemeindegebiet, Boten-Fahrten zum Landratsamt,…).
B)        Nutzung im Ehrenamt: Viele Gemeinden stellen ihren sog. „Gemeindebus“ darüber hinaus gegen eine geringe Nutzungsgebühr für Vereine und soziale Einrichtungen mit Ortsbezug zur Verfügung (z. B. gemeinsame Fahrten zu Schulungsveranstaltungen, überregionalen Veranstaltungen …).

In anderen Kommunen hat sich der klassische VW-Bus mit Sitzen und Anhänger-Kupplung bewährt (= angestrebte Konfiguration des Türkenfelder Busses). Sollte der Gemeinderat einer Zwei-Nutzung des Fahrzeugs (z. B. analog Gemeinde Gröbenzell) kritisch gegenüberstehen, könnte ein kleineres Fahrzeug angeschafft werden. Hier wäre als Referenzmodell ein „VW Caddy“ zu nennen. Preislich wirkt sich dies eher rudimentär aus.

Aus Klimaschutzgründen wäre auch ein elektrobetriebenes Fahrzeug denkbar. Hier ist jedoch zu bedenken, dass dieser Fahrzeugtyp (Bus – Einsatz im kommunalen Bereich) bislang nur rudimentär elektrisch angeboten wird, weshalb für die anstehende Nutzungsperiode noch ein konventionell betriebenes Fahrzeug sinnvoll erscheint. An dieser Stelle soll betont werden, dass perspektivisch – auch aufgrund der Vorbildrolle – an ein Fahrzeug mit alternativen Antriebsformen zu denken ist. Hier hat das Leasingmodell den Vorteil einer begrenzten Vertragslaufzeit.

Das vorgeschlagene Vorgehen soll Pilot-Charakter haben. Dies bedeutet, dass nach Ende der Leasing-Laufzeit (ggf. ergänzt um einen Zwischenbericht) ausgewertet werden soll, inwieweit sich die Doppelnutzung „Tagesgeschäft/ Verwaltung“ sowie „Ehrenamt“ bewährt hat ODER ob für die Zukunft – z. B. bei dann alleiniger Nutzung für das Tagesgeschäft – ein anderes Fahrzeugmodell (z. B. dann auch mit anderer Antriebstechnik) den Bedürfnissen besser Rechnung trägt.

Nach Rücksprache mit anderen Kommunen erscheint zum jetzigen Zeitpunkt der Abschluss eines sog. „Kommunal-Leasing-Vertrages“ sinnvoll, da Kommunen bzw. der öffentlichen Hand hier sehr günstige Konditionen gewährt werden.

Die Gemeindeverwaltung hat mehrere Angebote eingeholt.

Beispielmodell:
VW Transporter 6.1 Kombi Motor: 2,0 l TDI EU 6 SCR BlueMotion Technology 110 kW,
10.000 km, Vertragsdauer 48 Monate:

Monatliche Leasingrate abhängig von Service-Paket, Ausstattung, etc.: ca. 250 EUR netto.

Alternativ wurde bei einem anderen Hersteller ein Angebot eingeholt. Die Leasingrate ohne Service usw. beträgt hier bereits 277,49 €.

Ebenfalls sinnvoll erscheint die Anschaffung eines „0-8-15“-PKW-Anhängers für Transporte, etc. Die Kosten hierfür belaufen sich auf max. 1000 EUR.
Durch die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs können Kilometergelder, die bislang bezahlt werden, eingespart werden. Gleichzeitig erlangt die Gemeinde deutlich mehr Flexibilität, wenn sie nicht mehr ausschließlich auf die Nutzung von Privat-PKWs angewiesen ist.  Nach  Rücksprache mit einigen potentiellen Nutzern des Fahrzeugs ist anzumerken, dass der Anhänger auch für den Transport von  Biertischgarnituren dimensioniert sein sollte (z. B. für Sommerfeste unserer Kinderbetreuungseinrichtungen, …). Dies deckt sich mit den Bedarfen der Verwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Gemeinde-Nutzfahrzeugs gemäß der o. g. Prämissen in einem „Pilotprojekt Doppelnutzung“ zum Preis von max. 20.000 EUR brutto. Das Fahrzeug soll den im Sachvortrag beschriebenen Leistungsmerkmalen entsprechen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Gemeinderatsmitgliedern Göbel und Brix ein entsprechendes Fahrzeug auszusuchen und zu erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt sind durch Umschichtungen bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Aktueller Stand Winterdienst-Vertrag / informelle Anfrage des Beauftragten Unternehmers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der GR-Sitzung am 08.08.2018 wurde der Winterdienst im Gemeindegebiet neu vergeben. Hintergrund war der Wunsch des bisherigen Winterdienstverantwortlichen, diese Aufgabe in jüngere Hände zu geben. Im Vorfeld der Vergabe wurden mittels öffentlicher Bekanntmachung Angebote eingeholt und durch die Verwaltung bewertet / verglichen.

Der Gemeinderat hat sich am 08.08.2018 entschieden, den Winterdienst in zwei Teile aufzugliedern:
Teil 1 beinhaltet sämtliche Gemeindestraßen im Gemeindegebiet. Hier ist festzuhalten, dass ein Räumschild sowie ein Salz-Streuer im Eigentum der Gemeinde sind und dem Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.
Teil 2 beinhaltet ausgewählte und besonders enge Nebenstraßen sowie ausgewählte Rad- und Gehwege sowie den Schloßhof und den Umgriff der Grund- und Mittelschule. Der Auftragnehmer stellt sowohl Fahrzeug wie auch Räumschil d und Salz-Streuer.

Die Aufgliederung in zwei Teile war auch deshalb sinnvoll, weil unterschiedliche Gerätschaften zum Einsatz kommen müssen.

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Qualität der Arbeit im Bereich Winterdienst war dem Gemeinderat wichtig, den Vertrag zunächst für eine kürzere Laufzeit als üblich schließen. Geschlossen wurden die Verträge folglich mit einer Laufzeit von drei Jahren sowie einer 1. Verlängerungsoption von 2 Jahren, sofern keine (einseitige) Kündigung erfolgt.

Somit ergibt sich folgendes Bild hinsichtlich der Vertragslaufzeit:
Ablauf der regulären dreijährigen Vertragslaufzeit: 2021
Ablauf der ersten beschlossenen Verlängerungsoption: 2023

Eine Bewertung der Winterdienstarbeiten hat ergeben, dass Zufriedenheit mit der Qualität der Arbeit sowie insb. der Reaktionsgeschwindigkeit herrscht. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass der mit Teil 1 der Arbeiten beauftragte Unternehmer mittlerweile zwei Fahrzeuge im Gemeindegebiet (einer der Fahrer arbeitet gleichzeitig im Gemeindegebiet) einsetzt und den Winterdienst auch in Nachbargemeinden leistet, was zu Synergien führt.

Diskussionsbedarf in der heutigen Sitzung:
Der mit Teil 1 beauftragte Unternehmer plant die Anschaffung einer neuen Zugmaschine. Aufgrund der Mächtigkeit dieser Investition ist ihm an einer gewissen Planungssicherheit gelegen. Er bittet darum die Gemeinde um eine grobe Richtungsaussage (keine formelle Vertragsverlängerung), inwieweit Zufriedenheit mit der bisherigen Arbeit herrscht und grds. auch in Zukunft eine Zusammenarbeit denkbar ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag zur Kenntnis. Stand heute ergeben sich keine Anhaltspunkte, die oben beschriebene erste Verlängerungsoption nicht zu ziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Widmung des Linsenmannsaals als Eheschließungsort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Aktuell steht für die Durchführung von Eheschließungen allein der Sitzungssaal des Rathauses zur Verfügung. Um die Attraktivität der Örtlichkeiten des Standesamts Türkenfeld zu steigern sowie unter Anbetracht künftig erforderlicher Sanierungsmaßnahmen ist es geboten, einen zusätzlichen Ort für die Vornahme von standesamtlichen Trauungen zu widmen.
Der Saal im Linsenmanngebäude erfüllt als öffentliche Einrichtung der Gemeinde alle Voraussetzungen für die Widmung als Eheschließungsort: Er bietet einen würdigen Rahmen für standesamtliche Trauungen und ist gegenüber anderen Räumlichkeiten dauerhaft und baulich getrennt, sodass der störungsfreie Ablauf des Trauungsaktes gesichert ist (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz).  Durch die Bestimmung als Eheschließungsort kann sich der Saal im Linsenmanngebäude weiter als Bürger- und Kulturzentrum etablieren. Künftigen Ehepaaren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich zwischen verschiedenen Lokalitäten zu entscheiden, was den Dienstleistungsgedanken und die Bürgerorientierung der Gemeinde unterstreicht.

Hinweis: Die Widmung als Eheschließungsort dient lediglich für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen. Anschließende private Hochzeitsfeiern sind von der Widmung ausgeschlossen. Ein Sektempfang nach der Trauung soll der Hochzeitsgesellschaft weiterhin ermöglicht werden (Dauer ca. 30 – 60 Minuten).

Beschluss

Der Saal im Linsenmanngebäude wird als Eheschließungsort gewidmet. Ab 21.05.2020 können darin standesamtliche Eheschließungen durch eine/n Standesbeamtin/Standesbeamten der Gemeinde Türkenfeld durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Linsenmannsaal; Benutzungs- und Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 16
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Der bis 30.04.2020 amtierende Gemeinderat hat das Thema Benutzungsordnung in seiner letzten Sitzung behandelt. Dabei kam man überein, die Nutzungsordnung an einigen Stellen nachzuschärfen. Dies ist nun geschehen. GR Gerhard Müller und Bgm. Staffler haben sich deswegen ausgetauscht.

Die nun vorgelegte Fassung entspricht dem Abstimmungsstand der beiden Genannten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung in der zwischen GR Müller und Bgm. Staffler besprochenen Fassung. Die Benutzungsordnung tritt am 01.06.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Kenntnisnahme neues Raumnutzungskonzept Verwaltung / Grundsatzbeschluss Verlagerung Bücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Kenntnisnahme neues Raumnutzungskonzept der Gemeindeverwaltung / Grundsatzbeschluss zur Verlagerung der gemeindlichen Bücherei.

Der Erste Bürgermeister schlägt vor, die Raumnutzung die aktuelle Raumnutzung grundlegend zu überdenken. Folgende Gründe sprechen dafür:
Die Gemeindeverwaltung als verhältnismäßig kleines Team kann noch besser agieren, wenn eine direkte räumliche Nähe der Kolleginnen und Kollegen gegeben ist. Durch die Trennung des Einwohnermeldeamts (EWO; heute untergebracht im Linsenmann-Gebäude, Erdgeschoss) vom Rest der Verwaltung entstehen suboptimale Situationen:
    1. Mehrere Anlaufpunkte für Bürgerschaft: Nach außen hin gibt es nicht EINE Anlaufstelle sondern ZWEI, was regelm. zu Verwirrungen führt.
    2. Fehlende ZENTRALE Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger: Durch die Trennung EWO/restliche Verwaltung fehlt es an einer zentralen Anlaufstelle (im Sinne von Lotsenfunktion).
    3. Notwendigkeit der Doppel-Besetzung: Das EWO ist Stand heute mit zwei Kolleginnen besetzt. Im Krankheits- bzw. Urlaubsfall ist es notwendig, temporär eine Kraft aus dem Rathaus abzuziehen und im EWO einzusetzen. Trotz aufeinander abgestimmter EDV führt dies zwangsläufig zu Ineffizienzen. Auch fühlen sich die Mitarbeiterinnen im EWO nach eigener Aussage gerade in den Wintermonaten nicht sicher allein im EWO.
    4. Durch zwei anstehende Renten- bzw. Pensionseintritte verringert sich die „Kopfzahl“ der Gemeindeverwaltung. Dies bedeutet, dass das Team kleiner wird und damit auch die „Verfügungsmasse“ i. B. auf die Besetzung von zwei Standorten.

In diesem Kontext wird vorgeschlagen, den langen gehegten Wunsch nach einer Verlagerung der gemeindlichen Bücherei (heute untergebracht im historischen Sitzungssaal) umzusetzen. Angedacht ist, die Bücherei in die Grund- und Mittelschule zu verlegen. Folgende Hinweise hierzu:
  1. Sowohl die Leitung der Bücherei wie auch Rektor und Konrektorin der Grund- und Mittelschule befürworten diese Verlagerung ausdrücklich. Durch die Unterbringung der Bücherei in der Schule kann diese in den Schulalltag optimal integriert werden („Bildungsangebote an einem Ort“).
  2. Mit dem Rektor wurde bereits ein Raum definiert, der den Anforderungen der Bücherei entspricht.
  3. Besagter Raum (vsl. sog. „Zimmer 1“) ist barrierefrei zugänglich, was eine Verbesserung zum Status quo darstellt.
  4. Die Leiterin der Bücherei erstellt derzeit ein Regal-Konzept. Dieses wird anschließend beschätzt und dem GR zur Entscheidung vorgelegt. Nachdem es sich um 0-8-15 Bibliothek-Standard-Regale handeln soll, sollten sich die Kosten in überschaubarem Rahmen bewegen.
  5. Erst die Verlagerung der Bücherei eröffnet die Möglichkeit, den ebenfalls lange gehegten Wunsch nach einer Sanierung des historischen Rathaussaales umsetzen zu können. Je nach Finanzlage könnte im ersten Schritt „nur“ Malerarbeiten sowie kleinere technische Maßnahmen umgesetzt werden. Gleichzeitig hätten wir so die Chance, den Trauungssaal aufzuwerten. Das Vorhaben wäre auch ein Einstieg in die Rathaus-Sanierung.
    Nachrichtlich: Sofern zeitlich darstellbar, soll nach der erfolgten Sanierung der Toiletten im Erdgeschoss die Sanierung der Damen-Toilette im 1. OG in diesem Jahr erfolgen.

Zusammengefasst würde das Raumkonzept Rathaus dann wie folgt aussehen:



Über die Nachnutzung des freiwerdenden EWO (= Büro im EG Linsenmann-Saal) sollte im Nachgang entschieden werden. Es gibt entsprechende Anfragen von örtlichen Gewerbetreibenden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt das neue Raumnutzungskonzept „Gemeindeverwaltung / Rathaus“ zur Kenntnis; sofern für kleinere Sanierungsmaßnahmen Mittel benötigt werden, die im Haushalt nicht eingeplant waren, erfolgt eine entsprechende Behandlung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die gemeindliche Bücherei in die Grund- und  Mittelschule zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Leiterin der Bücherei eine Kostenschätzung zu erstellen. Ziel sollte sein, den Umzug nach Möglichkeit in den Sommerferien zu realisieren. Weitergehende Beschlüsse werden durch den Gemeinderat gefasst, sobald Kostenschätzungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kälberweide" - Fl. Nr. 285 Gemarkung Türkenfeld zur Ermöglichung zweier Gewerbebauten f. ortsansässige Handwerksbetriebe; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Aus dem Grundstück Fl. Nr. 285 Gemarkung Türkenfeld sollen an zwei ortsansässige Gewerbetreibende Teilflächen verkauft werden (960 m² und 800 m²). Dieser Beschluss wurde in der Sitzung vom 15.01.2020 gefasst.

Um eine Bebauung zu realisieren, ist ein Bebauungsplan (ggf. im vereinfachten Verfahren) aufzustellen. Das Planungsbüro Arnold Consult AG, Kissing wurde beauftragt einen Entwurf zu erarbeiten. Dieser liegt der Sitzungsvorlage bei und wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kälberweide“ Fl. Nr. 285 Gemarkung Türkenfeld. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf des Planungsbüros Arnold Consult AG, Kissing besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Entwurfs vom 20.05.2020 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide“ in die Wege zu leiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Bauantrag Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrasse auf dem best. Garagendach, Fl. Nr. 1364/4, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Das 1.003 m² große Grundstücke Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Auf dem westlichen Gebäudeteil soll eine Teilaufstockung erfolgen, dadurch entsteht eine 13,07 m² große Schlafebene.
Die Aufstockung hat eine Wandhöhe von 1,62 m, das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 20° geplant.

Die bestehende Garage an der westlichen Grundstücksgrenze soll in zwei Teilbereichen aufgestockt werden und als Terrasse ausgebildet werden.
Die notwendigen Abstandsflächen können nicht auf dem Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld zum Liegen kommen. Vom westlichen Grundstückseigentümer liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. Demnach können 2,92 m bis 2,89 m x 8,94 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366 Gemarkung Türkenfeld an Ausgleichsfläche zum Liegen kommen.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde, hier das Landratsamt, die Zulässigkeit des Vorhabens im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag für die Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie die Errichtung der Terrasse auf dem bestehenden Garagendach auf Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1044/17, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Das 455 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Gebäude mit einer derzeitigen Wandhöhe von 3,55 m soll um ein Vollgeschoss aufgestockt werden. Die geplante Wandhöhe beträgt 6,25 m. Das Satteldach wir beibehalten. Die Dachneigung verändert sich von 35° auf 36°.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde, hier Landratsamt die Zulässigkeit des Vorhabens im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1044/17 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld (vgl. TOP 15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

REDAKTIONELLER HINWEIS:
Bzgl. des Grundstücks Fl. Nr. 232/1 wurde bereits in der GR-Sitzung vom 09.10.2019 ein Bauantrag behandelt und positiv votiert seitens der Gemeinde Türkenfeld (damals sog. 5-Spänner). Der Gemeinderat hat den Bauherrn zum damaligen Zeitpunkt gebeten, aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks (sog. „Spitz“) die Themen Zufahrt und Begrünung zu überdenken, was auch geschehen ist. Das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 08.01.2020 mit, dass das Vorhaben nach eingehender Prüfung nicht genehmigungsfähig ist. Der Bauherr bittet nach erfolgter Neuplanung um Behandlung zweier unterschiedlicher Varianten des Bauantrags im Rahmen der heutigen Sitzung.
 

Das 1.077 m² große Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Beantragt wird die Errichtung eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 19,00 m x 13,40 m (hinzukommt ein Erker). Die Wandhöhe des Vorhabens beträgt 6,40 m. Die Firsthöhe beträgt 10,27 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 30°. Auf der Südseite ist eine Schleppgaube vorgesehen.
Die GRZ für das Vorhaben beträgt 0,26. Die GFZ 0,52.

Zum Vorhaben gehören 13 Stellplätze.

Das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 08.01.2020 mit, dass das Vorhaben einigen Gründen nicht genehmigungsfähig ist.
Stellungnahme des Landratsamtes:
1.        Festsetzungen Ziffer 2.2 und Ziffer 4.1 – Mindestgrundstücksgröße und Hausform
Es war ein Reihenhaus (5-Spänner) beantragt. Aus Sicht des Landratsamtes handelt es sich hierbei aber um fünf Häuser. Dadurch würde die Mindestgrundstücksgröße von 450 m² pro Grundstück unterschritten.
2.        Einfügen des Baukörpers in die Umgebung
Im östlichen Bereich der Mozartstraße wird ein 5 m tiefer Vorgartenbereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und Wohnbebauung frei gehalten (faktische Baugrenze). Das geplante Vorhaben hielt einen Abstand von 1,2 bis 1,5 m zur Straßenbegrenzungslinie ein.  Auch befanden sich die PKW-Stellplätze außerhalb der faktischen Baugrenze.


Der im Mai 2020 vorliegende Antrag wurde hinsichtlich der Abstände zur Straße geändert.
Das Gebäude beinhaltet nun 5 Wohnungen.

Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes sind eingehalten.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Antrag auf Neubau eines 5-Familienwohnhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld (vgl. TOP 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

REDAKTIONELLER HINWEIS:
Bzgl. des Grundstücks Fl. Nr. 232/1 wurde bereits in der GR-Sitzung vom 09.10.2019 ein Bauantrag behandelt und positiv votiert seitens der Gemeinde Türkenfeld (damals sog. 5-Spänner). Der Gemeinderat hat den Bauherrn zum damaligen Zeitpunkt gebeten, aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks (sog. „Spitz“) die Themen Zufahrt und Begrünung zu überdenken, was auch geschehen ist. Das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 08.01.2020 mit, dass das Vorhaben nach eingehender Prüfung nicht genehmigungsfähig ist. Der Bauherr bittet nach erfolgter Neuplanung um Behandlung zweier unterschiedlicher Varianten des Bauantrags im Rahmen der heutigen Sitzung.


Das 1.077 m² große Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Beantragt wird die Errichtung eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 19,00 m x 13,40 m (hinzukommt ein Erker). Die Wandhöhe des Vorhabens beträgt 6,40 m. Die Firsthöhe beträgt 10,27 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 30°. Auf der Südseite ist eine Schleppgaube vorgesehen.
Die GRZ für das Vorhaben beträgt 0,26. Die GFZ 0,52.

Zum Vorhaben gehören 15 Stellplätze.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2019 wurde für das Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld die Errichtung eines 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit Schreiben vom 08.01.2020 mit, dass das Vorhaben einigen Gründen nicht genehmigungsfähig ist.
Stellungnahme des Landratsamtes:
1. Festsetzungen Ziffer 2.2 und Ziffer 4.1 – Mindestgrundstücksgröße und Hausform
Es war ein Reihenhaus (5-Spänner) beantragt. Aus Sicht des Landratsamtes handelt es sich hierbei um fünf Häuser. Dadurch würde die Mindestgrundstücksgröße von 450 m² pro Grundstück unterschritten.
2. Einfügen des Baukörpers in die Umgebung
Im östlichen Bereich der Mozartstraße wird ein 5 m tiefer Vorgartenbereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und Wohnbebauung frei gehalten (faktische Baugrenze). Das geplante Vorhaben hielt einen Abstand von 1,2 bis 1,5 m zur Straßenbegrenzungslinie ein.  Auch befanden sich die PKW-Stellplätze außerhalb der faktischen Baugrenze.

Der im Mai 2020 vorliegende Antrag wurde hinsichtlich der Abstände zur Straße geändert.
Das Gebäude beinhaltet nun 5 Wohnungen.

Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes sind nicht eingehalten.
Der Bebauungsplan sieht für ein Grundstück mit 1.077 m² 5 Wohneinheiten vor.
Der Bebauungsplan sieht allerdings eine Abweichung vor. Bei Grundstücken die an zwei Grundstücksseiten an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen, können ausnahmsweise Abweichungen von der festgesetzten Anzahl der Wohneinheiten zugelassen werden, sofern die Grundstücke hierfür ausreichend erschlossen sind und die städtebauliche Verdichtung in dem konkreten Bereich verträglich ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist die städtebauliche Verdichtung in diesem Bereich nicht vorzusehen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des 6-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt.
Der Bauantrag hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ausdrücklich ein. E iner Ausnahme von den Festsetzungen Ziffer 2.6 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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16. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Haus der Kinder" im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Geltendorf beabsichtigt in zentraler Ortslage von Geltendorf, westlich des bestehenden Gemeindekindergartens und nördlich der bestehenden Grundschule, die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte für mehrere Kinderkrippen- und Kindergartengruppen sowie ggf. auch Hortgruppen, um auch künftig dem aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums bestehenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht werden zu können.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Geltendorf ist das Plangebiet bislang als Grünfläche dargestellt. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich allerdings bereits mehrere Gemeinbedarfsflächen, unter anderem mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „soziale Einrichtung“ sowie „kulturelle Einrichtung“. Die Schaffung von weiteren Gemeinbedarfsflächen bietet sich in dieser Hinsicht an dem vorgesehenen Standort hervorragend an. Bei dem gesamten Areal handelt es sich derzeit um einen baulichen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB.
Für die langfristige Sicherung der geplanten Kindertagesstätte an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung, der verkehrlichen sowie der umwelt- und naturschutzrechtlichen An-forderungen an diesen Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Geltendorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Haus für Kinder“, Verz. Nr. 1.37, beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Haus für Kinder", Verz. Nr. 1.37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neuer Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie der zugehörigen Erschließungsanlagen auf dem Areal westlich der Straße „Am Sportplatz“ und östlich der Schulstraße sowie südlich der Straße „Am Graben“ geschaffen werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m § 13 a BauGB erhält die Gemeinde Türkenfeld die Möglichkeit sich zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu äußern und ggf. Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Haus der Kinder“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö 17

Pressetaugliche Texte

Verleihung des Ehrentitels „Altbürgermeister“ an den Ersten Bürgermeister a. D. Pius Keller

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18. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö 18

Pressetaugliche Texte

Verkehrs-Statistik
Die Statistik des fließenden und ruhenden Verkehrs 01.03.2020 bis 31.03.2020 ist im RIS und auf der Homepage einsehbar.
[Hinweis: Diese Bekanntgabe wird fortan nicht mehr explizit erwähnt; sobald neue Statistiken vorliegen, werden diese im RIS hochgeladen].

Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr)
Wie dem GR im Rahmen der Klausur mitgeteilt, wurde aufgrund des zu „Hoch-Zeiten“ von Corona deutlich rückläufigen Verkehrsaufkommens die Verkehrsüberwachung ausgesetzt. Dieses Vorgehen erfolgt analog zu anderen Kommunen. Generell sollte geprüft werden, WO und WANN zukünftig Verkehrsüberwachungen erfolgen sollen. Es wird vorgeschlagen, dies in Abstimmung mit der Verkehrsreferentin Frau Dr. Winkler zu diskutieren.

Große Baumpflanzaktion im Herbst 2020
Im Rahmen der Dorfentwicklung besteht die Möglichkeit, eine groß angelegte Baumpflanzaktion im Gemeindegebiet zu initiieren. Erste Schritte wurden noch in der vorangehenden Wahlperiode angestoßen.
Am 06.05.2020 fand gemeinsam mit dem Fachberater des ALE ein Ortstermin statt. Der ehem. GR Robert Müller hat im Anschluss an diesen Termin gemeinsam mit dem Fachberater alle vorgesehenen Baumstandorte in Augenschein genommen. Markant gestaltet werden sollen u. A. die Ortseingänge mit sog. „Baumkronen“. Ebenfalls ist angedacht, nach Zankenhausen ggf. eine Allee anzulegen. Hierfür ist aber die Zustimmung der Grundbesitzer notwendig. Bürgermeister Staffler hat aus diesem Grund entsprechende Gespräche aufgenommen.

Fontäne Dorfweiher => Information über Anliegerversammlung am 21.05.2020
Auszug aus dem Schreiben von Bgm. Staffler an die Anlieger des Dorfweihers:
Betreff: Einladung zu einer abschließenden Anlieger-Versammlung bzgl. „Fontäne“ am Donnerstag, 21.05.2020 um 19 Uhr im Linsenmann-Saal

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Anlieger des Dorfweihers,

wie ich gehört habe, kam es nach dem Einsetzen der Fontäne Ende April durch meinen Amtsvorgänger erneut zu Irritationen und einer Kontaktaufnahme mit der Kommunalaufsicht.
Den Unterlagen entnehme ich, dass zum Thema „Fontäne“ bereits mehrere Gespräche sowie eine Anliegerversammlung stattgefunden haben. In dieser Anliegerversammlung wurden - so mein Informationsstand - einige Maßnahmen besprochen, die die geäußerten Bedenken aufgreifen: So wurde lt. meinen Aufzeichnungen der Strahl der Fontäne deutlich reduziert und der Standort zur Weiher-Mitte hin verlegt. Ebenfalls wurde eine Zeitschalteinrichtung in Verbindung mit einem sog. „Marktverteiler“ sowie Windwächter installiert und der Betrieb der Fontäne reduziert.
Als dem 1. Mai amtierenden Bürgermeister liegt mir viel an einem guten, nachbarschaftlichen Miteinander. Ich möchte darum in unser aller Sinne den Fall nach Möglichkeit zu einem Abschluss bringen. Zu diesem Zweck lade ich Sie zu einer ANLIEGERVERSAMMLUNG am Donnerstag, 21.05.2020 im 19 Uhr im Linsenmann-Saal ein. An dem Gespräch wird auch je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen teilnehmen.
Im Anschluss werde ich den Fall dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorlegen.
Ich freue mich auf unseren Austausch und verbleibe …


Schafe auf dem Gelände des „alten Wasserhauses“
Seit einigen Jahren nutzt der Obst- und Gartenbauverein das alte Wasserhaus sowie den eingezäunten Bereich darum als Abstellfläche. Der Verein hat auf eigene Kosten auch einen Teil des Wasserhauses entrümpelt. Der Vorstand des Vereins teilte dem Ersten Bürgermeister mit, dass geplant ist, eine kleine Schafherde als „natürliche Grünlandpfleger“ im eingezäunten Bereich zu halten. Bgm. Staffler hat dieses Ansinnen begrüßt.

„Antrittsbesuche“ bei div. Vereinen & Institutionen
Zum Amtsantritt hat Bgm. Staffler div. Vereine und Institutionen besucht. Oftmals waren die zuständigen Referentinnen und Referenten ebenfalls anwesend (sofern zeitlich darstellbar).

„Aktion saubere Landschaft“ im Herbt 2020
Wie von GR Herb angeregt, wird für den Herbst eine „Aktion saubere Landschaft“ geplant.
=> Frage, wer hier aus dem GR aktiv mitwirken möchte. Terminfindung soll im Anschluss stattfinden.

Kindergarten sowie Grund- und Mittelschule fahren Betreuungs- bzw. Unterrichtsangebote wieder schrittweise hoch
Wie von der Staatsregierung beschlossen, fahren unsere Kindergärten sowie die Grund- und Mittelschule ihre Betreuungs- bzw. Unterrichtsangebote wieder schrittweise hoch. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liefen entsprechende Planungen in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung (u. A. wg. Personeller Aspekte, Schülerbeförderungsfragen, …). Es besteht ein enger Austausch mit dem Leitungspersonal der Einrichtungen.
Wann die gemeindeeigene Mensa wieder öffnen kann, steht aktuell nicht fest. Gleiches gilt z. B. für das Schwimmbad. Die gemeindlichen Spielplätze wurden planmäßig geöffnet.

Erfahrungsbericht „1. Virtueller Bürgerstammtisch“
Bgm. Staffler berichtet in der Sitzung mündlich über den 1. Virtuellen Bürgerstammtisch am 13.05.2020.


Betriebsausflug 2020 findet NICHT statt
Der Betriebsausflug für alle Gemeinde-Bediensteten sowie den Gemeinderat wurde aufgrund CORONA bzw. den damit einhergehenden Einschränkungen abgesagt.

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr