Datum: 23.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften öff. 09.09.2020 und 10.09.2020
2 Fragestunde
3 Breitband-Ausbau in der Gemeinde Türkenfeld / hier: Auftragsvergabe für die Verbesserung der Breitbandversorgung
4 Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Grundstück "Birkenweg 7" Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld
5 Antrag auf Baugenehmigung; Neugestaltung und Wohnraumerweiterung eines Wohnhauses Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/82 Gemarkung Türkenfeld
6 Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eresing, Aufhebungssatzung "Ortskern", Aufhebung eines Bebauungsplanes
7 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
8 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften öff. 09.09.2020 und 10.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö beschließend 1

Beschluss 1

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 09.09.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.09.2020 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 2
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3. Breitband-Ausbau in der Gemeinde Türkenfeld / hier: Auftragsvergabe für die Verbesserung der Breitbandversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Rückschau:
Im Rahmen der Juli-Sitzung des Gremiums hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das sog. Auswahlverfahren für noch unterversorgte Gebiete im Rahmen des Bayerischen Breitbandförder-programms durchzuführen. Mit dem für die heutige Sitzung aufbereiteten Sachvortag (maßgeblich begleitet durch das beauftragte Ingenieurbüro Ledermann) soll der Gemeinderat über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert werden und – basierend hierauf – entsprechende Beschlüsse fassen.




Allgemeines
Die Gemeinde Türkenfeld strebt die Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet an. Dazu hat die Gemeinde Türkenfeld ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA- Netzes im Rahmen der bayerischen Breitbandförderrichtlinien durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte am 23.07.2020 auf dem für das Verfahren zwingend vorgeschriebenen bayerischen Breitband Internetportal mit Angebotsfrist 03.09.2020, 11:00 Uhr. Die Frist wurde am 28.08.2020 auf den 08.09.2020, 11:00 Uhr verlängert.
Die Angebotssubmission erfolgte am 09.09.2020 um 11:00 Uhr in den Verwaltungsräumen der Gemeinde Türkenfeld.

Formelle Prüfung der Angebote
Nachfolgendes Angebot wurden form- und fristgerecht abgegeben und in der Angebotsbewertung betrachtet:
Betreiber
Angebotsdatum
Angebotssumme in €
1 Bieter
07.09.2020
858.380

Das Angebot wurde gemäß Bayerischer Breitbandförderrichtlinien einer Plausibilitätskontrolle durch das Breitbandzentrum unterzogen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden die entsprechenden Vermerke in der Vergabeakte dokumentiert.
Fachliche Prüfung der Angebote
Die eingereichten Angebote erfüllen die Anforderungen der vorangegangenen Planung sowie der Ausschreibung vollumfänglich.
Auf Basis der in der Ausschreibung geforderten Auswahlkriterien
       Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu 35 %
       Technisches Konzept zu 30 %
       Höhe Endkundenpreise zu 10 %
       Servicekonzept zu 10 %
       Zeitl. Verfügbarkeit (% / Jahr) der Mindestübertragungsrate zu 10 %
       Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu 5 %

hat der Bieter mit dem Nachtragsgesamtangebot das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ausschlaggebend bei der Bewertung ist dabei die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.

Fördersumme
Der Fördersatz beträgt 80% der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Gemeinde wird also eine Förderung in Höhe von 686.704 € beantragen.
Die Gemeinde hat daher einen Eigenanteil von 171.676 € (858.380 € x 20%). Die Erstellung der Hausanschlüsse ist im Angebot enthalten.

Vergabeempfehlung
Es wird empfohlen, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides der Bezirksregierung den Auftrag an den Bieter zu vergeben.

Weitere Schritte nach Vergabebeschluss
Nach Vergabe durch den Gemeinderat muss bei der Bezirksregierung noch der entsprechende Förderantrag eingereicht werden. Die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt durch das Ingenieurbüro Ledermann.
Sobald der Förderbescheid bei der Gemeinde Türkenfeld eingegangen ist, kann der Auftrag offiziell vergeben werden und der Kooperationsvertrag unterzeichnet werden. Die Realisierung des Projektes ist dann innerhalb der nächsten 12 Monate nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrags geplant.

Grafische Darstellung des weiteren Vorgehens:

Beschluss

Der Auftrag für die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Türkenfeld wird vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides der Bezirksregierung aufgrund des vorliegenden Angebots an die Deutsche Glasfaser Wholesale zum Angebotspreis von 858.380 € vergeben.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle zur Durchführung des Projektes notwendigen Verträge, Vereinbarungen und Förderanträge zu stellen  - vorbehaltlich einer positiven Förder-Zusage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Grundstück "Birkenweg 7" Fl. Nr. 1929/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Der Antragsteller beantragt die Aufstellung einer Außenbereichs-Satzung für das Grundstück „Birkenweg 7“ – Fl. Nr. 1929/1 (Gemarkung Türkenfeld).


Das Grundstück hat eine Größe von 2.672 m² und ist heute mit (ehem.) gewerblichen Gebäuden sowie einem Wohngebäude bebaut. Alle Bauten auf dem Grundstück können im Status quo als baufälligen eingestuft werden.
Zur Historie:
1.        Der erste Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung wurde mit Schreiben vom 03.07.2019 gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 07. August 2019 behandelt (Votum: Ablehnung). Hauptgrund für die Ablehnung war die angestrebte Dichte der Bebauung.  
2.        In der Gemeinderatssitzung vom 04. Dezember 2019 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses behandelt. Beantragt wurde zum damaligen Zeitpunkt „nur“ noch der Neubau eines Einfamilienhauses sowie entsprechender Nebengebäude (Schuppen, Garage). Der Gemeinderat hat diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Mit Schreiben vom 12.03.2020 teilte das Landratsamt dem Bauwerber mit, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist.

Im Rahmen eines Ortstermins Anfang September (Teilnehmer: Staffler, Wagner, Well, Filgertshofer) erläuterte der Bauwerber im Beisein seines Rechtsvertreters sowie Planers das nun angefragte Bauvorhaben. Der Bauwerber versicherte den Anwesenden, dass – wie schon im Bauantrag vom 04.12.2019 – dargelegt – lediglich der Neubau eines Einfamilienhauses sowie entsprechender Nebengebäude (Garage, Schuppen) geplant ist. Gleichzeitig hegt er die Absicht, sämtliche anderen auf dem Grundstück befindlichen Gebäude abzureißen.
Legitimiert werden kann das Vorhaben - auch nach Abstimmung mit den übergeordneten Stellen – vsl. im Rahmen einer Außenbereichs-Satzung, die alle im Umgriff der Fläche („Moos“) angesiedelten Gebäude einschließt. Der Bauwerber hat der Gemeinde versichert, dass sämtliche anfallenden Planungskosten seinerseits getragen werden; er ist bereit, dies durch einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu untermauern (siehe Beschlussvorschlag sowie Entwurf eines entsprechenden Vertrags).

Eine über den Status-quo hinausgehende Erschließungspflicht im Falle neuer Bauten zu Lasten der Gemeinde i. B. auf Abwasser, etc. besteht nicht.

Hintergrund-Information:
Rechtliche Voraussetzung zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung § 35 Abs. 6 BauGB:
(6) Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Bei Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. § 10 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Von der Satzung bleibt die Anwendung des Absatzes 4 unberührt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für das Flurstück Nr. 1929/1 sowie der umliegenden bebauten Grundstücke (Gemarkung Türkenfeld) zu. Zielsetzung bzgl. Flurstück Nr. 1929/1 ist der Abbruch aller vorhandenen Gebäude und die Neuerrichtung eines einzelnen Wohngebäudes.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme sämtlicher entstehender (Planungs)-Kosten durch den Antragsteller festschreibt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen sachkundigen und mit dem Ortsgebiet vertrauten Planer mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung; Neugestaltung und Wohnraumerweiterung eines Wohnhauses Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Fl. Nr. 403/82 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.

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6. Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eresing, Aufhebungssatzung "Ortskern", Aufhebung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Der Bebauungsplan „Ortskern“ der Gemeinde Eresing aus 2016 soll aufgehoben werden. Hierzu erlässt die Gemeinde die Aufhebungssatzung „Ortskern“.
Anlass für die Aufhebung ist die gerichtlich festgestellte Unwirksamkeit des Bebauungsplanes auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage. Ursprüngliches Ziel der Gemeinde war es, das prägende Ortsbild des Altortes Eresing, insbesondere mit seiner harmonischen Dachlandschaft und den vorherrschenden Gebäudekubaturen, zu erhalten und eine Neubebauung/ Nachverdichtung gestalterisch zu steuern.

Die Gemeinde Türkenfeld wird im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufhebungssatzung „Ortskern“ der Gemeinde Eresing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 7

Pressetaugliche Texte

Ernennung eines neuen Geschäftsleiters / einer neuen Geschäftsleiterin für die Gemeinde
Türkenfeld in Folge des anstehenden Renten-Eintritts des bisherigen Stelleninhabers

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8. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2020 ö 8

Pressetaugliche Texte

Aktion „Schulweghelfer gesucht“ war erfolgreich
Die dem GR angekündigte Aktion „Schulweghelfer gesucht“ war erfolgreich. Rund 10 Bürgerinnen und Bürger können wir neu in der Riege der Ehrenamtlichen begrüßen. Bürgermeister Staffler hat sich in einem E-Mail an die „alten und neuen“ Helferinnen und Helfer gewandt:

Liebe (alte, neue bzw. ab diesem Schuljahr ehemalige) Schulweghelferinnen und Schulweghelfer,

das beginnende Schuljahr möchte ich zum Anlass nehmen, mich bei Euch für Euren Einsatz und Euer Engagement zu bedanken.
Mir ist bewusst, dass es nicht selbstverständlich ist, bei Wind und Wetter einen Dienst für die Allgemeinheit zu tun. Umso schöner zu sehen, dass dem neuerliche Aufruf viele gefolgt sind und die Schulweghelfer-Mannschaft ab diesem Schuljahr personell gestärkt an den Start gehen kann. Nicht versäumen will ich es denen zu danken, die zum neuen Schuljahr aus dem aktiven Dienst ausscheiden. DANKE! Alle „Neuen“ heiße ich herzlich willkommen.

Die Koordination der Einsatzstellen, etc. ist bei Renate Maier in besten Händen. Sollte es darüber hinaus Wünsche und Vorschläge i. B. auf die Dienstausstattung, etc. geben, stehe ich gerne zur Verfügung.


50jähriges Bestehen der Türkenfelder Schule im Jahr 2021
Der Bürgermeister berichtet mündlich


Sachstand mögliche Einführung „Helfer vor Ort / First Responder“
Der Bürgermeister hat in einer der letzten GR-Sitzungen berichtet, dass über die Einführung eines „Helfers vor Ort“ nachgedacht wird. Der stv. Kommandant der FFW Zankenhausen hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, den wesentlichsten Punkt der Vorstudie zu koordinieren: Eine Abfrage der Zahl der möglichen Freiwilligen im Gemeindegebiet. Verschiedene Gespräche mit den Verantwortlichen anderer derartiger Einrichtungen haben ergeben, dass die rein ehrenamtlich betriebene Einrichtung „Helfer vor Ort“ nur dann funktionieren kann, wenn sich genügend Ehrenamtler finden. Positiv zu berichten ist, dass sich mittlerweile auch örtliche Mediziner sowie weitere „Profis“ (Sanitäter) der Aktion anschließen wollen. Im Oktober soll nun mittels einer Hauswurfsendung nach weiteren Freiwilligen gesucht werden (=> nächster Schritt).
Seitens der Gemeinde wurde parallel mit dem Rettungszweckverband Kontakt aufgenommen. Der Rettungszweckverband ist die Genehmigungsinstanz für einen möglichen „Helfer vor Ort“ in Türkenfeld.  Seitens des Zweckverbandes würde die Gründung eines HvO vollends begrüßt.
Wie geht es weiter:
1)        Bis Jahresende: Klärung, wie viele ehrenamtliche im Gemeindegebiet bereit stehen und wie deren Ausbildungsstand sowie ggf. Ausbildungsbedarf aussieht.
2)        Anschließend: Finale Klärung der Trägerschaft der Einrichtung, wobei die Gemeinde bzw. ihr angegliederte Einrichtungen immer eine wesentliche Rolle spielen werden / müssen
3)        Anschließend: SPENDENAUFRUF in der Bevölkerung. Für die Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs sowie der passenden Ausrüstung, Kleidung, etc. müssen ca. 50-60 TEUR angesetzt werden. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass aufgrund der großen Bedeutung des „Helfers vor Ort“ die Spendenbereitschaft (hoffentlich) groß ist.
Schließlich – sofern sich genügend ehrenamtliche Finden und die Finanzierung gesichert ist: Aufnahme des aktiven Dienstes (parallel zu klären: räumliche Anlaufstelle für die Ehrenamtlichen => hier bieten sich verschiedene schon vorhandene gemeindeeigene Liegenschaften an, weshalb keine zusätzlichen Kosten anfallen würden).

Datenstand vom 19.10.2020 10:51 Uhr