Datum: 08.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.11.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Information des Gemeinderats über im Jahr 2021 beantragte und/ oder abgerufene (öffentliche) Zuschüsse und Fördermittel
4 Jahresabschluss 2021: Beschluss zur Bildung von Haushaltsausgaberesten
5 Jahresabschluss 2021: Bildung von Sonderrücklagen im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung / hier: generelle Information für den Gemeinderat
6 Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße & Dorfweiher ("Bauabschnitte II bzw III"): Information des Gemeinderats über den aktuellen Sachstand sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
7 Linsenmann-Gebäude / hier: Vergabe von Malerarbeiten zum Erhalt der Gebäude-Substanz (Fassade, Fenster, Fensterläden)
8 Türkenfelder Rathaus (Schloss) / Erneuerung der noch nicht ausgetauschten Fenster im Jahr 2022 / hier: Information über den aktuellen Sachstand und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
9 Brandschutz Schul-Turnhalle / hier: Vergabe von Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln, die u. A. bei der letzten TÜV-Überprüfung festgestellt wurden
10 Änderung der offiziellen Schreibweise des "Klammersteinweges" zu "Klammensteinweg" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde
11 Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath sowie steigender Finanzbedarf im Umfeld "Abwasser" / Vorstellung der Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung sowie Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen und der "Art der Gegenfinanzierung"
12 Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Vergabe der Renaturierungsmaßnahme Ölbach
13 Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" / hier: Vorstellung des Vorentwurfes und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Billigungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
14 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 17", Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld
15 Bauantrag, Neubau einer Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück "An der Kälberweide 18, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld, Bebauungsplan "Gewerbegebiet - Süd"
16 Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück "Zugspitzstraße 3", Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld, einfacher Bebauungsplan "Echinger Wegäcker"
17 Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld
18 Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Duplexgarage auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld
19 Verlängerung einer Baugenehmigung; Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen "Am Malerwinkel 12"
20 Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
21 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
22 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.11.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 1

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Bgm. Staffler auf die ab sofort im Rahmen von Sitzungen, etc. geltenden „Corona-Regeln“ (siehe auch Vorab-Mitteilung an den Gemeinderat bzw. Sitzungseinladung) hin:

1.        Zutritt zum Sitzungsraum erfolgt nach dem 3-G-Prinzip.
Zutritt haben also nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. 
Alle Personen werden entsprechend am Einlass kontrolliert; Bitte Nachweise bereithalten. 
Weil danach gefragt wurde: Eine 2-G-Regel, etc. ist bei der Sitzung demokratisch gewählter Gremien nicht möglich und sinnvoll (Partizipationsrechte, etc.). Insofern folgt die Gemeinde hier dem Vorgehen vieler anderer Kommunen, etc.
2.        Es steht vsl. nur eine sehr begrenzte Zahl an Plätzen für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.
3.        Wir bitte in den Wintermonaten um das Tragen warmer Kleidung, nachdem zur Minimierung der Risiken während der Sitzung dauerhaft gelüftet wird

***
Eintritt in die Tagesordnung mit TOP 1


Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.11.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.11.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2
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3. Information des Gemeinderats über im Jahr 2021 beantragte und/ oder abgerufene (öffentliche) Zuschüsse und Fördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 3

Pressetaugliche Texte

Die Gemeindeverwaltung möchte am Jahresende dem Gemeinderat einen Überblick über den aktuellen Abrufstand von zugesagten bzw. in Aussicht gestellten (öffentlichen) Zuschüssen und Fördermittel geben. Diese sind nachfolgend in der bereits bekannten Form tabellarisch aufgelistet.
In Summe sind bislang im Jahr 2021 Mittel in Höhe von ~ 1,8 Mio. Euro in die Gemeinde geflossen. Diese Mittel haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die entsprechenden Projekte durchgeführt werden konnten. Bzgl. Ausbaumaßnahme „Ortszentrum“ im Rahmen der Dorfentwicklung kann im Moment nur auf eine Schätzung zurückgegriffen werden; finale Abrechnung folgt in 2022.

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4. Jahresabschluss 2021: Beschluss zur Bildung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neu-veranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung und Unterhalt des unbeweglichen Vermögens kann sich das als vorteilhaft erweisen. 
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung übertreffen wird bzw. der Planansatz erreicht wird. 
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2021 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.

HHStelle
Bezeichnung
Ansatz (+ ggf. HHAR aus dem Vorjahr)
in 2021 verbraucht
Haushaltsausgaberest
1300.500
Feuerschutz – Unterhalt der baulichen Anlagen
=> HHA-Rest wegen bereits erteiltem Auftrag für Lösung Legionellen-Themas
15.000 €
2.414,97 €
10.000 €
4310.5700
Ausgaben Seniorenweihnacht
=> HHA-Rest, weil Seniorenweihnacht 2021 erneut abgesagt werden musste und i. R. Einweihung Ortszentrum ein Format für Senioren angeboten werden soll
3.000 €
0
3.000 €
6750.5100
Winterdienst
75.000 €
62.338,16 €
12.500 €


Auf die Bildung von Haushaltsausgaberesten im Bereich ABWASSER soll aufgrund der laufenden Neukalkulation bewusst verzichtet werden, auch wenn z. B. der Auftrag für die Erneuerung der Pumpstation Guggenberg schon erteilt aber noch nicht ausgeführt wurde. 


Beschlussvorschlag:

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Beschluss

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss 2021: Bildung von Sonderrücklagen im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung / hier: generelle Information für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren wurde der Gemeinderat auch über die Möglichkeit informiert, Sonderrücklagen in diesen Bereichen bilden zu können. Die Gemeindeverwaltung macht von diesem Instrument ab sofort Gebrauch (für das Jahr 2021 vsl. lediglich im Bereich Frischwasser, nachdem Abwasser im Verwaltungshaushalt defizitär). Im Sinne einer umfassenden Information des Gemeinderats möchte die Verwaltung das Ratsgremium mit diesem Sachvortrag über die rechtlichen Hintergründe und buchungstechnischen Verfahren informieren. Eine jährlich wiederkehrende grundsätzliche Befassung mit dem Thema ist nicht notwendig. 

***

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 KommHV-Kameralistik sind für kostenrechnende Einrichtungen Sonderrücklagen für den Gebührenausgleich zu bilden, wenn sich bei der Gebührenbemessung eine Kostenüberdeckung ergibt. Als kostenrechnende Einrichtungen gelten alle Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden. Hierunter zählen vor allem Einrichtungen wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soweit sie im kameralen Haushalt geführt werden. Für diese Einrichtungen werden Benutzungsgebühren erhoben. 

Warum sieht das Gesetz die Bildung von Sonderrücklagen im Bereich der Wasserver- und der Abwasserentsorgung vor? 
Soweit sich bei der Gebührenbemessung kostenrechnender Einrichtungen eine Kostenüber-deckung ergibt, sind diese Mehreinnahmen jeweils einer Sonderrücklage zuzuführen und zur Deckung von Fehlbeträgen aus Gebührenmindereinnahmen der jeweiligen Einrichtung zu verwenden. Mit dieser Bestimmung werden die Regelungen für die Gebührenkalkulation auch haushaltsrechtlich umgesetzt. Gleichzeitig wird durch die Bildung der Sonderrücklage gewährleistet, dass Gebühreneinnahmen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips nicht zur Finanzierung einrichtungsfremder Ausgaben eingesetzt werden.  
Ermittlung der Sonderrücklage bzw. der Entnahme aus der Sonderrücklage:
Ob sich bei der Gebührenbemessung einer kostenrechnenden Einrichtung eine Kostenüber-deckung ergibt, könnte exakt im Einzelfall nur am Ende eines Haushaltsjahres durch eine Nachkalkulation festgestellt werden. Da die Gebührennachkalkulation jedoch einen relativ hohen Verwaltungsaufwand verursacht und es sich bei der o.g. Vorschrift um eine haushaltsrechtliche und nicht um eine abgabenrechtliche Bestimmung handelt, wird grundsätzlich der Überschuss bzw. der Fehlbetrag vor Abschluss der Jahresrechnung durch einen Abgleich der Soll-Einnahmen und der Soll-Ausgaben ermittelt. Der Überschuss ist dann der Sonderrücklage der Wasserversorgungseinrichtung bzw. Entwässerungseinrichtung zuzuführen, ein Fehlbetrag ist durch Entnahme aus der Sonderrücklage auszugleichen. 
Die Sonderrücklagen sind ausschließlich zum Ausgleich von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt zu verwenden. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Kostenüberdeckungen verbleiben durch die Bildung von Sonderrücklagen bei den jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen und werden bei einer Unterdeckung dem Verwaltungshaushalt wieder zugeführt. Folgende Haushaltsstellen werden neu gebildet:
Zuführung zur Sonderrücklage
7000.8630 bzw. 8150.8630                Zuführung zum Vermögenshaushalt
7000.3030 bzw. 8150.3030                Zuführung vom Verwaltungshaushalt
7000.9130 bzw. 8150.9130                Zuführung zur Sonderrücklage 
Entnahme aus der Sonderrücklage
7000.3130 bzw. 8150.3130                Entnahme aus der Sonderrücklage
7000.9030 bzw. 8150.9030                Zuführung zum Verwaltungshaushalt
7000.2830 bzw. 8150.2830                Zuführung vom Vermögenshaushalt.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bildung  von Sonderrücklagen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

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6. Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße & Dorfweiher ("Bauabschnitte II bzw III"): Information des Gemeinderats über den aktuellen Sachstand sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 4

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der September-Sitzung wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass – zum damaligen Zeitpunkt – aufgrund nicht zur Verfügung stehender Förder-Mittel des Amtes für ländliche Entwicklung eine Alternativfördermöglichkeit für den weiteren Ausbau der Bahnhofstraße bzw. des Dorfweihers gesucht werden soll. Möglich erschien zum damaligen Zeitpunkt die Inanspruchnahme einer ELER-Förderung [= Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union]. Wie dem Gemeinderat bereits mitgeteilt, hat sich in den Folgewochen herausgestellt, dass die ELER-Förderung aufgrund der Projektgröße und Einwohnerzahl Türkenfeld vermutlich nicht zum Tragen gekommen wäre.

Frau Pavoni und Bürgermeister Staffler haben darum weitere Alternativszenarien erörtert. Diese wurden auch innerhalb des Amtes für ländliche Entwicklung abgestimmt.

Stand 24.11.2021 ergibt sich folgendes – erfreuliches! – Bild:
  1. Die Zustimmung der Deutschen Bahn AG zum Umbau des Bahnhof-Vorplatzes liegt mittlerweile vor (= Voraussetzung für jede Art der Förderung!)
  2. Das ALE ist bereit, den Ausbau der eigentlich getrennt betrachteten Bauabschnitte II + II gesamthaft zu fördern. Der Fördersatz orientiert sich dabei an der Finanzkraft der Gemeinde beim Abschluss der Entwurfsplanung.
    Gefördert würde dabei die komplette Straßenbaumaßnahme (inkl. Dorfweiher, Bahnhofsvorplatz) analog Ortszentrum, allerdings ohne anteilige Förderung der Oberflächenentwässerung. Damit in jedem Fall alleinig durch die Gemeinde zu finanzieren sind die Ertüchtigung der Wasserleitung, die Oberflächenentwässerung sowie – analog Ortszentrum – Dinge wie Straßenbeleuchtung, Verlegung von Kabeltrassen, …  
  3. In Folge dessen kann die Ausbaumaßnahme vermutlich in einem zusammengefassten Bauabschnitt II (bestehend aus den eigentlich getrennt geplanten Abschnitten II + III) inkl. Bahnhofsvorplatz erfolgen. 
  4. Um einen „Bau aus einem Guss“ zu ermöglichen, wird versucht, die Ausschreibungen für die Gewerke „Oberflächenentwässerung“ + „Wasserleitung“ mit dem eigentlichen Straßenausbau zusammen zu fassen.
  5. Der Verband für ländliche Entwicklung (VLE, stellt in der aktuellen Bauphase ORTSZENTRUM die Bauaufsicht, …) hat vsl. im Jahr 2022 ausreichend Ressourcen, um die Ausführungsplanung inkl. Ausschreibung der Gewerke mit internen Mitarbeitern zu bestreiten. Dies wäre in vielerlei Hinsicht erfolgreich.
  6. Bauherr für die komplette Maßnahme (inkl. Stellung Bauleitung, …) wäre dann die Teilnehmergemeinschaft. 

Offene Punkte:
  • Abschluss Entwurfsplanung für kompletten Bauabschnitt sowie Genehmigung dieser (=> läuft)
  • Abschluss wasserrechtliches Verfahren Dorfweiher, hier insb. Klärung „Weiherdamm“ (=> Gutachten vergeben).
  • Klärung gemeinsame Ausschreibung Wasserleitung, Oberflächenentwässerung UND Straßenbaumaßnahme durch ALE (=> offen bzw. zu klären).

Möglicher Zeitplan:
  • Bis Ende Q1-2022: 
    Abschluss und Genehmigung Entwurfsplanung mit Festsetzung Fördersatz.
  • Anschließend: 
    Erstellung Ausführungsplanung durch VLE (=> wird vermutlich aufwändig werden, weil Bauabschnitt entsprechend lang und Herausforderungen im Umfeld Weiher gegeben). 
  • Bis Ende 2022: Ausschreibung und Auftragsvergabe aller Gewerke
  • Anfang 2023: Baubeginn


Es muss nochmals betont werden, dass eine Realisierung der Maßnahme OHNE Förderung nicht möglich ist.

Eine aktuelle UNVERBINDLICHE UND UNGEPRÜFTE Kostenschätzung führt folgende Positionen auf, wobei diese noch validiert werden müssen. Insofern sind alle Angaben ohne Gewähr und sollen dem Gemeinderat lediglich einen groben Eindruck von den Dimensionen vermitteln. 


Frau Pavoni und Bgm. Staffler werden in einem gemeinsamen Anliegerbrief alle Anlieger der Bahnhofstraße über den aktuellen Stand informieren. Der Entwurf ist diesem Sachvortrag angefügt und wird verschickt, sofern der Gemeinderat heute entsprechende Beschlüsse fasst. 


***
Aktueller Planungsstand – 2 Abbildungen







Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Abhängig vom weiteren Projektverlauf. Vermutlich in 2022 „nur“ Planungskosten anfallend.


Beschlussvorschlag:
  • Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat hebt die weiteren in dieser Sache i. R. d. September-Sitzung 2021 gefassten Beschlüsse auf (= jetzt keine Stellung eines ELER-Antrags).
  • Der Gemeinderat beschließt, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Realisierung der eigentlich gesplitteten Bauabschnitte II + III in einem Verfahren umzusetzen. Anderslautende Beschlüsse i. B. auf eine Splittung der Bauabschnitte werden aufgehoben.
    Gleichzeitig begrüßt der Gemeinderat die Bereitschaft des ALE, hier weiter federführend tätig zu sein.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen, etc. mit ALE bzw. TG zur Umsetzung des Projektes abzuschließen.
  • Die finale Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.   

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat hebt die weiteren in dieser Sache i. R. d. September-Sitzung 2021 gefassten Beschlüsse auf (= jetzt keine Stellung eines ELER-Antrags).
  3. Der Gemeinderat beschließt, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen eine Realisierung der eigentlich gesplitteten Bauabschnitte II + III in einem Verfahren umzusetzen. Anderslautende Beschlüsse i. B. auf eine Splittung der Bauabschnitte werden aufgehoben.
    Gleichzeitig begrüßt der Gemeinderat die Bereitschaft des ALE, hier weiter federführend tätig zu sein.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen, etc. mit ALE bzw. TG zur Umsetzung des Projektes abzuschließen.
  5. Die finale Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.   


Die einzelnen Beschlüsse 1-5 werden in einer Abstimmung zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Linsenmann-Gebäude / hier: Vergabe von Malerarbeiten zum Erhalt der Gebäude-Substanz (Fassade, Fenster, Fensterläden)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Wie unschwer erkennbar, sind zum Substanzerhalt des Linsenmann-Gebäudes Malerarbeiten an der Fassade und insb. den Fenstern unerlässlich. Das Projekt wurde bereits mehrfach im Haushalt aufgenommen, konnte aber bislang aufgrund vieler parallellaufender Vorhaben nicht umgesetzt werden. Die vor dem Abschluss stehende Maßnahme „Ausbau Ortszentrum“ und die damit verbundene Eröffnungsfeier rücken die Notwendigkeit einer Investition erneut in den Fokus.

Zum Hintergrund:
Beim Linsenmann-Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Haus, an dessen Fenstern und Fassade seit der Sanierung nicht mehr gearbeitet wurde. Es erscheint darum dringend geboten, hier den witterungsbedingten Verschleißerscheinungen Einhalt zu gebieten. Betroffen davon sind insb. die Holzfenster sowie der Fassadenanstrich.

Gründe für die Auftragsvergabe zum jetzigen Zeitpunkt: 
Weil bereits jetzt absehbar ist, dass Maler-Betriebe auch in 2022 gefragt sein werden und nicht jeder Betrieb mit dem Denkmal-Aspekt vertraut ist, hat die Verwaltung entsprechende Angebote eingeholt. Wichtig ist, dass die Arbeiten VOR der geplanten Eröffnungsfeier Ende Mai 2022 erledigt werden. Ebenso wichtig ist, dass die Arbeiten aus einem Guss und in überschaubarer Zeit ausgeführt werden, sodass – nach den vielen Beeinträchtigungen der Gewerbetreibenden + Mieter im „Baujahr“ 2021 – möglichst wenig Störungen im Geschäftsbetrieb auftreten.
Insofern sollen die Arbeiten direkt mit Anbruch des Frühlings 2022 starten. 

Finanzielle Rahmenbedingungen:
Nachdem das Linsenmann-Gebäude mittlerweile voll und hochwertig vermietet ist, betragen die Mieteinnahmen pro Jahr ~ 40 TEUR (kalkuliert für das Jahr 2022). In den letzten Jahrzehnten fanden nur rudimentäre Investitionen in das Gebäude statt, weshalb die heute zur Entscheidung vorgelegte Maßnahme vertretbar erscheint.
Aus dem Haushaltsjahr 2021 können darüber hinaus vsl. 8TEUR als Haushalts-Ausgaberest in das Jahr 2022 übertagen werden

Übersicht der abgefragten Firmen sowie eingegangenen Angebote:

  • Fa. Werling, Inning                                Angebotspreis 28.584,49 € brutto        
Bietergespräch notwendig wg. Durchführungszeitraum
  • Fa. XY, LKR FFB –                                 kein Angebot abgegeben
„2022 praktisch ausgebucht“
  • Fa. YZ, LKR LL                                kein Angebot abgegeben
„2022 keine Kapazitäten mehr frei“

Hinweis: Firma Werling hat die Arbeiten im Zuge der Sanierung des Rathaus-Saals ausgeführt und ist im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden erfahren. Referenzen positiv!


Ergänzender Hinweis bzgl. Unsicherheiten i. B. auf Kosten:
Durch eine Änderung der Gerüstbauverordnung werden ab 2022 höhere Anforderungen an Gerüste gestellt. Diese greifen bei den Höhen des Linsenmann-Gebäudes. Insofern ist hier mit Kostensteigerungen zu rechnen, die heute nicht exakt beziffert werden können. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

HHST 8811.5000 im Jahr 2022 mit ~ 35 TEUR zu beplanen. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten am Linsenmann-Gebäude wie im Sachvortrag dargestellt an die Firma Werling zu vergeben. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 einzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten am Linsenmann-Gebäude wie im Sachvortrag dargestellt an die Firma Werling zu vergeben. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Türkenfelder Rathaus (Schloss) / Erneuerung der noch nicht ausgetauschten Fenster im Jahr 2022 / hier: Information über den aktuellen Sachstand und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurden in zwei Tranchen bereits einige marode Fenster im Türkenfelder Rathaus ausgetauscht:
  • Tranche 1: Austausch der Fenster im Zusammenhang mit der Saal-Sanierung (11 Fenster)
    => gefördert i. R. d. Dorfentwicklung
  • Tranche 2: Austausch der Fenster auf der Westseite (6 Fenster) 
    => gefördert durch die KfW im Zuge der energetische Sanierung.
  • Tranche 3: Austausch aller restlichen Fenster (26 Fenster) => OFFEN bzw. Gegenstand der heutigen Sitzungsvorlage

In einem Grundsatzbeschluss vom September 2020 hat das Ratsgremium festgelegt, so bald wie möglich ALLE Fenster im historischen Rathaus zu erneuern.


Voraussetzungen für Erneuerung aller noch nicht ausgetauschten Fenster vermutlich in Kürze vorliegend:
Nach intensiven Gesprächen mit den zuständigen Fachbehörden sowie einer Videokonferenz am 18.11.2021 wurde der Gemeinde in Aussicht gestellt, die Genehmigung für die Gesamtmaßnahme (= Austausch aller restlichen Fenster) noch im Jahr 2021 zu erteilen. Nachforderungen an die Verwaltung zur Maßnahmendokumentation wurden zwischenzeitlich erfüllt und an das Landratsamt gesandt. 

Damit sollten binnen überschaubarer Zeit alle formalen Voraussetzungen für die 3. Tranche des Fenster-Austausches gegeben sein. Diese beinhaltet den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster (= 26 Fenster).


Zu erwartende Kosten / zeitlicher Horizont: 
Lt. Angebot ist mit Kosten von 133.906,70 Euro * zu rechnen [zu erwartende Förderung: ~ 27 TEUR). Die Maßnahme muss zwingend durch die Schreinerei Seemüller umgesetzt werden, nachdem die denkmalrechtliche Erlaubnis die exakte Ausführung der Fenster festlegt und diese strikt einheitlich mit den bereits ausgetauschten Fenstern sein sollen. Das vorliegende Angebot wurde durch die Verwaltung eingehend geprüft; die aufgerufenen Preise entsprechen den bislang veranschlagten Kostensätzen (teilweise ergänzt um Preisaufschläge f. Materialkostensteigerungen, etc.).
* Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Materialpreisentwicklung kann es zu deutlichen Materialpreisanpassungen kommen. Fa. Seemüller behält sich vor, den Anstieg bei der Ausführung weiterzugeben.


Aufgrund hoher Nachfrage ist es notwendig, den Auftrag möglichst rasch zu vergeben, sodass eine Umsetzung in 2022 gewährleistet werden kann. Eine formelle Auftragsvergabe soll aber erst dann erfolgen, wenn Fördermöglichkeiten geprüft wurden und die Auftragsvergabe förderunschädlich erteilt werden kann.


Fördermöglichkeiten:
1.        Staatliche Förderung - BAFA: Als nahezu gesichert kann die 20%-Förderung durch die KfW bzw. den Bund betrachtet werden. Die Förderkonditionen haben sich nicht verändert.
2.        Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Förder-Töpfen, die teilweise mit kleineren Beträgen fördern könnten (Landkreis, Denkmalschutz, Bezirk, …).
Leider ist keiner dieser Klein-Töpfe planbar. Inwieweit hier förderunschädlich mit Maßnahmen begonnen werden kann, will die Verwaltung klären. Die meisten Anträge für die „kleinen Fördertöpfe“ (Bezirk, Landkreis, …) können auch/ erst NACH Maßnahmenabschluss gestellt werden. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 einzuplanen:
0600.3610 (Einnahmen – BAFA Förderung) – 26.800 EUR
0600.9400 (Ausgaben) - 133.906,70 EUR  + Kosten f. förderantragsberechtigten Energieberater (registriert bei der BAFA)



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster am/im Türkenfelder Rathaus vorbehaltlich einer BAFA-Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Die Verwaltung wird nach Vorlage des Zuwendungsbescheides ermächtigt, den Auftrag gemäß Angebot an Schreinerei Seemüller zu vergeben. Entsprechende Mittel (Ausgaben sowie Förderung BAFA als Einnahmen) sind im Haushalt 2022 anzusetzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Co-Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Bürgermeister ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Austausch aller noch nicht erneuerten Fenster am/im Türkenfelder Rathaus vorbehaltlich einer BAFA-Förderung der Maßnahme (Beschluss damit explizit „förderunschädlich“). Die Verwaltung wird nach Vorlage des Zuwendungsbescheides ermächtigt, den Auftrag gemäß Angebot an Schreinerei Seemüller zu vergeben. Entsprechende Mittel (Ausgaben sowie Förderung BAFA als Einnahmen) sind im Haushalt 2022 anzusetzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Co-Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Bürgermeister ermächtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Brandschutz Schul-Turnhalle / hier: Vergabe von Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln, die u. A. bei der letzten TÜV-Überprüfung festgestellt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Bei der Durchsicht der Bau-Akte zum Neubau der Schulturnhalle (BJ 2009) im Oktober 2020 ist dem Landratsamt aufgefallen, dass bisher für die Turnhalle keine Bescheinigung eines Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen bzgl. der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Hausalarmanlage vorgelegt wurde (siehe Auflage Nr. I.2.11 des Baugenehmigungsbescheides vom 11.12.2009). Vorgelegt wurde stattdessen eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Firma, was aber bei Sonderbauten gemäß Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV) nicht ausreichend ist.

In der Folge ist nun u. A. die Hausalarmanlage zu ertüchtigen bzw. teilweise nachzurüsten. Konkret sind z. B. ein Wählgerät mit SIM-Karte und evtl. Verstärker, wenn der Mobilfunk-Empfang schlecht sein sollte, nachträglich einzubauen. Mit Kosten von ~ 10 TEUR für die Nachrüstung und die Behebung von Mängeln, die durch den TÜV zusätzlich in einer Regel-Prüfung festgestellt wurden, sind zu rechnen. 

Im Haushalt 2021 stehen dafür keine Mittel zur Verfügung. Nachdem der Auftrag nun rasch vergeben werden sollte und bis zur Verabschiedung des Haushalts 2022 noch einige Monate vergehen werden, schlägt die Verwaltung eine gesonderte Auftragsvergabe durch den Gemeinderat vor. Ein Angebot für die Maßnahme lautet auf 5.989,41 € brutto. Sinnvoll ist es, die damals auch mit den technischen Belangen betraute Firma damit zu beauftragen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beseitigung der im Sachvortrag skizzierten Mängel und stellt hierfür ein Budget von 6 TEUR bereit. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beseitigung der im Sachvortrag skizzierten Mängel und stellt hierfür ein Budget von 6 TEUR bereit. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Änderung der offiziellen Schreibweise des "Klammersteinweges" zu "Klammensteinweg" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Neuanlegung des Bestandsverzeichnisses für die Gemeindestraßen im Jahr 1988 wurde der Verbindungsweg zwischen der Bahnhof- und Thünefeldstraße entlang des Friedhofes als Klammersteinweg bezeichnet. 

Nach Hinweisen im Zusammenhang mit der gerade durchgeführten Ertüchtigung des Weges ergibt sich allerdings ein Unterschied zu den historisch bekannten und auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Schreib- und Sprechweisen:

Z. B. belegt durch Recherche d. d. Gemeinde-Archivar Dieter Hess im Heimatbuch Wolfgang Völk, S.30:
1367 war Konrad von Klammenstein, der mit einer Margaretha von Türkenfeld verheiratet war, Mitbesitzer von Türkenfeld. 
Die Klammensteiner stammen aus dem Salzburger Land und besaßen mehrere Güter in Oberbayern.

Es wird vorgeschlagen, die Bezeichnung im Bestandsverzeichnis auf „Klammensteinweg“ zu ändern. Hierzu ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung zu Klammensteinweg zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung zu Klammensteinweg zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath sowie steigender Finanzbedarf im Umfeld "Abwasser" / Vorstellung der Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung sowie Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen und der "Art der Gegenfinanzierung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslange:

  1. Anfang 2021 hat der Gemeinderat eine Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Die seit 1.4.21 geltenden Abwassergebühren waren so kalkuliert, dass eine „schwarze Null“ bei moderaten Abschreibungen und kleineren Sanierungstätigkeiten darstellbar ist. 
    Mit der raschen Neukalkulation der Gebühren durch ein externes Büro zum 01.04.2012 wurde auch eine Prüfungsanmerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung geschlossen. 
    Die im Jahr 2021 durchgeführte Neukalkulation setzte auf den Daten der Vorjahre auf, wobei viele Faktoren der vorangehenden Gebührenkalkulation als gesetzt galten.
  2. Im Juli 2021 wurde klar, dass eine Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath in den kommenden Jahren unausweichlich ist. Türkenfeld ist an den anfallenden Kosten mit ~ 40% beteiligt (~ 2 Mio. EUR). Im Rahmen der Oktober-Sitzung des Gemeinderats wurde das Ratsgremium und die Öffentlichkeit ausführlich über die anstehende Ertüchtigungsmaßnahme informiert. Eine Arbeitsgruppe hat sich seit September mit Möglichkeiten der Gegenfinanzierung befasst, die im Rahmen dieser Sitzungsvorlage vorgestellt werden.
  3. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Monaten eine Bestandsaufnahme im Kontext Abwasser gestartet. Diese förderte zu Tage, dass in den Folgejahren deutlich mehr Geld in die laufende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Abwassernetzes, die Pumpanlagen und die Netzdokumentation investiert werden muss, um gesetzl. Anforderungen zu erfüllen. Hinzu kommen temporär steigende Kosten für die Abwasserentsorgung als solche (steigende Energiekosten, etc.).
  4. Alle Informationen zum Thema (umfangreiche Sachvorträge, etc.) sind online einsehbar und wurden über Mitteilungsblatt und Gemeindehomepage i. S. einer transparenten Kommunikation bereitgestellt. 



Bitte beachten: Alle in diesem Sachvortrag genannten Zahlen stellen erste Kostenschätzungen dar, die sich im Lichte der aktuellen Entwicklungen ändern können. 



A
Möglichkeiten der Finanzierung aus „Türkenfelder Sicht“ / Empfehlung

ERTÜCHTIGUNG DER KLÄRANLAGE:

Nachdem die Sinnhaftigkeit der Kläranlagen-Ertüchtigung sowohl ökonomisch wie ökologisch außer Frage steht, hat sich, wie angekündigt, eine Arbeitsgruppe mit der Frage der Finanzierung des Projekts aus Türkenfelder Sicht eingehend befasst. Hierzu fand u. A. am 17.11.2021 ein Termin statt, an dem neben Bgm. Staffler und GL Mang auch Frau Peter (Fachbüro f. kommunale Kalkulationen + Finanzierung), Hans Aigner sowie als Vertreter des Abwasser-Zweckverbandes die Herren Heldeisen und Folger teilgenommen haben. Nach eingehender Beratung wurde folgendes Fazit gezogen, das dem Gemeinderat heute vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll:

Rahmenbedingung:
Der „Türkenfelder Anteil“ an der Kläranlagen-Ertüchtigungsmaßnahme beläuft sich auf vsl. ~ 2 Mio. Euro, wobei vsl. ~ 350 TEUR über staatliche Zuschüsse refinanziert werden können (=> staatliche Zuschüsse im Moment offen). 

Handlungsempfehlung:
Es erscheint sinnvoll, den verbleibenden Restbetrag von ~ 1,65 Mio. EUR analog dem geplanten Modell im Zweckverband (= Gemeinden Grafrath und Kottgeisering) zu finanzieren. D. h., 
a)        ein kleinerer Teil finanziert aus Eigenmitteln, die im Türkenfelder Fall anteilig über (Sonder)-Rücklagen im Kontext Abwasser zu bestreiten wären (Höhe Abhängig von exakten Zahlungspflichten nach Baufortschritt und bis dahin „angesparter“ Mittel, ggf. ergänzend zwischenfinanziert über ein internes „Darlehen“ der Gemeinde) sowie ein
b)        größerer Teil, der in Form eines Darlehens, das – vereinfacht dargestellt – durch den Zweckverband für alle drei beteiligten Gemeinden aufgenommen und über vsl. 20 Jahre finanziert wird.

Sowohl Eigenmittel wie auch Darlehen (bzw. dessen Rückzahlung inkl. üblicher Nebenkosten) können nur über die Abwassergebühren oder einen Verbesserungsbeitrag (und damit die Bürgerinnen und Bürger) refinanziert werden. Die anstehende Investition verursacht – unabhängig von der Art der Gegenfinanzierung - entsprechende Abschreibungen, die z. B. mit in die Gebührenkalkulation einfließen würde. Eine dauerhafte Quer-Subventionierung der Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen im Kontext Abwasser aus dem Gemeindehaushalt ist nicht zulässig.  Nachdem die Ertüchtigungsmaßnahme bereits im Jahr 2022 starten soll, ist ein Grundsatzbeschluss über die Art und Weise der Gegenfinanzierung i. R. d. heutigen Sitzung unerlässlich.

Wichtig zu wissen: Türkenfeld hat über Jahrzehnte die Abwassergebühren im Vergleich zu Grafrath und Kottgeisering (= Mitglieder im Zweckverband) sehr niedrig angesetzt, wobei ein und dasselbe Entsorgungssystem verwendet wird. Insofern verfügt der Zweckverband heute über beträchtliche Rücklagen, auf die Türkenfeld im Kontext „Abwasser“ nicht zurückgreifen kann. Im Gegenteil: Die im Jahr 2021 beschlossene deutliche Erhöhung der Abwassergebühren in der Gemeinde Türkenfeld dient primär dazu, Betriebskostensteigerungen abzufedern und teils große Defizite aus der Vergangenheit ansatzweise aufzuholen. Auch nach der im Jahr 2021 beschlossenen Erhöhung liegen die Abwassergebühren in Türkenfeld spürbar unter den Gebühren der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering. Angesichts der nun anstehenden und seit Sommer 2021 bekannten großangelegten Ertüchtigung der Kläranlage kann dieser vermeintliche Vorteil aus der Vergangenheit vermutlich nicht mehr aufrechterhalten werden. Hinzu kommt, dass Investitionen nochmals stärker auf die Abschreibung und damit die Gebühren wirken. 

ZUSÄTZLICHER FINANZBEDARF IN FOLGE NEUER ERKENNTNISSE ZUM INVESTITIONS- UND SANIERUNGSBEDARF: 
Die Gemeindeverwaltung hat die letzten Monate genutzt, um gemeinsam mit dem Zweckverband und unter Einbindung von Fachbüros ein grobes Bild von weiteren Sanierungsbedarfen zu zeichnen. Hierbei sind folgende Punkte zu nennen, die dem Gemeinderat größtenteils bereits bekannt sind:
1)        Der Gemeinderat hat nach entsprechenden Hinweisen des AZV die Ertüchtigung der Pumpstation Guggenberg beschlossen. Die Arbeiten sind vergeben und werden in den nächsten Wochen ausgeführt. Mit Kosten von ~ 10-15 TEUR ist zu rechnen.
2)        In Folge von Anliegerbeschwerden aus dem Bereich Kreuzstraße fanden div. Untersuchungen der dortigen Pumpstation statt. Diese ist mittlerweile ~ 30 Jahre alt, fehleranfällig und führt offenbar auch in bestimmten Konstellationen zu Spannungsschwankungen im Stromnetz. Ein Austausch dieser Pumpen in den kommenden Jahren ist unausweichlich. Laut Fachleuten muss mit Kosten von 40-50 TEUR gerechnet werden.
3)        Für weitere Pumpstationen im Gemeindegebiet (insgesamt gibt es neun solcher Stationen, die unter 1+2 genannten sind eingerechnet) gilt Ähnliches. Wichtig zu wissen: Langfristig hilft die Erneuerung der Pumpen, etc, beim Sparen von Strom. 
Grundsätzlich geht es um den Austausch der tw. Jahrzehnte alten Pumpen (spätestens notwendig, wenn Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind, was schrittweise eintreten wird) sowie der kompletten Elektrik inkl. Schalteinheiten. 
zeitlicher Horizont für die Ertüchtigungen der Pumpstationen: ~5-7 Jahre. 
4)        Generell: Das Abwassernetz wird immer älter; damit steigt der laufende Kontroll-, Dokumentations- und Sanierungsaufwand. Wie dem Gemeinderat i. R. d. Oktobersitzung dargelegt, waren die in der Vergangenheit eingesetzten Finanzmittel für laufende Sanierungsmaßnahmen verglichen mit andere Kommunen eher zurückhaltend kalkuliert. Um das Netz zukunftsfest zu machen, sind pro Jahr ~ 50TEUR hierfür zusätzlich zu investieren (Kamerabefahrungen, Auswertungen, schrittweise Sanierung wo notwendig).
5)        In Folge der steigenden Energiepreise sowie der Inflation sind auch die Abwasser-Entsorgungskosten nochmals gestiegen. Dies wirkt sich ebenfalls auf den Finanzbedarf aus.  

Es wurden daher drei Handlungsoptionen zur Gegenfinanzierung aufbereitet, die nachfolgend dargestellt werden:



B
Handlungsoptionen des Gemeinderats i. B. auf die zwingend notwendige Gegenfinanzierung(en)

Grundsätzlich sind drei Handlungsoptionen denkbar, die nachfolgend – teils aus Gründen der Verständlichkeit vereinfacht - dargestellt werden:

Handlungsoption 1: Einmalige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei gleichzeitiger perspektivischer Anpassung der Abwassergebühr
Bei einem Verbesserungsbeitrag würden alle an das Netz angeschlossenen Haushalte nach einem bestimmten Schlüssel (z. B. Geschossfläche) einmalig an den Investitionskosten beteiligt.
Dies würde in einer vereinfachten Rechnung eine durchschnittliche Einmalzahlung je Haushalt von ~ 1.800 Euro bedeuten. Dieser Betrag kann abhängig vom zugrundeliegenden Schlüssel stark schwanken. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass die in den letzten Monaten zusätzlich zu Tage getretenen Sanierungsbedarfe (Stichwort Netzbefahrungen, …) nicht in der notwendigen Art und Weise langfristig abgedeckt werden und damit zusätzlich eine Anpassung der Gebühr spätestens in der nächsten Kalkulationsperiode unausweichlich erscheint. 

Wichtig: Der einmalige Verbesserungsbeitrag würde „nur“ den Sachverhalt/ Finanzierungsbedarf „Ertüchtigung Kläranlage“ abdecken. Die in den letzten Monaten zusätzlich bekannt gewordenen umfangreichen Sanierungsbedarfe (Pumpstationen, …) würden davon nicht abgedeckt. Insofern ist in jedem Fall eine Gebührenanpassung notwendig.  

Bewertung: Viele Kommunen nehmen – sowohl im Bereich Wasser wie auch Abwasser – mittlerweile Abstand von Verbesserungsbeiträgen. Diese bedeuten oft hohe Einmalzahlungen für Bürgerinnen und Bürger. Außerdem können bspw. Mieterinnen und Mieter nicht an den Kosten beteiligt werden, obwohl diese analog zu Eigentümern die Infrastruktur nutzen.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte die Tatsache, dass Verbesserungsbeiträge bei Zeiten auch Bürgerbegehren zur Folge haben. Oft mit dem Ziel, diese zu vermeiden und stattdessen unausweichliche Zahlungen über einen längeren Zeitraum (dann in Form von Gebühren) zu strecken. 


Handlungsoption 2 A: Anpassung der Abwassergebühr
Dies Variante ist am Einfachsten umsetzbar, würde den bisherigen Gepflogenheiten folgen und die Belastung der Bürgerschaft würde sich einzig und allein am tatsächlichen Verbrauchsaufkommen orientieren. 
Eine erste überschlägige Betrachtung geht davon aus, dass die Gebühr je m³ Abwasser von heute 2,72 EUR auf ~ 3,90 EUR steigen würde (erste grobe Indikation i. S. Maximalwert! => tatsächliche Werte erst bekannt, wenn Neukalkulation in Folge der anstehenden Investitionen, etc. abgeschlossen; Neukalkulation wird VOR Haushaltsberatungen 2022 abgeschlossen). Dies würde es u. A. erlauben, ab dem Jahr 2022 (d. h. ab 1.4.22) die notwendigen Sonder-Rücklagen für die Finanzierung der Kläranlagen-Ertüchtigung aufzubauen.
Prozessual würde dies bedeuten, dass die am 1.4.21 begonnene Kalkulationsperiode vorzeitig beendet und durch eine neue Kalkulationsperiode (dann gültig für vsl. 4 Jahre) ersetzt würde. 
Die hier genannten Werte wären dann mit den Gebühren und Grafrath und Kottgeisering vergleichbar, wenngleich hier ein leicht anderes Modell Anwendung findet.

Handlungsoption 2 B: Anpassung der Abwassergebühr bei gleichzeitiger Einführung einer (verbrauchsabhängigen) Grundgebühr je Anschluss
Manche Kommunen sind dazu übergegangen, u. A. die Abwassergebühren in einem zweiteiligen Ansatz zu erheben.
TEIL 1 besteht aus einer Grundgebühr, die entweder pauschal je Anschluss (Argument: schon das reine Vorhalten eines Anschlusses verursacht Kosten) oder nach einem gewissen Schlüssel (z. B. nach Geschossfläche, Dimensionierung Wasserzähler, …) berechnet wird. 
TEIL 2 der Gebühr reflektiert dabei die verbrauchsabhängige Komponente, d. h., es wird ein Preis je m³ Abwasser festgelegt.

Gesetzt dem Fall, die heutige Abwassergebühr bliebe gleich, würde eine Grundgebühr je Anschluss von ~ 150 Euro/ Jahr [für Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler der Kategorie Q3<=4,0 – entspricht etwa 99% der Haushalte] bzw. ~ 300 Euro / Jahr [für Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler der Kategorie Q3>4,0] anfallen (erste grobe Indikation!). 

Grafrath und Kottgeisering haben ein Modell gewählt, in dem die Grundgebühr abhängt von der Geschossflächenzahl der Anschlussnehmer. Ebenso möglich ist aber auch die Festsetzung am Querschnitt der Wasserleitung (siehe oben). Dies wäre verwaltungsseitig rascher umsetzbar und ebenso gerecht; die Daten zu den Wasserzählern sind bereits im System erfasst. 

FÜR Handlungsoption 2 B spräche eine gewisse Orientierung des Gebühren-Modells an Grafrath & Kottgeisering (2-Gliedrigkeit). 

Sollte sich der Gemeinderat FÜR eine Grundgebühr aussprechen, könnte in einem ersten Schritt auch eine pauschale Grundgebühr je Anschluss zur Anwendung kommen – unabhängig von Geschossflächen, …. Freilich steht es dem Gremium frei, auch eine komplexere Variante zu wählen.  


Bürgermeister und Verwaltung bitten den Gemeinderat zu entscheiden, welche der drei Handlungsoptionen gewählt werden soll.  Nach Festlegung der Handlungsoption durch den Gemeinderat wird die Verwaltung alle notwendigen Beschlüsse (detaillierte Kalkulation) mit Unterstützung eines Fachbüros oder z. B. des AZV vorbereiten. Die notwendigen Satzungsbeschlüsse, etc. müssen dann i. R. d. Haushaltsberatungen gefasst werden, sodass diese zum 01.04.2022 greifen können. 

In jedem Fall empfiehlt die Verwaltung, wieder in bewährter Art & Weise eine externe kompetente Stelle in die Kalkulationshandlungen einzubeziehen. Ggü. der Bürgerschaft sollte zu jeder Zeit die Zusammensetzung der Gebühren, etc. lückenlos dokumentiert werden können. Die Kosten hierfür liegen < 5 TEUR, weshalb auch keine Ausschreibung notwendig ist. Haushaltsansätze sind (noch) vorhanden bzw. werden für 2022 gebildet. Insofern ist über ein Budget für die externe Beratung keine gesonderte Beschlussfassung nötig (Kompetenzbereich des BGMs). 


***

ZAHLENMATERIAL / ergänzende Informationen: 

Um Gemeinderat und Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die aktuelle Finanzlage im Umfeld ABWASSER zu geben, wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Bitte beachten: Die 2021er-Werte beruhen auf vorl. Schätzungen. Ebenso die 2022er-Werte, wobei hier von einer gleichbleibenden Abwassermenge ausgegangen wird. Die Einnahmen-Seite wurde ab dem Jahr 2022 mit den aktuell geltenden Gebühren (= 2,72 EUR je m³ Abwasser) kalkuliert.
Eingearbeitet wurden die in den letzten Monaten bekannt geworden weiteren Sanierungsbedarfe bzw. Austauschmaßnahmen.   

WICHTIG: ALLE ZAHLEN VORLÄUFIG & GROB ÜBERSCHLÄGIG. FINALE FASSUNG ERST MIT UPDATE DER KALKULATION ZU ERWARTEN!





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Wie gestalten anderen Kommunen bzw. Zweckverbände die Abwasser-Gebühren?
(Quelle: Stat. Landesamt)








***

Auflistung der Pumpstationen im Gemeindegebiet (ABWASSER):

  • Echinger Str. 25, Fl. Nr. 157/1 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Kreuzstraße 12 / 14, Fl. Nr. 259/71 /70 (Oberflächenwasser) das Aggregat dazu ist in der Weißenhornstraße in einer kl. Garage beim kleinen Wertstoffhof
  • Am Härtl 5, Fl. Nr. 298/4 (Schmutzwasser)
  • Burgbachstr. 5, Fl. Nr. 301/44 (Oberflächenwasser)
  • Riedstraße 7, Fl. Nr. 37/2 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Riedstraße 12, Fl. Nr. 48/3 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Riedstraße 19, Fl. Nr. 41 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Am Malerwinkel 24, Fl. Nr. 778/2 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Guggenbergstraße 3, Fl. Nr. 1932/1 (Schmutzwasser)


***

Nachrichtlich: Finanzlage im Umfeld FRISCH-WASSER
Stand heute konnte durch die Gebührenanpassung das Defizit im Bereich WASSER (VW-Haushalt) bereinigt werden; wir werden das HH-Jahr 2021 hier mit einem rechnerischen Plus abschließen. Dieses fällt niedriger aus als geplant, nachdem der Wasserverbrauch etwas niedriger war in der letzten Abrechnungsperiode als prognostiziert. 



Beschlussvorschlag:

Einleitender Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat bekundet das Interesse, nach Abschluss der nun angestrebten nachhaltigen Ertüchtigung des Türkenfelder Abwasser-Netzes sowie dem Ausbau der Kläranlage einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband Obere Amper anzustreben (= Jahr 2026 ff). Der Bürgermeister wird gebeten, ein entsprechendes Signal an die Verantwortlichen des Zweckverbandes sowie die Bürgermeister der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering zu senden. Sollte seitens des Zweckverbandes ein ähnliches Interesse bestehen, soll langfristig (= nach Abschluss der o. g. Arbeiten) die Prüfung und Bewertung der Voraussetzungen für einen Wieder-Beitritt stattfinden. 
Ziel soll es sein, langfristig ein tragfähiges Konstrukt zu schaffen, das auf einem vertrauensvollen Miteinander aufgebaut ist. Dabei ist sich die Gemeinde Türkenfeld ihrer einem möglichen Beitritt vorausgehenden Pflichten im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Abwasser-Netzes bewusst. 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine Annäherung der Gebühren-Modelle an das heute bereits im Zweckverband gelebte zweiteilige Gebühren-Modell (bestehend aus Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Gebühr) zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. 

***

A)
1) Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen. 

2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 



B)
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen bzw. Sanierungsbedarfe nur unter Einbindung der Bürgerschaft finanziert werden kann und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, Handlungsoption 2B [= Gebühr bestehend aus Grundgebühr (abgeleitet aus der Wasserzähler-Kategorie) und verbrauchsabhängiger Gebühr] auszuarbeiten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sind dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation vorzulegen, sodass eine Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.04.2022 erfolgen kann (inkl. etwaig notwendiger Satzungsbeschlüsse, …). 

Beschluss 1

Einleitender Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat bekundet das Interesse, nach Abschluss der nun angestrebten nachhaltigen Ertüchtigung des Türkenfelder Abwasser-Netzes sowie dem Ausbau der Kläranlage einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband Obere Amper anzustreben (= Jahr 2026 ff). Der Bürgermeister wird gebeten, ein entsprechendes Signal an die Verantwortlichen des Zweckverbandes sowie die Bürgermeister der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering zu senden. Sollte seitens des Zweckverbandes ein ähnliches Interesse bestehen, soll langfristig (= nach Abschluss der o. g. Arbeiten) die Prüfung und Bewertung der Voraussetzungen für einen Wieder-Beitritt stattfinden. 
Ziel soll es sein, langfristig ein tragfähiges Konstrukt zu schaffen, das auf einem vertrauensvollen Miteinander aufgebaut ist. Dabei ist sich die Gemeinde Türkenfeld ihrer einem möglichen Beitritt vorausgehenden Pflichten im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Abwasser-Netzes bewusst. 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine Annäherung der Gebühren-Modelle an das heute bereits im Zweckverband gelebte zweiteilige Gebühren-Modell (bestehend aus Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Gebühr) zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. 

***

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

A)
1) Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen. 

2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

B)
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen bzw. Sanierungsbedarfe nur unter Einbindung der Bürgerschaft finanziert werden kann und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, Handlungsoption 2B [= Gebühr bestehend aus Grundgebühr (abgeleitet aus der Wasserzähler-Kategorie) und verbrauchsabhängiger Gebühr] auszuarbeiten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sind dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation vorzulegen, sodass eine Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.04.2022 erfolgen kann (inkl. etwaig notwendiger Satzungsbeschlüsse, …). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet / hier: Vergabe der Renaturierungsmaßnahme Ölbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 07.10.2020 darüber informiert, dass eine Überprüfung sämtlicher im Gemeindegebiet allokierter Ausgleichsflächen stattgefunden hat. Im Zuge dieser Prüfung wurde durch die zuständigen Stellen im Landratsamt darauf hingewiesen, dass eine seit längerer Zeit zugesagte Ausgleichsmaßnahme im Umfeld des. sog. Ölbachs bislang nicht umgesetzt wurde und folglich noch umgesetzt werden muss.

Der Gemeinderat hat daraufhin im Haushalt 2021 entsprechende Mittel eingeplant und Planungsaufträge vergeben. Das Ingenieurbüro Glatz-Kraus erhielt in Zusammenarbeit mit einer versierten Fachplanerin den Auftrag, die Antragsunterlagen für die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zu erarbeiten. 

Der noch im Jahr 2020 begonnene Abstimmungsprozess mit den zuständigen Stellen (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt) gestaltete sich intensiv aufgrund verschiedener Abhängigkeiten und konnte im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Alle Antragsunterlagen sind mit den zuständigen Stellen abgestimmt und eingereicht; alle notwendigen Zustimmungen wurden in Aussicht gestellt, sodass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Kraus die Ausschreibung der Arbeiten in die Wege geleitet hat. 


Welche Ausgleichs-Maßnahmen sind konkret gefordert?
Um die Ausgleichsmaßnahmen final „wertig“ umzusetzen, fordert die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Am Härtl“ am schmalen, länglichen Streifen entlang des Ölbachs Renaturierungsmaßnahmen im Uferbereich des Gewässers auf einer Breite von ungefähr 5 m (je nach Geländebeschaffenheit) vorzunehmen. 

Details können den angefügten Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren entnommen werden. 



Ergebnis der Ausschreibung:
Zur Submission am 29.11.2021 haben insgesamt drei Firmen Angebote abgegeben:
:
01.        Fa. Strommer, Schongau                          49.410,59 € 
02.        Fa. 2                                                  57.022,49 €  
03.         Fa. 3                                                  75.215,22 € 


Information zu den (Fach)-Planungskosten:
Aufgrund geänderter Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes musste, wie dem Gemeinderat berichtet, die Planung für die Renaturierungsmaßnahme Ölbach angepasst werden (angepasste Planung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt). Durch das Ing.-Büro wurde dementsprechend eine neue Planung erarbeitet und eine Fachplanerin hinzugezogen. Durch diese Überplanung entstand ein höherer Aufwand als ursprünglich angenommen. Mit Kosten i. H. v. ~ 6.000 Euro zzgl. Bauüberwachung muss gerechnet werden. Diese Kosten sind inhaltlich schlüssig, da die Planung zweimal grundlegend überarbeitet und um Ergebnistypen erweitert wurde, einige Ortstermine notwendig waren und auch die zusätzlich hinzugezogene Landschaftsplanerin mehr Aufwand berechnen musste. Der Vermesser war ebenfalls mehrere Male vor Ort. Die Rechnung wurde im November frei gegeben. 
Für die Zukunft kann aus diesem Sachverhalt gelernt werden, dass im Kontext Wasser „kompakte Planungen“ („Einseiter“) der Vergangenheit angehören und durch die Beteiligung verschiedener Behörden immer höhere Aufwände und Auflagen entstehen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 waren 45 TEUR für die Maßnahme veranschlagt (+ Planungskosten)
Nachdem die Maßnahme im 1. Quartal 2022 umgesetzt werden soll, ist im Haushalt 2022 ein neuer Ansatz zu bilden; in 2021 sind entsprechend keine Ausgabe angefallen. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Billigstbieter, Firma Strommer, Schongau zum Angebotspreis von 49.410,59 € zu vergeben.
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die Kosten im Kontext der für die wasserrechtliche Erlaubnis notwendigen Planungen, Antragsunterlagen, etc. in Höhe von ~ 6 TEUR zur Kenntnis.
Die Kosten der Maßnahme sind in der Haushaltsplanung 2022 darzustellen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Billigstbieter, Firma Strommer, Schongau zum Angebotspreis von 49.410,59 € zu vergeben.
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die Kosten im Kontext der für die wasserrechtliche Erlaubnis notwendigen Planungen, Antragsunterlagen, etc. in Höhe von ~ 6 TEUR zur Kenntnis.
Die Kosten der Maßnahme sind in der Haushaltsplanung 2022 darzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" / hier: Vorstellung des Vorentwurfes und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Billigungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR M. Schneller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                13
NEIN:             0

***



Einleitend: Seit dem September-Gemeinderatsbeschluss haben diverse Gespräche mit den beiden „auslösenden“ Gewerbetreibenden stattgefunden. Bürgermeister Staffler hat darüber hinaus das Gespräch mit allen anderen im Geltungsbereich des Bebauungsplans aktiven Gewerbetreibenden gesucht (mit Ausnahme der ohnehin über das Vorhaben informierten Parteien). Entstanden ist in Zusammenarbeit mit dem Büro „Arnold Consult AG“ ein Entwurf, der heute dem Gemeinderat vorgestellt wird.

Nachdem der eigentliche Geltungsbereich NICHT geändert wird, ist – wie zu erwarten – die Komplexität des Änderungsvorhabens überschaubar.



Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 15.09.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für die Grundstücke Flur Nrn. 278, 278/2, 284, 284/1, 284/2, 284/5, 284/7, 284/8, 284/12 (Am Brand), 284/13, 284/16, 284/22, 284/24 und 284/25 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 282 (An der Kälberweide), jeweils Gemarkung Türkenfeld, westlich der Beurer Straße (Kreisstraße FFB 3) und südlich der Sportanlage Türkenfeld eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wird im Regelverfahren mit Umweltbericht und zwei Beteiligungsschritten (frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung) durchgeführt.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen für die Unternehmen im Bereich des Änderungsgebietes ein höherer Gestaltungsspielraum und verschiedene Möglichkeiten zu einer dem Standort angemessenen, gewerblichen Nachverdichtung planungsrechtlich gesichert werden. Neben der Erhöhung der Grundflächenzahl von bislang 0,45 auf künftig 0,6 (Orientierungswert nach BauNVO im GE: 0,8) bzw. der Geschossflächenzahl von bislang 0,6 auf 2,2 (Orientierungswert nach BauNVO im GE: 2,4), soll künftig auch eine Erhöhung der möglichen Gebäudeoberkanten der baulichen Anlagen möglich sein. Zur Erläuterung: Die bislang im Gewerbegebiet geltende GFZ von 0,6 liegt deutlich unter den Werten die regelmäßig für eine flächensparende Bauweise in allgemeinen Wohngebieten angesetzt werden (1,0 bzw. 1,2 bei WA). D. h. die bisherigen Vorgaben des BP „Gewerbegebiet Süd“ sind für Gewerbegebiete eher untypisch. Um einen zu starken Flächenverbrauch, insbesondere bei Büroflächen etc. vermeiden zu können, gibt die Baunutzungsverordnung einen Orientierungswert von 2,4 für die GFZ in Gewerbegebieten vor. Mit der nun vorgesehenen GFZ von 2,2 wird dieser Orientierungswert auch weiterhin noch unterschritten. Die vorgeschlagene GFZ von 2,2 ermöglicht unter dem Gesichtspunkt des „Flächensparens“ künftig aber eine bessere vertikale bauliche Ausnutzung der gewerblichen Grundstücksflächen.


Zudem soll der übliche Stellplatzschlüssel der Gemeinde für gewerbliche Anlagen etwas modifiziert und auf aktuelle Anforderungen abgestellt werden. Auch ist geplant, die Stellplatzerfordernisse im Lichte von Mobilitätskonzepten, etc. zu würdigen. 


Die durch Baugrenzen festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich weitestgehend am rechtsverbindlichen Bebauungsplan, werden lediglich an inneren Grundstücksgrenzen künftig nicht mehr unterbrochen. Zudem verbleibt das Änderungsgebiet auch weiterhin als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Im Hinblick auf die teilweise besonderen Anforderungen der ansässigen Betriebe (Leiharbeiter, Schicht- und Notdienst etc.) werden im Zuge der Änderung besondere Vorgaben zu den ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässigen Wohnnutzungen getroffen. Die Erschließung der gewerblichen Grundstücksflächen erfolgt auch weiterhin über die bereits an die Flächen anliegenden, öffentlichen Verkehrsflächen „An der Kälberweide“ und „Am Brand“, so dass keine neuen öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich werden.


Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung und den maßgebenden, ansässigen Betrieben die Vorentwurfsunterlagen zur Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil C) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Vorentwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben hierzu durchführen zu können. Im Vorfeld zu dieser frühzeitigen Beteiligung wird vom beauftragten Planungsbüro auch noch die Begründung mit vorläufigem Umweltbericht zu dem vom Gemeinderat letztlich gebilligten Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ausgearbeitet.


Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.



***




Beschlussvorschlag:
  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ inkl. der in der Sitzung besprochenen Anpassungen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 08.12.2021. Zu diesem Stand ist vom Planungsbüro noch die Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) auszuarbeiten.
  2. Nach Ausarbeitung der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht ist zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ inkl. der in der Sitzung besprochenen Anpassungen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 08.12.2021. Zu diesem Stand ist vom Planungsbüro noch die Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Ausarbeitung der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht ist zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 17", Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

Das 444m² große Grundstücke ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. 
Dieses ist derzeit noch mit einem Bestandsgebäude bebaut. 


Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 10,67 m x 7,48 m. Die Wandhöhe beträgt 5,2 m. die Firsthöhe 7,25 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 25°.

Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück zu liegen kommen. 

Das Bauvorhaben sieht zwei Stellplätze vor.
Die GRZ liegt bei 0,18, die GFZ bei 0,36.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 17“, Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 17“, Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Bauantrag, Neubau einer Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück "An der Kälberweide 18, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld, Bebauungsplan "Gewerbegebiet - Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 15

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilt GR M. Schneller mit, dass er sich als befangen betrachtet. Der Bürgermeister lässt hierüber abstimmen. 

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                13
NEIN:             0

***

Die verfahrensbetroffenen Grundstücke (Gesamtgröße: ~ 2000m²) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Süd“. 

Der Bauherr beabsichtigt die bestehende Halle im südlichen Bereich zu beseitigen. 

Die neu zu errichtende Halle hat folgenden Grundriss:

Derzeit befinden sich 12 Stellplätze auf dem Grundstück. Der Neubau erfordert weitere 6 Stellplätze. 

Die Abstandsflächen kommen vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück zu liegen. 
Die GFZ für die beiden Grundstücke liegt bei 0,58 (gem. BPL 0,6 zulässig). 
Die GRZ I bei 0,31 (zulässig 0,45) GRZ II bei 0,75 (zulässig 0,8, rechnerisch aus BauNVO)

Angabe gemäß sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. 


Geplant ist auch die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung; der Betrieb verfügt bislang über keine Betriebsleiterwohnung. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Ergänzend im Rahmen der Sitzung aufgenommen: Der Gemeinderat legt fest, dass etwaigen zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Abstandsflächen-Übernahmen auf öffentlichem Grund nicht zugestimmt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“, Fl. Nr. 278/2 und 278/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 
Ergänzend im Rahmen der Sitzung aufgenommen: Der Gemeinderat legt fest, dass etwaigen zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Abstandsflächen-Übernahmen auf öffentlichem Grund nicht zugestimmt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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16. Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück "Zugspitzstraße 3", Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld, einfacher Bebauungsplan "Echinger Wegäcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 16

Pressetaugliche Texte

Das 859 m² große Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. 

Das Gebäude hat folgenden Grundriss: 
Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 33°. Die Wandhöhe beim Vorhaben liegt bei max. 6,50 m. Die Firsthöhe bei 10,37 m. 

Es sind 4 Wohnung geplant. Hierzu sind 10 Stellplätze vorgesehen. 
Die GFZ liegt bei 0,44. Die GRZ bei 0,23 bzw. GRZ II bei 0,47. 

Der Planer hat die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 zur Errichtung des Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 zur Errichtung des Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 395/3 Gemarkung Türkenfeld wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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17. Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 17

Pressetaugliche Texte

In dieser Sitzung werden der Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage behandelt auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“.  

Das 587 m² große Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Zulässigkeit richtet sich nach der umliegenden Bebauung, die im Gebiet als sehr dicht bzw. auch kleinteilig zu bezeichnen ist.

Derzeit ist das Grundstück bebaut. Der Status quo der Bebauung liegt dem Antrag bei. 

Geplant wird die Errichtung eines Doppelhauses mit einer Grundfläche von 13,48 m x 9,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt max. 6,22 m, die Firsthöhe 9,08 m. Das Gebäude ist mit einer Loggia im Dachgeschoss geplant. Zu jeder Doppelhaushälfte gehört eine Duplexgarage. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld bzw. den öffentlichen Verkehrsflächen zu liegen kommen. 

Die GRZ beträgt 0,36 und die GFZ 0,65. 

(nachrichtlich die Werte beim ebenfalls geplanten Einfamilienhaus auf der Fläche): 
Die GRZ beträgt 0,18, die GFZ 0,28).




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück Thünefeldstaße 9 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück Thünefeldstaße 9 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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18. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Duplexgarage auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 18

Pressetaugliche Texte

In dieser Sitzung werden der Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Duplexgaragen und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“ behandelt.  

Das 587 m² große Grundstück Fl. Nr. 67 Gem. Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar. 

Das geplante Einfamilienhaus ist trapezförmig mit einer Grundfläche von 11,63 m bzw. 6,22 m x 7,20 m geplant. Die Wandhöhe beträgt 3,98 m. die Firsthöhe 7,05 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 40°. Im OG ist eine Loggia geplant. 

Der Stellplatzbedarf gem. gemeindlicher Satzung wird durch die Duplexgarage erfüllt. 

Für das Vorhaben wird eine Abweichung von den Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO beantragt. 
Das geplante Gebäude überschreitet im nördlichen Bereich an der Gebäudekante zum Hauseingang durch den Dach-Übersprung den Mindestabstand von min. 3 m um 1, 33 m

Die GRZ beträgt 0,18, die GFZ 0,28.
(Beim Doppelhaus: GRZ beträgt 0,36 und die GFZ 0,65)



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Duplexgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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19. Verlängerung einer Baugenehmigung; Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen "Am Malerwinkel 12"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 19

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 04. November 2021 haben die Bauherren die Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus beantragt. 
Die Baugenehmigung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck 2009 genehmigt. Damals wurde eine Baurechtsverlagerung notwendig, welche vorsieht, dass der Bauherr im nördlichen Bereich des Baufensters auf sein Baurecht von ca. 46 m² verzichtet, im Gegenzug die südliche Baugrenze durch den Anbau überschreiten darf. Voraussetzung ist eine notarielle Beurkundung, welche erfolgt ist. Eine Befreiung gem. Festsetzung A, 4.b) bezüglich einer Überschreitung von 4 m der südlichen Baugrenze wurde erteilt. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag zur 5. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur 5. Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 164/5 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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20. Bericht aus dem Bauamt - Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö informativ 20

Pressetaugliche Texte

Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 3a“, Fl. Nr. 77 Gemarkung Türkenfeld, Bauherr David Müller, Saliterstraße 10, 82299 Türkenfeld
Die Errichtung des Einfamilienhauses wurde in der Sitzung vom 21.04.2021 behandelt. 
Das Landratsamt hat den Bauantrag auf Grund der Größe abgelehnt. 
Die Planung wurde überarbeitet und mit dem LRA besprochen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungswege erteilt (Verkleinerung des Vorhabens, jetzt Entfallen der vom Landratsamt bemängelten möglichen Dreigeschossigkeit).
Planung neu

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21. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 21

Pressetaugliche Texte

.-.-.-  keine .-.-.-

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22. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 22

Pressetaugliche Texte

AUSBILDUNGSOFFENSIVE 
„Eine klasse Aktion einiger örtlicher Handwerksbetriebe. Gemeinsam werben Sie am Türkenfelder S-Bahnhof prominent um #Auszubildende. 
Warum auch weit(er) fahren, wenn echte Zukunftschancen vor der Haustüre liegen?“





Im Vorgriff auf die personellen Änderungen zum 1.1.22 => Bekanntgabe des neuen Organigramms der Gemeinde-Verwaltung



Stauraum-Kanal Saliterstraße: Sachstand und „Abmeldung“ des Problems
Nach Übernahme der Amtsgeschäfte am 1.5.20 haben Bgm. und Verwaltung den Gemeinderat über eine Forderung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) i. B. auf den Stauraum-Kanal Saliterstraße informiert. Es stand im Raum, diesen kostenintensiv vergrößern zu müssen. Zwischenzeitlich wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass vermutlich kleinere bauliche Veränderungen (wurden ausgeführt!) ausreichen und eine Beobachtungsphase folgen soll. Diese Beobachtungsphase ist nun nach Meinung der Beteiligten (Zweckverband, Ing. Büro) abgeschlossen. Als dokumentiertes Fazit lässt sich festhalten, dass KEINE weiteren baulichen Maßnahmen notwendig sind. Das WWA wurde entsprechend informiert. Eine Reaktion steht aus. 




Verkehrsrechtliche Anordnungen des Landkreises Fürstenfeldbruck i. B. auf eine durch Türkenfeld verlaufende Kreisstraße (konkret: Moorenweiser Straße)
Mitte Oktober hat mit Vertretern des Landratsamtes, der Polizei sowie der Gemeinde eine Verkehrsschau im Bereich Moorenweiser Straße stattgefunden. Betrachtet wurden zwei neuralgische Stellen:
1)        Ortsmitte an der Kreuzung Moorenweiser / Zankenhausener / Bahnhofstraße: 
Weil es hier zu Unfällen gekommen war und Fußgänger keine Querungsmöglichkeit vom Gehweg Moorenweiser Straße ins neue Ortszentrum haben, hat der Landkreis auf Bitten der Gemeinde entschieden, im sehr engen Kurvenbereich (ggü. Drexl / Linsenmanngebäude) Tempo 30 anzuordnen sowie Warnschilder aufzustellen. 
Ein Zebrastreifen o. Ä. ist rechtlich an dieser Stelle NICHT umsetzbar, weil das Sichtfeld für den motorisierten Verkehr durch die Kurve zu stark eingeschränkt ist und die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. 
2)        Kreuzungsbereich Graf-Lösch-Straße / Moorenweiser Straße:
Es wurde angeordnet, in diesem Bereich einen Zebrastreifen zu errichten inkl. notwendiger Warnbeschilderung, etc.
So besteht nun die Möglichkeit, sicherer vom nur einseitig vorhandenen Gehweg in der Moorenweiser Straße Richtung Steingassenberg zu queren. 

Die Umsetzung der Maßnahmen ist demnächst geplant bzw. je nach Witterung (Zebrastreifen)
Die Gemeinde dankt dem Landkreis für das Tätig-Werden in dieser Sache. Insb. die von der starken Kurve geprägte Verkehrssituation im Hinblick auf das neue Ortszentrum wird dadurch entschärft. Darüber hinaus war die Moorenweiser Straße bislang die einzige Kreisstraße ohne Querungshilfe für Fußgänger, etc. im Gemeindegebiet von entsprechender Bedeutung. 



Möglicher weiterer Ausbau der Bahnhofstraße in den Jahren 2022 ff. / Klärung der letzten offenen Grundstücksangelegenheit mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach nochmaligen intensiven Verhandlungen von Frau Pavoni (ALE) und Bürgermeister Staffler mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Bahnhofstraße / Kreuzung Schulstraße) konnte am 24.11.2021 die entsprechende Vereinbarung von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Damit sind sämtliche Grundstücksangelegenheiten im Vorgriff auf die Baumaßnahme „Bahnhofstraße“ gem. aktueller Straßen- und Gehwegsplanung erledigt. 



Gemeinde hat sich um 5.000-Euro-Scheck aus „Blühpakt Bayern“ beworben
Nachdem für das Jahr 2022 ohnehin die Anlage weiterer Blühflächen (u. A. neben Spielplatz Gollenberg) geplant war, hat sich die Gemeinde für einen 5.000-Euro-Scheck aus dem Blühpakt Bayern beworben. Ob wir hier zum Zuge kommen, soll sich im Frühjahr entscheiden. 



Stand Brandschutznachweis Schönbergaula
Wie vom Gemeinderat beschlossen, haben über die Sommerferien diverse Arbeiten stattgefunden. Eine Besprechung in der Zwischenzeit förderte noch kein finales Ergebnis zu Tage (i. S. v. „Thema erledigt“), weshalb Bgm. Staffler ALLE Beteiligten zu einem Ortstermin am Montag, 13.12.2021 geladen hat. Dem Gemeinderat wird hierüber wieder Bericht erstattet. 



Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet => Kontakt mit Fachbüro aufgenommen
Nach den guten Erfahrungen anderer Kommunen mit den (neuen) staatlichen Förderprogrammen zur Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung, hat die Gemeindeverwaltung Kontakt zu einem Fachbüro aufgenommen. Besagtes Büro hat z. B. die Gemeinde Hebertshausen bei einer ersten Analyse der Potentiale (Strom-Sparen, Dimmbarkeit der Beleuchtung, Verwendung „freundlicher“ Beleuchtungs-Typen, …) gut unterstützt (vgl. Zeitungsbericht: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/hebertshausen-die-erleuchtung-1.5470019 ). Die Verwaltung wird nun in einem ersten Schritt klären, wie ein Vorgehen für eine tiefergehende Analyse aussehen könnte. Dem Vernehmen nach sind Förderungen von bis zu 90% möglich – wobei dies stark davon abhängt, welche Maßnahmen schon in der Vergangenheit unternommen wurden. Verwaltungsseitig wird das Projekt von Marina Filgertshofer betreut. 

Im Januar soll ein Gespräch mit dem Fachbüro (erste Bestandsaufnahme hat stattgefunden) und den zuständigen GR-Mitgliedern stattfinden. 

Ergänzend: Zum 01.01.2022 sinkt der Fördersatz für Lampen-Austauschmaßnahmen um 10%. Der Bürgermeister hat darum veranlasst, dass ein Förderantrag vor dem 31.12.2021 gestellt wird, um die Förderkonditionen zu sichern. Die Vorbereitung des Antrags, etc. kostet < 2 TEUR, weshalb diese Sicherung des Fördersatzes als sinnvoll und wichtig erschien. 



Öffentliche Impfaktion des Landkreis-Impfzentrums in der Schönbergaula geplant (12.12.21)





Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022: Montag – Freitag DURCHGEHENDER 20-Minuten-Takt auf der S4 angekündigt

Auszug aus einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 30.11.2021

Gute Nachricht für alle Fahrgäste der Münchner S-Bahn: Ab Dezember 2022 wird montags bis freitags ein nahezu durchgängiger 20-Minuten-Takt auf den Außenästen umgesetzt. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, bestellt zusätzlich rund 775.000 Zugkilometer pro Jahr. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Das ist der größte Anstieg seit 2005, als auf einigen Abschnitten der 10-Minuten-Takt eingeführt wurde. Damit verbessern wir weiter das Angebot der S-Bahn. Das ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Wenn wir wollen, dass die Menschen vom Auto umsteigen, müssen wir die öffentlichen Verkehrsmittel so attraktiv wie möglich machen.“

S4 Geltendorf – München – Trudering (– Ebersberg)

Zwischen Geltendorf und Grafrath sorgen 11, zwischen Grafrath und Buchenau und weiter nach München 15 zusätzliche Fahrten für den 20-Minuten-Takt. Aufgrund der hohen Auslastung der Bahnstrecke München – Buchloe, auf der sich die S4 die Gleise mit dem Fern-, Regional- und Güterverkehr teilt, ist es nicht möglich, alle Halte zwischen Geltendorf und Buchenau durchgängig zu bedienen. Diese Stationen werden von den zusätzlichen S-Bahnen durchfahren, wenn die Nachfrage am geringsten ist, das heißt morgens stadtauswärts, abends stadteinwärts.


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Rückschau & WEIHNACHTSWÜNSCHE 


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Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr