Datum: 19.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 08.12.2021 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung einer (Fl.Nr. 1948 Gem. Türkenfeld) oder mehrerer (div. Fl.Nr.) Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet / hier: Umgriff Geltendorfer Straße ortsauswärts bzw. Birkenweg
4 Straßen(aus)bau in der Gemeinde Türkenfeld / Diskussion über das weitere Vorgehen und Grundsatzbeschluss
5 Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet / hier: Vorstellung der Ergebnisse der Potentialanalyse sowie Beauftragung der weiteren Schritte
6 Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums Schule im Landkreis FFB“ / hier: Beschlussfassung
7 Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 10", Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld
8 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 2b", Fl. Nr. 238/6 und 239 Gemarkung Türkenfeld
9 Bauvoranfrage; Aufstockung eines bestehende Einfamilienhauses und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück "Wolfgasse 13", Fl. Nr. 963/1 Gemarkung Türkenfeld
10 Bauleitplanung Nachbargemeinde; 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
11 Bauleitplanung Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplanes "Langwied - Reiterhof", Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
12 Bauleitplanung Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Eismerszell - Schwend", Gemeinde Moorenweis, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2. i.Vm. § 13 b BauGB
13 Bauleitplanung Nachbargemeinde, Aufhebung BP "Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe) Verz.-Nr. 2.01; Gemeinde Geltendorf, erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
14 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
15 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 08.12.2021
16 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 08.12.2021 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 08.12.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 08.12.2021 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 2
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3. Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung einer (Fl.Nr. 1948 Gem. Türkenfeld) oder mehrerer (div. Fl.Nr.) Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet / hier: Umgriff Geltendorfer Straße ortsauswärts bzw. Birkenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Ein Vorhabenträger hat bei der Gemeinde eine Anfrage zu einer bzw. mehrerer möglicher Freiflächen-Photovoltaikanlage eingereicht. 

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplante Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Ein Vertreter des Initiators wird in der Sitzung anwesend sein und das mögliche Projekt vorstellen. Eine detaillierte Projektbeschreibung wird den Gemeinderatsmitgliedern mit dieser Sitzungsvorlage ausgereicht.

Mit der heutigen Sitzungsvorlage wird die Entwicklung von Freiflächen-PV-Anlagen in nachfolgendem Bereich angefragt: 


Auszug aus dem FNP dazu:





Folgende Auskunft hat die Verwaltung seitens des Landratsamtes zum generellen Procedere auf Nachfrage erreicht:
 (…) Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig. Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung.
Ich habe Ihnen die einschlägigen IMS hierzu beigefügt, sowie ein Schreiben des Ref. 21 Bauleitplanung bzgl. Sicherung des Rückbaus der PVA, s. hierzu auch IMS vom 19.11.2009, S. 8,9.
Die Rückbauregelung ist insofern wichtig, als Freiflächen-PVA bei Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigungsfreigestellt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hätte wie bereits oben erwähnt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge.

UPDATE: Zwischenzeitlich haben sich die Betreiber der auf Fläche Fl. Nr. 1948 vor einigen Jahren angelegten Beeren-Plantage zum Vorhaben geäußert. Das entsprechende Schreiben wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage ausgereicht. Die Betreiber der Beeren-Plantage teilen mit, dass aus verschiedenen Gründen eine Mischnutzung der Fläche „PV-Anlage PLUS Beeren-Plantage“ nicht möglich ist und sie im Sinne eines Fortbestandes der Plantage den Gemeinderat bitten, das Vorhaben abzulehnen. Der zwischen Betreiber-Familie und Flächeneigentümer geschlossene Pachtvertrag läuft lt. Auskunft noch 11 Jahre. Insofern ist davon auszugehen, dass die nachfolgend wiedergegebene Aussage des Projekt-Initiators zu Agri-PV-Optionen zumindest nicht auf die Beeren-Plantage im Status quo bzw. in den nächsten 11 Jahren zutrifft. Weitere Informationen zur konkreten Verfügbarkeit der anderen Flächen liegen nicht vor.

Eine unverbindliche, informelle Erstabfrage bei den Eigentümern der weiteren im Raum stehenden Flächen hat folgendes Stimmungsbild ergeben:
  1. Die Eigentümer der Wiesen-Flächen (Fl. Nr. 1631 + 1632 – siehe Karte unten) südlich der Bahn (= anliegend am sog. „alten Brenner“) sind grds. gesprächsbereit (Gesamtgröße: circa 40.000m², wobei ~ 2.500m² davon in Gemeindebesitz sind).
  2. Die weiteren Eigentümer der Flächen nördlich der Bahn haben breit-mehrheitlich kein Interesse bzw. sind die Flächen dort für Naturschutzprojekte bzw. Ausgleichsflächen vorgesehen (insb. die nassen Bereiche entlang der Bahn). 




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).


Ggf. können weitere Beschluss-Ergänzungen aufgenommen werden, z. B. die Vorfestlegung eines Teilbereichs des angefragten Gebiets, etc. => Gegenstand der Diskussion in der Sitzung.

Beschluss 1

GR Brix stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung - Vertagung des TOP 3 
Begründung: die derzeitig aktuelle politische Entwicklung hinsichtlich der Erweiterung möglicher Flächennutzungen für Photovoltaikanlagen sollte abgewartet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände – für die angegebenen Flächen südlich und nördlich der Bahnlinie auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände – für die angegebenen Flächen südlich der Bahnlinie (Fl.Nr. 1631 und 1632) auf den Weg zu bringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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4. Straßen(aus)bau in der Gemeinde Türkenfeld / Diskussion über das weitere Vorgehen und Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie unschwer erkennbar, sind im Gemeindegebiet einige Gemeinde-Straßen in (sehr) schlechtem Zustand (z. B. Keltenstraße, Zugspitzstraße, Mozartstraße, …). Groß angelegte Straßenausbauten bzw. –Sanierungen fanden zuletzt unter Bürgermeister Klaß statt. Oftmals waren es auch die Anlieger, die sich in den letzten Jahren offen gegen Ertüchtigungsmaßnahmen der an ihre Grundstücke angrenzenden Straßen ausgesprochen haben (vgl. entsprechende Unterschriftenlisten). Der Grund für diese Haltung ist in der damals noch aktuellen Kostenbeteiligung der Anlieger zu suchen.

Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge und der Karenzzeitregelung bei „alten Straßen“ (trifft de facto alle zur Sanierung anstehenden Straßen im Gemeindegebiet) entfallen diese Kosten faktisch nun für die Anlieger bzw. wären entsprechende Forderungen der Gemeinde nur noch in Ausnahmen durchsetzbar. Viele Kommunen rücken dementsprechend ganz davon ab, Jahrzehnte alte Straßen über den Ausbau-Weg (und damit mit Anlieger-Beteiligung) „endauszubauen“.  Die Seitens des Freistaats zugesagten Kompensationsleistungen für die Kommunen bewegen sich für die Gemeinde Türkenfeld p. a. in einem niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich (~ 35 TEUR p. a.).
Folglich sind Maßnahmen aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren.

Der oben beschriebene Zustand mancher Straßen macht es notwendig, dieses Thema dennoch im Sinne eines nachhaltigen und auf Langfristigkeit angelegten Handelns anzugehen.   

Zu erwähnen ist, dass bei Ausbauten in der Vergangenheit aufgrund geltender Normen bei der Kostenbeteiligung von Anliegern teilweise auch sehr wertige Ausbau-Formen gewählt werden mussten. Hier erlaubt der Wegfall der o. g. Anlieger-Beteiligungen deutlich mehr Flexibilität. Sprich: Es sind zukünftig auch „kleinere Lösungen“ denkbar. Zuletzt wurde dies bewiesen bei der Ertüchtigung der Kapellenstraße in Pleitmannswang, wo mit wenig finanziellem Aufwand (ca. 100 TEUR) die „Hauptstraße“ des Ortsteils ertüchtigt wurde. Diesen Gestaltungsspielraum sollte der Gemeinderat gemeinsam mit den zu beauftragenden Planern nutzen.

Wichtig zu wissen: Bei Straßenbaumaßnahmen ist immer auch die Notwendigkeit der Erneuerung der Wasserleitungen, etc. zu beurteilen. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den reinen Baukosten an und fließen dann in die Gebühren-Kalkulation ein. 

Der Gemeinderat hat durch die Schaffung und Besetzung einer Ingenieursstelle in der Gemeindeverwaltung die Voraussetzung geschaffen, dieses Projekt mit internen Ressourcen anzugehen.

Insofern schlägt der Bürgermeister vor, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen und im Laufe des Jahres Ergebnisse zu präsentieren:
1)        Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2)        Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3)        Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4)        Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, folgende Ergebnistypen zu erarbeiten und i. R. einer GR-Sitzung zu präsentieren:

1) Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2) Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3) Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4) Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, folgende Ergebnistypen zu erarbeiten und i. R. einer GR-Sitzung zu präsentieren:

1) Bestandsaufnahme i. B. auf die Gemeindestraßen (Zustandsbeschreibung, Kategorisierung, Handlungsbedarf, etc.) inkl. gemeindeeigener Ortsverbindungsstraßen wie z. B. der Weg Richtung St. Ottilien, etc.
2) Erarbeitung einer Priorisierung für die Straßen-Ertüchtigungen 
z. B. i. B. auf Verkehrssicherheit im Status quo, Bedeutung der Straße i. B. auf Nutzungszahlen, zu erwartende Kosten => auch in Verbindung mit Ertüchtigung Wasserleitung sowie ggf. Oberflächenentwässerung
3) Vorbereitung eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen
4) Ggf. pilothafter Einstieg in eine erste, kostenoptimierte Straßenertüchtigungsmaßnahme als Referenzobjekt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet / hier: Vorstellung der Ergebnisse der Potentialanalyse sowie Beauftragung der weiteren Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auslöser:
Das Themenfeld Straßenbeleuchtung rückt mehr und mehr in den Fokus. Neben wirtschaftlichen Fragen wie dem Sparen von Strom- und Wartungskosten spielen auch Faktoren wie Energieeffizienz bzw. eine menschen- und umweltfreundliche Ausgestaltung der Beleuchtung eine Rolle. In der Verwaltung gehen daher vermehrt Fragen z. B. zur Dimmbarkeit einzelner Leuchten ein. Auch der Anspruch, dass Straßenbeleuchtung im Optimalfall „nur“ Straßen und Wege, nicht aber Privatgrundstücke ausleuchtet, konnte aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten in der Vergangenheit nicht immer eingehalten werden.

Um Lösungsmöglichkeiten und korrespondierende Fördermöglichkeiten auszuloten, hat der Bürgermeister im Herbst 2021 das Büro HPE GmbH (Johanniskirchen) mit einer Erstbestandsaufnahme beauftragt. Gleichzeitig hat das Büro im Auftrag der Gemeinde einen Förderantrag beim Projektträger Jülich vor dem 31.12.21 gestellt, wodurch ein attraktiverer Fördersatz für eine mögliche spätere und vom Gemeinderat zu beschließende Projektumsetzung gesichert werden konnte.

Am 10.01.2022 fand unter Beteiligung der BGMs Staffler, Wagner und Well sowie der GR-Mitglieder Brix und Meissner und Kollegen aus dem Rathaus-Team eine Videokonferenz mit dem Büro HPE statt. Präsentiert wurden darin die Zwischenergebnisse sowie mögliche nächste Schritte. Diese werden nachfolgend zusammengefasst; die detaillierte Präsentation ist im Anhang zu finden:


Straßenbeleuchtung im Status quo:
Insgesamt 514 Leuchten im Gemeindegebiet erfasst, wovon 25 St  bereits „echte“ LED-Leuchten sind und 366 mit LED Leuchtmitteln bestückt wurden, die aber gegen „echte“ LED Leuchtenköpfe ausgetauscht werden sollten. Somit bleiben 489 Leuchten zur Umrüstung auf LED.

Die o. g. 514 Leuchten teilen sich auf in 18 verschiedene Bauformen und 16 unterschiedliche Wattagen. 

[Alle Angaben basierend auf einer von den Stadtwerken FFB bereitgestellten Liste]

Förderprogramme + Fördersatz sowie erwartete Kosten:
Realisierbar ist die Maßnahme nur bei Inanspruchnahme zweier ineinandergreifender Förderprogramme:
1)        Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,  durchgeführt von Projektträger Jülich kurz PTJ. => bereits beantragt
2)        Förderung der bayrischen Regierung Förderprogram „KommKlimaFör“.
Bei Bewilligung beider Förderstränge ist mit einer Förderung von 90% der förderfähigen Kosten (= Austausch Leuchtköpfe, Steuerungseinheiten, etc. mit Ausnahme der Planungskosten) zu rechnen. 

Eine aktuelle Kostenschätzung geht von förderfähigen Kosten f. d. Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung i. H. v. ~ 230 TEUR aus. Hinzu kommen die Kosten für Konzeption + Planung sowie Begleitung der Umsetzung und Neukonzeption des Wartungsvertrags (vgl. Leistungsspektrum HPE, aufbauend auf den bereits im letzten Jahr erbrachten Vorleistungen). 

Die exakte Menge der Energieeinsparung, Einsparungen bei Wartungskosten und implizite CO2-Einsparung kann nach der Einzelerhebung je Lampe (Status quo) und Neudefinition des Wartungsvertrags ermittelt werden. Näherungsweise kann davon ausgegangen werden, dass nach einer Umrüstung mit einem Jahresstromverbrauch von circa 29.000 kwh zu rechnen ist; Stand heute liegt dieser Wert bei rund 58.000.  
Mit einer CO2-Einsparung von 15,6 Tonnen p. a. ist zu rechnen (Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher deutscher Berufspendler, der ein Jahr lang täglich 40km konventionell mit dem PKW zur Arbeit fährt, produziert 1,5 Tonnen CO2 | Quelle: Umweltbundesamt, Mediendarstellung).  
Konservativ gerechnet, amortisiert sich das Projekt einschl. Kosten für Projektbegleitung und unter Einbeziehung der Förderung sowie Einsparungen im Wartungsvertrag nach ~ 6 Jahren für die Gemeinde. 

Herleitung der Amortisationsdauer des Projekts (Vollkostenbetrachtung, Zahlen gerundet, BruttoWerte): 
Einsparung Strom p. a. (aktuelle Konditionen)                        ~ 7.500 EUR
Einsparung Wartungskosten, etc. p. a.                                ~ 5.000 EUR
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Einsparungen p. a. nach Umsetzung                                     12.500 EUR
Wichtig: Aufgrund der tendenziell stetig steigenden Stromkosten, kann sich diese wirtschaftliche Betrachtung nochmals verbessern.

Eigenanteil Gemeinde an den Umsetzungskosten (10%):  23.000 EUR
Kosten für externe Unterstützung, etc.:                           50.000 EUR
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Kosten Gemeinde gesamt                                        73.000 EUR        
Geteilt durch Einsparungen p. a.                                12.500 EUR
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Amortisationsdauer in Jahren                                5,84 Jahre

                               
Ziele, die mit dem Projekt erreicht werden sollen:
  • Energieeinsparungen
  • Reduktion des Wartungsaufwands
  • Erreichen einer deutlich höheren Lebenserwartung der Leuchtmittel
  • Optimale Ausleuchtung; Vermeiden von Beeinträchtigungen privater Bereiche
  • Reduktion CO2-Emmisionen
  • Insektenschutz durch Anpassung Lichtfarbe; Umweltschutz
  • Bessere Steuerbarkeit des Netzes sowie einzelner Lampen (Stichworte Nachtabsenkung, …)


Mögliche nächste Schritte und grobe Zeitplanung:
1.        Inaugenscheinnahme und Prüfung aller vorhandenen Leuchten, digitale Kartierung der Leuchten.
2.        Parallel: Stellung der notwendigen Förderanträge, da das Projekt nur bei Bewilligung durchgeführt werden kann.
3.        Punktgenaue Konzeption der „Straßenbeleuchtung der Zukunft“ inkl. probeweiser Montage verschiedener Leuchten-Typen, um vor Ort eine Auswahl treffen zu können.
4.        Ausschreibung der Umsetzung (vsl. Herbst 2022)
5.        Umrüstung aller Leuchten im Jahr 2023 mit Ausnahme bereits ertüchtigter bzw. neuer Leuchten wie z.B. Ortszentrum. Zu prüfen ist auch, wie mit Leuchten in Straßen verfahren werden soll, die kurz vor der Sanierung stehen (z. B. Bauabschnitt Bahnhofstraße Teil II, …).
6.        Parallel: Neukonzeption des Wartungsvertrages für die Leuchten, nachdem sich das Wartungsverhalten bzw. die Ausfälle von Leuchten deutlich verringern werden und dementsprechend auch die fixen Kosten eines solchen Vertrages sinken sollen / müssen (Kosten heute: ~ 15 TEUR pro Jahr + Materialkosten; Vertrag läuft bis 2024 und muss ohnehin angepasst werden)


Aufbauend auf den im Jahr 2021 bereits erarbeiteten Ergebnistypen und gestellten Anträgen schlägt die Verwaltung vor, das Büro HPE mit der Begleitung und Durchführung des Projekts zu beauftragen. Wichtig: Die eigentliche Umsetzung der Arbeiten (= Lampentausch) wird durch das Büro HPE in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung ausgeschrieben und das Ausschreibungsergebnis dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Nachrichtlich: Das Büro HPE hat bereits eine große Zahl an Kommunen erfolgreich in der Neukonzeption der Straßenbeleuchtung (inkl. Förderwesen, …) begleitet. Beispiele sind in der angefügten Präsentation enthalten.

Gegenstand der heutigen Beschlussvorlage ist NICHT eine mögliche Vorfestlegung auf Lampenmodelle, etc. Mit dem heutigen Beschluss soll stattdessen der Startschuss für ein vermutlich zwei Jahre dauerndes Projekt gegeben werden. Technische und gestalterische Weichenstellungen folgen zu einem späteren Zeitpunkt und werden dem Gemeinderat jeweils zur Entscheidung vorgelegt. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. 

Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. 

Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums Schule im Landkreis FFB“ / hier: Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

1.        Ist-Situation 

Die Kommunen und ihre Schulen stehen vor weitreichenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung des Bildungswesens. Hauptfragestellungen sind, wie IT-Infrastruktur, IT-Ausstattung, IT-Service und IT-Support effizient organisiert und ausgebaut werden können sowie sich IT-Technik und Medienpädagogik bzw. -didaktik sinnhaft integrieren lassen.

Förderprogramme und Beschaffung:
Die Vielzahl an Investitions-Förderprogrammen (Bayern Digital II, Digitalpakt Schule, Sonderbudget Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte, BayARN I und II) führt zu komplexen Aufgabenstellungen. Da bislang jede Kommune alle Programme einzeln durchdringen und förderrechtliche Unklarheiten sowie Abwicklung selbst klären muss, entsteht großer Parallel-Aufwand und doppelte Ressourcen-Not. Zudem ist es aufgrund Single-Lösungen nicht möglich, durch geschickte Beschaffung Synergieeffekte und Kostenersparnis zu nutzen.

Medienkonzept:
Basis der Förderung schulischer IT-Infrastruktur und Medien-Ausstattung ist ein Medienkonzept. Die Medienkonzepte der Schulen sind in Art und Umfang ziemlich unterschiedlich. In manchen Fällen ähneln sie nur einem Ausstattungskatalog, der didaktische und lehrplanbezogene Umsetzungs­komponenten nur nachrangig betrachtet. 

Technik:
Heterogene IT-Infrastrukturen und IT-Ausstattung sowie kleinteilige IT-Betriebsumfelder an den Schulen beanspruchen unnötige Ressourcen der Sachaufwandsträger und sind in dem benötigten Maße auch von der Systembetreuung an den Schulen zeitlich nicht zu leisten. Einzig der Landkreis Fürstenfeldbruck betreibt ein schulbezogenes Konzept zur digitalen Ausstattung und zum IT-Betrieb der weiterführenden Schulen. Dies fehlt jedoch bislang v.a. für die Grund- und Mittelschulen, die von den kreiseigenen Kommunen allein zu tragen sind. Synergie-, Learning- und Skaleneffekte können nicht genutzt werden.

Fazit:
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass vorhandene Institutionen und Beratungsmöglichkeiten nicht ausreichen, die Digitalisierung in den Schulen konsequent, nachhaltig und flächendeckend voranzubringen.

2.        Zielstellung

Wir stehen in der Verantwortung unsere Kinder und Jugendlichen auf die digitale Welt von morgen vorzubereiten.

Daher müssen die Schulen und Sachaufwandträger im Landkreis bei der Digitalisierung der Schulen bestmöglich unterstützt werden, um voneinander und miteinander zu profitieren. Zudem sollte eine Chancengleichheit in Technikausstattung und digitalem Wissen für alle Schülerinnen und Schülern angestrebt werden.

Das erreichen wir durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitale Schule FFB“, getragen von den Kommunen des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Durch Bündelung und Spezialisierung erreichen wir, dass Ergebnisse

  • schneller
  • kostengünstiger
  • und wirkungsvoller

bei den Schülern*innen und Lehrkräften ankommen.


Die wesentlichen Ziele und Eckdaten im Detail:

  • Das Kompetenzzentrum ist erster Ansprechpartner beim Thema Digitalisierung in den Schulen und bietet Unterstützung bei konkreten Fragen zur Digitalisierung.

  • Es berät ganzheitlich auf allen Ebenen des digitalen Schulhauses, insbesondere
    Prozesse, Technik & Infrastruktur und zeigt konkrete Anwendungsmöglichkeiten auf.

  • Ressourcen, Erfahrungen und Kompetenzen werden gebündelt und allen Schulen und Sachaufwandträgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Dadurch entstehen Synergien u.a. bei Konzepten, Beschaffung, Förderprogrammen, Implementierung, Organisation, Verwaltung, IT-Betrieb, Fortbildung und Nutzung.

  • Das Kompetenzzentrum stellt zusätzlich Kompetenzen und Ressourcen zum gemeinsamen Lösen aktueller Herausforderungen in der Praxis zur Verfügung, beispielsweise die Begleitung von Organisation und Rollout vor Ort sowie deren professionelle Umsetzung.

  • Es organisiert den engen Kontakt und Austausch mit den Schulen und Sachaufwandsträgern unter Einbezug der Schulaufsichtsbehörden.



3.        Umsetzung

3.1 Konkretes Vorgehen

  • Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen bzw. der Schulverbände des Landkreises Fürstenfeldbruck unter Führung des Landkreises.

  • Gründung des Vereins „Digitale Schule FFB e.V.“ - bestehend aus Mitgliedern der Kommunen des Landkreises.

  • Übertragung der Aufgaben aus der Zweckvereinbarung zur Durchführung an den Verein „Digitale Schule FFB e.V.“.

3.2 Erläuterungen

  • Folgende Grafik zeigt die geplante Organisations- und Vertragsstruktur:



  • Inhouse-Vergabe der Aufgabendurchführung ist möglich, solange alle Auftraggeber den Verein künftig ähnlich kontrollieren/beherrschen. Spätere Beitritte von Dritten sind denkbar und in den Statuten des Vereins zu berücksichtigen.

  • Laufzeit ist angesetzt auf drei Jahre – bei Erfolg ist eine Verlängerung sehr wahrscheinlich; dies zeigen vergleichbare Projekte z.B. aus Günzburg oder Gütersloh.

  • Die definierten Aufgaben des Kompetenzzentrums beinhalten bewusst Aufgaben, die über die reine Zuständigkeit der Sachaufwandsträger hinausgehen. Hier wird ein Anschub gegeben, da Digitalisierung ganzheitlich am besten umsetzbar ist. 
    Dies soll auch ins Ministerium und an die Regierung kommuniziert werden.

  • Weitere Informationen finden Sie in der anhängigen Kurzpräsentation (siehe Anlage 1)

  • Sollten sich die Aufgaben nach drei Jahren auf reine Sachaufwandsträgeraufgaben reduzieren, wäre eine Weiterführung im bestehenden Konstrukt bzw. eine Überführung in einen Zweckverband denkbar und einfach umsetzbar.

  • Der aktuelle Aufgabenkatalog (siehe Anlage 2) erfordert den Einsatz von 4-5 hauptamtlich Mitarbeitenden (Experten für Fördermanagement und Ausschreibungen, Mediendidaktik und IT).

4.        Finanzierung

Der auf Basis des Aufgabenkataloges kalkulierte Finanzbedarf beläuft sich auf ca. 1,5 Mio Euro für die Laufzeit von 3 Jahren. Dies entspricht einem jährlichen Finanzbedarf von 500.000 Euro. Daraus ergibt sich ein jährlicher Anteil der Sachaufwandsträger von 18 Euro pro Schüler*in.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten (z. B. im Rahmen des Administrationsbudgets oder von weiteren Zusatzbudgets, etwa für regionale Maßnahmen) soll eine Kompensation der Aufwände erfolgen. Alternativ können aus diesen Budgets auch zusätzliche Investitionen getätigt werden.


5.        Nächste Schritte

  • Gremienbeschlüsse (Kreistag FFB hat bereits zugestimmt; ebenfalls Gemeinde Eichenau)
  • Erstellung der Zweckvereinbarung und Vereinssatzung
  • Konstituierende Sitzung, um die Vereinsgründung durchzuführen
  • Rekrutierung des Personals für den Verein


6.        Historie

  • Arbeitsauftrag aus Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages und Landrat mit Verwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck zur Erarbeitung eines tragfähigen Rechtskörpers und Aufgabendefinition

  • Einberufung einer Arbeitsgruppe mit nachfolgenden Teilnehmern


  • Erarbeitung der Ergebnisse in Arbeitssitzungen zu nachfolgend dargestellten Themenblöcken:




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums FFB“ (wie in Punkten 3/4 dargestellt, inkl. finanzieller Verpflichtungen) zu.

Beschluss

Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums FFB“ (wie in Punkten 3/4 dargestellt, inkl. finanzieller Verpflichtungen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 10", Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beratend 7

Pressetaugliche Texte

Das 864 m² große Grundstück an der Zankenhausener Straße ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Die zulässige Bebauung richtet sich nach der Umgebung. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück zwei Gebäude. 
Für das nördliche Gebäude wir folgender Ersatzbau geplant: 
Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 10,99 m x 8,99 m. Die geplante Wandhöhe beträgt 4,34 m. Die Firsthöhe 7,37 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 34°. Für das gesamte Grundstück (mit verbleibendem Gebäude) beträgt die GRZ 1 0,252, die GRZ II 0,488 und die GFZ 0,505. Es wird eine Garage und zwei Stellplätze geplant. Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 10“, Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 10“, Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 2b", Fl. Nr. 238/6 und 239 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 8

Pressetaugliche Texte

Die Grundstücke Fl. Nrn. 238/6 und 239 liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Die Grundstücke haben eine Größe von 1.799 m². 
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 15,84 m x 10,39 m. Die Wandhöhe beträgt 3,30 m (eingeschossiges Gebäude) Das Krüppelwalmdach hat eine Dachneigung von 22°. Es werden zwei Stellplätze errichtet, einer davon als Garage. Die GRZ für die beiden Grundstücke liegt bei 0,1 mit Bestand auf Fl. Nr. 239 bei 0,23. Die GFZ bei 0,17. Die Vorgaben des einfachen BPL „Echinger Wegäcker“ sind eingehalten.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Germanenstraße 2b“ Fl. Nr. 238/6 und 239 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Germanenstraße 2b“ Fl. Nr. 238/6 und 239 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauvoranfrage; Aufstockung eines bestehende Einfamilienhauses und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück "Wolfgasse 13", Fl. Nr. 963/1 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 748 m² große Grundstück Fl. Nr. 963/1 Gemarkung Türkenfeld ist bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück übergreifend als „Fläche für die Landwirtschaft dar“, wobei das Bestandgebäude legitim auf Basis eines Bauantrags aus dem Jahr 1961 errichtet wurde, weshalb die FNP-Einordnung von untergeordneter Bedeutung ist .In dem Bereich ist ein Reihengräberfeld verzeichnet, weshalb – je nach Eingriff – vermutlich weitere Auflagen bei Erdarbeiten zu erfüllen werden. 





Geplant ist, das bestehende Satteldach (Wandhöhe 2,80 m, Dachneigung 30°) zu verändern auf eine Wandhöhe von 4,10 m und eine Dachneigung von 18°. Die bestehende Firsthöhe von 5,70 m wird nicht verändert.  

Die bestehende Garage soll beseitigt werden und durch eine Garage mit 3 Stellplätzen ersetzt werden. 

Der Antragsteller beantrag einen Vorbescheid über die Zulässigkeit der Aufstockung. 

Die Abstandsflächen kommen nicht auf dem Grundstück zu liegen. Westlich würden diese auf einer in gemeindebesitz befindlichen Fläche und östlich auf dem privaten Grundstück Fl. Nr. 963/4 Gem. Türkenfeld relevant werden. Im Antrag auf Vorbescheid wird keine Aussage hinsichtlich etwaiger Abstandsflächenübernahme getroffen. 

Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen ist unter folgenden Voraussetzungen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich zulässig, wobei die Verwaltung diese Prämissen als erfüllt ansieht:
a)        Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden (Baugenehmigung v. 28.09.1961 liegt vor).
b)        Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c)        Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird (hier: Eigentümer+ zwei weitere Familienangehörige) 


Aufgrund des Außenbereichs-Charakters ist insb. die Haltung des Landratsamtes von Relevanz. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 963/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, vorausgesetzt die notwendige Übernahme der Abstandsflächen kann gelöst werden. Die Gemeinde ist grds. bereit, die auf Gemeindegrund zum Liegen kommenden Abstandsflächen gegen eine Kompensation bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Übernahme zu erklären.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 963/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, vorausgesetzt die notwendige Übernahme der Abstandsflächen kann gelöst werden. Die Gemeinde ist grds. bereit, die auf Gemeindegrund zum Liegen kommenden Abstandsflächen gegen eine Kompensation bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Übernahme zu erklären.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung Nachbargemeinde; 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Nordosten der Ortslage Langwied eine planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der teilweise als Dorfgebiet ausgewiesenen, ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten erfolgen. Im Zuge der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im südlichen Änderungsgebiet ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ dargestellt. Im nördlichen Teilbereich des überplanten Areals wird künftig eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“ ausgewiesen. Das für die geplante Nutzung erforderliche verbindliche Bauleitplanverfahren wird im Parallelverfahren durchgeführt (Bebauungsplan „Langwied-Reiterhof“). 
Die Gemeinde Moorenweis plant zudem die Ansiedlung einer Wertstoffsammelstelle nördlich der Ortslage Moorenweis auf einem gemeindlichen Grundstück südlich der Kläranlage bzw. der Tennisplätze.
Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von Arnold Consult, Kissing erarbeitet. 

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.  


Beschlussvorschlag:
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplanes "Langwied - Reiterhof", Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Langwied – Reiterhof“ befindet sich im Nordosten der Ortslage Langwied. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll zum einer die planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle (Reiterhof, Pferdekoppel, Nebenanlagen) im Nordosten der Ortslage Langwied erfolgen. Zudem sollen mit der Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reitplatzüberdachung im südöstlichen Bereich des Planungsgebietes geschaffen werden. Der südliche Teilbereich des Plangebietes wird als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ festgesetzt. Für den als Pferdekoppel genutzten nördlichen Teil des Plangebietes erfolgt eine Festsetzung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“.



Beschlussvorschlag:
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwied – Reithof“ der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwied – Reithof“ der Gemeinde Moorenweis vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Eismerszell - Schwend", Gemeinde Moorenweis, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2. i.Vm. § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Um dem Siedlungsdruck im Ortsteil Eismerszell der Gemeinde Moorenweis nachzukommen, hat die Gemeinde beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Eismerszell – Schwend“ um zwei Grundstücke zu erweitern. Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsteils Eismerszell nördlich der St.-Michael-Straße und westlich der Straße „Schwend“. 
Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind durch die Erweiterung des Baugebietes „Eismerszell – Schwend“ nicht betroffen. 

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB beteiligt. 



Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB keine Anregungen oder Bedenken vor.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 b BauGB keine Anregungen oder Bedenken vor.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung Nachbargemeinde, Aufhebung BP "Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe) Verz.-Nr. 2.01; Gemeinde Geltendorf, erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Geltendorf hat beschlossen den Bebauungsplan „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe) Verz.Nr. 2.01 aufzuheben. Der ca. 2,73 ha große Aufhebungsbereich liegt in zentraler Ortslage Walleshausen. Er umfasst die Wohngebietsflächen die bis auf zwei Grundstück bereits vollständig bebaut sind.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes können künftige Bauvorhaben in diesem Bereich auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 nicht berührt sind, werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 nicht berührt sind, werden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

GENERELL: Vorschlag der Verwaltung zu einem leicht angepassten Vorgehen bei der „Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Nachbargemeinde“
Die hohe Zahl an Bauleitplanungen in der Region führt dazu, dass die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung regelm. „aufgebläht“ wird (vgl. heutige Sitzung, ~ 200 Seiten Anlagen zu den entsprechenden TOPs). Oftmals sind Planungen der Nachbargemeinden, gerade wenn es um Bebauungspläne im Kontext Wohnnutzung geht, für die Gemeinde nur von untergeordnetem Interesse. Aus der Geschäftsordnung bzw. Gemeindeordnung ergibt sich kein formaler Grund, warum der Gemeinderat über das „Nichtvorliegen von Berührungspunkten“ explizit Beschluss fassen muss. Analog dem Vorgehen vieler anderer Gemeinde möchte die Gemeindeverwaltung folgendes Vorschlagen:
1)        Die Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen von Nachbargemeinden werden wie bisher im Gemeinderat grds. als eigener Tagesordnungspunkt behandelt. 
Ausnahme hier sollen FNP-Änderungen sein, die bspw. nur marginale Erweiterungen von Wohnbauflächen zur Folge haben. Diese würden auf dem Verwaltungsweg behandelt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
2)        Bebauungspläne (Erstaufstellung, Änderung) von Nachbargemeinden im Kontext Gewerbe werden dem Gemeinderat bekannt gegeben bzw. – je nach Dimensionierung – auch als eigener TOP behandelt (Beispiel: Vergrößerung bzw. Neuausweisung eines Gewerbegebiets an einer Türkenfeld betreffenden Ortsverbindungsstraße, …). 
3)        Bebauungspläne (Erstaufstellung, Änderung) von Nachbargemeinden zu reinen Wohnzwecken werden analog dem Vorgehen anderer Kommunen auf dem Verwaltungsweg behandelt.


Das oben vorgeschlagene Vorgehen würde die Verwaltung entlasten, die Tagesordnung der GR-Sitzungen „entschlacken“ und den Umfang der Sitzungsunterlagen gleichzeitig reduzieren. Ebenfalls würde dies dazu führen, dass Rückmeldefristen besser eingehalten werden können, weil bei Zeiten die Abstände zwischen zwei GR-Sitzungen und der Eingang einer Nachbarschaftsbeteiligung mit Terminsetzung nicht deckungsgleich sind. 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich zu und bittet darum, die  planungsrechtlichen Unterlagen im RIS zur Verfügung zu stellen

***

BV Kapellenstraße 7/7a, Fl. Nr. 518/2 Gem Türkenfeld – Rückbau eines Nebengebäudes, Anbau einer Werkstatt, sowie Neubau einer Garage und Errichtung einer Einliegerwohnung – behandelt in der Sitzung vom 13.10.2021 – bei der Prüfung der Unterlagen durch das LRA wurde festgestellt, dass eine Abweichung von den Abstandflächen zwischen geplanten Anbau und Hauseingang erforderlich ist – das Einvernehmen hierzu wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da der Gemeinderat dem Antrag bereits in der Sitzung vom 13.10.2021 zugestimmt hat und die Anpassung marginal war. 

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15. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung 08.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 15

Pressetaugliche Texte

(fiktive) Endabrechnung der bis heute offenen Straßen-Ausbau-Abrechnungen (Bauzeitraum 1995 - 2000) i. B. auf die Straßen Moorenweiser, During, Beurer, Ammersee und Teilbereich Zankenhausener
Der Gemeinderat beschließt, den Sachverhalt „offene Straßenabrechnungen i. B. auf die Straßen Moorenweiser, During, Beurer und Teilbereich Zankenhausener in den Jahren 1995 ff.“ wie von der Verwaltung vorgeschlagen zum Abschluss zu bringen.
Ein analoger Beschluss wurde für die Ammersee Straße gefasst.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger wurden in individuellen Schreiben detailliert informiert. 
Die Beschlussfassungen im Gemeinderat erfolgten einstimmig. 

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16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 16

Pressetaugliche Texte

Bürgerinformationsbrief zum Thema „Nahversorgung“ veröffentlicht:


Ausblick auf die Haushaltsberatungen 2022 / Jahresabschluss 2021
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen intensiv an der Vorbereitung des Haushalts 2022 sowie dem Jahresabschluss 2021 gearbeitet. Ein sehr erfreulicher Trend kann bereits heute kommuniziert werden. Trotz diverser im Jahr 2021 umgesetzter Großprojekte ist es gelungen, die Rücklagen nochmals zu steigern (Stand der Rücklage am 01.01.2021: 4.888.613,38 € / vsl. SOLL-Stand der Rücklage am 01.01.2022: 5.877.545,32 € => Steigerung um rund 1 Mio. EUR!). Geschuldet ist dies einer guten Entwicklung der Gewerbesteuer-Einnahmen sowie der weiteren Steuerarten, einer restriktiven Ausgaben-Politik und dem konsequenten Abrufen von staatlichen Zuschüssen. 
Per heute liegen nicht alle Schlussrechnungen für die Projekte des Jahres 2021 vor; so sind Teile des Gemeindeanteils für die TG-Maßnahme „Bahnhofstraße“ sowie die Schlussrechnungen für die Sanierung der Wasserleitung, etc. in dem Bereich noch ausstehend. Die offenen Rechnungen werden in den Haushalt 2022 eingestellt (in Summe ~ 400 TEUR). Gleichzeitig darf die Gemeinde noch mit staatlichen Zuschüssen für schon in 2021 abgeschlossene Maßnahmen in Höhe von ~ 170 TEUR rechnen. Details werden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Haushaltssitzung 2022 mitgeteilt, die für Februar 2022 geplant ist. Bis dahin soll auch der Schulverbandshaushalt erstellt und verabschiedet sein. 



Im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen 2022: Geänderte Darstellung der Haushaltsstellen im Bereich „Grund- und Mittelschule“
Seit geraumer Zeit wird im Haushalt der Gemeinde Türkenfeld die örtliche Grund- und Mittelschule auf zwei Haushaltsbereiche aufgeteilt dargestellt. Dies ist für die Verwaltung mit großen Zusatzaufwände verbunden, die am Ende zu keinem sinnvollen Mehrwert führen. Schlicht deshalb, weil bei der Berechnung der Umlagen an den Schulverband am Jahresende des beiden getrennten Haushaltsstellen-Kreise wieder summiert werden. 
Beispiel: Eine Stromrechnung der Stadtwerke über 1000 Euro geht in der Gemeindeverwaltung ein und wird dann zu gleichen Teilen auf zwei Haushaltsstellen aufgeteilt und gebucht (500 Euro Grundschule / 500 Euro Mittelschule). 
Wichtig:  Der Schulverbandshaushalt, der wiederum Grundlage für die Kostenaufteilung für die Mittelschüler aus Türkenfeld, Grafrath, Kottgeisering und Moorenweis ist, wird getrennt vom Gemeindehaushalt geführt. Über ein komplexes Verrechnungsmodell erstattet der Schulverband der Gemeinde die gemeindeseitig entstehenden Kosten. An der Darstellung der Positionen im Schulverbandshaushalt sowie der transparenten Kostenverteilungslogik ändert sich nichts. 
Fazit: Angesichts vieler hundert Buchungen im Jahr sind Bürgermeister und Kämmerei übereingekommen, die Schule als Einheit im Gemeindehaushalt darzustellen und damit die massiven Doppelaufwände (siehe Beispiel oben) zu vermeiden. Es ist nicht auszuschließen, dass die überörtliche Rechnungsprüfung diese Vereinfachung beanstandet. In Zeiten knapper Ressourcen sollten allerdings Mittel und Wege gewählt werden, die mit weniger Aufwand zum gleichen Ziel führen.




Kommunikation von Sitzungsinhalten ggü. Bürgerschaft / ergänzende Komponente
Die Gemeinde legt großen Wert auf die transparente Kommunikation von Sitzungsinhalten. Neben den bekannten Medien wie z. B. Homepage, Mitteilungsblatt und Newsletter wird seit geraumer Zeit auch die Tagesordnung der jeweils nächsten GR-Sitzung online sowie an den Amtstafeln veröffentlicht. NACH einer Sitzung werden sämtliche Texte der öffentlich behandelten Beschlussvorlagen inkl. Protokollauszug online gestellt. Dies unterscheidet Türkenfeld bereits heute von manch anderer Kommune. Aus dem Gemeinderat heraus wurde angeregt, bereits im Vorfeld der Sitzung die Sachvortragstexte öffentlicher TOPs online einsehbar zu machen. Nach technischer Prüfung der Möglichkeiten im Ratsinformationssystem hat der Bürgermeister entschieden, diesen Vorschlag aufzugreifen. Zukünftig gilt daher grds. folgende Regel: 
  • Donnerstag vor einer GR-Sitzung: wie bisher gelebt => Versand der kompletten Sitzungsunterlagen an alle GR-Mitglieder sowie Veröffentlichung der Tagesordnung an den Amtstafeln und auf der Gemeindehomepage.
  • Im Laufe des Montags vor einer GR-Sitzung: Online-Stellen der öffentlichen TOP-Texte im Bürgerinformationssystem.
  • Nach einer Sitzung (bzw. nach Verabschiedung des Protokolls): wie bisher gelebt => Online-Stellen der Protokolle. 
Wichtig: Nachdem teilweise bis kurz vor einer Sitzung an Sachvorträgen gearbeitet wird bzw. diese um fehlende und nachgereichte Inhalte ergänzt werden können, kann es auch weiterhin zu Änderungen kommen. Hinweisen will die Verwaltung auch auf das ausschließlich beim Gemeinderat liegende Recht, Beschlussvorschläge der Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss in der Sitzung zu ändern. Diese Hinweise sollen deutlich machen, dass allein die in der GR-Sitzung gefassten Beschlüsse ausschlaggebend sind und kein Präjudiz durch die im Vorfeld verteilten bzw. veröffentlichten Sachvorträge geschaffen wird. 

Nachdem zur Umsetzung dieser ergänzten Regel technische Änderungen am Bürgerinformationssystem notwendig sind, kann die Umsetzung etwas Zeit in Anspruch nehmen. 



Einwohnerentwicklung 2021 sowie weitere Zahlen
Zum Jahreswechsel wird in vielerlei Hinsicht Bilanz gezogen, so auch im Einwohnermeldeamt: Zum Stichtag 31.12.2021 haben 29 Personen mehr als im Vorjahr in Türkenfeld gewohnt. Insgesamt 3.964 Bürgerinnen und Bürger zählt unsere Gemeinde. Der Bevölkerungszuwachs lässt sich dadurch erklären, dass mehr Menschen nach Türkenfeld gezogen sind (insgesamt 212) als weggezogen (insgesamt 197). Im vergangenen Jahr wurden auch wieder mehr Kinder geboren: 30 „neue“ Türkenfelderinnen und Türkenfelder erblickten 2021 das Licht der Welt. Das sind 8 Kinder mehr als im Vorjahr. Somit wird auch der Durchschnitt der letzten 5 Jahre in der Geburtsstatistik wieder erreicht (jährlich ca. 31 Geburten). 26 Menschen sind 2021 im Gemeindegebiet verstorben (2020: 30 Personen).
Der Altersdurchschnitt in der Türkenfelder Bevölkerung liegt bei den Frauen bei 45,3 Jahren und bei den Männern bei 43,6 Jahren. 28 Personen sind sogar älter als 90. 
Letztes Jahr wurden in Türkenfeld 19 Brautpaare verheiratet, wobei diese Zahl verglichen mit der Vor-Corona-Pandemie-Zeitl vergleichsweise niedrig ist (2018 haben sich 42 Paare das Ja-Wort gegeben). Ein Höchstwert wurde 2021 bei den Kirchenaustritten erreicht: 42 Personen sind aus der evangelischen (10 Personen) und katholischen (32 Personen) Kirche ausgetreten.



Mehr als 12.000 Euro gespendet: Große Resonanz auf „Türkenfeld hilft & gestaltet“
Mehr als 12.000 Euro haben Türkenfelder Bürgerinnen und Bürger im Dezember 2021 für die gemeindliche Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“ gespendet. Rund ein Viertel der Summe wurde in den letzten Tagen vor Weihnachten direkt an Hilfsbedürftige vor Ort ausgeschüttet. Der Restbetrag füllt wie üblich den Spendenfonds des Folgejahres auf, um auch hier schnell und unbürokratisch helfen zu können bzw. Akzente zu setzen. Weitere Einsatzfelder der Spenden im Jahr 2021 waren beispielsweise Aufmerksamkeiten für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, die Finanzierung von Musikunterricht für Kinder, deren Familien sich diesen sonst nicht leisten könnten sowie die Beschaffung von Ausrüstung für den „Helfer vor Ort“ bzw. den Ökumenischen Sozialdienst Türkenfeld. Für 2022 ist geplant, Wünsche aus der Bürgerschaft nach weiteren Parkbänken oder der Restaurierung der Mariensäule auch finanziell zu fördern. 

Zum Hintergrund: Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie im Herbst 2020 hat sich der Gemeinderat entschieden, einem Wunsch aus der Bürgerschaft nachzukommen und seitens der Gemeinde Spenden/ Zuwendungen anzunehmen. Diese Zuwendungen wiederum wurden z. B. an bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger, für den „Helfer vor Ort“ eingesetzt. In der Zwischenzeit kamen weitere Bürgerinnen und Bürger auf die Gemeinde zu und regten an, diese bislang einmalige Spenden-Aktion kontinuierlich fortzusetzen und dabei auch den Verwendungszweck der Spenden deutlich breiter zu fassen (=> fortan „Türkenfeld hilft & gestaltet!“).
Auskunft über die Verwendung der Spendengelder gibt eine eigene Rubrik auf der Gemeindehomepage (www.tuerkenfeld.de bzw. tuerkenfeld.de/tuerkenfeld-hilft

Formal entscheiden über die Annahme der Spende wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen. Dann erfolgt auch eine Aufstellung des aktuellen Geldbestandes des Fonds. 
Ergänzende Informationen: 
  • Spenden Weihnachtsaktion 2021 Stand 10.01.2022 (darunter 2 Groß-Spenden): 
    14.487,60 EUR. 
  • Aktueller Fondsstand „Türkenfeld hilft & gestaltet“: 
    ~ 16.220,43 Euro (auch noch gespeist aus unterjährigen Spenden 2021, etc.). 
Geplante Projekte 2022 (neben direkter Hilfe für bedürftige Bürgerinnen und Bürger):
  1. Erste-Hilfe-Aktion (inkl. Anschaffung Test-Puppen, etc.) für Schülerinnen und Schüler unserer Grund- und Mittelschule
  2. Restaurierung Mariensäule und Vorplatz (hierfür sind weitere Spenden angekündigt)
  3. Finanzierung Musikunterricht für Familien aus bedürftigen Familien
  4. Ertüchtigung div. Park- und Aussichtsbänke sowie Gehhilfen für betagtere Mitbürgerinnen und Mitbürger an öff. Plätzen



Dorfentwicklung: Anpassung des Fördersatzes ab dem Jahr 2022
Wie das Amt für ländliche Entwicklung der Gemeinde am 15.12.2021 mitgeteilt hat, sinkt ab dem Jahr 2022 der für Türkenfeld geltende Fördersatz von 62 auf 58%. Dies hat eine Berechnung ergeben, in die u. A. Faktoren wie Steuerkraft, etc. einfließen.




Bauabschnitt II Bahnhofstraße / offene zeitliche Abhängigkeiten sowie Fällung von Bäumen im Bereich des Weiher-Einlaufs
Leider ist weiterhin offen, ob die Gemeindearbeiten (= Wasserleitung und Regenwasserkanal) gemeinsam mit dem Straßenbauteil der Teilnehmergemeinschaft ausgeschrieben werden können/ dürfen. Bgm. Staffler hat ggü. dem ALE bekräftigt, dass es hier bedeutende zeitliche Abhängigkeiten gibt. Wäre nämlich keine gemeinsame Ausschreibung möglich und müssten gelichzeitig die Straßenbaumaßnahmen 2023 beginnen, ist eine Ausschreibung und zumindest der Beginn der Gemeindearbeiten (= Wasserleitung und Regenwasserkanal) in 2022 unerlässlich. Die Planung für die Gemeindearbeiten sind fertig, die wasserrechtliche Genehmigung liegt vor und eine Ausschreibung KÖNNTE rasch auf den Weg gebracht werden. Es wird darauf gehofft, dass bis Mitte Februar verbindliche Aussagen seitens des ALE vorliegen. Sollte dem nicht so sein, ist eine Verzögerung auf die Baujahre 2023 + 2024 (ggf. Restarbeiten 2025 f. d. Straßenbaumaßnahmen) unausweichlich. Die Verwaltung arbeitet parallel an einem Szenario, wie die Tankstelle auch während der sicher langwierigen Arbeiten „anfahrbar“ gehalten werden kann. 

Hinweisen möchte die Verwaltung darüber hinaus auf Folgendes:
Um die Oberflächenentwässerung rund um den Weiher gem. den Vorgaben des wasserrechtlichen Bescheids umzusetzen, muss im Bereich des Weihereinlaufs eine Art „Absetzbecken“ geschaffen werden. In verschiedenen Ortsterminen mit Fachplaner und Unterer Naturschutzbehörde (UNB) wurde nach Lösungen gesucht, die Eingriffe in den Baum- und Strauchbestand auf ein vertretbares Maß anzupassen. Verabredet wurde die Entnahme von zwei Wildkirschen. Die größeren Eschen sollen erhalten werden. Es wird darüber hinaus versucht, die notwendigen oberflächenwasserführenden Leitungen um die weiteren bestehenden Gehölze schonend herumzuführen. Die Entnahme der mit der UNB verabredeten Gehölze soll vsl. bis Ende Februar erfolgen.  




Baugebiet „Saliterstraße Nord“ – nächste Schritte
Der Planungsverband erarbeitet derzeit zwei Bebauungsvarianten für die Saliterstraße Nord, in die auch die Erkenntnisse aus verschiedenen flankierenden Gutachten einfließen. Es ist geplant, die beiden Varianten in der Februar-Sitzung dem Gemeinderat vorzustellen. Auf Basis einer dann notwendigen Präferenzbekundung des Gremiums wird dann der konkrete Bebauungsplan ausgearbeitet. 




Kosten der Überrechnung „Überschwemmungsgebiet Höllbach“ – Bekanntgabe der Rechnung, nachdem über Angebot liegend
Die Ergebnisse der vom WWA geforderten Überrechnung d. Überschwemmungsgebietes Höllbach wurden dem Gemeinderat im Herbst 2021 präsentiert. Im Dezember erfolgte dann die Rechnungsstellung durch das beauftragte Büro. Wie zu erwarten, lagen die Kosten u. A. aufgrund der komplexen Modellierung des Dorfweihers über dem Planungsansatz. Im Haushalt 2021 waren 24 TEUR eingestellt; die Rechnung beläuft sich auf 30.944,26 € brutto. Gefördert wird die Überrechnung mit vsl. 75% seitens des Wasserwirtschaftsamtes. Diese Förderung wird vsl. in 2022 ausgezahlt bzw. abhängig davon, in welchem Haushaltsjahr Mittel zur Verfügung stellen. 



Reparaturarbeiten im Bereich „Kanal Saliterstraße“ nach Starkregenereignis im Sommer – Bekanntgabe der Rechnung
Wie die Verwaltung berichtet hat, waren nach dem Starkregenereignis im Sommer diverse Reparaturarbeiten im Bereich des Kanalauslaufs Saliterstraße zu erledigen (vgl. in der Juli Sitzung gezeigtes Bildmaterial). Die grobe Kostenschätzung für die Arbeiten hat sich auf rd. 8 TEUR belaufen. Am 13.12.2021 ist die Rechnung für die Arbeiten eingegangen. Aufgrund über der Schätzung liegender Aufwände (Arbeitszeit & Maschinen) betragen die in Rechnung gestellten Kosten 11.337 EUR brutto. Wie bei solchen Aufträgen üblich, werden keine Fixpreis-Angebote abgegeben. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. 



Neue Verkehrsspiegel im Gemeindegebiet (wie aus der Bevölkerung heraus angeregt)
  • Geltendorfer Straße ggü. Ausfahrt Im Duringveld
  • Beurer Straße ggü Ausfahrt Beethovenstraße
  • Bahnhofstraße ggü. Ausfahrt Seniorenwohnen

   




Rein nachrichtlich (wg. Zuständigkeit Schulverband): Überörtliche Rechnungsprüfung des Schulverbandes hat stattgefunden
In den letzten Wochen des Jahres 2021 hat eine überörtliche Prüfung des Schulverbandes durch die staatl. Rechnungsprüfungsstelle stattgefunden. Das erfreuliche Fazit:
„Der Schulverband erfüllt die an ihn gestellten Anforderungen und Aufgaben. Seit der letzten Prüfung wurden einige Mängel abgestellt und deutliche Verbesserungen erreicht.“



Sachstand Projekt „Renaturierung Höllbach“ / Bundesförderung
Nach Einreichung der Antragsunterlagen im letzten Jahr wurde die Verwaltung vor circa zwei Monaten aufgefordert, für einen Vor-Ort-Termin beim Beauftragten des Bundes (= Projektträger Jülich) in Bonn eine Projektpräsentation zu erstellen. Diese Präsentation wurde zwischenzeitlich erarbeitet. Stand heute soll Anfang Februar ein Termin stattfinden, in dem die weiteren zeitlichen und inhaltlichen Komponenten mit der Förderstelle abgestimmt werden (müssen). Der Bürgermeister hat angefragt, ob angesichts der Corona-Lage eine Videokonferenz möglich wäre anstelle einer Fahrt nach Bonn. Eine Antwort steht aus. 



Status Sanierung Schwimmbad
Seit September haben diverse vorbereitende Arbeiten stattgefunden, die nach der Planerauswahl notwendig waren (Workshops, …). Derzeit werden zwei weitere Ausschreibungen vorbereitet:
  1. Ausschreibung für die (lasergestützte) Vermessung des Bades im IST-Zustand => wird durch die Gemeindeverwaltung erledigt
  2. Ausschreibug für die Statik sowie Tragwerksplanung; mit Kosten > 100 TEUR ist zu rechnen, weshalb eine formale Ausschreibung analog der Planer-Ausschreibung unter Einbindung eines zertifizierten Vergabe-Büros notwendig ist. 



Status Brandschutz Schönbergaula
Nach vielen Investitionen in den Themenbereich „Brandschutz Schönbergaula“ im Jahr 2021 fand am 17.01.2022 ein Termin statt, um die noch offenen Punkte durchzusprechen. Am Termin teilgenommen haben die Verfasserin des Brandschutzgutachtens, der Prüfsachverständige sowie seitens der Gemeinde Bgm. Staffler, GR Müller, M. Filgertshofer, R. Bulkerscher und Architekt Lutzenberger. Die einzelnen noch offenen Punkte wurde im Detail durchgesprochen und ein Abarbeitungsplan skizziert. Die Punkte werden nun schrittweise bearbeitet. Oftmals geht es „nur“ darum, Dokumentationen für bereits in den letzten Jahren erledigte Arbeiten beizubringen. Ansätze im Haushalt für kleinere bauliche Investitionen werden vorgesehen. Es bleibt das Ziel, das Thema rasch zu einem guten Ende zu bringen. 



Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Türkenfelder Feuerwehrhauses wird geprüft
Gemeinsam mit den Stadtwerken FFB wird derzeit die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses (Dachseite zur Moorenweiser Straße) geprüft. Der jährliche Stromverbrauch von Feuerwehrhaus und Rathaus (laufen auf einen gemeinsamen Zähler!) liegt bei circa 22.000kwh. Folglich wäre auch eine weniger wirtschaftlich arbeitende Anlage auf dem recht steilen FFW-Haus-Dach möglicherweise interessant, weil der produzierte Strom selbst genutzt werden könnte und der Verbrauch tagsüber im Rathaus am Höchsten ist. Dies auch im Angesicht vermutlich steigender Strompreise. Der Gemeinderat sowie der AK Energie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert. Ebenfalls findet eine Einbindung der FFW statt.




Wasserverbrauch 2021 im Gemeinde-Gebiet / Zahlen deuten laut Stadtwerken auf ein intaktes Netz ohne größere Lecks bzw. Rohrbrüche hin
Im Rahmen der Netzbetreuung haben die Stadtwerke die Gemeinde über die Wasserfördermengen des letzten Jahres informiert. Exemplarisch soll dieser Bericht einmalig dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden. Wichtig: Wie dem Gemeinderat bekannt, traten in 2020 vermehrt Rohrbrüche zu Tage, die den höheren Verbrauch in diesem Jahr erklären. Hinzu kommt der Beginn der Pandemie-Welle, der in vielen Kommunen den Verbrauch ebenfalls hat ansteigen lassen. Im Jahr 2021 haben sich die Verbrauchswerte normalisiert. Lt. Stadtwerken sprechen die Zahlen auch dafür, dass im Moment keine größeren unentdeckten Rohrbrüche, etc. im Netz „schlummern“. 

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr