Datum: 13.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 15.09.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath / Vorstellung der angedachten Baumaßnahmen durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper" / generelle Einordnung der Thematik
4 Mögliche Verlagerung des Sportgeländes / hier: Sachstandsbericht nach erfolgtem Mitglieder-Votum des TSV Türkenfeld e.V.
5 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Umgang mit dem sog. "Leistungsentgelt" / hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen
6 Bauantrag; Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück "Bajuwarenstraße 1" Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld, Lage im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"
7 Bauantrag; Rückbau eines Neben-Gebäude, Anbau einer Werkstatt, Neubau einer Garage, Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Kapellenstraße 7 + 7a" Fl. Nr. 518/2 Gemarkung Zankenhausen, OT Pleitmannswang
8 Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenberg - Schüleinstraße" Verz. Nr. 3.07 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13 i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB
9 Bauleitplanung Nachbargemeinde; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Hausener Straße" Verz. Nr. 1.35 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
10 Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13a i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB
11 Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
13 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 15.09.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 15.09.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 15.09.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 2
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3. Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath / Vorstellung der angedachten Baumaßnahmen durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper" / generelle Einordnung der Thematik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Sitzung wird Herr Heldeisen, Geschäftsführer des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper", über die aus fachlicher Sicht anstehenden Investitions- und Erweiterungsmaßnahmen an der Kläranlage Grafrath berichten. Türkenfeld ist – vereinfacht dargestellt – an diese „angeschlossen“, weshalb sich eine direkte Betroffenheit für die Gemeinde ergibt.

Zur Erarbeitung von Handlungsoptionen i. B. auf die finanziellen Aspekte wurde in der Gemeinde Türkenfeld eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Termine sind vereinbart und mit Hilfe von ext. Know how soll eine tragbare Lösung gefunden werden. Insofern sind die finanziellen Aspekte des Projekts NICHT Gegenstand der heutigen GR-Beschlussfassung. 

***
Aufgrund der Bedeutung des Themas werden nachfolgend für die Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit verschiedene Hintergrundinformationen zusammengefasst: 

Auslöser für die aktuellen Überlegungen:
Die Kläranlage in Grafrath kommt aus verschiedenen Gründen an die Leistungsgrenze bzw. Bedarf einer Modernisierung. Zu nennen ist hier das – wenn auch moderate aber dennoch vorhandene - Bevölkerungswachstum. Darüber hinaus gibt es div. neue wasserrechtliche Aspekte, die ein Upgrade erforderlich machen. Nicht zuletzt habe die Verantwortlichen ein Modell entwickelt, wie durch einen umwelttechnisch einwandfreien Umgang mit Klärschlamm ein lokaler Energiekreislauf entstehen kann, der schlussendlich zu deutlichen Energieeinsparungen in der Anlage führt und sogar den Verkauf von Strom als möglich erscheinen lässt. Langfristig würden durch die geplanten Maßnahmen also Betriebskosten gesenkt und Umwelt-Emissionen deutlich reduziert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf > 5 Mio. EUR geschätzt. Der Türkenfelder Anteil hieran beträgt ~ 2 Mio. EUR. Die angefügte, vom Verband erstellte Datei, verdeutlicht die erwarteten Werte. 

Bgm. Staffler wurde über die Maßnahme Ende Juli informiert; ebenfalls Ende Juli fand ein Termin zwischen den Verbandsvertretern und den Türkenfelder BGMs statt. Der Zweckverband hat die Ratsmitglieder aus Türkenfeld, Grafrath und Kottgeisering Mitte August zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Seitens des Verbandsrates wurden ebenfalls Mitte August Entscheidungen getroffen, um die Planungen weiter voranzutreiben. 


Ausgangslage / „Urzustand“ – gemeinsamer Zweckverband mit den Gemeinden Grafrath, Kottgeisering & Türkenfeld im Kontext ABWASSER:
Urspr. gründeten in den 1970er-Jahren (?) die Gemeinden Türkenfeld, Kottgeisering und Grafrath einen Abwasserzweckverband. Ziel war damals, die Abwässer aller drei Gemeinden gemeinsam zu entsorgen und auch die örtlichen Kanalnetze (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) im Zweckverband zu bündeln. Bündeln bedeutet im Falle einer vollwertigen Zweckverbandsmitgliedschaft, dass die komplette Verantwortung für einen Themenbereich inkl. Eigentum an den „Assets“ (= in diesem Fall die Kläranlage, Rohrleitungen,  ….) an den Zweckverband übergeht. Dieser Verband wiederum hat einen Geschäftsführer, der von einem Verbandsrat (analog Gemeinderat) kontrolliert bzw. gesteuert wird. Die beteiligten Gemeinden entsenden Verbandsräte aus der Mitte der jeweiligen Gemeinderäte. Auch die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt dann durch den Verband (inkl. Kommunikation ggü. Bürgerschaft, Einzug der Gebühren und Beiträge, …).

Austritt der Gemeinde Türkenfeld aus dem gemeinsamen Verband in der Wahlperiode 1978-1984:
Die Gemeinde Türkenfeld ist in der Wahlperiode 1978-84 aus dem Zweckverband ausgetreten. Die Gründe dafür: Es muss angenommen werden, dass die in Folge der nachdrücklich geführten Diskussionen um Bildung bzw. Nicht-Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft im Zuge der Gemeindegebietsreformen dazu führten, dass seitens der Türkenfelder Verantwortlichen eine maximale Unabhängigkeit angestrebt wurde. Auch i. B. auf Fragen des Abwassernetzes (Kanalbau, Unterhalt, …). Schon zum damaligen Zeitpunkt war aber klar, dass Türkenfeld weiter seine Abwässer in der Kläranlage Grafrath entsorgen würde. 
Die damals Verantwortlichen einigten sich darauf, anstelle einer vollwertigen Mitgliedschaft im Zweckverband eine sog. Zweckvereinbarung abzuschließen (siehe Folgepunkt).


Kerninhalte der Zweckvereinbarung / Umgang mit laufenden Kosten sowie (einmaligen) Investitionen und Aufwertungen der Kläranlage:
Vereinfachend kann man eine Zweckvereinbarung mit dem Wort „Dienstleistungsvertrag“ beschreiben. Der Gemeinde Türkenfeld wird darin de facto auf Dauer das Recht eingeräumt, die Türkenfelder Abwässer in der Kläranlage Grafrath zu entsorgen. Als Gegenleistung für das Recht zur Entsorgung hat sich Türkenfeld in der Zweckvereinbarung ( ~ 1980er Jahre) verpflichtet, nach einem exakt definierten Schlüssel anteilig sämtliche laufenden Kosten zu tragen (vgl. Gebührenberechnung Abwasser). Auch legt die Vereinbarung fest, dass Herstellungskosten (i. S. Investitionen) anteilig zu tragen sind.  


Finanzierung der anfallenden Investition durch den Zweckverband (= für die Gemeinden Kottgeisering und Grafrath):
Aufgrund der Zweckverbandsstruktur fallen für die Gemeinden Kottgeisering und Grafrath in deren Kommunalhaushalten voraussichtlich KEINE Kosten an. Als Kostenträger tritt der Zweckverband auf, der wiederum in großen Teilen durch Darlehen finanziert die Kosten im Zweckverbandshaushalt abbildet. 
Annahme (=> Entscheidungshoheit bei den Verantwortlichen im Verbandsrat!): Durch eine temporäre Erhöhung der Gebühren sowie maßgeblich durch erwartete Einsparungen (Energiekosten, …) sollen Zins und Tilgung gegenfinanziert werden. 


Finanzierung der anfallenden Investition durch die Gemeinde Türkenfeld:
Hier stehen div. Möglichkeiten im Raum, die jeweils aus Sicht des Gemeindehaushalts, des Cashflows bzw. der Liquiditätssituation der Gemeinde, unserer Gebührenzahler wie auch Aspekten der Abschreibung zu beleuchten sind. Der Bürgermeister hat in Abstimmung mit den stv. BGMs und unter Einbindung des zuständigen Referenten sowie eines Finanzierungsspezialisten aus der Bürgerschaft eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die in den kommenden Monaten Handlungsoptionen aus Türkenfelder Sicht erarbeiten soll. Diese werden dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. 
WICHTIG: Schon heute liegen die Abwassergebühren, die der Zweckverband in Kottgeisering erhebt über den Gebühren, die Türkenfeld (nach der erfolgten Gebührenanpassung zum 01.04.2021) festgesetzt hat. 
Abwassergebühr Türkenfeld seit 01.04.2021: 2,72 €/ m³
Abwassergebühr Zweckverband: 2,36 €/ m³ zuzüglich einer Grundgebühr, die sich wie folgt staffelt:

Es erscheint angesichts des „Türkenfelder Anteils“ an der Investition in die Kläranlage (~ 2 Mio. EUR) unausweichlich, z. B. eine weitere Gebührenanhebung bzw. die analoge Einführung einer Grundgebühr ins Auge zu fassen, wodurch sich eine Harmonisierung der Gebühren in den drei an der Anlage angeschlossenen Gemeinden ergäbe. Querfinanzierungen aus dem Gemeindehaushalt sind gesetzlich ausgeschlossen, nachdem hier das Kostendeckungsprinzip greift. Außerdem wäre der Gemeindehaushalt nicht in der Lage, eine solche Investition zusätzlich zu den laufenden Projekten abzubilden. Weitere Optionen zur Finanzierung werden, wie ausgeführt, derzeit erarbeitet. 


***

EXKURS: Zustand des Türkenfelder Abwassernetzes:
Im Zuge der seit Ende Juli 2021 laufenden Gespräche mit dem Zweckverband hat Bgm. Staffler auch im Einschätzungen zu baulichen Zustand des Türkenfelder Abwassernetzes gebeten. Ziel war und ist es, die Lage umfassend einschätzen zu können. 
1)        Letzte sog. Kamera-Befahrung des Netzes liegt ~ 6 Jahre zurück. Damals grds. solides/ gutes Urteil zum Zustand. ABER: Eine Befahrung der Hausanschlüsse steht noch aus. Eine Faustregel lautet, dass alle 10 Jahre Befahrungen durchgeführt werden sollten. 
=> BGM. Staffler wird mit dem damals beauftragten Ingenieur ein Gespräch führen um zu eruieren, wie der Zustand gesamthaft einzuschätzen ist. 
2)        Mit Ausnahme ausgewählter Maßnahmen wurde in Türkenfeld in den letzten Jahrzehnten zurückhaltender in den Sanierungsunterhalt des Netzes investiert, als dies in Grafrath und Kottgeisering der Fall war (hierdurch erklären sich auch die bis heute geringeren Gebühren!); die Investitionspunkte lagen z. B. im Bereich des Schmutzwasserkanals, …. 
Zum Vergleich: Grafrath und Kottgeisering investieren pro Jahr lt. Aussagen der Verantwortlichen in Sanierungsmaßnahme ~ 200 TEUR. Umgerechnet auf die Türkenfelder Leitungslänge müsste Türkenfeld – um gleichzuziehen - ~ 130 TEUR pro Jahr investieren (=> Verwaltungshaushalt mit direkter Wirkung auf die Abwassergebühren); die Türkenfelder Investitionen (= Sanierungsmaßnahmen) lagen in der Vergangenheit oft im fünfstelligen Euro-Bereich pro Jahr.    
3)        Von den Verantwortlichen des Zweckverbandes wird der Zustand des Netzes als „teilweise verbesserungswürdig“ beschrieben. Exemplarisch genannt werden teilweise „veraltete Pumpanlagen“ (Anlage Guggenberg wird, wie vom Gemeinderat beschlossen, derzeit ertüchtigt), …
4)        Es erscheint damit geboten, sich einen NEUTRALEN Überblick über den Status quo zu verschaffen. Hierfür ist grob mit folgenden Kosten zu kalkulieren, wobei sich die Werte immer auf das gesamte Netz beziehen und auch ein Splitting in Jahresscheiben möglich wäre:
Kamerabefahrung des kompletten Netzes inkl. Hausanschlüsse ~ 100 TEUR
Auswertung Kamerabefahrung durch Ing. Büro ~ 50 TEUR
Zustandserfassung Pumpstationen inkl. Handlungsempfehlungen ~ 20 TEUR
IM RAHMEN DER HAUSHALTSBERATUNGEN 2022 soll das Thema aufgerufen und ggf. zur Entscheidung vorgelegt werden.


Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme. 


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4. Mögliche Verlagerung des Sportgeländes / hier: Sachstandsbericht nach erfolgtem Mitglieder-Votum des TSV Türkenfeld e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Juni-Sitzung 2020 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, eine Vorstudie auf den Weg zu bringen um eine mögliche Verlagerung des Sportplatzes näher zu beleuchten. Vorausgegangen war die mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) bestätigte Planungsprämisse. Konkret ist vorgesehen, die Sportflächen vom Standort „An der Kälberweide“ in die Nähe der Grund- und Mittelschule zu verlagern. Auf dem Gelände des dann „alten Sportplatzes“ sollen Wohn- und Gewerbeflächen entstehen.

Bürgermeister Staffler hat, wie vom Gemeinderat erbeten, unmittelbar nach der Juni-Sitzung 2020 Kontakt mit den Verantwortlichen des TSV aufgenommen. Beide Seiten kamen überein, das Projekt gemeinsam vorantreiben zu wollen. 

Folgende Punkte konnte dabei bereits auf den Weg gebracht werden:
1)        Grobplanung durch die Verantwortlichen des TSV, wie eine neue Sportanlage theoretisch aussehen soll/ muss (vgl. Internet-Auftritt des TSV)
2)        Im Rahmen der durch den Gemeinderat beauftragten Vorstudie (beauftragt: Arnold Consult AG): Durchführung eines breit angelegten Scoping-Termins mit Vertretern aller relevanter Fachabteilungen des Landratsamts
FAZIT: Keine „Show-Stopper“ identifiziert; Projektierung kann weiterlaufen
3)        Führen erster unverbindlicher Gespräche mit den heutigen Eigentümern der möglichen neuen Sportfläche durch Bgm. Staffler
FAZIT: Grundsätzliche Gesprächsbereitschaft vorhaben; Details, etc. zu verhandeln; Ausgang offen
4)        Durchführung einer Mitgliederversammlung seitens des TSV, um einen Grundsatzbeschluss sowie notwendige weitere Beschlüsse für einen möglichen Grundstücksverkauf bzw. –ankauf durch den TSV zu legitimieren:
Pandemiebedingt konnte diese Versammlung bereits im Jahr 2020 stattfinden, musste dann aber auf Herbst 2021 verschoben werden. In drei Teilversammlungen stellten die Verantwortlichen des TSV sowie Bürgermeister Staffler den anwesenden Mitgliedern die Pläne vor. 
Das Mitglieder-Votum war positiv [~ 80% der anwesenden Mitglieder haben FÜR die Verlagerung gestimmt].

Die seitens des TSV gezeigte Präsentation ist dem Sachvortrag beigefügt.

Die seitens der TSV-Mitglieder mehrheitlich positiv votierten Beschlussvorschläge lauteten dabei:

Abstimmung 1 
Die Mitgliederversammlung stimmt der Verlegung des Sportgeländes in die Nähe der Grund- und Mittelschule Türkenfeld unter folgenden Voraussetzungen zu:
1) Der Verein muss keine Schulden zur Finanzierung eines neuen Sportgeländes aufnehmen
2) Der Vereinsausschuss ist in sämtliche Planungen einzubeziehen

Abstimmung 2 
Der Vereinsausschuss wird ermächtigt die notwendigen Verträge und Grundstücksgeschäfte abzuschließen, wie auch Zuschussanträge zu stellen.
Die Mitgliederversammlung stimmt dem Verkauf der vereinseigenen Grundstücke (Fl.Nr. 289 und 290) mit 7.328 qm zu. Im Gegenzug sollen wertgleiche Flächen bzw. Immobilien auf dem neuen Sportgelände erworben bzw. gebaut werden.

Bürgermeister Staffler hat namens der Gemeinde unterstrichen, dass eine Realisierung des Projekts nur unter folgenden Bedingungen gelingen kann:
a. Positiv-Votum der TSV-Mitgliederversammlung
b. Der Gemeinde gelingt es, nach einer Einigung mit den bisherigen Eigentümern                     auf die benötigten Flächen für den „Sportplatz NEU“ Zugriff zu bekommen.
c. Die Vorstudie ergibt im Weiteren, dass der „Sportplatz ALT“ bzw. dessen Untergrund geeignet ist für eine Bebauung.
d. Die planungs- und baurechtlichen Verfahren werden aufgenommen und zu einem positiven Abschluss geführt; der Gemeinde gelingt es, mindestens Teile des „Sportplatzes ALT“ unter Einhaltung wesentlicher städtebaulicher Belange in einem Investoren-Modell zu veräußern (Wohnbau) sowie Gewerbeflächen zu schaffen und zu veräußern (GEWERBE)
Die Gemeinde muss dabei – analog zum TSV – KEINE langfristigen Schulden für die Finanzierung der neuen Sportanlagen, etc. aufnehmen sondern kann stattdessen eine Refinanzierung durch Grundstücksgeschäfte sicherstellen. 
Wichtig für die langfristige Entwicklung der Gemeinde ist, dass der flächenmäßige Anteil für Wohnbau nur so dimensioniert wird, dass eine Refinanzierung des Sportplatzneubaus gesichert wird. 
Angesichts der stark begrenzten potentiellen Gewerbeflächen im Gemeindegebiet (vgl. FNP) muss der Gemeinde daran gelegen sein, möglichst viel Fläche für gewerbliche Entwicklungen auf dem Areal des „Sportplatzes ALT“ zu schaffen. 

Nachdem die Mitgliedversammlung des TSV Türkenfeld e. V. eine mögliche Verlagerung mehrheitlich positiv votiert hat, schlagen Bürgermeister und Verwaltung folgende nächsten Schritte vor:
1)        Aufnahme von formellen Grundstücksverhandlungen 
2)        Fortsetzung der Vorstudie und Vergabe der Baugrunduntersuchungen „Sportplatz ALT“ und ggf. „Sportplatz NEU“


Zwischen Gemeinde und TSV-Führung herrscht Einigkeit, dass es sich bei dem Projekt um eine historische Chance im Hinblick auf Breitensport und bauliche Entwicklung d. Gemeinde handelt. Dennoch muss der guten Ordnung halber festgehalten werden, dass diverse Fallstricke und Hürden in den nächsten Projektschritten zu nehmen sind bzw. das Projekt auch scheitern kann. 




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Das Gremium begrüßt das Mitgliedervotum der Mitgliederversammlung des TSV Türkenfeld e.V. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Bürgermeister formal mit Grundstücksverhandlungen zu betrauen. Ebenfalls soll die Vorstudie fortgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Das Gremium begrüßt das Mitgliedervotum der Mitgliederversammlung des TSV Türkenfeld e.V. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Bürgermeister formal mit Grundstücksverhandlungen zu betrauen. Ebenfalls soll die Vorstudie fortgesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Umgang mit dem sog. "Leistungsentgelt" / hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Weitere Beschlüsse in dieser Sache:
GR-Sitzung vom 04.04.2007 
GR-Sitzung vom 05.12.2007 
GR-Sitzung vom 17.09.2008
GR-Sitzung vom 05.12.2018
GR-Sitzung vom 06.11.2019


Hintergrund: 
Mit Inkrafttreten des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD“ vereinbarten die Tarifparteien die Einführung leistungsorientierter Entgeltbestandteile ab dem 01.01.2007. 
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD abschließend tarifvertraglich geregelt. Ziel des Leistungsentgelts ist eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und eine Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz. 

Für die Beschäftigten der Gemeinde Türkenfeld wird seit Einführung dieser leistungsorientierten Bezahlung das errechnete Gesamtvolumen nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig ausgeschüttet. Entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse wurden jeweils gefasst. Aus den ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der Tarifbeschäftigten der Gemeinde Türkenfeld errechnet sich bspw. für 2021 ein Gesamtvolumen von ca. 31.700,00 Euro. 

Eine Umfrage bei Kommunen ähnlicher Größe (und Größer) hat ergeben, dass in nahezu allen Gemeinden die leistungsorientierte Bezahlung ebenfalls im „Gießkannenprinzip“ erfolgt. 

Der Gemeinderat hat zuletzt in der Dezember-Sitzung 2020 dieses Vorgehen einstimmig bestätigt – basierend u. A. auf div. Beispielen aus dem täglichen Leben. 

Problemstellung:
Kommunen, die nach dem „Gießkannenprinzip“ agiert haben, wurden in der Vergangenheit regelm. im Rahmen von (überörtlichen) Rechnungsprüfung, etc. angemahnt, das Verfahren zu ändern und gem. der tariflichen Vereinbarung zu agieren.


Geänderte Rahmenbedingungen / Notwendigkeit Beschlussfassung:
Wissend um die in diversen kleineren Kommunen bestehenden Problemstellungen haben die Tarifparteien jetzt das sog. „Gießkannenprinzip“ im Rahmen eines „Alternativen-Entgeltanreiz-Systems“ (geregelt in § 18a TVöD) als zulässig anerkannt. Das sich aus § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD ergebende Gesamtvolumen – 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres – kann auf Grundlage einer Dienstanweisung in ein „Budget“ im Sinne von § 18a Abs. 1 TVöD umgewidmet werden. In der für unsere Gemeinde geltenden Konstellation ist der Dienststellenleiter für die Verwendung des Budgets nach § 18a TVöD verantwortlich. 
Gemäß § 18a Abs. 2 TVöD kann das Budget für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (z.B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrtkostenzuschüsse, Sachbezüge KiTa-Zuschüsse oder Wertgutscheine). Explizit sind hier auch Sonderzahlungen genannt, was die Auszahlung nach dem „Gießkannenprinzip“ legitimiert. Der Begriff „Sonderzahlung“ macht deutlich, dass ein besonderer Grund für die Zahlung gegeben sein muss.

Folglich schlägt die Verwaltung vor, das sich aus § 18 Abs. 3 Satz 1 ergebende Gesamtvolumen in bisherigem Umfang in ein Budget „Individuelle Leistungszulage“ im Sinne von § 18a Abs. 1 TVöD umzuwidmen. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass sich aus § 18 Abs. 3 Satz 1 ergebende Gesamtvolumen in vollem Umfang in ein Budget „Individuelle Leistungszulage“ im Sinne von § 18a Abs. 1 TVöD umzuwidmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Dienstanweisung in Kraft zu setzen. Der Kerninhalt soll sich dabei an der bisherigen vom Gemeinderat beschlossenen Praxis (Partizipation aller i. S. „Gießkanne“) orientieren.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass sich aus § 18 Abs. 3 Satz 1 ergebende Gesamtvolumen in vollem Umfang in ein Budget „Individuelle Leistungszulage“ im Sinne von § 18a Abs. 1 TVöD umzuwidmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Dienstanweisung in Kraft zu setzen. Der Kerninhalt soll sich dabei an der bisherigen vom Gemeinderat beschlossenen Praxis (Partizipation aller i. S. „Gießkanne“) orientieren.   


Update nach der Sitzung:
Nach erneuter Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag ist die Erstellung einer Dienstanweisung nicht mehr notwendig, nachdem eine sog. Protokollerklärung ergänzt wurde. Somit besteht hier für die Verwaltung kein Handlungsbedarf mehr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag; Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück "Bajuwarenstraße 1" Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld, Lage im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das 767 m² große, bebaute Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Westlich soll an das bestehende Gebäude eine Doppelhaushälfte angebaut werden. 
Diese hat eine Grundfläche von 7,47 m x 9,70 m. Die Wandhöhe beträgt 6,22 m, die Firsthöhe 9,05 m.  Das Gebäude ist mit einem Satteldach, Dachneigung 29° geplant. Es befindet sich eine Wohneinheit in diesem Gebäude. An der westlichen Grundstücksgrenze wird eine Garage errichtet. Der weitere Stellplatz befindet sich parallel zur Bajuwarenstraße. 
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Anbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag; Rückbau eines Neben-Gebäude, Anbau einer Werkstatt, Neubau einer Garage, Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Kapellenstraße 7 + 7a" Fl. Nr. 518/2 Gemarkung Zankenhausen, OT Pleitmannswang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das 1.179 m² große Grundstück Fl. Nr. 518/2 Gemarkung Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. 

Das bestehende Nebengebäude, welches nördlich an das Wohnhaus angebaut ist, soll abgebrochen werden. Als Ersatzbau soll eine Werkstatt mit Abstellraum errichtet werden. Im westlichen Gebäudeteil wird eine Einliegerwohnung errichtet. Die geplante Garage befindet sich nördlich auf dem Grundstück. Diese hat eine Grundfläche von 5,51 m x 5,74 m. Es werden zwei Stellplätze geschaffen.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. 





Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für den Abbruch und die Erneuerung des Nebengebäudes sowie den Neubau der Garage und die Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 51/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für den Abbruch und die Erneuerung des Nebengebäudes sowie den Neubau der Garage und die Errichtung einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 51/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenberg - Schüleinstraße" Verz. Nr. 3.07 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13 i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 8

Pressetaugliche Texte

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 werden die bisherigen Festsetzungen zu einer gewerblichen Nutzung im Dorfgebiet dahingehend überarbeitet, dass künftig eine gewerbliche Nutzung nicht mehr nur auf das Erdgeschoss beschränkt ist. Zudem wird im Sinne einer angemessenen, ortsverträglichen Nachverdichtung künftig die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohngebäudes mit insgesamt sechs Wohneinheiten planungsrechtlich gesichert. 

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht betroffen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg – Schüleinstraße“ Verz. Nr. 3.07 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung Nachbargemeinde; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Hausener Straße" Verz. Nr. 1.35 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 die erste Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Hausener Straße“ Verz. Nr. 1.35 beschlossen. 
Mit der 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zwischenzeitlich beschlossene Neuordnung der Grundstückszuschnitte innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geschaffen werden. 
Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind hierdurch nicht berührt. 




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Hausener Straße“ Verz. Nr. 1.35 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Hausener Straße“ Verz. Nr. 1.35 keine Anregungen oder Bedenken vor. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung Nachbargemeinde; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20 Gemeinde Geltendorf, Beteiligung gem. § 13a i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Geltendorf hat in der Sitzung vom 17.06.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 beschlossen. 
Mit der 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zwischenzeitlich beschlossene Neuordnung der Grundstückszuschnitte innerhalb des Geltungsbereiches geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden in der Planzeichnung u. a. die überbaubaren Grundstücksflächen, die Flächen für Garagen sowie der einzelnen Baufelder an die beschlossenen Grundstücksneuordnungen angepasst. 

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind von dieser Änderung nicht berührt. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö informativ 11

Pressetaugliche Texte

Neubau eines 5-Spänners mit Carports und Stellplätzen „Mozartstraße 9“Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld (behandelt in GR-Sitzung vom 28.07.2021)
Der Bauherr hat in Absprache mit dem Landratsamt die Stellplätze und Carports etwas aufgelockerter angeordnet. Es entsteht mehr Platz für eine Begrünung und die Ausfahrtssituation verbessert sich. Das gemeindliche Einvernehmen wurde als laufende Angelegenheit erteilt. 

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

Grundstücksangelegenheiten: Grundstückstausch im Umgriff Schöneberg (Fl. Nr. 59,60,61 Gemarkung Zankenhausen) ~ 650m² 
Genehmigung einer Urkunde vom 09.09.2021 des Notars Siller und Krebs 


Schaffung einer weiteren Vollzeit-Stelle im Umfeld „Hausmeister“
Im Kontext verschiedener personeller Fragestellungen hat der Gemeinderat die Schaffung einer zweiten Vollzeitstelle im Bereich „Hausmeister“ beschlossen. Eine Stellenausschreibung soll im Laufe des Herbstes veröffentlicht werden. 


gesetzl. Anspruch auf deutlich erweiterte Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 / hier: Prüfauftrag für die Umsetzung des Gesetzes
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig vor In-Kraft-Treten des o. g. Gesetzes in Abstimmung mit den Beteiligten Vorschläge zur zukünftigen Ausrichtung der OGTS (inkl. ggf. steigender Raumbedarfe) zu machen. 


Neu-Vermietung des Ladens Nr. 3 im Linsenmann/Haus / hier: Beschlussfassung des Gemeinderats bzw. Auswahl der neuen Mietpartei
Nach Kündigung durch die bisherige Mieterin hat der Gemeinderat den sog. „Laden 3“ im Linsenmann-Gebäude zum 1.10.21 neu vermietet bzw. per Beschluss eine Auswahl im Hinblick auf die Mietpartei getroffen.


Winterdienst in der Gemeinde Türkenfeld / hier: Tausch des Salzstreu-Geräts sowie Informationen für den Gemeinderat zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen

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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Termin- bzw. Themenvorschau – als Sitzungsbeginn für die GR-Sitzungen November und Dezember wurde jeweils 19 Uhr vereinbart
1)        Gemeinderatssitzung November 2021: Vorstellung der Ergebnisse der „Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach“ => externer Referent nimmt teil (Zusage liegt vor) sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen.
2)        Gemeinderatssitzung Dezember 2021: Vorstellung Grobkonzept Bebauung DORFANGER durch Planungsverband => ext. Referentinnen nehmen teil (Zusage liegt vor) sowie Beschluss über die Ausarbeitung einer auslegbaren Fassung des Bebauungsplans als weitere formelle Stufe (inkl. Formate zur Bürgerbeteiligung)



Glasfaser-Höfe-Ausbau erfolgreich abgeschlossen; Inbetriebnahme der Hausanschlüsse bereits gestartet
Ende September konnte wie geplant der Glasfaser-Ausbau ausserorts abgeschlossen werden. Damit geht eine fünfmonatige Bauphase zu Ende. Die Inbetriebnahme der Hausanschlüsse wurde ebenfalls in die Wege geleitet und die ersten Nutzer sind am Netz. 
Eine Abnahme der Straßenbauarbeiten ist erfolgt. Vertreterinnen der Gemeindeverwaltung haben gemeinsam mit Straßenreferent GR S. Schneller entsprechende Begehungen durchgeführt und dokumentiert. 
Der Gemeinde ist es damit gelungen, eines der Großprojekte des Jahres 2021 erfolgreich abzuarbeiten. Alle Anträge zum Abruf der staatlichen Zuschüsse sind gestellt. 



Statusbericht Ausbau Ortszentrum / Bahnhofstraße (Bauabschnitt I) / Ausblick auf anstehende Aktivitäten
  • Arbeiten weiter im Zeitplan-Plan
  • Bis Ende Oktober soll der Gehweg komplett gepflastert und die Einfahrt zum Schlosshof wiederhergestellt sein; ebenfalls bis Ende Oktober ist geplant, ein erstes Teilstück (alte Schmiede bis Höhe Kirche) bereits zu asphaltieren
  • Mit Anliegern haben Detailabstimmungen zur Wiederherstellung ihrer Grundstückseinfahrten (Art des Pflasters, …) staffgefunden.
  • Einzäunung Friedhof, etc. soll bis Mitte November erfolgen. 



Flurneuordnung und Dorferneuerung Türkenfeld: Kandidatinnen und Kandidaten für die Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gesucht (auch veröffentlicht an den Anschlagtafeln, per Newsletter und über die Gemeinde-Homepage)




Bitte Termin vormerken: Gemeinsamer Workshop „Gemeinderat neugewählte Vorstandschaft der TG“ am 25.+26.3.22
Das ALE plant für Dezember die Neuwahl der Vorstandschaft der TG (6jährige Amtszeit ist abgelaufen). Den Auftakt zu einer neuen Periode soll ein gemeinsamer Workshop an der SDL Tierhaupten  bilden. Die Teilnahme ist für GR-Mitglieder freiwillig. Bei Interesse, bitte den o. g. Termin notieren. 



St.-Martins-Umzug 2021 findet statt
Wie zwischen der Gemeinde und dem Verein „Wir für Kids“ besprochen, soll der St.-Martins-Umzug 2021 stattfinden. Aktuell wird über eine Alternativroute nachgedacht, nachdem das Ortszentrum vermutlich nicht verkehrssicher begehbar sein wird bei Dunkelheit. Vermutlich wird der Schulhof Dreh- und Angelpunkt. 



Christkindlmarkt 2021 findet statt
Am ersten Adventswochenende findet im Türkenfelder Schlosshof der von den Ortsvereinen sowie der Gemeinde organisierte Christkindlmarkt statt. Der übliche Arbeitskreis hat die Arbeit aufgenommen. 



Silvesterritt 2021 soll stattfinden
Der Silvesterritt 2021 soll nach Möglichkeit stattfinden. Die GR-Mitglieder Göbel, Meissner, Müller und Wagner sowie Bgm. Staffler haben eine Arbeitsgruppe gegründet und Ideen entwickelt,  wie der Ritt ausgestaltet werden könnte. Ziel ist es, den Ritt und die ihn begleitenden Aktivitäten so auszugestalten, dass eine Durchführung auch im Pandemie-Kontext möglich wird.



Treffen der Vereinsvorsitzenden zur Abstimmung des Veranstaltungskalender 2022 angesetzt
Bgm. Staffler und GR Müller (Vereinsreferent) laden Anfang November alle Vereinsvorsitzenden zu einem Abstimmtermin ein.



Seniorenweihnachtsfeier 2021 findet nicht statt; stattdessen Einladung an alle Seniorinnen und Senioren zu einem gesonderten Format i. R. „Einweihung neues Ortszentrum“
Nach wie vor erscheint es fraglich, ob die Seniorenweihnachtsfeier im bisherigen Format (drinnen, circa 200 Personen aus ~ 150 Haushalten, …) stattfinden kann. Daher wurde die Idee entwickelt, anstelle einer pauschalen Absage den Adressatenkreis der Seniorenweihnachtsfeier schon jetzt einzuladen zu einem geselligen Nachmittag i. R. d. Eröffnung/ Einweihung des neuen Ortszentrums. Hier laufen Gespräche zwischen Gemeinde und FFW, um die Einweihung des Ortszentrums mit dem Aufstellen eines neuen Maibaums zu verbinden. Aus dem Gemeinderat wird ein Stimmungsbild erbeten. Das Vorgehen ist so auch mit Frau Dr. Kloeckler als Seniorenbeauftragte abgestimmt und wird von ihr unterstützt. 



Einladung zur Wiedereröffnung des Holzbohlenwegs am Toteiskessel in Türkenfeld





Straßenkehren im Gemeindegebiet zw. 28.10. und 04.11.2021
Die Gemeinde lässt in diesem Zeitraum alle Ortsstraßen vom Kreisbauhof kehren. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, an diesen Tagen nach Möglichkeit ihre PKWs und sonstigen Fahrzeuge auf privatem Grund zu parken. Nur dann können die Kehrfahrzeuge ihre Arbeit wie geplant verrichten.

 

Datenstand vom 12.11.2021 11:21 Uhr