Datum: 07.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 23.09.2020 öffentlicher Teil
2 Fragestunde
3 Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld am Wettbewerb zur Förderung von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck
4 Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / hier: Kenntnisnahme der Bundes-Förderung sowie Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Planungsbüro
5 Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Sachstandsbericht Renaturierung Ölbach sowie Information des Gemeinderats zum "Gewerbe- und Mischgebiet östl. Beurer Straße"
6 Baumpflanzaktion im Rahmen der Dorfentwicklung / Information des Gemeinderats über den aktuellen Stand sowie beschlussmäßige Behandlung der gemeindeseitig zu erwartenden Aufwände
7 Bericht aus der Kämmerei zum 30.09.2020
8 Hundesteuersatzung - Neuerlass aufgrund Veröffentlichung einer neuen Muster-Vorgabe der Satzung
9 Errichtung einer Gewerbehalle mit 3 Wohnungen auf Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld / Information f. d. Gemeinderat bzw. Bauantrag
10 Bau eines Verkaufshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/15 Gemarkung Türkenfeld; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße"
11 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohngebäudes - Doppelhaushälfte Ost, Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld
12 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohngebäudes - Doppelhaushälfte West, Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld
13 Bekanntgabe des sog. "Jahresrückblicks" für das Jahr 2019 sowie der Jahresberichte unserer Freiwilligen Feuerwehren Türkenfeld und Zankenhausen
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 23.09.2020 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 23 .09.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 2
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3. Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld am Wettbewerb zur Förderung von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses von Juli 2017 wird seit Herbst 2018 die Einrichtung von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck vorangetrieben. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines attraktiven Alternativangebots zum eigenen Kraftfahrzeug um Staus, Parkplatzprobleme, Abgas- sowie Lärmemissionen zu reduzieren.
Damit dies erreicht wird sind ein zusammenhängendes Stationsnetz sowie Einheitlichkeit bei Aus-stattung und Buchung erforderlich. Insellösungen in einzelnen Kommunen behindern ein nutzer-freundliches, zukunftsfähiges System. Sie treten in Konkurrenz zu bestehenden ÖPNV-Strukturen.

In der Vergangenheit bereits hat eine Standort-Ermittlung stattgefunden, die folgende Komponenten für das Gemeindegebiet von Türkenfeld vorsieht:











Im Sinne der vollständigen Transparenz muss auf Folgendes hingewiesen werden:
Mit der Teilnahme am Wettbewerb (= Inhalt des heutigen Beschlusses) geht eine Umsetzungsverpflichtung für die Gemeinde einher, sofern der Förderwettbewerb positiv endet. Förderquoten von 75-80% waren dabei in der Vergangenheit üblich. Der heute nicht kalkulierbare Restbetrag wäre durch die Gemeinde zu tragen. Das finanzielle Risiko ist insofern eingeschränkt, weil Carsharing aufgrund der Wettbewerbsstatuten nicht Teil der aktuellen Ausschreibung ist [Rücksprache zwischen Bgm. Staffler und Hr. Imkeller LRA].

Bzgl. der Standorte „S-Bahnhof Türkenfeld“ und „Schule“ muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund möglicher anstehender Projekte (Stw. Ausbau Bahnhofstr. II sowie Verlagerung Sportplatz) ggf. im Laufe des Verfahrens die exakte Situierung der Standorte nochmals anzupassen ist.

Hintergrundinformationen:

Um ein System mit Integrationsfähigkeit in den Verkehrs- und Tarifverbund MVV sicherzustellen und so ein möglichst hindernisarmes, nutzerfreundliches Angebot zu schaffen, wird beim Thema Bikesharing (Leihrad) eine Zusammenarbeit mit dem in der Region etablierten System „MVG Rad“ über eine Zweckvereinbarung mit der Stadt München angestrebt. Eine entsprechende Zweckvereinbarung wurde in den vergangenen Monaten durch das Landratsamt zusammen mit MVG und Stadt München vorbereitet. Finalisiert wird diese vor der Bestellung der Bikesharing-Infrastruktur.
Für Einheitlichkeit beim Carsharing sollen gemeinsame Standards sorgen. Hierzu wurde durch das Landratsamt im Januar 2020 ein Kriterienkatalog zur Vergabe von Carsharingdienstleistungen an alle beteiligten Städte und Gemeinden herausgegeben. Um die Vergabe der Kommunen möglichst einfach und verbundkompatibel zu gestalten, konnte seither die Möglichkeit erarbeitet werden, die Organisation zentral über den MVV für alle Kommunen zusammen abwickeln zu lassen.
Umgesetzt werden soll die Integration der Mobilitätsstationsangebote in den Verkehrsverbund insbesondere auf den Ebenen gemeinsames Erscheinungsbild, digitale Auskunft, Buchung und Abrechnung. Durch die Initiative des Landkreises Fürstenfeldbruck wird ein neues, für den gesamten MVV gültiges Gestaltungskonzept von Mobilitätsstationen entwickelt. Sichtbarstes Element dieses Prozesses wird die momentan in der Entwicklung befindliche Mobilitätsstationsstele sein.
Für die Finanzierung der Mobilitätsstationen durch die schon am Projekt beteiligten Kommunen Fürstenfeldbruck, Germering, Grafrath, Gröbenzell, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Olching, Puchheim, Türkenfeld und weitere Interessenten wird eine Förderung angestrebt. Hierzu fanden intensive Gespräche zwischen Landratsamt und Fördermittelgebern statt.
Anpassungen in der Projektplanung aufgrund einer Förderentscheidung
In den Gesprächen bezüglich der Förderung des Mobilitätsstationsprojekts stellte der Fördermittelgeber neue Bedingungen zur bereits zuvor abgestimmten Unterstützung des Radverleihsystems als Teil der Mobilitätsstationen auf. Entgegen der geplanten Einführung von „MVG Rad“ als vollumfänglicher Dienstleistung, bei der die Städte und Gemeinden lediglich die finanziellen Mittel sowie die Grundstücke für den Aufbau und den Betrieb des Bikesharings zur Verfügung stellen müssen, sollte nun ein System eingerichtet werden, bei dem die Verantwortung für die Infrastruktur bei der Kommune liegt. Die Infrastruktur sollte auf keinen Anbieter zugeschnitten sein.
Diese Bedingung macht eine finanzielle Unterstützung des Bikesharing-Angebots mittels der ursprünglich angedachten Förderung praktisch nicht umsetzbar. Erstens betreibt jeder Anbieter sein eigenes System mit Abstellanlage und Rädern, die nicht mit der Infrastruktur (inkl. Hintergrundsystem) anderer Anbieter kompatibel ist. Zweitens wären die Angebotssicherheit und die Verteilung einzelner Räder zwischen den Stationen nicht gewährleistet. Drittens wäre die Organisation von Verteilung, Hintergrundsystem usw. eine kaum zu bewältigende Aufgabe für die kommunale Verwaltung. Zuletzt wäre bei einer Einhaltung der Vorgaben eine Zusammenarbeit mit dem gewünschten „MVG Rad“ und damit eine Kompatibilität mit den Nachbargebietskörperschaften (Stadt München, Landkreis München, zukünftig Dachau und Landkreis Starnberg) ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen hat sich das Landratsamt bereits um alternative Umsetzungsmöglichkeiten bemüht. Es gibt zwei potentielle Wege:
  • Der erste ist die Option des Aufbaus der Mobilitätsstationen ohne öffentliche Förderung für den kostenintensiven Bestandteil Radverleih (inkl. Stele, Abstellmodule und Räder).
  • Der zweite ist das Projekt im Rahmen eines Förderwettbewerbs anzumelden und dabei auf einen Zuschlag zu setzen. Wie bei den meisten Förderprogrammen kann dafür bis zur letztendlichen Entscheidung des Fördermittelgebers keine Garantie gegeben werden.
Zurzeit existieren zwei alternative Wettbewerbe auf Bundesebene, die für das Landkreisprojekt in Frage kommen. Bei einem positiven Bescheid sind Zuschüsse für die Elemente Bikesharing (ausgenommen Betriebskosten) sowie Abstellanlagen für Privaträder in Höhe von bis zu 75 % bzw. 80 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 % bzw. 100 % möglich. Eine finanzielle Unterstützung des Aufbaus der Carsharingbeschilderung ist nicht vorgesehen, eine Kombination mit anderen Förderungen des Bundes ist ebenso nicht zulässig. Aufgrund der erhöhten Fördersätze (beim bisherigen Programm wurde von 40 %, 60 % bei finanzschwachen Kommunen ausgegangen) ist die Option für die Projektteilnehmer dennoch sehr attraktiv.
Die Wettbewerbe laufen in einem zweistufigen Verfahren ab, bei dem zunächst eine Interessensbekundung zum Förderwettbewerb mit genauen Angaben zu Kosten und Stationen eingereicht wird. Die Interessensbekundung wird zentral über das Landratsamt für alle beteiligten Kommunen verfasst. Nach dem Einreichen der Interessensbekundung prüft der Fördermittelgeber die Eignung des Projekts für den Wettbewerb. Hält der Fördermittelgeber das Projekt für geeignet, fordert keine Nachbesserungen bzw. sind die Nachbesserungen erfolgt, kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden. Im Wettbewerbsverfahren werden dann Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten. Aufgrund des aufwändigen Verfahrens ist eine Realisierung der ersten Mobilitätsstationen in der zweiten Jahreshälfte 2022 möglich.
Um die Chancen für einen Zuschlag im Wettbewerbsverfahren zu erhöhen, rät das Landratsamt dazu, Abstellanlagen für Privatfahrräder beim Aufbau der Stationen nicht zu vernachlässigen. Diese sollten in ausreichender Zahl eingeplant werden und den Standards von ADFC bzw. FGSV entsprechen. Außerdem ist bei diesen die Berücksichtigung neuer Anforderungen wichtig: insbesondere die Einplanung von größeren Stellflächen für Lastenräder, Fahrradreparatur-Stationen, Pumpen, E-Radlademöglichkeiten oder ähnliches können gute, einfach umsetzbare Lösungen darstellen. Um Kostenersparnisse durch größere Bestellungen zu erzielen und eine gewisse Einheitlichkeit einzuhalten, bietet sich der Zusammenschluss mehrerer Kommunen an, die das Landratsamt gerne koordiniert. Bitte machen Sie sich hierzu Gedanken, insb. auch zum erhöhten Platzbedarf.
Entscheidungen auf kommunaler Ebene
Um die nächsten Schritte hin zum Aufbau der Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck einzuleiten, benötigt die Koordinationsstelle im Landratsamt von jeder Stadt / Gemeinde eine Rückmeldung dazu, ob sie sich zusammen mit den anderen beteiligten Landkreiskommunen am Förderwettbewerb beteiligen möchte. Um genügend Zeit für den zweistufigen Förderprozess zu haben, wird um zeitnahe Rückmeldung, spätestens aber bis 02.11.2020, gebeten. Auch zu den Grundstücksfragen, Abstellanlagen für Privaträder und zum Finanzbedarf wird bis zum genannten Zeitpunkt eine Einschätzung benötigt. Ob und inwiefern eine nochmalige Befassung oder Information der Gremien zu dem Thema gewünscht ist, obliegt der Entscheidung der Stadt / Gemeinde.


FAZIT AUS SICHT DER VERWALTUNG:
Mobilitätsstationen – egal ob für Fahrrad, Car-Sharing, … - können nur funktionieren, wenn  gemeindeübergreifend gedacht und gehandelt wird. Allein der Betrieb sowie die Buchung der einzelnen Verkehrsmittel muss standardisiert und für die Bürger einfach gehalten werden (MVV-weiter Ansatz). Dieser Anspruch wird nur erreicht, wenn miteinander gehandelt wird. Insofern empfiehlt die Verwaltung, am landkreisweit angelegten Wettbewerb teilzunehmen.

Der komplette Schriftverkehr zwischen dem LRA und der Gemeinde zu diesem Thema wurde im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld beteiligt sich am Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen unter Federführung des Landratsamts und stimmt der Anmeldung der in der Gemeinde geplanten Stationen im Rahmen eines Förderwettbewerbs zu. Die angemeldeten Stationen sind unter Vorbehalt eines positiven Förderbescheids zu errichten. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022ff einzustellen.
Bzgl. der Standorte „S-Bahnhof Türkenfeld“ und „Schule“ muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund möglicher anstehender Projekte (Stw. Ausbau Bahnhofstr. II sowie Verlagerung Sportplatz) ggf. im Laufe des Verfahrens die exakte Situierung der Standorte nochmals anzupassen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / hier: Kenntnisnahme der Bundes-Förderung sowie Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Planungsbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Bereits im Jahr 2018 wurde durch die Gemeinde Türkenfeld ein Antrag auf Förderung der Schwimmbad-Sanierung gestellt. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss fiel am 05.12.2018 einstimmig. Hintergrund für den Antrag war und ist ein massiver Sanierungsbedarf des in den 70er Jahren errichteten Hallenbades.

Wie die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler der Gemeinde am 09.09.2020 mitteilte, hat der Haushalts-Ausschuss des Bundestags beschlossen, die Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades mit bis zu 1,54 Mio. EUR zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, die im Rahmen des Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 bereitgestellt werden.

Die Rahmen-Förderbedingungen gestalten sich vsl. wie folgt (Details werden ergänzt, sobald der Förderbescheid vorliegt).
A)        Abruf der Fördermittel muss bis Ende 2023 erfolgen (= Ende der Baumaßnahmen).
B)        Der Fördersatz beträgt vsl. 45% (exakter Wert folgt).
Hierzu ist folgende Beispielrechnung anzustellen:
1,54 Mio. EUR Bundesmittel => 45%  => entsprechend max. Gesamt-Investition von  3,42 Mio. EUR (Differenz zwischen Bundesförderung und maximaler Gesamt-Investition ist durch die Gemeinde zu tragen; weitere Co-Förderungen in Klärung). Evtl. ergeben sich durch bürgerschaftliches Engagement weitere Co-Finanzierungsquellen.

Mit Stellung des Förderantrags wurde eine erste Grob-Kostenschätzung für den Sanierungsbedarf erhoben. Details hierzu wurden den GR-Mitgliedern via RIS bereitgestellt.

Festzuhalten ist, dass die Sanierung des Bades eine Herkulesaufgabe für die Gemeinde darstellt. Dennoch: Erst durch die nun zugesagten 1,5 Mio. EUR an Bundesmitteln rückt diese überhaupt in greifbare Nähe. Der Erhalt des Bades war parteiübergreifend als Ziel definiert

Die Verwaltung schlägt vor, in einem nächsten Schritt einen sachkundigen Generalplaner zu suchen, der die Gemeinde bei der Planung sowie beim Abruf der Fördermittel ganzheitlich unterstützt. Nur so scheint der Zeitplan „Abschluss der Arbeiten bis Ende 2023“ angesichts der parallel laufenden Projekte zu schaffen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestätigt den GR-Beschluss vom 05.12.2018 und die darin festgeschriebene Absicht, das Türkenfelder Schwimmbad zu erhalten und einer Generalsanierung zu unterziehen.
  2. Der Gemeinderat begrüßt die zugesagte Bundes-Förderung in Höhe von 1,54 Mio. EUR
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen geeigneten Generalplaner zu suchen und dem Gemeinderat vorzuschlagen.
Der Gemeinderat beschließt, entsprechende Mittel (Zuschuss wie auch Ausgaben)  in die Finanzplanung 2021 ff einzustellen. Dies muss im Zuge eine Gesamtschau geschehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Sachstandsbericht Renaturierung Ölbach sowie Information des Gemeinderats zum "Gewerbe- und Mischgebiet östl. Beurer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Eine Überprüfung sämtlicher im Gemeindegebiet allokierter Ausgleichsflächen hat ergeben, dass Nacharbeiten i. B. auf die Umsetzung festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Die Fläche Fl. Nr. 239 Gemarkung Zankenhausen (Eigentümerin: Gemeinde Türkenfeld) dient in Teilen als Ausgleichsfläche für folgende Projekte:
  • Bebauungsplan am Härtl – erforderlich durch 2. Änderung - 1.319 m²
  • Bebauungsplan Saliterstraße Ost – 1.285 m²
  • 5. Änderung FNP – Turnhalle – 600 m²

Um die Ausgleichsmaßnahmen final „wertig“ umzusetzen, fordert die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Am Härtl“ am schmalen, länglichen Streifen entlang des Ölbachs Renaturierungsmaßnahmen im Uferbereich des Gewässers auf einer Breite von ungefähr 5 m (je nach Geländebeschaffenheit) vorzunehmen. Für diese Renaturierung ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Die Fläche als solche wurde einer extensiven Wiesennutzung zugeführt, die einmal im Jahr (nicht vor dem 01. Juli) gemäht werden soll. Der Pachtvertrag wurde entsprechend angepasst.
Das Ingenieurbüro Glatz-Kraus erhielt den Auftrag, die Antragsunterlagen für die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten. Diese Antragsunterlagen sind Voraussetzung für die Umsetzung ALLER oben genannten Ausgleichsmaßnahmen. Der Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen wurde zum Bruttopreis von 1.600,00 € vergeben.  

Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis wurde am 10.09.2020 beim Landratsamt beantragt.
Die Umsetzung soll nach Genehmigung und Witterung voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Baukosten sind mit ca. 35.000 € angesetzt. Förderungen sind nicht zu erwarten. Die geplante Ausführung ist in der Anlage dargestellt.

Ergänzend:
Die Restfläche der Fl. Nr. 239 Gemarkung Zankenhausen, die nicht als Ausgleichsmaßnahme für vorgenannte Projekte verwendet wird, ist 6.235 m² groß. Diese Fläche soll zukünftig nach Rücksprache mit dem Landratsamt einen Teil der geforderten Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße“ darstellen. Die ursprünglich hierfür vorgesehene und im Bebauungsplan niedergeschriebene Fläche konnte nicht als Ausgleichsfläche umgesetzt werden, weshalb die Gemeinde in der Pflicht zur Kompensation ist. Der berechnete Ausgleichbedarf für das o. g. Mischgebiet in Summe liegt bei 9.052 m². Die Differenz zwischen 9.052 m² (= Ausgleichsbedarf) und 6.235 m² (Maßnahme, die auf Flur Nummer 239 umgesetzt wird) soll auf der Flur Nummer 860 Gemarkung Zankenhausen (Eigentümerin: Gemeinde Türkenfeld, Gesamtgröße: 7.390 m²) umgesetzt werden. Die Maßnahmen (z. B. Kontakt mit Pächtern) wurden durch die Gemeindeverwaltung angestoßen. Formal notwendig ist abschließend eine Änderung des Bebauungsplans. Nachdem diese zeit- und kostenaufwändig ist, soll die Herstellung der formalen Belange zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten (wasserrechtliche Genehmigung ist bereits beantragt). Ebenfalls soll im Haushalt 2021 ein entsprechender Kostenansatz aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Baumpflanzaktion im Rahmen der Dorfentwicklung / Information des Gemeinderats über den aktuellen Stand sowie beschlussmäßige Behandlung der gemeindeseitig zu erwartenden Aufwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Noch durch den „alten“ Gemeinderat wurde die Durchführung einer groß angelegten BAUMPFLANZAKTION im Gemeindegebiet befürwortet.
In einem ersten Schritt waren Privatleute und die Gemeinde aufgefordert, geeignete Standorte für Baum- und Strauchpflanzungen zu benennen. Im Anschluss an die Erstmeldung erfolgte eine Vor-Ort-Besichtigung mit Fachleuten aus dem Landratsamt bzw. ALE.
Herausgekommen ist ein Paket an Baum- und Strauchpflanzungen im Gesamtwert von rund 15.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bäume und Sträucher ausserorts werden zu 100% durch das ALE finanziert; innerorts zu 50%. Seitens des ALE erfolgt die Bestellung und auch Lieferung der Bäume. Das Pflanzen selbst ist Aufgabe der Gemeinde (für die gemeindeeigenen Bäume und Sträucher) bzw. der abnehmenden Privatleute.

Für die Gemeinde erfreulich: Die Fachberatungsstelle hat für die angemeldeten Pflanzungen auf öffentlichem Grund hochwertige Gewächse (= in einen entsprechendem Alter bzw. mit entsprechendem Stammumfang) ausgewählt. Der Wert der für die Gemeinde geplanten Gewächse beträgt nach einer ersten Schätzung ca. 7.500 Euro (=> Umfang: rund 30 Gewächse). Die maximale Kostenbeteiligung der Gemeinde hierfür liegt bei 50% wobei die ausserorts zu pflanzenden Bäume zu 100% durch das ALE finanziert werden. Die finale Aufteilung zwischen innerorts und ausserorts für gemeindeeigene Bäume wird derzeit ermittelt. Für den Beschlussvorschlag wird damit der „schlechtest mögliche“ Fall für die Gemeinde aus finanzieller Sicht angenommen (hälftiger Anteil).  Nachdem es sich oftmals um Nachpflanzungen abgestorbener öffentlicher Bäume handelt, ist ein spürbarer (auch finanzieller) Vorteil  für die Gemeinde aber in jedem Fall gegeben.

Wie ausgeführt, hat der Fachplaner für die Gemeinde sehr hochwertige Bäume ausgewählt. Folglich ist es nach Meinung von Fachleuten notwendig, dass auch die Pflanzung der Bäume professionell ausgeführt wird. Dies ist schon aufgrund des Gewichts der Bäume und des Maschinenbedarfs zu empfehlen. Die Kosten für die Pflanzung eines Baumes werden für diesen Beschlussvorschlag pauschal mit 100 Euro netto angenommen.

Somit ergibt sich folgende maximale Kostenbeteiligung für die Gemeinde:
Maximaler hälftiger Kostenanteil f. d. Pflanzen: 3.750 Euro (netto)
Pflanzkosten: 3.000 Euro (netto)

Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme bereit, wenngleich diese bei der Aufstellung des Haushalts 2020 nicht explizit geplant werden konnten, weil zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts kein Kostenrahmen absehbar war.

Nachrichtlich:
1)         Durch das ALE wird derzeit eine Karte erstellt, sodass Bürgermeister und Gemeinderat über die exakten Standorte der angedachten Pflanzungen informiert werden.
Die Bürgerstiftung FFB hat nach Rücksprache mit Bgm. Staffler die Gemeinde Türkenfeld  als Standort für die jährliche Aktion „Baum des Jahres im Landkreis FFB“ ausgewählt. Durch die Stiftung wird eine veritable Robinie  finanziert, die i. L. d. November im Bereich des Schlosshof (Ersatzpflanzung) gepflanzt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Baumpflanzaktion im Rahmen der Dorfentwicklung ein Budget von max. 6.750 Euro (netto) bereit zu stellen. Hieraus ist der Gemeindeanteil an den Pflanzen sowie die Pflanzleistung zu finanzieren. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Vergabe entsprechender Aufträge beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bericht aus der Kämmerei zum 30.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 7

Pressetaugliche Texte

Gemeinde-Haushalt 2021 – Arbeiten haben begonnen / „verhaltener Ausblick“:
Die Kämmerei hat mit den Vorbereitungen zur Aufstellung des Gemeinde-Haushalts 2021 begonnen. Dabei muss der Ausblick in finanzieller Hinsicht als „äußerst Verhalten“ eingestuft werden. Für Türkenfeld wirkt sich dabei negativ die gute Entwicklung der Einnahmen in den letzten Jahren aus. Mit entsprechendem zeitlichen Verzug steigt nämlich die sog. Umlagekraft. Die vorläufige Berechnung ergibt allein bzgl. der Kreisumlage folgendes Bild:

Die vorläufige Umlagekraft 2021 liegt bei   4.868.921 €  (=   + 562.749 €,   bzw. + ca. 13%)
Das wirkt sich direkt auf die Kreisumlage aus.
Bei Beibehaltung der 46% errechnet sich für 2021 eine Kreisumlage in Höhe von  2.239.704  (=   +ca. 258.000 €). Zudem wirkt sich die höhere Umlagekraft direkt auf die Schlüsselzuweisungen aus, die dann leider niedriger ausfallen wird. Die Umlagekraft errechnet sich aus den Realsteuern 2019 sowie der Steuerkraftzahlen 2019 (ESt und USt).

Bürgermeister und Verwaltung werden bis zu den Haushaltsberatungen ab Januar einen Haushaltsentwurf erstellen und diesen – wo sinnvoll bzw. thematisch notwendig (z. B. FFW, …) – mit den Referentinnen und Referenten abstimmen.
Nach Ansicht des Bürgermeisters soll an geplanten Großinvestitionen (Bahnhofstraßen-Ausbau, Sanierungsarbeiten an gemeindlichen Gebäuden, …) bewusst festgehalten werden. Analog dem Kreis und anderen Gemeinden sind aber laufende Ausgaben kritisch zu hinterfragen.
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb bereits diverse Abonnements von Fachliteratur, etc. auf Online-Angebote umgestellt und wird hierdurch circa 10 TEUR p. a. sparen. Weitere Vorschläge werden unterbreitet. Auf der Einnahmenseite positiv auswirken werden sich die Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser, etc.

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8. Hundesteuersatzung - Neuerlass aufgrund Veröffentlichung einer neuen Muster-Vorgabe der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht. Die vorangegangene amtliche Mustersatzung stammt aus dem Jahr 1980 und wurde lange Jahre von Frau Dr. Thimet (Bay.Gemeindetag) aktualisiert. Die zentralen Aktualisierungspunkte (Besteuerung des Haltens vom Kampfhunden, Hundehaltung in Einöden und Weilern, Züchtersteuer) sind nunmehr auch in der amtlichen Mustersatzung umgesetzt.

Die Satzung der Gemeinde Türkenfeld wurde im Jahr 2011 aktualisiert. Um nun einen einheitlichen, der Mustersatzung entsprechenden Stand zu erreichen, soll die Hundesteuersatzung neu erlassen werden.

Steuermaßstab und Steuersatz sind von der neuen Satzung nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Hundesteuersatzung nach Maßgabe des amtlichen Musters des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration neu zu erlassen. Die Hundesteuersatzung tritt am 01.11.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 12.05.2011 tritt außer Kraft.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Errichtung einer Gewerbehalle mit 3 Wohnungen auf Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld / Information f. d. Gemeinderat bzw. Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 8

Pressetaugliche Texte

Der Bauwerber beantragt die Errichtung einer Gewerbehalle mit drei Betriebswohnungen auf Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld.

Das Bauvorhaben wurde im sog. „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ eingereicht. Folglich entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Kälberweide“ (vgl. Satzungsbeschluss i. R. d. letzten Sitzung).

Nachdem Betriebswohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der BauNVO – Zitat - „ausnahmsweise“ zulässig sind, wird der eigentlich als Freisteller eingereichte Antrag dem Gemeinderat vorgelegt (=> Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens). Sollte das Landratsamt Einwände gegen die Freistellung von der Genehmigungspflicht vorbringen, würde der heutige Beschluss Teil eines möglichen formellen Genehmigungsverfahrens sein, was allen Beteiligten einen weiteren Prozessschritt ersparen würde.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Rückfrage bzgl. Verhältnis „Wohnnutzung // Gewerbenutzung“ im Vorfeld der Sitzung erreicht. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
  • Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit von drei Betriebswohnungen auf besagtem Grundstück im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens festgesetzt. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.055 m², je angefangene 450 m² ist eine Betriebswohnung möglich.
  • Ggf. ist eine Gesamtschau des Verhältnisses Gewerbe/Wohnen der Ersten Betriebsstätte des Unternehmens (direkt gegenüber, Flur Nummer 275/4) mit den Flächenanteilen der Zweiten Betriebsstätte geboten.

UPDATE VOM 07.10.2020 (angepasste Planungsunterlagen wurden vorgelegt):
Die Planung wurde überarbeitet. Eine Wohnung im Obergeschoss wird verkleinert. Die ursprünglich geplanten Räume dieser Wohnung im Dachgeschoss sind nun als Teil des Gewerbebetriebs ausgewiesen und sollen für diesen rein gewerblich genutzt werden. Die Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnen ändert sich somit wie folgt:
Gewerbe: 369,83 m²
Wohnen: 346,15 m²

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit drei Wohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bau eines Verkaufshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/15 Gemarkung Türkenfeld; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 298 /15 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße“.

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines sog. „Verkaufshauses“. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 5,00 x 5,00 m. Das Gebäude soll ein Flachdach mit einer Neigung von 2-5 Grad erhalten.
Der Bebauungsplan sieht Sattel-, Pult- und Faltdächer mit einer Dachneigung von 12 bis 15 Grad vor. Zur Errichtung ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen in Bezug auf Dachform und Dachneigung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Mischgebiet östlich der Beurer Straße“ behandelt. Der isolierten Befreiung in Bezug auf Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohngebäudes - Doppelhaushälfte Ost, Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kreuzstraße“. Das Grundstück ist 583 m² groß.

Auf dem Grundstück wird ein Doppelhaus errichtet. Hierzu liegen zwei Bauanträge vor, die in der heutigen Sitzung separat behandelt werden.

Die östliche Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 11,24 m x 6 m. Die Grundfläche es gesamten Bauvorhabens beträgt 298,76 m². Die Wandhöhe des Bauvorhabens beträgt 4,42 m. Die Firsthöhe liegt bei 8,81 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 38°.
Im Gebäude wird eine Wohneinheit errichtet.

Für das Gesamtbauvorhaben sind vier Stellplätze vorgesehen.

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein. Es werden Befreiungen beantragt:


Befreiung von den Baugrenzen
Die Baugrenze im Bebauungsplan sieht einen Versatz vor. Diesen Versatz hält das Bauvorhaben nicht ein. Abweichungen von den Baulinien und Überschreitungen der Baugrenzen können bis zu 1,50 m als Ausnahme zugelassen werden, soweit hierdurch die Abstandflächen gem. BayBO nicht unterschritten werden.




Befreiung von der zulässigen Geschossfläche
Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine Geschossfläche von 220 m² vor.
Der Bauwerber plant eine Geschossfläche für das Gesamtbauvorhaben von 297,64 m².

Befreiung von der zulässigen Wandhöhe
Der Bebauungsplan sieht eine Wandhöhe von 4,50 m vor.
Die geplante Wandhöhe beträgt 4,82 m.

Befreiung von der Mindestgrundstücksgröße
Der Bebauungsplan sieht pro Doppelhaushälfte mind. 340 m² Grundstück vor.
Geplant ist das Doppelhaus auf einem 583 m² großen Grundstück zu errichten.

Befreiung von der baulichen Gestaltung in Bezug auf Brüstungen
Gemäß Bebauungsplan sind Brüstungen von Balkonen gegenüber Dachflächen mit einem Mindestabstand von 0,75 m zu errichten.
Hier wird ein Abstand von 0,15 m geplant.

Befreiung von der Dachform für Carport
Garagen sind gem. Bebauungsplan mit Satteldach zu versehen.
Der Carport wird mit Gründach/Flachdach geplant.

Garagen und Stellplätze
Die Fläche auf denen Garagen und Stellplätze errichtet werden dürfen ist im Bebauungsplan geregelt.
Der Carport soll außerhalb der vorgesehenen Flächen und ohne den vorgesehenen Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie erfolgen.

Mindestanzahl an Garagen
Pro Wohneinheit ist mindestens ein Garagenplatz nachzuweisen.
Hier sollen die vier Stellplätze im Carport errichtet werden.


Einschätzung der Verwaltung: Angesichts der Zahl der beantragen Befreiungen sowie deren Dimensionierung ist nicht auszuschließen, dass das Landratsamt die sog. „Grundzüge der Planung“ als betroffen betrachtet, weshalb dann eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes – Doppelhaushälfte Ost auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu den o. g. Befreiungen wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohngebäudes - Doppelhaushälfte West, Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kreuzstraße“. Das Grundstück ist 583 m² groß.

Auf dem Grundstück wird ein Doppelhaus errichtet. Hierzu liegen zwei Bauanträge vor die in der heutigen Sitzung separat behandelt werden.

Die westliche Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 11,24 m x 7,2m. Die Grundfläche des gesamten Bauvorhabens beträgt 298,76 m². Die Wandhöhe des Bauvorhabens beträgt 4,42 m. Die Firsthöhe liegt bei 8,81 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 38°. Im westlichen Gebäude werden zwei Wohneinheiten errichtet (56,26 m² und 48,91 m²).

Für das Gesamtbauvorhaben sind vier Stellplätze vorgesehen.

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein. Es werden Befreiungen beantragt:


Befreiung von den Baugrenzen
Die Baugrenze im Bebauungsplan sieht einen Versatz vor. Diesen Versatz hält das Bauvorhaben nicht ein. Abweichungen von den Baulinien und Überschreitungen der Baugrenzen können bis zu 1,50 m als Ausnahme zugelassen werden, soweit hierdurch die Abstandflächen gem. BayBO nicht unterschritten werden.




Befreiung von der zulässigen Geschossfläche
Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine Geschossfläche von 220 m² vor.
Der Bauwerber plant eine Geschossfläche für das Gesamtbauvorhaben von 297,64 m².

Befreiung von der zulässigen Wandhöhe
Der Bebauungsplan sieht eine Wandhöhe von 4,50 m vor.
Die geplante Wandhöhe beträgt 4,82 m.

Befreiung von der Mindestgrundstücksgröße
Der Bebauungsplan sieht pro Doppelhaushälfte mind. 340 m² Grundstück vor.
Geplant ist das Doppelhaus auf einem 583 m² großen Grundstück zu errichten.

Befreiung von der baulichen Gestaltung in Bezug auf Brüstungen
Gemäß Bebauungsplan sind Brüstungen von Balkonen gegenüber Dachflächen mit einem Mindestabstand von 0,75 m zu errichten.
Hier wird ein Abstand von 0,15 m geplant.

Befreiung von der Dachform für Carport
Garagen sind gem. Bebauungsplan mit Satteldach zu versehen.
Der Carport wird mit Gründach/Flachdach geplant.

Garagen und Stellplätze
Die Fläche auf denen Garagen und Stellplätze errichtet werden dürfen ist im Bebauungsplan geregelt.
Der Carport soll außerhalb der vorgesehenen Flächen und ohne den vorgesehenen Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie erfolgen.

Mindestanzahl an Garagen
Pro Wohneinheit ist mindestens ein Garagenplatz nachzuweisen.
Hier sollen die vier Stellplätze im Carport errichtet werden.


Einschätzung der Verwaltung: Angesichts der Zahl der beantragen Befreiungen sowie deren Dimensionierung ist nicht auszuschließen, dass das Landratsamt die sog. „Grundzüge der Planung“ als betroffen betrachtet, weshalb dann eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes – Doppelhaushälfte West auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/73 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zu den o. g. Befreiungen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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13. Bekanntgabe des sog. "Jahresrückblicks" für das Jahr 2019 sowie der Jahresberichte unserer Freiwilligen Feuerwehren Türkenfeld und Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 13

Pressetaugliche Texte

Die Gemeindeverwaltung erstellt (obligatorisch) jährlich einen sog. „Jahresrückblick“. Dieser beinhaltet diverse Kennzahlen und andere standardisierte bzw. statistische Informationen.
Eigentlich wird der Jahresrückblick des Vorjahres immer in der im Frühjahr stattfinden Bürgerversammlung verteilt und zuvor dem Gemeinderat bekannt gegeben. Da die Versammlung im Frühjahr nicht stattfinden konnte, holt die Gemeindeverwaltung die Bekanntgabe hiermit nach. Parallel wurde das Dokument auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht, sodass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen können. Für die GR-Mitglieder steht der Rückblick im RIS bereit. Dort sind auch die Jahresberichte unserer FFW’en hinterlegt.

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14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 14

Pressetaugliche Texte

KEINE Bekanntgaben aus der vorangegangenen nö Sitzung.

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15. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö 15

Pressetaugliche Texte

Treffen der Vereinsvorsitzenden sowie der Verantwortlichen der im gemeindegebiet aktiven Institutionen auf Einladung von Bgm. Staffler und GR Müller (Vereinsreferent) // PLANUNGSTERMIN für Aufsetzen eines kompakten „corona-konformen“ Kultur-Programms im Herbst/ Winter geplant:
Auszug aus der Einladung:
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Von: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Gesendet: Dienstag, 8. September 2020 15:54
Betreff: EINLADUNG zu einem Treffen der Vereinsvorsitzenden & Verantwortlichen unserer Institutionen am 15.10.2020 / BITTE VERANSTALTUNGSZUMELDUNG VORAB AN FRAU WERNER SENDEN. Danke.

Liebe Vorsitzende unserer Ortsvereine,
liebe Verantwortliche unserer Institutionen,

wir hatten Euch angekündigt, dass wir gerade wegen der „Corona-Lage“ zu einer Zusammenkunft laden wollen. Der Termin soll dem Informationsaustausch dienen und ein einheitliches Vorgehen in der Gemeinde sicherstellen. Gerhard Müller als Vereinsreferent und ich würden uns darum freuen, Euch am Donnerstag, 15.10.2020 um 18 Uhr im Linsenmann-Saal begrüßen zu können. Bitte mit Maske. Abstände, etc. können eingehalten werden.

WICHTIG: Auch wenn die Lage unklar ist und wir nicht wissen, welche Veranstaltungen 2021 stattfinden können, bitten wir Euch, wie üblich die Zulieferung für den Veranstaltungskalender per Mail bis 05.10.2020 an Elke Werner zu senden (E.Werner@tuerkenfeld.de). Die Vorlage findet ihr anbei.
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Ergänzend: Für den Herbst / Winter ist ein „kompaktes“ und den aktuellen Regelungen entsprechendes Kultur-Programm in Planung. Hierzu findet ein Treffen Mitte Oktober statt. Teilnehmer: GR Müller (als zuständiger Referent), Valentin Schmitt, Bgm. Staffler. Angestrebt wird, örtlichen Kulturschaffenden (insb. Musik-Gruppen, ….) eine Plattform zu bieten und ein positives Signal in die Bürgerschaft zu senden. Das Blasorchester probt z. B. bereits in (Klein)-Besetzungen, die den aktuellen Vorgaben entsprechen. Denkbar wäre eine Veranstaltungs-Kleinserie, an der unterschiedliche Musikarten an einigen Abenden hintereinander in einer corona-konform Bestuhlten Schönbergaula präsentiert werden. Anmeldungen, etc. könnten über die Verwaltung entgegen genommen werden. Bitte beachten: Dieser Ansatz stellt lediglich ein erstes Gedankenspiel dar.
GR Müller und Bgm. Staffler werden dem GR hierzu wieder berichten.  



Nachrichtlich die für das Jahr 2021 festgesetzten GR-Sitzungstermine:
20.01. (GR), 10.02. (HH), 24.02. (GR), 10.03. (GR und HH), 14.04. (GR), 19.05. (GR), 16.06. (GR, 28.07. (GR), 15.09. (GR), 13.10. (GR), 10.11. (GR), 08.12. (GR)


Update zur Rathaus-Sanierung:

  • Aufträge an Energie-Planer wurde vergeben.
  • Auftrag an Vermessungs-Büro wurde vergeben.
  • ALE würde die Sanierung des historischen Saals (öffentliche Nutzung => keine „hoheitliche Nutzung“) fördern – Voraussetzung: Positiver Beschluss der TG. Im Raum steht ein Budget von 100 TEUR (förderfähig hiervon wären 80%, Zuschuss davon vsl. 62,5%).
  • Laser-gestützte Vermessung ab KW40 geplant.


Update zum Ausbau Ortszentrum/ Bahnhofstraße – Bauabschnitt I:

  • Am 23.09.2020 hat im Rahmen eines Präsenz-Termins die sog. „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ stattgefunden. Fazit: Keine gravierenden Anmerkungen / Bedenken.
  • Parallel wird gemeindeseitig gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieur das wasserrechtliche Verfahren vorangetrieben.
  • Prüfung der Entwurfsplanung im ALE (zwingende Voraussetzung f. d. Förderung) läuft derzeit.
  • Die von GR Zöllner hinterfragte Erhaltbarkeit der großen Linde an der Ecke Bahnhof-Straße / Klammensteinweg erscheint nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro möglich & sinnvoll (war in letzter Planung bereits so enthalten). Ebenso sollen so viele Bäume wie möglich im Bereich der Friedhofseingrenzung erhalten werden (=> Hr. Kurz bestätigt dies i. R. d. Termins; Anregung kam auch von der Naturschutzbehörde). Bgm. Staffler unterstrich i. R. d. Termins die Bedeutung der Bäume


Walnuss-Baum am Türkenfelder Kriegerdenkmal massiv von Pilzbefall betroffen (=> Entfernung unvermeidlich).
Auch aus dem Gemeinderat wurde die Frage nach dem Zustand des Walnuss-Baums am Türkenfelder Kriegerdenkmal gestellt. Eine Begutachtung des Baumes hat einen massiven Pilzbefall ergeben. Der Baum muss entfernt werden. Der Auftrag wird demnächst vergeben, wobei die Pfarrei die Kosten der Baumfällung zur Hälfte trägt. Die Entnahme des Baums wird sich herausfordernd gestalten aufgrund der Nähe zum Kriegerdenkmal. Über die Art & Weise der Ersatzpflanzung soll im Rahmen des Straßenausbaus gesprochen werden. Eine Nachpflanzung ist in jedem Fall anzustreben.


Wassernetz im Gemeindegebiet => Information des Gemeinderats über eine derzeit laufende Rohrbruch-Suche
Eine Auswertung des Wasserverbrauchs hat ergeben, dass eine Rohrbruch-Suche im Gemeindegebiet sinnvoll erscheint. Derartige Suchen führen die Stadtwerke als Betriebsverantwortliche unseres Netzes immer wieder durch. Im Rahmen der Suche konnten erste Rohrbrüche ermittelt werden. In den kommenden Wochen sollen weitere Netz-Zonen durchsucht werden. Die hierfür anfallenden Kosten (per Ende September ca. 7.500 EUR) sind Teil der laufenden Unterhaltsaufwände des Wassernetzes und fließen in die Kalkulation mit ein. Interesse der Gemeinde muss sein, mit der Ressource WASSER schonend umzugehen. Insofern werden Rohrbruch-Suchen unmittelbar in die Wege geleitet, wenn Rohrbrüche vermutet werden.
HINWEIS: Die Gemeindeverwaltung informiert den neu gewählten Gemeinderat hiermit erstmalig über eine solche Suche. In der Zukunft betrachtet die Verwaltung dies als „Tagesgeschäft“. Sollten größere Reparaturen anstehen, wird der Gemeinderat selbstverständlich eingebunden.


Kreisstraße „Moorenweiser Straße“ => Gespräch mit dem LRA bzgl. der Qualität der durch den Landkreis veranlassten Ausbesserungsarbeiten
Bgm. Staffler hat das Gespräch mit der Kreisverwaltung gesucht. Auch hier wird die Meinung geteilt, dass Nacharbeiten notwendig sind. Für das „Höher-Setzen“ zu tiefer Deckel / Schächte sollen im Kreishaushalt 2021 Mittel eingeplant werden. Für die gemeindeeigenen Deckel/ Schächte wäre dann Ähnliches zu tun. Die Kreisverwaltung hat ein Update zugesagt, sobald ein Termin mit der ausführenden Firma stattgefunden hat.


Geplante Sanierung der Damen-Toilette im 1. OG Rathaus soll in KW41 abgeschlossen werden
Die lange geplante Sanierung der Damen-Toilette im 1. OG des Rathauses soll, wie dem GR zugerufen, in KW41 abgeschlossen werden (Mittel waren bereits in einigen Haushalten veranschlagt). In diesem Zug werden auch die Toiletten-Türen erneuert.


Erhöhte „Corona-Warnstufe“ ab 28.09.2020 / Stand Masken-Bestellung / Grundsatzentscheidung bzgl. Wieder-Einstieg in den schulischen Schwimmunterricht
Aufgrund der erhöhten Corona-Warnstufe im Landkreis FFB wurden in den gemeindeeigenen Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet. Eine Eltern-Information über die Gemeinde als Trägerin der Einrichtungen erfolgte umgehend. Für die Lehrerschaft und Kolleginnen aus der OGTS sowie der KiTas werden transparente Masken beschafft. Die Gemeinde selbst hat in ausreichender Zahl Masken für den Herbst/ Winter zu guten Preisen beschafft. Diese werden z. B. auch den FFWen zur Verfügung gestellt.

Bzgl. Schwimmunterricht im gemeindeeigenen Hallenbad: In Abstimmung mit Rektor Istenes soll vsl. ab KW41 wieder Schwimmunterricht für die Schulfamilie möglich sein. Entsprechende Schritte wurden veranlasst. Eine Öffnung für den Publikumsverkehr ist b. a. W. nicht angedacht (Einlasskontrollen wären notwendig, max. 4 Personen könnten das Bad gleichzeitig nutzen, …).  


KEINE Bürgerversammlung im Jahr 2020 / weitere Veranstaltungen ebenfalls abgesagt, „Neustart“ des Silvesterritts im Jahr 2021 (ggf. in einem weiterentwickelten Format):
Das Landratsamt rät mit E-Mail vom  24.09.2020 von der Durchführung von Bürgerversammlungen im Jahr 2020 ab. Aus diesem Grund wird die für 02.12.2020 geplante Veranstaltung abgesagt. Bgm. Staffler wird das Format „virtueller Bürgerstammtisch“ dauerhaft etablieren; ein weiterer Termin ist für Mitte Oktober geplant (Rhythmus: ca. 3-4 Veranstaltungen pro Jahr).
Auch die Verabschiedung der ausgeschiedenen GR-Mitglieder sowie die Übergabe der Urkunde „Altbürgermeister“ kann damit vorerst nicht stattfinden.
Ebenfalls abgesagt wurde, wie in der GR-Sitzung am 10.09.2020 avisiert, der Silvesterritt sowie der Christkindlmarkt in Zankenhausen (=> von den in Zankenhausen Verantwortlichen taggleich bekannt gegeben). Bgm. Staffler möchte den Vorschlag aus den GR-Sitzung vom 10.09.2020 (GRin Meissner) aufgreifen und überlegen, wie ein „Neustart“ des Ritts im Jahr 2021 aussehen könnte. In diese Überlegungen mit einbezogen werden soll GR Müller als zuständiger Referent.

Nachrichtlich: Die FFW Zankenhausen plant für das Jahr 2023 eine größere Veranstaltung in Verbindung mit einer Fahnen-Weihe (bzw. Fahnen-Restauration).

GR’in Bianca Epp regt an, die üblicherweise zum Silvesterritt gedruckte Banderole als „Erinnungsstück“ an das besondere  Corona-Jahr auszugestalten. Die Banderolen sollen z. B. auf dem Wochenmarkt zu Gunsten von in der Corona-Krise gebeutelten Mitbürgerinnen und Mitbürgern verkauft werden.
Bgm. Staffler begrüßt den Vorschlag und greift diesen auf.


Begehung Gemeindewald für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Ein Termin ist in Abstimmung mit dem zuständigen Förster.


Klimaanlage im KiGa Sumsemann installiert
Die vom GR beschlossene Installation einer Klimaanlage im OG des KiGa Sumsemann wurde Mitte September abgeschlossen; die Anlage ist ab sofort funktionstüchtig.


Update: Stand Ausbau Mobilfunknetz / hier: Standort am S-Bahnhof
Bgm. Staffler hatte den Gemeinderat vor den Sommerferien über die Absichten der Deutsche Funkturm GmbH informiert, auf dem Gelände des Türkenfelder S-Bahnhofs im Zuge der aktuell bundesweit laufenden Ausbau-Initiative einen Turm-Standort zu errichten. Die Planungen hierzu laufen derzeit. Eine Beschlussfassung über den entsprechenden Bauantrag wird vsl. in den nächsten Monaten erfolgen.

Asphaltarbeiten entlang der Bahnlinie / indikatives Angebot liegt vor
Von einem regionalen Anbieter liegt ein Angebot für die Sanierung der Straße entlang der Bahnlinie Richtung Geltendorf vor (Birkenweg). Es wird eine grobe Kostenschätzung von 58.976,38 € brutto aufgerufen. Hierbei sind Eventualpositionen noch nicht enthalten. Seitens der Gemeinde Geltendorf fehlt es bislang an einem eindeutigen Signal, dass der „Geltendorfer Teil“ der Straße ebenfalls saniert wird, was aus vielen Gründen sinnvoll wäre (der Gemeinde Geltendorf liegt ebenfalls ein Angebot desselben Anbieters als Kostenindikation vor).  


Grund- und Mittelschule Türkenfeld  / defekter Heizwassercontroller wird ausgetauscht
Der Heizwassercontroller (Bj. 1990) ist defekt.
Der Heizwassercontroller hat die Aufgabe der vollautomatischen Expansion, Entgasung durch Desorption, Druckhaltung und Nachspeisung von Heizwasser.
Es wurden 3 Angebote zur Erneuerung eingeholt.
Vor der nun anstehenden Heizperiode wird/wurde der Auftrag an den Billigstbieter zum Preis von 7.520,18 € brutto vergeben. Auf HHSt. 2110./2130.5000 stehen noch ausreichend Mittel zur Verfügung.


Gewässer III. Ordnung – regelm. Graben räumen / Gehölzschnitt / Gras mähen – geplant im Herbst 2020
Folgende Arbeiten wurden durch die Verwaltung auf den Weg gebracht (Haushaltsmittel stehen bereit). Im Vorfeld fand jeweils eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde (zwecks schonender Ausführung, …), den anliegenden Landwirten sowie dem ausführenden Unternehmen statt:  
  • Graben Fl. Nr. 796 (TF), Gem Zankenhausen Höllbach Richtung Ampermoos
Schneiden und Räumen – pauschal 2.850,00 € netto zzgl. abfahren und häckseln
  • Graben Fl. Nr. 1269/9 am Birketslaich hinter Weiherstraße
Schneiden und Räumen – pauschal 3.950,00 € netto zzgl. abfahren und häckseln
  • Graben Fl. Nr. 557/0, Gem. Zankenhausen Rückhaltebecken Richtung den Weihern der Peutenmühle
Mähen – pauschal 480,00 € netto zzgl. abfahren


Aufforderung an Bevölkerung zum „verkehrskonformen“ Schnitt von Hecken, etc. entlang öffentlicher Straßen, Gehwege, etc. ist ergangen / Gemeinde hat parallel einen Plan für den Hecken- und Strauchschnitt entlang von Verkehrswegen aufgestellt
Die Bürgerschaft wird per Newsletter, Homepage und Mitteilungsblatt aufgefordert, wo notwendig private Hecken und Sträucher zu schneiden (sofern an Verkehrswege angrenzend). Hier zeigt ein Blick in die Gemeinde, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Um als Gemeinde mit gutem Beispiel voran zu gehen, wurde für öffentliche Hecken und Sträucher (z. B. Bahnhof, Schule, …) ebenfalls ein Pflege-Plan erarbeitet, der in den kommenden Monaten umgesetzt werden soll.

Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr