Datum: 10.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.01.2021 öff. Teil
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | 1 |
Pressetaugliche Texte
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
2. Fragestunde
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | 2 |
3. Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser / hier: Vorstellung der Kalkulationsergebnisse
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beratend | 3 |
Pressetaugliche Texte
- Zahl der Hausanschlüsse im Gemeindegebiet (Wasser/Abwasser): ~ 1.174
- Durchschnittliche Gebühren WASSER je Anschluss/ Haushalt: 285,24 €
(davon rechnerischer Wert anteilige Anschluss-Grundgebühr 25,57 €) - Durchschnittliche Gebühren ABWASSER je Anschluss/ Haushalt: 225,18 €
In der WASSER-Gebühr ist auch die sog. Anschluss-Grundgebühr enthalten (vgl. Satzung). Insofern kann nicht immer 1:1 von den entrichteten EURO-Beträgen auf den individuellen Verbrauch geschlossen werden. WASSER unterliegt auch der Mehrwertsteuer-Pflicht (für die Gemeinde de facto ein „durchlaufender Posten“).
(davon WASSER: ~ 500 TEUR und ABWASSER ~ 800 TEUR, Beträge abgeleitet aus dem gemeindlichen Verwaltungshaushalt, Rechnungsergebnis UA 8150 Wasserversorgung und UA 7000 Abwasserbeseitigung).
Die Hausanschluss-Grundgebühr bleibt unverändert!
|
Ø BISHER Jahr
|
Ø BISHER Monat
|
Ø NEU Jahr
|
Ø NEU Monat
|
WASSER
|
285,24 €
|
23,77 €
|
~ 380 €
|
31,90 €
|
ABWASSER
|
225,18 €
|
18,77 €
|
358,04 €
|
29,84 €
|
- Kostenintensive Instandhaltungsarbeiten:
Sowohl im Bereich WASSER (schrittweise Ertüchtigung von Wasserleitungen im Gemeindegebiet, steigende Zahl an kostenintensiven Rohrbrüchen, …) wie auch im Bereich ABWASSER (Ertüchtigung Stauraumkanal, Komplett-Befahrung des Netzes, Einbau automatisierter Überwachungs- und Steuerungsanlagen…) hat die Gemeinde in den letzten Jahren massiv Geld in die Hand genommen bzw. plant weitere konkrete Maßnahmen; nicht selten wurden dabei sechsstellige Beträge fällig. Die Maßnahmen waren und sind wichtig, um langfristig weit größere Schäden an den eigentlich gut gepflegten Netzen zu vermeiden. - Steigende laufende Kosten für die Betriebsführung:
Beide Netze (WASSER + ABWASSER) unterliegen kontinuierlich steigenden fachlichen Anforderungen an den laufenden Betrieb. Die Gemeinde hat sich analog zu vielen anderen kleineren Kommunen entschlossen, fachkundige Partner mit den Aufgaben zu betrauen. Die Betriebsführung WASSER liegt darum in Händen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck; verantwortlich für den Betrieb unseres ABWASSERNETZES ist der Abwasserzweckverband Grafrath. Beide Anbieter halten fachkundiges Personal und 24-Stunden-Ansprechpartner vor. - Steigende Einstandspreise für Wasser und Abwasser:
Auch in diese Anlagen (Trinkwasserbrunnen und Kläranlage) müssen die Betreiber kontinuierlich investieren. Hier arbeitet Türkenfeld mit der Nachbargemeinde Grafrath zusammen. Die Gemeinde Grafrath ist darum auch Lieferantin unseres Trinkwassers; der Abwasserzweckverband kümmert sich in seinen Kläranlagen um die ordnungsgemäße Entsorgung unserer Abwässer.
4. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur WASSER-Abgabesatzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beschließend | 4 |
Pressetaugliche Texte
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (ABWASSER)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beschließend | 5 |
Pressetaugliche Texte
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
6. Beratung des Gemeinde-Haushalts 2021 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beratend | 6 |
Pressetaugliche Texte
- Alle in diesem Sachvortrag genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 01.02.2021 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen.
- Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 01.02.2021 vom zuständigen Gremium einstimmig verabschiedet.
- Türkenfeld ist bislang finanziell besser durch die Corona-Krise gekommen als viele andere Kommunen im Landkreis; dennoch zeigten sich spätestens ab dem 4. Quartal 2020 Einbußen, insb. bei der Einkommens- und Gewerbesteuer.
- Die Gemeinde ist grds. solide finanziert, schuldenfrei und konnte – trotz Corona-Krise – den Stand der Rücklage auch in der „Krisenzeit“ (= insb. ab dem 2. Halbjahr 2020) auf jetzt vsl. rund 4,9 Mio. EUR steigern (Vorjahreswert: rd. 3,2 Mio. EUR).
- Der neu gewählte Gemeinderat hat das umfangreichste INVESTITIONSPROGRAMM des letzten Jahrzehnts auf den Weg gebracht, was angesichts der positiven Rücklagen-Situation auch solide finanziert werden kann. In Summe sind 2021 Investitionen i. H. v. ~ 3 Mio. EUR geplant.
- Gleichzeitig wird bei großen und kleinen Investitionen konsequent auf staatliche Zuschuss- und Förderprogramme zurückgegriffen, weshalb für die o. g. Investitionen mit Zuschüssen i. H. v. 1,2 Mio. EUR zu rechnen ist.
- Die vergleichsweise gute finanzielle Situation wirkt sich indirekt auch negativ aus:
Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sinken im Vergleich zum Vorjahr um ~ 300 TEUR; gleichzeitig steigt die Kreisumlage in etwa gleicher Höhe. Trotz intensiver Sparbemühungen wird es nicht möglich sein, diese „fehlenden“ 600 TEUR, die direkt auf den „laufenden Betrieb“ (= Verwaltungshaushalt) durchschlagen, auszugleichen. - Im Bereich der Gewerbesteuer sowie der Einkommenssteueranteile, etc. müssen wir mit einem Rückgang der Einnahmen im Jahr 2021 rechnen. Dennoch gelingt eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt.
- Um ausufernden Defiziten in einzelnen Bereichen zu begegnen, hat der Gemeinderat bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen. So wurden die Kindergarten- und Kinderkrippen-Gebühren angepasst. Ebenfalls ist eine Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren unausweichlich (Ziel: Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckung und Refinanzierung der getätigten bzw. konkret geplanten Maßnahmen). Eine Erhöhung der Grundsteuern bzw. der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.
- Der Haushaltsentwurf 2021 ist, bezogen auf die laufenden Betriebsausgaben, ein SPARHAUSHALT. Lobenswert ist die Bereitschaft vieler, hier einen Beitrag zu leisten.
- Größter Kostenblock im Gemeindehaushalt sind weiterhin die PERSONALKOSTEN:
Die Gemeindeverwaltung geht hier mit gutem Beispiel voran; auf die Nachbesetzung freiwerdender Stellen wird teilweise verzichtet, was sich positiv auf die Personalkosten auswirkt. U. a. damit gelingt es erstmals seit vielen Jahren, den Trend der alljährlich steigenden Personalkosten zu durchbrechen. In Zahlen ausgedrückt wirkt sich dies wie folgt aus (Tarifsteigerungen im Jahr 2021 bereits eingerechnet):
Ansatz Personalkosten Haushalt 2021: 2.813.000 €
Ansatz Personalkosten Haushalt 2020: 2.952.600 €
(nachrichtlich: Aufgrund teilweise notwendiger Kurzarbeit i. Folge von Corona sind die IST-Personalkosten des Jahres 2020 nicht repräsentativ).
Um die Abgänge in der Gemeindeverwaltung zumindest ansatzweise zu kompensieren, wurde das Stundenkontingent einer Kollegin leicht angepasst. Zudem ist die Einwertung zweier Stellen in der EG 8 anstelle der bisherigen EG 7 im Stellenplan vorgemerkt. Diese Anpassung ist notwendig, nachdem beide Kolleginnen im Zuge des Weggangs zweier deutlich höher eingruppierter Kollegen teilweise deren (sog. „höherwertigere“) Aufgaben dankenswerterweise übernehmen und so zum Gelingen des Sparens von Personalkosten wesentlich beitragen. Ob dies auf Dauer gelingen kann, muss laufend validiert werden. - Die Folgejahre (mind. 2022 und vsl. auch anteilig 2023) müssen aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie in finanzieller Hinsicht als hochambitioniert bezeichnet werden. Die Gemeinde wird dabei um eine Kreditaufnahme angesichts anstehender Großprojekte (Bahnhofstraße Teil II, Schwimmbadsanierung, …) nicht umhinkommen. Ebenfalls müssen die geplanten Einheimischen-Modelle sowie deren Erschließung über einen Zeitraum von zwei Jahren zwischenfinanziert werden, was sich am Ende aber wieder positiv auf den Gemeindehaushalt auswirkt. Eine Zwischenfinanzierung wäre auch im Falle der Verlagerung des Sportplatzes notwendig.
- (Temporäre) Anpassung Personalkörper Gemeindeverwaltung (teilweise Nicht-Nachbesetzung frei gewordener Stellen) Einsparung ca. 50 TEUR p.a.
- (Temporäre) Anpassung Personalkörper OGTS (wg. Rückläufiger Betreuungs-Quoten) Einsparung ca. 40 TEUR p.a.
- Kündigung div. Fachliteratur-Abos durch die Verwaltung - Einsparung ca. 10 TEUR p.a.
- Übernahme Spielplatz-Prüfung durch eigenes Personal – Einsparung ca. 5 TEUR p.a.
- Einsparungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren, nachdem in den letzten Jahren spürbar investiert werden konnte und die Zuständigen bereit sind, die kommenden Jahre auf nennenswerte variable Ausgaben zu verzichten – Einsparung ca. 40 TEUR p. a.
- Pauschal-Kürzung nahezu aller variabler Haushaltsstellen d. Verwaltungshaushalts (siehe Einzel-Pläne)
- …
Projekt
|
Vsl. Kosten
(blau = Gemeinde;
grün = staatliche Zuschüsse, …)
|
Gemeinde-Anteil an ALE-Baumaßnahme "Bahnhofstraße - Bauabschnitt I"
|
425 TEUR
letzte Kostenschätzung ALE geht von einem Gemeindeanteil von 375 TEUR aus; folglich 50 TEUR Puffer eingeplant
---
Für die Jahre 2022 ff.: anteilige Ausbaukosten Gemeinde (Bauabschnitt II Bahnhofstraße inkl. Weiher und Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, Ersatzbauten Parkplätze) – Kostenschätzung wird derzeit durch das Büro erarbeitet. Zuschuss ALE 62% MINUS XX Prozent weil Förderung an der Kreuzung Bahnhofstraße/ Schulstraße endet.
|
Baukosten f. Ersatzbauten Wasserleitung und Oberflächenentwässerung Bahnhofstraße - Bauabschnitt I inkl. sog. Beweissicherung, Planungs- und Ingenieurskosten, etc.
|
700 TEUR
Gegenposition:
ca. 187 TEUR ALE-Zuschuss
---
Für die Jahre 2022 ff.:
Regenwasserkanal im Bauabschnitte 2:
679.456,26 €; Gegenposition ALE Zuschuss 2022 62% MINUS XX Prozent wg. Förderung nur bis Kreuzung Bahnhofstraße / Schulstraße
Wasserleitung im Bauabschnitt 2:
622.286,32 €
|
Einheimischenmodell DORFANGER
Planungskosten 2021
|
|
Punktueller Neubau bzw. energetische Ertüchtigung Straßenbeleuchtung im Ortsgebiet (inkl. Straßenbeleuchtung für Bauabschnitt Bahnhofstraße 1)
|
10 TEUR (Vermögenshaushalt) sowie für „reguläre Ertüchtigungen“ üblicher Ansatz im Verwaltungshaushalt
|
Sanierung HALLENBAD
Planungskosten 2021
|
50 TEUR
---
Für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 1,75 Mio. EUR Sanierungskosten zu erwarten (abhängig vom Bauverlauf bzw. grundsätzlich dem Zustandekommen der Förderung); Gegenposition i. S. Einnahme rd. 1,6 Mio. EUR (2022 und 2023 jeweils 800 TEUR annehmen)
|
Ertüchtigung Fahrrad-Abstellplätze am S-Bahnhof-Türkenfeld (Bike + Ride Förderprogramm) sowie weitere Maßnahmen hierzu im Gemeindegebiet (z. B. angelehnt an Förderprogramm „Stadt und Land)
|
200 TEUR
Gegenposition: ca. 160 TEUR staatliche Zuschüsse
Hinweis: Anfang 2021 wurde ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, welches Förderquoten von bis zu 80% vorsieht. Die Verwaltung prüft gerade, ob dieses angewandt werden kann. Falls ja, wäre bspw. auch eine Erneuerung der Fahrrad-Abstellplätze an der Schule sowie rund um das Schloss denkbar. |
Vorsorglicher Ansatz f. Grunderwerb 2021, z. B. Ausgleichsflächen, Notarkosten, Grundsteuer, …
|
100 TEUR
|
Ansatz f. Realisierung weiterer Photovoltaik-Anlagen auf einem gemeindeeigenen Gebäude i. R. Aktion Stadtwerke; geplant sind zwei Anlagen - Pfiffikus und Sumsemann
|
65 TEUR
Gegenposition: ca. 7,5 TEUR Zuschüsse
|
Renaturierung Ölbach (=> Umsetzung offener Ausgleichsmaßnahmen)
|
45 TEUR
|
BREITBAND-Ausbau / Kosten f. Höfe-Ausbau
|
860 TEUR
Gegenposition: ca. 690 TEUR Zuschüsse
|
mögliche VERLAGERUNG SPORTPLATZ
Planungskostenansatz f. 2021
(siehe Verwaltungshaushalt)
|
30 TEUR
---
Weiteres Vorgehen abhängig von Mitglieder-Befragung
|
(energetische) SANIERUNG RATHAUS (inkl. Rathaus-Saal anteilig über ALE Mittel
Enthält vorsorglichen Ansatz (200 TEUR), sofern der GR bspw. den Fensteraustausch im Rahmen eines weiteren Förderprogramms im Jahr 2021 für das gesamte Schloss realisieren will
|
390 TEUR
Gegenposition: ca. 125 TEUR Zuschüsse
|
Maßnahmen im Kontext Verkehrskonzept / Verkehrsberuhigung (vom GR beschlossene Anzeigetafeln finanziert über Haushalts-Ausgaberest, daher hier nicht nochmals erwähnt)
|
15 TEUR
|
Ertüchtigung Brandschutz Schönbergaula
|
30 TEUR
|
Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach
(tw. über VWH abzubilden)
|
30 TEUR (Zuschuss: 75% = 22,5 TEUR)
|
Pauschale für anteilige Gemeinde-Co-Finanzierung Klein-Maßnahmen aus Dorfentwicklung (z. B. Renaturierung Toteisloch, …), verteilt über diverse Haushaltsstellen in Vermögens und Verwaltungshaushalt
|
25 TEUR
|
Pauschaler Investitionszuschuss für „Helfer vor Ort“ (z. B. aus Mitteln der Weihnachts-Spendenaktion)
|
7,5 TEUR
|
1300.7000
|
100,00 €
|
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)
|
|
1300.7180
|
300,00 €
|
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)
|
|
|
200,00 €
|
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)
|
|
|
1.560,00 €
|
Montessori Förderverein Inning (12 SchülerInnen á 130 €)
|
Antrag 22.9.2020
|
2110.7000
|
300,00 €
|
Elternbeirat GS (2559)
|
|
2130.7000
|
300,00 €
|
Elternbeirat MS (5738)
|
|
3330.7000
|
10.000,00 €
|
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)
|
Antrag 10.400 €
|
3330.7000
|
2.000 €
|
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036)
|
Antrag 3.358,40 €
|
|
|
Lebenshilfe Starnberg (1 Kind mit besonderem Betreuungsbedarf)
|
Antrag ohne €
|
3500.7000
|
1.500,00 €
|
Brucker Forum (1900)
|
Antrag 1.650 €
|
3600.7000
|
500,00 €
|
Obst- und Gartenbauverein (2774)
|
|
3600.7000
|
100,00 €
|
Landesbund für Vogelschutz FFB
|
|
3600.7180
|
50,00 €
|
Ziel 21 (3649)
|
|
4320.7000
|
0,00 €
|
Ökumenischer Sozialdienst
|
|
4600.7000
|
2.000,00 €
|
Kinder- und Jugendförderverein (3274) für Jugendraum/-Kino
|
Auf Abruf
|
4700.7000
|
100,00 €
|
Caritas / offene Behindertenarbeit (2873)
|
|
|
200,00 €
|
Frauennotruf (1903)
|
|
|
200,00 €
|
Donum vitae (980)
|
|
|
200,00 €
|
Hosdiam Hospizverein (5170)
|
|
|
200,00 €
|
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
|
|
|
300,00 €
|
Förderung sonstiger sozialer Zwecke
|
|
5500.7000
|
8.000,00 €
|
TSV Türkenfeld (843) Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
|
Antrag ohne €
|
|
500,00 €
|
Schützenverein Türkenfeld (1514)
|
Antrag ohne €
|
|
500,00 €
|
Schützenverein Zankenhausen (1887)
|
|
|
200,00 €
|
Hundesportverein (809)
|
|
4990.7880
|
1.000,00 €
|
Soforthilfemaßnahmen Asylhilfe
(über bisherige Spendeneinnahmen gedeckt) |
Auf Abruf
|
- Soziales (= Sozialfonds für unterjährige Unterstützungsleistungen)
- Rettungswesen (= Budget für Beschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände für den „Helfer vor Ort“)
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
7. Erstattung von Elternbeiträgen in den Kindergärten bzw. der Kinderkrippe während des sog. "Lockdowns"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beschließend | 7 |
Pressetaugliche Texte
Beitragsersatz für die Monate Januar 2021 und Februar 2021
- Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.
- Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.
- Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.
- Kinder in Kindertagespflegestelle: 200 Euro, davon trägt der Freistaat 140 Euro.
- Die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle wird nach dem BayKiBiG gefördert.
- Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so werden diese bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt vollständig zurückerstattet. Mit dem Einverständnis der Eltern kann auch eine Verrechnung stattfinden.
- Entscheidet sich ein Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger bzw. eine Kindertagespflegestelle kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.
- Um die Abrechnung möglichst unbürokratisch gestalten zu können, wird die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz sein. Dies ermöglicht in jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.
- Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.
- Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung. Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).
- Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.
- Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung. Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).
Beschluss
- Für die Monate Januar und Februar 2021 werden nur für diejenigen Tage Elterngebühren erhoben, an denen ein Kind eine Einrichtung auch tatsächlich besucht hat. Je nicht in Anspruch genommenem Betreuungstag beträgt die pauschalierte Erstattung folglich 1/20 der regulären Monatsgebühr. Eine stundengenaue Abrechnung erfolgt nicht.
- Ein Beitragsersatz für die Anfangszeit des „Winter-Lockdowns“ (= Weihnachtsferien 2020 bzw. die Tage davor bis einschl. 31.12.2020) erfolgt nicht. Diese Zeit ist ausdrücklich ausgenommen von der staatlichen Kompensationsregelung. Als weitere Begründung ist anzuführen, dass die Gemeinde Türkenfeld im 1. Lockdown und den Folgemonaten kulante Regelungen bzgl. der Gebühren-Erstattungen angewandt hat. Im Sinne einer finanziellen Lastenteilung erscheint dieses Vorgehen fair. Hinzu kommt, dass in diesen Zeitraum anteilig auch die ohnehin betreuungsseitig wenig in Anspruch genommenen Weihnachtsferien gefallen wären (für die auch keine eine anteilige Beitragserstattung stattgefunden hätte).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
8. Neues Radverkehrsprogramm des Bundes / Beschlussfassung über die Anschaffung weiterer bzw. zeitgemäßer Fahrradständer sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die ggf. kumulierte Nutzung von Förderprogrammen des Bundes bzw. Landes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | beschließend | 8 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 20.07.2022 | ö | beschließend | 4 |
Pressetaugliche Texte
Kompakte überdachte Abstellmöglichkeit im Umgriff Schloss (z. B. angrenzend an das FFW-Haus)
=> viele Verwaltungsmitarbeiterinnen erledigen ihren Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, gleichzeitig kann dies ein erweitertes Angebot für Besucher des Rathauses sein.
Erweiterung der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Umgriff des Brunnens (nicht überdacht, einfache aber hochwertige Ständer)
=> durch Bio-Laden und Blumerei steigt das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich; aktuell ist lediglich ein mobiler Ständer mit vier Abstell-Plätzen vorhanden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 20.01.2021
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | 9 |
Pressetaugliche Texte
10. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) | 10.02.2021 | ö | 10 |
Pressetaugliche Texte
Die Arbeiten am Toteisloch bzgl. des Entfernens der vorab ausgewählten Bäume, etc. sind nahezu abgeschlossen. Wie der LPV Bgm. Staffler mitgeteilt hat, fand zwischenzeitlich auch eine erneute Begehung mit der Regierung von Oberbayern statt. Vereinbart wurden kleinere Restarbeiten wie Arbeiten an einem Graben sowie das Herausfahren letzter Reste der Fäll-Aktion. In den kommenden Monaten soll der Bohlen-Weg ertüchtigt werden. Gleichzeitig wird die neue Beschilderung grafisch aufbereitet. Ein Kontakt zwischen GR-Mitglied Meissner und Frau Kotschi vom LPV ist hergestellt worden.
Die Arbeiten schreiten zügig voran. Bzgl. statischer Sanierung des Bodens sind Stand heute – wie in Teilen aufgrund des Alters des Gebäudes und der herausfordernden Bausubstanz, etc. nie auszuschließen – Kostensteigerungen unvermeidlich. U. a., weil deutlich mehr altes Boden-Material herausgebrochen und entsorgt werden musste (der „Suchschlitz“ hatte ein zu positives Bild gezeichnet, hierdurch auch mehr Arbeitsstunden). Darüber hinaus war es notwendig, einige Balken (viel sind in sehr gutem Zustand!) ungeplant zu verstärken. Hier mussten die Stahlträger im weiteren Bauverlauf dann auch tiefer ins Mauerwerk eingebracht werden als geplant.
Seit Bekanntwerden der Förderoption für die Sanierung des Schwimmbads hat sich die Verwaltung bemüht, mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten. Festzuhalten ist, dass die bundesweit geltenden Prozesse offenbar ein striktes Ablauf-Schema vorsehen. Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass wir gemeindeseitig eingeladen sind, das Projekt in einer Telefonkonferenz Ende Februar grob vorzustellen. Dann wird auch das weitere Vorgehen festgelegt.
Aufbauend auf den GR-Beschluss zur Straßenbeleuchtung haben sich der Fachplaner (Büro Mooser), Herr Kurz, die Gemeindeverwaltung und die Stadtwerke hinsichtlich der exakten Standorte der Lampen abgestimmt. Ergebnis: Siehe Grafik.
Gemeinderat und Teilnehmergemeinschaft haben sich jeweils mit breiten Mehrheiten FÜR einen Farbasphalt im Ortszentrum ausgesprochen. Im Rahmen eines Ortstermins am 02.02.2021 wurde nun die exakte Farbgebung besprochen. Hierzu war ein Fachmann des Herstellers anwesend.