Datum: 21.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.03.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Ergebnisse der fortgeschriebenen Bedarfsplanung zur örtlichen Kinderbetreuung sowie Ergebnisse der Elternbefragung
4 Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses: Zusammenarbeit der Jagdgenossenschaften Türkenfeld & Zankenhausen mit der Gemeinde bzgl. Instandhaltung der Feld- und Flurwege
5 Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Sperrung von gemeindlichen Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr / hier: Vorstellung der Umsetzungsplanung und Beschlussfassung
6 Grundsatzbeschluss: Umgang mit Bauanträgen / hier: Beschleunigung von wiederholt eingereichten Anträgen, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
7 Grundsatzbeschluss: Zustimmung zur Löschung von Sicherungshypotheken sowie von Auflassungsvormerkungen nach Ablauf vertraglich vereinbarter Fristen / hier: Ermächtigung des Bürgermeisters und Ergänzung der Geschäftsordnung
8 Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck / hier: Genehmigung der jeweils einstimmig gefassten Beschlüsse durch den Gemeinderat
9 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/29 Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt)
10 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 77 Gem. Türkenfeld
11 Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen auf dem Grundstück Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.03.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.03.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 2
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3. Ergebnisse der fortgeschriebenen Bedarfsplanung zur örtlichen Kinderbetreuung sowie Ergebnisse der Elternbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beratend 3

Pressetaugliche Texte

Auf den Punkt gebracht:
Wesentlichen Ergebnisse der fortgeschriebenen Bedarfsplanung zur örtlichen Kinderbetreuung sowie Ergebnisse Elternbefragung auf einen Blick:

1.        In den vergangenen Jahren konnte und auch in Zukunft kann der Betreuungsbedarf für Kinder im Krippen- sowie Kindergartenalter durch unsere Einrichtungen Pfiffikus und Sumsemann gedeckt werden. Es ist Stand heute NICHT notwendig, weitere Gruppen zu eröffnen.
2.        Angesichts der seit einigen Jahren sinkenden Geburtenzahlen, grds. stagnierendem Bevölkerungswachstum sowie der voraussichtlichen Öffnung einer Kinderbetreuungseinrichtung in der direkten Nachbargemeinde im Jahr 2022, muss (vorübergehend?) eher mit einem rückläufigen Betreuungsbedarf gerechnet werden.
3.        Eine stetige konzeptionelle, personelle und - wo notwendig - auch bauliche Weiterentwicklung der gemeindeeigenen Einrichtungen Pfiffikus und Sumsemann ist anzustreben. Ziel des Gemeinderats muss es sein, innerhalb der bestehenden Strukturen eine Weiterentwicklung zu ermöglichen und attraktive sowie moderne Einrichtungen anzubieten.
4.        Ein erfreuliches Ergebnis förderte die Elternbefragung zu Tage. So haben 61,26 % der für ihre Kinder befragten Eltern an der Umfrage teilgenommen und den gemeindlichen Einrichtungen ein in Summe (sehr) gutes Zeugnis ausgestellt (siehe Details). Auch hinsichtlich der angebotenen Buchungs- und Betreuungszeiten werden seitens der Elternschaft keine nennenswerten Änderungen gewünscht. Das konsolidierte Feedback (Lob & Verbesserungsvorschläge) wird seitens des Bürgermeisters mit den Einrichtungsleiterinnen besprochen. Vereinzelt wurde der Wunsch nach einer Ergänzung des Betreuungsangebots z. B. in Form eines Waldkindergartens artikuliert. Dieser Ansatz könnte z. B. in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden bzw. einem freien Träger weiterverfolgt werden. Wichtig dabei: Nach aktuellem Stand kann Türkenfeld alleine keine dritte Einrichtung mit alternativem Betreuungskonzept bedienen (Zahl der Kinder) bzw. finanziell schultern.  


***


Auslöser für die durchgeführte Bedarfsplanung:
Die Gemeinde hat als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis die Pflicht, die nach der Bedarfsfeststellung notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der örtliche Bedarf ist unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung zu ermitteln. Die Bedarfsplanung im Gemeindegebiet ist regelmäßig zu aktualisieren (Art. 5 und 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG). Wichtig: De facto besteht für jedes Kind ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Insofern muss die Gemeinde ein Interesse daran haben, zunächst für ihre Einwohnerschaft ein ausreichendes Angebot zur Verfügung zu stellen. 

Vor dem gesetzlichen Hintergrund sowie sinkender Geburtenzahlen im Gemeindegebiet und einer möglichen Neueröffnung einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Nachbargemeinde hat die Gemeindeverwaltung Anfang des Jahres 2021 eine aktuelle Bedarfsplanung für das Gemeindegebiet Türkenfeld initiiert. Für ein aussagekräftiges Ergebnis wurde eine Datenanalyse zur Auslastung der Einrichtungen in den vergangenen Jahren und zur Personalentwicklung im pädagogischen Bereich durchgeführt. Zur Einschätzung der künftigen Bedarfe fand eine Elternbefragung statt.

Die Bedarfsplanung bezieht sich auf Kinder im Krippen- und Kindergartenalter.

Folgende Daten liegen der Bedarfsplanung zugrunde:

1) Ein Überblick – Kinderbetreuungseinrichtungen, Geburtenzahlen, Personalkörper

1.1) Die Gemeinde Türkenfeld ist Trägerin des Kinderhauses Pfiffikus (Kinderkrippe und Kindergarten) und des Integrationskindergartens Sumsemann:

Einrichtung
Verfügbare Plätze
Sumsemann Regelgruppe
45
Sumsemann Integrationsplätze
10
Pfiffikus Kindergarten
75
Pfiffikus Kinderkrippe
24
Summe
154
Beide Einrichtungen waren in den vergangenen fünf Jahren konstant gleichmäßig ausgelastet. Eine Übersicht zu Buchungszeiten und Gastkinder folgt unter 2).

1.2) Entwicklung der Geburtenzahlen im Gemeindegebiet

Bei den Geburtenzahlen im Gemeindegebiet ist ein Abwärtstrend erkennbar. Das statistische Bundesamt bestätigt die Zahlen in der Pressemitteilung vom 12.01.2021 („2020 voraussichtlich kein Bevölkerungswachstum“). Schwankungen der abgebildeten Geburtenzahlen sind aufgrund von Zuzügen in bzw. Wegzügen aus dem Gemeindegebiet zu erwarten. Die Gemeinde hat durch das Ausweisen von Bauland und Schaffung von Wohnraum für Familien eine Steuerungsfunktion. Insofern wird erwartet, den seit einiger Zeit negativen Trend zumindest stabilisieren bzw. umkehren zu können.


1.3) Der Personalkörper in den Einrichtungen

Beschäftigt als (m/w/d)
Integrationskindergarten Sumsemann
Kindergarten Pfiffikus
Kinderkrippe Pfiffikus
Erzieher (Fachkraft)
6
6
4
Pfleger (Ergänzungskraft)
3
4
1
Reinigungskraft
1
2
2
Hausmeister
1
1

Abgebildet ist das aktive Personal (in Summe 31 Kolleginnen und Kollegen). Wie im Sektor üblich, ist mit einer gewissen Fluktuation zu rechnen (Renteneintritte, Mutterschutz & Elternzeit, Krankheit). Vier Beschäftigte (Kinderbetreuung) befinden sich aktuell in Elternzeit (Rückkehr frühestens 2022) und stellen damit eine potentielle Reserve für die Zukunft dar (jeweils ausgestattet mit unbefristeten Arbeitsverträgen).




2) Datenanalyse – Auslastung, (Gast-)Kinderzahlen

2.1) Auslastung in den Kinderbetreuungseinrichtungen

 
Sumsemann Regelgruppe
Sumsemann Integrationskinder
Pfiffikus Kindergarten
Pfiffikus Kinderkrippe
Gesamt
Verfügbar
45
10
75
24
154
2020/2021
Gesamt
45
10
70
26
151
Türkenfelder
45
9
56
17
127
Gastkinder
0
1
14
9
24
2019/2020
Gesamt
39
11
73
26
149
Türkenfelder
39
11
61
19
130
Gastkinder
0
0
12
7
19
2018/2019
Gesamt
44
10
58
25
137
Türkenfelder
44
10
55
21
130
Gastkinder
0
0
3
4
7
2017/2018
Gesamt
50
8
71
19
148
Türkenfelder
50
8
68
14
140
Gastkinder
0
0
3
5
8
2016/2017
Gesamt
47
9
73
26
155
Türkenfelder
47
9
71
25
152
Gastkinder
0
0
2
1
3
2015/2016
Gesamt
46
11
77
26
160
Türkenfelder
46
11
76
26
159
Gastkinder
0
0
1
0
1

Die Betreuungseinrichtungen waren in den Vorjahren konstant ausgelastet. Es gibt keinen Trend zur Unter- bzw. Überbelegung.
Im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 sind die Einrichtungen laut Vormerkungen (Vormerkungsschluss 19.03.2021) wieder ausgelastet:

 
Sumsemann Regelgruppe
Sumsemann Integrationskinder
Pfiffikus Kindergarten
Pfiffikus Kinderkrippe
Gesamt
Verfügbar
45
10
75
24
154
2021/2022
Gesamt
42
9
74
26
151
Türkenfelder Kinder
42
9
60
17
128
Gastkinder
0
0
14
9
23



2.2) Übersicht Gastkinder

Vor allem in den letzten beiden Jahren machen Gastkinder einen großen Anteil der belegten Plätze aus (ca. 14 %). Dabei sticht v.a. Geltendorf hervor:

Jahr
2020/2021
 2019/2020
2018/2019
Gesamtzahl
21
19
7
Einrichtung
KiGa
Krippe
KiGa
Krippe
KiGa
Krippe
Geltendorf
10
7
9
5
2
2
Grafrath
 
 
1
 
 
 
Weil
 
 
 
 
 
 
Windach
 
 
 
 
 
 
Eresing
 
 
 
 
1
 
Schondorf
1
1
1
1
 
1
Moorenweis
1
1
 
 
 
 
Penzing
1
 
1
 
 
1
Landsberg
 
 
 
1
 
 
Andechs
1
 
 
 
 
 







Jahr
2017/2018
2016/2017
2015/2016
Gesamtzahl
8
3
1
Einrichtung
KiGa
Krippe
KiGa
Krippe
KiGa
Krippe
Geltendorf
 
1
 
 
 
 
Grafrath
1
1
1
 
1
 
Weil
 
 
1
 
 
 
Windach
 
1
 
1
 
 
Eresing
1
 
 
 
 
 
Schondorf
1
1
 
 
 
 
Moorenweis
 
1
 
 
 
 
Penzing
 
 
 
 
 
 
Landsberg
 
 
 
 
 
 
Andechs
 
 
 
 
 
 

Die Gemeinde Geltendorf wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 ein „Haus für Kinder“ eröffnen (o.A., „Spatenstich für das Kinderhaus“, in: Landsberger Tagblatt vom 27.03.2021, S. 30), in dem drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen eingerichtet werden sollen. Die Neueröffnung wird sich vermutlich erst in zwei bis drei Jahren auf die Anmeldungen in den Türkenfelder Betreuungseinrichtungen auswirken. Die Betreuung der Kinder, die bereits in „unseren“ Einrichtungen angemeldet sind, wird voraussichtlich bis zu deren Einschulung andauern (Eingewöhnung in neuem Kindergarten ist für Eltern und Kinder herausfordernd).




3) Elternbefragung

Zur Berücksichtigung und Einschätzung der künftigen Betreuungsbedarfe wurde eine Elternumfrage gestartet. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern, die heuer nicht schulpflichtig werden (Stichtag Geburtsdatum 30.09.2015), wurden zur Teilnahme eingeladen. Die Umfrage wurde für 117 Kinder beantwortet, das entspricht einer Teilnahmequote von 61,26 %. Die Ergebnisse der Bedarfsumfrage werden damit als repräsentativ angesehen.

Die Umfrage enthielt Fragen zu folgenden Punkten:

- Alter des Kindes
- Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten
- aktuelle Betreuungssituation
- künftiger Betreuungsbedarf
- gewünschte Betreuungszeiten/ Buchungszeiten
- benötigte Ferienbetreuung/ Schließzeiten der Einrichtungen
- Mittagsverpflegung
- textuelles Feedback der Erziehungsberechtigten












Geburtsjahr des Kindes der Teilnehmenden


Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten





Aktuelle Betreuungssituation





Künftiger Betreuungsbedarf









Gründe für die Bevorzugung eines Betreuungsplatzes außerhalb der Gemeinde:
- andere Einrichtung liegt auf dem Arbeitsweg
- Waldkindergarten in der Umgebung
- Wegzug aus dem Gemeindegebiet



















Buchungszeiten - Belegungsanalyse

Buchungszeiten
Analyse der Vorjahre (beide Einrichtungen)
Stunden
Ergebnis Elternbefragung
2020
2019
2018
2017
2016
2015
> 4 bis 5 Stunden
29,46%
18,92%
19,58%
26,82%
31,04%
36,57%
38,14%
> 5 bis 6 Stunden
34,72%
30,88%
22,13%
19,97%
15,10%
14,81%
13,64%
> 6 bis 7 Stunden
15,39%
15,95%
16,91%
19,89%
17,97%
15,69%
13,87%
> 7 bis 8 Stunden
14,50%
18,87%
23,07%
15,10%
14,73%
9,73%
11,34%
> 8 bis 9 Stunden
3,49%
8,19%
10,11%
11,28%
8,86%
9,92%
10,23%
> 9 bis 10 Stunden
2,45%
5,97%
6,35%
6,70%
8,04%
12,03%
12,12%

In den Vorjahren zeichnet sich der Trend einer erhöhten Buchungszeit ab. 2015 wurde der Großteil der Kinder (38,14 %) nur vier bis fünf Stunden betreut. Im letzten Jahr wurde die kurze Buchungszeit nur von 18,92 % in Anspruch genommen. Die Hauptbuchungszeit beträgt seit 2019 fünf bis sechs Stunden. Das Ergebnis der Elternumfrage lässt darauf schließen, dass dieses Zeitkontingent auch künftig am meisten gebucht wird. Anhand der Zahlen der Befragung ergibt sich, dass die Sorgeberechtigten ihre Kinder grundsätzlich weniger Stunden in einer Einrichtung betreuen lassen würden (Achtung: Wunschvorstellung der Eltern weicht von der Realisierbarkeit ab  Finanzielle Belange, Vereinbarkeit von Beruf und Familie)  Hier lässt sich schwer eine genaue Prognose ermitteln. Nach aktuellem Stand kann allen gewünschten Betreuungszeiten gerecht werden.



Benötigte Ferienbetreuung/ Schließzeiten der Einrichtungen

Das Kinderhaus Pfiffikus und der Integrationskindergarten Sumsemann haben pro Kindergartenjahr 22-24 Schließtage (3 Wochen Sommerferien, 1 Woche Oster- oder Pfingstferien, zwischen Weihnachten und Neujahr, einzelne „Team-Tage“ für Fortbildung oder Betriebsausflug). Die Ferienzeiten der Einrichtungen werden im September für das ganze Kindergartenjahr festgelegt und bekannt gegeben.

Angesichts der Ergebnisse der Befragung wird keine Änderung der Schließzeiten angestrebt. Das Feedback der vergangenen Jahre lässt ebenfalls darauf schließen, dass die Ferienbetreuung für die breite Masse ausreichend ist.


Buchungsverhalten - Mittagsverpflegung


Die Abstimmungsergebnisse entsprechen dem Buchungsverhalten der letzten Jahre.


Textuelles Feedback der Eltern und Erziehungsberechtigten

„Ein großes Dankeschön an alle Erzieher/innen für die tolle Betreuung und ihr Engagement!“

„Danke an das Team Sumsemann. Es ist super, dass es die Notbetreuung aktuell gibt!“

„Ich finde es super, dass die Befragung durchgeführt wird und so genügend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.“

„Macht weiter so, wir sind mehr als zufrieden, was sich an unserer Kleinen wieder spiegelt.“

„Danke für die rundum gute und herzliche Betreuung unseres Kindes!“

„Wir finden das Team in der Kinderkrippe super! Auch die Verwaltung hat aus unserer Sicht vorbildlich während der ganzen Corona Zeit reagiert und kommuniziert.(…)“

Seitens der Elternschaft artikulierte Wünsche / Verbesserungspotentiale:

„Mit der Bitte um Verlegung des Mittagessens auf 11:30 Uhr. 13:00 Uhr finde ich viel zu spät.“

„Waldkindergarten wäre wünschenswert.“

„Es wären flexiblere Buchungszeiten und mehr Flexibilität beim Mittagessen wünschenswert.“

„Es wäre ein umweltbewussterer Umgang im Kinderhaus Pfiffikus wünschenswert. Es werden Einweghandtücher verwendet und nasse Kleidung wird in Müllbeuteln mit nach Hause gegeben. - Hier wäre eine Handtuch-Lösung wie im KiGa Sumsemann schön. - Die nasse Kleidung kann in Wetbags mit nach Hause gegeben werden, diese bringen die Kinder gewaschen wieder mit.“

„Um den Plastikmüll in der Krippe - und auch im Kindergarten für die kleineren - zu verringern wäre die Anschaffung von wiederverwendbaren Wetbags sicher sinnvoll. Die Gemeinde würde hier in punkto Umweltschutz ein Zeichen setzten. In diesem Sinne wären sicher auch waschbare Waschlappen für die Wickelkinder anstelle von Feuchttüchern besser für die Umwelt und besser für die Kinderhaut und günstiger für die Eltern; Erzieherinnen müssten Eltern nicht mehr daran erinnern wenn die Feuchttücher alle sind = Zeitersparnis. Natürlich müsste beim Waschen ein Weg gefunden werden, der die Erzieherinnen nicht mit mehr Arbeit belastet z. B. Waschen durch die Eltern. Bei beiden Vorschlägen ist es sicher vertretbar wenn die Eltern sich an den Kosten beteiligen.“

„Flexiblere Eingewöhnungsmodelle wären klasse.“

„Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn in diesem Jahr auch für den Pfiffikus Kindergarten über die Anschaffung einer Klimaanlage nachgedacht wird bzw. eine angeschafft wird. Außerdem wäre es schön, wenn über die Anschaffung von einer 2ten Schaukel oder ähnlichem Spielgerät für den Garten nachgedacht werden könnte. Auch gut fände ich es über eine gemeindeinterne Mittagsverpflegung nachzudenken. Bei 2 Kindergärten, 1 Krippe als auch einer Grund- und Mittelschule kann ich mir das gut vorstellen, dass da doch viel Zustimmung der Eltern vorhanden wäre die Kinder vor Ort zu versorgen (Kürzerer Transportweg und Warmhaltezeit).“


Zusammenfassung der Bedarfsanalyse & Elternbefragung
 Die Auswertung der Elternbefragung lässt die Annahme zu, dass die Gemeinde hinsichtlich der Kinderbetreuung vieles richtigmacht. Im Vordergrund der Bedarfsanalyse steht zwar das alleinige Ziel der „Bedarfsdeckung“, welches in jedem Fall erreicht wird. Nichtsdestotrotz soll die Gemeinde ein attraktiver Standort für Familien sein und sich dahingehend stetig weiterentwickeln. Deswegen werden die Wunschvorstellungen und Kritikpunkte der Eltern- und Erziehungsberechtigten aufgegriffen, gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen erörtert und nach Möglichkeit umgesetzt.



Keine Beschlussfassung notwendig, rein informeller Sachvortrag

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4. Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses: Zusammenarbeit der Jagdgenossenschaften Türkenfeld & Zankenhausen mit der Gemeinde bzgl. Instandhaltung der Feld- und Flurwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auf Einladung von Bgm. Staffler und GR S. Schneller hat am 10.03.2021 ein Termin mit den Vorständen der Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen stattgefunden. Ziel war es,
die Zusammenarbeit Gemeinde <=> Jagdgenossenschaften Türkenfeld/ Zankenhausen i. B. auf die Instandhaltung der Feld- und Flurwege weiterzuentwickeln bzw. zu vereinfachen. Die aktuelle Vorgehensweise beruht auf einem Beschluss vom 04.03.1991.

Feld- und Flurwege sind sowohl für die Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldflächen sowie für die Freizeitnutzung von großer Bedeutung. Insofern haben Gemeinde und die in den Jagdgenossenschaften organisierten Grundstücksbesitzer ein Interesse daran, das Wegenetz in einem guten Zustand zu erhalten.


Folgende Eckpunkte der Zusammenarbeit wurden definiert (Zustimmung der Jagdgenossenschaften vorbehaltlich entsprechender Gremienbeschlüsse)
1)        Wir (= Gemeinde Türkenfeld und die Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen) vereinbaren einen festgeschriebenen Betrag, den die Jagdgenossenschaften als Beitrag zum Erhalt des Wegenetzes einmal jährlich an die Gemeinde übertragen. Festgelegt wurde für die Jagdgenossenschaft Türkenfeld ein Beitrag von 1.750 EUR und für die Jagdgenossenschaft Zankenhausen ein Beitrag von 1.500 EUR.
2)        Der Betrag wird einmal jährlich im Juni per Lastschriftmandat durch die Gemeindekasse eingezogen und den Haushaltsstellen gutgeschrieben (entspr. Einnahme-Haushaltsstelle).
3)        Die Gemeinde stockt diesen Betrag aus Haushaltsmitteln auf. Die Einzahlungen der Jagdgenossenschaften plus die Aufstockungen aus Gemeindemittel ergeben dann ein Gesamtbudget, das pro Jahr investiert bzw. ausgegeben werden kann.
Für 2021 sind an Gemeindemitteln im Haushalt folgende Mittel einzuplanen:
Türkenfeld (HHST 6300.5101): 4.500 EUR (+ 1.750 EUR aus Mitteln der Jagdgenossenschaft Türkenfeld)
Zankenhausen (HHST 6300.5102s): 2.500 EUR  (+ 1.500 EUR aus Mitteln der Jagdgenossenschaft Zankenhausen).
Die Aufteilung der gemeindlicherseits bereitgestellten Mittel für die Folgejahre beträgt:
Zuständigkeitsbereich Jagdgenossenschaft Türkenfeld:~ 65%
Zuständigkeitsbereich Jagdgenossenschaft Zankenhausen: ~ 35%
4)        Der Referent für Straßen- und Wegebau (S. Schneller) legt gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Jagdgenossenschaften fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden dann dem Bürgermeister zur Freigabe vorgelegt.
5)        Die Auftragsvergabe und Bezahlung aller Rechnungen erfolgt zentral durch das Bauamt bzw. die Gemeindekasse. Bei der Auftragsvergabe soll darauf geachtet werden, dass Aufträge für Türkenfeld und Zankenhausen wo möglich gesammelt vergeben werden (Zielsetzung: bessere Preise, Vermeidung von Doppelaufwänden, …).
6)        Einmal jährlich wird ein „Kontoauszug“ erstellt, der die Einnahmen und Ausgaben auflistet (= Auszug der Haushaltsstellen).
7)        Nicht verwendete Mittel werden als Haushaltsausgabereste in das Folgejahr 1:1 übertragen.
8)        Erledigen Mitglieder der Jagdgenossenschaften kleinere Arbeiten in Eigenregie, können diese abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Vorfeld mit dem Referenten f. Straßen und Wege sowie dem jeweiligen Jagdvorstand abgesprochen und vom Jagdvorstand abgezeichnet sind.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannten Eckpunkte der Zusammenarbeit mit den Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen. Die Verwaltung wird mit der Umbuchung entsprechender Haushaltsansätze beauftragt. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Beschluss vom 04.03.1991 auf.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, etwaige in einem Haushaltsjahr nicht verwendete Mittel auf den HHST 6300.5101 + 6300.5102 (Gemeindemittel + seitens der Jagdgenossenschaften bereitgestellten Mittel) jährlich und dauerhaft als Haushaltsausgabereste in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Rundungen der Euro-Beträge sind dabei zu Vereinfachungszwecken zulässig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannten Eckpunkte der Zusammenarbeit mit den Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen. Die Verwaltung wird mit der Umbuchung entsprechender Haushaltsansätze beauftragt. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Beschluss vom 04.03.1991 auf.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, etwaige in einem Haushaltsjahr nicht verwendete Mittel auf den HHST 6300.5101 + 6300.5102 (Gemeindemittel + seitens der Jagdgenossenschaften bereitgestellten Mittel) jährlich und dauerhaft als Haushaltsausgabereste in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Rundungen der Euro-Beträge sind dabei zu Vereinfachungszwecken zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Sperrung von gemeindlichen Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr / hier: Vorstellung der Umsetzungsplanung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Hintergrund (= Gegenstand der Beschlussfassung des Gemeinderats am 20.06.2020)
Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinderat einen öffentlichen Feldweg im Gemeindegebiet probeweise gesperrt, nachdem hier die Zahl des motorisierten Freizeitverkehrs (PKW, Allrad-Fahrzeug, Quads, …) deutlich zugenommen hatte. Diese probeweise Sperrung wurde mittlerweile dauerhaft eingerichtet. Bei einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Landwirtschaft am 11.05.2020 kam dieses Thema erneut zur Sprache.

Demnach ist auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet zu beobachten, dass auf Feldwegen vermehrt motorisierter Freizeitverkehr anzutreffen ist. Kritisch muss angemerkt werden, dass einige der Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise nicht an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und so Schäden an den gemeindeeigenen Feldwegen wie auch teilweise den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Hinzu kommt ein vermehrtes Parkaufkommen an landschaftlich reizvollen Orten wie z. B. dem Schöneberg, dem Gollenberg oder den anderen Höhenzügen. Das Parken beschränkt sich dabei nicht auf die Feldwege selbst; oft wird in landwirtschaftlichen Flächen geparkt ohne Rücksicht auf die dort angebauten Feldfrüchte.
Die beim Gespräch mit den Landwirtschaftsvertretern anwesenden Gemeindevertreter (1. Bgm. Staffler, 2. Bgm. Wagner, 3. Bgm’in Well sowie die Ratsmitglieder Meißner und S. Schneller) kamen überein, dem Gemeinderat vorzuschlagen, analog anderer Kommunen weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren.

Um festzulegen WO Sperrhinweise angebracht werden sollen, schlägt der Erste Bürgermeister ein zweistufiges Verfahren vor:
1)        Die zuständigen Ratsmitglieder (GRin Winkler wg. Verkehr, GRin Meißner wg. Natur und Umwelt, GR S. Schneller wg. Straßen- und Wegebau) erarbeiten ein Grobkonzept, wo Sperrschilder installiert werden sollen.
2)        Dieses Konzept soll dann mit Vertretern des Bauernverbandes sowie dem Bund Naturschutz abgestimmt werden.

Im Anschluss kann eine Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen.

Der Gemeinderat hatte daraufhin am 20.06.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren. Das Gremium beauftragt die zuständigen Ratsmitglieder mit der Ausarbeitung eines Konzepts. (…)


Umsetzungsvorschlag:
In der Zwischenzeit haben die GR-Mitglieder Winkler, Meissner und S. Schneller als zuständige Referentinnen bzw. als zuständiger Referent ein Konzept ausgearbeitet.
Dieses Konzept wurde abgestimmt mit der AG Fußwege/Radwege/Feldwege sowie Vertretern des Bauernverbandes. Die heute dem Gemeinderat vorgestellten Vorschläge werden in dieser Form von allen Beteiligten einhellig unterstützt, weshalb die Verwaltung vorschlägt, diesen 1:1 zu folgen.
Ergänzend zu den Sperrungen ist vorgesehen, an einigen Stellen mit einfachen Mitteln Parkplätze für Wanderer, etc. zu schaffen. Dies würde auch Abhilfe hinsichtlich des Parkens am Feldwegrand schaffen und sollen als „Ventil“ für dann gesperrte Wegstrecken dienen. Sofern die Schaffung solcher Plätze auf öffentlichem Grund möglich wird, sollte dies problemlos möglich sein. Ist Privatgrund tangiert, stellt sich die Situation herausfordernder dar. Die Verwaltung schlägt darum bzgl. der Parkplätze ein schrittweises Vorgehen vor.

Vorgesehene Parkplätze:
-        Schule => bereits vorhanden (öffentlicher Grund)
-        Schöneberg => Standort zu klären; sofern aufgrund Eigentumssituation kein Parkplatz ausgewiesen werden kann, wäre es denkbar, mittels Beschilderung auf den Parkplatz an der Schule und die direkte Fußwege-Verbindung zu verweisen
-        Wolfgasse – am Rand der Streuobstwiese => zu schaffen bzw. auszuschildern (öffentlicher Grund)
-        Steingassenberg => Parkplatz-Standort zu klären / wenig öffentliches Eigentum

Grafische Darstellung des Umsetzungskonzepts (höher auflösende Grafik angefragt):

 

- rot: zu sperrende Feldwege (B kennzeichnet den Bestand)
- P: Vorschlag für Parkplätze

Die rot markierten Feldwege sollen ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben werden. Alle anderen Feldwege bleiben auch für den nicht landwirtschaftlichen Verkehr befahrbar.


Beschlussvorschlag:

Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 20.06.2020 unterstützt der Gemeinderat den Vorschlag, ausgewählte gemeindeeigene Feld- und Flurwege für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren. Grundlage hierfür soll die im Sachvortrag beigefügte Karte sein.  Bürgermeister und Verwaltung werden gebeten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Umsetzung zu forcieren. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Errichtung der im Sachvortrag genannten Parkplätzen. Diese sollen ressourcenschonend umgesetzt werden (wo möglich „nur“ Beschilderung bzw. Ausmähen der Flächen, ggf. weitergehende Kennzeichnung und Aufkiesung sofern aufgrund der Bodenbeschaffenheit notwendig). Der Gemeinderat stellt die notwendigen Mittel bereit bzw. nimmt zur Kenntnis, dass durch die Maßnahmen Haushaltsstellen (z. B. für Beschilderung, …) überzogen werden.

Beschluss

Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 20.06.2020 unterstützt der Gemeinderat den Vorschlag, ausgewählte gemeindeeigene Feld- und Flurwege für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren. Grundlage hierfür soll die im Sachvortrag beigefügte Karte sein.
Zusätzlich soll der Feldweg in Zankenhausen beginnend am Ende der Riedstraße Richtung Gollenberg und Türkenfeld für den motorisierten Verkehr in beide Richtungen gesperrt werden.
 Bürgermeister und Verwaltung werden gebeten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Umsetzung zu forcieren. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Errichtung der im Sachvortrag genannten Parkplätzen. Diese sollen ressourcenschonend umgesetzt werden (wo möglich „nur“ Beschilderung bzw. Ausmähen der Flächen, ggf. weitergehende Kennzeichnung und Aufkiesung sofern aufgrund der Bodenbeschaffenheit notwendig). Der Gemeinderat stellt die notwendigen Mittel bereit bzw. nimmt zur Kenntnis, dass durch die Maßnahmen Haushaltsstellen (z. B. für Beschilderung, …) überzogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Grundsatzbeschluss: Umgang mit Bauanträgen / hier: Beschleunigung von wiederholt eingereichten Anträgen, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Hintergrund:
Gemäß geltendem Verfahren werden alle Bauvoranfragen bzw. Bauanträge dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat ist sodann aufgerufen, als eine von mehreren beteiligten Stellen das sog. „Einvernehmen“ zum Antrag zu erteilen (oder nicht). Maßgeblich für die Genehmigung eines jeden einzelnen Vorhabens ist das Bauamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck. In den Augen der Verwaltung ist es essentiell, dass alle GR-Mitglieder über aktuelle Bauantragsverfahren im Gemeindegebiet informiert sind. So können Trends frühzeitig erkannt werden und auch das Gegensteuern bei Entwicklungen, die das Gremium mehrheitlich nicht unterstützen kann, wird möglich. Ausgenommen von einer formalen Befassung im Gremium sind sog. „Freisteller“, die lediglich bekannt gemacht werden.

Die heute dem Gemeinderat vorgelegte Sitzungsvorlage wurde mit der zuständigen Referatsleiterin im Bauamt (Landratsamt) vorbesprochen.

Aktuell zu beobachtende Entwicklung:
Vermehrt fällt allerdings auf, dass sich Verwaltung und Gemeinderat mehrfach mit ein und demselben Bauantrag befassen müssen. Oftmals hat diese Mehrfachbefassung mit (minimalen) formellen oder inhaltlichen Nachforderungen des Landratsamts bzw. Korrektur- und Anpassungserfordernissen zu tun. Gründe für eine erneute formale Befassung i. R. einer Sitzung waren in der Vergangenheit z. B. nachträglich gestrichene Balkone und Terrassen, marginal veränderte Baukörper, zeichnerisch anders oder ausführlicher darzustellende Abstandflächen, min. Abweichungen bei der Nachberechnung von Abstandsflächen, … Nachreichung von Entwässerungsplänen bzw. minimale Änderungen hieran, etc.

Lösungsvorschlag:
Im Sinne aller Beteiligten schlägt der Bürgermeister darum vor, Mehrfachbefassungen mit Bauanträgen unter folgenden Voraussetzungen zu vermeiden (einzelne Kriterien gelten als „UND-Regelung“! Nur wenn die „UND-Regel“ erfüllt ist, erfolgt keine erneute Befassung im Gremium und das Einvernehmen zur angepassten Planung kann durch die Verwaltung auf dem Dienstweg erteilt werden):
1)        Eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag wurde bereits einmal im Rahmen eines regulären Tagesordnungspunktes einer Sitzung behandelt und mehrheitlich wurde das Einvernehmen erteilt
2)        UND
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden durch das Landratsamt ggü. den Bauherren Nachforderungen artikuliert, die die Grundzüge der Planung nicht bzw. zur marginal berühren, allerdings Stand heute eine erneute Befassung im Gemeinderat erforderlich machen würden. Beispiele:
a) nachträgliche Verkleinerung des Bauvorhabens (z. B. Streichung von Balkonen, Verkleinerung des Gebäudes, …), um z. B. Festsetzungen einzuhalten (=> „Vergrößerungen“ sowie grundsätzliche Änderungen an der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude wie z. B. Haupthaus und Garagen, müssten dem Gemeinderat immer vorgelegt werden!)
b) formelle bzw. zeichnerische Ergänzungen der Planungsunterlagen (z. B. Nachreichung von Vermessungsergebnissen, Abstandflächenzeichnungen, planerischer Ausweis von Stellplätzen, Carport, …), sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Grundzüge der dem Gemeinderat ursprünglich vorgelegten Planung haben
c) Abweichungen bei der Abstandflächen-Berechnung von max. 25 cm im Vergleich zur ursprünglich eingereichten und vom Gemeinderat behandelten Planung.

Eine derartige Regelung brächte folgende Vorteile mit sich:
1)        Beschleunigung von Verfahren für Bauherren => es müsste nicht die nächste Sitzung abgewartet werden, bevor das Landratsamt einen bereits eingereichten und gemeindlicherseits positiv votierten Antrag weiterbearbeiten kann (je nach Eingangsdatum der Unterlagen liegt ein Antrag dann bis zu vier Wochen zusätzlich).
2)        Zeitersparnis in der Verwaltung; Entfall der Mehrfach-Aufbereitung von Sitzungsunterlagen.
3)        Zeitersparnis im Gemeinderat.

Nachrichtlich: In der vom Gemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung (basierend auf dem landesweit verwendeten Muster) sind bereits entsprechende Punkte/ Hinweise erfasst, die in Teilen heute schon Anwendung finden.

Auszug aus der Geschäftsordnung:

(…) Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters in Bauangelegenheiten:
a)        die Abgabe der Erklärung der Gemeinde nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 bzw. die Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO,
b)        die Behandlung der Anzeige nach Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO,
c)        die Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO bzw. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BayBO für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 2 BauGB, soweit für das Vorhaben die Erteilung nur geringfügiger Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB erforderlich ist,
d)        die Zulassung von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO,
e)        die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB bei Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen bzw. Voranfragen unter folgenden Voraussetzungen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen:

a)        Eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag wurde bereits einmal im Rahmen eines regulären Tagesordnungspunktes einer Sitzung behandelt und mehrheitlich wurde das Einvernehmen erteilt UND
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden durch das Landratsamt ggü. den Bauherren Nachforderungen artikuliert, die die Grundzüge der Planung nicht bzw. zur marginal berühren, allerdings Stand heute eine erneute Befassung im Gemeinderat erforderlich machen würden.
Beispiele:
A) nachträgliche Verkleinerung des Bauvorhabens (z. B. Streichung von Balkonen, Verkleinerung des Gebäudes, …), um z. B. Festsetzungen einzuhalten (=> „Vergrößerungen“ sowie grundsätzliche Änderungen an der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude wie z. B. Haupthaus und Garagen, müssten dem Gemeinderat immer vorgelegt werden!).
B) formelle bzw. zeichnerische Ergänzungen der Planungsunterlagen (z. B. Nachreichung von Vermessungsergebnissen, Abstandflächenzeichnungen, planerischer Ausweis von Stellplätzen, Carport, …), sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Grundzüge der dem Gemeinderat ursprünglich vorgelegten Planung haben.
C) Abweichungen bei der Abstandflächen-Berechnung von max. 25 cm im Vergleich zur ursprünglich eingereichten und vom Gemeinderat behandelten Planung.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen bzw. Voranfragen unter folgenden Voraussetzungen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen:

  1. Eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag wurde bereits einmal im Rahmen eines regulären Tagesordnungspunktes einer Sitzung behandelt und mehrheitlich wurde das Einvernehmen erteilt UND
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden durch das Landratsamt ggü. den Bauherren Nachforderungen artikuliert, die die Grundzüge der Planung nicht bzw. zur marginal berühren, allerdings Stand heute eine erneute Befassung im Gemeinderat erforderlich machen würden. Beispiele:
A) nachträgliche Verkleinerung des Bauvorhabens (z. B. Streichung von Balkonen, Verkleinerung des Gebäudes, …), um z. B. Festsetzungen einzuhalten (=> „Vergrößerungen“ sowie grundsätzliche Änderungen an der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude wie z. B. Haupthaus und Garagen, müssten dem Gemeinderat immer vorgelegt werden!).
B) formelle bzw. zeichnerische Ergänzungen der Planungsunterlagen (z. B. Nachreichung von Vermessungsergebnissen, Abstandflächenzeichnungen, planerischer Ausweis von Stellplätzen, Carport, …), sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Grundzüge der dem Gemeinderat ursprünglich vorgelegten Planung haben.
C) Abweichungen bei der Abstandflächen-Berechnung von max. 25 cm im Vergleich zur ursprünglich eingereichten und vom Gemeinderat behandelten Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Grundsatzbeschluss: Zustimmung zur Löschung von Sicherungshypotheken sowie von Auflassungsvormerkungen nach Ablauf vertraglich vereinbarter Fristen / hier: Ermächtigung des Bürgermeisters und Ergänzung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auslöser:
Das Einheimischenmodell „Im Duringveld“ wurde in den Jahren 2005-2007 verwirklicht.
Im Jahr 2005 wurden die Bauträgerverträge zwischen Siedlungsbau Schwaben Wohnungsbau GmbH  Co. KG und den neuen Eigentümern der Grundstücke und Wohneinheiten geschlossen. In den notariellen Urkunden wurden bestimmte Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Türkenfeld eingetragen, die der Gemeinde Rechtsansprüche im Form von Aufzahlungsverpflichtungen einräumen für den Fall, dass innerhalb einer bestimmten Frist (hier 15 Jahre) der Vertrags-gegenstand (Doppelhaushälften, Reiheneck- oder mittelhäuser sowie Wohneinheiten) ganz oder teilweise veräußert oder vermietet wird bzw. die Nutzung an Dritte überlassen wird. Im Rahmen dieser an die 15-Jahre-Frist gebundene Veräußerungsbeschränkung und Eigennutzungs-verpflichtung wurden für die Gemeinde Türkenfeld entsprechende Sicherungshypotheken im Grundbuch eingetragen, die der Höhe der jeweiligen Aufzahlungsverpflichtung entsprechen.
Nachdem die Bindungsfristen abgelaufen sind, sollten die Sicherungshypotheken auf Antrag des jeweiligen Eigentümers gelöscht werden.

Generelle Betrachtung - exemplarischer Charakter des Vorgangs:
Der oben dargestellte Sachverhalt steht exemplarisch für diverse Grundstücksangelegenheiten (insb. Einheimischenmodelle), an denen die Gemeinde in verschiedenen Formen beteiligt ist. Folglich erreichten die Verwaltung in den letzten Jahren div. Anträge, z. B. mit der Bitte um Löschung von sog. „Ankaufsrechten“ bzw. Auflassungsvormerkungen. Oftmals wurde auch im Rahmen von Einheimischenmodellen oder der Ermöglichung von Bauvorhaben der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Kaufvertrag das Ankaufsrecht eingeräumt für den Fall, dass innerhalb einer festgelegten Bindungsfrist der Grundbesitz veräußert wird.  

Lösungsvorschlag – auch im Sinne eines effizienten Vorgehens:
Der heute vorgelegte Beschlussvorschlag soll den Bürgermeister ermächtigen, NACH Ablauf der vertraglich vereinbarten Bindungsfristen (=> damit de facto ohnehin rechtliches Erlöschen der Ansprüche der Gemeinde) der Löschung entsprechender im Grundbuch vermerkter Rechte ohne weitere Einbindung des Gemeinderats zuzustimmen. Dies würde helfen, diverse anstehende Einzelbeschlüsse, die ein und denselben Sachverhalt tangieren, zu vermeiden. Der Gemeinde entsteht, wie bereits ausgeführt, hierdurch keinerlei Nachteil, nachdem die Rechtslage ohnehin eindeutig ist und es sich um einen rein formalen Vorgang handelt.

Ergänzend wurde Rücksprache mit einem Notariat gehalten. Dieses empfiehlt, analog anderer Gemeinden zusätzlich zum Grundsatzbeschluss folgenden Passus in die Geschäftsordnung aufzunehmen:

Eine Übertragung dieser Aufgaben sollte in der GeschOrdnung (§11 – Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters) festgelegt werden.
Abs. 2 Nr. 2 - Buchstage g: In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.



Beschlussvorschlag:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Sicherungshypotheken, die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

2. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Auflassungsvormerkungen (Ankaufsrechten), die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.


3. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Geschäftsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anhang) bzw. nachfolgenden Abdruck:

§11 Abs. 2 Nr. 2 - Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters – wird ergänzt um Buchstage g):
In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Sicherungshypotheken, die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Auflassungsvormerkungen (Ankaufsrechten), die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Geschäftsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anhang) bzw. nachfolgenden Abdruck:

§11 Abs. 2 Nr. 2 - Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters – wird ergänzt um Buchstage g):
In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck / hier: Genehmigung der jeweils einstimmig gefassten Beschlüsse durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

17 Kommunen im Landkreis (Städte, Gemeinden) haben sich im Jahr 2019 entschlossen, eine landkreisweit tätige Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Ziel ist es, den Kommunen mit der Gesellschaft ein schlagkräftiges Instrument an die Hand zu geben, mit dem perspektivisch auch im Rahmen staatlicher Programme Miet-Wohnraum geschaffen wird.
Nach der Kommunalwahl im März 2020 hat die Gesellschaft „Fahrt aufgenommen“ und durch den Geschäftsführer wurden nun verschiedene Grundsatzbeschlüsse zur Ausrichtung der Gesellschaft formuliert. Diese Beschlüsse wurden i. R. d. Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst, stehen aber unter „Gremienvorbehalt“. Der Erste Bürgermeister schlägt darum dem Gemeinderat vor, die in nachfolgendem Sachvortrag genannten Beschlüsse zu genehmigen.

***
Die Gesellschafter haben im Jahr 2019 die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH gegründet. Ziel war es, gemeinsam die Versorgung der Landkreisbürger mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern.

Als Umsetzungswege wurden dabei von Beginn die Möglichkeit der Einbringung von Grundstücken in die Gesellschaft samt dortiger Realisierung der Projekte im Rahmen staatlicher Wohnungsbauförderprogramme (z.B. Einkommensorientierte Förderung - EOF) sowie die Unterstützung der Kommunen durch die Gesellschaft bei Projekten im kommunalen Wohnungsbauförderprogramm des Freistaates (KommWFP) gesehen. Daneben sollte die Verwaltung von Bestandswohnungen ein erstes Arbeitsfeld sein.

Die konkrete Umsetzung der Durchführung von Neubauprojekten wurde dabei in der Gründungsphase nicht tiefergehend erörtert. Eine geplante Bestellung eines Geschäftsbesorgers ist in der Folge gescheitert.

Zum 25.09.2020 wurde Dr. Christoph Maier zum ehrenamtlichen Geschäftsführer bestimmt. Die Gesellschaft wurde seitdem zunächst in steuerlich-bilanzieller sowie sonstiger verwaltungstechnischer Hinsicht auf das von der Satzung verlangte Niveau gehoben. Es liegen nunmehr eine Eröffnungsbilanz sowie Jahresabschlüsse 2019 und 2020 samt Lagebericht vor, welche aktuell vom satzungsgemäß zu beauftragenden Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die erforderlichen Steuererklärungen sind in Abstimmung mit der Finanzverwaltung in Vorbereitung.

Ebenso wurde ein umfassendes Umsetzungskonzept entwickelt und mit den Gesellschaftern diskutiert. Dabei hat sich insbesondere ergeben, dass die Gesellschafter eine möglichst passive Rolle der Gesellschafter und eine vollständige Übernahme der Planungs-, Bau- und Verwaltungsfunktion durch die Gesellschaft wünschen. Die Gesellschaft eignet sich hierfür gut, entweder als Inhouse-fähiger Totalübernehmer für die Kommunen (KommWFP) oder als Komplettprojektbetreiber nach Einbringung der Grundstücke in die Gesellschaft (EOF). Einen Vorteil stellt es dabei sicherlich dar, dass die Gesellschaft unterhalb der Schwellenwerte dem öffentlichen Vergaberecht nur sehr eingeschränkt unterliegt.

Jeder Kommune sollen bei der Realisierung von Projekten immer beide Wege offenstehen. Dabei muss insbesondere in der Anfangsphase gelten, dass diejenigen Kommunen, welche ein Projekt mit der Gesellschaft realisieren, den Chancen und Risiken des Projektes näherstehen als die anderen Gesellschafter. Entschließt sich eine Kommune kein Projekt zu realisieren, soll sie auch nicht kostenmäßig (über die bereits geleistete Stammeinlage hinaus) belastet werden.

Im Ergebnis des Diskussionsprozesses hat die Gesellschafterversammlung am 19.03.2021 eine Reihe von – einstimmigen – Beschlüssen zum Eintritt in die operative Phase gefasst (siehe Niederschrift vom 19.03.2021 – Anlage 1). Dabei wurde das Leitbild „Bezahlbar Wohnen in FFB“ (Anlage 2) in einem einstimmigen Beschluss verabschiedet.

Diese Beschlüsse wurden im erforderlichen Umfang unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien gefasst. Die Genehmigung dieser unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse soll nunmehr erfolgen.

Im Einzelnen:

Beschlussvorschläge:

1. Umsetzungswege Neubauprojekte
Der zu genehmigende Beschluss lautet wie folgt:

Beschluss: „Die Gesellschaft kann satzungsgemäß Wohnungsbauprojekte operativ in der Startphase wie folgt realisieren (geschäftspolitische Grundsatzentscheidung):
  • Weg 1: Realisierung mit KommWFP als Totalübernehmer (Inhouse Geschäft) Planung und Bau für die Kommune
  • Weg 2: Einbringung von Grundstücken und Erbbaurechten mit Eigenrealisierung durch die Gesellschaft mit EOF.
Die jeweilige Einzelprojektentscheidung samt Wahl des Umsetzungsweges erfolgt im satzungsgemäßen Zusammenspiel zwischen der betroffenen Kommune und der Gesellschaft.“

Erläuterung:
Der Gesellschaft sollen als „Arbeitsinstrumente“ die beiden Wege KommWFP und EOF „in den Werkzeugkasten“ gelegt werden. Beide Umsetzungswege bieten gute Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, beide haben Vor- und Nachteile (siehe auch Variantenvergleich der Umsetzungswege - Anlage 2). Jeder Kommune stehen bei der Realisierung von Projekten immer beide Wege offen. Dabei muss insbesondere in der Anfangsphase gelten, dass diejenigen Kommunen, welche ein Projekt mit der Gesellschaft realisieren, den Chancen und Risiken des Projektes näherstehen als die anderen Gesellschafter. Entschließt sich eine Kommune kein Projekt zu realisieren, soll sie auch nicht kostenmäßig (über die bereits geleistete Stammeinlage hinaus) belastet werden.

Die Kommunen, welche sich entschließen ein Projekt zu realisieren, werden entweder im KommWFP diese in ihren Haushalten darstellen und einen überschaubaren ungeförderten Preisbestandteil an die Gesellschaft leisten müssen oder im EOF ein Grundstück einbringen und ggfs. zusätzliche Finanzierungssicherheiten stellen müssen.

Dafür erhalten die Kommunen im KommWFP das volle Belegungsrecht und ein nach 30 Jahren voll abfinanziertes Renditeobjekt, im EOF örtlichen bezahlbaren Wohnungsbau außerhalb des Haushaltes mit eingeschränkten Belegungsrechten. Der im KommWFP ungeförderte Preisbestandteil könnte auch mit einem verkraftbaren Aufschlag auf die Miete von ca. 1 € über den Tilgungszeitraum von 30 Jahren refinanziert werden.
Auch im Modell EOF haben die Kommunen Zugriff auf die Belegung im Rahmen der sozialrechtlichen Wohnungsbelegung. Der bleibende Liegenschaftswert entsteht bei der Gesellschaft, die in Anspruch genommene Förderung ist geringer, allerdings muss die Kommune keinen ungeförderten Preisbestandteil an die Gesellschaft leisten und die Projekte werden außerhalb des Haushaltes realisiert.

Mit dem vorstehend beschriebenen Instrumentarium soll zunächst der von den Gesellschaftern aktuell gemeldete Grundstücksbestand bebaut und verwaltet werden. Parallel sollten möglichst viele Bestandswohnungen der Gesellschafter in die Verwaltung übernommen werden.
Nachdem bei den Gesellschaftern zunehmend im Rahmen der Schaffung von Baurecht die Regularien einer sozial gerechten Bodennutzung (SoBoN) zur Anwendung kommen, sollte die Gesellschaft dort als Partner für die Umsetzung des geförderten und preisgedämpften Wohnungsbaus etabliert werden. Die Tendenz muss dahingehen, dass nicht mehr die privaten Vorhabenträger den geförderten und preisgedämpften Wohnraum errichten (mit der Konsequenz, dass nach Ablauf der Bindungsfrist dort erhebliche Wertzuwächse entstehen), sondern vielmehr ein angemessener Grundstücksanteil an die Gesellschafter überlassen wird, aus welchen dann die Gesellschaft geförderten und preisgedämpften Wohnraum entstehen lassen könnte.
Auf diese Weise könnten in überschaubaren Zeiträumen durch Errichtung relevanter Anteile öffentlichen Wohnungsbaus preisdämpfende Wirkungen in den Nettoangebotsmietmarkt hinein erzielt werden.


2. Wohnungsverwaltung
Der zu genehmigende Beschluss lautet wie folgt:

Beschluss: „Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Gesellschaft ab dem 01.01.2022 in der Lage ist, Bestandswohnungen von Gesellschaftern zu verwalten.“

Erläuterung:
Aus dem Kreise der Gesellschafter wurde der Wunsch geäußert, möglichst schnell auch Bestandswohnungen in die Verwaltung der Gesellschaft zu übernehmen. Dies gliedert sich aus Sicht der Geschäftsführung gut ein in die für die Verwaltung der Neubauprojekte ohnehin zu etablierenden Strukturen.
3. Künftige Ausstattung der Gesellschaft (Personal, Betriebsmittel, Finanzierung)
Der zu genehmigende Beschluss lautet wie folgt:

Beschlussvorschlag 3: „Die Geschäftsführung wird beauftragt, im Rahmen des für 2021 zu erstellenden Finanz- und Wirtschaftsplanes sowie der fünfjährigen Finanzplanung eine ihrer Entwicklungsprognose entsprechende Ausstattung der Gesellschaft mit Personal und Betriebsmitteln darzustellen sowie die diesbezüglichen Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.“

Erläuterung:
Um die dargestellte Rolle der Gesellschaft ausfüllen zu können, muss die Gesellschaft mit hauptamtlichem technischem Sachverstand auf der Projektabwicklungsebene (ArchitektIn, BauingenieurIn) ausgestattet werden. Darüber hinaus benötigt die Gesellschaft eine hauptamtliche Büroleitung, welche die ehrenamtliche Geschäftsführung in der täglichen Organisation und Kommunikation (Gesellschafter, Kommunale Entscheidungsgremien, Presse, Bürgerschaft) sowie Abarbeitung der Vielzahl an formellen Anforderungen (StB, Treuhandstelle, WP, Banken) unterstützt.
Ebenso ist eigener Buchhaltungssachverstand unerlässlich, da die Gesellschaft im operativen Geschäft vielfältige Buchungs- und Zahlungsvorgänge zu bewältigen haben wird und dabei umfangreichen handels- und kommunalrechtlichen Buchführungs-, Berichts- und Prüfungsverpflichtungen unterliegt.

Diese Betriebskosten sind über entsprechenden Vergütungspositionen in der Durchführung von Neubauprojekten sowie der Wohnungsverwaltung zu refinanzieren. Eine Zwischenfinanzierung kann über Betriebsmittelkredite erfolgen.

4. Bestellung eines technischen Geschäftsführers (ebenfalls ehrenamtlich)
Der zu genehmigende Beschluss lautet wie folgt:

Beschluss: „Dipl. Ing. Markus Ostermair wird zum weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.“

Erläuterung:
Um nach Eintritt in die operative Phase die technische Gesamtverantwortung in der Geschäftsführung angemessen abzubilden, ist es unerlässlich, einen weiteren Geschäftsführer mit bautechnischem Sachverstand zu bestellen. Hier konnte Dipl.-Ing. Markus Ostermair als weiterer ehrenamtlicher Geschäftsführer gewonnen werden (siehe CV – Anlage 3). Die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers ist auch auf dringende Anregung des Wirtschaftsprüfers erforderlich, um das Vier-Augen-Prinzip zu ermöglichen.


Anlagen:
  • Anlage 1: Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2021
  • Anlage 2: Leitbild „Bezahlbar Wohnen in FFB“
  • Anlage 3: CV Dipl.-Ing. Markus Ostermair



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt alle im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 19.03.2021 gefassten Beschlüsse wie im Sachvortrag dargestellt.

ALTERNATIV – sofern von einzelnen GR-Mitgliedern gewünscht: Einzelbeschlussfassung je zu genehmigendem Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt alle im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 19.03.2021 gefassten Beschlüsse wie im Sachvortrag dargestellt.

ALTERNATIV – sofern von einzelnen GR-Mitgliedern gewünscht: Einzelbeschlussfassung je zu genehmigendem Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/29 Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/29 Gem. Türkenfeld wurde in der Sitzung vom 09.12.2020 behandelt; das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.  

Bei der Prüfung des Antrages hat das Landratsamt festgestellt, dass einige Punkte ergänzt, bemaßt und geändert werden müssen.

Von Relevanz für den Gemeinderat: Unter anderem überschreitet die Wandhöhe im Nordosten die zulässige Wandhöhe von 4,50 m um 0,23 cm auf dann 4,73 m. Hierfür ist eine isolierte Befreiung notwendig. Zu begründen ist die geringfügige Überschreitung mit einer leichten Mulde im Gelände. Die Wandhöhe wird im vorliegenden Fall vom natürlichen Gelände gemessen. Nach Ansicht der Verwaltung würde besagte Überschreitung das Gesamtbild der Siedlung aufgrund der oben genannten Mulde nicht negativ beeinträchtigen.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Wandhöhe um 0,23 m behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Wandhöhe aufgrund der Geländebeschaffenheit (Muldenlage) um 0,23 m behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 77 Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Auf dem 1.450 m² großen Grundstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der FNP weist das Grundstück als Wohnbaufläche aus. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach der umliegenden Bebauung.


Der Baukörper hat eine Grundfläche von 15,99 m x 10,41 m. Die mittlere Wandhöhe beträgt 6,93 m. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen geplant. Die Doppelgarage befindet sich im Untergeschoss. Das Bauvorhaben weißt eine GRZ 1 von 0,16, GRZ 2 von 0,30 und eine GFZ von 0,27 auf.

Die zwei geplanten Stellplätze entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Grundstück zu liegen.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Angesichts der Größe des Grundstücks und der exponierten Lage (oberhalb Weiher, …) ist es aus städtebaulichen Gesichtspunkten begrüßenswert, dass auf einen durchaus möglichen größeren Baukörper bzw. den Bau eines Mehrfamilienhauses verzichtet und stattdessen bewusst auf die heute vorgelegte Planung gesetzt wird.  



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 77 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 77 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen auf dem Grundstück Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 156/2 Gemarkung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“. An der Westseite liegt das Grundstück an der Echinger Straße an.
Der bestehende Holzlattenzaun droht gem. Bauherr auf die Straßenseite zur Echinger Straße (Hanglage) abzubrechen.

Ein Gabionenzaun mit Holzelementen entlang der Echinger Straße ist als Ersatzbau vorgesehen. Dieser soll nach Angaben der Antragsteller gleichzeitig als Lärmschutz dienen. Insbesondere der zunehmende Verkehr auf der Tangentialverbindung Richtung Ammersee (Schwerpunkt: Wochenenden, Feiertage) wird hier als Auslöser genannt; die Terrasse der Antragsteller grenzt an die Hauptstraße an.

Einen ganz ähnlich gelagerten Fall hat der Gemeinderat im letzten Jahr intensiv beraten (vgl. GR-Sitzung vom 17.06.2020 / TOP Bauleitplanung, Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Teilstück der Zaun-Heckenbepflanzung durch Holzständer-Schallschutzzaun ergänzen) und mit breiter Mehrheit positiv votiert. Die damals vom Gemeinderat bewusst ergänzte Beschluss-Formulierung wurde im vorliegenden Fall übernommen (siehe Beschlussvorschlag), kann aber – je nach Mehrheitsmeinung – auch entfallen.

Der Bebauungsplan „Am Malerwinkel“ trifft folgende Festsetzungen hinsichtlich Einfriedungen:

Die Einfriedung zur Echinger Straße kann charakteristisch von der Straße „Am Malerwinkel“ abgegrenzt werden. Folglich geht hiervon keine Präzedenz-Wirkung für andere Grundstücke in der Straße „Am Malerwinkel“ aus, nachdem nahezu alle anderen Anwesen an besagter Straße – anders als Flurnummer 156/2 – nicht gleichzeitig Anlieger der Hauptstraße (= Echinger Straße) sind. Hinzu kommt, dass der Zaun aufgrund der Hanglage mit > 2,5 Meter Abstand zur Straße gebaut würde.    





Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf die Einfriedung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen behandelt. Das Einvernehmen zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen entlang der Echinger Straße wird erteilt.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks (angrenzend an die Straßen „Am Malerwinkel“ sowie die Hauptstraße Echinger Straße) an einer vielbefahrenen Straße in Verbindung mit der Hang- und Abstandslage zur Fahrbahn.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf die Einfriedung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen behandelt. Das Einvernehmen zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen entlang der Echinger Straße wird erteilt, mit der Auflage zur Begrünung und einer Höhenbegrenzung der Gabionen auf 1,25 m.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks (angrenzend an die Straßen „Am Malerwinkel“ sowie die Hauptstraße Echinger Straße) an einer vielbefahrenen Straße in Verbindung mit der Hang- und Abstandslage zur Fahrbahn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

Status Ausschreibung Erneuerung Fahrradabstell-Anlage Bahnhof Türkenfeld
Der entsprechende Zuschussantrag wurde umgehend nach dem GR-Beschluss gestellt. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern soll bis Anfang Mai 2021 entschieden sein, inwieweit Türkenfeld bei der Förderung bedacht werden kann. Alle erforderlichen Angebote wurden bereits eingeholt, sodass die Arbeiten dann beginnen könnten. Weiterhin – trotz mehrfacher Nachfragen – ausstehend ist der Gestattungsvertrag seitens der Deutschen Bahn, der die Bauarbeiten und die angepasste Nutzung legitimieren würde.


Geldanlagepolitik der Gemeinde Türkenfeld
Im Lichte der jüngsten Entwicklungen (Stichwort Greensill-Bank und potentielle Verluste anderer Kommunen )berichtet die Gemeindeverwaltung zur Geldanlagepolitik wie folgt:
Gelder der Gemeinde Türkenfeld werden nur und ausschließlich auf Konten bei Sparkasse und Raiffeisenbank verwahrt. Beide Institute bieten durch ihren öffentlich-rechtlichen bzw. genossenschaftlichen Charakter nochmals ein MEHR an Sicherheit. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde Türkenfeld über mehrere Bausparverträge, auf denen Guthaben > 1 Mio. Euro angespart wurden. Diese werden im positiven Bereich verzinst und sind abgeschlossen bei der Bausparkasse Schwäbisch-Hall (die zum genossenschaftlichen Verbund gehört).


Sachstandbericht Glasfaser-Höfeausbau
Die Deutsche Glasfaser hat nach Unterzeichnung der Verträge ein Bauunternehmen mit der Umsetzung des Ausbaus beauftragt. Der Gemeinde soll zeitnah ein konkreter Zeitplan vorgelegt werden. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Arbeiten bis Ende September 2021 abgeschlossen sein. Mit jedem Anlieger wird seitens der Deutschen Glasfaser ein Baustellengespräch geführt. Hier soll geklärt werden, wo die Leitung auf Privatgrund verlaufen soll und wo der Durchbruch in die jeweilige Liegenschaft (Keller, …) möglich ist.
Ziel der Gemeinde ist es, wenn irgend möglich den staatlichen Zuschuss noch in 2021 abzurufen. Dies ist wichtig, nachdem die Ausbaukosten von über 800 TEUR zunächst durch die Gemeinde verauslagt werden müssen. Im Hinblick auf zukünftige Projekte ist es von großer Bedeutung, den nicht unerheblichen staatlichen Zuschuss dann auch im laufenden Haushaltsjahr zu vereinnahmen.

Update 16.04.2021 (= Kickoff mit Deutscher Glasfaser und beauftragter Baufirma):
Die Arbeiten können früher als geplant starten. Aus diesem Grund wurde folgende Bürgerinformation vorbereitet:

Erweiterung des Türkenfelder Glasfasernetzes => Verkehrsbeeinträchtigungen ab 26. April bis vsl. Ende August 2021 zu erwarten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

voraussichtlich Ende April beginnen die Arbeiten zur Erweiterung des Glasfasernetzes. Ziel des Gemeinderats ist es, insbesondere die ausserorts liegenden Anwesen, Weiler und Gehöfte an das Hochgeschwindigkeitsnetz anzuschließen. Die Arbeiten werden sich primär auf die Bereiche Burgholz, Birkenweg, Geltendorfer Straße ausserorts, Bahnhofstraße, Graf-Schenk-Straße, Moorenweiser Straße auserorts, Ammersee Straße, Sudetenstraße und Donauschwabenstraße konzentrieren. Weitere Straßenzüge können tangiert sein. Wichtig zu wissen: Um die zusätzlichen Anschlüsse zu realisieren, müssen teilweise auch innerorts Leitungskapazitäten erweitert werden. Aus diesem Grund kann es im gesamten Gemeindegebiet zu tage- und wochenweisen Sperrungen einzelner Gehwege bzw. Straßen kommen. Die direkt betroffenen Anlieger werden jeweils im Vorfeld durch die beauftragten Firmen mittels Hauswurfsendung informiert. Ich darf um gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bitten.
Es ist geplant, die Arbeiten in den Sommerferien abzuschließen.

Es grüßt herzlich
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister



Abrechnung „Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Obere Amper (ZVA Obere Amper) für das Jahr 2020 wurde vorgelegt (sog. Verwaltungs- und Betriebskosten Abwasser)
Turnusgemäß wurde der Verwaltung im März die Abrechnung für die Kostenbeteiligung der Gemeinde Türkenfeld vorgelegt. Demnach ist eine Nachzahlung in Höhe von 39.793,16 Euro für das Jahr 2020 fällig. Die Pflicht zur anteiligen Kostendeckung ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Betriebs- und Verwaltungskostenumlage, die alle beteiligten Kommunen entrichten. Die Verwaltung hat die Abrechnung geprüft und als inhaltlich stimmig bewertet. Hinweis: Die Gemeinde bezahlt pro Jahr ~ 340 TEUR an den ZVA. In den Vorjahren kam es teilweise zu Rückzahlungen bzw. zur Nicht-Auslastung der HHST. Im Jahr 2020 ist – wie geschrieben – eine Nachzahlung fällig. Diese fließt wiederum in die nächste Gebührenkalkulation ein.


Status Installation PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten PFIFFIKUS & SUMSEMANN
Die Arbeiten habe planmäßig Anfang April begonnen, sind aber witterungsbedingt noch nicht abgeschlossen.


Elektromobilität: Gemeindeverwaltung hat Förderantrag im Rahmen des Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ gestellt
Ab 12.04.2021 war es möglich, Förderanträge für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zu stellen. Nachdem die Bewilligung nach dem sog. „Windhundverfahren“ abläuft, hat sich Bgm. Staffler nach Rücksprache mit GR Brix kurzfristig entschieden, einen Antrag zu stellen. Hochattraktiv wäre nämlich die Förderquote. Der Eigenanteil für den Bau einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten bis max. 22kw läge nämlich bei „nur“ ~ 3.500 EUR (Gesamtkosten: ~ 18.000 EUR). Abhängig von einem Zuschlag kann der Gemeinderat – z. B. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken – dann entscheiden, ob er das Projekt umsetzen möchte.
Details – siehe https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/031-scheuer-ladeinfrastruktur-vor-ort.html 


Renaturierung Toteisloch auf der Zielgeraden
Vgl. auch Berichterstattung im Münchner Merkur:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/tuerkenfeld-ort29604/tuerkenfeld-kleinod-aufgetaucht-toteisloch-im-wald-90357248.html

Die Erneuerung des Bohlen-Weges wurde ebenfalls abgeschlossen; als nächsten Schritt ist die Aufstellung der Hinweistafeln geplant.



Verkehrsleitbild – Information des Gemeinderats über die zwischen dem Arbeitskreis und einzelnen GR-Mitgliedern abgestimmte Fassung
Aus dem Gemeinderat gab es i. R. d. reg. Februar-Sitzung noch Formulierungsvorschläge i. B. auf das Leitbild. Diese wurden zwischenzeitlich zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Folgende Formulierungen wurden gewählt:

1) Die Belange der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und werden in der gemeindlichen Verkehrsplanung berücksichtigt.
2) Eine attraktive und bedarfsgerechte Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer soll in- und außerhalb des Orts besonders gefördert werden.
3) Bei Be- und Entlastungen durch den fließenden und ruhenden Verkehr gelten im Ort gleiche Regeln und kein St.-Florians-Prinzip.
4) Bei der überörtlichen Mobilität sind die Belastungen der Anwohner durch Lärm in Ausgleich zu bringen mit den Interessen des Durchgangsverkehrs.
5) Der „Ruhende Verkehr“ findet in erster Linie auf eigenem Grund und Boden statt.

6) Verkehrswege sollen möglichst barrierefrei gestaltet werden.

7) Die Gemeinde strebt eine Weiterentwicklung der bestehenden örtlichen Mobilitätsmöglichkeiten an.



Sachstand zum Beschluss des Gemeinderats bzgl. „Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen“
Ein Konzept wurde mittlerweile in Zusammenarbeit mit Firma Bremicker Verkehrstechnik erstellt (vgl. GR-Beschluss). Dieses konnte in der Zwischenzeit auch mit dem Landratsamt und der Polizei abgestimmt werden. Seitens des Landratsamtes wurden einige wenige Rückfragen dazu gestellt und Anregungen gegeben, die entsprechend eingearbeitet bzw. beantwortet wurden. Das Konzept sieht – neben der Aufstellung der eigentlichen Zonen-Beschilderung – auch Standorte für Hinweise auf geänderte Vorfahrtssituationen vor. Dies soll helfen, mögliche Missverständnisse in der Übergangszeit auszuräumen. Wichtig: Kreisstraßen, Gewerbegebiete und Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen bleiben weiter außen vor (= sind selbstverständlich nicht Gegenstand des Tempo-30-Zonen-Konzepts). Beispielhaft zu nennen sind die Straßen Aresinger, Geltendorfer (mit Ausnahme Verschwenkung), Sudeten, …
Aufgrund des fehlenden Gehwegs in der Bahnhofstraße, der unzureichenden Beleuchtungssituation sowie der dem Gemeinderat hinlänglich bekannten Gefahrensituation wird der Tempo-30-Bereich rund um das Senioren-Wohnen zur Zone erhoben und endet fortan an der Kreuzung Bahnhofstraße / Geltendorfer Straße. Dies ist auch im Interesse verschiedener Anlieger, wie ggü. dem Bürgermeister nochmals unterstrichen wurde.
Die Beschilderung inkl. Abbau dann nicht mehr benötigter Schilder (und Einlagerung dieser im gemeindlichen Depot) soll in einer konzertierten Aktion stattfinden. Der genaue Zeitpunkt wird bekannt gegeben – flankiert durch eine Bürger-Information.
Grundsätzlich werden weniger Schilder benötigt als zunächst angenommen.

Grafiken – siehe Folgeseiten.

Konzept Türkenfeld:







Konzept Zankenhausen:





Installation digitaler Verkehrs- und Bürger-Informationsanzeigen abgeschlossen
Sachstandsbericht erfolgt mündlich, sofern die Installation witterungsbedingt stattfinden konnte.


Bruch der Hauptwasserleitung im Bereich Riedstraße Zankenhausen am Sonntag, 15.03.2021
Folgende Bürger-Info wurde dazu versandt – der Bürgermeister berichtet ergänzend mündlich:

Wasser-Störung wurde im Laufe der Nacht (14./15.03.2021) behoben werden - Einschränkungen auch in den kommenden Tagen zu erwarten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Riss in der Hauptleitung wurde in den Abendstunden des gestrigen Sonntags gefunden. Über die Nacht fand die Reparatur statt und wir sind nun wieder "online". Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten für das gute Zusammenhelfen. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig kontinuierliche Investitionen in das Wassernetz sind.

Wie geht es weiter?
Sobald der Bruch an der Hauptleitung behoben ist, werden wir wieder an die Hauptleitung angeschlossen. Ab diesem Moment ist der stetige Zufluss aus den Brunnen wieder gesichert (=> wurde zwischenzeitlich bestätigt). Nach und nach füllt sich dann auch unsere „eiserne Reserve“ - der Hochbehälter auf dem Steingassenberg wieder.

Was muss in der Folge beachtet werden?
Wie mir die Techniker sagten, ist in den kommenden Tagen als Folge des heutigen Aussetzers mit Druckschwankungen und stellenweise „Luft im Netz“ zu rechnen. Es wird einige Zeit dauern, bis das Netz wieder wie gewohnt gleichmäßig aufgestellt ist. Wer Probleme beobachtet, kann diese direkt an die Stadtwerke melden (Telefon 08141-4010 ).

An dieser Stelle danke für die Geduld.

Es grüßt herzlich
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister


Fortgang Arbeiten Bahnhofstraße – Bauabschnitt I  / Hinweis der Stadtwerke bzgl. Kostenbeteiligung Gemeinde / E-Ladesäule wird gebaut  Kosten-Mehrungen wahrscheinlich:
  • Arbeiten haben wie geplant am 15.03.2021 begonnen.
  • Seitens der Stadtwerke ist folgender Hinweis eingegangen: Gemäß dem sog. Konzessionsvertrag muss die Gemeinde 40% der Kosten tragen, die für die Verlegung von Leitungen im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen anfallen. Es ist lt. Stadtwerken zu erwarten, dass hier Kostenpositionen auf die Gemeinde (z. B. im Umgriff Friedhof, Kirchstraße, …) zukommen. Eine Kostenprognose ist seriös erst nach dem Öffnen der Straße möglich. Sobald Informationen hierzu vorliegen, wird der Gemeinderat informiert. Im Baubudget wurde ein allgemeiner Puffer einkalkuliert.
  • E-Ladesäule im Drexlhof kommt: Die Stadtwerke stellen in Abstimmung mit Michael Drexl im Zuge der Bauarbeiten (für die Gemeinde kostenlos) eine Ladesäule für E-Autos auf. Geplant ist das Modell Mennekes Smart 22.
  • Kosten-Mehrungen sind auch aus folgenden Gründen unvermeidlich:
    • Die Dokumentation verschiedener Sparten-Leitungen (TK, Glasfaser, …) liegt leider nicht immer in einer abschließend verwertbaren Form vor. Sprich: Mit größter Vorsicht und zeitlichem Aufwand müssen die Bagger-Arbeiten ausgeführt werden, um das Abreißen z. B. eines Glasfaser-Kabels zu vermeiden. Der Abriss hätte insb. in der Corona-Zeit gravierenden Folgen für alle Home-Office-ArbeitnehmerInnen, … Insofern hat der Bürgermeister die beteiligten Firmen um entsprechende Vorsicht gebeten – was in der Folge zu Kostensteigerungen führt.
      POSITIV zu erwähnen ist, dass die sich jetzt bietende Chance genutzt wird, und nicht dokumentierte unterirdische Leitungen GPS-gestützt nachdokumentiert werden.
    • Im Laufe der Arbeiten treten auch Schäden z. B. am Schmutzwasserkanal zu Tage, die sinnvollerweise direkt repariert werden. Diese Kosten waren nicht vorhersehbar.
    • Alle Kostenmehrungen werden sauber dokumentiert und dem Gemeinderat im Anschluss vorgelegt.






Schwimmbad-Sanierung: (Vorläufiger) Zeitplan für die Vergabe der Architekten-Leistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens wurde zusammengestellt / Abschluss (= Auswahl und Beauftragung eines Architekten) bis zu den Sommerferien geplant (inkl. GR-Beschluss).
In Zusammenarbeit mit dem durch den Gemeinderat beauftragten Büro pm5 wurden Ausschreibungsunterlagen für die Architektenleistungen erstellt. Diese wurden – den Formvorgaben folgend – veröffentlicht. Mit Veröffentlich der Unterlagen haben potentielle Anbieter die Gelegenheit, ihr Interesse zu bekunden. Das Verfahren wird federführend durch das Büro pm5 durchgeführt. 3-5 mögliche Anbieter werden dann zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Dieses wird durch das Büro pm5 moderiert. Teilnehmer seitens der Gemeinde sind die drei BGMs. Eine Auftragsvergabe ist geplant vor den Sommerferien.
Ausdrücklich aufgenommen in die Beschreibung wurden Punkte wie z. B. die notwendigen Untersuchungen des Bestands-Materials auf Altlasten (hierzu ging ein Hinweis eines Sachkundigen aus der Bevölkerung ein).




Neues Ordnungs-System („Archiv-Kartons“) für das Gemeindearchiv beschafft
In Abstimmung mit dem Gemeinde-Archivar Dieter Hess wurden spezielle Dokumenten-Kartons beschafft. Diese ermöglichen es, die im Archiv gelagerten Objekte anforderungskonform zu lagern. Die Gemeinde dankt Dieter Hess für sein Engagement. Das nachfolgende Bild soll einen Eindruck vom neuen „Ordnungssystem“ vermitteln:



Datenstand vom 21.05.2021 11:30 Uhr