Datum: 17.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.05.2020 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Beschluss über die Durchführung einer Vorstudie zur Verlagerung des Sportgeländes
4 Vorstellung erweitertes Angebot für standesamtliche Trauungen in der Gemeinde Türkenfeld / hier: Informationen für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit
5 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung // ehem. "nach Grundsatzbeschluss zur Verlagerung der Bücherei: Vorstellung der Planungen sowie Beschluss der geplanten Investitionen (u. A. Regale)"
6 Beschlossenes Konjunktur-Programm der Bundesregierung in Folge der sog. "Corona"-Pandemie | Darstellung möglicher (positiver) Auswirkungen auf die Gemeinde Türkenfeld
7 Grundsatzbeschluss zur Sperrung von gemeindlichen Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr / Schutz von Natur & Landwirtschaft / Beauftragung dreier GR-Mitglieder mit der Erstellung eines entsprechenden Vorschlags
8 Gespräch Bauernverband <=> Gemeinde Türkenfeld / Bekanntgabe der Gesprächsinhalte sowie Beschluss über die Zuordnung des Begriffs "Landwirtschaft" zu einem Referat
9 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld // gesicherte Erschließung für das Bauvorhaben
10 Antrag auf Baugenehmigung; Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus mit Ausbau Dachgeschoss Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld
11 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker" hier: Antrag auf Befreiung bzgl. Überschreitung der GRZ
12 Antrag auf Baugenehmigung; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/80 Gemarkung Türkenfeld
13 Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel", 5. Änderung a) Billigung des Entwurfes in der Fassung vom 17.06.2020 b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs.2 BauGB
14 Bauleitplanung, Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Teilstück der Zaun-Heckenbepflanzung durch Holzständer-Schallschutzzaun ergänzen
15 Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in Aufstellung sich befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II"
16 Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II"
17 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.05.2020 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.05.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen uns wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 2

Pressetaugliche Texte

Ein Bürger stellt die Frage, inwieweit der Kauf eines „Dacia“ vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Gedankens der Arbeitsplatzssicherung in Deutschland sowie weiterer Argumente (Sicherheit), … zu vertreten sei. Er hinterfragt die Entscheidung des Gemeinderats kritisch. Bgm. Staffler erläutert mdl. die   Hintergründe der Entscheidung, die auch im Sachvortrag bzw.  unter „Bekanntgaben“ genannt sind.

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3. Beschluss über die Durchführung einer Vorstudie zur Verlagerung des Sportgeländes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 5

Pressetaugliche Texte

** Günter Hohenleitner als 1. Vorsitzender des TSV Türkenfeld e.V. wird an der Sitzung teilnehmen**

Seit Jahrzehnten ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Türkenfeld eine Verlagerung des Sportgeländes vorgesehen. Mit der Neuaufstellung des FNP Anfang 2020 hat der Gemeinderat nochmals einstimmig diese generelle Planungsabsicht bestätigt.
Konkret ist vorgesehen, die Sportflächen vom Standort „An der Kälberweide“ in die Nähe der Grund- und Mittelschule zu verlagern. Dies deckt sich auch mit den Interessen des TSV, weil am bisherigen Standort massive Investitionen zu erwarten sind.


Eine solche Verlagerung hätte mehrere Vorteile:
  1. Vorteile für den Breitensport (repräsentiert durch den TSV Türkenfeld e. V.) sowie den Schulstandort (=> „ALLES AN EINEM ORT“):
    1. Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs zwischen der vor ca. 10 Jahren neu errichteten Turnhalle mit dem Sportangebot des TSV („Angebote an einem Standort und aus einer Hand“).
    2. Einbindung der Hartplatz-Fläche („Käfig“) in das Angebot für den Breitensport.
    3. Möglichkeit für den TSV, ein neues Vereinsheim zu errichten und damit aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen i. B. auf Raumkonzept, etc. sowie ohnehin anstehende Sanierungsbedarfe.
    4. Errichtung moderner Sporteinrichtungen (Fußball-Plätze, Tennis-Anlage, Anlage f. d. Stockschützen, …).
    5. Noch bessere Einbindung des gemeindeeigenen Hallenbades in das Sportangebot
    6. Gemeinsame Nutzung von Sportanlagen durch Schule und Breitensport.
  2. Ergänzende Vorteile im Kontext Flächennutzung im Gemeindegebiet Türkenfeld:
    1. Möglichkeit der Aufstellung eines fundierten Nach-Nutzungskonzeptes für den dann „alten“ Sportplatz.
    2. Dadurch Ermöglichung einer Innenentwicklung für die Bereiche „Wohnen“ und „Arbeiten“.
    3. Gemeinde und TSV sind Eigentümer des „alten“ Sportgeländes, was finanzielle Spielräume i. B. auf die Re-Finanzierung der Neubaukosten des Sportgeländes eröffnen wurde.

Auf Einladung von Bürgermeister Staffler fand am 12.05.2020 ein Gespräch mit dem engeren Vorstand des TSV Türkenfeld e. V. statt.
Teilnehmer seitens der Gemeinde: BGMs Staffler, Wagner, Well, W. Epp (Sportreferent)
Teilnehmer seitens des TSV Türkenfeld e. V.: G. Hohenleitner (1. Vorsitzender, H. Mader (2. Vorsitzender), Andreas Spichal (Haupt-Kassier)
Dabei wurde deutlich, dass auch der TSV großes Interesse an einer Verlagerung der Sportflächen hat.

Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Maßnahme ist eine belastbare Bewertung der finanziellen Folgen. Aus diesem Grund schlägt der Erste Bürgermeister vor, gemeinsam mit dem TSV eine Vorstudie mit externer Begleitung durchzuführen, die folgende Inhalte beleuchtet:
  1. Klärung, ob die Flächen für den möglichen „neuen Sportplatz“ grundsätzlich zur Verfügung stehen (inkl. Konditionen). => positive Grundtendenz seitens der Eigentümerfamilien erkennbar.
  2. Möglichkeiten der Nachnutzung des „alten“ Sportplatzes i. B. auf eine Misch-Nutzung „Wohnen“ und „Arbeiten“ (notwendig: Wertgutachten; grobe Einteilung der circa-Fläche in Wohnen und Arbeiten; Annahme: 2/3  1/3); ein städtebauliches Konzept muss dabei Hand-in-Hand gehen mit einem Finanzierungskonzept (sowohl vom Gesamtumfang her wie auch bzgl. des zeitlichen Ablaufs).
  3. Aufstellung einer Grobplanung für die Gestaltung der Sportfläche „neu“ (Raumbedarf, Bedarf an Sportanlagen, …) sowie entsprechender Kostenschätzungen (inkl. grober Zeitplanung).

Eigentums- und Größenverhältnisse „alter Sportplatz“ im Status quo:
  • Gemeinde Türkenfeld: 49.232m² (davon ca. 6.000m² abzuziehen f. Bereich Hundesportplatz, etc.) => rd. 43.000m²
  • TSV Türkenfeld: 7.328m² (aufgeteilt auf zwei Flurstück-Nummer) => rd. 7.400m²
  • = GESAMTFLÄCHE ALTER SPORTPLATZ STATUS QUO: rd. 50.400m²




Eigentums- und Größenverhältnisse möglicher „neuer Sportplatz“ im Status quo (ohne anteilige gemeindeeigene Flächen der Schule):
  • Gemeinde Türkenfeld: 2.000m²
  • Eigentümer A: ca. 37.000m² abzgl. ca.4.000m² Eigenbedarf (Schätzung; Rücksprache dazu ausstehend) => rd. 29.000m²
  • Eigentümer B: ca. 15.000m²
  • = GESAMTFLÄCHE MÖGLICHER NEUER SPORTPLATZ: rd. 50.000m²





Fazit Größenverhältnisse: Für die neue Sportfläche stünde theoretisch [finale Klärung mit Eigentümern ausstehend!!] ein ähnlich großes Areal zur Verfügung (vorbehaltlich Klärung Grundstücksfragen). Hinzu kommen gemeindeeigene Flächen im Umgriff der Grund- und Mittelschule, die ebenfalls der o. g. Doppelnutzung zugeführt werden könnten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Das Gremium begrüßt einhellig, dass die Realisierung des Projektes – auch auf Bitte des TSV - „Verlagerung Sportplatz“ in greifbare Nähe rückt. Zu diesem Zweck beschließt der Gemeinderat die Durchführung einer Vorstudie wie vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagen. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung, einen unabhängigen Experten zu finden, der besagte Vorstudie durchführen kann [vgl. TOP im nö-Teil der Sitzung]. Eine entsprechende Beauftragung erfolgt i. R. eines weiteren GR-Beschlusses. Weitere Schritte sollen in enger Abstimmung mit dem Vorstand des TSV sowie den Grundstückseigentümern erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Vorstellung erweitertes Angebot für standesamtliche Trauungen in der Gemeinde Türkenfeld / hier: Informationen für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

++ Frau Bihler als Leiterin Einwohnermeldeamt / Standesamt“ wird dem Gemeinderat zu diesem Thema mündlich in der Sitzung berichten ++

Der folgende Sachvortrag dient der Information für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit. Eine Beschlussfassung ist nicht notwendig, da die Angelegenheit auf den Vollzug des Kostengesetzes (KG) beruht.

Um dem „schönsten Tag im Leben“ einen würdigen Rahmen zu geben, hat sich das Standesamt Gedanken gemacht, wie unser bisher schon gerne angenommenes Angebot erweitert werden kann.

Herausgekommen sind verschiedene „Pakete“, die in Zukunft angeboten werden sollen.

Ebenso war es das Ziel, die Gebühren transparent und klar nachvollziehbar zu gestalten.

Künftig werden folgende Verwaltungsgebühren berechnet:
Kalkulierte Rahmengebühr
Trauung außerhalb der Dienstzeiten
                                      90,00 €
 
Sektempfang
                                      50,00 €
Auf- und Abbau bis zu drei Stehtische inkl. Hussen, Dekoration und max. 25 Sektgläser; Getränke selbst mitzubringen!
Gästeanzahl 21-50
                                      50,00 €
Auf- und Abbau des Trausaals
(Bestuhlung, Dekoration)
Gästeanzahl 51-95
                                    100,00 €

Candle-Light-Trauung
250,00 €
Event-Trauung an festgelegten Termine am Freitagabend in den Wintermonaten (inkl. Sektempfang, Bestuhlung, besondere Dekoration)
Gesetzliche Festgebühr
Trauung mit üblichem Verwaltungsaufwand
0,00 €
während der Dienstzeit, max. 20 Gäste
Eheurkunde
                                      12,00 €
 
Auszug aus dem Eheregister
                                      12,00 €
 
Prüfung der Ehevoraussetzung
                                      55,00 €
 
Trauung für „Auswärtige“
                                      40,00 €
Standesamt Türkenfeld ist nicht für die Prüfung der Ehevoraussetzung zuständig
Sonstiges
Stammbuch
 je nach Modell (zwischen 30,00 € und 40,00 €)
 

Das Kostenverzeichnis erlaubt bei der kalkulierten Rahmengebühr einen Betrag von 20,00 € bis 250,00 € (Tarif-Nr. 2.II.8/1.2.2). Bei der Gebührenbemessung ist dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen, d.h. die Leistung des Standesamtes und die dafür zu entrichtende Gebühr müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei der Ermittlung der Gebührenhöhe ist der Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten zu berücksichtigen. Das Äquivalenzprinzip geht dabei über das reine Kostendeckungsprinzip hinaus, da neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Amtshandlung monetär bewertet wird. Zur Ermittlung des Verwaltungsaufwands wird auf die Personalvollkostensätze (allgemeiner Personal- und Sachaufwand) zurückgegriffen. Ein Zuschlag von 50 % spiegelt die Bedeutung der Angelegenheit wieder und entspricht der gängigen Vorgehensweise in anderen Standesämtern.
Unter dieser Berücksichtigung ergeben sich die kalkulierten Rahmengebühren. In die Berechnung kann jederzeit bei Frau Bihler eingesehen werden.

Das Standesamt möchte sich die Option offenhalten, das Angebot für standesamtliche Trauungen in Zukunft noch zu erweitern. Schon länger wird an die Gemeinde der Wunsch herangetragen, auch Trauung unter freiem Himmel anzubieten. Als mögliche „Trau-Wiese“ würde sich künftig das gemeindliche Grundstück am Gollenberg anbieten. Über die Widmung des Gollenbergs als „Trau-Wiese“ soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Ein entsprechendes Konzept wird bis zum Frühjahr erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.

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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung // ehem. "nach Grundsatzbeschluss zur Verlagerung der Bücherei: Vorstellung der Planungen sowie Beschluss der geplanten Investitionen (u. A. Regale)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 5

Pressetaugliche Texte

++ Die Beschaffung wurde im Rahmen einer dringlichen Anordnung getätigt. Grund: Corona-bedingte Lieferverzögerungen bei Bestellung der Regale; gleichzeitig Notwendigkeit, den Bücherei-Umzug in den Sommerferien (Abhängigkeiten zum Schulbetrieb) zu vollziehen++

---
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 einen Grundsatzbeschluss zur Verlagerung der Gemeinde-Bücherei gefasst. Als Kostenrahmen wurden „10.000 Euro – x“ genannt.

Zwischenzeitlich wurde durch die Leiterin der Bücherei, Frau Dürl, sowie ihren Ehemann mit großem persönlichen (ehrenamtlichen) Engagement ein Umzugs- und Ausstattungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept hat zum Ziel, möglichst viele der heute schon vorhandenen Möbel und Regale wiederzuverwenden. So ist es möglich, die Kostenvorgabe einzuhalten.

Aktuelle Kostenschätzung:
  1. Kleinregale, etc. => ca. 2.500 EUR (zu beschaffen über ein Einrichtungshaus in der Region)
  2. Groß-Regale => ca. 6.200 EUR (müssen zwingend kompatibel sein mit den vorhandenen Regalen, siehe nachfolgende Aufstellung)

ekz Bibliotheksservice Reutlingen
Einzelpreis
Anzahl
gesamt
brutto
Grundregal mit Metallfachböden
617,10 €
3
1.851,30 €
2203,05 €
Anbauregal mit Metallfachböden
517,90 €
6
3.107,40 €
3697,80 €
Fachböden, Endbuchstützenbügel, Füße



293,22 €

Eine detaillierte Planung zur Ausgestaltung der neuen Bücherei im sog. „Raum 1 Schule“ findet sich im Anhang.

Nachdem in den vergangenen Jahren spürbar in die Bestände der Bücherei investiert wurde (Anschaffung neuer Bücher, Medien, etc.), bietet Frau Dürl an, einen Teil des Regel-Budgets 2020 (im Haushalt eingeplant) für die Erstausstattung der neuen Bücherei zu verwenden.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Verantwortlichen das in der Sitzung am 20.05.2020 diskutierte Budget (10 TEUR) an die Hand zu geben. Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass mit den Mitteln verantwortungsvoll umgegangen wird – mit dem Ziel, das Budget zu „unterschreiten“. Bzgl. konkreter Beschaffungen – siehe oben.

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6. Beschlossenes Konjunktur-Programm der Bundesregierung in Folge der sog. "Corona"-Pandemie | Darstellung möglicher (positiver) Auswirkungen auf die Gemeinde Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Die Bundesregierung hat am Abend des 03.06.2020 ein – bezogen auf die absoluten Zahlen – in der Nachkriegsgeschichte bislang einmaliges Konjunktur-Programm bekannt gegeben. Ziel ist es, die Folgen der sog. „Corona-Pandemie“ abzumildern.

Wichtig aus Sicht der Gemeinde sind dabei folgende Punkte, die vermutlich direkt helfen, die auch für Türkenfeld zu erwartenden (finanziellen) Folgen abzufedern:

1.        Temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze
Die Verwaltung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Bestellungen & Investitionen so zu terminieren, dass der Zeitraum 1.7.-31.12.20 sinnvoll „ausgeschöpft“ werden kann.
2.        Weitgehende Kompensation der Gewerbe-Steuer-Ausfälle 2020 + 2021
3.        Dauerhafte Übernahme von bis zu „75% der Kosten der Unterkunft“ (…) für Langzeitarbeitslose, …
4.        Teilweise Kompensation der Ausfälle im Umfeld ÖPNV => relevant insb. Z. B. für die Kreisumlage 2021
5.        Erhöhte Förderung des Sportstättenbaus
6.        Steigende Förder-Quoten beim Ausbau der Ladeinfrastruktur „E-Mobilität“
7.        Deckelung der EEG-Umlage => relevant für Stromkosten i. d. Gemeinde
8.        Bekenntnis zu einer über den Status quo hinausgehenden Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen

Darüber hinaus: Investitionen in  (kommunale) Krankenhäuser, Gesundheitsversorgung, … => ebenfalls relevant f. z. B. Kreisumlage

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7. Grundsatzbeschluss zur Sperrung von gemeindlichen Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr / Schutz von Natur & Landwirtschaft / Beauftragung dreier GR-Mitglieder mit der Erstellung eines entsprechenden Vorschlags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinderat einen öffentlichen Feldweg im Gemeindegebiet probeweise gesperrt, nachdem hier die Zahl des motorisierten Freizeitverkehrs (PKW, Allrad-Fahrzeug, Quads, …) deutlich zugenommen hatte. Diese probeweise Sperrung wurde mittlerweile dauerhaft eingerichtet. Bei einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Landwirtschaft am 11.05.2020 kam dieses Thema erneut zur Sprache.

Demnach ist auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet zu beobachten, dass auf Feldwegen vermehrt motorisierter Freizeitverkehr anzutreffen ist. Kritisch muss angemerkt werden, dass einige der Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise nicht an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und so Schäden an den gemeindeeigenen Feldwegen wie auch teilweise den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Hinzu kommt ein vermehrtes Parkaufkommen an landschaftlich reizvollen Orten wie z. B. dem Schöneberg, dem Gollenberg oder den anderen Höhenzügen. Das Parken beschränkt sich dabei nicht auf die Feldwege selbst; oft wird in landwirtschaftlichen Flächen geparkt ohne Rücksicht auf die dort angebauten Feldfrüchte.
Die beim Gespräch mit den Landwirtschaftsvertretern anwesenden Gemeindevertreter (1. Bgm. Staffler, 2. Bgm. Wagner, 3. Bgm’in Well sowie die Ratsmitglieder Meißner und S. Schneller) kamen überein, dem Gemeinderat vorzuschlagen, analog anderer Kommunen weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forst wirtschaft sowie Anlieger) zu sperren.

Um festzulegen WO Sperrhinweise angebracht werden sollen, schlägt der Erste Bürgermeister ein zweistufiges Verfahren vor:
1)        Die zuständigen Ratsmitglieder (GRin Winkler wg. Verkehr, GRin Meißner wg. Natur und Umwelt, GR S. Schneller wg. Straßen- und Wegebau) erarbeiten ein Grobkonzept, wo Sperrschilder installiert werden sollen.
2)        Dieses Konzept soll dann mit Vertretern des Bauernverbandes sowie dem Bund Naturschutz abgestimmt werden.

Im Anschluss kann eine Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren. Das Gremium beauftragt die zuständigen Ratsmitglieder mit der Ausarbeitung eines Konzepts. Nach den Sommerferien soll über die konkreten Aufstellungsorte f. Sperrbeschilderungen entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Gespräch Bauernverband <=> Gemeinde Türkenfeld / Bekanntgabe der Gesprächsinhalte sowie Beschluss über die Zuordnung des Begriffs "Landwirtschaft" zu einem Referat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf Einladung von Bgm. Staffler fand am 12.05.2020 ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bauernverbandes (Ortsgruppen Türkenfeld und Zankenhausen)  und Jagdgenossenschaft statt. Bgm. Staffler machte deutlich, dass der neu gewählte Gemeinderat Themen mit Landwirtschaftsbezug in den Fokus rücken und so der Bedeutung der Landwirtschaft als Pflegerin der uns umgebenden Kulturlandschaft Rechnung tragen will. Neben aktuellen Themen der Landwirte wurden Möglichkeiten besprochen, wie die Situation der Landwirte ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden kann.

Ein weiterer Punkt war die schon im letzten Jahr im GR diskutierte und an einer Stelle probeweise beschlossene Sperrung von Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr. Hier soll in der heutigen Sitzung (vgl. entsprechender TOP) ein Beschluss gefasst werden, sodass ein Konzept erarbeitet werden kann.

Gegenstand des Gesprächs war auch die Frage, welche Vorstellungen der Bauernverband hinsichtlich der Verortung der Referats-Komponente „Landwirtschaft“ hat:
Hier wird seitens der Landwirte vorgeschlagen, das Referat „Landwirtschaft“ dem sog. „Straßen- und Wegebau-Referat“ zuzuschlagen, nachdem hier viele Bezugspunkte (insb. Erschließung Felder, Unterhalt der Wege, Gräben, …) gegeben sind. Seitens der Landwirtschaftsvertreter wurde ebenfalls ein klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit den weiteren Referentinnen und Referenten, insb. dem Themenfeld „Natur und Umwelt“ zugesagt. Was hier noch wichtig wäre: dass es ihr Wunsch ist, von einem Landwirt im Gemeinderat vertreten zu werden.
Teilgenommen am Gespräch haben gemeindeseitig: Staffler, Wagner, Well, Meißner, S. Schneller

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das sog. „Straßen- und Wegereferat“ um den Begriff „Landwirtschaft“ zu ergänzen. Eine entsprechende Änderung der Anlage der Geschäftsordnung ist vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld // gesicherte Erschließung für das Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Bauantrag erstmals in der April Sitzung 2020 behandelt (Details zum Bauvorhaben: siehe RIS sowie Bauantrags-Unterlagen wie in der April-Sitzung gezeigt). Zum damaligen Zeitpunkt konnte das Einvernehmen aufgrund offener Verfahrensfragen bzw. Wasser- und Abwasserleitung nicht erteilt werden. Das Bauvorhaben als Solches war unstrittig.

In der Zwischenzeit fand ein Gespräch des Bauwerbers mit dem Ersten Bürgermeister statt. Demnach ist es aus folgenden Gründen vertretbar, die Wasser- und Abwasserleitungen durch den Bauwerber auf eigenem Grund und eigene Rechnung ausführen zu lassen:
1)        Die Familie ist Eigentümerin sämtlicher Flächen im betroffenen Bereich; die geplante Privatstraße wird auf Dauer die Anordnung gebauter, geplanter und möglicherweise in der Zukunft geplanter Baukörper festschreiben.
2)        Die geplante Privatstraße ist ebenfalls so angeordnet, dass Richtung Wasserhaus keine weitere Bebauung möglich ist. Eine möglicherweise in weiterer Zukunft geplante Ausweisung eines größeren Baugebiets im Umfeld Wasserhaus müsste darum immer losgelöst von der Privatstraße erfolgen. Folglich entsteht für die Gemeinde kein Nachteil.
3)        Bei anderen über Privatwege erschlossenen Bauvorhaben hat die Gemeinde ebenfalls dem o. g. Vorgehen zugestimmt.
4)        Der Übergabepunkt für Wasser & Abwasser (damit Verantwortungsübergang) ist auf öffentlichem Grund (= Emminger Weg).
5)        Die Eigentümer sind bereit, zu Gunsten der Gemeinde eine Dienstbarkeit / Betretungsrecht einzuräumen.

Die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal) ist derzeit bis zum Anwesen Emminger Weg 6 verlegt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauwerber darauf hinzuweisen, dass sämtliche Kosten der Erschließung (ausgehend von den schon bestehenden öffentlichen Übergabepunkten im Emminger Weg) durch die Bauwerber selbst zu tragen sind. Die Gemeinde Türkenfeld übernimmt für diese Erschließung – nachdem auf Privatgrund erfolgend – weder heute noch zu einem späteren Zeitpunkt Verantwortung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung; Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus mit Ausbau Dachgeschoss Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 1.295 m² große Grundstücke Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

Die Bauherren beantragen die Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus.

Das Gebäude soll nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden.
Die Fläche der Wohnung im EG beträgt 121,20 m², im OG 97,92 m² und im DG 60,64 m².

Im Dachgeschoss sollen zwei Abstellräume (2,28 m² und 16,82 m²) entstehen.

An der äußeren Gestalt des Gebäudes entstehen keine Änderungen.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Umnutzung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus und Ausbau Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 1402/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker" hier: Antrag auf Befreiung bzgl. Überschreitung der GRZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Auf dem 789 m² großen Grundstück, welches sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ befindet soll ein Dreispänner mit zwei Garagen und vier Stellplätzen errichtet werden.

Das Gebäude hat eine Grundfläche von 16,00 m x 11,00 m. Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 9,95 m. Das Gebäude soll ein Mansarddach mit einer Dachneigung von 38 und 25°.
Das Gebäude beinhaltet drei Wohneinheiten. Die Gesamt-GRZ beim Vorhaben beträgt 0,496.

In der vorliegen Planung werden drei Garagen an die Grundstückgrenze geplant.
Im Gesamten ergibt sich daraus eine Grenzbebauung von 18 m. Gemäß Art. 6 BayBO ist eine maximale Grenzbebauung von 15 m zulässig.
Bei einem Telefonat am 08.01.2020 mit dem Antragsteller sah dieser vor, eine Garage durch einen Stellplatz zu ersetzen. Dies wurde am 09.01.2020 in der Planung ergänzt.  


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.01.2020 sein Einvernehmen zum o. g. Bauantrag erteilt.

Der heute vorgelegte Sachverhalt bezieht sich auf die Befreiung bzgl. Überschreitung der GRZ wie nachfolgend dargestellt:
-.-.-.-

Bei der Prüfung im Landratsamt wurde nun festgestellt, dass bei der Berechnung der GRZ I die durch die Balkone überdachten Terrassenflächen nicht mitgerechnet wurden, wodurch die Überschreitung ausgelöst wird.

Jeder der drei Balkone misst 1,20 m x 4,20 m (entspricht 5,04 m²).

Bei der neuen Berechnung der GRZ I ergibt sich somit rechnerisch eine GRZ I von 0,25, was der max. festgesetzten GRZ I von 0,23 im einfachen Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ widerspricht.

Dafür stellt der Bauwerber einen Antrag auf Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von der Festsetzung A 2.1 Maß der baulichen Nutzung.

Die Begründung des Bauwerbers lautet: „Die geringfügige Überschreitung wird durch die Balkone ausgelöst. Städtebauliche Spannungen werden nicht ausgelöst, nachbarliche Belange sind nicht betroffen und öffentliche Belange werden nicht berührt.“

Die GRZ-Berechnungen befinden sich in der Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird für die beantragte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/80 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö informativ 12

Pressetaugliche Texte

Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

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13. Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel", 5. Änderung a) Billigung des Entwurfes in der Fassung vom 17.06.2020 b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 06.11.2019 hat der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ beschlossen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat einen Entwurf und mit allen Beteiligten abgestimmt.

Dieser liegt der Beschlussvorlage bei.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Am Malerwinkel“ in der Fassung vom 17.06.2020.
    [In der Sitzung ergänzt]: Die vier entlang der Straße bzw. im vorderen Grundstücksbereich eingezeichneten Bäume existieren nicht und sollen im Plan-Entwurf darum entfernt werden].

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs.2 BauGB entsprechend durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bauleitplanung, Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Teilstück der Zaun-Heckenbepflanzung durch Holzständer-Schallschutzzaun ergänzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Die Antragsteller beabsichtigen auf ihrem Grundstück ein Teilstück der bestehenden Zaun-Heckenbepflanzung (Höhe der Hecke ca. 2,30 m) durch einen 2 Meter hohen Holzständer-Schallschutzzaun mit ansprechender Dekorseite an der Außen- und Innenseite sowie mit mehreren Pflanzabschnitten zu ersetzen.
Die sich wiederholenden Abschnitte werden mit Sträuchern/ Bäumen oder Rankpflanzen bestückt. Der bestehende Zaun mit Thuja Hecke hat eine Gesamtlänge von 36 m. In einer Länge von 17 m soll die beantragte Anpassung erfolgen.
Der geplante Schallschutzzaun soll eine Tiefe von ca. 14 cm und eine Höhe von 200 cm betragen. Die sich wiederholenden Pflanzabschnitte sind mit einer Grundfläche von 50 cm x 50 cm geplant.
Die Grundkonstruktion erfolgt mit einem 10 cm x 6 cm Holzrahmen, außen abgedeckt mit einem dunklen vandalensicheren Gewebe. Als Abschluss halbrund stehende Stab-Hölzer in Abständen von ca. 10 cm. Die Füllung erfolgt mittels schallabsorbierender Steinwolle. Es wird eine Schallminderung von ca. 36 dB angestrebt.

Ein Lageplan, Skizzen des Vorhabens mit Baubeschreibung sowie Fotos befinden sich im Anhang der Beschlussvorlage.
 
Im Bebauungsplan in Festsetzung A 4.2 sind Einfriedungen nur bis maximal 1,20 m Höhe zulässig. Somit ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ erforderlich.

Die Antragsteller begründen ihren Antrag folgendermaßen siehe Anhang
Auszug davon: „
  • Die vorhandene Hecke hatte bereits vor Erstellung des BPlanes 2016 eine Höhe von ca. 230 cm. Diverse Grundstücke entlang der Beurer Straße sind mit einer Thuja-Hecke (höhe Bestand über 220 cm) eingefriedet.
  • Festsetzung B 10: Im Rahmen der Planung von Einzelvorhaben ist darauf zu achten, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Dies ist auch Gegenstand der Prüfung von Baumaßnahmen gemäß § 34 BauGB.
  • Schutzbedürftige Räume von z.B. Schlafzimmern, Kinderzimmern und Wohnräumen sind so zu orientieren, dass die Immissionswerte durch den BPlan einwirkende Geräusche auf ein Mindestmaß vermindert werden können….
  • Genau das ist der Grund dieser Maßnahme, die erheblich angestiegenen Immissionswerte (Lärm) etwas zu mindern.
  • Unsere Wohn- Schlaf- und Kinderzimmer liegen in diesem geplanten Bereich.
  • Die stetige Zunahme des Straßenlärms, in Verbindung der Kreuzung zum Gewerbegebiet mit laufend anfahrenden Fahrzeugen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
  • Bei der Sanierung der Beurer Straße wurde der Kreuzungspunkt (Kreuzstraße) genau zu Ungunsten unseres Anwesens verlegt. Dies steigerte die Lärmbelästigung zusätzlich stark.
  • Eine Eintunnelung der Straße ist hier nicht zu befürchten, der Abschnitt dieser Maßnahme ist im Verhältnis zur Länge der Hecke geringfügig. Eine Bebauung gegenüber ist durch die Kreuzung nicht zu befürchten.



Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück FlNr. 233 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“ der Gemeinde Türkenfeld vom 26.10.2016.

Die Errichtung einer Einfriedung bis 2 m Höhe ist gem. Art. 57 Abs. (1) Nr. 7. a) BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche qualifizierte Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“.

Der geplante Schallschutzzaun widerspricht der BPlan-Festsetzung A. 4.2 bezüglich der Höhe von Einfriedungen bis max. 1,20 m Höhe.

Gegen die Errichtung des Schallschutzzaunes in dem beantragten Teilbereich bestehen keine Bedenken, weil auch bei angrenzenden Grundstücken entlang der Beurer Straße vergleichbare Holzeinfriedungen als Wegebegrenzung bestehen. Siehe Foto im Anhang.
Bei der vorbeiführenden FFB 3 handelt es sich um eine vielbefahrene Kreisstraße. Das Interesse, sich in den Wohn- und Schlafräumen sowie im Garten davor zu schützen, ist verständlich. Die Situation an der Kreisstraße ist ein besondere. Die Schutzbedürftigkeit der Anwohner vor Lärm ist dort in besonderer Weise gegeben. Durch die Pflanzabschnitte ist eine Begrünung sichergestellt.


Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von der Festsetzung A 4.2 des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ zur Errichtung eines Schallschutzzaunes (inklusive Sockel) mit 2 Metern Höhe auf einer Länge von 17 Metern.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks direkt gegenüber einer vielbefahrenen Kreuzung (Verkehr Wertstoffhof, etc.) sowie das damit verbundene Abbremsen und Anfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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15. Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in Aufstellung sich befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 15

Pressetaugliche Texte

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Flur-Nrn. 467, 467/4, 141/8 sowie Teile der Straßenfläche Flur-Nr. 141/7 und des Weges Flur-Nr. 461 jeweils Gemarkung Greifenberg, welche an das bestehende Gewerbegebiet „Mitterfeld“ anschließt. Nach dem Planungswillen der Gemeinde soll das bestehende Gewerbegebiet „Mitterfeld“ nach Osten in 2 Etappen erweitert werden; das jetzt zur Änderung anstehende Gebiet (Teilbereich 1) ist für die Ansiedlung (Erweiterung) eines ortsansässigen Betriebs vorgesehen; die Bebauung soll im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB konkrete Regelung finden.

Die Gemeinde Türkenfeld wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Nachbargemeinde beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 16

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Greifenberg plant die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets „Mitterfeld“ auf einer bisher im Außenbereich liegenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ziel ist die  Deckung eines dringenden Bedarfs an gewerblichen Flächen für ein seit vielen Jahren in der Gemeinde aktiven Gewerbebetriebs.

Die Gemeinde Türkenfeld wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Nachbargemeinde beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 17

Pressetaugliche Texte

Kennenlern-Gespräch Deutsche Bahn Station & Service  Bgm. Staffler
Auf Einladung von Bgm. Staffler fand am 25.05. ein Kennenlern-Termin mit der Leiterin der Münchner „Filiale“ der DB Station und Service statt. Folgende Themen wurden besprochen:

  1. Abgrenzung Pflege- und Unterhaltsarbeiten DB / Gemeinde
  2. Ausbaupläne (Dorfentwicklung) der Gemeinde Türkenfeld mit Schaffung eines „Bahnhofsplatzes“
  3. Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung i. B. auf die Fahrradständer
  4. Veränderungen am Eingangsbereich zum Gleis Richtung München
  5. Besondere Situation der Bahnhecke auf der innerörtlich verlaufenden Gleisstrecke

Spannend für Türkenfeld ist u. A. das Förderporgramm „Bike & Ride“. Hieraus könnte die Erneuerung und Erweiterung der Fahrrad-Ständer (dringend notwendig!) zu großen Teilen finanziert werden. Bgm. Staffler hat einen Anlauf bzgl. Antrag auf Bezuschussung unternommen. Ein Update folgt.

+++

Schriftverkehr mit der Bayerischen Eisenbahn-Gesellschaft bzgl. im Raum stehender Sorgen im Hinblick auf eine Verschlechterung des S-Bahn-Angebots in Türkenfeld (Bau 2. Stammstrecke, 3- bzw. 4-gleisiger Ausbau der S4, Angebote im Regional- und Fernverkehr):

Sehr geehrte Frau XXX,
sehr geehrter Herr XXX,

Haben Sie vielen Dank für die rasche Antwort.

Mich freut zu lesen, dass
  1. sich ab Dezember für Flughafen- bzw. Frühpendler eine Verbesserung ergibt durch die zusätzliche Verbindung um 4:17 Uhr,
  2. der durchgehende 20-Minuten-Takt in Planung ist (ausgehend von den unten genannten Prioritäten) und
  3. mit der Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke sowie angedachten Maßnahmen im Fern- und Regionalverkehr KEINE Verschlechterung des Angebots für den Haltepunkt Türkenfeld geplant ist.

Es grüßt Sie herzlich

Emanuel Staffler
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister | Kreisrat
Gemeinde Türkenfeld
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld
Telefon 08193/930713
E.Staffler@tuerkenfeld.de
www.tuerkenfeld.de

Sprechzeiten des Ersten Bürgermeisters:
Flexibel nach Vereinbarung – im persönlichen Gespräch, telefonisch oder auch virtuell per Video-Chat.

Immer auf dem Laufenden:
Mit dem TürkenfeldNEWSLETTER (Anmeldung über www.tuerkenfeld.de), der TürkenfeldHOMEPAGE, unserem vierteljährlich erscheinenden MITTEILUNGSBLATT oder unserem SocialMedia-Auftritt (facebook.com/Duringveld).

Behördengänge online erledigen: Über unser Web-Portal „Mit der Maus ins Rathaus“ können verschiedene Behörden-Gänge schon heute online erledigt werden. Zu erreichen ist das Portal über unsere TürkenfeldHOMEPAGE www.tuerkenfeld.de   



Von: XXX

Gesendet: Mittwoch, 20. Mai 2020 09:37
An: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Betreff: Ihre E-Mail vom 13.05.2020: S-Bahn-Angebot am Halt Türkenfeld


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.05.2020, mit der Sie eine Ausweitung des S-Bahn-Fahrtenangebots am Bahnhof Türkenfeld anregten. Wir sind sehr an Angebotsverbesserungen und entsprechenden Vorschlägen interessiert.

Kurzfristig wird Türkenfeld ab Dezember 2020 eine neue Frühverbindung nach München erhalten. Dieser Zug wird montags bis freitags in Geltendorf um 4:34 Uhr starten, in Türkenfeld um 4:37 Uhr. Davon profitieren Pendler im Frühberufsverkehr, die z.B. einen Arbeitsbeginn um 6 Uhr erreichen müssen. Mit diesem zusätzlichen Zug besteht ab Türkenfeld ein 20-Minuten-Takt von 4:17 Uhr bis 9:17 Uhr nach München.

Sofern die Finanzlage es zulässt, werden wir den im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung als verkehrspolitisches Ziel ausgegebenen flächendeckenden 20-Minuten-Takt im Münchner S-Bahn-Netz – somit auch in Türkenfeld – schrittweise umsetzen mit folgenden, an der Verkehrsnachfrage orientierten Prioritäten:
1.      montags bis freitags von 5-21 Uhr,
2.      montags bis freitags von 21-23 Uhr,
3.      samstags 5-23 Uhr,
4.      sonntags 7-23 Uhr.

Da ein zeitlicher Vorlauf zur Gewinnung von Fahrpersonal und zur Beschaffung von Triebwagen benötigt wird, wurde dieses Vorgehen gewählt.

Das Angebot an Halten pro Stunde und Richtung in Türkenfeld vor Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke soll auch mit 2. S-Bahn-Stammstrecke aufrechterhalten werden. Die kontinuierlich fortlaufenden Planungen, die auch die Entwicklungen im Fern- und Regionalverkehr beinhalten, werden dies entsprechend berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Geschäftsführerin                                 Leiter Abt. Planung
_____________________________________________________________
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69 | 81379 München







Verhaltensempfehlung des Bayr. LKA zur Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern
Im RIS wurde die Verhaltensempfehlung des Bayr. LKA zur Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern eingestellt. Hintergrund ist der bedauernswerte Zustand, dass auch kommunale Amts- und Mandatsträger vermehrt zur „Zielscheibe“ werden.

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Brand(-Stiftung) hinter der Türkenfelder Turnhalle / Skateplatz
Brand kann ehrenamtliches Engagement nicht ausbremsen! BELOHNUNG AUSGESETZT

Vermutlich war es Brandstiftung, die den Wetterschutzstand hinter der Schulturnhalle am 23.05.2020 in Flammen aufgehen lies. Auch wenn eine solch mutwillige Zerstörung sprachlos macht: Schon am Morgen nach dem Brand kamen viele Engagierte zusammen um gemeinsam aufzuräumen. Den regelmäßigen Nutzern des Skate-Platzes konnte man ansehen, dass ihnen die Situation zu Herzen geht. Viel ehrenamtliches Engagement wurde nämlich in den Platz investiert, damit er zu dem wird, was sich alle wünschen: Einem Treffpunkt für Skate- und Rad-Begeisterte aus der Gemeinde. 
Bürgermeister Emanuel Staffler hat eine Belohnung von 500 EUR für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen. „Ich lade alle ein, nicht weg zu schauen, wenn unser aller Eigentum beschädigt wird“. 

Aktuell wird geprüft, ob ein Versicherungsschaden vorliegt. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Schaden über den von der Polizei geschätzten 2000 EUR liegt (siehe Einschätzung unten bzw. Folgeseite). Grund:
Geltend machen müssen wir als Gemeinde dabei folgende Schäden:
1)        Die abgebrannte Hütte selbst
2)        durch den Brand aufgeblähte Bodendecke / Asphalt (an mehreren Stellen)
3)        Entsorgungskosten von verbranntem Material
4)        Arbeitszeit für Säuberungsarbeiten auf dem Platz, etc.

Nach Aussage der Polizei FFB ist man zuversichtlich, den oder die Täter ermitteln zu können.
Die o. g. Schäden schätzt die Verwaltung im Moment auf 5.000 EUR.
Der Versuch einer Regulierung des Schadens durch den bzw. die Täter kann im anschl. an das strafrechtliche Verfahren unternommen werden. Die Gemeinde verfügt über eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung.

Parallel wird geklärt, inwieweit unsere Versicherung einen Teil des Schadens trägt.

Die engagierten Skater haben sich gemeinsam mit Andrea Beinhofer mit massivem persönlichen Einsatz in die „Schäden-Beseitigung“ eingebracht.

Kunstprojekt auf der Turnhallen-Rückseite (=> Skateplatz)

GR Göbel und Bgm. Staffler haben darüber hinaus einen Ortstermin am Skate-Platz absolviert (Stichworte „Kunstprojekt“ sowie Ertüchtigung nach Brand).
Die vor Ort aktiven Jugendlichen schlagen vor, die Rückwand der Turnhalle durch ein professionell begleitetes Graffiti-Projekt (analog Kloster Sankt Ottilien) zu gestalten. Erfahrungen zeigen, dass damit Vandalismus und weiteren „Besprühungen“ vorgebaut werden kann. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.500 EUR.
Bürgermeister Staffler konnte zwischenzeitlich klären, dass 500 EUR hiervon seitens der Raiffeisenbank bezahlt werden. Weitere Spenden der Bürgerstiftung FFB sowie der Sparkasse sind in Aussicht. Die Jugendlichen würden dem Gemeinderat VOR Umsetzung des Projekts eine Gestaltungs-Planung vorlegen. Bürgermeister Staffler begrüßt das Projekt.

  • Meinungsbildung im Gemeinderat?


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Arbeitskreise „Verkehr“ sowie „Energiewende“ neu  gegründet bzw. wiederbelebt / Termin für erstes Treffen „Natur und Umwelt“
Wie im Rahmen der GR-Klausur angekündigt, haben der zuständige Referent bzw. die zuständige Referentin (Brix & Winkler) „ihre“ jeweiligen AKs neu gegründet bzw. versuchen, bestehende Strukturen wieder zu beleben. Entsprechende Einladungen wurden auch an alle GR-Mitglieder verschickt. Darüber hinaus erfolgte eine Bekanntgabe über die Homepage, den Newsletter und das Mitteilungsblatt.
Am 27.05.2020 hat GRin Meissner darüber hinaus einen Termin für ein erstes Treffen des AK „Natur und Umwelt“ bekannt gegeben (analog zu den beiden o. g. Themen kommuniziert).

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Status Gemeinde-Nutzfahrzeug
Wie vom GR beschlossen, haben sich die GRs Brix und Göbel mit Bgm. Staffler vertiefend mit der Frage befasst. Beschafft wird nun ein Dacia Lodgy zum Preis von brutto 15.900 EUR (3-Jahres-Neuwagen-Garantie, Benziner, Euro-6-Norm, …). Ein entsprechender Auftrag wurde durch den Bgm. erteilt. Die Lieferung soll zeitnah erfolgen. Bzgl. des geplanten Anhängers gibt es ebenfalls bereits Überlegungen.

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Anregung aus der Elternschaft: Sonnensegel für den Sandkasten (Spielplatz auf dem Gollenberg)
Der gemeindliche Spielplatz nahe des Gollenbergs erfreut sich – nicht nur aufgrund der exponierten landschaftlichen Lage - großer Beliebtheit. Aus der Elternschaft wurde an Bgm. Staffler die Frage bzw. der Wunsch nach einem Sonnensegel herangetragen. Dieses Segel soll insb. Kleinkinder im Bereich des Sandkastens vor starker Sonneneinstrahlung aufgrund der besonderen Lage des Spielplatzes schützen. Mit einer Fachfirma ist ein Ortstermin geplant (hat zum Zeitpunkt der Sitzung vsl. bereits stattgefunden). Im Haushalt 2020 sind Mittel für die KiSpielplätze eingestellt.


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Neuer Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld / ausstehende Genehmigung durch das Landratsamt (Stand 09.06.2020: GENEHMIGUNG ZWISCHENZEITLICH ERFOLGT – vgl. RIS)
Sachstand 28.05.2020:
Am 28.05.2020 fand ein Gespräch zwischen Vertretern des Landratsamtes, des Planungsverbandes sowie der Gemeinde (Staffler, Well, Filgertshofer) statt. Ziel war es, die nächsten Schritte hin zur Genehmigung des von Gemeinderat Anfang 2020 beschlossenen neuen FNPs zu besprechen. Per heut steht eine formelle Freigabe des FNPs durch das Landratsamt nämlich aus. Im Gespräch lobte das LRA die Bemühungen der Gemeinde, einen ganzheitlichen Ansatz bei der Planung zu verfolgen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass insb. die geplanten Ausweisungen im Umfeld der Geltendorfer Straße (sog. „Schlitten-Bergerl) bzw. entlang des parallel zur Geltendorfer Straße verlaufenden Feldweges kritisch gesehen werden. Gründe hierfür sind vorhandene Biotopflächen sowie wasserrechtlichen Bedenken entlang des Höllbachs. Alle anderen geplanten Ausweisungen bzw. ortsplanerischen Elemente werden begrüßt. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen erwägt das LRA, den FNP zu genehmigen und die o. g. Flächen im Umgriff Geltendorfer Straße von der Genehmigung auszunehmen. Dies hätte zur Folge, dass der FNP – mit Ausnahme der o. g. Flächen – Rechtskraft erlangt und kein Wiedereinstieg in ein langwieriges Verfahren notwendig würde. Seitens der anwesenden Gemeindevertreter wurde dieses Vorgehen begrüßt.

Sachstand 09.06.2020:
Mit Schreiben vom 05.06.2020 teilt das LRA mit, dass der neue FNP unter Einschränkungen bzw. Auflagen GENEHMIGT wurde.
Die Einschränkungen beziehen sich auf die im Sachstandsbericht 28.05.2020 genannten Gebiete. Darüber hinaus sind (redaktionelle) Ergänzungen notwendig. Eine formelle Bekanntgabe der Genehmigung, etc. folgt.


Sanierung Toiletten Rathaus 1. OG in Planung
Im Haushalt 2020 wurden Mittel für die Sanierung der Toiletten im 1. OG des Rathauses eingestellt (analoges Vorgehen zur Sanierung der Toiletten im EG im Jahr 2016). Die Verwaltung holt derzeit Angebote ein, da die Arbeiten noch in diesem Jahr ausgeführt werden sollen. Im Moment wird damit gerechnet, den im Haushalt veranschlagten Kostenrahmen einhalten zu können. Die Marktlage ist aber – wie bei vielen Bauprojekten – herausfordernd (Zahl der Angebote, …).

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Austausch defekte Steuermodule Lüftung in der Schönbergaula
In der Schönbergaula sind die Steuermodule für die Lüftung defekt. Diese müssen von einer Fachfirma ausgetauscht werden. Gleichzeitig wird ein Temperatur-Fühler eingebaut. Die Kosten belaufen sich auf vs. rd. 4.200 EUR.

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr