Datum: 24.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 10.02.2021
2 Fragestunde
3 "Corona-Update" für den Gemeinderat (Februar 2021)
4 Haushaltsbeschluss 2021 (inkl. Satzung) sowie Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2020
5 Haushalt 2020: nachträgliche Genehmigung der eingegangenen Spenden im Jahr 2020 durch den Gemeinderat
6 Mobilität und Verkehr im Gemeindegebiet / hier: Beratung und Beschlussfassung über ein Verkehrsleitbild sowie Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen / Information über bereits ergriffene Maßnahmen
7 Änderung der offiziellen Schreibweise der "Aresinger Straße" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde
8 Angepasster Zeitplan nach Vorlage der Gesamtkostenschätzung für Ausbau Bahnhofstraße (urspr. sog. Bauabschnitt II) / Grundsatzbeschluss des Gemeinderats
9 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Aufstellung der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung mehrerer Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
12 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; BPL "Gewerbegebiet Süd", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 278/2 und /3 Gemarkung Türkenfeld
13 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes BPL "Am Malerwinkel", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen
14 Bauantrag; Umbau eines bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 192, Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage
15 Bauantrag; Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1045/1 Gemarkung Türkenfeld
16 Bauantrag; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld
17 Bauantrag, Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld
18 Sachstandsinformation für den Gemeinderat: Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld
19 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Beurer Straße-Ost", Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 13a Abs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
20 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 10.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.02.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.02.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 2
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3. "Corona-Update" für den Gemeinderat (Februar 2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 3

Pressetaugliche Texte

Bürgermeister und Verwaltung möchten dem Gemeinderat im Rahmen dieses Sachvortrags einige Informationen im Kontext CORONA („2. Lockdown“) geben:
1)        Kindergärten und Kinderkrippe / Schule / OGTS / Cantina:
Sog. „Eingeschränkter Regelbetrieb“ in den KiTas beginnt ab 22.02.2021; Elterninformation wurde verschickt; Grund- und Mittelschule dehnt Präsenzunterricht ebenfalls im Rahmen der geltenden Regelungen aus; Öffnung Cantina derzeit in Klärung.
Erklärtes Ziel aller Beteiligter: Maximal Entlastung der Elternschaft
darüber hinaus hat Bgm. Staffler in Abstimmung mit einem unserer örtlichen Allgemeinmediziner veranlasst, dass ab 15.02. wöchentlich sog. „Reihentestungen“ auf freiwilliger Basis in den KiTas sowie der OGTS durchgeführt werden.
2)        Kurzarbeit: Die im Januar dem Gemeinderat mitgeteilte Kurzarbeit verschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endet größtenteils am 22.02.2021.
3)        Verwaltung: Eingespielter Rhythmus aus „Präsenz- und Home-Office“ etabliert.  

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4. Haushaltsbeschluss 2021 (inkl. Satzung) sowie Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 4

Pressetaugliche Texte

a)        Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses 2020
       Im Haushaltsjahr 2020 waren nach der Haushaltssatzung festgesetzt für den
       Verwaltungshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        9.111.400 Euro

       Vermögenshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        2.934.650 Euro

       Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 ergab für den
       Verwaltungshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        9.381.426,64 Euro

       Vermögenshaushalt
               Einnahmen und Ausgaben in Höhe von        3.727.368,55 Euro
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Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2021 wurde der Entwurf des Haushaltsplans vorgelegt (inkl. ausführlichen Sachvortrag, …). Im Sinne der Transparenz für die Ratsmitglieder werden nachfolgend die seither vorgenommenen Änderungen einzeln dargestellt:
  • Stromverbrauch: Abrechnung 2020 und neue Abschlagszahlungen für Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung und Entwässerung eingetroffen (Haushaltsansatz konnte darum um ca. 2.000 € gekürzt werden)
  • Datenschutz + IT-Sicherheit: Eigene Haushaltsposition für den Themenbereich Datenschutz und Informationssicherheit in den Bereichen Verwaltung, Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschule wurde aufgenommen (+ ca. 2.200 €)
  • Erstellung der Energieeffizienzgutachten für Rathaus und FFW-Haus (Haushaltsposition wurde dargestellt + ca. 2.000 €)
  • Staatliche Zuweisung „Digitales Rathaus“ erst jetzt geflossen (darum zusätzliche Einnahme i. H. v. 4.000 €)
  • Komuna-Software (alle Anwendungen einschl. Hotline und Installationen:  + 1.000 €)
  • Der Ansatz für Ankauf Straßengrund wurde vorsorglich erhöht auf 25.000 € (evtl. Korrektur Grenzziehungen im Laufe des Jahres notwendig)
  • Zusammenfassung zweier bisher getrennt laufender Haushaltsstellen im Umfeld Bauunterhalt zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe (keine Erhöhung der Ansätze) => 6300.5000 + 6300.5100

Durch diese Änderungen verändern sich auch die voraussichtlichen Abschlussbuchungen zum 31.12.21:
  • Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt:         370.200 €
  • Entnahme aus der allgemeinen Rücklage an den Vermögenshaushalt:  1.554.250 €
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b)        Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021
       In der Gemeinderatssitzung am 10.02.2021 wurde der Entwurf des Haushaltsplans                vorgelegt und erörtert. Die von den Mitgliedern des Gemeinderats angeregten                        Änderungen wurden in den Verwaltungshaushalt eingearbeitet.
       Demnach werden die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit
8.981.400 Euro festgesetzt.

c)        Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021
       In der Gemeinderatssitzung am 10.02.2021 wurde der Entwurf des Haushaltsplans                vorgelegt und erörtert. Die von den Mitgliedern des Gemeinderats angeregten                        Änderungen wurden in den Vermögenshaushalt eingearbeitet.
       Demnach werden die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit
3.371.000 Euro festgesetzt.

d)        Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung mit den in b) und c) genannten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen; Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.

e)        Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2022-2024
       In den weiteren Planjahren 2021 bis 2023 werden folgende Summen festgesetzt:
       
       Verwaltungshaushalt:                2022        8.887.150 Euro
                                       2023        8.911.850 Euro
                                       2024        9.001.350 Euro

       Vermögenshaushalt:                2022        3.225.000 Euro
                                       2023        5.325.000 Euro
                                       2024        4.282.000 Euro

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Beschlussvorschlag:


Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses 2020
Der Gemeinderat nimmt die Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 zur Kenntnis.


Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt mit insgesamt 8.981.400 Euro beschlossen.


Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt mit insgesamt 3.371.000 Euro beschlossen.


Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das 2021 wird beschlossen.


Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2022-2024
Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2024 wird beschlossen.

Beschluss 1

Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses 2020
Der Gemeinderat nimmt die Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beratung und Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt mit insgesamt 8.981.400 Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beratung und Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt mit insgesamt 3.371.000 Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 (inkl. aller Anlagen wie z. B. Stellenplan) wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan für die Jahre 2022-2024
Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2020: nachträgliche Genehmigung der eingegangenen Spenden im Jahr 2020 durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2020 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen (siehe Liste) entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2020 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen (siehe Liste) entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Mobilität und Verkehr im Gemeindegebiet / hier: Beratung und Beschlussfassung über ein Verkehrsleitbild sowie Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen / Information über bereits ergriffene Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Parteiübergreif hat der im März neu gewählte Gemeinderat das Ziel ausgegeben, das im Kommunalwahlkampf von allen Parteien formulierte Thema „Verkehr“ in der seit Mai laufenden Wahlperiode zu bearbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter Leitung der zuständigen Referentin, GR Dr. Winkler, ein Arbeitskreis gegründet. Dieser Arbeitskreis hat in der Zwischenzeit ein VERKEHRSLEITBILD erarbeitet (siehe Punkt A dieser Vorlage) sowie einen Vorschlag formuliert, TEMPO-30-ZONEN auf Anlieger-Straßen auszuweisen (siehe Punkt B dieser Vorlage). Darüber hinaus wurden auf dem Verwaltungsweg bzw. durch Beschlüsse des Gemeinderats verschiedene Maßnahmen ergriffen, die das Thema „gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer“ adressieren sollen (siehe Punkt C).  


A
Vorschlag für ein VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde Türkenfeld (= Beschluss 1):

Der Arbeitskreis hat ein VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde erarbeitet. Dieses lautet wie folgt und wird dem Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt; eine informelle Vorstellung im Ratsgremium hat bereits stattgefunden und es wurden im Vorfeld keine Änderungswünsche vorgebracht:


VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde Türkenfeld
  1. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Sie können sich auf Straßen und Plätzen sicher fortbewegen und aufhalten.
  2. Eine attraktive und bedarfsgerechte Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer soll in- und außerhalb des Orts den Verzicht auf motorisierten Verkehr ermöglichen.
  3. Bei Be- und Entlastungen durch den fließenden und ruhenden Verkehr gelten im Ort gleiche Regeln und kein St.-Florians-Prinzip.
  4. Bei der überörtlichen Mobilität sind die Belastungen der Anwohner durch Lärm in Ausgleich zu bringen mit den Interessen des Durchgangsverkehrs.
  5. Der „Ruhende Verkehr“ findet in erster Linie auf eigenem Grund und Boden statt.
  6. Die Nutzung von Flur- und Feldwegen für den motorisierten Freizeitverkehr ist nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig.
  7. Neue Mobilitätsformen und barrierefreie Angebote werden ausgebaut.



B
Vorschlag der Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen bzw. abseits sog. Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet
(= Beschluss 2):


Wie kam es dazu, dass sich der Gemeinderat mit der Frage „Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen …“ befasst?

September 2017: Der Gemeinderat beschließt - aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgern nach Tempo 30 in ihren Straßen - ein ganzheitliches Verkehrskonzept in Auftrag zu geben und die Einzelanträge zu vertagen (einstimmiger Beschluss).
Frühjahr 2018: Es wird eine Bürgerbefragung zum Verkehrskonzept durchgeführt. Aus den Rückmeldungen ist zu entnehmen, dass auf vielen Anlieger-Straßen die gefahrene Geschwindigkeit als zu hoch empfunden wird.
Ende 2019: Das durch Schlothauer & Wauer erarbeitete Verkehrskonzept wird vorgestellt. Inhalte zu den Anliegerstraßen:
  • Im gesamten Gemeindegebiet verfügt lediglich eine kleine Anzahl an Anlieger-Straßen über Anlagen für den Fußgängerverkehr (= Gehwege), was hinsichtlich einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h als kritisch einzustufen ist.
  • Vorschlag der sog. „Maßnahme 06“: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen am Beispiel von Wohngebieten
  • Als Stichpunkte für ordnungspolitische Regelungen zur Dämpfung der gefahrenen Geschwindigkeiten werden im Konzept genannt:
    verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 7 km/h)
    verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 10 km/h oder 20 km/h)
    Tempo 30 km/h (Zone oder Streckenbegrenzung)
  • Als Sofortmaßnahme zur Verkehrsberuhigung und Vermeidung von Schleichverkehren, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h u.a. in allen Wohngebieten und auf Straßenzügen ohne eigenständige Gehweganlage im Untersuchungsraum in Verbindung mit der Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ umgesetzt werden. In den benannten Bereichen ist als erster Schritt die Kennzeichnung mit StVO VZ-Nr. 274.1 und 274.2 notwendig.
Wahlkampf 2020: Alle Gruppierungen haben das Thema ganzheitliches Verkehrskonzept in ihrem Wahlprogramm.
Sommer 2020: Es wird - unterstützt durch den Gemeinderat – ein Arbeitskreise zum Thema Verkehr aufgesetzt. Diese erarbeiten bis Herbst 2020 ein Konzept, das den beschlossenen Anforderungen (ganzheitliche, keine punktuellen Lösungen, ...) genügen soll.
Winter 2020: Ausführliche Bürgerinformation wird veröffentlicht (Kommunikation über Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblatts, Homepage, Newsletter, …)
Frühjahr 2021: Über das Thema soll abschließend entschieden werden. WICHTIG: Es geht nicht darum, „aus dem ganzen Ort eine Tempo-30-Zone“ zu machen. Kreisstraßen bzw. Straßen mit überörtlicher Bedeutung, etc. bleiben explizit außen vor!

Welche Vorschriften und Normen sind bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu beachten?

Hierzu wird aus einem Schreiben der Regierung von Oberbayern zitiert:

(…)

Folglich braucht es für die Anordnung von Tempo-30-Zonen ein Konzept, welches den oben definierten Ansprüchen genügt. Hier empfiehlt es sich nach Ansicht der Gemeindeverwaltung, eine Fachfirma einzubinden, die dann auch einen Beschilderungsplan erstellt sowie den Prozess eng begleitet.


Wer entscheidet über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen?
Die Entscheidungskompetenz liegt beim GEMEINDERAT (immer vorausgesetzt, die einschlägigen Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung werden eingehalten).

Begründung der Kommunalaufsicht – E-Mail vom 24.09.2020:
„Da als Ziel definiert wurde, im (ganzen) Gemeindegebiet sog. „Tempo-30-Zonen“ auf Anlieger-Straßen einzurichten, gehen wir jedoch davon aus, dass eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung grundsätzliche Bedeutung für die Gemeinde haben und somit in der Entscheidungshoheit des Gemeinderats liegen dürfte.“


Wäre ein Bürger- oder Ratsbegehren rechtlich zulässig?
Die Gemeindeverwaltung hat diese Frage prüfen lassen. Ergebnis: Die Durchführung eines Rats- und/oder Bürgerbegehrens bzgl. der Frage „Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet JA/NEIN“ wäre NICHT zulässig.

Begründung der Kommunalaufsicht – E-Mail vom 24.09.2020:
„Ausgeschlossen von einem Bürgerentscheid (auch von einem Ratsbegehren) sind in Bayern jedoch Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, die vom Staat der Gemeinde zur Erledigung übertragen wurden, wie z.B. Aufgaben als örtliche Straßenverkehrsbehörde nach dem Straßenverkehrsrecht, (z.B. Aufstellung von Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Tempo-30-Zonen u. ä. oder Errichtung/Entfernung von Verkehrseinrichtungen wie Ampeln, Parkuhren/Parkscheinautomaten).
Während also die städtebauliche Entwicklung zur Planungshoheit der Gemeinde und damit zum eigenen Wirkungskreis gehört, zählen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (wie z.B. Tempo-30-Zonen) zum übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde.
Ein Ratsbegehren mit dem Ziel einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo-30-Zonen wäre daher unzulässig.“


Welches Stimmungsbild hat die formlose Meinungsumfrage in der Bürgerschaft zu Tage gefördert? Welche Rückmeldungen kamen generell zu diesem Thema seit dem Jahr?
Nachdem aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage eine Bürgerversammlung zum Thema „Tempo-30-Zonen“ auf Anliegerstraßen derzeit und auf absehbare Zeit nicht möglich ist, wurde über den Vorschlag im Mitteilungsblatt sowie per Newsletter ausführlich berichtet. Gleichzeitig waren alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren Standpunkt zu diesem Thema dem Gemeinderat mitzuteilen. Bis 15.01.2021 (wg. Wochenende und Postlauf gezählt bis 17.01.2021) sind folgende Rückmeldungen eingegangen:

In Summe: 70 Rückmeldungen auf den jüngsten Aufruf.
Davon 33, die sich FÜR die Einrichtung der Zonen aussprechen
Davon 36, die sich DAGEGEN aussprechen
Davon 1, die sich neutral äußern (Einschätzung nach erster Sichtung)

Den Gemeinderatsmitgliedern wurden die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft 1:1 ungefiltert zugeleitet. Zur Einordnung: Per Januar 2021 leben 2880 Wahlberechtigte im Gemeindegebiet.

Die Rückmeldungen gefiltert nach Straße bzw. Wohnort:

Straße/Ortsteil
Pro
Contra
Ausgewogen
Ammerseestraße
2
0
 
An der Kälberweide
0
2
 
Bahnhofstraße
2
0
 
Beethovenstraße
4
0
 
Beurer Straße
0
2
 
Brandenbergerstraße
1
0
 
Burgbachstraße
3
2
 
Burgholz
0
13
 
Egerländerstraße
1
0
 
Geltendorfer Straße
0
1
 
Goethestraße
0
1
 
Gollenbergstraße
3
1
 
Härtlweg
0
2
 
Im Duringveld
1
0
 
Karwendelstraße
1
0
 
Moorenweiser Straße
1
1
 
Mozartstraße
0
1
 
Pfarrer-Held-Straße
0
1
 
Pleitmannswanger / Zankenhausen
0
1
 
Richard-Wagner-Straße 7
0
0
1
Riedstraße/ Zankenhausen
1
0
 
Saliterstraße
1
0
 
Schubertstraße
1
2
 
Schulstraße
0
1
 
Thünefeldstraße
1
2
 
Unbekannt
0
1
 
Weiherstraße
2
0
 
Weißenhornstraße
2
0
 
Wolfgasse
0
1
 
Zankenhausener Straße
2
0
 
Zugspitzstraße 12B
4
1
 
 
33
36
1


Fasst man die Rückmeldungen der seit Dezember durchgeführten Meinungsbefragung und die Befragung durch das von der Gemeinde beauftragte Verkehrsplanungsbüro zusammen (vgl. sog. „Verkehrskonzept“ – damals wurde die Bürgerschaft gebeten, Schwerpunktsetzungen zu nennen, …), ergibt sich – anonymisiert bzw. aufgeteilt nach Gebieten – folgendes Bild bzgl. der Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen (Grafik illustrativ – roter Punkt => keine Notwendigkeit; grüner Punkt => Notwendigkeit gesehen):

Wie gehen andere Kommunen mit der Frage um?
Was sagen z. B. Polizei und ADAC dazu?
  • In vielen anderen Kommunen (egal ob dörflich oder städtisch geprägt) halten Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen bzw. Wohngebieten mehr und mehr Einzug.
  • Die Einführung solcher Zonen geht nicht selten auf entsprechenden Bürgeranträge zurück. Oft werden auch Neubaugebiete schon bei der Planung pauschal als Tempo-30-Zone angelegt.
  • Wie eine Besprechung mit Polizei und Landratsamt am 14.09.2020 zu Tage gefördert hat, sehen diese Tempo-30-Zonen auf Anlieger-Straßen grds. positiv.
  • Mit die ausführlichste Ausarbeitung zum Thema hat der ADAC veröffentlicht (Titel: Tempo 30 – Pro und Contra). Zu finden ist diese online (https://www.adac.de/-/media/pdf/vek/fachinformationen/urbane-mobilitaet-und-laendlicher-verkehr/tempo30pro-contra-adac-bro.pdf)
    Das Fazit des ADAC-Positionspapiers lautet dabei wie folgt:

Was würde sich durch die Einführung von Tempo-30-Zonen ändern?
Wichtigste Änderung i. B. auf den Verkehrsfluss ist die mit den Zonen einhergehende Regelung „rechts-vor-links“. In vielen Gebieten Türkenfelds ist diese Regelung bereits heute Standard. An einigen wenigen Stellen wären – um auf die Änderung aufmerksam zu machen u– z. B. Haltelinien auf der Straße anzubringen (ergänzend zu der Standard-Beschilderung).

Auch hier sei auf die Veröffentlichung des ADACs verwiesen:



Welches Fazit ist aus Sicht der Verwaltung zu ziehen?
  • Erfreulich ist, dass nicht wenige Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf des Gemeinderats gefolgt sind und ein Stimmungsbild abgegeben haben. Gerade in Zeiten zwangsläufig eingeschränkter persönlicher Kommunikation ist dies ein positives Signal der Bürgerbeteiligung. Dem Gemeinderat liegt damit ein Stimmungsbild vor; Aussagen, inwieweit dieses repräsentativ ist, können – wie bei jedem formlosen Aufruf zur Meinungsäußerung -  nicht abschließend getätigt werden (Wahlberechtigte im Gemeindegebiet: 2880).
  • In nahezu allen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft – egal ob PRO- oder CONTRA-formuliert - kommt der Wille zum Ausdruck, dem Thema „Verkehr“ sowie dessen Steuerung, etc. noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.
  • PRO und CONTRA-Rückmeldungen unterscheiden sich meist nur in der Frage des „WIE?“. Während ein Teil der Bürgerschaft Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen als geeignetes Mittel betrachtet, lehn ein anderer Teil diese ab und schlägt stattdessen punktuelle (bauliche, verkehrsrechtliche, …) Maßnahmen vor.
  • Bei den Rückmeldungen fällt auf, dass das Thema (egal ob PRO oder CONTRA-bewertet) teilweise – je nach Wohnadresse bzw. Wohngebiet – sehr differenziert betrachtet wird.  
  • Auch eint viele PRO- und CONTRA-Rückmeldungen, dass ein Schilderwald (egal welcher Form) vermieden werden soll.
  • In gleicher Art und Weise haben sich Bürgerinnen und Bürger seit dem Jahr 2017 in das Thema eingebracht. Entsprechende Anträge aus vielen Bereichen der Gemeinde waren ausschlaggebend für den Gemeinderat, in der Folge ein Verkehrskonzept zu beauftragen und die Befassung mit dem Thema voranzutreiben.
  • Die seitens der Verwaltung durchgeführte Vorab-Klärung i. B. auf Entscheidungskompetenzen, etc. mit dem Landratsamt haben klar zu Tage gefördert, dass
    • …. die grundsätzliche richtungsgebende Kompetenz für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen beim Gemeinderat liegt.
    • … im Anschluss an ein GR-Votum immer eine formale „verkehrsrechtliche Anordnung“ erfolgen muss, die den Bedarf der Anordnung klar herleitet und die Umsetzung im Detail beschreibt (welches Schild an welcher Stelle, …).
    • … ein Bürger- oder Ratsbegehren über die Frage der Tempo-30-Zonen in jedem Fall unzulässig wäre.
  • Nachdem das Thema intensiv seit dem Jahr 2017 diskutiert wird und die rechtlichen Fakten ausführlich aufbereitet wurden, sollte die Meinungsfindung nun zu einem Abschluss gebracht werden.
  • Sowohl Polizei wie auch ADAC weisen auf die Notwendigkeit einer möglichst einheitlichen Regelung hin.
  • Dabei ist darauf zu achten, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung „beide Seiten“ mitzunehmen und – noch wichtiger! – die durch den Gemeinderat getroffene Entscheidung gut zu erklären.

***
Hintergrund und Zustandekommen des Vorschlags „Tempo 30-Zonen auf Anlieger Straßen“ (= 1:1 Auszug aus Bürger-Information Dezember 2020 => an alle Haushalte verteilt per Mitteilungsblatt sowie Newsletter, Gemeinde-Homepage, etc.) sowie Darstellung der möglichen Zonen:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
parteiübergreifend hat der neu gewählte Gemeinderat das Ziel formuliert, neue Formen der Bürgerbeteiligung und des Dialogs zu schaffen. Hieraus entstanden sind bis Dezember drei Arbeitskreise. Diese befassen sich mit den Themen Natur & Umwelt, Energiewende sowie Verkehr & Mobilität. Der letztgenannte Arbeitskreis hat in den zurückliegenden Monaten ein Konzept erarbeitet, um dem von vielen Bürgerinnen und Bürgern artikulierten Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung zu entsprechen. Ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer - mit Motor und ohne - steht dabei im Mittelpunkt. Was der Arbeitskreis konkret erarbeitet hat, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Ein Augenmerk legen wir dabei auf die möglichen Tempo-30-Zonen.
WICHTIG: Der vom Arbeitskreis erarbeitete Vorschlag sieht NICHT vor, aus dem ganzen Gemeindegebiet eine Tempo-30-Zone zu machen. Vielmehr werden diese - analog zu anderen Gemeinden - vorgeschlagen für klassische Wohngebiete, etc. AUSGENOMMEN sind Kreisstraßen (rot), überörtliche Straßen (orange), Gewerbegebiet (blau) und Einzelstraßen (grün), wo wie bisher Tempo-50 gelten würde (Ausnahme: Bereich um die Schule bzw. besonders gefährliche Stellen). Die Farbangaben beziehen sich auf die auf der Gemeindehomepage veröffentlichte Karte. 
EBENSO WICHTIG: Corona verhindert leider, dass wir z. B. in Form einer Bürgerversammlung von Angesicht zu Angesicht manche Frage diskutieren können. Wir wollen Ihnen darum VOR einem politischen Votum des Gemeinderats die Gelegenheit geben, Ihre Meinung hinsichtlich möglicher Tempo-30-Zonen auf Anlieger- bzw. Gemeindestraßen zum Ausdruck zu bringen. Insofern bitten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, uns per E-Mail (gemeinde@tuerkenfeld.de) oder per Brief (Gemeinde Türkenfeld, Schlossweg 2, 82299 Türkenfeld) bis 15.01.2021 Rückmeldung zu geben. Ihre E-Mails und Briefe werden wir verwaltungsseitig 1:1 an alle Gemeinderatsmitglieder weitergegeben und im 1. Quartal 2021 die Meinungsbildung im Ratsgremium zum Abschluss bringen.  
Als Bürgermeister ist es mir ein Herzensanliegen, diese uns alle betreffende Diskussion möglichst sachlich zu führen. Mehr noch: Es geht NICHT darum, z. B. Fußgänger gegen Autos oder Fahrräder gegen LKWs auszuspielen. Wie im Leitbild beschrieben, ist das GUTE MITEINANDER der verschiedenen Verkehrsteilnehmer unser Ziel. 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen! 
Es grüßt herzlich
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister


Türkenfelds Anwohnerstraßen sind durch ein Mitein­ander verschiedener Verkehrsteilnehmer geprägt, da es nur wenige Straßen mit Gehweg gibt. Ob (Schul-)Kinder, Senioren, Personen mit Rollator oder Kinderwagen, Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer oder landwirtschaftlicher Verkehr, alle tei­len sich eine Fläche und wünschen sich ein sicheres, gleichberechtigtes und harmo­nisches Miteinander.

Wie gut dieses Miteinander funktioniert, wird sehr unterschiedlich beurteilt. Die Mei­nungen gehen von „es wird doch bereits angemessen gefahren“, „50km/h sind eine sinnvolle Geschwindigkeit für Wohngebiete mit oder ohne Gehweg“ bis zu „es wird viel zu schnell gefahren“. Da es in den vergangenen Jahren immer mehr Anträge auf Temporeduktion in Anwohnerstraßen gab und auch das Ergebnis der Bürgerbefra­gung zum Verkehr widerspiegelt, dass sich Anwohner eine geringere Geschwindig­keit in ihren Straßen wünschen, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 13.09.2017 einstimmig Möglichkeiten zur Aufstellung eines ganzheitlichen Verkehrs­konzepts zu erheben. Basierend darauf wurde die Firma Schlothauer & Wauer mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts beauftragt, welches Ende 2019 dem Ge­meinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Um konkrete Maßnahmen zu er­arbeiten, hat die Arbeitsgruppe Gemeindestraßen das Thema i. R. des Arbeitskreises Verkehr aufgenommen.

Im Folgenden soll beschrieben werden, wie die AG bei der Erarbeitung von Vorschlä­gen für Maßnahmen in Anwohnerstraßen vorgegangen ist.

Zunächst wurde das im Kasten dargestellte Leitbild erarbeitet, um sich an ge­meinsam festgelegten Regeln orientieren zu können. Im nächsten Schritt wurden die folgenden Fragen betrachtet:

Frage 1: Nachdem die Meinungen über die in den Anwohnerstraßen gefahrenen Ge­schwindigkeiten weit voneinander abweichen, war die erste Frage: Wie schnell wird denn tatsächlich gefahren? Hierzu wurden die Ergebnisse von Verkehrsmessun­gen (Dauer eine Woche) in mehreren Straßen herangezogen. Die folgende Tabelle zeigt die V85 (85% der Fahrer halten diese Geschwindigkeit ein, 15% überschreiten sie), die maximal gefahrene Geschwindigkeit Max V, Anzahl der Fahrzeuge und der Fahrräder.

Straße (Messdauer 1 Woche)
V85
Max V
Fahrzeuge
Fahrräder
Bahnhofstraße
(2018: zum/vom Bahnhof)
44km/h bzw. 45km/h
69km/h bzw. 78km/h
7667
1907
Graf-Lösch-Straße
(2017: nur eine Fahrtrichtung)
44km/h
61km/h
847
193
Gollenbergstraße (2019)

38km/h/ bzw. 42km/h



Römerstraße (2019)
43km/h bzw. 41km/h




Frage 2: Wie schnell sollte gefahren werden? Wie die Bürgerbefragung und die Anträge an die Gemeinde zeigen, gibt es Wünsche aus der Bürgerschaft, das Tempo zu verringern. Was aber ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen? An dieser Stelle geben die StvO (Straßenverkehrsverordnung) und die EFA (Richtline „Empfehlungen zu Fußgängerverkehrsanlagen“) Antworten:
  • § 45 Abs 1c StVO: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb ge­schlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
  • In Wohnstraßen kann auf separate Gehwege verzichtet werden, „wenn eine Belastung von 50 Kfz in der Spitzenstunde (500 Kfz/24h) nicht überschritten wird.“ Aber auch dann sollten „mäßige Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden“ (EFA, 3.1.2.3, vgl. 3.1.1)

Frage 3: Wie schaffen wir es, dass langsamer gefahren wird?
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
  • Bauliche Maßnahmen: Diese sind sehr wirkungsvoll, aber leider auch sehr teuer und verursachen eine höhere Lärmbelastung für Anwohner.
  • Tempo 30 in einzelnen Straßen, in denen basierend auf den Messungen zu schnell gefahren wird: Der Vorteil dieser Maßnahme ist, dass sie sich auf die Problemstellen beschränkt. Nach Rücksprache mit Landratsamt und Polizei gelten für Tempo 30 Schilder allerdings wesentlich höhere Anforderungen als bspw. für Tempo 30 Zonen d.h. es ist so gut wie nicht möglich Tempo 30 in einzelnen Straßen zu erwirken. Tempo 30 Schilder führen außerdem zu einem Schilderwald, da diese nach jeder einmündenden Straße wiederholt werden müssen. Weiterer Nachteil ist, dass kein einheitliches Bild und keine flächen­deckende Lösung entstehen, was Vorgaben für das Verkehrskonzept waren. Vielmehr entsteht ein Flickenteppich, der angreifbar und unübersichtlich ist.
  • Tempo 30 Zone: Diese werden vom Landratsamt und der Polizei befürwortet (basierend auf der StVo). Es sind wenige Schilder erforderlich und es wird ein einheitliches und flächendeckendes Konzept erstellt. Durch das dort vorge­schriebene rechts vor links, reduziert sich auch automatisch die in den Straßen gefahrene Geschwindigkeit. Allerdings werden gefühlt Maßnahmen angeordnet, die in einzelnen Straßen nicht erforderlich wären, da dort bereits nicht schneller gefahren wird.

Basierend auf den zusammengetragenen Informationen wird von der AG Gemeinde­straßen vorgeschlagen, wie bereits auch in vielen anderen Kommunen (z.B. Mam­mendorf) Tempo 30 Zonen in Türkenfelds Anwohnerstraßen einzurichten.

Ergänzt werden sollen diese um folgenden Maßnahmen:
  • Wiederholte 30 Markierung auf den Straßen, um an die Tempo 30 Zone zu er­innern (ähnlich Wirkung wie die Signaltafeln an den Kreisstraßen).  
  • Markierung von Haltelinien an Kreuzungen, um auf rechts vor links aufmerk­sam zu machen.

Ausgenommen von den Tempo 30 Zonen sind Kreisstraßen (rot), überörtliche Straßen (orange), Gewerbegebiet (blau) und Einzelstraßen (grün), da diese nicht zu einer Tempo 30 Zone umgestaltet werden können.
Der folgende Plan stellt die verschiedenen Straßen dar. Die verbleibenden weißen Straßen stellen die Tempo 30 Zonen und Spielstraßen (rosa) dar.


































Dadurch können die folgenden fünf Tempo 30 Zonen geschaffen werden:
  • Türkenfeld Nordwest
  • Türkenfeld Nordost
  • Türkenfeld Südwest
  • Türkenfeld Südost
  • Türkenfeld Bahnhof
In Zankenhausen kann eine Tempo 30 Zone für die Pleitmannswanger Straße und  Seeblickstraße eingerichtet werden.

Da dieser Vorschlag eine sehr großflächige Veränderung für Türkenfeld darstellt und es von großer Bedeutung ist, dass er von der breiten Mehrheit getragen wird, wollten wir Sie alle mit diesem Artikel darüber informieren, wie er Zustande gekommen ist und warum er von uns als beste Lösung gesehen wird. Wir hoffen, dadurch das Mit­einander im Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern ,und den an uns her­angetragenen Wünschen aus der Bürgerschaft entgegen zu kommen.
C
Als Information für Bürgerschaft und Gemeinderat: bereits ergriffene bzw. in Planung befindliche Maßnahmen im Kontext VERKEHR & MOBILITÄT (seit Mai 2020):

 (Legende:  = erledigt /  = in Arbeit):
  • Breit angelegte Werbeaktion für neue bzw. zusätzliche Schulweghelferinnen und –helfer
  • Einsetzen einer Arbeitsgruppe, die einzelne Feldwege für den motorisierten Freizeitverkehr sperren soll (Ergebnisse werden für das 1. HJ 2021 erwartet)
  • Anordnung div. Parkverbote an neuralgischen bzw. schlecht einsehbaren Stellen, Kurvenbereichen, Hofausfahrten, etc. (z. B. Tunnel Schule, …)
  • Schulungsmaßnahmen im Rathaus-Team bzgl. Kompetenz-Erweiterung i. B. auf die STVO (weitere Maßnahmen in 2021 geplant)
  • Informations-Kampagne der Polizei bzgl. der angespannten Verkehrssituation rund um das Kinderhaus Pfiffikus zu Bring- und Abholzeiten  (weitere Aktionstage angefragt)
  • Fertigen von Muster-Anschreiben zur Bewusstseins-Schärfung i. B. auf das Verhalten als Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. für konsequentes Falsch-Parken, im öffentlichen Raum abgestellte Privat-Anhänger, blockierte Parkplätze durch „Schrott-Autos“, ….)
  • Beschluss über die Beschaffung fünf neuer digitaler Verkehrsleitanzeigen inkl. Messfunktionalität (sollen im Frühjahr 2021 geliefert werden).
    Ein Gespräch mit den Stadtwerken (wg. Stromversorgung) sowie dem Lieferanten hat zwischenzeitlich stattgefunden. Geplant sind folgende Standorte:
    • Ortseinfahrt Höhe Schule
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf den Aspekt „Tempo 30“ sowie die Gefahrenstelle Schule)
    • Ortseinfahrt von Moorenweis kommend
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf das Queren von Fußgängern, die Kurven-situation …)
    • Ortsdurchfahrt Zankenhausen (Ortszentrum)
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf die reduzierte Geschwindigkeit, die Kreuzung, …)
    • Ortseinfahrt von Geltendorf kommend
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf die reduzierte Geschwindigkeit und die enge Kurve, …-)
    • Beurer-Straße Nähe Querungshilfe
      (hingewiesen werden soll z. B. auch auf die unübersichtliche Kreuzung, …)
  • Anordnung Tempo-30 rund um die Kirche, Senioren-Wohnen, ….
  • Regelm. Berichterstattung im Mitteilungsblatt bzgl. Schnitt-Pflichten für Hecken und Sträucher (wichtig insb. wenn diese Gehwege, etc. teilweise blockieren).
  • Beschaffung von Verkehrs-Spiegeln (z. B. Beurer Brücke, …) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Einfahren in Kreuzungsbereiche.
  • Aufstellen eines weiteren Ortsschildes in der Brandenberger Straße. 
  • Teilweise ergänzende Ausschilderung von Radwegen. 
  • Eintritt in die Initiative „Bike & Ride“ mit dem Ziel, den Bahnhof großflächig mit modernen Fahrradständern auszustatten. 
  • Pflanzen sog. „Baumtore“ als verkehrsberuhigendes Element an den Ortseinfahrten „Schule“ sowie „Geltendorfer Straße“.
  • Initiative zum Start einer Ringbuslinie (Türkenfeld => Zankenhausen => Eching => Greifenberg => Türkenfeld) // Ausführlicher Bericht für den Gemeinderat folgt vsl. in der März-Sitzung.
  • Anfrage Reduktion Geschwindigkeit vor Ortseinfahrt von Moorenweis kommend beim Landkreis läuft (analog anderer Gemeinden; aufgrund abschüssigem Straßenverlauf & Kurve)
  • Anfrage Querungshilfe, etc. im Bereich Moorenweiser Straße / Graf-Lösch-Straße ggü. Landkreis platziert: Bekanntes Angebot (Schülerlotsen-Überweg, Beschilderung, Beleuchtung) wurde erneuert; Vorschlag Fußgänger-Ampel soll erneut platziert werden
Die Verwaltung hat bei der Firma Bremicker ein Angebot angefordert, für die Beschaffung und Montage der Tempo30 Beschilderung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15.041,33 €.




Beschlussvorschlag:



Beschluss 1 - Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsleitbild wie im Sachvortrag dargestellt.

***


Beschluss 2 –Durchgehende Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen im gesamten Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“. Richtschnur für die Zonen-Einteilung soll das vom Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete Grobkonzept sein. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung beauftragt. Vor der Anordnung von Tempo-30-Zonen sind diese auf Konformität zu den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen.
Der Gemeinderat stellt hierfür ein Budget von 15.000 Euro bereit. Dieses soll für die fachliche und praktische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts (inkl. Beschaffung und Montage entsprechender Schilder, Markierungen, …) verwendet werden. U. A. sind ein detaillierter Beschilderungsplan sowie vorausgehend eine sauber ausgearbeitete rechtliche Herleitung für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Parallel werden Bürgermeister und Gemeinderat beauftragt, die Bürgerschaft über das Zustandekommen des heutigen Beschlusses sowie die nächsten Schritte zu informieren.
Die Gegenfinanzierung der anfallenden Kosten erfolgt durch den Wegfall des Defizits bei der gemeindlicherseits beauftragten Verkehrsüberwachung.

Beschluss 1

Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beabsichtigt die Erstellung eines Verkehrsleitbildes nach den im Sachvortrag dargestellten Rahmenbedingungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1 - Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsleitbild wie im Sachvortrag dargestellt.

***


Beschluss 2 –Durchgehende Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen im gesamten Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“. Richtschnur für die Zonen-Einteilung soll das vom Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete Grobkonzept sein. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung beauftragt. Vor der Anordnung von Tempo-30-Zonen sind diese auf Konformität zu den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen.
Der Gemeinderat stellt hierfür ein Budget von 15.000 Euro bereit. Dieses soll für die fachliche und praktische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts (inkl. Beschaffung und Montage entsprechender Schilder, Markierungen, …) verwendet werden. U. A. sind ein detaillierter Beschilderungsplan sowie vorausgehend eine sauber ausgearbeitete rechtliche Herleitung für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Parallel werden Bürgermeister und Gemeinderat beauftragt, die Bürgerschaft über das Zustandekommen des heutigen Beschlusses sowie die nächsten Schritte zu informieren.
Die Gegenfinanzierung der anfallenden Kosten erfolgt durch den Wegfall des Defizits bei der gemeindlicherseits beauftragten Verkehrsüberwachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Änderung der offiziellen Schreibweise der "Aresinger Straße" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Neuanlegung des Bestandsverzeichnisses für die Gemeindestraßen im Jahr 1988 wurde die nördlich der Bahnstrecke gelegene Straße als Aresinger Straße bezeichnet. Nach Hinweis eines Anliegers ergibt sich allerdings ein Unterschied zu der geläufigen Schreibweise, die auch in der Verwaltung schon seit Jahrzehnten gepflegt wird. Hier wird der Straßenname zusammengeschrieben und auch die Straßen- wie auch die Hausnummernschilder lauten auf Aresingerstraße.
Um den Anliegern eine Anschriftenumstellung und die Erneuerung der Beschilderung zu ersparen, wird vorgeschlagen, die Bezeichnung im Bestandsverzeichnis entsprechend anzupassen. Hierzu ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.


Beschlussvorschlag:


Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Schreibweise zur Aresingerstraße zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Schreibweise zur Aresingerstraße zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Angepasster Zeitplan nach Vorlage der Gesamtkostenschätzung für Ausbau Bahnhofstraße (urspr. sog. Bauabschnitt II) / Grundsatzbeschluss des Gemeinderats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 4

Pressetaugliche Texte

Zum Hintergrund:
Der Bürgermeister hatte dem Gemeinderat im Rahmen der Januar Sitzung (2021) berichtet:
Lernend aus den zeitintensiven Erfahrungen der Vorbereitungsarbeiten für den Bauabschnitt I hatte Bürgermeister Staffler angeregt, frühzeitig die nächsten Schritte im Hinblick auf Bauabschnitt II zu besprechen. Zum einen, weil das Areal um den Weiher höchst anspruchsvoll ist i. B. auf Umsetzung und wasserrechtliche Genehmigung; zum anderen, weil der Rest der Bahnhofstraße deutliche länger ist als der Bau-Abschnitt des Jahres 2021 (deutlich mehr Anlieger, zu bauende Meter) und die Abstimmung mit der Deutschen Bahn bzgl. Bahnhofsvorplatz ansteht.
Folgendes wurde am 18.01.2021 vereinbart:
  1. Herr Kurz erstellt eine Übersicht der zu erwartenden Kosten inkl. Weiher, wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahme, Straßenbau und Kosten für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie der ersatzweise auf Gemeindegrund entlang dem Areal „Metzgerei Eisenreich“ zu bauenden Parkplätzen. Diese wird dann TG und GR vorgelegt.
  2. Bgm. Staffler hat angeregt, für den Weiher ein 3-D-Modell analog dem Ortszentrum anzufertigen.
  3. Bgm. Staffler geht bereits jetzt mit dem aktuellen Planentwurf (verabschiedete Fassung TG) auf die Deutsche Bahn zu, um Genehmigungsmodalitäten, etc. zu prüfen.
  4. Bgm. Staffler prüft mit der Regierung von Oberbayern, ob für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Zuschussmöglichkeiten bestehen.
WICHTIG: In dem Termin wurde deutlich, dass ALE-seitig nur der Ausbau im Kernort (= bis Kreuzung Bahnhofstraße / Schulstraße) gefördert werden darf. Dies heißt, dass rechnerisch die KOMPLETTEN Ausbau-Kosten ab der Einmündung Schulstraße/ Bahnhofstraße (inkl. Bahnhofsvorplatz und Kompensationsbauten Parkplatz) ALLEIN durch die Gemeinde zu stemmen sind. Vsl. werden fiktive Ausbau-Anteile berechnet, sodass die Maßnahme „aus einem Guss“ realisiert werden kann, der Förderanteil dann aber gerechnet auf die Gesamtlänge bzw. das Gesamtvolumen deutlich unter 62% sinken wird (eher ~ 20%). Insofern sollte versucht werden, für den Bahnhofsvorplatz eine Förderung z. B. durch die Regierung von Oberbayern zu erhalten. Bgm. Staffler klärt, ob es entsprechende Förderprogramme gibt. Es ist folglich unerlässlich, frühzeitig einen Überblick über die auf die Gemeinde zukommenden hohen Kostenanteile zu bekommen. Ggf. muss bei Ausführungsvarianten, etc. im Licht der Haushaltsentwicklung nochmals nachgesteuert werden.

Zwischenzeitlich hat Herr Kurz die vom Bürgermeister erbetene Gesamtkosten-Kalkulation für Bauabschnitt II vorgelegt.
Diese stellt sich wie folgt dar (ergänzt um Schätzwerte für die Bereiche Wasserleitung & Oberflächenentwässerung):

Aus Sicht der Verwaltung sprengt der Eigenanteil von ~ 4 Mio. EUR (Schwerpunkt vermutlich im Haushaltsjahr 2022) den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde. In der Gesamtschau aller Projekte im Gemeindegebiet (z. B. Sanierung Hallenbad, zwangsläufig notwendige Straßensanierungen in den nächsten Jahren, …) sollte darum darüber nachgedacht werden, die Ertüchtigung des Bahnhofsvorplatzes (inkl. Neubau von MVV-Parkplätzen auf Gemeindekosten) zu verschieben.  Hier ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auf staatliche Zuschüsse für sog. „Mobilitätsdrehscheiben“ zurückgegriffen werden kann.
 
Ein Streichen oder Verschieben des Ausbau-Abschnitts „Dorfweiher“ sowie der Bahnhofstraße als solche erscheint nach den umfangreichen Vorarbeiten, dem erfolgten Grunderwerb, dem abgeschlossenen wasserrechtlichen Verfahren und auch der Bezuschussung durch das ALE NICHT als sinnvoll und sollte wie geplant 2022 durchgeführt werden.

Bürgermeister und Verwaltung schlagen darum vor, den Projektzeitplan wie folgt anzupassen; die Teilnehmergemeinschaft DE wurde bereits in der letzten Sitzung darüber informiert und Einverständnis signalisiert:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
    => neue Abschnitts-Bezeichnung: Bauabschnitt II
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
    => neue Abschnitts-Bezeichnung: Bauabschnitt III
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, etc.
Somit ergäben sich folgende zu erwartenden Kosten:


Geplanter Bauabschnitt IINEU (Umsetzung im Jahr 2022 – Voraussetzung: Klärung aller wasserrechtlichen Fragen rund um den Weiher):







Positive votierte Ausbau-Variante seitens TG, etc. (= BESCHLUSSLAGE):

Dem gegenüberstehend: nicht weiter präferierte Variante




Nachrichtlich: Zugrundeliegende Kalkulation Büro Kurz:


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der im Rahmen der heutigen Sitzung vorgelegten Informationen folgenden Grob-Zeitplan für den weiteren Ausbau des Umgriffs Dorfweiher und Bahnhofstraße:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz mit sog. „Mobilitätsdrehscheibe“, etc.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der im Rahmen der heutigen Sitzung vorgelegten Informationen folgenden Grob-Zeitplan für den weiteren Ausbau des Umgriffs Dorfweiher und Bahnhofstraße:
  • 2021: Abschluss Bauabschnitt I wie geplant
  • 2022: Ausbau des voll förderfähigen Bereichs (= Dorfweiher, Einmündung Weiherstraße bis Brücke Höllbach am Weiherauslauf, Ende des Abschnitts: Kreuzung Bahnhofstraße  Schulstraße) SOWIE anteilig Wasserleitung und Oberflächenentwässerung.
    Darstellung des Bauabschnitts 2022: Siehe Grafik auf der Folgeseite
  • 2023: Ausbau „Rest“ Bahnhofstraße bis vsl. Anwesen Lessner OHNE neuen Bahnhofsvorplatz, Erneuerung Wasserleitung und Oberflächenentwässerung in diesem Bereich
  • Später bzw. sobald Förderprogramme verfügbar sind: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz mit sog. „Mobilitätsdrehscheibe“, etc.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 11.11.2020 einstimmig für jeweils eine Teilfläche der östlich der Moorenweiser Straße, am nördlichen Ortsrand von Türkenfeld gelegenen Grundstücke Flur Nrn. 960 und 960/1 sowie das Grundstück Flur Nr. 960/2, allesamt Gemarkung Türkenfeld, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld gemäß § 34 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Diese Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ geführt. Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), soll eine wohnbauliche Nutzung auf den beiden Grundstücken Flur Nr. 960 und 960/2 in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) gesichert werden. In der vorbereitenden Bauleitplanung (rechtswirksamer Flächennutzungsplan) der Gemeinde Türkenfeld sind das Grundstück Flur Nr. 960/2 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 960 und 960/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, bereits als gemischte Bauflächen dargestellt, die im Norden und Osten von einer schmalen Grünfläche zur Ortsrandeingrünung begrenzt werden. Die geplante wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich der Ortslage Türkenfeld entspricht damit grundsätzlich den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde. Trotz Darstellung im Flächennutzungsplan sind die überplanten Grundstücke planungsrechtlich aber dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Nachdem eine wohnbauliche Entwicklung kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist zu deren planungsrechtlicher Sicherung und Zulässigkeit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich. 
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“) inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zur Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der Einbeziehungssatzung vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.




Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.02.2021.
2.        Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Aufstellung der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 23.09.2020 einstimmig beschlossen, für die Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges im Westen des Gemeindegebietes Türkenfeld südlich der S-Bahnstrecke S4 (Geltendorf - München), das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB einzuleiten. Den Anforderungen gemäß § 35 Abs. 6 Satz 4 Nrn. 1 bis 3 BauGB kann mit dieser Planung Rechnung getragen werden, da diese mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist sowie keine Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b zu erwarten ist. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB nach dem Prinzip des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Demnach ist weder eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung noch eine Umweltprüfung erforderlich. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB findet bei der vorliegenden Außenbereichssatzung keine Anwendung. Im Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren ist jedoch für die jeweiligen Einzelbauvorhaben die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzuarbeiten.
Mit der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ soll die Errichtung und Änderung von zu Wohnzwecken sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienenden Vorhaben im Bereich der überplanten Grundstücke am Birkenweg zugelassen werden, obwohl die überplanten Flächen sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden. Derartigen Vorhaben kann zukünftig nicht mehr entgegengehalten werden, dass sie den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Mit der Satzung kann damit auch der Historie dieses Standortes am Birkenweg angemessen Rechnung getragen werden, der nach den Aufzeichnungen im Gemeindearchiv u. a. im Zusammenhang mit einer ehemals ansässigen Bekleidungsfabrik nachweislich bereits seit dem Jahr 1939 eine durchgehende Wohnnutzung / Besiedelungstätigkeit aufweist. Infolge dieser wohnbaulichen Vorprägung des Standortes hat auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck vor einigen Jahren bereits ein Ersatzwohnbauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung genehmigt.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Außenbereichssatzung „Birkenweg“ für die Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zur Außenbereichssatzung „Birkenweg“ durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der Einbeziehungssatzung vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.







Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ für die Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.02.2021.
2.        Zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ für die Grundstücke Flur-Nr. 1925, 1926, 1927/2, 1928/1 (Teilfläche) und 1929/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, im Umfeld des Birkenweges, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Birkenweg“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung mehrerer Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Ein Vorhabenträger hat bei der Gemeinde eine Anfrage zu einer bzw. mehrerer möglicher Freiflächen-Photovoltaikanlage eingereicht.

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplanten Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Mit der heutigen Sitzungsvorlage ist die Entwicklung eines Freiflächen Solarparks in folgenden Bereichen angefragt:

 


 
Auszug aus dem FNP dazu:

 


Der Vorhabenträger bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1.        Ist die Lage des geplanten Freiflächen Solarparks mit den kommunalen Zielsetzungen vereinbar?
Einschätzung der Verwaltung: Die geplanten Flächen sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben hätte die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Folge (inkl. Klärung Ausgleichsmaßnahmen und Rückbau-Bedingungen, …).
2.        Sind Teilflächen in der Planzeichnung enthalten welche aus der Sicht des Rates ungeeignet sind?
Einschätzung der Verwaltung:
a.        Nördliche Parzelle:
Aufgrund der schon vorhandenen Freiflächen-PV-Anlage direkt angrenzend an die Bahnlinie entstünde durch weitere Anlagen im nördlichen Bereich eine Art Korridor. „Durchschnitten“ würde der Freiflächen-PV-Anlagenbereich dann nur noch durch den Feldweg bzw. den stark frequentierten Geh-, Rad- und Reitweg. Inwieweit sich dies in der Gesamtschau der Ziele sinnvoll einfügen würde, ist abschließend durch den Gemeinderat zu beurteilen.
b.        Südliche Parzellen:
Die beiden südlichen Parzellen liegen entweder direkt im sog. Höllbachtal oder grenzen an dieses an. Im erweiterten Umgriff sind verschiedene schützenswerte Lebensräume vorzufinden. Außerdem hat das Gebiet einen Hohen Wert i. B. auf Naherholungsaspekte, etc. Die Frage, inwieweit sich eine Freiflächen-PV-Anlage hier sinnvoll einfügen würde, ist durch den Gemeinderat zu beantworten. Aufgrund der exponierten Lage scheint dies zumindest fraglich
3.        Ist eine Mehrheitsfähigkeit im Rat zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Sondergebiet PV Türkenfeld an dem vorgeschlagenen Standort gegeben?
siehe Gesamtbeschluss

Nachrichtlich: Es liegen keine belastbaren Informationen vor, ob der Vorhabenträger tatsächlich Verfügung über die Grundstücke hat.

Folgende Auskunft hat die Verwaltung seitens des Landratsamtes zum generellen Procedere auf Nachfrage erreicht:
 (…) Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig. Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung.
Ich habe Ihnen die einschlägigen IMS hierzu beigefügt, sowie ein Schreiben des Ref. 21 Bauleitplanung bzgl. Sicherung des Rückbaus der PVA, s. hierzu auch IMS vom 19.11.2009, S. 8,9.
Die Rückbauregelung ist insofern wichtig, als Freiflächen-PVA bei Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigungsfreigestellt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hätte wie bereits oben erwähnt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge.



Beschlussvorschlag:


Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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12. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; BPL "Gewerbegebiet Süd", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 278/2 und /3 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“.

Im Rahmen der Prüfung der Freiflächengestaltung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck festgestellt, dass im Plan „Februar 2018“ nicht wie eigentlich nötig eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze beantragt wurde. Dieser Malus soll nun „geheilt“ werden; es geht dabei u. A. um die Situierung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenze.  

Auch für die Abweichung von der Festsetzung Nr. 5 des Bebauungsplanes „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ wurde keine isolierte Befreiung beantragt.
Daher wird nun nachträglich die Befreiung von den beiden Festsetzungen beantragt.
Der Themenbereich „Ausgleichs- und Grünfläche bzw. Grünordnung“ wurde i. R. eines Flächenankaufs durch den Grundstückseigentümer (vgl. entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse, …) kompensiert bzw. aufgegriffen.


(Auszug aus dem Bebauungsplan)






Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes BPL "Am Malerwinkel", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück an der westlichen Grundstücksgrenze einen schützenswerten Baum- und Strauchbestand vor.

Die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume ist nicht mehr gewährleistet. Hierzu liegt auch ein Gutachten vor (siehe Anlage). Der Antragsteller möchte von einer Ersatzpflanzung Abstand nehmen, da laut Gutachten aufgrund der unmittelbaren Nähe die Wurzeln zu Bauschäden am bestehenden Gebäude geführt haben. Bei den bestehenden Bäumen handelt es sich um Birken (Flachwurzler) und Buchen (Herzwurzler).

Die Verwaltung schlägt vor, dem Wunsch des Antragstellers auf Verzicht auf entsprechenden Nachpflanzungen an selber Stelle nachzukommen. Stattdessen wir angeregt, im Umgriff des Hauses zum Erhalt der Grundstruktur drei Bäume nachzupflanzen. Beim Pflanzort der Bäume sollte darauf geachtet werden, dass im Laufe des Lebenszyklus der Bäume eine Beschädigung des Wohngebäudes ausgeschlossen ist.  Die nachzupflanzenden Bäume sollten entweder einen Stammdurchmesser von 13-18 cm haben; alternativ könnten mehrere kleinere Bäume gepflanzt werden.





Vom Baumgutachter wurden folgendes vorgeschlagen:

Wir könnten uns jedoch vorstellen an dieser Stelle zwei Weißdorn (Höhe 200cm bis 250) zu pflanzen und auf dem Grundstück wäre ja auf der Nordseite noch Platz für einen großen Baum.

  • Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn
  • Juglans regia – Walnussbaum
  • Liriodendron tulipifera – Tulpenbaum
  • Quercus robur - Stiel-Eiche
  • Tilia cordata - Winter-Linde

Ich denke, dass wäre dann auch dem Eigentümer ggü. äußerst fair, da er drei Bäume der ersten Wuchsordnung entfernt und zwei Bäume der dritten und einen Baum der ersten Wuchsordnung nachpflanzt.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf den schützenswerten Baumbestand an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen. Von einer Ersatzpflanzung an gleicher Stelle wird abgesehen. Die Bäume sind an anderer Stelle wie im Sachvortrag beschrieben zu ersetzen. Die Verwaltung soll hier eine entsprechende Auflage im Bescheid aufnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf den schützenswerten Baumbestand an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen. Eine Ersatzpflanzung für die drei gefällten Bäume ist vorzunehmen. Die ersetzten Bäume sollen einen Stammumfang von 18 – 20 cm vorweisen und können an anderer Stelle des Grundstücks ersetzt werden.
Die Verwaltung soll die entsprechenden Auflagen im Bescheid aufnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bauantrag; Umbau eines bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 192, Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

Der Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheuen in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung wurde in der Sitzung vom 11.11.2020 erstmalig behandelt.
Im Baugenehmigungsverfahren wurde festgestellt, dass Unterlagen bzw. Anlagen fehlen.
Unter anderen fehlte die Stellplatzberechnung, Maßangaben, Geländedarstellungen und Raumbezeichnungen.
Des Weiteren wurde für die Abweichung von den Abstandsflächen im Norden und Osten kein ausreichender Befreiungsantrag gestellt, begründet, bemaßt und die Unterschrift der Nachbaren fehlte.





Die Unterlagen wurden nun ergänzt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wurde gestellt.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 192 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung in Bezug auf die Abstandsflächen wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 192 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung in Bezug auf die Abstandsflächen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Bauantrag; Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1045/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 1045/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Wohnbaufläche dar.

An das bestehende Wohnhaus soll auf der Südseite ein 18,94 m² großer Kaltwintergarten angebaut werden. Dieser hat eine Grundfläche von 3,50 m x 5,85 m.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau eines Kaltwintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1045/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne von § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau eines Kaltwintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1045/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne von § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Bauantrag; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beratend 16

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 22.07.2020 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 13 PKW-Stellplätzen behandelt.  Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Das Landratsamt hat bei der Bauantragsprüfung festgestellt, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben fügt sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und dem Verhältnis zwischen bebauter und unbebauter Fläche nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Grundfläche wird vor allem durch die PKW-Stellplätze überschritten. Weiterhin ist die faktische Baugrenze im Osten durch die PKW-Stellplatzanlage überschritten. Die Verwaltung hatte hierauf bereits hingewiesen; allerdings sollten – wie dem Gemeinderat damals mitgeteilt – im förmlichen Verfahren herausgearbeitet und durch die Genehmigungsbehörde aufgezeigt werden.



Der Bauherr hat nun einen Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 PKW-Stellplätzen eingereicht. Die Grundfläche beträgt 224,71 m². Die GR II beträgt 479,56 m². Die geplante Wandhöhe beträgt 6,16 m. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 35° haben. Es werden satzungskonform 10 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Die exakte räumliche Anordnung der Stellplätze ist im weiteren Genehmigungsverfahren in Abstimmung mit dem LRA zu klären.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den  Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den  Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 10 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1394/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bauantrag, Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 17

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das 767 m² große Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Einige Kellerräume sollen nun zu Aufenthaltsräumen mit separatem Zugang ausgebaut bzw. umgenutzt werden. Der Anbau hat eine Größe von 3,05 m².


Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ sind eingehalten.
Ob die Kellerräume die Anforderungen an Aufenthaltsräume, etc. einhalten, wird das Landratsamt im einfachen Baugenehmigungsverfahren prüfen.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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18. Sachstandsinformation für den Gemeinderat: Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 13
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö informativ 18

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 12.02.2020 wurde der Bauantrag erstmalig behandelt. Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt unter der Auflage, dass alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ eingehalten sind. Bei der Prüfung hat das LRA festgestellt, dass durch Terrassen und Balkone die GRZ I überschritten wird.

Der Planer hat nun den Antrag überarbeitet. Die GRZ I wird nun eingehalten.
Unter dieser Voraussetzung und mit dem Hintergrund des Beschlusses vom 12.02.2020 hat die Verwaltung den Bauantrag mit erteiltem Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg dem Landratsamt übersandt.







Beschlussvorschlag:

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19. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Beurer Straße-Ost", Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 13a Abs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 19

Pressetaugliche Texte

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung vom 04.03.2020 behandelt.
Nach der Abwägung der Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert und am 23.06.2020 erneut gebilligt.

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Greifenberg vom 19.2.2018 wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“ beschlossen. Der Entwurf der 3. Änderung wurde in der Sitzung vom 26.02.2019 gebilligt.
Das Änderungsgebiet liegt südlich der Autobahn. Anlass ist der Wunsch eines privaten Bauherrn. Die Änderung bezieht sich auf max. zulässige Wandhöhe, max. zulässige Firsthöhe, max. zulässige Grundfläche und die Höheneinstellung.

Die Unterlagen sind auf der Homepage veröffentlicht:
https://www.greifenberg-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren 

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nach Ansicht der Verwaltung nicht berührt.  


Beschlussvorschlag:


Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13a BauGB/ § 4a BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13a BauGB/ § 4a BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Beurer Straße-Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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20. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 20

Pressetaugliche Texte

Klavier-„Spende“ erhalten
Der Gemeinde wurde die Spende eines Klaviers angeboten. Bgm. Staffler hat dieses Angebot gerne angenommen, da ohnehin geplant war, den Linsenmann-Saal mit einem derartigen Instrument auszustatten. Gemeindlicherseits waren die lediglich Transportkosten sowie die Kosten für das Stimmen aufzuwenden. Nach Meinung von Fachleuten ist das Klavier in sehr gutem Zustand. Danke dafür!

 

 
Kontakt mit der Deutschen Bahn bzgl. Lärmentwicklung auf der unseren Ort durchlaufenden Bahnstrecke, neuen Wetter-Schutzständen sowie Qualität des Winterdienstes am Bahnhof / Inhalt des Schriftverkehrs:

Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2021 13:00
An: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Betreff: Ihre Anfrage zur Strecke München - Geltendorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar zur Lärmbelastung und dem Zustand des S-Bahnhofs Türkenfeld.

Gerne gehe ich nachfolgend auf Ihre Einzelfragen ein:

1) Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Geltendorf – Buchloe wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen auch der nicht zum Ausbau vorgesehene Streckenabschnitt Buchenau – Geltendorf betrachtet. Grundlage war hierfür die Bekanntgabe des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Auslegung des erheblichen baulichen Eingriffs i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.2 der 16. BImSchV in Bezug auf ein Urteil des BVerwG vom 18.7.2013, Az. 7A 9.12 vom 13.07.2015. Demnach war der durch die Elektrifizierung ausgelöste Lärmzuwachs auf den Nachbarabschnitt Buchenau – Geltendorf im Rahmen einer Abwägung zu prüfen.

Der Lärmzuwachs ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem beantragten planfestzustellenden Vorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf dem bereits vorhandenen Nachbarabschnitt besteht. Ausgehend vom Zugmengengerüst für die Verkehrsprognose 2025 wurden gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung die Emissionspegel der fahrzeugspezifischen Maximalgeschwindigkeiten verglichen.

Der Vergleich der Emissionspegel kam zu dem Ergebnis, dass sich rechnerisch keine Pegelerhöhungen sowohl für den Tag als auch für den Nachtzeitraum ergeben. Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich bei Betrachtung der streckenspezifischen Maximalgeschwindigkeiten ebenfalls keine wesentlichen Änderungen ergeben. Als ursächlich hierfür kann im Wesentlichen der Austausch der lokbespannten EuroCity-Züge und Nahverkehrszüge mit bis zu zwei Diesellokomotiven durch die leiseren Elektro-Triebzüge mit Wellenscheibenbremsen gesehen werden.
Insofern resultiert auch kein Lärmzuwachs, der Lärmschutzansprüche im Sinne des BVerwG-Urteils im Streckenabschnitt München – Pasing – Geltendorf rechtfertigen würde. Das EBA als zuständige Genehmigungsbehörde hat diesen Sachverhalt im Planfeststellungsbeschluss geprüft und bestätigt.

2) Die Lärmkartierung ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Das EBA ist dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen.
Die Lärmkarten des EBA´s liegen für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr vor.
Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet. Umfassende Informationen finden Sie auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier lassen sich auch Lärmkarten einsehen und herunterladen: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_inhalt.html

Durch Lärmaktionspläne sollen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, Lärmauswirkungen geregelt und ruhige Gebiete vor Lärmzuwachs geschützt werden. Lärmaktionspläne enthalten darum Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und legen Prioritäten für deren Umsetzung fest. Aus Lärmaktionsplänen können indes keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen abgeleitet werden.

3) Die angesprochenen alten Wetterschutzanlagen entsprachen zum einen nicht mehr dem aktuellen Ausstattungsstandard, zum anderen wurde auch optisch Verbesserungsbedarf festgestellt. Witterungsbedingt konnte nach Abriss der alten Anlagen der Neubau nicht direkt nachgezogen werden, sodass ein kurzer zeitlicher Versatz entstand. Die beiden neuen Wetterschutzanlagen sind mittlerweile errichtet und entsprechen dem aktuellen Ausstattungsstandard. Diese sind gleich lang und etwas schmaler im Vergleich zu der alten Variante, bieten jedoch den gleichen Wetterschutz für die Reisenden.

4) Der Räumumfang und die Vorgaben – auch zeitlich – zum Winterdienst sind unverändert. Es wurde am Bahnhof Türkenfeld in diesem Jahr ein neuer Dienstleister gebunden, der geplant mit einer verstärkten Personalressource vor Ort ist. Leider wurden auch bei internen Qualitätsprüfungen der ersten Wintertage vor Ort Qualitätsmängel festgestellt. Ich kann Ihnen versichern, dass auch wir nicht zufrieden sind und hierzu bereits entsprechende Gespräche zur Qualitätsverbesserung geführt wurden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich hoffe, Ihre Punkte hinreichend beantwortet zu haben. Falls Sie hierzu Fragen haben, geben Sie mir gerne eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Von: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Gesendet: Freitag, 15. Januar 2021 07:51
Betreff: Fragen aus der Bürgerschaft zum Thema "Lärmbelastung aufgrund der durch unser Gemeindegebiet verlaufenden Bahn-Linie" (Gemeinde Türkenfeld, S4 bzw. Strecke München <=> Geltendorf)

Sehr geehrter Herr XXX,

aus der Bürgerschaft haben mich verschiedene Fragen im Kontext Bahnlärm sowie zum Zustand des S-Bahnhofs Türkenfeld erreicht, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte.

Einleitend: Wir sind dankbar für das Vorhanden-Sein des S-Bahnhofes und wissen die Vorteile sehr zu schätzen. Insofern betrachten Sie bitte die Fragen nicht als Pauschal-Kritik sondern vielmehr den Versuch, Zusammenhänge besser zu verstehen und punktuell Verbesserungen zu erzielen. In meiner Gemeinde herrscht aufgrund der Tatsache, dass die Bahnlinie direkt durch den Ort verläuft (diesen quasi durchschneidet) und Wohnbebauung direkt angrenzt eine verständliche Sensibilität.

Zu den Fragen:
1)        Durch die Elektrifizierung der Strecke Richtung Schweiz steigt das Bahn-Verkehrsaufkommen auf der Strecke. Gehen mit dem steigenden Verkehr (wenn auch elektrisch und damit „leiser“ als z. B. alte Diesel-Loks) auch weitergehende Rechte für die Anlieger einher? Falls ja: Wo sind diese zu artikulieren?
2)        Vor einigen Jahren hat – initiiert durch die Deutsche Bahn – eine Anlieger-Befragung stattgefunden; im Anschluss wurde unseres Wissens nach eine Lärmkartierung vorgenommen.
Wo sind die Ergebnisse einsehbar?
Welche Handlungen leiten sich aus den Ergebnissen für das Gebiet meiner Gemeinde ab?
3)        Wir freuen uns über die schrittweise bauliche Ertüchtigung des Türkenfelder S-Bahnhofes. Gemeindeseits werden wir in den kommenden Jahren in den Bahnhofsvorplatz investieren und haben uns auch bemüht, im Bike+Ride-Programm Akzente zu setzen. Vor Kurzem nun wurden die alten „Wetterschutzhäuser“ abgebaut. Dies ist optisch zu begrüßen. Meine Frage: Wird hierfür Ersatz aufgestellt? Die neuen, transparenten Wetterschutzstände sind kleiner als die „alten“ Häusschen. Insofern kamen dazu Nachfragen.
4)        Aufmerksame Bürger haben beobachtet, dass der Winterdienst am S-Bahnhof (Gleisbereich) in diesem Jahr gefühlt „abgespeckt“ stattfindet. Sprich: Weniger Arbeiter Räumen weniger Fläche, was gerade jetzt zu Beeinträchtigungen führt. Können Sie mir hierzu eine Information an die Hand geben?

Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Freundliche Grüße

Emanuel Staffler


Neues aus dem Innen- und Digitalministerium bzgl. der perspektivischen Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme an Gremien-Sitzungen / technische Umsetzung zu klären
Zitat aus der entsprechenden Pressemitteilung:

Herrmann und Gerlach begrüßen Entwurf zur Kommunalrechtsänderung: Künftig auch audiovisuelle Zuschaltungen von Gemeinderäten möglich

9. Februar 2021

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach begrüßen den Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen CSU und FW zur Änderung des Kommunalrechts, der heute im Landtag in Erster Lesung beraten wird. "Die Corona-Pandemie stellt auch die kommunalen Gremien vor große Herausforderungen", so Herrmann. „Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen auch in Form von Hybridsitzungen tagen können." Gerlach betont: „Diese Änderung erleichtert ein kommunalpolitisches Amt nicht nur in der Corona-Zeit deutlich. Denn beispielsweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern profitieren sehr davon, wenn sie an den Ratssitzungen von zu Hause aus teilnehmen können.“ Der Gesetzentwurf beruht auf Vorarbeiten des Bayerischen Innenministeriums. Er will die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in der Corona-Pandemie verbreitern und Infektionskontakte vermeiden helfen. Insbesondere sollen die Kommunen entscheiden können, ob und inwieweit sich Mitglieder kommunaler Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben.

Herrmann erklärte, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen bleiben sollen und mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein muss: "Der Landtag hatte am 21. Oktober 2020 mit großer Mehrheit einen Gesetzesantrag der FDP abgelehnt, der unter anderem virtuelle Sitzungen kommunaler Gremien per Video oder Telefon im Katastrophenfall oder einem Gesundheitsnotstand vorsah. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt diese Entscheidung und will stattdessen Hybridsitzungen ermöglichen." Damit kann jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zuschalten lassen will.

Gerlach erklärt: „Mir ist wichtig, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger digitale Lösungen so weit wie möglich in der Gremienarbeit nutzen können. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit dem Gesetzentwurf nun die Grundlagen bilden, um auch kommunale Gremiensitzung in Hybridform zuzulassen. Damit leisten wir einen großen Beitrag für die Teilhabe, auch unabhängig von der Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich appelliere an die kommunalen Gremien und Verwaltungen, diese digitale Chance zu nutzen.“

Neben der audiovisuellen Zuschaltung will der Gesetzentwurf Ferienausschüsse auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände zulassen und den Einsetzungszeitraum für Ferienausschüsse im Jahr 2021 von sechs auf bis zu drei Monaten erhöhen. In der Zeit, in denen heuer keine Ferienausschüsse eingesetzt sind, sollen die Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und Verbandsversammlungen von Zweckverbänden die ihnen vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse bis zu drei Monate – mit Verlängerungsoptionen, längstens bis Ende 2021 – auf beschließende Ausschüsse übertragen können. "Ziel ist es, Sitzungen der Vollgremien zu vermeiden und stattdessen in 2021 möglichst in kleineren Gremien tagen zu können", sagte Herrmann.

Dem Ziel, Infektionskontakte reduzieren zu können, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzentwurfes für das Jahr 2021: Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt – jedoch bis Ende März 2022 nachgeholt – werden müssen. Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide und Gemeinde- und Landkreiswahlen sollen in 2021 als reine Briefwahlen bzw. -abstimmungen erfolgen können. Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen hängt dies aber von einer Anordnung der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde ab, die auch den jeweiligen Wahltermin festsetzt.



Deutsche Bahn bittet Gemeinde und Rückschnitt einiger Bäume auf Gemeindegrund entlang der Grund- und Mittelschule zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Die Deutsche Bahn hat die Gemeinde kontaktiert und darum gebeten, einige gemeindeeigene Bäume entlang der Bahnstrecke (Höhe Schule) zurückzuschneiden. Besagte Bäume wurden durch Schneebruch, etc. beschädigt und sollen zum Schutz des Bahnverkehrs behutsam zurückgeschnitten werden. Der Bürgermeister hat einen entsprechenden Auftrag vergeben.


Sachstand sog. „Breitband-Höfeausbau“ – Abdruck Anliegerschreiben:
Breitbandausbau für ausserorts gelegene Anwesen
Update Frühjahr 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dem heutigen Schreiben möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen: Der Ausbau-Vertrag ist zwischenzeitlich verhandelt und ich kann diesen voraussichtlich in den kommenden Tagen unterzeichnen. Wie uns die Deutsche Glasfaser mitgeteilt hat, sollen die Arbeiten dann nach Möglichkeit im 2. Quartal 2021 beginnen. Erklärtes Ziel des Dienstleisters ist es, den Ausbau bis Ende 2021 abzuschließen.

Hoffen wir auf eine Einhaltung des Bauzeitplans!



 
Gemeinde hat (unverbindlich) Projektskizze i. R. d. Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel eingereicht – Arbeitstitel des Projekts
„Den HÖLLBACH neu erleben; eine sichtbare Lebensader für unser Dorfzentrum“
Eine Entscheidung, inwieweit die Gemeinde in den Genuss einer potentiellen Förderung kommen könnte, wird seitens des Ministeriums bis zum Sommer erwartet (Bewerbungsdokument: siehe RIS).  Ein großer Dank gilt GR-Mitglied Meissner für die Aufbereitung bzw. Zuarbeit bei der Antragstellung.
 

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr