Datum: 10.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.01.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser / hier: Vorstellung der Kalkulationsergebnisse
4 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur WASSER-Abgabesatzung
5 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (ABWASSER)
6 Beratung des Gemeinde-Haushalts 2021 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen
7 Erstattung von Elternbeiträgen in den Kindergärten bzw. der Kinderkrippe während des sog. "Lockdowns"
8 Neues Radverkehrsprogramm des Bundes / Beschlussfassung über die Anschaffung weiterer bzw. zeitgemäßer Fahrradständer sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die ggf. kumulierte Nutzung von Förderprogrammen des Bundes bzw. Landes
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 20.01.2021
10 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.01.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.01.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.01.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö 2
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3. Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser / hier: Vorstellung der Kalkulationsergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beratend 3

Pressetaugliche Texte

Wie dem neu gewählten Gemeinderat bereits zum Amtsantritt angekündigt, war eine Neukalkulation der Gebühren für WASSER und ABWASSER unerlässlich. Durchgeführt wurde die Neukalkulation in den letzten Monaten durch ein hierauf spezialisiertes und auch für andere Gemeinden im Landkreis tätiges Büro (Büro für Kommunale Dienstleistung u. Beratung Peter).

Zahlen, Daten, Fakten (bezogen auf das Abrechnungsjahr 2019/20):
  • Zahl der Hausanschlüsse im Gemeindegebiet (Wasser/Abwasser): ~ 1.174
  • Durchschnittliche Gebühren WASSER je Anschluss/ Haushalt: 285,24 €
    (davon rechnerischer Wert anteilige Anschluss-Grundgebühr 25,57 €)
  • Durchschnittliche Gebühren ABWASSER je Anschluss/ Haushalt: 225,18 €

In der WASSER-Gebühr ist auch die sog. Anschluss-Grundgebühr enthalten (vgl. Satzung). Insofern kann nicht immer 1:1 von den entrichteten EURO-Beträgen auf den individuellen Verbrauch geschlossen werden. WASSER unterliegt auch der Mehrwertsteuer-Pflicht (für die Gemeinde de facto ein „durchlaufender Posten“).

Nachrichtlich: Um Gemeinderat und Bürgerschaft eine Vorstellung von den rechnerisch aufgelaufenen Defiziten zu Lasten des Gemeindehaushalts zu geben, werden diese nachfolgend summiert seit dem Jahr 2015 dargestellt
Rechnerisches Defizit in Summe seit dem Jahr 2015: ~ 1,3 Mio. EUR 
(davon WASSER: ~ 500 TEUR und ABWASSER ~ 800 TEUR, Beträge abgeleitet aus dem gemeindlichen Verwaltungshaushalt, Rechnungsergebnis UA 8150 Wasserversorgung und UA 7000 Abwasserbeseitigung).

Warum ist die Neukalkulation notwendig?
Gesetzlich ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Wasser und Abwasser „kostendeckend“ anzubieten. Das heißt, dass mit WASSER und ABWASSER grundsätzlich kein Gewinn für den Gemeinde-Säckel erwirtschaftet werden darf. Ebenfalls darf dauerhaft kein Verlust entstehen. Eben diese Verluste in teils beträchtlicher Höhe sind in den letzten Jahren angefallen und können nicht länger ignoriert werden. Dies hat auch die überörtliche Rechnungsprüfung kritisch angemerkt. Die Anpassung der WASSERGEBÜHREN im Jahr 2018/19 war rückblickend betrachtet nicht ausreichend. Hinzu kommt, dass wir, wie viele andere Kommunen, die Jahrzehnte alten Netze kontinuierlich in Schuss halten müssen, um langfristige Groß-Schäden zu vermeiden. Ziel muss es sein, die hohe Trinkwasser-Qualität zu erhalten und durch eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften zu leisten.  
Festzustellen ist darüber hinaus, dass die sog. „Last im System“ (= der Verbrauch und damit Durchfluss von Wasser bzw. Abwasser) kontinuierlich zunimmt und teilweise auch größeren Schwankungen unterworfen ist. Dies hat sicher auch mit den trockeneren Sommern und dem hier steigenden Wasserbedarf zu tun.  

Was hat die Neukalkulation der Gebühren für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 ergeben? (zu sehen als Beschlussvorschlag für die heutige Sitzung; siehe nachfolgende Tagesordnungspunkte)
WASSER: neue Gebühr ab 1.4.21 => 2,29  €/ m³  (bisher 1,53 €/ m³ => damit + ~ 50%)
Die Hausanschluss-Grundgebühr bleibt unverändert!
ABWASSER: neue Gebühr ab 1.4.21 =>  2,72€/ m³  (bisher 1,71 €/ m³ => damit + ~ 59%)

Eine detaillierte Herleitung der Gebühren-Kalkulation wurde dem Gemeinderatskollegium via RIS bereitgestellt.

Was bedeutet die Erhöhung rechnerisch für einen Haushalt (Durchschnittsverbraucher)?

Ø BISHER Jahr
Ø BISHER Monat
Ø NEU Jahr
Ø NEU Monat
WASSER
285,24 €
23,77 €
~ 380 €
31,90 €
ABWASSER
225,18 €
18,77 €
358,04 €
29,84 €
Prognose auf Grundlage der Verbrauchswerte 2020 (Durchschnitt!). Wasser-Gebühr beinhaltet Grundgebühr, weshalb nur Näherungswert möglich.

Warum steigen die Gebühren so stark?
  • Kostenintensive Instandhaltungsarbeiten: 
    Sowohl im Bereich WASSER (schrittweise Ertüchtigung von Wasserleitungen im Gemeindegebiet, steigende Zahl an kostenintensiven Rohrbrüchen, …) wie auch im Bereich ABWASSER (Ertüchtigung Stauraumkanal, Komplett-Befahrung des Netzes, Einbau automatisierter Überwachungs- und Steuerungsanlagen…) hat die Gemeinde in den letzten Jahren massiv Geld in die Hand genommen bzw. plant weitere konkrete Maßnahmen; nicht selten wurden dabei sechsstellige Beträge fällig. Die Maßnahmen waren und sind wichtig, um langfristig weit größere Schäden an den eigentlich gut gepflegten Netzen zu vermeiden.
  • Steigende laufende Kosten für die Betriebsführung:
    Beide Netze (WASSER + ABWASSER) unterliegen kontinuierlich steigenden fachlichen Anforderungen an den laufenden Betrieb. Die Gemeinde hat sich analog zu vielen anderen kleineren Kommunen entschlossen, fachkundige Partner mit den Aufgaben zu betrauen. Die Betriebsführung WASSER liegt darum in Händen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck; verantwortlich für den Betrieb unseres ABWASSERNETZES ist der Abwasserzweckverband Grafrath. Beide Anbieter halten fachkundiges Personal und 24-Stunden-Ansprechpartner vor.
  • Steigende Einstandspreise für Wasser und Abwasser:
    Auch in diese Anlagen (Trinkwasserbrunnen und Kläranlage) müssen die Betreiber kontinuierlich investieren. Hier arbeitet Türkenfeld mit der Nachbargemeinde Grafrath zusammen. Die Gemeinde Grafrath ist darum auch Lieferantin unseres Trinkwassers; der Abwasserzweckverband kümmert sich in seinen Kläranlagen um die ordnungsgemäße Entsorgung unserer Abwässer.

Was machen andere Kommunen?
Vielen anderen Kommunen geht es ganz ähnlich: In die Jahre kommende Netze erfordern kontinuierliche Instandhaltungsaufwände bei gleichzeitig steigenden laufenden Kosten. Grafrath beispielsweise hat darum schon im Jahr 2017 die Gebühren in ganz ähnlicher Art und Weise erhöht (damals Wasser 2,08 €/m³ / Abwasser 2,58 €/m³). Ein weiteres Beispiel: Geltendorf verlangt je m³ Wasser lt. Homepage 2,89 €. Selbstverständlich gibt es auch Kommunen, in denen die Preise unter den für Türkenfeld nun kalkulierten Werten liegen. Entscheidend ist hier immer die lokale Versorgungssituation, der Zustand der Netze, …. Auch die Größe möglicher Zweckverbände, etc. kann eine Rolle spielen.

Warum wurden die Gebühren nicht früher stärker erhöht, um einen so massiven Sprung zu vermeiden?
Einige der wesentlichen und kostenintensiven Maßnahmen haben erst nach den letzten Gebühren-Anpassungen stattgefunden. Gleiches gilt für die Übergabe wesentlicher Teile der Betriebsführungsaufgaben im Umfeld Abwasser und damit einhergehender laufender Kosten. De facto muss sich die Gemeinde jetzt das in den letzten Jahren zu wenig eingenommene Geld verteilt über mehrere Jahre zurückholen. Die Erhöhung der WASSERGEBÜHREN im Jahr 2018 war rückblickend betrachtet nicht ausreichend.
Die ABWASSERGEBÜHREN wurden letztmals im Jahr 2017 neu kalkuliert (und im Zuge der Kalkulation leicht gesenkt (neuer Wert: 1,71 €/m³ / zuvor 1,80 €/m³). Zum damaligen Zeitpunkt waren wesentliche Kostentreiber nicht absehbar.

Wann werden die Gebühren wieder sinken?
Das ist schwer zu sagen und hängt maßgeblich von den weiteren Maßnahmen ab, die notwendig sind, um die Netze in einem guten Zustand zu halten. Grafrath beispielsweise konnte zwischenzeitlich den Wasserpreis wieder senken.

Ab wann gelten die neuen Gebühren?
Entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse vorausgesetzt, gelten die neuen Gebührensätze ab 1.4.21.

Wie können derartige Schwankungen in Zukunft vermieden werden?
Hier sind zwei Stellschrauben zu nennen, die nach Meinung des Bürgermeisters zukünftig genutzt werden sollen:
1)        Die Kalkulation der Gebühren soll regelmäßig erfolgen; gängige Praxis – auch nach Meinung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes – ist ein Zeitraum von vier Jahren. So ist es möglich, kurzfristiger auf Entwicklungen zu reagieren.
2)        Ebenfalls ist es ausdrücklich erlaubt, sog. „Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen“ zu bilden. Auch dieses Instrument kann in Zukunft helfen.

Besteht für den Gemeinderat ein politischer Gestaltungsspielraum bei der Preisfestsetzung?
Der „politische Gestaltungsspielraum“ bei den Kalkulationen ist minimal, weil eine gesetzliche Pflicht zur Kostendeckung besteht und wir im Umkehrschluss mögliche Überschüsse mit der nächsten Kalkulation (identisch zu den Müllgebühren, …) automatisch an die Gebührenzahler zurückerstatten müssten (bzw. die Gebühren dann umso mehr sinken würden). Durch den Gemeinderat minimal steuerbar ist der Zeitpunkt aufschiebbarer Maßnahmen.

Eine Neukalkulation der sog. „Beiträge“ (= fällig beim Anschluss neuer Bauten) erfolgt im Nachgang.




KEIN BESCHLUSSVORSCHLAG
 
Dieser TOP dient der ausführlichen Darstellung des Sachverhalts. Die zur Anpassung der Gebühren formal notwendigen Satzungsbeschlüsse werden in den Folge-TOPs gefasst (getrennt nach Wasser und Abwasser).

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4. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur WASSER-Abgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die bisher gültige Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung stammt aus dem Jahr 1993 und entspricht hinsichtlich einiger Regelungen nicht den gesetzlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 2 Satz 4 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Im Rahmen der 2018 durchgeführten überörtlichen Rechnungsprüfung wurde der Gemeinde angeraten, die Satzung zu überarbeiten und neu zu erlassen (Prüfungsbericht vom 06.07.2018, Seite 39).

Im vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurde unter § 10 die neue Verbrauchsgebühr eingearbeitet (vgl. vorangehenden Sachvortrag mit Herleitung der Gebühr, etc.).


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993 außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (ABWASSER)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Die Kalkulation der Entwässerungsgebühren ergab die Notwendigkeit einer Anhebung der Einleitungsgebühren von bisher 1,71 €/m³  auf 2,72 €/m³ (vgl. vorangehenden ausführlichen Sachvortrag mit Herleitung, …).
Um die Gebühren erheben zu können, ist folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung notwendig:  

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
10.02.2021

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl S. 286) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende


S a t z u n g :


§ 1

Zu § 10 Abs. 1 Satz 2  - Einleitungsgebühren

Die Abwassergebühr beträgt 2,72 €/m³

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.04.2021 in Kraft


Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGW/EWS) zum 01.04.2021.




Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
10.02.2021

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl S. 286) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende


S a t z u n g :


§ 1

Zu § 10 Abs. 1 Satz 2  - Einleitungsgebühren

Die Abwassergebühr beträgt 2,72 €/m³

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.04.2021 in Kraft

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGW/EWS) zum 01.04.2021.




Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
10.02.2021

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl S. 286) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende


S a t z u n g :


§ 1

Zu § 10 Abs. 1 Satz 2  - Einleitungsgebühren

Die Abwassergebühr beträgt 2,72 €/m³

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.04.2021 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Beratung des Gemeinde-Haushalts 2021 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beratend 6

Pressetaugliche Texte

HAUSHALT 2021









Hinweise:
  • Alle in diesem Sachvortrag genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 01.02.2021 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen.
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 01.02.2021 vom zuständigen Gremium einstimmig verabschiedet.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2021
  • Türkenfeld ist bislang finanziell besser durch die Corona-Krise gekommen als viele andere Kommunen im Landkreis; dennoch zeigten sich spätestens ab dem 4. Quartal 2020 Einbußen, insb. bei der Einkommens- und Gewerbesteuer.
  • Die Gemeinde ist grds. solide finanziert, schuldenfrei und konnte – trotz Corona-Krise – den Stand der Rücklage auch in der „Krisenzeit“  (= insb. ab dem 2. Halbjahr 2020) auf jetzt vsl. rund 4,9 Mio. EUR steigern (Vorjahreswert: rd. 3,2 Mio. EUR).
  • Der neu gewählte Gemeinderat hat das umfangreichste INVESTITIONSPROGRAMM des letzten Jahrzehnts auf den Weg gebracht, was angesichts der positiven Rücklagen-Situation auch solide finanziert werden kann. In Summe sind 2021 Investitionen i. H. v. ~ 3 Mio. EUR geplant.  
  • Gleichzeitig wird bei großen und kleinen Investitionen konsequent auf staatliche Zuschuss- und Förderprogramme zurückgegriffen, weshalb für die o. g. Investitionen mit Zuschüssen i. H. v. 1,2 Mio. EUR zu rechnen ist.
  • Die vergleichsweise gute finanzielle Situation wirkt sich indirekt auch negativ aus:
    Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sinken im Vergleich zum Vorjahr um ~ 300 TEUR; gleichzeitig steigt die Kreisumlage in etwa gleicher Höhe. Trotz intensiver Sparbemühungen wird es nicht möglich sein, diese „fehlenden“ 600 TEUR, die direkt auf den „laufenden Betrieb“ (= Verwaltungshaushalt) durchschlagen, auszugleichen.
  • Im Bereich der Gewerbesteuer sowie der Einkommenssteueranteile, etc. müssen wir mit einem Rückgang der Einnahmen im Jahr 2021 rechnen. Dennoch gelingt eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt.
  • Um ausufernden Defiziten in einzelnen Bereichen zu begegnen, hat der Gemeinderat bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen. So wurden die Kindergarten- und Kinderkrippen-Gebühren angepasst. Ebenfalls ist eine Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren unausweichlich (Ziel: Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckung und Refinanzierung der getätigten bzw. konkret geplanten Maßnahmen). Eine Erhöhung der Grundsteuern bzw. der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.
  • Der Haushaltsentwurf 2021 ist, bezogen auf die laufenden Betriebsausgaben, ein SPARHAUSHALT. Lobenswert ist die Bereitschaft vieler, hier einen Beitrag zu leisten.
  • Größter Kostenblock im Gemeindehaushalt sind weiterhin die PERSONALKOSTEN:
    Die Gemeindeverwaltung geht hier mit gutem Beispiel voran; auf die Nachbesetzung freiwerdender Stellen wird teilweise verzichtet, was sich positiv auf die Personalkosten auswirkt. U. a. damit gelingt es erstmals seit vielen Jahren, den Trend der alljährlich steigenden Personalkosten zu durchbrechen. In Zahlen ausgedrückt wirkt sich dies wie folgt aus (Tarifsteigerungen im Jahr 2021 bereits eingerechnet):
    Ansatz Personalkosten Haushalt 2021: 2.813.000 €
    Ansatz Personalkosten Haushalt 2020: 2.952.600 €
    (nachrichtlich: Aufgrund teilweise notwendiger Kurzarbeit i. Folge von Corona sind die IST-Personalkosten des Jahres 2020 nicht repräsentativ).
    Um die Abgänge in der Gemeindeverwaltung zumindest ansatzweise zu kompensieren, wurde das Stundenkontingent einer Kollegin leicht angepasst. Zudem ist die Einwertung zweier Stellen in der EG 8 anstelle der bisherigen EG 7 im Stellenplan vorgemerkt. Diese Anpassung ist notwendig, nachdem beide Kolleginnen im Zuge des Weggangs zweier deutlich höher eingruppierter Kollegen teilweise deren (sog. „höherwertigere“) Aufgaben dankenswerterweise übernehmen und so zum Gelingen des Sparens von Personalkosten wesentlich beitragen. Ob dies auf Dauer gelingen kann, muss laufend validiert werden.  
  • Die Folgejahre (mind. 2022 und vsl. auch anteilig 2023) müssen aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in finanzieller Hinsicht als hochambitioniert bezeichnet werden. Die Gemeinde wird dabei um eine Kreditaufnahme angesichts anstehender Großprojekte (Bahnhofstraße Teil II, Schwimmbadsanierung, …) nicht umhinkommen. Ebenfalls müssen die geplanten Einheimischen-Modelle sowie deren Erschließung über einen Zeitraum von zwei Jahren zwischenfinanziert werden, was sich am Ende aber wieder positiv auf den Gemeindehaushalt auswirkt. Eine Zwischenfinanzierung wäre auch im Falle der Verlagerung des Sportplatzes notwendig.


Ausgangslage / gesamtwirtschaftliche Betrachtung / Rückschau:
Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände liegen „höchst schwierige“ Jahre in finanzieller Hinsicht vor den Kommunen. Dies schließt ausdrücklich sämtliche kommunalen Ebenen ein. Die Folgen der Corona-Pandemie ziehen sich wie ein roter Faden durch alle öffentlichen Haushalte.

Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2020 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis):


       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2020 stellt sich die Lage wie folgt dar:

Trotz in Aussicht gestellter weiterer staatlicher Hilfen werden Stand heutiger Schätzung frühestens ab den Jahren 2023/2024 wieder die Haushalts-Einnahmen der Vor-Corona-Zeit erreicht. Dies bedeutet, dass insb. im Verwaltungshaushalt (= Spiegelbild aller laufenden Ausgaben) Einsparungen unvermeidlich sind (siehe Absatz „Einsparungen“).

Gleichzeitig ist es die Absicht des Gemeinderats, lange geplante und nun kurz vor der Umsetzung stehende Maßnahmen nicht unnötig aufzuschieben. Großprojekte wie die Sanierung des Ortszentrums bzw. der Bahnhofstraße, geplante Einheimischenmodelle, die Sanierung des Schwimmbads wie auch des Rathauses nehmen darum in der Finanzplanung der Folgejahre einen prominenten Platz ein.

Stand der Schulden per 01.01.2021:                                0 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2019:                                2.674.359,46 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2020:                                3.249.613,57 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2021:                4.888.613,38 EUR

Der durch Kämmerin Renate Mang in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Staffler aufgestellte Haushalt 2021 folgt einem konservativen Ansatz. D. h., dass auf der Einnahmen-Seite mit aus der Steuerschätzung abgeleiteten Werten gearbeitet wird. Auf der Ausgaben-Seite wurden heute bekannte Maximalwerte („normales Jahr“ => kein durchgehendes „Corona-Jahr“ angesetzt, sodass im besten Fall unterjährig weitere Einsparungen möglich werden.

Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2021:
Wie erwähnt, wurde die Einnahmen-Seite konservativ, d. h. zurückhalten, geplant. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Einnahmen inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber:


Eine Anpassung der Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe hat der Gemeinderat im letzten Jahr bereits auf den Weg gebracht. Im Zuge dieser Haushaltsberatungen ist ebenfalls über eine Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser zu beschließen. Zum Hintergrund:
Unabhängig von den finanziellen Folgen von Corona sind wir dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Gebühren für Wasser und Abwasser neu zu kalkulieren. Schon heute ist absehbar, dass die Investitionen der letzten Jahre z. B. in den Wasserhochbehälter bzw. das Leitungsnetz zu steigenden Gebühren führen werden. Warum? Die Gemeinde ist verpflichtet, Wasser und Abwasser „kostendeckend“ anzubieten. Das heißt, dass wir mit Wasser und Abwasser keinen Gewinn für den Gemeinde-Säckel erwirtschaften dürfen; aber eben auch keinen Verlust, was aktuell der Fall ist! Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass sowohl unser Wassernetz wie auch die Abwasser-Infrastruktur in grundsätzlich gutem Zustand sind. Aber: Wie viele andere Kommunen auch, müssen wir jetzt in die teilweise vor Jahrzehnten gebauten Netze investieren, um langfristig größere (und damit für alle teurere) Schäden zu vermeiden.
Der zur Beratung vorgelegte Haushaltsansatz antizipiert die durch das beauftragte Büro vorgeschlagenen neuen Gebühren-Sätze.

Spürbar sinkende Einnahmen insb. im Bereich der Steuern und allg. Zuweisungen prägen die Einnahmen-Seite im Jahr 2021.


Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2021 / vorgenommene Einsparungen:

Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Ausgaben-Seite (sofern fachlich geboten bzw. verantwortbar) zu entlasten:
  1. (Temporäre) Anpassung Personalkörper Gemeindeverwaltung (teilweise Nicht-Nachbesetzung frei gewordener Stellen) Einsparung ca. 50 TEUR p.a.
  2. (Temporäre) Anpassung Personalkörper OGTS (wg. Rückläufiger Betreuungs-Quoten) Einsparung ca. 40 TEUR p.a.
  3. Kündigung div. Fachliteratur-Abos durch die Verwaltung - Einsparung ca. 10 TEUR p.a.
  4. Übernahme Spielplatz-Prüfung durch eigenes Personal – Einsparung ca. 5 TEUR p.a.
  5. Einsparungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren, nachdem in den letzten Jahren spürbar investiert werden konnte und die Zuständigen bereit sind, die kommenden Jahre auf nennenswerte variable Ausgaben zu verzichten – Einsparung ca. 40 TEUR p. a.
  6. Pauschal-Kürzung nahezu aller variabler Haushaltsstellen d. Verwaltungshaushalts (siehe Einzel-Pläne)

Bitte beachten: Das Jahr 2020 war ausgabenseitig aufgrund der Corona-Krise NICHT IM ANSATZ repräsentativ. Viele laufende Ausgaben vielen schlicht niedriger aus als in einem regulären Jahr. Auch kamen Kostensteigerungen hierdurch weniger stark zum Tragen. Insofern ist es in manchen Kostenarten trotz Sparbemühungen nicht möglich, den planerischen Kostenansatz 2021 unter den Wert des Jahres 2020 zu senken. Schlicht, weil 2020 kein „normales“ Jahr war und der Haushaltsansatz 2021 von einem – hoffentlich! – normalen Jahr ausgehen muss. 

Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2021 inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber:
Bzgl. Steigerung Geschäftsausgaben: Die Steigerung ist Sondereffekten geschuldet (Zur Gruppierung 65: u. A. Kalkulation Waser/Kanal  8.000 € / Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach  24.000/ Allgemein Erhöhung der Porto-/Telefonkosten  + ca. 4000 €)
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2021 und darüber hinaus (= Darstellung wesentlicher Positionen im VERMÖGENSHAUSHALT 2021 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre):
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2021 (= Vermögenshaushalt, sofern z. B. reine Planungskosten ggf. auch im Verwaltungshaushalt dargestellt) sowie darüber hinaus (Finanzplanung):
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich um rein fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Beschaffungen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden.

Projekt
Vsl. Kosten
(blau = Gemeinde;
grün = staatliche Zuschüsse, …)
Gemeinde-Anteil an ALE-Baumaßnahme "Bahnhofstraße - Bauabschnitt I"  
425 TEUR
letzte Kostenschätzung ALE geht von einem Gemeindeanteil von 375 TEUR aus; folglich 50 TEUR Puffer eingeplant
---
Für die Jahre 2022 ff.: anteilige Ausbaukosten Gemeinde (Bauabschnitt II Bahnhofstraße inkl. Weiher und Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, Ersatzbauten Parkplätze) – Kostenschätzung wird derzeit durch das Büro erarbeitet. Zuschuss ALE 62% MINUS XX Prozent weil Förderung an der Kreuzung Bahnhofstraße/ Schulstraße endet.
Baukosten f. Ersatzbauten Wasserleitung und Oberflächenentwässerung Bahnhofstraße - Bauabschnitt I inkl. sog. Beweissicherung, Planungs- und Ingenieurskosten, etc.
700 TEUR
Gegenposition:
ca. 187 TEUR ALE-Zuschuss
---
Für die Jahre 2022 ff.:
Regenwasserkanal im Bauabschnitte 2:
679.456,26 €; Gegenposition ALE Zuschuss 2022 62% MINUS XX Prozent wg. Förderung nur bis Kreuzung Bahnhofstraße / Schulstraße
Wasserleitung im Bauabschnitt 2:
622.286,32 €
Einheimischenmodell DORFANGER
Planungskosten 2021

Punktueller Neubau bzw. energetische Ertüchtigung Straßenbeleuchtung im Ortsgebiet (inkl. Straßenbeleuchtung für Bauabschnitt Bahnhofstraße 1)
10 TEUR (Vermögenshaushalt) sowie für „reguläre Ertüchtigungen“ üblicher Ansatz im Verwaltungshaushalt
Sanierung HALLENBAD
Planungskosten 2021
50 TEUR
---
Für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 1,75 Mio. EUR Sanierungskosten zu erwarten (abhängig vom Bauverlauf bzw. grundsätzlich dem Zustandekommen der Förderung); Gegenposition i. S. Einnahme rd. 1,6 Mio. EUR (2022 und 2023 jeweils 800 TEUR annehmen)
Ertüchtigung Fahrrad-Abstellplätze am S-Bahnhof-Türkenfeld (Bike + Ride Förderprogramm) sowie weitere Maßnahmen hierzu im Gemeindegebiet (z. B. angelehnt an Förderprogramm „Stadt und Land)
200 TEUR
Gegenposition: ca. 160 TEUR staatliche Zuschüsse

Hinweis: Anfang 2021 wurde ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, welches Förderquoten von bis zu 80% vorsieht. Die Verwaltung prüft gerade, ob dieses angewandt werden kann. Falls ja, wäre bspw. auch eine Erneuerung der Fahrrad-Abstellplätze an der Schule sowie rund um das Schloss denkbar.
Vorsorglicher Ansatz f. Grunderwerb 2021, z. B. Ausgleichsflächen, Notarkosten, Grundsteuer, …
100 TEUR
Ansatz f. Realisierung weiterer Photovoltaik-Anlagen auf einem gemeindeeigenen Gebäude i. R.  Aktion Stadtwerke; geplant sind zwei Anlagen - Pfiffikus und Sumsemann
65 TEUR
Gegenposition: ca. 7,5 TEUR Zuschüsse
Renaturierung Ölbach (=> Umsetzung offener Ausgleichsmaßnahmen)
45 TEUR
BREITBAND-Ausbau / Kosten f. Höfe-Ausbau
860 TEUR
Gegenposition: ca. 690 TEUR Zuschüsse
mögliche VERLAGERUNG SPORTPLATZ
Planungskostenansatz f. 2021
(siehe Verwaltungshaushalt)
30 TEUR
---
Weiteres Vorgehen abhängig von Mitglieder-Befragung
(energetische) SANIERUNG RATHAUS (inkl. Rathaus-Saal anteilig über ALE Mittel
Enthält vorsorglichen Ansatz (200 TEUR), sofern der GR bspw. den Fensteraustausch im Rahmen eines weiteren Förderprogramms im Jahr 2021 für das gesamte Schloss realisieren will
390 TEUR
Gegenposition: ca. 125 TEUR Zuschüsse
Maßnahmen im Kontext Verkehrskonzept / Verkehrsberuhigung (vom GR beschlossene Anzeigetafeln finanziert über Haushalts-Ausgaberest, daher hier nicht nochmals erwähnt)
15 TEUR
Ertüchtigung Brandschutz Schönbergaula
30 TEUR
Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach
(tw. über VWH abzubilden)
30 TEUR (Zuschuss: 75% = 22,5 TEUR)
Pauschale für anteilige Gemeinde-Co-Finanzierung Klein-Maßnahmen aus Dorfentwicklung (z. B. Renaturierung Toteisloch, …), verteilt über diverse Haushaltsstellen in Vermögens und Verwaltungshaushalt
25 TEUR
Pauschaler Investitionszuschuss für „Helfer vor Ort“ (z. B. aus Mitteln der Weihnachts-Spendenaktion)
7,5 TEUR

Setzt man voraus, dass aufgrund von Unwägbarkeiten (wie in allen Vorjahren) nicht alle Projekte realisiert werden können, ergeben sich für das Jahr 2021 Investitionen in Höhe von ~ 3 Mio. EUR (jährlich angesetzte vorsorgliche Pauschalen, … nicht eingerechnet). Die Haushalts-Planung rechnet gleichzeitig mit staatlichen bzw. sonstigen Zuschüssen für diese Investitionen in Höhe von ~ 1,2 Mio. EUR.

Darüber hinaus bewegen sich die „regulären“ Einnahmen und Ausgaben im VERMÖGENSHAUSHALT 2021 auf Vorjahresniveau. Punktuell wurden vertretbare Kürzungen vorgenommen, sodass dem Spargedanken Rechnung getragen wird (u. A. Kauf Ausstattungsgegenstände Feuerwehren, …).


Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2021 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2021 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig noch abgebildet werden. Dennoch ist zu beraten, inwieweit z. B. die komplett kostenfreie Bereitstellung gemeindlicher Räumlichkeiten (Schule, Turnhalle, …) in die Betrachtung der freiwilligen Leistungen Einzug finden soll/ muss. Diese hat in Türkenfeld Tradition (positiv!), ist aber in vielen andere Gemeinden unüblich. Nach Meinung der Verwaltung sollte an der kostenfreien Bereitstellung von Räumen festgehalten werden. ABER: Eine teilweise Gegenrechnung ab den Folgejahren ist zumindest anzudenken (vgl. Einleitung zur „Gesamt-Haushaltslage“).

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen):

1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)


1.560,00 €
Montessori Förderverein Inning   (12 SchülerInnen á 130 €)
  • bisher stets einstimmig vom GR abgelehnt.
Antrag 22.9.2020
2110.7000
300,00 €
Elternbeirat GS  (2559)
 
2130.7000
300,00 €
Elternbeirat MS  (5738)

3330.7000
10.000,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
  • Vorschlag der Pauschalierung
Antrag 10.400 €
3330.7000
2.000 €
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036)
  • Vorschlag der Pauschalierung                  
Antrag  3.358,40 €  


Lebenshilfe Starnberg (1 Kind mit besonderem Betreuungsbedarf)
Antrag ohne €
3500.7000
1.500,00 €
Brucker Forum (1900)    
  • Vorschlag der Pauschalierung                                        
Antrag  1.650 €
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                            

3600.7180
50,00 €
Ziel 21  (3649)
 
4320.7000
0,00 €
Ökumenischer Sozialdienst

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf  
4700.7000
100,00 €
Caritas / offene Behindertenarbeit  (2873)                

 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                    
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
 
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 
300,00 €
Förderung sonstiger sozialer Zwecke
 
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                      
Antrag ohne €  
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
 
4990.7880
1.000,00 €
Soforthilfemaßnahmen Asylhilfe
(über bisherige Spendeneinnahmen gedeckt)
Auf Abruf  

Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft!“ im Haushalt 2021
Die Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft!“ (vgl. Information ggü. dem GR in der Januar-Sitzung) werden hauptsächlich an zwei haushaltsseitig dargestellt:
  1. Soziales (= Sozialfonds für unterjährige Unterstützungsleistungen)
  2. Rettungswesen (= Budget für Beschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände für den „Helfer vor Ort“)


Exkurs III: Schulverbandsumlage



Beschlussvorschlag:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2021 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt (inkl. der ggf. in der Sitzung besprochenen Änderungen, …) zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, zeitnah die finale Beschlussfassung über den Haushalt 2021 zu ermöglichen.

---
Nachrichtlich: Stand heutiger Planung ist die finale Beschlussfassung über den Haushalt i. R. der Sitzung am 24.02.2021 geplant.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Montessori Förderverein Inning mit einer Zuwendung von 500 Euro zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2021 wie im Sachvortrag dargestellt  bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen sowie unter Berücksichtigung des gestellten Antrags (Beschluss 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt (inkl. der ggf. in der Sitzung besprochenen Änderungen, …) zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, zeitnah die finale Beschlussfassung über den Haushalt 2021 zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Erstattung von Elternbeiträgen in den Kindergärten bzw. der Kinderkrippe während des sog. "Lockdowns"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat berichtet, sollte vor einer Entscheidung über die Erstattung von Elterngebühren im Umfeld KiTas die Einigung zwischen Bayerischer Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden abgewartet werden. Diese Einigung wurde am 26.01.2021 kommuniziert und sieht wie folgt aus (Auszug aus der entsprechenden Mitteilung):

Beitragsersatz für die Monate Januar 2021 und Februar 2021

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
Der Beitragsersatz beträgt für
  • Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.
  • Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.
  • Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.
  • Kinder in Kindertagespflegestelle: 200 Euro, davon trägt der Freistaat 140 Euro.
Kindergartenkinder sind die Kinder, für die auch der Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat für die Kindergartenzeit gemäß Art. 23 Abs. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gezahlt wird. Alle jüngeren Kinder gelten im Rahmen des Beitragsersatzes als Krippenkinder. Ab dem Zeitpunkt der Einschulung ist ein Kind ein Schulkind.
Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:
  • Die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle wird nach dem BayKiBiG gefördert.
  • Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so werden diese bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt vollständig zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der Eltern kann auch eine Verrechnung stattfinden.
  • Entscheidet sich ein Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.
  • Um die Abrechnung möglichst unbürokratisch gestalten zu können, wird die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz sein. Dies ermöglicht in jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.
Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. Wie sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen auf die Elternbeiträge auswirkt, richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag bzw. der jeweiligen kommunalen Satzung.

Zwischenzeitlich hat mit den anderen Bürgermeistern des Landkreises eine Abstimmung zu diesem Thema stattgefunden. Die breite Mehrheit der Kommunen wird wie folgt vorgehen. Insofern schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die nachfolgende Kompromiss-Linie auch für Türkenfeld zu übernehmen.  
  • Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.  
  • Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung.  Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).


Nachrichtlich:
Die Januar-Beiträge wurden regulär eingezogen; im Februar wurden ALLE Elternbeiträge ausgesetzt (= nicht eingezogen). Für März ist – vorausgesetzt die aktuelle Pandemie-Lage hat sich entspannt – eine Sammelabrechnung geplant.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt:

  • Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.  
  • Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung.  Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  • Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.  
  • Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung.  Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Neues Radverkehrsprogramm des Bundes / Beschlussfassung über die Anschaffung weiterer bzw. zeitgemäßer Fahrradständer sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die ggf. kumulierte Nutzung von Förderprogrammen des Bundes bzw. Landes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie Ende Januar 2021 bekannt wurde, hat der Bund in enger Abstimmung mit den Ländern ein neues Förderprogramm im Kontext „Rad“ (Titel: Stadt & Land) aufgelegt. Zielsetzung ist es u. A., die flächendeckende Ausstattung mit modernen Fahrradständern zu forcieren.

Die Förderbedingungen sind explizit so formuliert, dass die bürokratischen Hürden anderer vergleichbarer Programme in weiten Teilen umschifft werden können. Eine Förderquote von 80%+x ist im Gespräch (wobei die 80%ige Quote bereits festgeschrieben wurden und eine Erhöhung auf 90% im Raum steht).

Folgende Höchstförderquoten (sog. zuwendungsfähige Kosten) wurden definiert:



Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in Anbetracht der massiven Förderquoten und der stetig steigenden Bedeutung des Radverkehrs eine breit angelegte Modernisierung vorhandener Fahrradabstellplätze auf Gemeindegrund in Angriff zu nehmen. Folgende Standorte erscheinen sinnvoll (wobei jeweils ein eigener Antrag zu stellen ist).
1)        Rathaus / Schlosshof:
Kompakte überdachte Abstellmöglichkeit im Umgriff Schloss (z. B. angrenzend an das FFW-Haus)
=> viele Verwaltungsmitarbeiterinnen erledigen ihren Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, gleichzeitig kann dies ein erweitertes Angebot für Besucher des Rathauses sein.
2)        Umgriff Linsenmann-Gebäude:
Erweiterung der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Umgriff des Brunnens (nicht überdacht, einfache aber hochwertige Ständer)
=> durch Bio-Laden und Blumerei steigt das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich; aktuell ist lediglich ein mobiler Ständer mit vier Abstell-Plätzen vorhanden.
3)        Gelände der Grund- und Mittelschule
a)        Umgriff Schule: Hier existieren bislang nur Fahrradabstellmöglichkeiten OHNE Dach und Beleuchtung. Ein Teil der vorhandenen Ständer soll getauscht werden in überdachte Ständer (können auch genutzt werden für Bücherei, Schwimmbad, Veranstaltungen in der Schönbergaula).
b)        Umgriff Skate-Platz sowie Turnhalle: Hier existieren bislang nur rudimentär Fahrradständer. Das Angebot soll ergänzt werden um Ständer ohne Dach.  


Die Verwaltung hat ebenfalls Kontakt mit der Regierung von Oberbayern aufgenommen. Der Prozessablauf der Förderung stellt sich wie folgt dar:
1)        Zusammenstellung der erwarteten Kosten sowie Ausfüllen des Förderantrags
2)        Prüfung des Antrags durch die Regierung von Oberbayern
3)        Binnen überschaubarer Zeit (…) Rückmeldung bzw. Übersendung des Förderbescheids
4)        Vergabe entsprechender Aufträge durch die Verwaltung / Umsetzung
5)        Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Regierung von Oberbayern sowie  Abruf der Mittel.

Bezüglich der vom Gemeinderat schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen am S-Bahn-Hof (Gleis Richtung München)  im Rahmen des sog. „Bike-und-Ride-Programms“ ist Folgendes zu bedenken bzw. neu zu bewerten: Die Förderung im Bike und Ride Programm ist gedeckelt auf 70% der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig könnte die Maßnahme nach tel. Auskunft der Reg. von  Obby. auch aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ bedient werden. Dann mit einer Förderquote von 80%+X. Ob eine Kumulation der Förderprogramme denkbar wäre, ist zu prüfen. In jedem Fall wird die Verwaltung weiter von den sog. „Bike-und-Ride Koordinatoren“ unterstützt. Die Genehmigungsunterlagen seitens der Bahn für die Erneuerung der Fahrradabstellanlagen ist derzeit in Finalisierung.  Es wird darum empfohlen, den schon gefassten Beschluss zu erweitern und die Verwaltung zu ermächtigen, abhängig von der (wirtschaftlichen) Sinnhaftigkeit auf weitere Förderprogramme zurückzugreifen.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung bzw. Erneuerung/ Aufwertung der Fahrrad-Abstellanlagen in den Bereichen Rathaus/ Schlosshof, Umgriff Linsenmann-Gebäude sowie auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule wie von der Verwaltung vorgeschlagen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, alle zur Beschaffung bzw. Umsetzung notwendigen Aufträge gem. Förderrichtlinien zu vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde wird dabei gedeckelt auf max. 20 TEUR (Gesamtauftragswert inkl. Förderung damit 100 TEUR bei einer Förderquote von 80%).


Bezüglich der schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen im Umgriff des S-Bahnhofs (vgl. bereits gefasste Beschlüsse) ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister bzw. Verwaltung, auch das Programm „Stadt und Land“ als Förderquelle heranzuziehen sofern notwendig bzw. finanziell sinnvoll.  Dieser Beschluss ist ergänzend zur bereits erfolgten Beschlussfassung zu diesem Thema zu sehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung bzw. Erneuerung/ Aufwertung der Fahrrad-Abstellanlagen in den Bereichen Rathaus/ Schlosshof, Umgriff Linsenmann-Gebäude sowie auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule wie von der Verwaltung vorgeschlagen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, alle zur Beschaffung bzw. Umsetzung notwendigen Aufträge gem. Förderrichtlinien zu vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde wird dabei gedeckelt auf max. 20 TEUR (Gesamtauftragswert inkl. Förderung damit 100 TEUR bei einer Förderquote von 80%).


Bezüglich der schon beschlossenen Ertüchtigung der Fahrradabstellanlagen im Umgriff des S-Bahnhofs (vgl. bereits gefasste Beschlüsse) ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister bzw. Verwaltung, auch das Programm „Stadt und Land“ als Förderquelle heranzuziehen sofern notwendig bzw. finanziell sinnvoll.  Dieser Beschluss ist ergänzend zur bereits erfolgten Beschlussfassung zu diesem Thema zu sehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 20.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Vergabe von Planungsleistungen für den (möglichen) Bebauungsplan Dorfanger
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Mitgliedschaft der Gemeinde Türkenfeld im Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München (PV) alle anfallen Planungsleistungen für das Projekt DORFANGER an den  PV zu vergeben.
Abst.Erg.: 17 : 0

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10. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Status Renaturierung Toteisloch
Die Arbeiten am Toteisloch bzgl. des Entfernens der vorab ausgewählten Bäume, etc. sind nahezu abgeschlossen. Wie der LPV Bgm. Staffler mitgeteilt hat, fand zwischenzeitlich auch eine erneute Begehung mit der Regierung von Oberbayern statt. Vereinbart wurden kleinere Restarbeiten wie Arbeiten an einem Graben sowie das Herausfahren letzter Reste der Fäll-Aktion. In den kommenden Monaten soll der Bohlen-Weg ertüchtigt werden. Gleichzeitig wird die neue Beschilderung grafisch aufbereitet. Ein Kontakt zwischen GR-Mitglied Meissner und Frau Kotschi vom LPV ist hergestellt worden.

Sachstand Sanierung Rathaussaal
Die Arbeiten schreiten zügig voran. Bzgl. statischer Sanierung des Bodens sind Stand heute – wie in Teilen aufgrund des Alters des Gebäudes und der herausfordernden Bausubstanz, etc. nie auszuschließen – Kostensteigerungen unvermeidlich. U. a., weil deutlich mehr altes Boden-Material herausgebrochen und entsorgt werden musste (der „Suchschlitz“ hatte ein zu positives Bild gezeichnet, hierdurch auch mehr Arbeitsstunden). Darüber hinaus war es notwendig, einige Balken (viel sind in sehr gutem Zustand!) ungeplant zu verstärken. Hier mussten die Stahlträger im weiteren Bauverlauf dann auch tiefer ins Mauerwerk eingebracht werden als geplant.
Für Malerarbeiten müssen aufgrund von entstandenen Schäden an den unterliegenden Büros ebenfalls mehr Stunden investiert werden, als für ein reines „Streichen“ notwendig gewesen wären. Erfreulich ist, dass sich die Schäden im EG durch die Brecharbeiten in Grenzen halten. Diese Einschätzung wurde auch durch den uns begleitenden Architekten bzw. Statiker (der die Stahlkonstruktion abgenommen hat) bestätigt. Mehrarbeiten sind zusätzlich angefallen durch die nach dem Öffnen des Bodens zu Tage getretene „spannende“ alte Elektro-Installation (Deckenlichter für Erdgeschoss, etc.). Teile davon sind durch eingeplante Puffer refinanzierbar.
Hr. Lutzenberger (Architekt) wird die nennenswerten Rechnungen im Detail prüfen und entstehende Kostenüber- bzw. –unterziehungen zusammenstellen. Ein Abschlussbericht folgt nach Ende der Arbeiten. Verwaltungsseitig herrscht bislang große Zufriedenheit mit den beteiligten Handwerkern und Fachfirmen (hohe Professionalität, zügige Reaktionen, …).
Punktuelle Kosteneinsparungen sind möglich, weil unser Hausmeister z. B. das Abschleifen aller Fensterbretter selbst ausführen wird (Einsparung: ~ 2 TEUR).
Schon jetzt ist erkennbar, dass die Schwingungen im Saal-Boden deutlich zurückgegangen sind und man von einem „stabilen Boden“ sprechen kann.


Erstes Gespräch mit Projektträger Jülich (= abgeordnete Stelle des Bundes für die Koordination der Schwimmbad-Förderung) findet Ende Februar statt.
Seit Bekanntwerden der Förderoption für die Sanierung des Schwimmbads hat sich die Verwaltung bemüht, mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten. Festzuhalten ist, dass die bundesweit geltenden Prozesse offenbar ein striktes Ablauf-Schema vorsehen. Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass wir gemeindeseitig eingeladen sind, das Projekt in einer Telefonkonferenz Ende Februar grob vorzustellen. Dann wird auch das weitere Vorgehen festgelegt.


Exakte Standorte f. Straßenlampen im Bereich „Bauabschnitt I Bahnhofstraße /Ortszentrum“ festgelegt
Aufbauend auf den GR-Beschluss zur Straßenbeleuchtung haben sich der Fachplaner (Büro Mooser), Herr Kurz, die Gemeindeverwaltung und die Stadtwerke hinsichtlich der exakten Standorte der Lampen abgestimmt. Ergebnis: Siehe Grafik.



Ortstermin mit Mitgliedern des Gemeinderats und der Teilnehmergemeinschaft bzgl. Wahl des exakten Farbtons für den Farbasphalt im Ortszentrum hat stattgefunden.
Gemeinderat und Teilnehmergemeinschaft haben sich jeweils mit breiten Mehrheiten FÜR einen Farbasphalt im Ortszentrum ausgesprochen. Im Rahmen eines Ortstermins am 02.02.2021 wurde nun die exakte Farbgebung besprochen. Hierzu war ein Fachmann des Herstellers anwesend.
Die Anwesenden haben sich für folgende Farbvariante im sog. geschliffenen Zustand entschieden:



Am selben Tag fand auch ein Gespräch mit  Ing. Büro Mooser statt (betraut mit der Ausführungsplanung des Bauabschnitts I). Folgende Informationen Informationen / Skizzen / etc. aus diesem Termin sind für die Mitglieder des Gremiums evtl. von Interesse:
Ausführungsplanung barrierefreier Eingangsbereich Front Linsenmann-Haus:


Beispiel sog. „schattierter Beton“ (Option f. Stützmauer):

Beispiel sog. „Nagelfluh“ (Verkleidung abzustützender Bereich vor LiMa-Gebäude):

Datenstand vom 25.02.2021 16:20 Uhr