Datum: 22.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 17.06.2020
2 Fragestunde
3 "Toteisloch" im Gemeindewald / hier: Vorstellung der bedeutsamen Fläche sowie Beauftragung des Landschaftspflegeverbandes FFB
4 Abschluss Breitband-Ausbau in der Gemeinde Türkenfeld / Beschluss über die Durchführung des sog. "Auswahlverfahrens" für bisher nicht erschlossene Gebiete (insb. außerörtlich)
5 Neukalkulation der Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe (Pfiffikus & Sumsemann) zum 01.09.2020 // Beschluss über die Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung
6 Klimagerät für Raum im Kindergarten Sumsemann
7 Restaurierung der Stühle im historischen Saal des Türkenfelder Schlosses / hier: Beschlussfassung über Finanzierung bzw. Spende durch die GR-Mitglieder
8 Bericht aus der Kämmerei - 2. Quartal 2020
9 Bestellung einer neuen gemeindlichen Kassenverwalterin zum 01.09.2020 aufgrund Pensionierung des bisherigen Stellen-Inhabers
10 Auflösung des Kegelclub Türkenfeld e.V. / Übergang des Vereinsvermögens an die Gemeinde Türkenfeld & Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Weiterreichung als Spende für gemeinnützige Zwecke
11 Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld / hier: Beitrittsbeschluss sowie Beschluss über die 1. Änderung des FNP mit dem Ziel, den seitens des Landratsamtes Fürstenfeldbruck artikulierten Hinweisen und Einschränkungen nachzukommen
12 Bauvoranfrage: Antrag auf Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus auf dem Flurstück 259/65 – damit einhergehend: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kreuzstraße“
13 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kreuzstraße; Errichtung eines Flachdaches auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/99 Gemarkung Türkenfeld
14 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 48 und 51 Gemarkung Türkenfeld
15 Antrag auf Baugenehmigung Mehrfamilienhaus (6 WE) und 13 Pkw-Stellplätze FlNr. 1394/3, Gemarkung Türkenfeld
16 Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer Garagenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 132 Gemarkung Zankenhausen
17 Antrag auf Baugenehmigung; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/82 Gemarkung Türkenfeld
18 Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching, 9. Änderung BP Steinäcker, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
19 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
20 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 17.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 17.06.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 2
zum Seitenanfang

3. "Toteisloch" im Gemeindewald / hier: Vorstellung der bedeutsamen Fläche sowie Beauftragung des Landschaftspflegeverbandes FFB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 3

Pressetaugliche Texte

In unserem Gemeindewald ist eine bedeutsame, ca. 250 – 300 m² große Moor-Fläche zu finden (sog. Toteisloch). Um dieses Juwel mit seltenem Artenvorkommen vor der zunehmenden Austrocknung zu bewahren (zu erhalten), sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Entsprechende Gutachten unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Regierung von Oberbayern liegen vor. Zu erwähnen ist, dass der Gemeindewald seit Jahrzehnten bereits nachhaltig bewirtschaftet wird und versucht wurde und wird, z. B. durch den sog. „Waldlehrpfad“ das Thema in der Bevölkerung präsent zu halten. Die Gemeinde dankt an dieser Stelle ausdrücklich dem Obst- und Gartenbauverein sowie Altbürgermeister Keller, der sich seit Jahrzehnten um den Wald (ca. 70.000 m²) kümmert und nachweislich ein Refugium geschaffen hat.
 
GRin Meissner hat sich gemeinsam mit Bgm. Staffler und zuständigen Stellen im Rahmen zweier Ortstermine informiert und das weitere Vorgehen besprochen (= Inhalt dieses Sachvortrags).
 
Im Rahmen der heutigen Sitzung wird Frau Dipl. Ing. Cornelia Siuda (Regierung von Oberbayern / Klimaprogramm Bayern 2050 Moore) zu o. g. „Toteisloch“ referieren. Im Mittelpunkt soll die Frage stehen, wie dieses Naturjuwel erhalten werden kann. Das Ziel: Die langfristige Sicherung des Moors durch Reduktion der Verdunstungsleistung der Gehölze.
Gleichzeitig sind für den Erhalt Zuschüsse in Höhe von bis zu 90% der sog. förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt (Klimaprogramm „Bayern Moore“), wobei bei einer entsprechenden Gestaltung der Maßnahme auf die Gemeinde evtl. KEINE Kostenbeteiligung zukommt.
 
Es wird vorgeschlagen, den Landschaftspflegeverband Fürstenfeldbruck zu bitten, die Verantwortung für die Erhaltungsmaßnahmen der Moor-Fläche (dauerhaft) zu übernehmen. Im Mittelpunkt sollen dabei folgende Faktoren stehen:
1)        Entbuschung der Moor-Fläche (konkret: Entnahme insb. der Fichten) nach vorheriger Absprache mit der Regierung von Obby.
2)        Sanierung der noch nicht ertüchtigten Wege-Verbindung.
3)        Bildungsaspekte, z. B. durch die Anbringung weiterer Informationstafeln.
4)        Ggf. weitere flankierende Maßnahmen zum Erhalt der bedeutsamen Moor-Landschaft.

Der LPV würde sich in der Folge auch um die Beantragung staatlicher Zuschüsse, etc. kümmern, die, wie oben erwähnt, bis zu 90% der Kosten decken. Der LPV ist bereits für viele andere Kommunen tätig und begleitet div. Projekte im Bereich Umwelt- und Naturschutz im Landkreis FFB.  
Weitere Informationen zum LPV finden sich hier.
http://www.lpv-ffb.de/
 
Nachrichtlich: Der LPV wiederum wird sich weiterer Fachleute bedienen zur Ausführung der Arbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Landschaftspflegeverband FFB mit Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen für das sensible Gebiet „Toteisloch“ dauerhaft zu beauftragen. Das angedachte Leistungsspektrum orientiert sich dabei an den im Sachvortrag genannten Punkten. Der LPV soll dabei bei Bedarf auch im Namen der Gemeinde entsprechende Zuschuss-Anträge stellen können. Für einen möglichen  Eigenkostenanteil bewilligt der Gemeinderat einen Betrag von maximal 2.000 Euro (Gesamtsumme; Haushaltsjahre 2020 + 2021).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Abschluss Breitband-Ausbau in der Gemeinde Türkenfeld / Beschluss über die Durchführung des sog. "Auswahlverfahrens" für bisher nicht erschlossene Gebiete (insb. außerörtlich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Wie bekannt, gehörte Türkenfeld zu den ersten Gemeinden Bayerns, die einen sog. FTTH-Anschluss (= Glasfaser in jedes Haus) realisiert haben. Im Rahmen dieses Ausbau-Projektes wurde bewusst auf einen sog. „Höfe-Ausbau“ verzichtet. Grund für den damaligen Verzicht waren Kosten-Nutzen-Überlegungen. Mit „Höfe-Ausbau“ ist die FTTH-Erschließung von außerhalb geschlossener Ortsgebiete liegender Anwesen    gemeint.  Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde seitens des Gemeinderats in Aussicht gestellt, bei einer sich ändernden staatlichen Bezuschussung den Höfe-Ausbau nachzuholen.

Betroffen im Gemeindegebiet sind rd. 30 Anwesen:

Hinweis: Die auf der Grafik gezeigte Erschließung des sog. „Solarparks“ ist nicht notwendig.

Die staatlichen Zuschuss-Strukturen haben sich zwischenzeitlich geändert, weshalb noch der „alte“ Gemeinderat das Thema aufgegriffen und das Ingenieurbüro Ledermann mit der Begleitung des Themas betraut hat.





Die Gemeinde Türkenfeld hat darum das sog. Markterkundungsverfahren im Rahmen des ersten Durchlaufs der bayerischen Breitbandförderung erfolgreich durchlaufen.

Die Teile des Gemeindegebietes, die mit einer Breitbandversorgung mit Übertragungsraten unter 30 Mbit/s versorgt sind („weiße NGA-Flecken“), sind auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie förderfähig. Diese Gebiete können nun durch die Gemeinde Türkenfeld im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgeschrieben werden. Dazu stehen der Gemeinde noch erhebliche Fördergelder zur Verfügung. Für die Gemeinde Türkenfeld wurde im Bayerischen Breitbandförderprogramm eine Fördersumme von 590.000 € zu einem Fördersatz von 80 % (= Gemeindeanteil 118 TEUR) angesetzt. Weitere Fördergelder können im Rahmen des sogenannten Höfebonus in Höhe von 590.000 € abgerufen werden (Eigenanteil identisch). Somit stehen der Gemeinde Türkenfeld noch insgesamt Fördergelder in Höhe von rund 1.180.000 € zur Verfügung.

Um eine ausreichende Zukunftssicherheit des auszubauenden Gebiets zu gewährleisten, sollte über den in der Breitbandrichtlinie geforderten Mindeststandard von 50 Mbit/s für einen Teil und nicht weniger als 30 Mbit/s für alle Anschlüsse im Erschließungsgebiet hinaus eine Versorgungsrate von mindestens 200 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload gefordert werden. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, dass in absehbarer Zeit ein erneuter Ausbau des Netzes erforderlich wird. Es sollte eine Erschließung bis mindestens zur Grundstücksgrenze gewährleistet werden. Die für die Errichtung des Hausanschlusses verbundenen Kosten sind hierbei von den jeweiligen Eigentümern zu tragen. Erfolgt ein Ausbau inkl. Hausanschluss fallen dem Hauseigentümer keine weiteren Kosten zur Errichtung des Hausanschlusses an.

Die Grobkostenschätzung für den Ausbau der unterversorgten Gebiete in FTTH Technologie ergibt eine voraussichtliche Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von gerundet
  • bei Erschließung bis Grundstücksgrenze:        691.424 €
  • bei Erschließung inkl. Hausanschluss:        733.424 €

    = voraussichtlicher Anteil Gemeinde bei Erschließung inkl. Hausanschluss auf Basis der o. g. Kostenschätzung: 146,6 TEUR.

In beiden Fällen liegt die geschätzte Wirtschaftlichkeitslücke unter dem höchstmöglichen
Ausbaubetrag, der sich aus Förderhöchstsumme (inklusive Höfebonus) und Fördersatz des Bayerischen Breitbandförderprogramms ergibt.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann bei Überschreitung der gewünschten
Angebotssumme das Auswahlverfahren gedeckelt werden (Empfehlung: 675 TEUR inkl. Hausanschlüsse). Die Gemeinde Türkenfeld hat somit die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, wenn der Angebotspreis die Deckelung überschreitet.

Zahlungsflüsse:
25 % bei Auftragserteilung
25 % im Laufe der Bauarbeiten
50 % Schlussrechnung

Die Kosten müssen durch die Gemeinde verauslagt werden. Teil-Auszahlungen der Fördergelder durch die Regierung sind möglich um die gemeindliche Liquidität zu schonen.

Für die Beratungsleistung durch das Büro Ledermann steht ein sog. „Beratungsgutschein“ in Höhe von 50 TEUR zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das sog. Auswahlverfahren mit den im Sachvortrag vorgestellten noch unterversorgten Gebieten im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durchzuführen. Die im Sachvortrag genannte vorläufige Deckelung auf 675 TEUR ist zu beachten. Es sollen Bandbreiten von 200 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload für alle Anschlüsse im Erschließungsgebiet gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neukalkulation der Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe (Pfiffikus & Sumsemann) zum 01.09.2020 // Beschluss über die Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 5

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 sowie der Klausur für den neugewählten Gemeinderat wurde bereits signalisiert, dass eine Neukalkulation der Gebühren für Kinderkrippe und Kindergärten notwendig ist. Einen entsprechenden Hinweis hat auch die überörtliche Rechnungsprüfung zu Tage gefördert, die die Gemeinde hier zum Handeln zwingt. Ebenfalls wurden im Vorfeld der heutigen Sitzung die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Einrichtungen Pfiffikus und Sumsemann sowie der zuständige Referent, GR Griek, eingebunden.

Warum die Anpassung?
Die Gemeinde Türkenfeld legt seit jeher großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausstattung ihrer Kinderbetreuungseinrichtungen. Dies gilt sowohl für bauliche Belange wie auch die personelle Ausstattung der für unsere jüngsten Gemeindebürgerinnen und –bürger so wichtigen Einrichtungen. In den letzten Jahren wurde eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte über den „Wert“ der Arbeit im sozialen Umfeld geführt. In der Folge kamen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Seite überein, durch spürbare Lohn- und Gehaltssteigerungen ein Zeichen zu setzen und derartige Berufsfelder dadurch attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig hat der Freistaat Bayern beschlossen, Eltern deutlich zu entlasten und durch staatliche Zuschüsse im Kindergarten-Bereich sowie teilweise im Umfeld der Kinderkrippe für Entlastungen zu sorgen.

Anders als in anderen Kommunen ist die Kinderbetreuung in Türkenfeld nicht an einen Dienstleister (kirchlich oder privat) vergeben. An diesem Modell soll festgehalten werden, weil die Gemeinde nur so direkten Einfluss auf die Qualität des Angebots nehmen kann. Hinzu kommt die Facette der Investitionen in die Einrichtungen: Angefangen bei klassischen Schönheitsreparaturen an den Gebäuden über den Regel-Unterhalt bis hin zu gezielten Investitionen: All diese Dinge sind durch den Verzicht auf ein Träger-Modell deutlich zielgerichteter möglich.

Das mit dem Betrieb von Sumsemann und Pfiffikus einhergehende Defizit ist aufgrund der o. g. Faktoren in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Lt. Haushaltsplan 2020 liegt das Defizit (verglichen mit den Jahren 2017 - 2019) um rund 180.000 EUR höher (= Defizit-Steigerung von knapp -540.000 EUR – Durchschnitt der Jahre 2017-2019 -  auf ca. -720.000 EUR in 2020).

Ebenso wurde in den vergangenen Jahren die staatliche Zuschuss-Struktur verändert bzw. wurden ergänzende Zuschüsse für Eltern eingeführt, die entweder an die Eltern direkt ausbezahlt werden oder indirekt an die Gemeinde fließen und so die Beitrags-Struktur entlasten (siehe Grafiken).
Wie setzen sich Einnahmen und Ausgaben aktuell zusammen?

Grafik – Zusammensetzung der AUSGABEN (retrospektive Betrachtung der letzten Jahre)




Grafik – Zusammensetzung der EINNAHMEN (retrospektive Betrachtung der letzten Jahre)



Das durch die Gemeinde zu tragende Defizit (Einnahmen ./. Ausgaben) beläuft sich damit auf:
2020                        ca. 720.000 €
2017-2019                ca. 540.000 €




Wie sollen die Elternbeiträge in Zukunft gestaltet sein (ab 01.09.2020)?

Die Neukalkulation hat folgenden Vorschlag für eine Neugestaltung der Gebühren ergeben:

Kinderkrippe (2 Gruppen á 12 Kinder im KiHa Pfiffikus)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
Elternbeitrag NEU
In Klammern ()  = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)



abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
180 €
200 € (100 €)
pauschal 100 EUR;
wird direkt seitens des Staates an die Eltern ausbezahlt (Antrag muss selbst gestellt werden)
4-5
225 €
250 € (150 €)

5-6
270 €
300 € (200 €)

6-7
315 €
350 € (250 €)

7-8
360 €
400 € (300 €)

8-9
405 €
450 € (350 €)

> 9
440 €
490 € (390 €)



Kindergärten (inkl. Integrations-Kindergarten-Gruppen)
(3 Regelgruppen á 25 Kinder im KiHa Pfiffikus, 1 Regelgruppe mit 25 Kindern im KiGa Sumsemann, 2 Integrationsgruppen á 15 Kinder im KiGa Sumsemann)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)
Elternbeitrag NEU
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)


abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
Nicht buchbar
Nicht buchbar
pauschal 100 EUR;
wird seitens des Staates direkt an die Gemeinde bezahlt und verrechnet mit den vorgenannten Gebühren
4-5
115 €    (15 €)
125 €    (25 €)

5-6
135 €    (35 €)
150 €    (50 €)

6-7
160 €    (60 €)
175 €    (75 €)

7-8
180 €    (80 €)
200 €    (100 €)

8-9
205 €  (105 €)
225 €    (125 €)

> 9
220 €  (120 €)
245 €    (145 €)


In der Gebührensatzung ist eine Ermäßigung für Geschwisterkinder festgelegt. So ermäßigt sich die Gebühr für jedes weitere Kind um 40% bzw. um 40% der um den Elternbeitrag verminderten Gebühr.

Es wird vorgeschlagen die Geschwister-Ermäßigung neu festzulegen:

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich der Gebührensatz
  1. für jedes weitere Kind in einer Regelgruppe um 15€
  2. für jedes weitere Kind in der Kinderkrippe um  30 €


Wie stehen wir im Vergleich zu anderen Kommunen?

Im Vergleich der Kindergartengebühren mit den umliegenden Einrichtungen (kommunale, kirchliche oder private Trägerschaft) liegt die Gemeinde Türkenfeld im oberen Mittelfeld. Allerdings kommen bei vielen Einrichtungen zur Monatsgebühr weitere Kosten zwischen 5 und 12 € (Spiel- und Bastelgeld, Getränkegeld, Wickelpauschale) hinzu, die in unserer Gemeinde bislang nicht erhoben wurden und auch zukünftig nicht erhoben werden sollen. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich bei allen Einrichtungen unterschiedlich dar; teils gar keine Ermäßigung, teils zwischen 10 und 30 € für jedes Geschwisterkind oder prozentual bis zu 20% Ermäßigung. Ausgewählte Einrichtungen erhöhen die Gebühren um 50%, wenn ein unter 3jähriges Kind eine Regelgruppe besucht, was bei uns ebenfalls nicht der Fall ist.

Hinweis: Das von Vielen mittlerweile bezogene warme Mittagessen wird zum Selbstkostenpreis abgerechnet. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung trägt die Gemeinde bzw. fließen teilweise in die Gebührenkalkulation ein.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Zur Umsetzung der angepassten Kindergartengebühren ist die Änderung der Gebührensatzung notwendig.
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.09.2019

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I) in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.09.2019.


§ 1
Zu § 4 Abs. 3  - Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:
a)        Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €

b) Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €


§ 2
Zu § 4 Abs. 5   -  Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(4) Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich der Gebührensatz
c) für jedes weitere Kind in einer Regelgruppe um 15 €
d) für jedes weitere Kind in der Kinderkrippe um 30 €


§ 3        Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. September 2020 in Kraft.

Beschluss 1

1.)
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Neukalkulation die Kindergartengebühren wie im Sachvortrag dargestellt anzupassen.

Kindergarten und Integrationsbetreuung:
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €

Kinderkrippe:
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld zum 01.09.2020 wie im Sachvortrag dargestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Klimagerät für Raum im Kindergarten Sumsemann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Die Mitarbeiter des Kindergartens Sumsemann sind an die Verwaltung herangetreten mit der Bitte um eine Klimaanlage für das Dachgeschoss. Auch von den Eltern wurde dieser dringende Wunsch geäußert.
Diese Klimaanlage soll im Gruppenraum der Mondgruppe (Dachgeschiss) installiert werden, da hier die Temperaturen in den Sommermonaten kaum erträglich sind. Die Kinder schlafen teilweise in diesem Raum.

Die Verwaltung hat mit zwei Firmen Kontakt aufgenommen.
Die günstigere Firma bietet für den Raum ein Deckengerät sowie ein Außengerät mit Installation zum Bruttopreis von 7.166,41 € an.

Eine andere Firma bietet 21.855,15 € an (Innen- und Außengerät; Montage 4.845,00 €).

Ein ähnlicher Bedarf wurde aus dem KiGa Pfiffikus für die im Dachgeschoss untergebrachte Gruppe angemeldet. Mit den KiGa-Leitungen wurde vereinbart, probeweise zunächst einen Raum im „Sumsemann“ auszustatten, Erfahrungen zu sammeln und dann zu entscheiden, ob im „Pfiffikus“ ebenfalls nachgerüstet werden soll.

Aufgrund der Folgewirkungen dieser ersten Investition Sumsemann => Pfiffikus wird das Thema dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, obwohl die Kompetenz-Grenze des Bürgermeisters eine alleinige Entscheidung zulassen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Klimaanlage für den Gruppenraum im Dachgeschoss des Kindergartens Sumsemann zu. Das Angebot der günstigeren Firma wird zum Bruttopreis von 7.166,41 € angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Restaurierung der Stühle im historischen Saal des Türkenfelder Schlosses / hier: Beschlussfassung über Finanzierung bzw. Spende durch die GR-Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Zum Abschluss der Sanierung des Schlosses in den 70er Jahren wurde von den damals verantwortlichen auch das Mobiliar für die Gemeinderatssitzungen (17 Stühle, Tische) angeschafft. Im Zuge der nun anstehenden Sanierung des Sitzungssaals wird es auch notwendig, sich über das Mobiliar Gedanken zu machen. Bgm. Staffler schlägt vor, die Stühle und –Tische zu erhalten und zu restaurieren. Insb. der historische Wert im Zusammenhang mit der ersten Schloss-Sanierung sollte dabei im Zentrum der Überlegungen stehen. Ein ortsansässiger Restaurator hat die Stühle begutachtet und hält diese für solide Handwerksarbeit, die erhaltenswert ist. Zwischenzeitlich wurde auch ein „Probestuhl“ teil-restauriert. Folgende Kosten sind zu erwarten:


Kostenschätzung für einen Stuhl:

Stuhlgestell abpolstern, abbeizen, leichtes Anschleifen und
mit Leinöl und Leinölwachsauftrag überarbeiten
ca. 3 Std. a´ 48,- €                         ca.             144,- €
Stuhl aufpolstern mit neuem Schaumstoff ohne Ziernägel
ca.             100,- €
Materialkosten (Stoff mittlere Qualität, Polstermat., Abbeizer, Kleinmaterial)
                                                                                                           ca.               50,- €

Nettopreis (zzgl. Mwst)                                                                                                                                                                                              ca.             294,- €


Der Auftrag soll vergeben werden an den ortsansässigen Restaurator Martin Leßner.

Alle Gemeinderatsmitglieder haben sich bereit erklärt, zur Gegenfinanzierung der Stuhl-Restaurierung ihr im Jahr 2020 anfallendes Jahressitzungsgeld an die Gemeinde zu spenden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt
  1. die Restaurierung der 17 historischen „Ratsstühle“ zum Nettoangebotspreis von 294 EUR – verbunden mit der Auftragsvergabe an den Restaurator Martin Leßner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt
B)        sämtliche im Jahr 2020 anfallenden Sitzungsgelder an die Gemeinde zu spenden; die Gemeinde-Kasse wird gebeten, im Dezember entsprechende Spenden-Quittungen auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bericht aus der Kämmerei - 2. Quartal 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 8

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 30.06.2020 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Quartalsbericht der Finanzverwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bestellung einer neuen gemeindlichen Kassenverwalterin zum 01.09.2020 aufgrund Pensionierung des bisherigen Stellen-Inhabers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Unser langjähriger Kassenverwalter Herr Ackermann tritt  zum 01.09.2020 in Ruhestand.
Frau Antonia Glas soll die Nachfolge übernehmen und wird bereits intensiv in die neuen Aufgaben eingearbeitet.

Die Stelle eines Kassenverwalters beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
  • Leitung der Gemeindekasse sowie der Kasse des Schulverbandes einschließlich der Zahlstellen und Handvorschuss-kassen
  • Überwachung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung der Finanzmittel
  • Buchungen von Ein- und Auszahlungen, Verrechnungen
  • Kassenkredite, Fest- und Termingelder
  • Festsetzung von Stundungen, Niederschlagungen, Erlässen und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Archivierung der Vorgänge
  • Zahlungsrückstände feststellen und bearbeiten
  • Mahn- und Vollstreckungswesen
  • Finanzstatistiken
  • Kassen- und Jahresabschlüsse
  • Prüfung der Tagesabschlüsse
  • Kontrolle der Vorschuss- und Verwahrkonten
  • Mitwirkung bei örtlichen und überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfungen
  • Nebenkostenabrechnungen der vermieteten Wohnungen und Büros

Zusätzlich beinhaltet die Stelle die Erhebung der gemeindlichen Abgaben in den Bereichen Grund- Gewerbe- und Hundesteuer sowie Veranlagung der Wasser- und Abwassergebühren, Kindergarten- und OGTS-Gebühren, Erstattungs- und Nachzahlungszinsen.

Frau Glas absolviert derzeit den Beschäftigtenlehrgang II, den sie voraussichtlich im Oktober 2020 beenden wird. Für die Kassenverwaltung ist sie damit bestens qualifiziert, so dass diese Stelle mit einer kompetenten Nachfolgerin besetzt werden kann.

Gemäß Art. 100 Abs. 2 GO hat die Gemeinde einen Kassenverwalter zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Antonia Glas mit Wirkung zum 01.09.2020 zur Kassenverwalterin der Gemeinde Türkenfeld zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Auflösung des Kegelclub Türkenfeld e.V. / Übergang des Vereinsvermögens an die Gemeinde Türkenfeld & Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Weiterreichung als Spende für gemeinnützige Zwecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 10

Pressetaugliche Texte

Der Kegelclub Türkenfeld e.V. löst sich nach knapp 50jährigem Bestehen auf. Das haben die Verantwortlichen Bgm. Staffler in einem Gespräch am 24.06.2020 mitgeteilt. Satzungsgemäß geht das restliche Vereinsvermögen (knapp 3000 EUR) an die Gemeinde über. Die Gelder sollen in Abstimmung mit den Keglern gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister Emanuel Staffler, das an die Gemeinde übertragene Rest-Vereinsvermögen in Höhe von knapp 3.000 EUR in den Jahre 2020 und 2021 für gemeinnützige bzw. caritative Zwecke einzusetzen. Eine informelle Abstimmung hinsichtlich der Verwendung der Mittel  mit den ehem. Verantwortlichen des Vereins soll erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld / hier: Beitrittsbeschluss sowie Beschluss über die 1. Änderung des FNP mit dem Ziel, den seitens des Landratsamtes Fürstenfeldbruck artikulierten Hinweisen und Einschränkungen nachzukommen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 11

Pressetaugliche Texte

Redaktionelle Hinweise:
  • Eine aktuelle Fassung des FNP (vom LRA erbetene Punkte bereits eingearbeitet) wurde im RIS bereit gestellt.
  • Verfasser Sachvortrag mit Ausnahme Unterpunkt „FAZIT / Empfehlung Verwaltung“: Planungsverband München.
  • Heutiger Beschluss-Gegenstand sowie Procedere ist mit dem LRA abgestimmt.



Grafik rein illustrativ








Der am 15.01.2020 vom Gemeinderat festgestellte Flächennutzungsplan wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 05.06.2020 unter Auflagen genehmigt. Auch wenn die in der Genehmigung geäußerte Kritik vom Planfertiger nicht in allen Punkten geteilt wird, wurde beschlossen den Auflagen vollumfänglich nachzukommen, um das Verfahren zum Abschluss bringen zu können.


Das hierfür erforderliche Vorgehen gliedert sich in zwei Schritte:

  1. Anpassung des Entwurfs und Beitrittsbeschluss        
    Rechtlich sollte der Gemeinderat den Auflagen aus der Genehmigung beitreten (sog. Beitrittsbeschluss) und sie somit akzeptieren. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat hierfür eine neue Entwurfsfassung (Fassungsdatum 22.07.2020) erstellt, in der die Anregungen und Auflagen aus der Genehmigung soweit möglich vollzogen sind. Das Landratsamt hat diese Entwurfsfassung im Vorfeld der Gemeinderats-Sitzung digital zur Durchsicht erhalten. Die Rückmeldung aus dieser Beteiligung kann in der Gemeinderats-Sitzung vorgetragen werden.        
    Die Anpassungen umfassen folgende Punkte:
  • Herausnahme der beiden Wohnbauflächen („Nördlich Geltendorfer Straße“ und „Westlich Duringveld“); entsprechend Darstellung als nicht-genehmigte „weiße Fläche“
  • nachrichtliche Übernahme der Hochwassergefahrenfläche HQ100 im Bereich westlich des Weihers
  • redaktionelle Korrektur einer Straßenbezeichnung FFB 3 statt FFB 5 nördlich des Hauptortes
  • redaktionelle Korrektur der Legende: „Gewerbegebiet“ statt „Gewerbefläche“        
    Das Landratsamt hat in der Genehmigung gefordert zukünftig nur noch gewerbliche Bauflächen (G) darzustellen. Da hierdurch der Planungswillen der Gemeinde nur unzureichend Ausdruck findet, erfolgt nach erneuter Abstimmung mit dem Landratsamt die Darstellung von Gewerbegebieten (GE).
  • redaktionelle Ergänzung der Verfahrensvermerke
  • redaktionelle Korrektur der Begründung in den o.g. Belangen soweit erforderlich

  1. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des FNP bzw. zu einem Landschaftsplan        
    Das Landratsamt hat zudem sachliche Teile aus der Genehmigung herausgenommen, deren Umsetzung ein gesondertes Verfahren erforderlich machen. In der Genehmigung wird die Auffassung vertreten, dass allgemeine Ziele des Regionalplans im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch die Gemeinde für das Gemeindegebiet konkretisiert hätten werden müssen. Da dies nicht erfolgt sei, solle die Planung in einem getrennten Verfahren diesbezüglich qualifiziert werden. Es handelt sich dabei um:
  • Ziel B I Z 1.1.2 Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume i.V.m. B II Z 4.3 Landschaftsprägende Strukturen
Hierin wird die Pflicht der Gemeinde gesehen, z.B. die landschaftsprägenden Jungmoränenhänge zum Ampertal in ihrer Ausprägung zu sichern und Blickachsen freizuhalten. In der Folge solle eine Gebietskulisse definiert werden, in der das Bauen im Außenbereich, Aufforstungen und anderweitig störende Nutzung untersagt sind. Das Landratsamt hat sich bei einer Besprechung am 28.05.2020 bereit erklärt entsprechend gute Beispiele aus anderen Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
  • Ziel B I Z 1.3.2 Biotopverbund        
    Der bisher rechtsgültige Flächennutzungsplan hat strahlenartig verlaufende Heckenpflanzungen um den Hauptort dargestellt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des nun vorliegenden Flächennutzungsplans wurden diese damals eingezeichneten Pflanzungen mit der tatsächlichen Situation vor Ort abgeglichen. In den Fällen, in denen diese Pflanzungen nicht umgesetzt wurden, wurde seitens der Landschaftsplanung beschlossen, diese aus dem FNP-Entwurf zu streichen, da der FNP für die durch diese Darstellung adressierten privaten Grundeigentümer keine Verbindlichkeit aufweist. Das Landratsamt sieht darin einen Rückschritt und fordert wieder weitere lineare Biotopverbundstrukturen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
  • Ziel B II Z 2.2.3 Auen und Moorböden        
    Aus Sicht des Landratsamtes soll eine Kulisse zum Schutz und Entwicklung von Auen und Moorböden als Planzeichen in den Flächennutzungsplan übernommen und konkretisiert werden. Im Rahmen der Planerstellung hatte die Gemeinde sich auf den Standpunkt gestellt, dass auch ohne eine solche Kulisse Moorböden geschützt seien und deswegen eine Darstellung redundant sei. Da sich dieser Schutz jedoch nur auf gewisse Handlungen der Landwirtschaft beschränke sei aus Sicht des Landratsamtes eine Darstellung dennoch sinnvoll.
  • Ortsrandeingrünungen        
    Nicht durch die Regionalplanung begründet ist die Forderung, die Ortsrandeingrünungen zu ergänzen. Sie wurde auch nur als „Hinweis“ und nicht als „Einschränkung“ vorgetragen. Analog zum oben dargelegten Vorgehen bzgl. der Heckenpflanzungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens jene Ortsrandeingrünungen aus dem bisher rechtsgültigen Flächennutzungsplan nicht übernommen, die in den letzten 35 Jahren nicht umgesetzt wurden. Im Gegenzug hat die Gemeinde die Eingrünungen auf jene Flächen konzentriert, auf die sie einen Zugriff hat, da sie zur Entwicklung noch einer Bebauungsplanung benötigen. Auch hierin sieht das Landratsamt einen planerischen Rückschritt, der korrigiert werden solle.  



Das Landratsamt fordert eine Qualifizierung des Flächennutzungsplanes in o.g. Belangen. Es gibt aus Sicht des Planungsverbandes zwei Möglichkeiten dieser Forderung nachzukommen:
  1. VARIANTE 1: Eine 1. FNP-Änderung zur Qualifizierung hinsichtlich der vorgetragenen landschaftsplanerischen Themen
Der Flächennutzungsplan würde entsprechend der Anregungen punktuell geändert, was aus Gründen der Übersichtlichkeit in einen komplett neuen Gesamtplan mündet.         
Der Planfertiger würde sich auf die kritisierten Punkte konzentrieren und die Bestandsaufnahme würde entsprechend in reduziertem Umfang erfolgen. Es handelt sich um ein vergleichsweise schlankes und kostengünstiges Vorgehen. Das Landratsamt hat in Aussicht gestellt, dass sogar die Verfahrensvereinfachungen nach § 13 BauGB genutzt werden könnten. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

O-D-E-R

  1. VARIANTE 2: Aufstellung eines ordentlichen Landschaftsplanes        
    Die beschriebenen Themen werden zum Anlass genommen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Gemeindegebiet sowie den Zustand von Natur und Landschaft zu untersuchen und auf dieser Grundlage Ziele und Maßnahmen herauszuarbeiten. Im Ergebnis könnten z.B. die Zielsetzungen für Freiflächen im/am Siedlungsgebiet diskutiert und konkretisiert werden. Unter anderem könnte auch das aktuelle Thema (Nah-)Erholungsqualität und -nutzung in diesem Rahmen vertieft untersucht und bearbeitet werden. Es handelt sich dabei um eine aufwendigere Planungsaufgabe, die entsprechende Ressourcen bindet.        
    Gemäß § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Landschaftspläne „aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.“ Die Frage nach der Erforderlichkeit wurde im Sinne des sparsamen Umgangs mit kommunalen Ressourcen in der Vergangenheit verneint. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München weist darauf hin, dass eine ordentliche Landschaftsplanung mit einem Mehrwert für die Gemeinde verbunden wäre. Für die Umsetzung der Auflagen aus der Genehmigung ist sie jedoch nicht zwingend erforderlich.



Nachrichtlich noch die Stellungnahme des LRA:

Die Gesamtneuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld in der Planfassung vom 15.01.2020 wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck am 05.06.2020 unter folgender Einschränkung und mit folgenden Hinweisen genehmigt:

Einschränkung:

Ausgenommene sachliche Teile:

Die nachstehend aufgeführten sachlichen Teile des Flächennutzungsplanes werden von der Genehmigung ausgenommen. In diesem Zusammenhang wird auf die o.g. Planfassung vom 15.01.2020 verwiesen, die Bestandteil dieses Bescheides ist:

Die planerische Umsetzung folgender Ziele des Regionalplans München:
B I Z 1.1.2 Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume i.V.m. B II Z 4.3 Landschaftsbildprägende Strukturen (siehe Anlage 1.1.), B I Z 1.3.2 Biotopverbund (siehe Anlage 1.2.) und B II Z 2.2.3 Auen und Moorböden (siehe Anlage 1.3.).

Hinweise:

Naturschutz und Landschaftspflege:

1. Ortsrandeingrünungen:
    Im Vergleich zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan wurden die Darstellungen zur Orts-
    randeingrünung sowohl in Gebieten mit rechtskräftigem Bebauungsplan (Dorfgebiet Zanken-
    hausen, Wohngebiet Echinger Wegäcker), als auch ohne rechtskräftigen Bebauungsplan
    (Wohngebiet Graf-Schenk-Straße) deutlich zurückgenommen (siehe Anlage 1.4.). Insbesondere
    grenzt das Wohngebiet „Echinger Wegäcker“ direkt an das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet Nr.
    11.2 Waldreiche Teile der Moränenrücken im westlichen Ammer-Loisach-Hügelland an. Im
    Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet kommt dem Belang des Naturschutzes und der Landschafts-
    pflege ein besonderes Gewicht zu (vgl. Regionalplan München B I G 1.2). Die Darstellungen
    sollten daher revidiert werden.
2. Ehem. Kiesgrube im „Gewerbegebiet Süd“:
    Die im Flächennutzungsplan dargestellte Verfüllung und Rekultivierung der ehemaligen Kies-
    grube im „Gewerbegebiet Süd“ ist nur eingeschränkt möglich. Die hier vorkommende Gelb-
    bauchunke „Bombina variegata“ ist besonders geschützt und im Anhang II der FFH-Richtlinie
    aufgeführt. Laut EU-Recht sind alle Handlungen zu unterlassen, die eine Verschlechterung (des
    Lebensraums) für diese Art bedeuten.

Wasserwirtschaft:

Der Gemeinde wird empfohlen, das Überschwemmungsgebiet des Höllbachs für das gesamte Ortsgebiet überrechnen zu lassen. Dadurch erhält die Gemeinde ein nach den aktuellen Regeln der Technik berechnetes Überschwemmungsgebiet und kann so die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung ausreichend berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr.1 BauGB).
Außerdem wird der Gemeinde empfohlen, sich mit dem Thema Starkregenrisiko bzw. dem Risiko von wild abfließendem Wasser zu befassen. „




FAZIT / Empfehlung Verwaltung:

Die Seitens des Landratsamts vorgeschlagenen Änderungen erscheinen sinnvoll um den o. g. Aspekten Rechnung zu tragen. Nach Meinung der Verwaltung sollten diese im Rahmen einer 1. Änderung des FNP eingearbeitet werden (= Variante 1). Dies erscheint – verglichen mit den Kosten eines sog. Landschaftsplanes – die zielführendere und kostengünstigere Lösung zu sein.

Beschluss 1

    1. Beitrittsbeschluss
      Der Gemeinderat beschließt, den Einschränkungen, Auflagen und Hinweisen der im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck genannten Punkte I, II und III nachzukommen.
Der entsprechende korrigierte Flächennutzungsplan erhält das Plandatum 22.07.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte auf üblichem Wege öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2)        Beschluss über das weitere Vorgehen:

Variante 1 (Empfehlung der Verwaltung): Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Flächennutzungsplanes um diesen entsprechend des Sachvortrags zu qualifizieren
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes um Einschränkungen und Hinweisen aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (insb. Ziffer 1: ausgenommene sachlichen Teile und Ziffer 3: Ortsrandeingrünungen) nachzukommen. Der Flächennutzungsplan soll im Rahmen einer ersten Änderung in den genannten Teilbereichen überabrietet werden.  Der Planungsverband wird beauftragt, entsprechende Schritte in Abstimmung mit der Verwaltung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Variante 2: Aufstellungsbeschluss Landschaftsplan mit 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Landschaftsplanes, der auf dem Wege der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen integriert werden soll. Die Einschränkungen und Hinweisen aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (insb. Ziffer 1: ausgenommene sachlichen Teile und Ziffer 3: Ortsrandeingrünungen) werden diesbezüglich als Anlass genommen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Gemeindegebiet sowie den Zustand von Natur und Landschaft zu untersuchen und auf dieser Grundlage Ziele und Maßnahmen herauszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

zum Seitenanfang

12. Bauvoranfrage: Antrag auf Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus auf dem Flurstück 259/65 – damit einhergehend: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kreuzstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 12

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 02.06.2020 stellt der Antragsteller eine Bauvoranfrage zum Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus (siehe Planauszug anbei). Konkret geplant ist die Schaffung einer ca. 70m² großen Wohnung zur Eigennutzung.
Weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden können (Baugrenze sowie Geschossfläche), fand eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt statt. Diese Vorabstimmung hat ergeben, dass zur Realisierung des Vorhabens der Bebauungsplan „Kreuzstraße“ (aufgestellt im Jahr 1993) zu ändern wäre.

Aus Sicht der Verwaltung werden nachfolgend die Vor- und Nachteile einer möglichen Bebauungsplan-Änderung dargestellt:

VORTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1)        Bestehende Siedlungsstruktur könnte innerhalb eines bestehenden Gebietes erweitert werden (Gebot der Nachverdichtung)
2)  Schaffung von Wohnraum ohne zwangsläufigem Bau weiterer eigenständiger
     Baukörper (= ermöglichen von Anbauten bzw. Erweiterungen im Bestand)
3) Lage des Gebiets (S-Bahn-Nähe, …)

NACHTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1)        Ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplans nach einer behutsamen Bebauung (vorrangig Ein- und Zwei-Familienhäuser, wenige Mehrfamilien-Bauten) würde verändert.
2)        Erfahrungen aus dem Bauleitverfahren „Echinger Wegäcker“ (abgeschlossen im J        Jahr 2016) zeigen, dass mit einer erhöhten Zahl an Anträgen bzgl. Ausweitung der Baufenster / Baurechte zu rechnen ist.
3)        Entstehende Kosten und Aufwände für die Gemeinde (die Bauleitplanung „Echinger Wegäcker“ bspw. hat ca. 20 TEUR gekostet).

Bebauungsplan wird im RIS hochgeladen.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Baugesuch positiv gegenüber und befürwortet grundsätzlich die ganzheitliche Änderung des Bebauungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten GR-Sitzungen einen Änderungsbeschluss auszuarbeiten. Dieser Änderungsbeschluss wäre der erste Schritt in einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

zum Seitenanfang

13. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kreuzstraße; Errichtung eines Flachdaches auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/99 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Die Bauherren beabsichtigen auf der geplanten Doppelgarage anstelle des Satteldaches ein Flachdach zu errichten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzstraße. Dieser Bebauungsplan sieht gem. der zweiten Änderung Satteldächer mit einer Dachneigung von 35 bis 43° vor.  Die Antragssteller beantragen eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung damit ein Flachdach errichtet werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Bedenken gegen diese Befreiung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Flachdaches anstelle eines Satteldaches auf der Garage des Anwesens Fl. Nr. 259/99 Gemarkung Türkenfeld zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

14. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 48 und 51 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Beantragt wird die Baugenehmigung für einen Geräte- und Lagerschuppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 51 und 48 Gemarkung Türkenfeld. Das Vorhaben wurde bereits verwirklicht. Dies wurde bei einer Kontrolle durch das Landratsamt am 21.05.2019 festgestellt.
Errichtet wurde, an das bestehende Werkstattgebäude ein Reifenlager sowie ein Geräteschuppen. Die Holzständerkonstruktion trägt ein Pultdach mit 13° Dachneigung. Die Grundfläche des Baukörpers beträgt 10,30 m x 10,10 m.

Das Gebäude liegt auf zwei Grundstücken. Der Eigentümer der Fl. Nr. 51 Gemarkung Türkenfeld erklärt sich per Unterschrift mit der Grenzüberschreitung einverstanden. Der Eigentümer der Fl. Nr. 48 (Bauherr) hat mit dem Eigentümer Fl. Nr. 51 einen Pachtvertrag geschlossen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Dorfgebiet dar.
Ob sich das Bauvorhaben einfügt wird das Landratsamt prüfen.

Als Hinweis: Die Überbauung wird ein grundbuchamtlich gesichertes Überbaurecht fordern. Außerdem sind die Abstandsflächen auf Fremdgrund zu sichern. Mit diesen Themen wird sich das Landratsamt beschäftigen.
 

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zum Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf den Grundstückes Fl. Nr. 48 und 51 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Antrag auf Baugenehmigung Mehrfamilienhaus (6 WE) und 13 Pkw-Stellplätze FlNr. 1394/3, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beratend 16

Pressetaugliche Texte

Auf dem 1.153 m² großen Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 13 Stellplätzen geplant. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Der Baukörper hat eine Grundfläche von 15,95 m x 12,30 m. Die geplante Wandhöhe beträgt 6,16 m. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 35° haben. Die Firsthöhe liegt bei 10,47 m.

Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 234,78 m². Die Grundfläche II welche Zufahrten usw. beinhaltet beträgt 617,52 m².

Geplant sind 4 WE mit je 77,12 m² Wohnfläche und 2 WE mit je 48,35 m² Wohnfläche.
Dafür werden 13 offene Stellplätze nachgewiesen.

In der Sitzung vom 07. August 2019 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 6-Familienhauses behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die beiden Varianten, die geplant wurden (Variante A – 6 Wohneinheiten mit 6 Einzelgaragen und 4 PKW-Stellplätzen / Variante B – 6 Wohneinheiten mit 6 Einzelgaragen und 7 PKW-Stellplätzen) wurden vom Landratsamt als nicht genehmigungsfähig beurteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Grundstücksfläche die überbaut werden soll sich nicht in die umliegende Bebauung einfügt. Auch die geplanten Garagen auf der Ost-Seite des Grundstücks hätten zu bodenrechtlichen Spannungen führen können.

In der vorliegenden Planung zum Antrag auf Baugenehmigung wurde von einem Garagenhof auf der Ost-Seite des Grundstücks Abstand genommen. Der Baukörper wurde verkleinert.

Ob die Lage der Stellplätze im östlichen Teil des Grundstücks genehmigungsfähig ist, wird das Landratsamt prüfen. Eine abschließende Beurteilung durch das Landratsamt ob das Vorhaben sich nun einfügt konnte noch nicht getroffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 13 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung einer Garagenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 132 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 16

Pressetaugliche Texte

Geplant ist die Errichtung einer Garagenanlage auf dem bebauten Grundstück Fl. Nr. 132 Gem. Zankenhausen. Die bestehende Garage mit Anbau wird dafür beseitigt. Im nord-östlichen Teil des Grundstücks soll die Anlage, bestehend aus zwei Einzelgaragen, einem Fahrradraum, einer Doppelgarage sowie zwei Geräteräumen entstehen. Das Gebäude hat eine Dachneigung von 20° (kleiner Geräteraum hat Pultdach mit 8°). Die maximale Wandhöhe beträgt 2,80 m.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Gründe die zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens führen könnten sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Garagenanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 132 Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Antrag auf Baugenehmigung; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/82 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö informativ 17

Pressetaugliche Texte

Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

zum Seitenanfang

18. Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching, 9. Änderung BP Steinäcker, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Es wird ausschließlich der Bauraum der vorhandenen Garage an die nördliche Grundstücksgrenze verschoben und der Bauraum für das Hauptgebäude um die Fläche der bisherigen Garage erweitert.

Die Gemeinde Türkenfeld wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Nachbargemeinde beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt an der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker“ der Gemeinde Eching keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 19

Pressetaugliche Texte

Ankauf von Straßengrund (notwendig zum Ausbau der Bahnhofstraße) / Beschluss und Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf von ca. 143 m² Straßengrund (m²-circa Angaben bis zum Abschluss der finalen Vermessung). Der m²-Preis beträgt 400 Euro.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit ALE und Eigentümer/innen zu schließen. Sollten nach Abschluss der exakten Vermessung bzw. im Zuge des Ausbau-Vorhabens weitere Grundstücksankäufe notwendig werden, die einen Gegenwert von 10.000 EUR nicht überschreiten, wird der Erste Bürgermeister ebenfalls ermächtigt, diese in Abstimmung mit dem ALE analog den o. g. Ankaufs-Proceduren zu vollziehen.
Abst.Erg. 17 : 0



Fontäne im Dorfweiher:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Betrieb der Fontäne bis zum Ausbau des Weiher Ufererbereichs sowie der Bahnhofstraße (Bauabschnitt Teil 2) einzustellen.
Abst.Erg. 15 : 2

Nachrichtlich – Bericht f. Gemeinde-Homepage und Mitteilungsblatt:

Neuer Anlauf für Fontäne geplant – Umgestaltung des Dorfweihers bzw. der Bahnhofstraße soll den Rahmen bilden

Zu Beginn der Wahlperiode kamen Bürgermeister und Gemeinderat überein, alle Anlieger des Dorfweihers zu einer Anliegerversammlung zu laden. Erklärtes Ziel war es, das Thema „Fontänen-Betrieb“ im guten Miteinander zu lösen. Im Rahmen dieser Versammlung erhielten die Gemeinde-Vertreter von vielen Anliegern positive Rückmeldungen zur Fontäne und konnten gleichzeitig Wünsche i. B. auf Betriebszeiten aufnehmen. Parallel haben sich Anlieger schriftlich an die Gemeinde gewandt und Bedenken hinsichtlich des Betriebs der Anlage artikuliert. Der Gemeinderat hat sich daraufhin intensiv mit dem Sachverhalt und den geäußerten Vorbehalten beschäftigt. Folgender Beschluss wurde mit breiter Mehrheit gefasst: Um Risiken finanzieller und rechtlicher Art sowie Risiken i. B. auf Haftung für die Gemeinde auszuschließen, wird der Betrieb der Fontäne bis auf Weiteres eingestellt. Die Fontäne wurde darum am 18.06.2020 vom Stromnetz genommen. Der Gemeinderat strebt an, im Zuge des Ausbaus der Bahnhofstraße den kompletten Weiher-Bereich aufzuwerten und umzugestalten. Im Zuge dieser seitens des Amtes für ländliche Entwicklung begleiteten Planung soll eine Fontäne in das Gesamtkonzept integriert werden. Teil des Konzepts werden dann auch gestalterische Fragen zum Weiherbereich sein (inkl. Beleuchtung der Fußwege, …).
Bürgermeister Emanuel Staffler dazu: „Ich lade alle Anlieger heute schon ein, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. z. B. öffentliche Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung) in diesen Prozess aktiv einzubringen. Es ist der erklärte Wille des Gemeinderats, den „Schatz Dorfweiher“ sichtbar aufzuwerten und im Rahmen des Möglichen und unter Beachtung der Anlieger-Interessen als öffentliche Begegnungsstätte zu gestalten“.



Beauftragung des Planungsbüros "Arnold Consult AG" mit der Erstellung eines Grobkonzepts für die mögliche Bebauung (Wohn- und Gewerbe) des Sportgeländes

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Planungsbüro Arnold Consult Kissing mit der Durchführung der Vorstudie zu beauftragen.
Abst.Erg.:   17 : 0


Nachrichtlich: Erster Workshop mit Vertreter TSV sowie einem Vertreter /einer Vertreterin jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion hat stattgefunden.

zum Seitenanfang

20. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 20

Pressetaugliche Texte

Ausbau Ortszentrum & Bahnhofstraße => Runder Tisch (Gemeinderat & Vorstand Teilnehmergemeinschaft) am 07.07.2020 hat Entscheidung bzgl. Straßenbelag im Ortszentrum getroffen
Nach entsprechenden Ortsterminen sowie einer Gegenüberstellung verschiedener Varianten (inkl. Abwägung von Vor- und Nachteilen) hat der „Runde Tisch“ (sowie formal der Vorstand der TG) folgende Entscheidung getroffen: Der Fahrbahnbelag kommend von der Moorenweiser Straße bis zur Einmündung Pfarrhof/ Trichter Kirchstraße soll als sog. „Farbasphalt“ ausgeführt werden. Details: siehe Grafik:




In einem nächsten Schritt wird die Entwurfsplanung finalisiert; am Ausbau im Jahr 2021 wird weiter festgehalten. Für den Früh-Herbst sind Bemusterungs-Termine zur Auswahl von Pflaster, exakter Farbgebung Asphalt, etc. geplant.


Straßenschäden Moorenweiser Str. (zw. Hs.Nr. 13 und 11)
Ende Juni wurden die Risse vergossen.
Anschließend hat die Fa. Kutter den Auftrag für eine Ausgleichsschicht und anschließend einen Dünnschichtbelag. Terminausführung liegt im August.
Dem Kreis ist bewusst, dass das keine dauerhafte Lösung ist, aber es sollte wieder 10 Jahre halten.
Bei der B17 in Emmering ist man auch so verfahren.
LRA ist mit ESB in Kontakt, da die Ursache die mangelhafte Verlegung der Gasleitung ist. ESB beteiligt sich an den Kosten.


Stand Skateplatz u Kunstprojekt
A) Versicherung übernimmt den Schaden bis zu einem max. Betrag von rd. 5.000 EUR; Polizei hat vorl. Ermittlungsergebnis
B) Kunstprojekt wird vsl. im Herbst realisiert; Spendenzusagen liegen vor von „Wir für Kids“, Raiffeisenbank, Sparkasse, Rückmeldung Bürgerstiftung final offen


Kurzbericht zu den ersten Arbeitskreis-Sitzungen
Die zuständigen Referentinnen / Referenten werden um einen kurzen mdl. Bericht gebeten:
A) Verkehr & Mobilitätswende
B) Natur & Umwelt
C) Energie
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auf der Gemeinde-Homepage zwischenzeitlich Unterseiten eingerichtet werden, auf denen die Inhalte der Sitzungen, etc. nach Maßgabe des Referenten bzw. der Referentin platziert werden (können).


Überlegungen zur Einrichtung einer Ringbus-Verbindung
Türkenfeld > Eching > Greifenberg > Türkenfeld
Auf Initiative der Gemeinde Türkenfeld prüft die ÖPNV-Stelle im Landratsamt derzeit die Machbarkeit (inkl. Finanzierbarkeit durch den Landkreis) einer Ringbuslinie wie oben beschrieben. Wir greifen damit Anregungen aus der Bevölkerung auf. Die Verbindung soll ein Angebot an all jene sein, die regelm. Eching anfahren. Für die Gemeinden Eching und Greifenberg ergäbe sich im Falle der Realisierung der Vorteil einer Busverbindung zum S-Bahn-Hof Türkenfeld. Bgm. Staffler hatte bereits Kontakt dazu mit seiner Amtskollegin aus Greifenberg. Aus Sicht des Landkreises FFB wäre eine Kostenbeteiligung des Landkreises Landsberg wünschenswert.
Nächste Schritte: Grob-Konzeption der Linie, Kostenschätzung, anschl. Abwägung Kosten <> Nutzen wie bei allen anderen Buslinien
Weitere Informationen folgen sobald vorliegend.


Pflasterarbeiten KiGa Pfiffikus abgeschlossen
Siehe Foto Gemeinde-Homepage

Gastro-Spülmaschine für KiGa Sumsemann
Der Auftrag wurde vergeben [bereits ausgeführt] und ersetzt zwei „normale“ Spülmaschinen, die den Geschirr-Mengen (so gut wie alle Kinder werden mittlerweile mit einem warmen Mittagessen versorg) nicht gewachsen waren. Damit analoge Ausstattung wie KiHa Pfiffikus. Ein entsprechender Haushaltsansatz war vorhanden. Eine der „alten“ Spülmaschinen wird im Linsenmann-Haus wiederverwendet [bereits eingebaut].


Weitere Hundestation
Beim Eingang zum Waldlehrpfad wurde eine neue Hundestation installiert.


WC Rathaus
Der Auftrag zur Sanierung des Damen-WC im OG wurde an den einzigen Bieter (3 Angebote wurden eingefordert), die Fa. Klaß vergeben. Die Kosten bewegen sich im Rahmen des Haushaltsansatzes.

Gespräch mit der Deutschen Bahn bzgl. Erneuerung und Ausbau Fahrradabstellplätze
Ein Ortstermin mit allen Beteiligten hat am 07.07.2020 stattgefunden. Im nächsten Schritt wird durch die DB ein Konzept erarbeitet und der Gemeinde vorgestellt. Eine maximale Förderung von 80% ist bei Kombination von Bundes- und Landesfördermitteln denkbar. Das Thema wird als TOP i. R. einer der nächsten GR-Sitzungen aufgerufen.


Bauantrag Fl. Nr. 220/3, Schlesierstr. 9, Gem. Türkenfeld
Der Antrag auf Befreiung „Überschreitung der GRZ wg. Balkonen“ wurde vom Bauherrn zurückgezogen. Mit dem LRA wurde die Streichung der Balkone abgestimmt und vom Architekten veranlasst.

Anzeige einer Beseitigung des bestehenden Stadels und eines Teils des Schuppens, Fl. Nr. 148, Kirchstraße 5, Gem. Türkenfeld
Die Anzeige wurde an das LRA FFB weitergeleitet.

Gespräch mit örtlichen „Blaulicht-Organisationen“ bzgl. möglicher Einführung HELFER VOR ORT hat stattgefunden
Im nächsten Schritt soll eine Umfrage klären, wieviele Menschen bereit wären, hier mitzumachen (geplant für Herbst).
Gleichzeitig Gespräch mit Raiffeisenbank bzgl. Standort Defibrillator geplant.
Update 11.07.2020: Bgm. Staffler konnte zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorstand der Raiffeisenbank führen. Die RaiBa sichert zu, bis Jahresende einen dauerhaft (= 24 Stunden) öffentlich zugänglich Defibrillator in der Türkenfelder Filiale zu installieren.


Hinweis auf Bürgerbrief VERKEHRSHELFER



Prüfung elektrische Betriebsmittel in allen gemeindlichen Liegenschaften

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen aller elektrischen Anlagen und Geräte zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
ortsfeste elektrische Betriebsmittel, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, stationäre Anlagen, nicht stationäre Anlagen.
Empfehlung:
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel - Prüffrist höchstens 2 Jahre
(Bäder und Küchen für Gemeinschaftsverpflegung 6 Monate, Unterrichtsräume in Schulen und Feuerwehren 12 Monate, Bürobetriebe 24 Monate)
  • Ortsfeste Betriebsmittel – Wiederholung innerhalb von 4 Jahre

Der Auftrag für die Prüfung der ortsfesten el. Anlagen und Betriebsmittel wurde nach nun 4 Jahren (letzte Prüfung war 2016) an die Fa. Kfk vergeben.

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr