Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 24.02.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Ortsrecht: Reinigungs- und Sicherungsverordnung ("Gehwegverordnung") - Neuerlass aufgrund Rechtsänderung der Ermächtigungsgrundlage
4 Ortsrecht: Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung der Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule
5 Ortsrecht: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen aufgrund angepasster Kosten für die Mittagsverpflegung
6 Ortsrecht: Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule
7 Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 224/1 Gemarkung Türkenfeld; isolierte Abweichung
8 Bauantrag: Erweiterung des best. Zweifamilienhauses und Errichtung eines Garagenbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/6 Gemarkung Türkenfeld
9 Information für den Gemeinderat: Vorlage eines Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld
10 (TOP nachträglich aufgenommen): Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / Sachstandsbericht und Beauftragung eines Büros mit der Durchführung eines sog. "VgV-Verfahrens" für die Vergabe von Architektenleistungen
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 24.02.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Aufgrund von Dringlichkeit lässt Bürgermeister Staffler über die nachträgliche Aufnahme des

Tagesordnungspunktes:
Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / Sachstandsbericht und Beauftragung eines Büros mit der Durchführung eines sog. "VgV-Verfahrens" für die Vergabe von Architektenleistungen

abstimmen.



Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 24.02.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss 1

Aufgrund von Dringlichkeit lässt Bürgermeister Staffler über die nachträgliche Aufnahme des

Tagesordnungspunktes:
Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / Sachstandsbericht und Beauftragung eines Büros mit der Durchführung eines sog. "VgV-Verfahrens" für die Vergabe von Architektenleistungen

abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 24.02.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 2
zum Seitenanfang

3. Ortsrecht: Reinigungs- und Sicherungsverordnung ("Gehwegverordnung") - Neuerlass aufgrund Rechtsänderung der Ermächtigungsgrundlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Zur Regelung ihrer Angelegenheiten kann die Gemeinde Satzungen und Verordnungen erlassen.
Der Erlass einer Verordnung ist nur in gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Eine Verordnung benötigt daher eine gesetzliche „Ermächtigungsgrundlage“, die in der gemeindeeigenen Verordnung zu zitieren ist. Im Fall der Türkenfelder „Gehwegverordnung“ liegt diese Ermächtigungsgrundlage in Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).

Diese Norm wurde mit Landtagsbeschluss vom 02.12.2020 aktualisiert und ist am 01.01.2021 neu in Kraft getreten (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt 2020/31 vom 30.12.2020 auf S. 683).
Die Neufassung der Norm war notwendig geworden, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße sind.
Durch entsprechende Rechtsänderung ist die Übertragung dieser Pflichten wieder in rechtlich zulässiger Weise möglich.

Damit hat sich allerdings die Ermächtigungsgrundlage für die Türkenfelder Verordnung geändert, weswegen ein neuer Beschluss der „Gehweg“-Verordnung notwendig ist. Würde die Verordnung nicht neu beschlossen werden, wäre sie aufgrund der falschen bzw. mangelnden Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig.

Der Inhalt der bisherigen Verordnung wird im Wesentlichen nicht geändert und entspricht der aktuellen Muster-Verordnung des Bayerischen Gemeindetages. Die neue Verordnung wird im RIS zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dringend, die Musterverordnung zu übernehmen, da sich diese vielfach (rechtlich) bewährt hat.

Durch den Neuerlass wird die „Reinhaltungs-, Reinigungs- und Gehbahnsicherungsverordnung“ vom 19.08.2009 außer Kraft gesetzt. Die neue „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ gilt nach Inkrafttreten 20 Jahre.

Die neue Verordnung wird ortsüblich bekannt gemacht. Auf den Neuerlass wird im nächsten Mitteilungsblatt hingewiesen. In der Dezember-Ausgabe werden die wichtigsten Regelungen der Verordnung abgedruckt.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Ortsrecht: Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung der Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule ist zum 01.09.2018 in Kraft getreten. Einige Begriffsbestimmungen müssen korrigiert bzw. ergänzt werden.
Im Einzelnen geht es um die Trägerschaften der Betreuungsangebote: bei der Offenen Ganztagsschule ist der Träger der Freistaat Bayern – hier sprechen wir von den schulischen Veranstaltungen bzw. Betreuungsangeboten.

Bei den zusätzlichen Betreuungsangeboten „Betreuung an Freitagen“ und „Ferienbetreuung“ ist Trägerin dieser Einrichtungen die Gemeinde Türkenfeld.

Eine Differenzierung ist notwendig, da im Gegensatz zu den zusätzlichen Betreuungsangeboten für schulische Betreuungsangebote keine Gebühren anfallen. Zudem sind bei Inanspruchnahme der schulischen Betreuungsangebote unterjährige Kündigungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.  

Zudem wurde in §  11 Abs. 2 für das zusätzlichen Betreuungsangebot an Freitagen die Aufsichtspflicht neu formuliert. Aufgrund der Trägerschaft übernimmt hier die Gemeinde Türkenfeld die Aufsichtspflicht.


Die Änderung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule. Die Änderungen treten zum 01.04.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule. Die Änderungen treten zum 01.04.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Ortsrecht: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen aufgrund angepasster Kosten für die Mittagsverpflegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Die letzte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wurde mit Wirkung vom 01.09.2020 vorgenommen. Die Änderung bezog sich auf die eigentlichen Kindergartengebühren, nachdem eine Neukalkulation vorgenommen wurde.

Die jetzige Änderung betrifft die Mittagsverpflegung. Der Dienstleister, der täglich das warme Mittagessen anliefert, erhöhte zuletzt die Kosten für die Mittagsverpflegung zum 01.09.2019:
Kosten für ein Mittagessen in der Kinderkrippe:  bis 8/2019: 2,85 EUR        ab 9/2019: 2,95 EUR
Kosten für ein Mittagessen im Kindergarten:       bis 8/2019: 3,35 EUR        ab 9/2019: 3,40 EUR

Die Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.09.2021 sieht folgende Preisstaffelungen vor:
Kosten für ein Mittagessen in der Kinderkrippe:                3,20 EUR
Kosten für ein Mittagessen im Kindergarten:                      3,60 EUR
Kosten für ein Mittagessen Schulkinder (1.-4.Klasse)        3,80 EUR

Um in Zukunft Satzungsänderungen aufgrund von Preiserhöhungen für die Mittagsverpflegung zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 der Gebührensatzung zu ändern  bzw. durch folgende Formulierung zu ersetzen:

„Bei Inanspruchnahme des Verpflegungsangebotes, ist als Verpflegungsgebühr für jedes bestellte Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde zu bezahlen.“

Über einen Aushang im Eingangsbereich der Kindertageseinrichtungen können die aktuellen Preise für die Mittagsverpflegung bekannt gemacht werden.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen. Die Änderungen treten zum 01.09.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen. Die Änderungen treten zum 01.09.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Ortsrecht: Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld betreibt als eine der wenigen Kommunen im Landkreis eine gemeindeeigene Schul-Kantine. In der sog. „CANTINA“ werden mit eigenem Personal an vier Tagen pro Woche circa 100 Schülerinnen und Schüler verköstigt. Dabei wird bewusst nicht auf Tiefkühlware oder vorgekochte Komponenten gesetzt. Ziel des Cantina-Teams ist es, wo immer möglich auf regionale Lebensmittel zurückzugreifen und eine ausgewogene und frisch vor Ort zubereitete warme Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Für ihre Bemühungen im Bereich wurde die Gemeinde bereits ausgezeichnet bzw. hatte die Chance, an einem Pilotprojekt teilzunehmen.

Das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule (OGTS) gliedert sich dabei wie folgt:
1.) OGTS KURZ = Betreuung bis 14:15 Uhr
Die Kinder haben die Möglichkeit, gemeinsam in der Mittagszeit ein warmes Mittagessen einzunehmen (siehe Pakete unten)
2.) OGTS LANG = Betreuung bis 16:15 Uhr
Die Kinder haben die Möglichkeit, gemeinsam in der Mittagszeit ein warmes Mittagessen sowie einen sog. „Nachmittagssnack“ einzunehmen (siehe Pakete unten)

Die Finanzierung des Mittagessens fußt auf zwei Säulen:
Säule 1: Ein Elternbeitrag (bisher 4,00 EUR je Essen plus 0,30 EUR Snack-Geld, sofern der Nachmittagssnack bei langer Buchungszeit in Anspruch genommen wird)
Säule 2: Subvention durch die Gemeinde, um die eigentlich je Essen anfallenden laufenden Kosten (ohne Strom, Abnutzung Küche, …) von in Summe rund 7 Euro auszugleichen.

Dieses zwei-Säulen-Modell soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Als ein extremer bürokratischer Aufwandstreiber hat sich in der Vergangenheit die Abrechnung der in Anspruch genommenen Essen herausgestellt. Warum? Bislang haben die Eltern einen monatlichen Abschlag entrichtet. Im Nachhinein wurde dann für das gesamte Schuljahr taggenau durch die Verwaltung eine Rückrechnung angestellt. Diese taggenaue Rückrechnung ist mit massivem Aufwand verbunden. Eine Rückfrage bei anderen Kommunen hat ergeben, dass dort seit jeher mit transparenten Pauschalen gearbeitet wird, die für beide Seiten – Eltern und Träger der Cantina – Planungssicherheit bedeuten und zeitintensive Rückrechnungen überflüssig machen.

Die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems wurde auch geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Kosten sowie der vergleichsweise geringen Zahl an Essen scheidet diese Lösung aus.

Die Verwaltung schlägt darum vor, ab dem Schuljahr 2021/22  auf Pauschalen umzustellen. Diese gliedern sich wie folgt. Die Pauschale beinhaltet eine warme Mahlzeit, einen Salat, ggf. Suppe / Nachspeise sowie Getränke.

Folgende Pauschalen sollen für das Mittagsmenü erhoben werden:
  • Monatliche Pauschale von 28 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
  • Monatliche Pauschale von 42 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
  • Monatliche Pauschale von 57 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

Folgende Pauschalen sollen für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben werden:
  • Monatliche Pauschale von 3 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
  • Monatliche Pauschale von 4 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
  • Monatliche Pauschale von 5 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)


In die Kalkulation der Pauschale sind Erfahrungswerte aus der Vergangenheit eingeflossen (Durchschnittliche Zahl der Essen,…).

Eingerechnet ist auch eine moderate Kostensteigerung (bisher für das Mittagsmenü 4,00 EUR / rechnerisch mit Beginn des neuen Schuljahres 4,20 EUR). Hierdurch sollen Preissteigerungen, etc. aufgefangen und eine faire Lastenteilung möglich werden.  

Zum Vergleich: Ein externer Dienstleister berechnet für ein Mittagsmenü  (Menü: warme Hauptspeise mit Salat und Nachspeise; ohne Getränke „warmgehalten angeliefert“)  
3,80 EUR (1.-4. Klasse) und 4,10 EUR (ab 5. Klasse) je Essen.

Die zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendige Satzung findet sich im Anhang.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld. 
Die  Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die aktuell gültige Fassung (14.06.2018 ) außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld. 
Die  Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die aktuell gültige Fassung (14.06.2018 ) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 224/1 Gemarkung Türkenfeld; isolierte Abweichung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö beschließend 13
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Bauantrag wurde in der Sitzung vom 09.09.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Vom Landratsamt wurde festgestellt, dass bzgl. der Garage die Verfahrensfreiheit nicht gegeben ist bzw. hierfür keine Genehmigung vorliegt.

Das bestehende (Garagen)-Gebäude tangiert Abstandsflächen. Diese überdecken/ überschneiden sich teilweise mit den Abstandsflächen des geplanten Wohnhauses. Folglich ist eine Abweichung von den Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO erforderlich.




Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauantrag: Erweiterung des best. Zweifamilienhauses und Errichtung eines Garagenbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/6 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 8

Pressetaugliche Texte


Das Vorhaben bedarf für den Anbau auf der Nordost-Seite einer Abstandsflächenübernahme. Diese wurde schriftlich von den Nachbarn übernommen (0,22 m²).

Die GRZ I beträgt für das Gesamte Grundstück 0,201. Die GRZ II beträgt 0,454. Die GFZ 0,38


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Erweiterung des best. Zweifamilienhauses und die Errichtung des Garagenbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/6 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme wird ebenfalls erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Erweiterung des best. Zweifamilienhauses und die Errichtung des Garagenbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/6 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme wird ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Information für den Gemeinderat: Vorlage eines Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö informativ 9

Pressetaugliche Texte

Vorhaben: Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken


Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten.

Art. 58 Genehmigungsfreistellung
…….

(2) 1Genehmigungsfrei gestellt ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu
Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz
1 BauGB. 2Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 gilt entsprechend.


Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

zum Seitenanfang

10. (TOP nachträglich aufgenommen): Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / Sachstandsbericht und Beauftragung eines Büros mit der Durchführung eines sog. "VgV-Verfahrens" für die Vergabe von Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Am 24.02.2021 hat das sog. „KOORDINIERUNGSGESPRÄCH“ mit dem Projektträger des Bundes sowie einem Vertreter der Landesbauverwaltung Bayern stattgefunden. Seitens der Gemeinde haben teilgenommen die BGMs Staffler, Wagner und Well sowie R. Mang und M. Filgertshofer.
Bürgermeister Staffler hatte Gelegenheit, das Projekt (Ausgangslage, Zielsetzung, Grobkostenschätzung, etc.) ausführlich vorzustellen. Die nächsten Schritte (siehe hierzu auch Ablauf-Grafik unten).
  1. Gegenüberstellung Kosten Neubau Schwimmbad vs. Sanierung (=> Annahme: Gesamtbetrachtung fördert zu Tage, dass Sanierung wirtschaftlich und nachhaltig ist).
    => Zwischenzeitlich erfolgt; vorläufige Bestätigung, dass eine Sanierung die wirtschaftlichere Lösung ist liegt vor.
  2. Finalisierung Antragsunterlagen, etc.
    => erledigt
  3. Übersendung aller erbetenen Unterlagen bis Mitte April an den Projektträger Jülich (vom Bund mit der Ausreichung der Zuschüsse beauftragte Stelle) sowie den uns begleitenden Vertreter der bayerischen Bauverwaltung
    => erledigt
  4. Parallel: Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines federführenden Architekten / Planers (unter Einbeziehung eines externen Experten für derartige Planer-Ausschreibungen)
    => Gegenstand der heutigen Beschlussfassung – siehe unten.

Der Gemeinde wurde im Gespräch bescheinigt, ihre Hausaufgaben gemacht zu und einen durchdachten Antrag, etc. vorgelegt zu haben.  Auch die bisherige Zusammenarbeit mit dem Projektträger Jülich und der Bayerischen Bauverwaltung kann als gut bezeichnet werden. Im Gespräch wurde klar, dass die Arbeiten förderunschädlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein müssen (nicht wie angenommen bis Ende 2023).  Der Förderhöchstbetrag wurde auf 1,54 Mio. EUR beziffert.


Im Sinne des Förderverfahrens ist es erforderlich die Vergabe der Objektplanung in die Wege zu leiten. Da die Kommune das VgV-Verfahren nicht selbst durchführen kann, ist ein Dienstleister damit zu beauftragen. Wie im Koordinierungsgespräch dargelegt ist dieser Schritt erforderlich und nicht förderschädlich.

Nach Einholung verschiedener Referenzen hat die Gemeinde das Büro pm5 Projektmanagement GmbH gebeten, ein Angebot abzugeben (siehe Anhang).

Der Angebotsumgang ist wie folgt definiert:


Angeboten wird die Leistung zum Preis von 8.700 EUR netto.
Ergänzende Informationen für den Gemeinderat: Schematischer Ablauf des Förderverfahrens (=> wir haben Stand heute Punkt 3 abgeschlossen):
Auszug aus dem vorl. Förderantrag mit Herleitung, warum unser Bad eine Förderung „verdient“ (ENTWURF!):

WAS WOLLEN WIR? Unser Schwimmbad erhalten und in eine barrierefreie Zukunft führen!
Das Schwimmbad wurde im Jahr 1972 errichtet. 50 Nutzungsjahre also, in denen viel in den Erhalt des Bades investiert wurde. Aber eben auch 50 Jahre, die nicht spurlos am Bad vorübergegangen sind und die nun zwingend eine Generalsanierung erforderlich machen. Verbinden wollen wir diese Generalsanierung mit einem „Sprung in die Zukunft“. Was wir damit meinen, wollen wir nachfolgend darstellen.

Denn: Unser Schwimmbad ist etwas besonders. Warum ist das so?

ERSTENS:
Das Türkenfelder Schwimmbad steht nicht einfach so in der Landschaft! Im Gegenteil: Die Verantwortlichen haben das Türkenfelder Bad in den 1970er Jahren im Zuge des Neubaus der Grund- und Mittelschule untrennbar mit dem Schulgebäude verbunden. Das Bad selbst befinden sich im „Halbkeller“: Darüber gebaut wurde die sog. „Schönbergaula“. Diese wiederum dient als Bürgersaal, Konzertraum, Aula für die Schule und Cantina für unsere Grund- und Mittelschule. Folglich wurde ein flächenschonender Ansatz schon in den 70ger Jahren gelebt und soll mit der nun anstehenden Generalsanierung fortgeschrieben werden. Diese „untrennbare Verbundenheit“ spielte auch eine große Rolle bei der Entscheidung GEGEN einen Bad-Neubau auf der grünen Wiese. Nachdem auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bewiesen hat, dass die Generalsanierung im Bestand günstiger als ein Neubau ist, fühlen wir uns in dieser Haltung bestätigt.

ZWEITENS:
Unser Schwimmbad adressiert mehrere Nutzergruppen:
  1. Klassischen Schulsport- bzw. Schwimmunterricht: 
    Neben der Grund- und Mittelschule Türkenfeld wird das Schwimmbad von weiteren umliegenden Schulen als Sportstätte genutzt. Dieser nachhaltige Ansatz einer Gemeinschaftsnutzung soll auch in Zukunft gelebt werden.
  2. Freizeit- und Sportstätte für ALLE Bürgerinnen und Bürger
    Die Nutzung für den Schulsport (siehe Punkt 1) ist quasi die Pflicht-Aufgabe. Die Kür entsteht durch die Nutzung als Freizeit- und Sportstätte für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde und darüber hinaus. So ist das Bad z. B. an allen Abenden (werktags) und auch an Sonntagen geöffnet. Folgende Nutzergruppen profitieren hier:
    A) Schwimmunterricht für Kinder – durch eine Vereinsstruktur bzw. private Initiativen getragen
    B) Schwimmunterricht für Menschen mit Migrationshintergrund
    C) Verschiedene Angebote für Seniorinnen und Senioren (z. B. Gymnastik, Aqua-Jogging, Reha-Begleitende Maßnahmen, …)
    D) „geschützter Raum“ für spezielle Gruppen (Selbsthilfegruppe Adipositas)
    E) Sportstätte für Menschen, die sich bewegen wollen – und im ländlichen Bereich gerade in den Wintermonaten nur auf wenige Hallenbäder zurückgreifen können

Wir sehen damit den Anspruch der Sanierung einer sozialen Infrastruktur sowie die besondere Wirkung für soziale Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort sowie Erreichung breiter Bevölkerungsschichten als erfüllt an. Mehr noch: Das Bad ist in der DNA unserer Bevölkerung fest verankert und spielt eine wichtige Rolle für das Selbstverständnis unserer Gemeinde. Dies bedingt auch eine besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit/Bedeutung – die nächsten Schwimmbäder befinden sich in Kaufering oder Fürstenfeldbruck. Viele Bürger aus den umliegenden Gemeinden nutzen unser Schwimmbad. Gerade für eine Gemeinde mit nur rund 4000 Einwohner hat ein ganzjährig nutzbares Hallenbad auch eine stadtentwicklungspolitische Impulswirkung für Gemeinde/Stadt/Region. Damit einhergeht die nachhaltige Verbesserung des Wohnumfeldes und der städtebaulichen Situation – das Schwimmbad ist ein attraktiver Standortfaktor u. A. für junge Familie und Menschen die sich in der Gemeinde Türkenfeld ansiedeln möchten.
Ein Herzensanliegen, das wir mit der Generalsanierung verbinden, ist die Herstellung bzw. Verbesserung hinsichtlich Barrierefreiheit. Von Barrierefreiheit kann beim 70ger-Jahre-Bau keine Rede sein. Es ist an der Zeit, Menschen mit den unterschiedlichsten Einschränkungen ein Umfeld zu bieten, in dem diese sich sicher bewegen und wohlfühlen können. Das Bad könnte so noch mehr einen Beitrag zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden leisten. Dabei sind explizit nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen gemeint. Inklusion wollen wir übergreifend denken und sind dazu auch im Austausch mit Fachstellen, um diese Aspekte gut herauszuarbeiten. Auch ist es uns ein Anliegen, einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes zu leiste. Wie? Der Betrieb eines Hallenbades ist immer energieentensiv. Durch die Einbettung des Baus in den Baukörper „Schule“ ist heute schon eine synergetische Nutzung mehrerer energetischer Facetten (PV-Strom, …) möglich. Wir sehen hier „Luft nach oben“; z. B. durch ein intelligentes Lüftungssystem, …Ein innovativer, konzeptioneller und baulicher Qualitätsanspruch (Partizipation, Baukultur, Bestandteil ISEK/INSEK, Bestandteil sektoraler Entwicklungskonzepte, besondere Qualität/Innovation hinsichtlich Materialien, Technik oder Nutzung) ergibt sich u. A. durch unser Credo des „Flächensparens“ – verbunden mit dem Anspruch, eine schon in den 70er Jahren gedachte Vernetzung mehrerer Baukörper zu erhalten und weiterzuentwickeln – siehe Einleitung oben. Die Kernidee muss lauten, altes nicht „wegzuschmeißen“ weil es alt ist. Im Gegenteil: Wir wollen zeigen, dass mir klugen Gedanken dieses „alte“ in etwas „funktional-neues“ entwickelt werden kann. Dies mit Hilfe des Bundes zu tun, wäre uns Anspruch und Pflicht zugleich.
I. B. auf Baumaterialen wollen wir etablierte Konzepte mit neuen, innovativen Ansätzen kombinieren.
Darüber hinaus wollen wir örtlichen Künstlerinnen und Künstlern ein Forum bei der Gestaltung des neuen Eingangsbereichs des Bades geben.


WAS MUSS GETAN WERDEN? Auszug aus dem „Pflichtenheft“, welches wir als Gemeinde grob formuliert haben:
  • Bauliche Sanierung des Schwimmbades der Gemeinde Türkenfeld
    • Betoninstandsetzung: chloridinduzierte Korrosionen und carbonatisierungsinduzierte Korrosionen
    • Standsicherheitsmaßnahmen, an ca. 50% der vorhandenen Stahlbetonwänden besteht ein Instandsetzungsbedarf
    • Die Beckenwände müssen instandgesetzt werden
  • TGA des Schwimmbades
    • Elektroarbeiten, Arbeiten an Beleuchtung, Belüftung
    • Arbeiten an Schwimmbecken TGA
  • Umfangreiche Schutzmaßnahmen
    • Treppenhaus- und Nebenraumtüren
    • Lichtschalter, Steckdosen, Lampen
    • Kabeltrassen, Lüftungskanäle, Rohrleitungen
  • Energetische Sanierung, erreichen einer ECHTEN Barrierefreiheit und Modernisierung


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, das Büro  pm5 mit der Betreuung eines VgV-Verfahrens für die Vergabe von Architektenleistungen im Kontext „Schwimmbadsanierung“ zu beauftragen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2021 bereitgestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Büro  pm5 mit der Betreuung eines VgV-Verfahrens für die Vergabe von Architektenleistungen im Kontext „Schwimmbadsanierung“ zu beauftragen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2021 bereitgestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Letzter Arbeitstag von Geschäftsleiter Günter Hohenleitner am 02.03.2021 / Kämmerin Renate Mang übernimmt GL-Rolle i. L. des März
Verwaltungsintern wurde Geschäftsleiter Günter Hohenleitner am 02.03.2021 in den Ruhestand verabschiedet. Eine größere Feier unter Einbindung des Gemeinderats ist für die Nach-Pandemie-Zeit geplant. In diesem Rahmen könnte auch die formale Verabschiedung des Altbürgermeisters sowie der ausgeschiedenen GR-Mitglieder erfolgen.
Hr. Hohenleitner wird dem Rathaus-Team weiter stundenweise für Projekte (IT-Themen, Abschluss „Digitalisierung Schule“, Abschluss verschiedener Förderanträge wie z. B. Tausch Wasserpumpen, …) zur Verfügung stehen.

Folgende Pressemitteilung wurde anlässlich der Verabschiedung veröffentlicht:

„Einer von uns“
Günter Hohenleitner als Geschäftsleiter der Gemeinde Türkenfeld verabschiedet 

Im Jahr 1973 begann Günter Hohenleitners beruflicher Werdegang in der öffentlichen Verwaltung als Angestellter im nichttechnischen Dienst bei der Landeshauptstadt München. Als Mitarbeiter der Stadt durchlief er verschiedene Abteilungen vom Einziehungsamt über das Kassen- und Steueramt bis zum Sozialbürgerhaus. Als im Jahr 2004 die Stelle der Geschäftsleitung durch den Renteneintritt von Helga Bassmann vakant wurde, ergriff Günter Hohenleitner die Chance und bewarb sich um deren Nachfolge. Der damalige Bürgermeister Georg Klaß stellte ihn im Oktober 2004 als Geschäftsleiter der Gemeinde Türkenfeld ein. Günter Hohenleitner musste dafür sein Mandat als gewählter Gemeinderat niederlegen. Nach nunmehr knapp 48 Jahren im öffentlichen Dienst, davon 17 Jahre in Diensten der Gemeinde Türkenfeld, verabschiedete sich Günter Hohenleitner in den wohlverdienten Ruhestand. „Es war mir eine Ehre für meine Heimatgemeinde in den verschiedenen Funktionen tätig gewesen zu sein. Besonders stolz macht mich der Bau der neuen Sporthalle sowie die Schaffung eines Glasfasernetzes im Gemeindegebiet, das ich federführend begleiten durfte“ erzählt der Ruheständler. „Ich sage ein großes DANKE für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche Günter alles Gute für die Zukunft. Besonders aber freut es mich, dass er uns weiterhin zur Verfügung steht, wenn wir ihn und sein Wissen brauchen,“ so Bürgermeister Emanuel Staffler. Die Nachfolge von Günter Hohenleitner tritt Renate Mang an. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wurde im Sinne einer nachhaltigen Übergabe der Aufgaben bereits im letzten Herbst gefasst.

Foto (v.l.): Günter Hohenleitner „radelt“ vom Türkenfelder Schloss aus in seine Ruhestand – verabschiedet von Bürgermeister Emanuel Staffler.



Status Renovierung historischer Rathaus-Saal
In KW 9/2021 können vsl. folgende Arbeiten abgeschlossen werden:
  • Verlegen des Bodens im Saal (siehe Foto, das „Einlassen“ fehlt noch)
  • Elektroarbeiten (größtenteils)
  • Abschleifen der Fensterbretter in Saal und Nebenraum
  • Verlegen des Bodens im Nebenraum (wurde in Eigenregie erledigt um Kosten zu sparen; gleichzeitig kam ein „Restposten“ zum Einsatz, um bekannte Kostenauftriebe im Saal tw. zu kompensieren)
  • Malerarbeiten (mit Ausnahme Fenster-Laibungen)
  • Bestellung Vorhänge (Lieferung geplant für Ende April / Anfang Mai)
  • Sanierung Tische läuft, wie vom GR mit dem Haushalt beschlossen, parallel bereits.
  • Fenster-Austausch geplant ab Mitte April




Ortstermin mit Verantwortlichen des Abfallwirtschaftsbetriebes FFB aufgrund Parksituation hat stattgefunden
Der AWB hat in der Vergangenheit immer versucht, den Wertstoffhof Türkenfeld im Rahmen der Möglichkeiten auszubauen. Neben der Flächenbefestigung der Fahrbahn wurde die Gartenabfallrampe und die Kunststoffsammelstelle erneuert. Bgm. Staffler hat nun die verantwortlichen um einen Termin gebeten, um die gerade bei Regen und Tauwetter höchst schwierige Parksituation („Schlamm-Schlacht“) zu besprechen. Das Gespräch am 24.02.2021 ist konstruktiv verlaufen und es wurden konkrete Verbesserungen in Aussicht gestellt. Weitere Informationen folgen.


Quartalsbericht Kämmerei zukünftig immer per Ende Juni / Oktober sowie Dezember (i. R. d. Haushaltsberatungen f. d. Folgejahr)
Bgm. Staffler und Kämmerin Renate Mang haben verabredet, dem Gemeinderat zukünftig 3 x pro Jahr einen „Bericht aus der Kämmerei“ zur Verfügung zu stellen (bereits begonnen in der letzten Wahlperiode). Berichte sind zukünftig geplant zu den Stichtagen 30.6., 30.9. sowie 31.12.
Einen Bericht zum 31.3. wird es NICHT geben, da in den ersten drei Monaten eines Haushaltsjahres erfahrungsgemäß keine nennenswerten Zahlungsströme auflaufen bzw. keine Prognosen i. B. auf Steueraufkommen, etc. möglich sind.



JETZT MITMACHEN: Aktion „saubere Landschaft“ – Corona-Version / Gemeinde stellt bei Müllsäcke bereit / Wir alle sind gefordert
Corona-bedingt kann die „Aktion saubere Landschaft“ nicht wie geplant stattfinden. Und das sieht man! In und um unsere Gemeinde sind „menschliche Spuren“ in Form von Müll und Abfall zu finden. Die gute Nachricht: WIR ALLE KÖNNEN HELFEN! Wir laden Sie ein, z. B. bei Spaziergängen aktiv Ausschau nach Müll & Co. zu halten. Wer will ist herzlich eingeladen, diesen einfach aufzuheben und im hauseigenen Restmüll bzw. an den Sammelstellen zu entsorgen. „Im Namen der Gemeinde danke ich allen, die sich hier einbringen oder schon eingebracht haben“, so Bürgermeister Emanuel Staffler! Wer noch mehr tun will, kann sich in der Gemeinde einen Restmüllsack abholen und diesen zum Sammeln nutzen (Ansprechpartner: Die Kolleginnen aus dem Bürgerbüro – Kontaktdaten zu finden auf der Homepage der Gemeinde www.tuerkenfeld.de). Die Säcke können dann zu den Restmüll-Abfuhr-Terminen vor dem Haus platziert werden.


Installationstermine für die vom Gemeinderat beschlossenen PV-Anlagen stehen fest
Die Stadtwerke FFB teilten der Verwaltung am 08.03.21 mit:
Kindergarten Sumsemann             22-26.03.2021
Kindergarten Pfiffikus                    29.03.-01.04.2021


Vertrag zum sog. „Höfe-Ausbau“ mit der Deutschen Glasfaser unterschrieben
Der Vertrag wurde nach Prüfung durch das uns begleitende Büro Anfang März unterschrieben. Die Bauarbeiten sollen nach aktueller Aussage bis Ende Oktober 2021 abgeschlossen sein.




Vorstellung der Energiegutachten für Feuerwehrhaus und Rathaus / Schloß
Wie angekündigt, wurde die Ergebnisse der mittlerweile vorliegenden Energiegutachten für Feuerwehrhaus und Rathaus/ Schloß am 01.03.2021 durch das beauftragte Büro vorgestellt.
Eingeladen zur Vorstellung waren alle Mitglieder des Gemeinderats sowie die Aktiven des Arbeitskreises Energie. Die Gutachten sind inkl. Präsentation im RIS eingestellt.

Die Kernaussagen der Gutachten lassen sich in Form der Energieausweise zusammenfassen:

Feuerwehrhaus:



Rathaus:



Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Arbeitskreis Energiewende gebeten werden, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zu beleuchten und eine Priorisierung zu erarbeiten, welche Maßnahmen sinnvoll/realistisch wären. Die Ergebnisse können dann dem Gemeinderat vorgestellt bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Langfristig sind die notwendigen Investitionen dann in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Ziel muss sein, dass die Gemeinde hier eine Vorbildrolle einnimmt.  



Bahnhofstraße Bauabschnitt II (Dorfweiher, geplant für 2022)
Die im Rahmen der letzte GR-Sitzung angekündigte weitergehende wassertechnische Simulation bzw. Untersuchung des Dorfweihers ist zwischenzeitlich durch das ALE auf den Weg gebracht worden; die Gemeinde fungiert als Co-Finanzierer (vsl. ~ 1.500 EUR). Die Ergebnisse sollen bis Mitte/ Ende April vorliegen und werden dann im Rahmen einer der nächsten TG-Sitzungen vorgestellt.



Bahnhofstraße Bauabschnitt I (2021)
Die Arbeiten an Wasserleitung und Oberflächen-Entwässerung beginnen am 15.03.2021 (15.3. Einrichtung der Baustelle, etc. / ab 16.3. Abfräsen des Asphalts). Fragen der Verkehrsführung (inkl. alt. Schulweg, …) konnten zwischenzeitlich geklärt werden. Auch wurden alle Nachbarn bzw. Betroffenen informiert. Ein Ersatzparkplatz für die Feuerwehrfahrzeuge (nur notwendig an den Tagen mit Asphaltierungsarbeiten) scheint gefunden.

Standort Maibaum: Kurzzeitig Stand im Rahmen der Detailplanung in der letzten Woche im Raum, den Standort des Maibaums um knapp 2 Meter verschieben zu müssen. Der Grund: Eine Hauptstromleitung der Stadtwerke sowie eine Telekomleitung verlaufen im Bereich des neu geplanten Maibaumstandorts. Nach diversen Gesprächen, etc. konnte für die Hauptstromleitung eine Lösung gefunden werden. D. h., dass der Maibaum wie geplant platziert werden kann. Dieser Standort ist auch „alternativlos“ i. B. auf die generelle Ausrichtung. Mit der Telekom laufen noch Gespräche, inwieweit die Gemeinde für die Verlegung der Telekom-Leitung aufkommen muss. Die Kosten hierfür sind nach Aussage von Fachleuten überschaubar, müssen aber unstrittig durch die Gemeinde übernommen werden.

Das ALE folgenden Zeitplan für die Ausschreibung der „Oberflächenarbeiten“ bestätigt:



Vollzug der Gemeindeordnung / Haushaltssatzung 2021 kann bekannt gemacht werden
Nachrichtlich das Schreiben der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2021; es wurde bestätigt, dass keine genehmigungspflichtigen Bestandteile identifiziert wurden. Gleichzeitig werden die seit einigen Jahren eingeforderten und nun vorgenommenen Gebühren-Anpassungen positiv gewürdigt.
Bürgerbrief zum beginnenden Ausbau Ortszentrum/ Bahnhofstraße
Ausbau unseres Ortszentrums: Geänderte Verkehrsführung ab 8. bzw. 15. März 2021 (=> geplanter Baubeginn) / BITTE NACH MÖGLICHKEIT AUF DAS AUTO VERZICHTEN

Wie schon berichtet, reicht der sog. Bauabschnitt I von der Kreuzung Moorenweiser Straße / Bahnhofstraße bis hin zur Einmündung Bahnhofstraße / Weiherstraße (= vor der alten Schmiede, inkl. „Trichter“).
Ab 8. bzw. 15.3.2021 wird sich zunächst die mit dem Austausch der Wasserleitung sowie dem Bau des Regenwasserkanals beauftragte „Baukarawane“ schrittweise vorarbeiten. Startpunkt für die Arbeiten ist die Kreuzung Moorenweiser Straße / Bahnhofstraße. Grundsätzlich soll die Zufahrt zum Schlosshof bzw. Linsenmann-Haus während der kompletten Bauzeit gewährleistet sein. ABER: Je nach Art der tagesaktuell anstehenden Arbeiten kann sich die Zufahrt kurzfristig ändern. D. h., dass zeitweise z. B. die Einfahrt von der Moorenweiser Straße her NICHT möglich sein wird. An diesen Tagen besteht dann eine Ausweichmöglichkeit über die Kirch- bzw. Bahnhofstraße (bzw. umgekehrt). Entsprechende Beschilderungen werden tagesaktuell anzeigen, welcher Weg der Beste ist. Parkplätze für Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung, der Läden und Büros im Linsenmann-Haus sowie des Pfarrheims stehen in begrenzten Umfang im Schlosshof zur Verfügung. Teilweise wird – je nach Baufortschritt – auch der Drexlhof als Parkplatz nutzbar sein.

MEINE GROSSE BITTE: Zwangsläufig sind Arbeiten im Ortszentrum aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der vielen Abhängigkeiten eine Herkulesaufgabe. Alle Türkenfelderinnen und Türkenfelder lade ich darum ein, für die Dauer der Bauarbeiten (vsl. Herbst 2021) nach Möglichkeit NICHT mit dem PKW ins Ortszentrum zu fahren und stattdessen das Fahrrad zu nutzen bzw. zu Fuß zu kommen.

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister



Stadtwerke angeschrieben wg. Heckenschnitt Umspannwerk
Der Feld- und Radweg von Türkenfeld nach Kottgeisering ist auf Höhe des Umspannwerkes in keinem guten Zustand. Bgm. Staffler und GR S. Schneller haben besprochen, den Weg bei nächster Gelegenheit zu ertüchtigen und Schlaglöcher zu verfüllen. Gleichzeitig wurden die Stadtwerke FFB als Eigentümerin des Umspannwerkes angeschrieben. Hier ragt die Hecke weit in den Weg. Diese sollte zurückgeschnitten werden.




Malerarbeiten im Eingangsbereich des Rathauses in Eigenregie abgeschlossen
Parallel zu den Malerarbeiten im Rathaus-Saal hat unser Hausmeister dem Eingangsbereich  des Rathauses (Erdgeschoss) einen neuen Anstrich verpasst. Verwendet wurde dabei die exakt gleiche Farbe, die auch im Saal zur Anwendung kommt.



Möglicher weiterer Ausbau des Erdgasnetzes im Gemeindegebiet => Bedarfsumfrage startet (Verantwortlich: Energie Südbayern GmbH als Konzessionsnehmer):
Verein „Kulturverstrickungen“

Der Bürgermeister berichtet mündlich über ein Gespräch am 08.03.2021.

Datenstand vom 22.04.2021 08:15 Uhr