Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.04.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung: Grundstücksankauf durch Gemeinde erfolgt (sog. Projekt SALITERSTRASSE Nord / Fl. Nr. 716/13 Gem. Türkenfeld / weiteres Einheimischenmodell mit Fokus Einzel- und Doppelhäuser geplant
4 Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD"
5 Personalangelegenheit: Ernennung zur Standesbeamtin; Ernennung der stellvertretenden Standesamtsleitung
6 ÖPNV im Gemeindegebiet / hier: Information des Gemeinderats über die neue Ringbuslinie 807 (Türkenfeld - Beuern - Greifenberg - Eching - Türkenfeld)
7 (qualitativer) Ausbau des Betreuungsangebots an der Grundschule Türkenfeld i. R. d. Förderprogramms "Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" / hier: Beschluss des Gemeinderats über die Co-Finanzierung
8 Erneuerung der restlichen Fenster auf der Westseite (= Wetterseite) des Türkenfelder Schlosses (Vorbehaltsbeschluss angesichts offener Klärung Förder-Bedingungen)
9 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“) hier: Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen (Abwägungsbeschluss) Vorstellung des fortgeschriebenen Entwurfes und Durchführung des erneuten Auslegungs- / Beteiligungsverfahrens (erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
10 Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen; Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/1 Gem. Türkenfeld
11 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage 1 Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz 1 Doppelhaus mit 2 Doppelgaragen Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen
12 Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
13 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
15 Erneuerung der Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Türkenfeld / hier: Eingang des Förderbescheides sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die Höhe des Eigenanteils der Gemeinde Türkenfeld

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.04.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Aufgrund gebotener Dringlichkeit stellt Bürgermeister Staffler den Antrag, im Rahmen der Sitzung einen weiteren TOP „Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Türkenfeld“ zu behandeln. Dies ist gem. Geschäftsordnung möglich, sofern Dringlichkeit gegeben ist und die Mehrheit der anwesenden GR-Mitglieder der Aufnahme des TOPS zustimmt.

---

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 21.04.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Türkenfeld“ zu.


Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 21.04.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 2
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3. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung: Grundstücksankauf durch Gemeinde erfolgt (sog. Projekt SALITERSTRASSE Nord / Fl. Nr. 716/13 Gem. Türkenfeld / weiteres Einheimischenmodell mit Fokus Einzel- und Doppelhäuser geplant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 3

Pressetaugliche Texte

Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt hat der Gemeinderat im Jahr 2018 einstimmig den sog. „Bauland-Grundsatzbeschluss“ gefasst. Dem Beschluss folgend, will die Gemeinde Eigentumsanteile an bisher nicht bebauten Grundstücken erwerben und diese dann über Einheimischen-Modelle der Bevölkerung zugänglich machen.

Parallel zum bereits auf den Weg gebrachten Projekt DORFANGER hat der neu gewählte Gemeinderat den Ankauf einer weiteren Fläche forciert. Mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt wird die Öffentlich darüber informiert, dass der Ankauf eines hälftigen Eigentumsanteils an Flurnummer 716/13 (Gemarkung Türkenfeld, Größe: 9.894 m²) zwischenzeitlich stattgefunden hat (notariell beurkundet; Genehmigung des Vertrags durch den Gemeinderat erfolgt).

Die Fläche ist im einstimmig verabschiedeten Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche aufgenommen worden. Insofern war der hälftige Flächenankauf in der Gesamtschau des gemeindlichen Handelns i. B. auf die Realisierung weiterer Einheimischenmodelle der logische nächste Schritt.



Nachrichtlich: Bereits im Herbst 2020 hat der Gemeinderat den anteiligen Ankauf einer Fläche im Ortszentrum (Projekt DORFANGER) beschlossen. Bei dieser Fläche soll der Fokus der gemeindlichen Aktivitäten auf dem Geschosswohnungsbau (= Wohnungen) liegen. Im Rahmen des Projektes SALITERSTRASSE NORD sollen – auch aufgrund der Ortsrandlage – vorrangig Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Damit würde es der Gemeinde gelingen, in einem überschaubaren Zeitraum Flächen für alle relevanten Interessensgruppen anbieten zu können (Geschosswohnungsbau und EFHs bzw. DHHs).

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4. Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:

---

Um den ungebrochenen Bedarf an Wohnraum zu decken und dabei ortsplanerisch sinnvoll vorzugehen, hat der Gemeinderat nach langjähriger Vorarbeit zum Ende der letzten Wahlperiode hin einstimmig einen neuen Flächennutzungsplan beschlossen. Parallel dazu wurde – schon im Jahr 2018 – ein sog. „Baulandgrundsatzbeschluss“ gefasst, der wichtige Weichenstellungen für die Ausweisung neuer Baugebiete vornimmt. Wichtig war und ist dem Gremium, eine nachhaltige Vorgehensweise zu wählen, die ortsplanerische Aspekte würdigt und gleichzeitig die kommunale Infrastruktur nicht überfordert.

Einhergehend mit den im Flächennutzungsplan definierten Entwicklungsräumen soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage der sog. Aufstellungs-Beschluss für einen (neuen) Bebauungsplan „SALITERSTRASSE NORD“ gefasst werden. Der Geltungsbereich umfasst im Kern Flurnummer 716/13 (Gemarkung Türkenfeld, Größe: 9.894 m²) sowie entsprechende Zuwegungen, etc.



Planungsziel in diesem Kontext ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Der Fokus soll auf der Schaffung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern liegen. Zu beachten ist die Ortsrandlage der Fläche, die Lage im Umgriff des Höllbachs sowie die zwingende Notwendigkeit, die auf dem Grundstück etablierte und ökologisch wertvolle Feldhecke zu erhalten. Ebenso soll sich die Struktur des neu entstehenden Gebietes in vorhandene umliegende Bebauungsstrukturen einfügen.

Die Verwaltung schlägt vor, parallel zum Aufstellungsbeschluss den PV (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München) mit der Durchführung des Verfahrens (Erstellung Planungen, Bauleitverfahren, …) i. R. d. Mitgliedschaft der Gemeinde Türkenfeld im PV zu beauftragen.
Die hierfür entstehenden Kosten werden entsprechend Aufwand zu den dem Gemeinderat bekannten Stundensätzen abgerechnet (vgl. ähnliche Verfahren).



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saliterstraße Nord“. Das Plangebiet umfasst im Bereich der nördlichen Saliterstraße angrenzend an den sog. Bachfeldweg ein circa 10.000 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 716/13 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt über die Saliterstraße bzw. ggf. anteilig den Bachfeldweg.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, etwaige notwendige Gutachten, fachspezifische Untersuchungen, etc. zu beauftragen, sofern sich diese im Rahmen des Haushaltsansatzes für Planungskosten bewegen und den Ermächtigungsrahmen einhalten.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saliterstraße Nord“. Das Plangebiet umfasst im Bereich der nördlichen Saliterstraße angrenzend an den sog. Bachfeldweg ein circa 10.000 m² großes Plangebiet (Fläche Fl. Nr. 716/13 Gemarkung Türkenfeld). Die Zufahrt erfolgt über die Saliterstraße bzw. ggf. anteilig den Bachfeldweg.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Sofern planungstechnisch sinnvoll und notwendig, können direkt angrenzende Parzellen in die Planung aufgenommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, etwaige notwendige Gutachten, fachspezifische Untersuchungen, etc. zu beauftragen, sofern sich diese im Rahmen des Haushaltsansatzes für Planungskosten bewegen und den Ermächtigungsrahmen einhalten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Personalangelegenheit: Ernennung zur Standesbeamtin; Ernennung der stellvertretenden Standesamtsleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 5

Pressetaugliche Texte

1) Ernennung einer weiteren Standesbeamtin
Im Standesamt Türkenfeld sind aktuell die langjährige Mitarbeiterin Karin Matthes und die Leitung des Standesamts Marina Bihler als Standesbeamtinnen bestellt. Erst nach offizieller Bestellung ist man im Aufgabenbereich des Standesamtes vollumfänglich berechtigt personenstandsrechtliche Vorgänge zu bearbeiten und zu beurkunden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs während Urlaubszeiten oder anderweitigen Personalausfällen beabsichtig das Standesamt eine weitere Standesbeamtin zu ernennen.

Seit Januar 2021 wirkt Frau Laura Jung, die im Übrigen im Personalamt, Hauptamt und Einwohnermelde-/Passamt eingesetzt ist, als Mitarbeiterin im Standesamt mit.
Die dreimonatige Einarbeitungszeit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 AVPStG wurde somit absolviert. Den entsprechenden Grundkurs hat Frau Jung im Dezember 2020 erfolgreich abgelegt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck – Standesamtsaufsicht hat mit Schreiben vom 26.04.2021 die Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 AVPStG erteilt (grundsätzlich können nur Beschäftigte in der dritten Qualifikationsebene/gehobener Dienst zum Standesbeamten ernannt werden). Für die Ernennung liegen somit alle rechtlichen Voraussetzungen vor.

Durch die Ernennung zur Standesbeamtin ist Frau Laura Jung berechtigt sämtliche personenstandsrechtliche Beurkundungen eigenverantwortlich vorzunehmen.

2) Ernennung einer stellvertretenden Standesamtsleitung
Gemäß § 4 Abs. 1 AVPStG ist neben der Standesamtsleitung auch eine Stellvertreterin zu ernennen. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung als Standesbeamtin soll Frau Karin Matthes zur stellvertretenden Leitung des Standesamts Türkenfeld ernannt werden.


Durch die Bestellung bzw. Ernennung ergeben sich keine finanziellen Änderungen.



Beschlussvorschlag:


Frau Laura Jung wird zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Türkenfeld bestellt.
Frau Karin Matthes wird zur stellvertretenden Leitung des Standesamtes Türkenfeld ernannt.

Beschluss

Frau Laura Jung wird zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Türkenfeld bestellt.
Frau Karin Matthes wird zur stellvertretenden Leitung des Standesamtes Türkenfeld ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. ÖPNV im Gemeindegebiet / hier: Information des Gemeinderats über die neue Ringbuslinie 807 (Türkenfeld - Beuern - Greifenberg - Eching - Türkenfeld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 6

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bereits im letzten Jahr berichtet, haben die Bürgermeister aus Türkenfeld, Greifenberg und Eching einen gemeinsamen Anlauf zur Schaffung einer Ringbusverbindung zwischen den drei Gemeinden unternommen. Das Projekt wird durch die zuständigen Stellen in den Landratsämtern Fürstenfeldbruck und Landsberg federführend vorangetrieben. Alle notwendigen Beschlüsse (z. B. durch den Kreistag Fürstenfeldbruck) liegen mittlerweile vor. Insofern kann mit einem Start der neuen Buslinie zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 gerechnet werden. Wichtig dabei: Für die Gemeinde Türkenfeld entstehen mit dem Angebot keine Kosten!

Folgende Überlegungen waren – neben einer Anregung aus der Bürgerschaft – ausschlaggebend (hier dargestellt aus Sicht der Gemeinde Türkenfeld / Zielsetzungen in den anderen Kommunen ähnlich):
1)        Schaffung einer dauerhaften ÖPNV-Verbindung zwischen dem Ortsteil Zankenhausen und dem Kernort Türkenfeld bei gleichzeitiger ergänzender Anbindung des Ortsteils Zankenhausen an das S-Bahn-Netz (Fahrpläne sind aufeinander abgestimmt).
Zankenhausen wird dadurch zukünftig an zwei Haltestellen bedient (Malerwinkel und Ortszentrum)!
2)        Schaffung eines ÖPNV-Angebots, um bspw. das Fachärztehaus Eching oder andere von Türkenfelder Bürgerinnen und Bürgern stärker frequentierte Versorgungseinrichtungen insb. in Eching zu erreichen.
3)        ÖPNV-Angebot für Bürgerinnen und Bürger aus Beuern, Greifenberg und Eching, die bislang mit dem PKW zum S-Bahnhof Türkenfeld pendeln (=> Reduktion von Verkehr) sowie Alternative in den Wintermonaten zum Fahrrad.
4)        Teilweise Ergänzung bzw. Umstellung der Schülerbeförderung Türkenfeld  Zankenhausen.  

Aus wirtschaftlichen Gründen kann vorerst „nur“ ein 40-Minuten-Takt an Werktagen angeboten werden. Bei entsprechender positiver Resonanz wäre eine Ausweitung des Angebots denkbar. Ebenfalls könnte längerfristig eine Ausweitung des Aktionsradius des MVV-Ruftaxis (für Abend- und Nachtstunden) in Betracht gezogen werden. Hierzu laufen Gespräche.

Zum Einsatz soll vorläufig ein sog. Midibus (10m) kommen, also kleiner als die sonst üblichen 12m-Standard-Linienbusse.

Eine großangelegte Informations-Kampagne soll parallel zum Fahrplanwechsel starten.




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7. (qualitativer) Ausbau des Betreuungsangebots an der Grundschule Türkenfeld i. R. d. Förderprogramms "Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" / hier: Beschluss des Gemeinderats über die Co-Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö informativ 10

Pressetaugliche Texte

Der Freistaat Bayern hat kurzfristig ein Programm mit Titel „Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ aufgelegt. Ziel des Programmes ist es, bis 31.12.2021 (= Abschluss aller notwendigen Arbeiten) qualitative und quantitative Verbesserungen im Kontext der Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern zu ermöglichen. Gefördert werden dabei u. A. bauliche Maßnahmen, die Anschaffung von Mobiliar, etc.

Eine entsprechende Vorab-Klärung mit der Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass unser Schulstandort voraussichtlich von einer Förderung profitieren könnte. Nachdem ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss Grundvoraussetzung für eine Bearbeitung des Zuschuss-Antrags ist, empfiehlt die Verwaltung, einen solchen im Rahmen der heutigen Sitzung zu fassen.

Nach Rücksprache mit Rektor und OGTS-Verantwortlichen sollen folgende Investitionen getätigt werden:
 
Projekttitel: Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter an der Grundschule Türkenfeld
 
Teil A
Ertüchtigung / Ausbau Raum „Vogelnest“ (sog. „Voices-Raum“ / 1. OG über Schulküche) zur dauerhaften Nutzung für die Mittagsbetreuung von Grundschulkindern
Investitionssumme 85 TEUR
 
Kerninhalte:
  • Dauerhafte Nutzbar-Machung des Raums mit circa 66,9 m²
  • Erfüllung zwingender brandschutzrechtlicher Auflagen (Architektenschätzung liegt vor) => zwingende Voraussetzung, um Raum vollwertig und dauerhaft nutzen zu können
  • Grundlegende Arbeiten wie Erneuerung Bodenbelag, Malerarbeiten, Elektroarbeiten
  • Ausstattung mit zeitgemäßem und kindgerechten Mobiliar
 
Teil B
Ertüchtigung / Ausbau Raum „Souterrain“ (ehem. Werkraum) zur Nutzung für die Mittagsbetreuung von Grundschulkindern
Investitionssumme 35 TEUR (gemeint ist der Raum im UG).
 
Kerninhalte:
  • Nutzbar-Machung des Raums mit circa 50 m²
  • Grundlegende Arbeiten wie Entfernung Wandbelag aus den 70er Jahren, Erneuerung Bodenbelag, Verputz- und Malerarbeiten, Elektroarbeiten, …
  • Ausstattung mit zeitgemäßem und kindgerechten Mobiliar

Gesamt-Investitionssumme: 120 TEUR zzgl. angenommener 10% für Architekten / Planer / etc.
= 132 TEUR

Die Förderquote liegt bei voraussichtlich 70%.

Folglich ergäbe sich im Falle einer Förderzusage ein Gemeindeanteil von max. 39.600 EUR. Entsprechende Haushaltsansätze sind im Haushalt 2021 eingeplant bzw. könnten durch die Nutzung nicht benötigter Ansätze im Kontext „Schule“ beigebracht werden.

Für alle Beteiligten stellt das Förderprogramme eine große Chance dar. Es soll aber nicht verhehlt werden, dass der limitierte Umsetzungszeitraum (= alle Arbeiten müssen bis 31.12.2021) ein Risiko darstellt und das Projekt nur gelingen kann, wenn die erforderlichen Genehmigungen, etc. zeitnah eingehen. Bürgermeister und Verwaltung sind hier in ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern. ABER: Eine Umsetzungsgarantie kann nicht gegeben werden (u. A. aufgrund Zeitschiene Förderprogramm und ausstehendem Förderbescheid). 

Details zum Förderprogramm sind hier zu finden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2231_A_11880/true


Update 30.04.2021:
  • Die sog. „Schulaufsichtliche Genehmigung“ liegt vor; damit hat die zuständige Stelle die pädagogische Sinnhaftigkeit der Maßnahme anerkannt (= Grundvoraussetzung für eine Förderung)
  • Parallel läuft die Zuschuss-Anfrage bei der für die bautechnischen Belange zuständigen Stelle; alle Antragsunterlagen wurden zwischenzeitlich eingereicht.  

Dieser Antrag ist umfangreich und beinhaltet folgende Ergebnistypen:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO, s. Anhang)
  • Baubeschreibung
  • Planunterlagen
  • Flächenaufstellung
  • Kostenschätzung nach DIN 276 (Muster 5 zu Art. 44 BayHO, s. Anhang)
  • Gemeinderatsbeschluss (vgl. heutige Sitzung)
  • Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2 zu Art. 44 BayHO, s. Anhang)
  • schulaufsichtliche Genehmigung der Maßnahme
  • Investitionsplanung (Ausgaben- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme)
  • Versicherung der Realisierung der Investition im Rahmen des Finanzhilfeprogramms „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
  • Erklärung ob und falls ja in welcher Höhe die Maßnahme durch andere Fördermittel bezuschusst wird
  • ggf. Auflistung bzw. Nennung der Ausstattung, die im Rahmen der Maßnahme beschafft wird.



Update 19.05.2021:

Folgende Information hat die Gemeindeverwaltung erreicht:





Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, Investitionen in das Betreuungsangebot an der Grundschule Türkenfeld zu tätigen. Vorbehaltlich einer positiv votierten Förderzusage der Regierung von Oberbayern beschließt der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme wie im Sachvortrag dargestellt und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, entsprechende Aufträge an den jeweiligen Billigstbieter zu vergeben. Der Budgetrahmen wird auf 132 TEUR festgesetzt, wobei der Gemeindeanteil maximal 40 TEUR betragen soll. Der vorgegebene Umsetzungszeitraum (= Abschluss der Arbeiten bis 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) ist einzuhalten. Im Falle einer von 70% abweichenden Förderquote ist der Gemeinderat zu informieren und ggf. ein neuer Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, Investitionen in das Betreuungsangebot an der Grundschule Türkenfeld zu tätigen. Vorbehaltlich einer positiv votierten Förderzusage der Regierung von Oberbayern beschließt der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme wie im Sachvortrag dargestellt und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, entsprechende Aufträge an den jeweiligen Billigstbieter zu vergeben. Der Budgetrahmen wird auf 132 TEUR festgesetzt, wobei der Gemeindeanteil maximal 40 TEUR betragen soll. Der vorgegebene Umsetzungszeitraum (= Abschluss der Arbeiten bis 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) ist einzuhalten. Im Falle einer von 70% abweichenden Förderquote ist der Gemeinderat zu informieren und ggf. ein neuer Beschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Erneuerung der restlichen Fenster auf der Westseite (= Wetterseite) des Türkenfelder Schlosses (Vorbehaltsbeschluss angesichts offener Klärung Förder-Bedingungen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Der Austausch der Fenster in der ehem. Kinderbücherei (= Nebenraum des Saales) hat vor Augen geführt, in welch schlechtem Zustand die Fenster insb. auf der Westseite (= Wetterseite) des Schlosses sind (vgl. Fotos). Auf der Westseite dringt darüber hinaus zwischenzeitlich mehr und mehr Wasser ein, wenn Regen seitlich auf die Fenster trifft. Hierdurch sind einige Fenster-Flügel instabil geworden und können nicht mehr richtig gekippt werden. Auch das übergangsweise abdichten der Fenster durch „Woll-Rollen“ (siehe Fotos) bringt keine wirkliche Besserung mehr bei Wind und Kälte. Die Verwaltung tendiert darum dazu, die sechs restlichen Fenster auf der Westseite (vier davon sind „kleine“ Fenster im EG) noch in diesem Jahr erneuern zu lassen, um diese Front abzuschließen und den Bestand zu sichern. Damit wären die nötigsten Fenster-Austausche losgelöst von der weiteren Entwicklung der Gemeindefinanzen ab dem Haushaltsjahr 2022 erledigt.

Ein Angebot der Schreinerei Seemüller wurde angefragt, nachdem die Firma schon mit den Fenstern im hist. Saal beauftragt war und im Sinne einer einheitlichen Gestaltung des denkmalgeschützten Gebäudes nur exakt identische Ausführungen in Frage kommen. Nach Aussage des Schreiners wären diese Arbeiten – anders als der Austausch aller Fenster im Schloss – noch in 2021 zu schaffen. Ausreichend Haushaltsmittel stünden zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich lt. Angebot auf 24.370,22 EUR (vgl. Anhang).


Die Verwaltung prüfte parallel, ob es Zuschussmöglichkeiten für die Variante der sechs Fenster gäbe (damit schrittweiser Austausch d. Fenster). Wie das „Planungsteam bauen + energie“ (Hr. Wagner, vgl. Gutachten Schloss) am 03.05.2021 mitteilt, kann mit einer Förderung i. H. v. 20% in Form eines Direktzuschusses (= wird direkt an die Gemeinde ausbezahlt) grundsätzlich gerechnet werden. Im Antragsprocedere würde die Gemeinde durch ein Fach-Büro unterstützt (= Voraussetzung für den Erhalt der Förderung). Details zum Förderprogramm können hier eingesehen werden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html 

Angesichts des Zustands der Fenster auf der Westseite wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. Dieser wird unter den Vorbehalt einer Zuschussgewährung gestellt, sodass der Beschluss nicht förderschädlich wäre. Sollte bis Ende Juli keine konkrete Bezuschussung in Aussicht gestellt, würde die Maßnahme auch ohne Zuschuss durchgeführt.

Nachrichtlich:
1)        Für den Austausch aller weiteren Fenster ist die heute vorgelegte Beschlussvorlage förderunschädlich.
2)        Sollte sich der Gemeinderat im Jahr 2022 bspw. entscheiden, die Dämmung der Speicher-Decke des Rathauses (=> Maßnahme mit vsl. größter Wirkung auf die Energieeinsparungen) anzugehen, könnten alle weiteren Fenster Teil dieser größeren Maßnahme sein.







Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Austausch der sechs noch nicht erneuerten Fenster an der Westfront des Türkenfelder Rathauses vorbehaltlich einer staatlichen Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Sollte bis Ende Juli keine nennenswerte staatliche Förderung in Aussicht gestellt werden können, wird der Auftrag aufgrund gebotener Dringlichkeit zu dem im Sachvortrag genannten Angebotspreis an Schreinere Seemüller vergeben. Ebenfalls stellt der Gemeinderat ein Budget für eventuell notwendige Regie-Arbeiten (z. B. Tropfbleche Außen) bereit; der Gemeinderat wird über diesen Finanzbedarf – sofern nicht aus ohnehin z. V. stehenden Haushaltsmitteln zu decken – informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Austausch der sechs noch nicht erneuerten Fenster an der Westfront des Türkenfelder Rathauses vorbehaltlich einer staatlichen Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Sollte bis Ende Juli keine nennenswerte staatliche Förderung in Aussicht gestellt werden können, wird der Auftrag aufgrund gebotener Dringlichkeit zu dem im Sachvortrag genannten Angebotspreis an Schreinere Seemüller vergeben. Ebenfalls stellt der Gemeinderat ein Budget für eventuell notwendige Regie-Arbeiten (z. B. Tropfbleche Außen) bereit; der Gemeinderat wird über diesen Finanzbedarf – sofern nicht aus ohnehin z. V. stehenden Haushaltsmitteln zu decken – informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“) hier: Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen (Abwägungsbeschluss) Vorstellung des fortgeschriebenen Entwurfes und Durchführung des erneuten Auslegungs- / Beteiligungsverfahrens (erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 11.11.2021 für jeweils eine Teilfläche der östlich der Moorenweiser Straße, am nördlichen Ortsrand von Türkenfeld gelegenen Grundstücke Flur Nrn. 960 und 960/1 sowie das Grundstück Flur Nr. 960/2, allesamt Gemarkung Türkenfeld, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld gemäß § 34 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Diese Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ geführt. Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ soll eine wohnbauliche Nutzung auf den beiden Grundstücken Flur Nr. 960 und 960/2 in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) gesichert werden. In der vorbereitenden Bauleitplanung (rechtswirksamer Flächennutzungsplan) der Gemeinde Türkenfeld sind das Grundstück Flur Nr. 960/2 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 960 und 960/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld, bereits als gemischte Bauflächen dargestellt, die im Norden und Osten von einer schmalen Grünfläche zur Ortsrandeingrünung begrenzt werden. Die geplante wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich der Ortslage Türkenfeld entspricht damit grundsätzlich den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde. Trotz Darstellung im Flächennutzungsplan sind die überplanten Grundstücke planungsrechtlich aber dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Nachdem eine wohnbauliche Entwicklung kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist zu deren planungsrechtlicher Sicherung und Zulässigkeit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich. 
Die in Abstimmung mit der Verwaltung vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ wurden vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2021 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.02.2021, in der Zeit vom 08. März 2021 bis einschließlich 12. April 2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden (insgesamt 27 Fachbehörden bzw. Nachbargemeinden) mit Schreiben vom 03.03.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen nun vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden. Infolge einer damit verbundenen teilweisen Änderung der Planungsgrundzüge der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ muss zu dem fortgeschriebenen Entwurf der Satzung nochmals ein erneutes Auslegungs- / Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Nach Meinung der Verwaltung konnten die eingebrachten Anregungen gut in den fortgeschriebenen Planungsentwurf eingearbeitet werden. Dieser gestaltet sich nun wie folgt und greift die Ortsrandlage sowie die umliegende Bebauung nochmals besser auf (lockerere Gebäude-Struktur, Ausweis der Nebenanlagen wie z. B. Garagen, …):






Zur besseren Lesbarkeit des Sachvortrags sei darauf hingewiesen, dass die „Fachliche Würdigung und Abwägung“ jeweils grau hinterlegt ist.

***
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ ein:
04        Kreisheimatpfleger Fürstenfeldbruck, Herr Markus Wild
07        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Fürstenfeldbruck
09        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Fürstenfeldbruck
10        Landesbund Vogelschutz, Kreisgruppe Fürstenfeldbruck
11        Zweckverband Abwasser Obere Amper
13        Erdgas Südbayern, Fürstenfeldbruck
14        Stadtwerke Fürstenfeldbruck
18        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Fürstenfeldbruck
21        Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
23        Gemeinde Moorenweis
24        Gemeinde Geltendorf
25        Gemeinde Greifenberg
27        Gemeinde Kottgeisering
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“:
  1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 11.03.2021 (Az.: ROB-2-8314.24_01_FFB-23-2-4)
  2. Regionaler Planungsverband München; E-Mail vom 11.03.2021
12        Deutsche Telekom GmbH; Schreiben vom 21.04.2021 (Vorgang: 2021258)
15        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 03.03.2021 (Az.: 45-60-00 / K-VI-175-21)
16        Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; E-Mail vom 15.03.2021
19        Staatliches Bauamt Freising; E-Mail vom 04.03.2021
20        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 26.03.2021
21        Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern; Schreiben vom 17.06.2020 (Az.: A-G 461)
22        Gemeinde Eresing; Auszug aus Niederschrift zur Sitzung am 24.03.2021
26        Gemeinde Eching; Auszug aus Niederschrift zur Sitzung am 26.03.2021
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ ein:
  1. Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürstenfeldbruck; Schreiben vom 05.04.2021
  1. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Räumliche Planung und Entwicklung; Schreiben vom 12.04.2021 (Az.: 21-6102.1-EBS Türkenfeld)
06        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München; Schreiben vom 08.03.2021 (Az.: P-2021-1240-1_S2)
08        Wasserwirtschaftsamt München; Schreiben vom 12.03.2021 (Az.: 3-4622-FFB 23-8139/2021)
17        Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 12.04.2021
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
1.1.1.        03_Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürstenfeldbruck
Schreiben vom 05.04.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die örtliche Freiwillige Feuerwehr ist für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst ausreichend ausgerüstet und ausgebildet.
Die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen (Hydranten etc.) liegen bereits in der westlich der künftigen Bauflächen verlaufenden öffentlichen Erschließungsstraße „Moorenweiser Straße“ an. Diese Straße ist hinsichtlich Fahrbahnbreite, Kurvenradien, Tragfähigkeit etc. ausreichend für eine Nutzung durch die Feuerwehr ausgelegt. Über diese Straße und weiterführend den auf Grundstück Flur Nr. 960/1 verlaufenden Privatweg ist der Satzungsbereich von der örtlichen Feuerwehr auch in einem Zeitraum von höchstens 10 Minuten erreichbar. Der Privatweg ist in diesem Zusammenhang von den Grundstückseigentümern für eine Befahrbarkeit durch die Feuerwehr auszulegen.
Die weiteren allgemeinen Hinweise zum abwehrenden Brandschutz (Verkehrsberuhigung, Rettungswege, Dachgeschosse, Aufstellflächen, Kraftfahrzeugstellplätze, Feuerwehrpläne) betreffen den nachfolgenden Vollzug der Einbeziehungssatzung, d. h. die konkreten Objektplanungen bzw. Baugenehmigungsverfahren der späteren Bauherren. Als Information für die späteren Bauherren wird das Schreiben der Kreisbrandinspektion von der Gemeinde Türkenfeld mit der Bitte um entsprechende Beachtung bei der nachfolgenden konkreten Objektplanung an die Grundstückseigentümer weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis

Ja        15

Nein        0

1.1.2.        05_Landratsamt Fürstenfeldbruck, Räumliche Planung und Entwicklung
Schreiben vom 12.04.2021 (Az.: 21-6102.1-EBS Türkenfeld)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Geltungsbereich
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ableitung aus dem Flächennutzungsplan
Wie seitens des Landratsamtes angeführt, ist das Satzungsgebiet im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld bereits als Gemischte Baufläche mit randlichen Grünflächen dargestellt, so dass das Entwicklungsgebot gegeben ist.
Ortsplanung
Zur Vermeidung einer sowohl städtebaulich als auch mit der Lage am Ortsrand von Türkenfeld nicht verträglichen Entstehung einer Riegelbebauung wird die Abgrenzung und Verortung der überbaubaren Grundstücksflächen im Satzungsgebiet nochmals dahingehend aufgelockert und überarbeitet, dass der durchgehende Bauraum aufgebrochen wird und im überarbeiteten Satzungsentwurf zwei separate Baukörper festgesetzt werden. Mit der Festlegung von zwei kleinteiligeren Bauflächen kann im Bereich der Einbeziehungssatzung eine der Ortsrandlage angemessene Bebauung in Anlehnung an die bereits bestehende Umgebungsbebauung sichergestellt werden. In Verbindung mit den randlichen Grünstrukturen wird damit künftig ein ortsgestalterisch verträglicher Übergang zwischen der Ortslage Türkenfeld und der angrenzenden Landschaft gewährleistet.
Erschließung
Die Sicherung der Erschließung über privatrechtlich zu vereinbarende Dienstbarkeiten betrifft keine Regelungsinhalte der Einbeziehungssatzung. Diese Sicherung muss durch die späteren Bauherren im Vollzug der Satzung beispielweise durch Eintragung von Geh-, Fahrt- und Leistungsrechten zugunsten der anliegenden Grundstücke Flur Nr. 960 und 960/2 grundbuchrechtlich erfolgen.

Festsetzungen durch Planzeichnung, Planzeichen und Text
Der Privatweg Flur Nr. 960/1 wird in der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung als „Privatweg“ (private Erschließung) dargestellt.
Zu § 2:
Zur Gewährleistung einer der Ortsrandlage angemessenen Gebäudestruktur wird im Satzungsgebiet neben einer Vorgabe zur höchstzulässigen Wandhöhe auch die zulässige Dachneigung neuer Gebäude festgesetzt. Zudem wird die bislang über beide Grundstücke hinweg verlaufende überbaubare Grundstücksfläche aufgebrochen und stattdessen jeweils ein kleinteiligeres Baufenster je Grundstück festgesetzt.
Die zulässige Hauptfirstrichtung der neu entstehenden Wohngebäude wird in der Planzeichnung der Einbeziehungssatzung zeichnerisch ergänzt.
Zu § 3:
Zur Vermeidung unnötiger Flächenversiegelungen werden neben den Baufenstern für die künftigen Hauptgebäude in der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung auch die Flächen für Garagen und Stellplätze konkret festgelegt. Diese Anlagen können somit künftig nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder innerhalb der eigens hierfür festgesetzten Flächen („Ga“, „St“) umgesetzt werden.
Hinweis des Bauvollzuges:
Die sich in der Baugenehmigung für das Wohnhaus auf Flur Nr. 960/1 nach Süden auf der Flur Nr. 960 fortsetzende Eingrünung wird in der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung ergänzt.
Im Bereich der Grundstücke Flur Nr. 960 und 34 wird die Abgrenzung des „Geltungsbereiches der Feststellung des im Zusammenhang bebauten Ortes Türkenfeld“ an die hier bereits rechtskräftig festgesetzte Grenze angepasst.
Sonstiges
Die Verfahrensvermerke werden redaktionell klargestellt und gemäß Empfehlung des Landratsamtes inhaltlich ergänzt.
Naturschutz und Landschaftspflege
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Immissionsschutz
Ohne Entscheidung der Gemeinde.
Wasserrecht
Ohne Entscheidung der Gemeinde.
Abfallrecht
Auch der Gemeinde sind im Bereich des Satzungsgebietes keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Im Satzungstext zur Einbeziehungssatzung ist bereits ein textlicher Hinweis enthalten, wie bei einem eventuellen Antreffen von künstlichen Auffüllungen, Ablagerungen etc. zu verfahren ist.
Straßenverkehrsamt
Ohne Entscheidung der Gemeinde.
Kreisstraßenverwaltung
Die Erschließung für die beiden im Satzungsgebiet möglichen Wohngebäude auf Grundstück Flur Nr. 960 und 960/2 erfolgt künftig über das Grundstück Flur 960/1, das im Westen über eine direkte Anbindung an die Moorenweiser Straße verfügt. Über diesen Privatweg wird bereits jetzt das auf dem Grundstück Flur Nr. 960/1 vorhandene Wohnhaus erschlossen. Mit der Errichtung der beiden neuen Gebäude wird sich die Verkehrssituation im Bereich dieses Weges und der Zufahrt zur Moorenweiser Straße künftig nicht wesentlich verändern. Im Anschlussbereich dieses Weges werden auch künftig ausreichende Sichtverhältnisse gesichert. Die erforderlichen Sichtdreiecke werden in der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung ergänzt. Da es sich bei dem Weg auf Grundstück Flur Nr. 960/1 um einen Privatweg handelt, werden die Auflagen der Kreisstraßenverwaltung als textliche Hinweise in den Satzungstext zur Einbeziehungssatzung eingestellt und fungieren somit als Information für die späteren Bauherren.
Öffentlicher Personennahverkehr
Die Ausführungen des Landratsamtes werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Maßnahmen zu einer Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des nördlichen Ortsbereiches betreffen keine Regelungsinhalte der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“. Derartige Überlegungen werden in der Gemeinde außerhalb dieses Verfahrens im Zusammenhang mit einer generellen Verbesserung der Gesamtmobilität in der Gemeinde diskutiert.


Abstimmungsergebnis

Ja        15

Nein        0
1.1.3.        06_Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München
Schreiben vom 08.03.2021 (Az.: P-2021-1240-1_S2)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die mit der Einbeziehungssatzung überplanten Flächen am nördlichen Ortsrand des Ortes Türkenfeld sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld bereits als „gemischte Bauflächen“ mit randlichen „Grünflächen“ dargestellt, so dass das Entwicklungsgebot gemäß BauGB für die geplante wohnbauliche Nutzung dieser Flächen generell gegeben ist. Zur Vermeidung zu starker Eingriffe in den Untergrund wurden die überbaubaren Grundstücksflächen nochmals aufgelockert und kleinteiliger gefasst. Unabhängig davon sind für das Satzungsgebiet auch nach dem Bayerischen Denkmal-Atlas keine unmittelbaren Fundstellen bekannt. Wie bereits bei dem Bauvorhaben auf Grundstück Flur Nr. 960/1 praktiziert, wird auch für die im Satzungsgebiet nun geplanten Bauvorhaben für jegliche Bodeneingriffe wieder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7.1 BayDSchG notwendig. Als Information für die künftigen Bauherren wird ein diesbezüglicher textlicher Hinweis im Satzungstext zur Einbeziehungssatzung ergänzt. Zudem wird in der Begründung zur Einbeziehungssatzung die archäologische Situation im Bereich des Satzungsgebietes und die damit verbundenen denkmalrechtlichen Auflagen und Vorgaben entsprechend erläutert und dargelegt.

Abstimmungsergebnis

Ja        15

Nein        0

1.1.4.        08_Wasserwirtschaftsamt München
Schreiben vom 12.03.2021 (Az.: 3-4622-FFB 23-8139/2021)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Niederschlagswasserbeseitigung
Bei dem unmittelbar südlich angrenzenden Wohngebäude hat sich gezeigt, dass der Untergrund für eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers grundsätzlich geeignet ist, so dass das hier anfallende Niederschlagswasser auf diesem privaten Grundstück zur Versickerung gebracht werden kann. Infolge der unmittelbaren Nachbarschaft des Satzungsgebietes zu diesem Baugrundstück kann auch für den Bereich der Einbeziehungssatzung davon ausgegangen werden, dass das hier anfallende Niederschlagwasser auch wieder auf den künftigen privaten Wohngrundstücken zur Versickerung gebracht werden kann. Aus den genannten Gründen ist keine Anpassung der Einbeziehungssatzung hinsichtlich der Vorgaben zur Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich.

Abstimmungsergebnis

Ja        15

Nein        0


1.1.5.        17_Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 12.04.2021

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Fachliche Würdigung und Abwägung
Auch der Gemeinde ist sehr an einem Erhalt der dörflich strukturierten Mischnutzungen gelegen, die von großer Bedeutung für ein funktionierendes und lebendiges Ortsbild und Miteinander sind. Demzufolge ist die Gemeinde auch weiterhin bemüht nicht störende gewerbliche Nutzungen und sonstige Unternehmen in der Gemeinde anzusiedeln. Diese sollen aber vorwiegend zu einer sinnvollen Nachnutzung brach gefallener Hofstellen oder sonstiger Anwesen in möglichst zentraler Lage des Ortes beitragen und nicht als Hinterliegerbebauung in Ortsrandlage umgesetzt und angesiedelt werden. Die am nördlichen Ortsrand von Türkenfeld gelegenen Flächen der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ sind aus den genannten Gründen aus Sicht der Gemeinde nicht für eine Ansiedlung von gewerblichen oder sonstigen Betrieben geeignet.

Abstimmungsergebnis

Ja        15

Nein        0





Beschlussvorschlag:

Es wird einzeln über die nachfolgenden Beschlussvorschläge abgestimmt.
1.        Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1.1. bis 1.1.5.). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
2.        Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.
3.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den auf Grundlage der vorgenommenen Abwägung nochmals fortgeschriebenen Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 19.05.2021.
4.        Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1.1. bis 1.1.5.). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den auf Grundlage der vorgenommenen Abwägung nochmals fortgeschriebenen Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 19.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen; Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/1 Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

Das 1.075 m² große Grundstück Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Geplant ist die Errichtung einer Garage an der nord-westlichen Grundstücksgrenze. Diese Garage hat eine Grundfläche von 9,00 m x 5,40 m. Da auf dem Grundstück bereits Grenzbebauungen errichtet wurden (11,6 m und 4,50m), wird die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m überschritten. Dies stellt eine Abweichung dar.



Begründet wird der Antrag damit, dass auch in der Umgebung deutlich höhere Grenzbebauungen vorhanden sind. Auch auf dem Nachbargrundstück liegt die Grenzbebauung bei ca. 20 m (+ 2 kleinere Hütten, die nicht exakt bemaßbar sind aus den Satelliten-Bildern). Für diese Bebauungen liegen Genehmigung vor (aus den 1970er Jahren). 

Ergänzend: Der einfache Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ stellt im Bereich des Grundstücks ein Bodendenkmal dar. Deshalb ist eine Grabungserlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG zu beantragen. Die genaue Situierung des Bodendenkmals und dessen Tiefen-Lage sind nicht bekannt. Umliegend wurde besagtes mögliches Denkmal überbaut. Das Denkmal ist mittlerweile nicht mehr gelistet (vgl. Bay. Landesamt f. Denkmalpflege); insofern sollte die die Überbauung problemlos möglich sein.

Auszug aus dem Bebauungsplan:
 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Abweichungsantrag für die Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“ behandelt. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der maximalen Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m auf insgesamt 25,1 m.
Gleichzeitig wird das gemeindliche Einvernehmen zur Grabungserlaubnis erteilt.
Ergänzt während der Sitzung: Auf Bitten von GR S. Schneller: Grundlage für die Zustimmung ist die bereits auf dem Nachbargrundstück bestehende Grenzbebauung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Abweichungsantrag für die Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“ behandelt. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der maximalen Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m auf insgesamt 25,1 m.
Gleichzeitig wird das gemeindliche Einvernehmen zur Grabungserlaubnis erteilt.
Ergänzt während der Sitzung: Auf Bitten von GR S. Schneller: Grundlage für die Zustimmung ist die bereits auf dem Nachbargrundstück bestehende Grenzbebauung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

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11. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage 1 Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz 1 Doppelhaus mit 2 Doppelgaragen Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen hat eine Größe von 2.808 m².
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 und ggf. in Teilen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als gemischte Baufläche dar.

Beantragt wird ein Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamiliehäusern mit Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage sowie ein Doppelhaus mit je Doppelgarage. Die Gebäude sind mit Satteldach, Dachneigung 35°, Wandhöhe 4,45 m und Firsthöhe 8,65 m geplant.

Die gesamte Bebauung hat eine GRZ 1 von 0,196 und eine GRZ 2 von 0,254. Die GFZ ist mit 0,39 geplant. Die Abstandsflächen können vollständig auf dem Grundstück eingebracht werden.

Aufgrund der oben beschriebenen Charakterzüge liegt die maßgebliche Einschätzung über die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens beim Landratsamt. Dies betrifft auch die Frage, ob die geplante Bebauung vollständig dem Innenbereich oder zum Teil dem Außenbereich zuzuordnen ist. Seitens des Landratsamtes ist dann auch zu klären, inwieweit aufgrund der geplanten Tiefe der Bebauung („Zweite Reihe“) ggf. ein Bebauungsplan notwendig ist.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.



Ergänzende Informationen / Unterlagen zu Flurnummer 29 Gemarkung Zankenhausen:

Im FNP ist das zur Bebauung nun vorgesehene Grundstück vollumfänglich als „Mischgebiet“ definiert:








Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage und einem Doppelhaus mit je Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird vorbehaltlich der Lage im Innenbereich erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage und einem Doppelhaus mit je Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird vorbehaltlich der Lage im Innenbereich erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö informativ 12

Pressetaugliche Texte

TEKTUR: Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gem. Türkenfeld, gemeindliches Einvernehmen vom 23.04.2021
Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Errichtung einer Fluchttreppe aus dem OG ins Freie geplant. Die Fluchttreppe wird an der Westseite des Bestandsgebäudes angebracht.
Des Weiteren soll ein rollstuhlgerechtes WC zusätzlich erstellt werden.  

Umbau eines bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheuen in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 192 Gem. Türkenfeld, gemeindliches Einvernehmen vom 05.05.2021
In Folge der geänderten Regelungen in der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich dem Abstandsflächenrecht und der erlassenen Satzung war eine Neubehandlung des Antrags auf Bitten des LRAs notwendig; an dem Antrag selbst ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen.


Der Bauantrag „Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen“, Fl. Nr. 232/1 wurde vom LRA mit Bescheid vom 23.04.2021 abgelehnt.


Der Bauantrag „Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten,  Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, Neubau einer Tiefgarage“, Fl. Nr. 1394/4 wurde am 27.04.2021 vom Antragsteller zurückgenommen.

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13. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Gemeindliche Liegenschaften: staatl. Förderung zur Erneuerung von alten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen / hier: Umsetzungs- bzw. Vergabebeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der alten Heizungs- und Warmwasserpumpen im Rahmen der Förderung zur Erneuerung von alten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen in den im Sachvortrag genannten Liegenschaften. Die Firmen Kaiser aus Utting und Süßmeier aus Moorenweis erhalten den Auftrag für die von ihnen gewarteten Anlagen gemäß ihren Angeboten.
Die Arbeiten zum Tausch der Pumpen in der Grund- und Mittelschule sowie im Kindergarten Sumsemann werden an die Fa. Kaiser gemäß Angebot vom 03.03.2021 vergeben.
Den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Elektroarbeiten erhält die Fa.Dege.
Abst.Erg.: 17 : 0


Grundsatzbeschluss zur Schaffung einer Stelle in der Verwaltung mit dem Titel Verantwortliche(r) für alle bautechnischen Belange in den Bereichen des gemeindeeignen Hoch- und Tiefbaus “ [Bau-Ingenieur / Bau-Techniker (m/w/d]
Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer in Entgeltgruppe 11 TVÖD (inkl. Zulagen, z. B. GroßraumZ, …) eingruppierten Stelle mit dem Arbeitstitel „Verantwortliche(r) für alle bautechnischen Belange in den Bereichen des gemeindeeignen Hoch- und Tiefbaus “ [Bau-Ingenieur / Bau-Techniker (m/w/d]. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Aufnahme dieser Stelle in den Stellenplan. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Stelle auszuschreiben und einen Besetzungsvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.
Abst.Erg.: 17 : 0


Fiktive Endabrechnung der bis heute offenen Straßen-Ausbau-Abrechnungen (Bauzeitraum 1995 - 2000) i. B. auf die Straßen Moorenweiser, During, Beurer und Teilbereich Zankenhausener / hier: Beschluss über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat beschließt, den Sachverhalt „offene Straßenabrechnungen i. B. auf die Straßen Moorenweiser, During, Beurer und Teilbereich Zankenhausener in den Jahren 1995 ff.“ wie von der Verwaltung vorgeschlagen zum Abschluss zu bringen.
Abst.Erg.: 17 : 0

  • Alle Betroffenen haben zwischenzeitlich individuelle Schreiben erhalten und wurden umfassend informiert.


Grundstücksangelegenheiten: Übernahme von Abstandsflächen (nachträglich), Bauvorhaben auf Fl. Nr. 278/2 Gem. Türkenfeld / ggf. Verkauf der Pachtfläche
Der Gemeinderat beschließt, die komplette Pachtfläche (circa 400m²) dem Eigentümer der Flurnummer 278/2 zum Kauf anzubieten. Der Quadratmeterpreis soll mind. 150 EUR betragen.
Abst.Erg.: 17 : 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

Corona-Testangebot im Gemeindegebiet (Stand Ende April 2021) / Schnelltest-Station Anfang Mai eingerichtet.
Vgl. Bürger-Information vom 26.04.2021:


Siehe hierzu auch: https://tuerkenfeld.de/ab-dieser-woche-erweitertes-schnelltest-angebot-in-tuerkenfeld 


Regelung Freistaat Bayern  Kommunale Spitzenverbände bzgl. coronabedingten Teil-Ersätzen von KiGa-Gebühren verlängert bis mind. Ende Mai
Die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung Anfang des Jahres vorgelegte Regelung zum Ersatz von KiGa-Gebühren wurde bis mind. Ende Mai verlängert. Die Gemeinde Türkenfeld verfährt analog den Empfehlungen der komm. Spitzenverbände; sprich: Der Gemeinderatsbeschluss kommt weiter zur Anwendung.


Nach verschiedenen Bürgeranfragen: erneute Sammelbestellung von Türkenfeld-Fahnen wird geprüft
In der Verwaltung sind einige Anfragen von Bürgern bzgl. dem Kauf von Türkenfeld-Fahnen eingegangen. Nachdem keine mehr vorrätig sind, wird die Sinnhaftigkeit einer Sammelbestellung geprüft. Vgl. Meldung: https://tuerkenfeld.de/jetzt-tuerkenfeld-fahne-sichern 



Für Gemeindearchiv: Bisher unbekannte Luftaufnahmen der Gemeinde angekauft – siehe Beispiel-Bild (Preis: 280 EUR)




Renovierung hist. Saal im Türkenfelder Rathaus auf der Zielgeraden
Mit dem Austausch der Fenster sowie dem Aufhängen der neuen Vorhänge werden die Arbeiten vsl. zeitnah abgeschlossen. Eine Endabrechnung wird dann erstellt und anschl. dem Gemeinderat vorgelegt. Parallel wird der Antrag zum Abruf des Zuschusses des ALE auf den Weg gebracht.

Erste Trauungen und Veranstaltungen sind bereits in Planung (abhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenz-Zahlen). Evtl. könnte eine Eröffnung auch mit der noch ausstehenden Verabschiedung des Altbürgermeisters sowie der ausgeschiedenen GR-Mitglieder einher gehen.

Außen-Ansicht neue Fenster (Tropfbleche, etc. fehlen noch):






Gemeinderatsbeschluss umgesetzt:
Wegeführung des Geh- und Radweges an der Schule verbessert

Ziel der Gemeinde Türkenfeld ist es, das (Fahrrad)-Wege-Netz kontinuierlich auszubauen und zu verbessern. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass bereits seit dem Bau der Grund- und Mittelschule in den 1970er Jahren ein gut frequentierter Fuß- und Radweg über das Schulgelände verläuft (parallel zur Bahn). In den 70er Jahren wurden nach damaligem Baustandard Absperr-Anlagen errichtet, die das Befahren des Wegs verhindern sollten. Aus der Bevölkerung sind verschiedene Hinweise eingegangen, dass die Absperr-Anlagen aus den 70er Jahren nicht mehr zeitgemäß sind. Ein Durchfahren mit breiteren Kinderwägen, Fahrrad-Anhänger oder auch modernen Rädern (die größer dimensioniert sind als in den 70er Jahren) war nicht möglich. Bis jetzt!

Nachdem der Gemeinderat einstimmig eine Verbesserung der Situation beschlossen hat, wurden Anfang Mai moderne Durchfahrtsmöglichkeiten geschaffen.

Danke an die GR-Mitglieder Herb und Wagner, die die Demontage der alten Absperr-Gitter erledigt haben.



 






Gemeinderatsbeschluss umgesetzt:
Intelligente, digitale Verkehrsanzeigen installiert

Am 07.05.2021 wurden die intelligenten, digitalen Verkehrsanzeigen in Betrieb (aktuell: PROBEBETRIEB) genommen. Vorausgegangen waren Arbeiten der Stadtwerke zur Sicherstellung der Stromversorgung. Die Geräte weißen nun sowohl auf die Einhaltung der Soll-Geschwindigkeit wie auch auf standortspezifische Faktoren hin (z. B. „Vorsicht, Schule!“). Außerdem wird Samstag an allen Tafeln automatisch auf den Wochenmarkt hingewiesen. Eine der damit nicht mehr benötigten digitalen Geschwindigkeitsanzeigen (altes Modell) wurde nach Pleitmannswang umgezogen; eine weitere Tafel in der Moorenweiser Straße auf Anliegerwunsch hin versetzt. Ab sofort werden Daten zu Verkehrsflüssen gesammelt. Der Gemeinderat erhält dann eine Auswertung, sobald repräsentative Daten gesammelt werden konnten.

Weitere geplante Sonderhinweise sind z. B. das Corona-Testzentrum, Konzerte, …


Bis zu den Pfingstferien solle allen neu installierten Tafeln und durch den Hersteller noch exakt kalibriert werden (Erfassungswinkel, …). Dann wird auch die Tafel am Ortseingang Moorenweiser Straße neu eingestellt, da es hier immer wieder zu Verbindungsabbrüchen kommt.




Sachstand Renaturierung Ölbach
Die dem Gemeinderat bekannt gegebenen Umsetzungspläne (vgl. auch entsprechende Beschlussfassungen) für die Ausgleichsmaßnahem „Renaturierung Ölbach“ liegen weiterhin bei den zuständigen Fachbehörden zur Abnahme / Freigabe. Insofern konnten bislang auch keine Angebote eingeholt werden. Ggf. ist dieses Projekt – je nach Eintreffen der Freigabe – auf 2022 zu verschieben.


Vandalismus auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule: Basketball-Korb inkl. Halterung demoliert
Vermutlich am Wochenende 23./25.04.2021 wurde der Basketballkorb inkl. Halterung im sog. Käfig demoliert. Die Kosten werden nicht von der Versicherung getragen.

 



Ausbau Bahnhofstraße Teil I – weitere Kosten im Umfeld Straßenbeleuchtung sowie Konkretisierung der Kosten für die Verlegung der Telekom-Leitungen rund um den Dorfplatz
  1. Straßenbeleuchtung im Straßenbereich:
    Neben den vom Gemeinderat beschlossenen Neubeschaffungen von Straßenlampen sowie zugehörigen Auftragsvergaben kommen auf die Gemeinde weitere Kosten zu. Grund ist die Tatsache, dass für den Anschluss der teilweise an neuen Standorten stehenden Lampen Kosten für die Kabelverlegung anfallen. Entsprechend den gängigen Konzessionsverträgen sind Kommunen verpflichtet, diese Kosten anteilig zu übernehmen. Der Kostenanteil hierfür wurde seitens der Stadtwerke auf ~ 13 TEUR geschätzt. Bürgermeister Staffler ist hierzu in Gesprächen mit den Stadtwerken. Die Kosten sind allerdings als alternativlos zu betrachten und fliessen in die Gesamtrechnung des Projekts mit ein. Eine sep. Auftragsvergabe erfolgt darum nicht.
  2. Straßenbeleuchtung Klammensteinweg:
    Im Zuge des Ausbaus des Klammensteinwegs trat zu Tage, dass die bislang dort stehende Lampe nicht erhalten werden kann (schlechter Gesamtzustand). Die Stadtwerke wurden gebeten, ein Angebot für zwei Weglampen abzugeben. Hintergrund: Nachdem es sich um einen öffentlichen Weg handelt, ist die Gemeinde zur Verkehrssicherung verpflichtet, wozu auch eine rudimentäre Ausleuchtung gehört. Bürgermeister Staffler wird einen entsprechenden Auftrag vergeben, der dann ebenfalls in die Gesamtrechnung einfließt. Abhängig vom Zeitpunkt der Installation (Bauablauf, …) erfolgt die Beauftragung entweder als dringliche Anordnung des Bgms oder durch einen GR-Beschluss (sofern Kosten > 10 TEUR).
  3. Neuverlegung der Telekom-Leitungen im Umfeld Dorfplatz / Maibaum etc.
    Wie dem Gemeinderat durch Bgm. Staffler mitgeteilt, kommen – ähnlich wie bei den Leitungskosten f. d. Straßenbeleuchtung – auf die Gemeinde Kosten für die Verlegung div. Telekomleitungen zu. Die Telekom hat am 22.04.2021 ein Angebot unterbreitet. Dieses beläuft sich auf 6.550,59. Da ebenfalls alternativlos, wurde der Auftrag vergeben und wird i. R. d. Bauarbeiten ausgeführt.


Ausbau Bahnhofstraße Teil I – ALE hat Ausschreibung f. notwendige Arbeiten veröffentlicht; Baubeginn weiter geplant mit 1.7.21
Nachrichtlich wird der Zeitplan genannt:




Wie bereits per Newsletter kommuniziert:  virtuelle Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema EINHEIMISCHENMODELLE am 20.05.21 gemeinsam mit dem Planungsverband geplant:

Einheimischenmodelle Dorfanger & Co.: Einladung zu einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 20.05.2021 um 19 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Bezug auf die Ausweisung von Bauland sind dem Gemeinderat zwei Dinge wichtig:

Erstens: Eine nachhaltige und bewusste bauliche Entwicklung unserer Gemeinde.
Zu diesem Zweck wurde nach einem mehrjährigen Beratungsprozess Anfang 2020 die Neufassung unseres Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Der Flächennutzungsplan ist – wenn man so will – eine Art „roter Faden“ für die bauliche Entwicklung unserer Gemeinde. Wer mehr dazu erfahren will, findet (siehe https://tuerkenfeld.de/flaechennutzungsplan1 ) Details. Wichtig war dem Gemeinderat auch, dass Türkenfeld in verträglichem Maße wächst. Den Ratsmitgliedern ist bewusst, dass in den letzten 10 Jahren wenig an baulicher Entwicklung stattgefunden hat. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung wird dennoch kein sprunghaftes Bevölkerungswachstum angestrebt; nein: wir wollen vielmehr dafür Sorge tragen, dass eine bewusste Entwicklung stattfindet, die die Zukunft in den Blick nimmt.

Zweitens: Die Schaffung von Wohnraum (schwerpunktmäßig) für Einheimische.
Hier hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2018 ein deutliches politisches Zeichen gesetzt und den sog. Baulandgrundsatzbeschluss gefasst (siehe https://tuerkenfeld.de/baulandgrundsatzbeschluss- ). Dieser besagt, dass größere Wohnbauflächen nur dann ausgewiesen werden, wenn unter Beteiligung der Gemeinde zumindest Anteilig die Schaffung von Wohnraum im sog. Einheimischenmodell möglich wird. Hier ist dem Gemeinderat wichtig, mehrere Interessensgruppen zu bedienen. Gefragt sind Einfamilien- und Doppelhäuser genauso wie Wohnung bzw. Mehrgenerationenmodelle. Ziel der Gemeinde ist es folglich, passend zu den jeweiligen Flächen städtebaulich ansprechende Angebote machen zu können.

Um eine frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft zu ermöglichen, darf ich Sie als Bürgermeister zu einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltung einladen. Diese findet statt am Donnerstag, 20.05.2021 um 19 Uhr.

Im Rahmen des Termins möchten wir insbesondere den aktuellen Planungsstand des Projekts DORFANGER vorstellen. Darüber hinaus hoffen wir darauf, an diesem Tag die Öffentlichkeit über ein weiteres Projekt informieren zu können.

WICHTIG: Wir nutzen – wie auch beim regelm. stattfindenden Bürgerstammtisch – die Webinarfunktion des Anbieters ZOOM. Zur Teilnahme ist vorab eine Anmeldung unter nachfolgendem Link notwendig (Zugangsdaten werden dann automatisch zugesandt):
Während des Termins können selbstverständlich Fragen per Chat gestellt werden. Technisch ist die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt.

Ergänzende Informationen zu den aktuell laufenden Projekten:

Projekt DORFANGER [Gesamtfläche: rund. 13.000 m² (Gemeindeanteil 50%)/ Aufstellungsbeschluss f. Bebauungsplan erfolgt im Frühjahr 2021 / Planungsphase begonnen]
Unmittelbar nach der Wahl bzw. mit Beginn der neuen Wahlperiode im Mai 2020 hat der Gemeinderat einen Ankaufsbeschluss für eine Fläche (50% davon) im Ortszentrum gefasst. Der entsprechende Notarvertrag wurde im Dezember 2020 vom Gemeinderat genehmigt und unmittelbar danach der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.
Für den Sommer 2021 ist die Vorstellung erster Entwürfe geplant.
Aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten sollen auf dieser Fläche schwerpunktmäßig Wohnungen entstehen.
Details – siehe hier: https://tuerkenfeld.de/grundstuecksankauf-durch-gemeinde-projekt-dorfanger-erfolgt-erstes-einheimischenmodell-rueckt-in-greifbare-naehe 

Projekt 2 – folgt zeitnah bzw. wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben:
Schwerpunkt: Flächen vorrangig für Einfamilien- und Doppelhäuser


Es grüßt herzlich
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister




Jahresrückblick 2020 veröffentlicht
Siehe https://tuerkenfeld.de/jahresrueckblick-2021 



Jahresberichte 2020 der FFWen Zankenhausen und Türkenfeld
… wurden für die GR-Mitglieder im RIS eingestellt.



Naturverträgliche Pflege von Straßenrändern und Wegrainen
Am 06.05. trafen sich GR´in Meißner, GR S. Schneller, Hr. Johann Widmann sowie Fr. Nadler um die Mäh- und Mulcharbeiten im Gemeindegebiet zu besprechen.
Man einigte sich auf eine naturverträgliche Pflege, die ebenso die verkehrsrechtlichen Aspekte abdeckt.



GR-Sitzung Juli wird evtl. um eine Woche vorverlegt
Die Gemeinderatsmitglieder werden rechtzeitig informiert, sofern die Vorverlegung notwendig wird.




Feldkreuz auf dem Gollenberg wurde aufgestellt
=> festzuhalten ist, dass der Vandalismus rund um den Bereich seither nachgelassen hat und die teilweise persönlich formulierten Appelle scheinbar wirken

Ergänzend wird von den Ehrenamtlichen in den kommenden Wochen noch folgendes erledigt bzw. wurde bereits erledigt, teilweise ergänzt um weitere Informationen der Aktiven:

  • Zweites Bankerl ist aufgestellt
  • Rasen ist angesäht
  • Blumenschale für den Stein am Fuß des Kreuzes liefert die Blumerei demnächst
  • Massive Aschenbecher für die beiden Bänke sind in Arbeit
  • Familie NN  stiftet Büsche für die Bepflanzung hinter dem Kreuz (Heckenrosen, …)
  • Familie XX hat angefragt, was man tun muss, um ein weiteres Bankerl aufzustellen (noch in Klärung)
  • Aufstellung der Panoramatafeln verzögert sich noch, bis schönes Wetter für die Fotoarbeiten ist
  • Segnung des Kreuzes übernimmt Diakon Weiss, Termin steht noch nicht fest (nach der Bepflanzung)
  • Familie ZZ will evtl. Kreuz am Schulhof renovieren (noch in Klärung)



Auszug aus der entsprechenden Homepage-Meldung:

Unsere Umgebung neu erleben

Vielen sind sie schon aufgefallen: Die liebevoll bemalten Wegweiser oder Zeichen rund um Türkenfeld und Zankenhausen. Dahinter steht eine Gruppe Ehrenamtlicher, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Wege und besonderen Plätze rund um unsere Gemeinde ins rechte Licht zu rücken. Mehr noch, wie Bürgermeister Emanuel Staffler betont: „Manch schönes Platzerl kann so neu erlebt oder entdeckt werden“. Zu nennen sind bspw. der Schöneberg, der Steingassenberg oder die Fußwegverbindung Richtung Ammersee.
Freuen dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger demnächst noch auf drei Panoramatafeln.
Ende April wurde ein Projekt auf dem Gollenberg umgesetzt: Mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde wurde ein baufälliges Feldkreuz erneuert und neu platziert. Eingerahmt wird dieses von zwei neu gepflanzten Bäumen. Zwei Bänke – eine davon jüngst gesponsert – laden zum Ausruhen ein. Das Streichen und Aufstellen des Kreuzes wurde in ehrenamtlicher Arbeit erledigt, genauso wie viele kleinere Handgriffe die notwendig waren, um das Projekt abzuschließen. Was an dieser Stelle noch folgt, ist eine Panoramatafel. Diese erklärt dem geneigten Betrachter bzw. der interessierten Betrachterin dann, wie die vom Gollenberg aus sichtbaren Hügel und Berge heißen.
Nachdem die Ehrenamtlichen bzw. der Initiator der Aktion keinen Wert auf eine namentliche Nennung legt, sagen wir an dieser Stelle schlicht DANKE!

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15. Erneuerung der Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Türkenfeld / hier: Eingang des Förderbescheides sowie Beschlussfassung des Gemeinderats über die Höhe des Eigenanteils der Gemeinde Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 15
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

TOP aufgrund Dringlichkeit nachträglich aufgenommen
***

Der Gemeinderat hat im Herbst 2020 sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 das Thema „Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Türkenfeld“ behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die bisher gefassten Beschlüsse waren so formuliert, dass der Gemeinderat VOR konkreten Auftragsvergaben und NACH Vorlage eines möglichen Förderbescheids den Sachverhalt i. B. auf den Kosten-Eigenanteil der Gemeinde erneut zur Beschlussfassung vorgelegt bekommt.

Am 19.5.2021 ist der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern eingegangen. Nachdem die Maßnahme im Jahr 2021 abgeschlossen werden muss, sollen nun zeitnah Auftragsvergabe in die Wege geleitet werden.

Alle notwendigen Genehmigungen der Deutschen Bahn liegen mittlerweile vor.

Seitens der Gemeindeverwaltung wird Bauamtsleiterin Marina Filgertshofer als Projektleiterin fungieren.

Der Förderbescheid ist wie folgt ausgestaltet:



Auf Basis der Kostenschätzung ist folglich von einem Eigenanteil der Gemeinde i. H. v.  14.035 EUR auszugehen. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Baupreissteigerungen, etc. schlägt die Verwaltung vor, den Eigenkostenanteil auf 20 TEUR festzusetzen und damit entsprechende Puffer einzuplanen. Die Verwaltung wird sich bemühen, diese nach Möglichkeit nicht auszuschöpfen. Ausreichend Mittel stehen im Haushalt bereit.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss, die Fahrradabstellanlage im Rahmen des von Bund und Land aufgelegten Förderprogramms zu erneuern (Gleisseite Richtung München). Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister und Verwaltung, alle notwendige Auftragsvergaben, Vereinbarungen, etc. in die Wege zu leiten. Der Eigenanteil der Gemeinde wird auf 20 TEUR festgesetzt. Die Gemeinde wird darüber hinaus die komplette Maßnahme – wie in geförderten Vorhaben üblich – zwischenfinanzieren und anschl. den staatl. Zuschuss abrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss, die Fahrradabstellanlage im Rahmen des von Bund und Land aufgelegten Förderprogramms zu erneuern (Gleisseite Richtung München). Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister und Verwaltung, alle notwendige Auftragsvergaben, Vereinbarungen, etc. in die Wege zu leiten. Der Eigenanteil der Gemeinde wird auf 20 TEUR festgesetzt. Die Gemeinde wird darüber hinaus die komplette Maßnahme – wie in geförderten Vorhaben üblich – zwischenfinanzieren und anschl. den staatl. Zuschuss abrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 08:28 Uhr