Datum: 10.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:12 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 13.10.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Überrechnung des (möglichen) Überschwemmungsgebietes HÖLLBACH / hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das beauftragte Fachbüro sowie Ableitung nächster Schritte und Beauftragung einer weitergehenden Betrachtung des Dorfweiher-Dammes
4 Löschwasserversorgung in den Gewerbegebieten der Gemeinde Türkenfeld / hier: Ergebnisse exemplarischer Messungen
5 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung: Ertüchtigung der Rest-Länge des Klammensteinwegs im Zuge der Bauarbeiten im Ortszentrum
6 Bauleitplanung: Bebauungsplan "Mischgebiet Stangl" / hier: Abwägung der Stellungnahmen i. R. d. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentllicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.08.2021 bis zum 28.09.2021 / Beschluss zum weiteren Vorgehen.
7 Bauleitplanung: Bebauungsplan "Mischgebiet Stangl", hier: Satzungsbeschluss
8 Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, nähe Moorenweiser Straße
9 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502, "Kapellenstraße 8", Gemarkung Zankenhausen OT Pleitmannswang
10 Bauantrag; Teilabbruch des landwirtschaftlichen Anwesens, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Lindenweg 6" Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen; Wiedervorlage
11 Bauantrag; Nutzungsänderung, Naturheilpraxis in Wohnung "Mozartstraße 6", Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld
12 Antrag auf isolierte Abweichung; Neubau einer Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 5", Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage
13 isolierte Befreiung; Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Grundstück "Beurer Straße 8", Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld; Lage im Geltungsbereich des einfachen BPL "Echinger Wegäcker"
14 Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
15 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
16 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 13.10.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 13.10.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 13.10.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 2
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3. Überrechnung des (möglichen) Überschwemmungsgebietes HÖLLBACH / hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das beauftragte Fachbüro sowie Ableitung nächster Schritte und Beauftragung einer weitergehenden Betrachtung des Dorfweiher-Dammes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) hat die Gemeinde vor einiger Zeit gebeten, das sog. „Überschwemmungsgebiet Höllbach“ gutachterlich untersuchen zu lassen. Kernanliegen des WWA war es, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich der durch den Altort verlaufende Höllbach in verschiedenen Szenarien (z. B. Starkregen, …) verhält. Mit einbezogen in die Betrachtung wurde auch die Bebauung im Umgriff des Höllbachs sowie der Aspekt „Oberflächenentwässerung“.

Noch in der vorangehenden Wahlperiode beauftragte daher der Gemeinderat das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG mit der Durchführung der entsprechenden Berechnungen. Federführend betraut mit den Arbeiten war Herr Gross. 

Die vorläufigen Ergebnisse wurden zwischenzeitlich dem Wasserwirtschaftsamt sowie dem Amt für ländliche Entwicklung und dem Planungsverband Anfang Oktober vorgestellt. Gemeinderat und interessierte Öffentlichkeit werden im Rahmen der heutigen Sitzung informiert (vgl. Präsentation Büro Steinbacher).

Als Zwischenfazit ist festzuhalten:
1.                Die Überrechnung förderte erwartbare Resultate zu Tage (= keine sich stark vom Erleben vor Ort unterscheidenden „Schwachstellen“). 
2.        Im Vergleich mit anderen Gemeinden ist die Zahl der neuralgischen Stellen überschaubar.
3.        Es wird empfohlen, in weitergehenden Begutachtungen explizit die neuralgischen Stellen anzugehen (wie z. B. Dorfweiher).
4.        Der heutige Sachvortrag sowie die Überrechnungsergebnisse werden im Sinne vollständiger Transparenz der Öffentlichkeit via Homepage zugänglich gemacht. 


Betrachtung Dorfweiher und insb. Dorfweiher-Damm (Richtung Weiherstraße) – auch im Kontext des angedachten Ausbaus: 
Ergänzend zum urspr. Auftrag ergab sich eine Erweiterung des Betrachtungsfensters durch den Bauabschnitt II der Bahnhofstraße und die geplante Ertüchtigung u. A. der Weiherstraße unterhalb des Weiher-Dammes. Im Jahr 2019 wurde zum Weiherdamm ein umfängliches Gutachten erstellt. Dessen Gesamtfazit lautet wie folgt:
„8.8 Gesamtstandsicherheit
Gemäß allen geführten Nachweisen, kann die Gesamtstandsicherheit des untersuchten,
bestehenden Dammbauwerks bestätigt werden. Aus geotechnischer Sicht sind daher kurzfristig,
zumindest unter den Aspekten der Standsicherheit des Dammes, keine weiteren Sanierungserfordernisse erkennbar.“

ABER: Das WWA hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ergänzend zur Betrachtung des Weiherdammes im Jahr 2019 eine weitere Überprüfung des Bauwerks notwendig ist. Es muss sichergestellt sein, dass die definierten Anforderungen an ein solches Bauwerk (definiert in einer DIN) eingehalten werden. Dem Gemeinderat wird darum nachfolgend in Auszügen ein Schreiben des WWA in dieser Sache vom 13.09.2021 zur Kenntnis gegeben:

„Mit Bericht des IB Crystal Geotechnik vom 09.09.2019 wurde die Gesamtstandfestigkeit des Dammes bestätigt. Diese Untersuchungen beziehen sich auf einen maximalen Einstau bis 596,94 m ü. NN (Höhe Dammkrone). 
Bemessungswasserstände, die bei extremen Abflüssen darüber hinaus gehen und zu einer Überströmung des Dammes führen können, wurden allerdings nicht betrachtet. Für kleinste Stauanlagen, wie der Dorfweiher eingestuft wird, ist die Standsicherheit nach der Euronorm EC 7-1 nachzuweisen und hierbei auch extreme Ereignisse zu betrachten. Die kurze Vorstellung der Abflussberechnungen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis zeigten bereits, dass der Damm bei HQ100 überströmt wird. Bei einer Überströmung von Erddämmen besteht immer die Gefahr, dass diese erodieren und an diesen Stellen anfällig für einen Dammbruch sind. 

Die Gemeinde Türkenfeld ist für den Höllbach als Gewässer III. Ordnung sowie den Dorfweiher unterhaltspflichtig und damit für einen sicheren Betrieb der Stauanlage verantwortlich. Für kleinste Stauanlagen sind die Vorgaben gemäß DIN 19700 und dem DWA Merkblatt 522 (Anhang A) einzuhalten. Dies sind insbesondere:
  • Anlage mit überlastbarer Hochwasserentlastung 
  • Freibord von mind. 30 cm bei HQ100 
  • Standsicherheit nach EC 7-1 
  • Bauwerksüberwachung mind. Jährlich und Dokumentation
  • Betriebsvorschrift mit Melde und Alarmplan, Dienstanweisung zu Betrieb und Wartung 

Unabhängig vom Verfahren der Ländlichen Entwicklung empfehlen wir der Gemeinde Türkenfeld dringend, die Risikobetrachtung im Hochwasserfall nach Vorlage der Überschwemmungsgebietsberechnung für den Höllbach nachzuholen und die Sicherheit des Dorfweihers als kleinste Stauanlage überprüfen zu lassen bzw. mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern.“

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es darum unerlässlich, die vom WWA geforderte ergänzende Betrachtung des Weiher-Dammes wie oben dargestellt in Auftrag zu geben. Es ist sinnvoll, mit dieser weitergehenden Betrachtung das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG zu beauftragen, sodass die Dinge inhaltlich ineinandergreifen. Der Inhalt des weitergehenden Auftrags wurde in der Zwischenzeit auch mit dem WWA abgestimmt. Die Honorar-Schätzung beläuft sich auf 5.700 Euro netto. 

Festzuhalten ist, dass sich durch die heute vorgestellten Ergebnisse sowie die Anforderungen an den Weiherdamm Verschiebungen im geplanten Ausbau der Bahnhofstraße ergeben können. Gleichzeitig müssen insb. i. B. auf die geplanten Baugebiete DORFANGER und SALITERSTRASSE NORD  die jetzt gewonnenen Erkenntnisse einfließen. Vertreterinnen des Planungsverbandes haben darum ebenfalls an der Vorstellung der Berechnungsergebnisse gemeinsam mit dem WWA und dem ALE teilgenommen.

Einschätzung des Bürgermeisters:
Aufbauend auf den Ergebnissen der Berechnung und eingedenk der jüngsten Starkregenereignisse erscheint es geboten, dass sich die Gemeinde für den Bereich Höllbach weitergehend mit dem Thema Hochwasserschutz befasst. Hierbei handelt es sich aufgrund von Abhängigkeiten, komplexen Eigentumsverhältnissen, etc. um ein herausforderndes Projekt. Positiv zu beurteilen ist die Tatsache, dass mögliche Maßnahmen mittlerweile großzügig staatlicherseits gefördert werden. Nur so ist vermutlich eine Realisierung finanziell darstellbar. 

Zusammengefasst die nächsten Schritte (wie auch mit den wesentlichen Stellen am 11.10.2021 besprochen):
1)        Beauftragung weitergehende Begutachtung Weiher-Damm (vgl. heutige Sitzungsvorlage)
2)        Betrachtung des Gesamtergebnisses der Überrechnung Höllbach durch das WWA; Ableitung von weitergehenden Handlungsempfehlungen
3)        Abhängig von den Punkten 1+2: Ableitung konkreter (baulicher) Maßnahmen sowie Auswirkungen auf geplante bauliche Entwicklungen.
Angesichts der Überschaubarkeit der gefährdeten Stellen empfiehlt das WWA Stand heute kein übergreifendes Hochwasser-Schutzkonzept. Stattdessen sollen zielgerichtet die neuralgischen Stellen wie z. B. Dorfweiher angegangen werden. 
4)        Ggf. in Abstimmung mit dem LRA Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (zu beleuchten, ob dies Sinn macht lt. WWA).



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten für weitergehende Begutachtung
In der Folge möglicherweise Kosten für bauliche Anlagen, etc. (ggf. i. T. Co-finanziert durch staatliche Förderungen im Kontext Hochwasserschutz)


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Ergebnisse zur Kenntnis und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, die durch das WWA geforderte weitergehende Betrachtung des Weiher-Dammes in Auftrag zu geben, wie im Sachvortrag dargestellt (vorl. Honorar-Angebot: 5.700 Euro netto). Die Ergebnisse sollen nach Vorlage dem Gemeinderat vorgestellt werden. 

Weiter beschließt der Gemeinderat, aufbauend auf den Berechnungsergebnissen verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten zu lassen. Auch hierfür werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Optionen sollen im Anschluss dem Gremium vorgelegt werden – ergänzt um Aussage zur Förderbarkeit der Maßnahmen. Mittel hierfür sollen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Ergebnisse zur Kenntnis und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, die durch das WWA geforderte weitergehende Betrachtung des Weiher-Dammes in Auftrag zu geben, wie im Sachvortrag dargestellt (vorl. Honorar-Angebot: 5.700 Euro netto). Die Ergebnisse sollen nach Vorlage dem Gemeinderat vorgestellt werden. 

Weiter beschließt der Gemeinderat, aufbauend auf den Berechnungsergebnissen verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten zu lassen. Auch hierfür werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Optionen sollen im Anschluss dem Gremium vorgelegt werden – ergänzt um Aussage zur Förderbarkeit der Maßnahmen. Mittel hierfür sollen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Löschwasserversorgung in den Gewerbegebieten der Gemeinde Türkenfeld / hier: Ergebnisse exemplarischer Messungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö informativ 4

Pressetaugliche Texte

Die Gemeindeverwaltung hat mit Unterstützung des Ing. Büros Glatz/Kraus, der Stadtwerke Fürstenfeldbruck und Einbindung des Straßenreferenten GR S. Schneller den Sachverhalt näher beleuchtet. 

U. a. wurde überprüft, welche Hydranten sich bspw. in der Nähe des EDEKA-Marktes befinden (Auslöser für die aktuellen Betrachtungen), welche Leistung diese bereitstellen können und ob es Abhängigkeiten zwischen einzelnen Hydranten in dem Bereich gibt.

Die Stadtwerke FFB haben der Gemeindeverwaltung am 18.10.2021 entsprechende Messergebnisse für exemplarische vier Hydranten mitgeteilt:

Hydrant An der Kälberweide 1 
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 48 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

Hydrant Weißenhornstr. 1/ Einfahrtsbereich Kreuzstraße
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 54 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

Hydrant Am Brand 10 
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 49 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,9 bar
Bitte beachten: 
Die gemessenen Hydranten „Am Brand“ und „An der Kälberweide 8 (Wendehammer)“(gemessen 01.03.2021) würden sich bei gleichzeitiger Entnahme beeinflussen, da sie über eine Leitung gespeist werden. 

Hydrant Beuerer Str.            
Messdatum: 22.09.2021
Durchflussmenge bei ca. 1,5 bar: 50 m³/h
Ruhedruck: ca. 2,8 bar

FAZIT: Nach Abstimmung mit dem Büro Glatz/Kraus steht im relevanten Radius (vgl. AGBF bund und DFV – FA VB/G – Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen, sog. 300-Meter-Radius) deutlich mehr als die u. g. Löschwassermenge von 38m³/h zur Verfügung (vgl. „EDEKA_Gutachten“) – zumal wir die einschlägigen Vorschriften so interpretieren, dass die Leistung mehrerer Bezugsquellen kombiniert herangezogen werden kann. 

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Detailvorschriften oder Auslegungsfragen dazu führen, dass weitergehende Betrachtungen notwendig werden. Die Eigentümer des EDEKA-Geländes (Auslöser für die aktuelle Betrachtung) wurden entsprechend informiert. 
Update 28.10.21: Wie der Verwaltung mitgeteilt wurde, sind für die beteiligten Stellen (Gutachter, ….) die Ergebnisse zufriedenstellend; weitere explizite Schritte der Gemeinde sind aktuell nicht zu ergreifen. 


*** Rückschau: Inhalt der Gemeinderatsbefassung i. R. der September-Sitzung 2021 des Gemeinderats ***


Auslöser:
Im Zuge des Anbaus weiterer Räume an einen bereits bestehenden Lebensmittelmarkt musste von den Eigentümern ein aktualisiertes Brandschutzgutachten erstellt werden. In dem Gutachten wird ausgeführt, dass die über den öffentlichen Löschwasser-Hydranten zugängliche Wassermenge unter der geforderten Mindestmenge liegt. Lt. Gutachten ist es im vorliegenden Fall so, dass der öffentliche Hydrant 38m³/h an Wasser zur Verfügung stellen kann. Gefordert sind 96m³/h. 


Rechtlicher Hintergrund:
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu im Jahr 2004 eine Handreichung erarbeitet (siehe Anhang). Die Kernaussagen lauten wie folgt:

Generelle Einordnung:

 


Konkrete Aussagen zur Notwendigkeit ausreichend dimensionierter Löschwasserversorgungsanlagen: 

 


Es ist also festzuhalten, dass die Gemeinde verpflichtet ist, eine dem Schutzobjekt angemessene LöschwasserGRUNDversorgung bereitzustellen. Dies hat auch der Bayerische Gemeindetag auf Nachfrage bestätigt. Nach allgemeiner Lesart ist die Mindestanforderung an die Löschwasserversorgung von Gewerbegebieten wie folgt definiert:

 


Empfehlung zum weiteren Vorgehen seitens der Verwaltung:
1.        Angesichts der oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, für die Gewerbegebiete „Süd“ sowie „Am Härtl“ eine gutachterliche Betrachtung i. B. auf die Verfügbarkeit von Löschwasser gem. geltenden Regelungen in Auftrag zu geben. Bei der Betrachtung sollen auch bereit vorhandene Löschteiche, etc. in die Überlegungen einbezogen werden.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fachbüros anzufragen und Angebote unterbreiten zu lassen. Die Vergabe der Leistung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen (keine Haushaltsmittel 2021 eingeplant).



Kenntnisnahme

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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung: Ertüchtigung der Rest-Länge des Klammensteinwegs im Zuge der Bauarbeiten im Ortszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Im Zuge des Baus der Oberflächenentwässerung in der Bahnhofstraße wurde der am Friedhof verlaufende Klammensteinweg ertüchtigt. Dieser Weg wird von Fußgängern und Radfahrern oft frequentiert, weshalb auch aufgrund des baulichen Zustands eine Ertüchtigung dringend geboten schien.

Seitens verschiedener Nutzer des Weges wurde nun die Bitte an die Gemeinde herangetragen, auch das Reststück des Weges Richtung Thünefeldstraße zu ertüchtigen. Insbesondere dieses Teilstück weist große Schäden auf, wie die unten angefügten Bilder zeigen. 

Kostensparend (=> Wegfall weiter Teile der Baustelleneinrichtung, Anfahrt, etc.) kann/ konnte die Sanierung im Zuge der ohnehin anstehenden Teerarbeiten im Ortszentrum vsl. Anfang November erledigt werden. Der Bürgermeister hat darum nach informeller Rückkopplung mit dem Gemeinderat entschieden, die Arbeiten im Rahmen einer dringlichen Anordnung zu vergeben. Die Kosten belaufen sich auf ~ 21.000 Euro; entsprechend Haushaltsmittel sind vorhanden. Die dringliche Anordnung war notwendig, um von der ohnehin georderten Teer-Kolonne (Ausbau Ortszentrum) profitieren zu können. 






Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird die dringliche Anordnung gemäß GO hiermit zur Kenntnis gegeben.

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6. Bauleitplanung: Bebauungsplan "Mischgebiet Stangl" / hier: Abwägung der Stellungnahmen i. R. d. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentllicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.08.2021 bis zum 28.09.2021 / Beschluss zum weiteren Vorgehen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 28.07.2021 mit dem Sachverhalt befasst und einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs.  1, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs.  1 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Ein neues Planungskonzept wurde erarbeitet.
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 28.07.2021.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,  Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, durchzuführen.

Der Beschlussfassung am 28.07.2021 vorausgegangen war die Klärung aller offenen Punkte. In div. Gesprächen und Schriftwechseln mit dem Landratsamt, dem Antragsteller sowie den seit Januar 2021 neu hinzugezogenen Kolleginnen des Planungsverbandes (Bauer, Gessl) konnten nach Meinung der Verwaltung Lösungen gefunden werden, die den Ansprüchen an eine nachhaltige Planung genügen. So wurde z. B. ein städtebauliches Konzept für den Gesamtbereich angefertigt. Auch die Parzellierung bzw. Positionierung der Baukörper auf dem Areal „Stangl“ wurde grundlegend überarbeitet und mit konkreten Festsetzungen versehen. 

Wie vom Gemeinderat beauftragt, hat die Gemeindeverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Planungsverband das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,  Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, durchgeführt. Die Ergebnisse des Verfahrens inkl. entsprechender Beschlussvorschläge sind Gegenstand dieser Sitzungsvorlage. 

Zur Sicherung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen (= auf Kosten und in Verantwortung des Antragstellers) hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Planungsverband sowie dem Landratsamt einen Vertragsentwurf erarbeitet. Bürgermeister und Verwaltung werden darauf achten, dass eine von beiden Seiten (= Gemeinde & Zuständigem für die Ausgleichsmaßnahme; Hr. Stangl) unterzeichnete Vertragsvereinbarung VOR Bekanntmachung des Bebauungsplans vorliegt. So können alle Ansprüche i. B. auf Ausgleichsmaßnahmen gesichert werden.  

Das Landratsamt rät darüber hinaus dazu, eine in der Vergangenheit einmal erlassene Ortsabrundungssatzung für einen Teilbereich der vom Bebauungsplan adressierten Fläche außer Kraft zu setzen, nachdem diese keine Relevanz mehr besitzt bzw. „überholt“ wird durch den Bebauungsplan. Dieses Verfahren soll in einer der nächsten Sitzungen gestartet werden. 

Bürgermeister und Verwaltung danken an dieser Stelle ausdrücklich den Beteiligten, insb. den zuständigen Stellen im Landratsamt sowie dem Planungsverband für die konstruktive Zusammenarbeit. Eine positive Beschlussfassung des vorausgesetzt, geht damit ein langwieriges Bauleitverfahren zu Ende und kann zu einem – nach meiner der Verwaltung – guten Abschluss gebracht werden. 


Zur besseren Lesbarkeit werden die Einzel-Abwägungsbeschlüsse wieder grau unterlegt. 



***


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
in der Zeit vom 24.08.2021 bis zum 28.09.2021.


  1. Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, 
    Eingang und Art der Stellungnahme

Träger öffentlicher Belange / Verbände, Vereine etc.
Nr.
Name/ Bezeichnung
Art der Stellungnahme
Datum
1
Regierung von Oberbayern - Landesplanung
Keine Anregungen
20.08.2021
2
Regierung von Oberbayern - Brandschutz
Keine Anregungen
24.08.2021
3
Regionaler Planungsverband München
Keine Anregungen
23.08.2021
4
Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürstenfeldbruck
Keine Stellungnahme

5
Kreisheimatpfleger für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Keine Stellungnahme

6a
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Referat 21
Anregungen
28.09.2021
6b
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Untere Naturschutzbehörde
Anregungen
28.09.2021
6c
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Immissionsschutzbehörde
Anregungen
28.09.2021
6d
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Kreisstraßenverwaltung
Keine Anregungen
28.09.2021
6e
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Abfallrecht
Anregungen
28.09.2021
6f
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Wasserrecht 
Anregungen
28.09.2021
6g
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Straßenverkehrsamt 
Anregungen
28.09.2021
6h
Landratsamt Fürstenfeldbruck – ÖPNV 
Anregungen
28.09.2021
7
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Keine Stellungnahme

8
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Anregungen
13.09.2021
9
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Keine Stellungnahme

10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Referat B Q
Keine Stellungnahme

11
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
Keine Stellungnahme

12
Deutsche Flugsicherung
Keine Stellungnahme

13
Eisenbahnbundesamt
Keine Anregungen
16.09.2021
14
Staatliches Bauamt Freising
Keine Stellungnahme

15
Staatliches Schulamt Fürstenfeldbruck
Keine Stellungnahme

16
Wasserwirtschaftsamt München
Anregungen
10.09.2021
17
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Keine Anregungen
17.08.2021
18
Bayerischer Bauernverband
Keine Stellungnahme

19
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Keine Stellungnahme

20
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Keine Anregungen
21.09.2021
21
Immobilien Freistaat Bayern
Keine Stellungnahme

22
Kreishandwerkerschaft Fürstenfeldbruck
Keine Stellungnahme

23
Gemeinde Eching am Ammersee
Keine Anregungen
29.09.2021
24
Gemeinde Eresing
Keine Stellungnahme

25
Gemeinde Geltendorf
Keine Anregungen
06.09.2021
26
Gemeinde Greifenberg
Keine Stellungnahme

27
Gemeinde Kottgeisering
Keine Stellungnahme

28
Gemeinde Moorenweis
Keine Stellungnahme

29
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Keine Stellungnahme

30
Landesbund für Vogelschutz
Keine Stellungnahme

31
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Keine Stellungnahme

32
Abwasserzweckverband Obere Amper
Keine Stellungnahme

33
bayernets GmbH
Keine Anregungen
18.08.2021
34
Bayernwerk AG
Keine Stellungnahme

35
Deutsche Telekom Technik GmbH
Keine Anregungen
29.09.2021
36
Erdgas Südbayern GmbH
Keine Stellungnahme

37
Kabel Deutschland GmbH
Keine Stellungnahme

38
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Keine Stellungnahme

39
O2 Germany GmbH & Co.
Keine Stellungnahme

40
Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Keine Stellungnahme

41
Telefónica Germany GmbH & Co. KG
Keine Anregungen
14.09.2021
42
Vodafone D2 GmbH
Keine Stellungnahme

43
Bistum Augsburg – Bischöfliche Finanzkammer
Anregungen
26.08.2021
44
Evang.-luth. Kirchengemeindeamt München
Keine Stellungnahme









Öffentlichkeit

keine



  1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweisen

Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben keine Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind.

Nr.
Name/ Bezeichnung
Art der Stellungnahme
Datum
1
Regierung von Oberbayern - Landesplanung
Keine Anregungen
20.08.2021
2
Regierung von Oberbayern - Brandschutz
Keine Anregungen
24.08.2021
3
Regionaler Planungsverband München
Keine Anregungen
23.08.2021
6d
Landratsamt Fürstenfeldbruck – Kreisstraßenverwaltung
Keine Anregungen
28.09.2021
13
Eisenbahnbundesamt
Keine Anregungen
16.09.2021
17
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Keine Anregungen
17.08.2021
20
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Keine Anregungen
21.09.2021
23
Gemeinde Eching am Ammersee
Keine Anregungen
29.09.2021
25
Gemeinde Geltendorf
Keine Anregungen
06.09.2021
33
bayernets GmbH
Keine Anregungen
18.08.2021
35
Deutsche Telekom Technik GmbH
Keine Anregungen
29.09.2021
41
Telefónica Germany GmbH & Co. KG
Keine Anregungen
14.09.2021


Beschlussvorschlag Nr. 1 

Der Gemeinderat Türkenfeld nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.
Abstimmung zu Nr. 1: dafür ….. /  dagegen …..  

  1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange mit Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweisen 

6a        Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 21 Räumliche Planung und Entwicklung, Schreiben vom 28.09.2021

Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Türkenfeld. Es grenzt im Westen an ein bestehendes Mischgebiet und im Süden an ein allgemeines Wohngebiet an. Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich Flächen für die Landwirtschaft.
Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Stangl“ keine grundsätzlichen Bedenken mehr. 

Festsetzungen durch Planzeichnung, Planzeichen und Text
Planzeichnung:
Die rechtskräftige Ortsabrundungssatzung „FlNr. 718/1 und ein Teilbereich aus FlNr. 718, Nähe Moorenweiser Straße“ wird, entgegen der bisherigen Planung, durch den o.g. Bebauungsplan nur teilweise ersetzt und bleibt für den restlichen nördlichen Bereich weiterhin bestehen. Es wird empfohlen, die Ortsabrundungssatzung aufzuheben, um eine weitere Lagernutzung außerhalb der nördlichen Eingrünung zu verhindern. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 2
Die nach neuem Bebauungsplan zulässigen Nutzungen sollen künftig ausschließlich innerhalb vorgesehenen Geltungsbereich verortet werden. Eine Lagernutzung außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist langfristig nicht mehr vorgesehen. Die Ortsabrundungssatzung soll daher aufgehoben werden. Die Gemeinde veranlasst das Aufhebungsverfahren.
Abstimmung zu Nr. 2: dafür ….. /  dagegen …..  

Die Baugrenzen sowie die Flächen für Garagen und Stellplätze sollten vollständig vermaßt und mit Bezug auf die Grundstücksgrenzen eingemaßt werden. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 3
Die Planzeichnung wird überprüft und die Bemaßung für Garagen und Stellplätze bei Bedarf redaktionell ergänzt.
Abstimmung zu Nr. 3: dafür ….. /  dagegen …..  

Aus den in der Planzeichnung dargestellten Flächen zur Bepflanzung (siehe A 8.3 und A 8.4) geht nicht hervor, ob es sich dabei um private (siehe A. 8.1) oder öffentliche Grünflächen handelt. Die Flächen sollten farblich unterlegt werden. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse sind hierfür nicht maßgeblich. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 4
Die mit dem Planzeichen 13.2.2 der Planzeichenverordnung umgrenzten Flächen sind dem Bauland zugeordnet. Es erfolgt keine Festsetzung als Grünfläche, da sich hierdurch die mögliche Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl durch die in § 19 Abs. 4 BauNVO Nr. 1-3 genannten Anlagen ändern würde. Eine Planänderung ist damit nicht veranlasst.
Abstimmung zu Nr. 4: dafür ….. /  dagegen …..  

Planzeichen und Text:
Zu A 3.5: 
Die Regelung ist bezogen auf die hofseitige Gebäudelängsseite in Bereich 6 unklar. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 5
Die Stellungnahme wird berücksichtigt, die Festsetzung 3.5 wird zur Konkretisierung redaktionell geändert in:
„Für die Bereiche 3 und 4 ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Vordächer und Verlängerungen des Hauptdachs an der hofseitigen Gebäudelängsseite bis zu einer maximalen Ausladung von 2,50 m zulässig. Für den Bereich 6 gilt dies nur für den östlichen hofseitigen Bereich.“
Abstimmung zu Nr. 5: dafür ….. /  dagegen …..  




Zu A 3.11: 
Die festgesetzten Höhenkoten NHN können ohne Bezug zum natürlichen Gelände nicht beurteilt werden. 
Für den Bauvollzug sind Höhenbezugspunkte NHN nur bedingt geeignet, der Grund für deren Festsetzung erschließt sich leider nicht. Das natürliche Gelände als üblicher unterer Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen (A 3.8 ff.) wäre vollkommen ausreichend und für den Vollzug auch geeigneter. 
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den festgesetzten Wandhöhen um die städtebaulich wirksamen Wandhöhen handeln soll. 
Ergänzende Mail vom LRA vom 22.10.2021:
Bezugspunkt Wandhöhe: Wir weisen darauf hin, dass die festgesetzten Wandhöhen die städtebaulich wirksamen Wandhöhen berücksichtigen sollten. Aus unserer Sicht ist es deshalb notwendig, sowohl das natürliche Gelände als auch das geplante/neue Gelände im Plan festzusetzen. Da sich die Höhenkoten auf den jeweils gesamten Bauraum beziehen und sich die Bauräume insgesamt auf bewegtem Gelände befinden, kann mit den aktuellen Festsetzungen in der Planzeichnung nicht generell verhindert werden, dass die städtebaulich wirksamen Wandhöhen die maximal zulässigen Wandhöhen überschreiten.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 6
Hierzu ist nach Einschätzung der Gemeinde in der Begründung ausreichend erläutert, wie diese Bezugspunkte zustande kommen. Diese orientieren sich am natürlichen Gelände (es liegt eine Vermessung vor) sowie am Wunsch des Vorhabenträgers, die Hoffläche zu nivellieren und in Teilbereichen anzuheben. Durch die Festsetzung A.8.11 sind Abgrabungen und Aufschüttungen gegenüber dem bestehenden Gelände um bis zu 1,0 m zulässig. Damit kann das Gelände modelliert werden. Das natürliche Gelände ist darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt ggf. nicht mehr einwandfrei festzustellen, da sich durch die vor Ort über die letzten Jahr stattgefundenen Baumaßnahmen bzw. Nutzungen evtl. bereits Änderungen zum natürlichen Gelände ergeben haben. 
Die festgesetzten Höhenpunkte bestimmen somit als untere Bezugspunkte eindeutig, von wo aus zu messen ist. Bei Abgrabungen ist ggf. mit einer höheren Wirkung der Wandhöhe zu rechnen, bei Aufschüttungen jedoch durchaus auch mit niedrigeren.
Der Anregung wird deshalb nicht gefolgt, die Höhenpunkte bleiben wie bisher festgesetzt, es erfolgt keine Änderung der Planunterlagen.
Abstimmung zu Nr. 6: dafür ….. /  dagegen …..  

Zu A 4.5: 
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung von Baugrenzen und Wandhöhen bereits ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen geregelt ist. 
Ergänzende Mail vom LRA vom 22.10.2021:
Abstandsflächen: Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir, eine entsprechende Festsetzung aufzunehmen bzw. die Festsetzung zu ergänzen.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 7
Es gilt grundsätzlich die BayBO respektive die von der Gemeinde erlassene Abstandsflächensatzung. Das ist das „Bauordnungsrecht“, von welchem lediglich in den Bereichen 6 und 7 abgewichen wird. Ein Verweis auf die geltende Abstandsflächensatzung ist rechtlich nicht erforderlich, trägt jedoch zur Klarstellung bei. Es wird daher unter C.Hinweise ein entsprechender Hinweis redaktionell ergänzt.
Abstimmung zu Nr. 7: dafür ….. /  dagegen …..  

Zu A 6.2:
Die Bandbreite der zulässigen Dachneigung (18-40°) lässt sich städtebaulich kaum begründen, die Festsetzung erscheint damit zu unbestimmt. Eine Abweichung von 5° sollte nicht überschritten werden. Auch die gleichzeitige Zulassung von asymmetrischen Satteldächern in den wesentlichen Bereichen schwächt die Bestimmtheit der Gestaltungsregeln.
Zu A 6.3:
Von der Zulässigkeit flachgeneigter Pultdächer für Hauptgebäude sollte aufgrund der umliegenden homogenen Bebauung dringend abgesehen werden. Bzgl. der Bandbreite der Dachneigung gilt Vorgenanntes (s. Zu A 6.2) sinngemäß.


Zu A 6.3.1:

Um ortsbilduntypische Dacheindeckungen zu vermeiden und dem Klimaschutz Rechnung zu tragen (Überhitzung der Dachlandschaft und Abstrahlung auf umliegende Flächen), sollte auch bei der Ausführung als Blechdach auf die Zulässigkeit grauer Dacheindeckung verzichtet werden.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag A.6.2 und A.6.3 und A.6.3.1   Nr. 8:
Auch die Festsetzung der Dachneigung erfolgt in Abwägung zwischen dem Schutz des Ortsbildes und den betrieblichen Belangen.
Vorgaben zur baulichen Gestaltung schränken nur die Art und die Gestaltung der Bedachungen ein. So werden die Dachformen aus Rücksicht auf das städtebauliche Umfeld auf symmetrische Satteldächer und Pultdächer beschränkt. Davon abweichend ist nur im Baufenster Bereich 7 ausschließlich ein Pultdach zulässig, welches dem schmalen Bauraum Rechnung trägt. Letztere können vor allem für Gewerbebauten erforderlich werden. Von der symmetrischen Dachneigung weichen darüber hinaus die Bereiche 3, 4 und 6 ab: Hier ist ein asymmetrisches Satteldach mit einer Dachneigung von 18° - 40° zulässig. Die Asymmetrie tritt nach außen (zu den Nachbarn) hin nicht in Erscheinung, ist daher städtebaulich vertretbar. 
Ortsbilduntypische Dacheindeckungen sollen vermieden werden, daher sind die Dachflächen mit nicht glasierten Dachsteinen oder Ziegeln im Farbton rot, rot-braun oder anthrazit festgesetzt. Aus betrieblichen Gründen sind z.T. Blechdeckungen erforderlich. Aus Gründen des Ortsbildes sind rot beschichtete Blechdächer nicht wünschenswert. Daher wird für Blechdeckungen das Farbspektrum auf grau beschränkt.
Abstimmung zu Nr. 8: dafür ….. /  dagegen …..  
Es erfolgt keine Änderung der Planunterlagen.

Begründung
Zu 2.2:
Satz 3 sollte gestrichen werden, da die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bereits ge-nehmigt ist.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 9
Die Stellungnahme wird berücksichtigt, der Satz 3 wird gestrichen. 
Abstimmung zu Nr. 9: dafür ….. /  dagegen …..  

Zu 4.4 Absatz 6:
Laut Festsetzung A 4.1 Satz 2 ist in den Bereichen 3 und 4 eine abweichende Bauweise zulässig. Die Begründung sollte entsprechend geändert werden.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 10
Die Stellungnahme wird berücksichtigt und die Begründung entsprechend ergänzt. 
Abstimmung zu Nr. 10: dafür ….. /  dagegen …..  

6b        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 28.09.2021


Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Bedenken hinsichtlich einer qualitätvollen Eingrünung im Norden aufrechterhalten. Auch wenn es sich nicht um eine dauerhafte Ortsrandeingrünung handelt, ist der 3 m breite Grünstreifen eine der wenigen Festsetzungen zur Begrünung der Baugrundstücke. Leider halten die Baugrenzen nach wie vor keinen Abstand zum Grünstreifen ein. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 11
Sträucher können relativ nahe an das Gebäude gepflanzt werden. Vorstellbar sind auch Rankpflanzungen am Gebäude. Eine qualitätsvolle Bepflanzung und damit Eingrünung nach Norden hin ist daher auch mit der richtigen Wahl der Pflanzsorten zu gewährleisten.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Plandarstellung erfolgt nicht.
Abstimmung zu Nr. 11: dafür ….. /  dagegen …..  



6c        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 28.09.2021


Aus Sicht des Immissionsschutzes wird vorgeschlagen den Hinweis Nr. 12 wie folgt zu ändern: „Die geplante Bebauung wurde durch ein Gutachten des Büros ACCON GmbH (Fassung vom 18.10.2018 i. V. m. dem Ergänzungsschreiben vom 28.04.2021) auf ihre Verträglichkeit mit der umgebenden Bebauung hin geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt: „Die Prognose der Betriebsgeräusche hat ergeben, dass unter den getroffenen Annahmen eine Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm gegeben ist. Die Ergebnisse des Gutachtens behalten weiter ihre Gültigkeit.“
Alternativ sollte erläutert werden, warum die Ergebnisse des Gutachtens – wie letzten Satz geschrieben – ihre Gültigkeit beibehalten.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 12
Die Stellungnahme wird berücksichtigt und der Hinweis Nr. 12 entsprechend redaktionell ergänzt.
Abstimmung zu Nr. 12: dafür ….. /  dagegen …..  

6f        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Wasserrecht, Schreiben vom 28.09.2021


Wasserrecht
Das Vorhaben liegt weder in einem Wasserschutzgebiet noch im vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Gemäß Nr. C 14 der Satzung muss die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Bau-grundstück erfolgen. Insbesondere sei eine Geländeerhöhung im 1m-Bereich zu den Grund-stücksgrenzen hin damit unzulässig.
Ergänzend weisen wir auf folgendes hin:
Für die Versickerung nicht verunreinigten Niederschlagswassers gelten für Flächen bis 1.000 m² grundsätzlich die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW).
Bei der Planung und Ausführung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen sind die Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungen gem. ATV-DVWK Merkblatt M 153 und A 138 zu beachten.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 13
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der Hinweis Nr. 15 wird entsprechend redaktionell ergänzt.
Abstimmung zu Nr. 13: dafür ….. /  dagegen …..  



6f        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Abfallrecht, Schreiben vom 28.09.2021 
Die im Landkreis Fürstenfeldbruck erfassten Altlastenflächen werden von oben genannter Bebauungsplanänderung nicht berührt. Von Seiten des Referates 24-1, Altlasten/staatl. Abfallrecht, werden deshalb keine Bedenken vorgebracht.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Erfassung der Altstandorte im Landkreis Fürstenfeldbruck noch nicht abgeschlossen ist.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 14
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, Änderungen sind nicht veranlasst. 
Abstimmung zu Nr. 14: dafür ….. /  dagegen …..  



6g        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Straßenverkehrsamt, Schreiben vom 28.09.2021


Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes bestehen gegen die o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwände.
Verkehrswegeplanung
Es bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Mischgebiet Stangl“ in der Gemeinde Türkenfeld, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:
Allgemeine Auflagen:
  • Ev. Einfahrtstore müssen mindestens 5,0 m Abstand zur Grenze aufweisen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Zufahrt zur Kreisstraße auf den ersten 20m mindestens 6m breit ist.
Folgende Auflagen wurden bereits in der Satzung (Anm. Gemeinde: gemeint ist der Bebauungsplan) festgelegt:
  • Ausreichende Sichtdreiecke auf die Kreisstraße müssen freigehalten werden. Auf die Kreisstraße muss ein Sichtdreieck nach RASt freigehalten werden, in dem keine Bebauung, Mülltonnenhäuschen, Zäune oder Bepflanzung über 0,8m Höhe zulässig sind. Wichtig ist das Sichtdreieck vor allem auch, weil die Kreisstraße in diesem Bereich auch Teil des landkreisweiten Radwegenetzes ist und daher stark durch Radfahrer befahren wird.
  • Die Oberflächenwässer der Zufahrt dürfen nicht über die Kreisstraße abgeführt werden.
  • Bei Arbeiten am Fahrbahnrand der Kreisstraße ist vorab der Kreisbauhof unter 08141/5197000 zu verständigen.

Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 15
Der Hinweis auf den notwendigen Abstand der Einfahrtstore ist unter C.16 bereits enthalten.
Der Bereich zwischen den Stellplätzen und dem Bauraum Bereich 5 ist auf den ersten 20 m mind. 8 m breit, so dass die Anforderung von mind. 6,0 m auf den ersten 20 m erfüllt ist.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich, da die Auflagen bereits eingearbeitet sind.
Abstimmung zu Nr. 15: dafür ….. /  dagegen …..  



6h        Landratsamt Fürstenfeldbruck – Öffentlicher Personennahverkehr, Schreiben vom 28.09.2021
Aus Sicht des ÖPNV ist kein Handlungsbedarf gegeben, da das Plangebiet an das MVV-Regionalbusnetz sowie das MVV-RufTaxi-Angebot angebunden ist.
Zudem wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 die neue MVV-Regionalbuslinie 807 eingeführt. Hierfür richtet die Gemeinde Türkenfeld mehrere neue Haltestellen ein, unter anderem die Haltestelle „Türkenfeld, Drexlhof/Maibaum“. Diese ist dann von dem Bauvorhaben aus in maximal 330 Metern Fußweg erreichbar, was die Anbindung weiter optimiert.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 16
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Änderungen der Planunterlagen sind nicht veranlasst. 
Abstimmung zu Nr. 16: dafür ….. /  dagegen …..  



8        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, E-mail vom 13.09.2021
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entgegen Ihrer Unterlagen in der Mail vom 17.08.2021 bereits am 29.07.2020 eine Stellungnahme abgegeben hat (siehe Anlage).
Aus Sicht des AELF bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Bebauungsplan. Da an das Baugebiet landwirtschaftliche Nutzflächen angrenzen, schlagen wir vor, sinngemäß folgende Hinweise, z.B. in den textlichen Festsetzungen aufzunehmen, um zukünftige Konflikte zuvermeiden:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlich ordnungsgemäß genutzten Flächen unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Die Belastungen entsprechen hierbei den üblichen dörflichen Gegebenheiten und sind mit dem „ländlichen Wohnen" vereinbar.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6:00 Uhr morgens zu rechnen ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22:00 Uhr zu dulden." (29.07.2020)
Hinsichtlich der der aktuellen Ausschreibung bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Stangl“ gibt unser Amt folgende Stellungnahme ab:
Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Flächen im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftliche ordnungsgemäß genutzten Flächen unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbeeinträchtigung während der Ernte- und Vegetationszeit auch vor 6 Uhr morgens und nach 22 Uhr zu rechnen ist. Die klimatischen Entwicklungen zeigen, dass die Ernte- und Rüstarbeiten nicht mehr den bisherigen Gegebenheiten unterliegen, weshalb auch hier mit nicht mehr im Vorfeld planbaren zeitlichen Verschiebungen zu rechnen ist. 
Grundsätzlich gilt, dass die angrenzenden Felder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Die dort entstehenden Emissionen sind ebenfalls unentgeltlich zu dulden. Eventuelle Be- und Eingrünungen des entsprechenden Gebietes sind so zu gestalten, dass keine Beschattung der umliegenden Flächen entsteht. 
Des Weiteren dürfen die bestehenden landwirtschaftlichen Hofstellen in der Umgebung weder in Ihrer Bewirtschaftung noch in Ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. 
Für den Betrieb N.N. darf der mögliche Erweiterungsstandort Richtung Süden nicht gefährdet werden. Auch die Nutzung und Bewirtschaftung der Koppeln auf dem Betrieb, die von Norden an das Gebiet anstoßen, müssen unentgeltlich geduldet werden.
Wir bitten Sie, hier auch bei der geplanten Erweiterung bzw. Ausweisung eines Mischgebietes Richtung Norden unbedingt Rücksicht zu nehmen. 
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 17:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Be- und Einschränkung der benachbarten Landwirtschaft oder vorhandenen Betriebe ist durch vorliegende Planung nicht zu erwarten. Die im FNP dargestellte mögliche Erweiterung der Bauflächen nach Norden ist nicht Inhalt des vorliegenden Bebauungsplans.
Es wird ein redaktioneller Hinweis zur Duldung der Landwirtschaft ergänzt:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Flächen im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftliche ordnungsgemäß genutzten Flächen unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbeeinträchtigung während der Ernte- und Vegetationszeit auch vor 6 Uhr morgens und nach 22 Uhr zu rechnen ist.“
Abstimmung zu Nr. 17: dafür ….. /  dagegen …..  




16        Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 10.09.2021
Niederschlagswasserbeseitigung:
In der Begründung wird unter 4.7.3 Oberflächenwasserbeseitigung angegeben, dass „das Plangebiet bereits im Bestand weitgehend versiegelt und baulich genutzt ist. Die Gemeinde geht deshalb davon aus, dass die Intensivierung dieser Nutzung mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Erschließung in Einklang gebracht werden kann. Der Bebauungsplan stehe dem nicht entgegen. Im Detail erfolgt die Klärung auf Ebene der Baugenehmigung.“
Wir betonen, dass eine Bebauung im Bestand nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Niederschlagswasserbeseitigung nach den derzeitig gültigen Regeln der Technik möglich ist. Hinsichtlich der Niederschlagswasserversickerung verweisen wir auf ein Urteil des BVerwG v. 21.03.2002 Az. 4 CN 14/00, wonach der Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen muss, nach der das anfallende Niederschlagswasser schadlos beseitigt werden kann. Ein solches Konzept ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Ein Verweis auf das baugenehmigungsverfahren ist nicht ausreichend.


Starkregen:
Zu diesem Thema verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 01.07.2020. Eine Berücksichtigung der Gefährdung von Starkregenereignissen können wir den Unterlagen nicht entnehmen. Dies wird empfohlen.
Abwägungs- und Beschlussvorschlag 18:
Die Gemeinde Türkenfeld fordert im Rahmen der Vorlage des Bauantrags die Vorlage von Entwässerungsplänen. Hierbei ist auch die Behandlung von Niederschlagswasser darzustellen. Die Entwässerungspläne werden vor Ausführung durch den Abwasserzweckverband Obere Amper, Grafrath geprüft und die Ausführung der Entwässerung überwacht und technisch abgenommen.
Bzgl. den Anregungen zur Starkregenthematik ist anzumerken, dass die Gemeinde Türkenfeld derzeit in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Neuberechnung des „Überflutungsgebietes Höllbach“ (bezogen auf den kompletten Altort) durchführt. Die vorläufig vorgestellten Ergebnisse bestätigen, dass der durch den Bebauungsplan tangierte Bereich hier aufgrund seiner Lage etc. nicht betroffen ist. 
Dies wird in der Begründung unter Pkt. 4.7.3 redaktionell ergänzt. Im Übrigen wird auf die Abwägung vom 28.07.2021 verwiesen. Sonstige Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmung zu Nr. 18: dafür ….. /  dagegen …..  



43        Erzbischöfliches Ordinariat München, E-Mail vom 26.08.2021

Nach Prüfung der Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass von unserer Seite keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht werden. Es befinden sich keine kirchlichen Grundstücke im Planungsbereich.
Rein vorsorglich könnte unseres Erachtens noch ein Passus bzgl. des Glockengeläutes mitaufgenommen werden, da die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Türkenfeld in der Nähe des Planungsgebietes liegt, der z. B. wie folgt lauten könnte:
„Die Emissionen, die von der Kirche ausgehen (überwiegend Glockengeläut) sind von den Bewohnern im Umfeld der Kirche zu dulden.“
Abwägungs- und Beschlussvorschlag Nr. 19
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und unter C. Hinweise in den Planunterlagen redaktionell ergänzt. 
Abstimmung zu Nr. 19: dafür ….. /  dagegen …..  



Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis.
2.        Der Gemeinderat stimmt den Einzelbeschlussvorschlägen gem. Abwägungs- und Beschlussvorschlag zu. 
3.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Planunterlagen werden entsprechend der Ergebnisprüfung geändert (vgl. Einzelbeschlussvorschläge)

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt den Einzelbeschlussvorschlägen gem. Abwägungs- und Beschlussvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Planunterlagen werden entsprechend der Ergebnisprüfung geändert (vgl. Einzelbeschlussvorschläge)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung: Bebauungsplan "Mischgebiet Stangl", hier: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das sich aus den Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben wurden, keine Änderungen ergeben haben die eine erneute Beteiligung fordern, kann der Bebauungsplan „Mischgebiet Stangl“ in der Fassung vom 10.11.2021 als Satzung beschlossen werden. 

Informell: 
Damit  geht ein mehr als zwei Jahre dauerndes Projekt zu Ende. Bürgermeister und Verwaltung danken allen Beteiligten. 



Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt aufgrund § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans MI Stangl mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.11.2021

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan MI Stangl mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt aufgrund § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans MI Stangl mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.11.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan MI Stangl mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, nähe Moorenweiser Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Hinweis: Behandlung des Tagesordnungspunktes muss abgesetzt werden, sofern die TOPs 7 bzw. 8 negativ beschieden werden. 

***

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Mischgebiet Stangl“ als Satzung beschlossen (vgl. TOPs 7 + 8 der heutigen Sitzung). Die Ortsabrundungssatzung betreffend die Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718 Gemarkung Türkenfeld ist dadurch nicht mehr erforderlich und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit- und Rechtsklarheit aufgehoben werden, wie auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck empfiehlt.

Folglich wird mit dem heutigen Beschlussvorschlag das notwendige Verfahren zur Aufhebung der Ortsabrundungssatzung in die Wege geleitet.  



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend die Fl. Nrn. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718 Gemarkung Türkenfeld. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. des  BauGB in die Wege zu leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend die Fl. Nrn. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718 Gemarkung Türkenfeld. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. des  BauGB in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502, "Kapellenstraße 8", Gemarkung Zankenhausen OT Pleitmannswang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das bebaute, 1.750 m² Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. 

Das Gebäude im Westen soll abgerissen werden. Hier ist stattdessen das Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 11,74 m x 8,86 m (zzgl. Erker) geplant. Die 7,49 m x 7,86 m große Garage wird durch einen Zwischengang (3 m breit) mit dem Wohnhaus verbunden. Die maximale Firsthöhe des Vorhabens liegt bei 8,58 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 35°.
Die GRZ liegt insgesamt bei 0,35 und die GFZ bei 0,24.

Stellplätze werden gem. Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl geschaffen. 
Die notwendigen Abstandsflächen kommen vollständig auf dem Grundstück zum Liegen. 


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 502 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bauantrag; Teilabbruch des landwirtschaftlichen Anwesens, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Lindenweg 6" Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen; Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung vom 16.06.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bei der tiefergehenden Prüfung durch das Landratsamt wurden festgestellt, dass u. a. der Löschwassernachweis und ein Abweichungsantrag in Bezug auf Abstandsflächen und Brandschutzabstände notwendig ist.

Ein Teil des bestehenden Nebengebäudes liegt demnach auf dem Nachbargrundstück. Hier müsste der östliche Nachbar nun die Abstandsfläche übernehmen. Der Eigentümer der Fl. Nr. 513 Gemarkung Zankenhausen hat die Abstandsflächenübernahmeerklärung unterzeichnet. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur Abstandsflächenübernahme (Fl. Nr. 513) wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur Abstandsflächenübernahme (Fl. Nr. 513) wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bauantrag; Nutzungsänderung, Naturheilpraxis in Wohnung "Mozartstraße 6", Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das 1.100 m² große Grundstück, welches mit einem Wohnhaus bebaut ist, liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das Gebäude hat zwei Nutzungseinheiten. Der ursprüngliche Bauantrag aus dem Jahr 1996 sah zwei Wohneinheiten vor (EG + DG). Im Jahr 1997 wurde das EG zu einer Naturheilpraxis umgenutzt. Nun sollen die als Praxis genutzten Räume wieder als Wohnung genutzt werden. Es werden keine baulichen Veränderungen am Baukörper vorgenommen. Zum Wohnhaus gehören 4 Stellplätze auf dem Grundstück, was der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. 


Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Naturheilpraxis in einen Wohneinheit auf dem Grundstück „Mozartstraße 6“, Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Nutzungsänderung der ehemaligen Naturheilpraxis in einen Wohneinheit auf dem Grundstück „Mozartstraße 6“, Fl. Nr. 236/2 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Antrag auf isolierte Abweichung; Neubau einer Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 5", Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 19.05.2021 wurde die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Die Planung sah wie folgt aus: 

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat den Antrag ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, dass die Abstandsflächen zum Wohnhaus und zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Die Belichtung und Belüftung des eigenen Wohngebäudes wird in unzulässiger Weise eingeschränkt. 

Nach Rücksprache wurde vom LRA mitgeteilt, dass das LRA mit Einvernehmen der Gemeinde Abweichungen von den Abstandsflächen für die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze grundsätzlich positiv gegenübersteht. 


Der Bauherr hat nun einen Antrag auf Abweichung von den Abstandflächen zum Wohnhaus eingereicht, ebenso wie einen Abweichungsantrag hinsichtlich der maximalen Grenzbebauung. 

Exkurs:
Abstandsflächenregelungen sowie Vorgaben bzgl. maximaler Grenzbebauung sind wichtige Leitlinien einer funktionierenden Bauleitplanung. Im (speziellen) vorliegenden Fall würde das Versagen des Einvernehmens aber dazu führen, dass auf einem verhältnismäßig großen Grundstück im rückwärtigen Bereich mit deutlich mehr Flächenversiegelung (inkl. Zufahrt) als notwendig ein Baukörper errichtet würde, der eigentlich auch an der Straße platziert werden könnte (so wie aktuell beantragt). Eine entsprechende Abstimmung dazu mit dem Landratsamt hat stattgefunden. Wegen entsprechender Bezugsfälle in der direkten Nachbarschaft und Einverständnis der Nachbarn bittet die Verwaltung den Gemeinderat, den Fall erneut zu diskutieren. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Abweichungsanträge hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen und der maximalen Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“, Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  Grundlage für die (mehrheitliche) Erteilung des Einvernehmens sind die im Sachvortrag unter der Überschrift „Exkurs“ genannten Gründe und die damit sehr spezielle Konstellation im vorliegenden Fall. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Abweichungsanträge hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen und der maximalen Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“, Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  Grundlage für die (mehrheitliche) Erteilung des Einvernehmens sind die im Sachvortrag unter der Überschrift „Exkurs“ genannten Gründe und die damit sehr spezielle Konstellation im vorliegenden Fall. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. isolierte Befreiung; Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Grundstück "Beurer Straße 8", Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld; Lage im Geltungsbereich des einfachen BPL "Echinger Wegäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 16.06.2021 wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Schallschutzwand behandelt. Das Landratsamt hat den Bauantrag zur Errichtung dieser 2,50 m hohen Wand abgelehnt. 

Die Antragsteller beabsichtigen nun die Errichtung einer Lärmschutzwand von max. 2,00 m. 
Hierfür ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Befreiung wie beantragt erteilt werden, nachdem die spezielle Lage in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb die Maßnahme vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes sinnvoll erscheint. Dies war urspr. auch ausschlaggebend für die Zustimmung des Gemeinderats zur 2,5-Meter-Variante (vgl. Sitzung vom 16.6.21)




Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Höhe der Einfriedung für das Grundstück Fl. Nr. 246, Beurer Straße 8 wird erteilt. Ausschlaggebend ist die direkte Nachbarschaft zu einem zeitweise lärmintensiven Gewerbebetrieb. 

 

Beschluss

Das Einvernehmen zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Höhe der Einfriedung für das Grundstück Fl. Nr. 246, Beurer Straße 8 wird erteilt. Ausschlaggebend ist die direkte Nachbarschaft zu einem zeitweise lärmintensiven Gewerbebetrieb. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö informativ 14

Pressetaugliche Texte

Fuggerstraße 7 – Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung
Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren

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15. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 15

Pressetaugliche Texte

Vergabe Rahmenvertrag “Hausanschlüsse und Kanalreparaturen” (Folgebeschluss zur bereits erfolgten Vergabe durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper")
Beschluss:
Analog zur Verbandsversammlung des ZVA vergibt die Gemeinde Türkenfeld den Rahmenvertrag „Hausanschlüsse und Kanalreparaturen“ für die Jahre 2022- 2024 an die Fa. Kaindl GmbH zu den im Sachvortrag genannten Konditionen. Grundlage ist die durch de ZVA durchgeführte Ausschreibung. 
Abst. Erg.: 16 : 0



Grundstücksangelegenheit: Fortschreibung des Ankaufsbeschlusses für eine in kirchenbesitz befindliche Fläche zur Realisierung einer direkten Wegeverbindung zwischen Türkenfeld und Zankenhausen nach kirchen-interner Klärung der Modalitäten

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ein circa 6.500 m² großes Teilstück der Flurnummer 410/0 Gemarkung Türkenfeld anzukaufen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Notarvertrag zu unterzeichnen. Dieser ist im Anschluss dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Abst. Erg.: 16 : 0

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16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 16

Pressetaugliche Texte

Bekanntgabe der Sitzungstermine 2022
  • 19.01.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 07.02.22 – 18:00 Uhr – Sitzung Schuldverband (inkl. Haushalt)
  • 23.02.22 – 19:00 Uhr (!) – GR-Sitzung mit Schwerpunkt Haushalt 
  • 30.03.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung (mit Beschlussfassung über den Haushalt 2022)
  • 04.05.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 01.06.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 20.07.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • -sitzungsfreie Zeit in den Sommerferien / je nach Aufkommen i. B. auf Bauanträge, … ggf. Sondersitzung während der Ferien-
  • 21.09.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 26.10.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 30.11.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 21.12.22 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung  

Weitere Termine:
  • 10.03.22 – 19:00 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 07.04.22 – 19:00 Uhr – Bürgerversammlung
  • 30.06.22 – 19:00 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 21.07.22 – 18:30 Uhr – Ehrenamtsempfang im Schlosshof (vorbehaltlich)
  • 20.10.22 – 19:00 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 17.12.22 – 15:30 Uhr - Adventliche Stunde für Seniorinnen und Senioren (ehem. Seniorenweihnacht)
  • 31.12.22 – 12:00 Uhr – Silvesterritt
  • Noch festzulegen: Aktion saubere Landschaft



Recycling der anderen Art: Fahrradständer für die Turnhalle
Im Zuge des Neubaus der Fahrradständer am Türkenfelder Bahnhof mussten die alten Abstellanlagen dort entfernt werden. Weil an der Schulturnhalle schon lange Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen, hat die Gemeinde einen Teil der noch intakten Anlagen „umgezogen“. Diese stehen nun vor der Turnhalle und bieten so die Möglichkeit, Räder überdacht abzustellen.





GR-Beschluss umgesetzt: Neue Fahrradständer am Türkenfelder S-Bahnhof wurden installiert und Ende Oktober 2021 in Betrieb genommen


Positiv hervorzuheben ist, dass die tatsächlich angefallenen Kosten (vorl. Rechnungssummen) vsl. um circa 15 TEUR unter der letzten Kostenschätzung liegen. Insofern reduziert sich der Eigenanteil der Gemeinde auf etwa ~ 15 TEUR (finale Abrechnung wird derzeit erarbeitet). In jedem Fall wird der vom Gemeinderat gesetzte Kostenrahmen unterschritten. 



Vorstellung Bebauungskonzept DORFANGER folgt in der Januar-Sitzung
Nach Rücksprache mit dem Planungsverband kann die Vorstellung des Bebauungskonzeptes DORFANGER nicht in der Dezember-Sitzung 2021 stattfinden und wir darum auf 2022 verschoben. 



Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Grundsatzbeschluss bzgl. Etablierung eines Regelprozesses zur Begutachtung des Netzes sowie ggf. schrittweise Ertüchtigung der Hausanschlüsse
Der i. R. d. Oktober-Sitzung angekündigte Beschlussvorschlag wird nach Rücksprache mit Fachleuten um eine Neufassung der entsprechenden Satzungen ergänzt. So kann ein Vorgehen „aus einem Guss“ sichergestellt werden. Insofern ist eine Beschlussfassung für Anfang 2022 geplant. 



Ein Platz zum Lernen und Erleben: Das Türkenfelder Toteisloch mit dem erneuerten Holzbohlenweg (Wieder-Eröffnung fand am 15.10.2021 statt) – Auszug aus einer kurzen Berichterstattung für das Mitteilungsblatt
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am 15.10.2021 der Holzbohlen-Weg am Türkenfelder Toteisloch wieder eröffnet.
Damit konnte ein knapp zwölf Monate dauerndes Projekt erfolgreich abgeschlossen werden. Unter Federführung des Landschaftspflegeverbandes Fürstenfeldbruck wurde im Türkenfelder Gemeindewald ein Natur-Juwel renaturiert bzw. fit für die Zukunft gemacht, das es so nicht überall gibt: Ein Toteiskessel. Weichen musste dafür ein kleiner Fichtenbestand, der dem für den Toteiskessel charakteristischen Moorbereich das Wasser entzogen hat. Keine fünf Monate später ist der erhoffte Effekt schon sichtbar und die Natur erobert sich die Moorfläche Schritt für Schritt zurück. „Ich bin dankbar, dass im Zusammenspiel vieler Beteiligter etwas Großartiges entstanden ist“, so Bürgermeister Emanuel Staffler. 
Möglich wurde das Vorhaben durch die Unterstützung der Regierung von Oberbayern, der Sparkassen-Stiftung und der Gemeinde Türkenfeld. Ebenfalls beteiligt war mit dem Obst- und Gartenbauverein Türkenfeld-Zankenhausen der „Urheber“ des Türkenfelder Walderlebnispfades. Wichtige Impulse kamen aus dem von Gemeinderätin Irmgard Meissner geleiteten Arbeitskreis „Natur & Umwelt. 
Für die Zukunft ist geplant, die Inhalte der Lehrtafeln auch auf der Gemeinde-Homepage zu veröffentlichen. „Meine Einladung: Genießen wir die besondere Atmosphäre dieses Kraftortes, aber gehen wir auch pfleglich und wertschätzend damit um“, so Bürgermeister Staffler weiter. 





Einladung an alle Gemeindebeschäftigten sowie die Mitglieder des Gemeinderats



Neujahrsempfang wird durch neues Format in den Sommermonaten ersetzt
Bgm. Staffler hat sich entschieden, den bislang alljährlich im Januar durchgeführten Neujahrsempfang durch ein neues Format zu ersetzen. So sollen fortan immer in den Sommermonaten (vor der Kulisse des Schlosses und evtl. in Verbindung mit dort ohnehin stattfindenden Veranstaltungen) alle Vereinsvorstände und weitere ehrenamtlich Aktive zu einem Empfang geladen werden. Ehrenamtliches Engagement soll dabei im Mittelpunkt stehen. Nach den erfahrungsgemäß an Veranstaltung reichen Vor-Weihnachtswochen und einer Vielzahl von Terminen zu Jahresbeginn kann das neue Format somit zeitlich entzerrter stattfinden. Hinzu kommt, dass der Rahmen (Schlosshof) ein feierlicherer wäre. 



Planungen für Eröffnungsfeier des neuen Türkenfelder Ortszentrums angelaufen
-Auszug aus der Zusammenfassung des ersten Organisationstreffens-
Liebe Mitglieder des Gemeinderats,
liebe Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung (inkl. ALE-Vertreter),
liebe Verantwortliche der kath. Pfarrgemeinde Türkenfeld,
liebe Gewerbetreibende im Ortszentrum sowie Mieterinnen und Mieter des Linsenmann-Gebäudes,
liebe Vereinsvertreter mit Bezug zum Ortszentrum (Gartenbauverein, Kulturverstrickungen, …),
liebe Senioren-Beauftrage der Gemeinde Dr. Gabriele Kloeckler, 
liebe Wochenmarkt-Verantwortliche, 
liebe weitere am Bau des neuen Ortszentrums Beteiligte,

auch wenn es aktuell noch nicht so aussieht: Wir sind guter Dinge, dass die Arbeiten am und um das neue Türkenfelder Ortszentrum in den nächsten Monaten zu einem guten Abschluss kommen. Was aktuell schon sichtbar ist, macht Lust auf mehr. Und ganz bestimmt wird das neue Ortszentrum eine Art „gute Stube“ unseres Dorfes.

Wir haben uns darum gestern Abend getroffen, um eine grobe Planung für ein Eröffnungsfest in Angriff zu nehmen. Wir = Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats, der Teilnehmergemeinschaft und der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld. 
Unser Ziel: Wir wollen - gemeinsam mit den Verantwortlichen des Amtes für ländliche Entwicklung, etc. -  der Bürgerschaft zeigen, was in einem knappen Jahr Bauzeit entstanden ist. Dabei wollen wir die Einweihung des neuen Ortszentrums zu einem Erlebnis für Jung & Alt machen und gleichzeitig das im Jahr 2021 ausgefallene Maibaum-Aufstellen nachholen. 

Folgenden Termin haben wir ins Auge gefasst:
Regulärer Termin: Samstag/Sonntag 21. & 22.5.22
Alternativer Termin bei schlechter Witterung: Samstag/ Sonntag 28./29.5.22

Zum Hintergrund der Terminwahl: Der Termin wurde bewusst so gewählt, dass ausreichend zeitlicher Abstand zum Maibaum-Aufstellen in Zankenhausen (geplant für Anfang Mai 2022) eingehalten wird und beide Veranstaltungen - in Zankenhausen & Türkenfeld - gleichberechtigt zur Geltung kommen. 

Grob geplant ist folgender Ablauf, wobei Details erst zu erarbeiten sind und wir im Moment von einer ersten Ideen-Sammlung sprechen:
SAMSTAG:
vormittags: regulärer Wochenmarkt, ergänzt um gesellige Komponenten, etc. (zu klären mit den Ausstellern und dem AK Wochenmarkt)
ab dem Mittag bis in den Abend: Ausstellung zum Entstehen des neuen Ortszentrums, Führungen, spezielles Format für Seniorinnen und Senioren, Tag der Jugendfeuerwehr im Schloßhof, „Familienfest“, buntes kulturelles und musikalisches Rahmenprogramm, geselliges Miteinander in den Abendstunden umrahmt durch den Musikverein Türkenfeld etc. 
ganztägig (zu klären - siehe unten): Tag der offenen Türe bzw. besondere Aktion der im Ortszentrum ansässige Gewerbetreibenden, Institutionen & Vereine (z. B. Obst- und Gartenbauverein mit Mosthaus, Kulturverstrickungen, …)

SONNTAG:
ab dem Vormittag: Nachgeholtes Maibaum-Aufstellen (musste im Jahr 2021 ausfallen), damit erstmaliges Bestücken des neuen Maibaum-Ständers und traditionsbewusste Vervollständigung des Türkenfelder Wohnzimmers :-)
ganztägig (zu klären - siehe unten, sofern gewünscht): Tag der offenen Türe bzw. besondere Aktion der im Ortszentrum ansässige Gewerbetreibenden, Institutionen & Vereine (z. B. Obst- und Gartenbauverein mit Mosthaus, Kulturverstrickungen, …)

Die Grundversorgung mit Speisen und Getränken inkl. Logistik wird in der Hauptsache an beiden Tagen durch die Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld übernommen, was uns als Gemeinde die Chance eröffnet, einen Schwerpunkt auf die Inhalte des Samstages zu legen. Danke dafür! 
Unsere im Ortszentrum aktiven Gewerbetreibenden, Pfarrei und z. B. Obst- und Gartenbauverein sind eingeladen, nach vorheriger Absprache das Angebot sofern gewünscht zu ergänzen. 

Folgende Bitten an die verschiedenen Beteiligten bzw. Adressaten dieser E-Mail habe ich im Detail:
@ Alle: Bitte Termine bei Interesse vormerken.
@ Gewerbetreibende im Ortszentrum: Wir könnten uns vorstellen bzw. möchten Sie einladen, z. B. durch eine Art „Tage der offenen Türe“ an den Veranstaltungstagen ebenfalls Präsenz zu zeigen. So Sie hier generell Interesse haben, melden Sie sich gerne bei mir. Auch könnten wir bei Interesse formal einen Marktsonntag festsetzen, der die Geschäftsöffnung ermöglichen würde. Bitte lasst mich wissen, wie ihr hierzu steht. 
@ Pfarrei (PGR & KV): Sollte Eurerseits Interesse bestehen, sich am Samstag zu beteiligen, bitte ich um eine kurze Information. Wir könnten uns bspw. vorstellen, dass durch die Pfarrei für einen guten Zweck Kaffee und Kuchen angeboten wird, etc.
Evtl. besteht ja auch Interesse, über das Schulprojekt bzw. mögliche Renovierungsmaßnahmen zu informieren und so die Anwesenheit viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zu nutzen. 
@ Gartenbauverein: Solltet ihr euch z. B. mit bzw. im Umfeld des Mosthauses einbringen wollen - herzliche Einladung! Verbunden mit der Bitte um Rückmeldung. 
@ Kulturverstrickungen: Wir könnten uns vorstellen, dass diese Festivität im Ortszentrum sich wunderbar mit den eurerseits geplanten Kulturtagen verbinden lässt (Motto: „dezentral und zentral“), sofern gewünscht. 

Wie geht es weiter?
Wir haben verabredet, die Planungen Anfang 2022 zu vertiefen. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie & Euch gerne auf dem Laufenden.

Fragen: jederzeit gerne!

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler



Angebote für Malerarbeiten am Linsenmann-Gebäude werden eingeholt
Schon seit einigen Jahren wurde die Notwendigkeit angezeigt, das Linsenmann-Gebäude erstmalig nach dessen Sanierung neu streichen zu lassen. Teil dieser Aktion soll dann auch das Neu-Streichen der Fenster sowie Fenster-Läden sein. Die Verwaltung holt derzeit Angebote ein. Ziel ist es, die Arbeiten vor den Eröffnungsfeierlichkeiten des neuen Ortszentrums abzuschließen und so ein Ergebnis „aus einem Guss“ präsentieren zu können. Die Vergabe des Auftrags ist für die Dezember-Sitzung geplant. Mit Kosten von 25-30 TEUR für einen Komplett-Anstrich sowie das aufwändige Abschleifen und neu Streichen der Fenster, Fensterläden, … ist zu rechnen. 



Entwicklung Schülerzahlen Grund- und Mittelschule Türkenfeld
Leider ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/22 wieder rückläufig. Die aktuellen Geburtenzahlen deuten NICHT auf eine nachhaltige Erholung der Zahlen in den  kommenden Jahren hin. 







50 Jahre Schulstandort Türkenfeld => Sonderseiten für das gemeindliche Mitteilungsblatt und die Homepage in Abstimmung mit der Schulleitung in Vorbereitung für 12/2021

Schulstandort Türkenfeld: Eine Erfolgsgeschichte, die weiter geschrieben wird! 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viel wird heute gesprochen über „Standortvorteile“. Will man bei diesem Begriff bleiben, sind sicher unser S-Bahnhof, das Glasfasernetz, die malerische Landschaft und ganz generelle die gute Infrastruktur „Standortvorteile“, um die uns andere beneiden. Was oft vergessen wird in solchen Aufzählungen ist DER lokale Bildungsstandort schlechthin: Unsere Grund- und Mittelschule an der Zankenhausener Straße. Der Bau bzw. die Eröffnung des Schulgeländes wie wir es kennen jährt sich in diesem Jahr zum 50gsten Mal. Grund genug also, einen Blick auf diese unsere Schule zu werfen.  
Es ist ein Glücksfall, dass sich vorangehende Bürgermeister- und Gemeinderats-Generationen immer bewusst waren, wie wichtig eine Schule für ein lebendiges Dorf ist. Schon beim Bau vor 50 Jahren wurde vorausgedacht und der Standort so gewählt, dass bauliche Entwicklungen immer möglich bleiben. Und von diesen Möglichkeiten wurden rege Gebrauch gemacht. Beweise dafür sind beispielsweise der Anbau neuer Klassenzimmer, die Schaffung eines ansehnlichen Musik-Saales und der Schönbergaula vor einigen Jahren. Auch der Bau einer großen Turnhalle um das Jahr 2010 herum zeigt, dass sowohl für Schulfamilie wie auch die Sportbegeisterten kontinuierlich neue Räume geschaffen wurden. Nicht zu vergessen: Eine Anlage dieser Größe braucht ständige Pflege. Es ist mittlerweile selbstverständlich, dass Jahr für Jahr Klassenzimmer renoviert werden. Auch die Digitalisierung hat mittlerweile Einzug gehalten und so können wir unseren Schülerinnen und Schülern eine optimale Lernumgebung in allen Facetten bieten. Was mich besonders freut ist das Vorhandensein der gemeindeeigenen Schul-Cantina. Eingebettet in das Ganztags-Betreuungsangebot der Offenen Ganztagesschule haben wir hier ein Leuchtturmprojekt geschaffen.  
Ein echtes Alleinstellungsmerkmal für Schulen vergleichbarer Größe ist sicher auch das Schulschwimmbad. Hier laufen die Planungen für eine Generalsanierung. 
Hausaufgaben haben wir zu machen im Bereich des Energieverbrauchs. Wir sind es der Umwelt und dem Gemeindegeldbeutel schuldig, dass wir den vor einigen Jahren begonnen Weg der energetischen Sanierung und Optimierung kraftvoll weitergehen. Ideen dazu sind in Vorbereitung.
Viel habe ich jetzt geschrieben über bauliche Dinge. Und natürlich sind diese wichtig. Es ist aber meine Überzeugung, dass eine Schulfamilie erst dann lebendig wird, wenn Eltern, Lehrerschaft und Schülerinnen und Schüler Hand in Hand arbeiten. Meiner Meinung nach gelingt das an „unserer“ Schule tagtäglich. Ich danke darum allen, die Verantwortung für die Bildung unserer Kinder tragen. Und ich möchte ein klares Versprechen abgeben: Als Gemeinde werden wir weiterhin alles tun, um unseren Schulstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 





Bayerischen Streuobstpakt – Handlungsoptionen für Gemeinde Türkenfeld werden geprüft
Medial viel beachtet wurde Mitte Oktober der sog. „Bayerische Streuobstpakt“ unterzeichnet. Die Gemeindeverwaltung wird prüfen, inwieweit einzelne Förderbestandteile auch im Gemeindegebiet sinnstiftend angewendet werden können und dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten. Türkenfeld verfügt mit der gemeindeeigenen Fläche am Ortsausgang Richtung Moorenweis bereits über eine Streuobstwiese, die durch den Obst- und Gartenbauverein angelegt wurde. Das modernisierte Mosthaus neben dem Rathaus erfreut sich großer Beliebtheit; eine stetig steigende Nachfrage ist zu beobachten. Insofern wäre es nach Meinung des Bürgermeisters begrüßenswert, wenn im Rahmen des zwischen Regierung, Landwirtschaft, Naturschutzbünden & Co. geschlossenen Paktes auch weitere Akzente im Gemeindegebiet von Türkenfeld gesetzt werden könnten. Einige gemeindeeigene Flächen wären hierfür geeignet. 

Auszug aus der Pressemitteilung der Beteiligten:
Unterzeichnung des Bayerischen Streuobstpaktes
Am 18. Oktober 2021 fanden der Runde Tisch „Streuobst“  und im Anschluss die Unterzeichnung des Bayerischen Streuobstpaktes in der Staatskanzlei statt.

Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informierten Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, Umweltminister Thorsten Glauber, MdL, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, MdL, Landtagspräsident a. D. Alois Glück, der Vorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz e. V., Dr. Norbert Schäffer, sowie der Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e. V., Richard Mergner in einer Pressekonferenz im nördlichen Teil des Unteren Hofgartens.

Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit der bayerischen Streuobstinitiative leistet der Freistaat einen entscheidenden Beitrag zur Artenvielfalt und bewahrt gleichzeitig den Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Die Stärkung des heimischen Streuobstanbaus sichert zudem die Eigenversorgung mit gesundem Obst und bietet durch Herstellung vielfältiger Streuobstprodukte wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL: "Es soll wieder mehr Streuobst geben. Das schützt die Artenvielfalt. Der Streuobstpakt gemeinsam mit dem BUND Naturschutz, dem Landesbund für Vogelschutz e. V. und vielen Verbänden versöhnt alle Interessen."



Feldgeschworene – Ausscheiden eines langjährigen Aktiven
Der Feldgeschworene Max Klaß ist im Jahr 2021 verstorben. Der Obmann Andreas Keller kann sein Amt altersbedingt und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
Für eine Neuwahl (Obmann) haben sich die FG´s nicht ausgesprochen.
Aktive Feldgeschworene der Gemeinde Türkenfeld (Stand heute):
Rainer Hegnauer (stellvertretender Obmann), Johann Keller, Edwin Thienel, Ottmar Palme.
Bürgermeister Staffler hat sich bei Andreas Keller für seinen Dienst (17 Jahre lang) bedankt. 



Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) erhalten: Bau zweier Trinkwasserbrunnen bzw. -spender (wie vom GR beschlossen) wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert
Mit Schreiben vom 19.10.2021 hat das WWA einen Zuwendungsbescheid erlassen. Der Bau zweier Trinkwasserbrunnen (vgl. GR-Beschluss) wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Die Maßnahme muss bis 18.10.2025 umgesetzt sein. Die Verwaltung wird nun mit entsprechenden Vor-Arbeiten beginnen. 




Dorfentwicklung: Geplante Vorstandswahl für die TG (1.12.21) wird bis auf Weiteres verschoben
Das Amt für ländliche Entwicklung hat am 8.11.21 mitgeteilt, dass aufgrund der zu erwartenden roten Corona-Ampel die für den 1.12.21 geplante Vorstandswahl b. a. W. verschoben wird. 

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr