Datum: 23.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 19.01.2022 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen / hier: Bestätigung der Gewählten durch den Gemeinderat
4 Radoffensive Bayern / Auflage eines kurzfristigen Sonder-Budgets / hier: Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung um Fördermittel
5 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (= ABWASSER) bei gleichzeitiger Einführung des vom Gemeinderat i. R. d. Dezember-Sitzung favorisierten Gebührenmodells
6 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
7 Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2021)
8 Beratung des Gemeinde-Haushalts 2022 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)
9 Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD" / hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
10 Bauantrag; Errichtung eines Wintergartens mit Terrasse am bestehenden Einfamilienhaus sowie einer Grenzeinfriedung auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 6", Fl. Nr. 173/2 Gemarkung Türkenfeld
11 Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, Variante 1
12 Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld, Variante 2
13 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 19.01.2022 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 19.01.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 19.01.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 2
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3. Kommandanten-Neuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen / hier: Bestätigung der Gewählten durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen einer ordnungsgemäß durch den Bürgermeister geladenen Versammlung am 16.02.2022 haben die aktiven und wahlberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen einen neuen Kommandanten sowie einen neuen stellvertretenden Kommandanten gewählt. 

Gem. geltender Rechtslage ist die Wahl durch den Gemeinderat zu bestätigen.

Gewählt wurden unter Wahlleitung des Ersten Bürgermeisters Emanuel Staffler:
1.        Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen:
Christopher  M e r z
2.        Stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen:
Peter  S c h ö t t l 



Beschlussvorschlag:

a) Der am 16.02.2022 gewählte 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Christopher  M e r z, wird durch den Gemeinderat bestätigt. Den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ hat er bereits absolviert.


b) Der am 16.02.2022 neugewählte stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Peter  S c h ö t t l, wird durch den Gemeinderat bestätigt, unter der Voraussetzung, dass er den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolviert.

Beschluss 1

Der am 16.02.2022 gewählte 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Christopher  M e r z, wird durch den Gemeinderat bestätigt. Den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ hat er bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der am 16.02.2022 neugewählte stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Zankenhausen, Herr Peter  S c h ö t t l, wird durch den Gemeinderat bestätigt, unter der Voraussetzung, dass er den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Radoffensive Bayern / Auflage eines kurzfristigen Sonder-Budgets / hier: Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung um Fördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage – wie seitens des Freistaats Bayern formuliert (siehe https://www.radoffensive.bayern.de/):
(…) Bayern ist Radlland! Damit immer mehr Menschen Lust bekommen umzusteigen, brauchen wir ein attraktives Angebot. Der Radverkehr liegt mir persönlich sehr am Herzen. Er gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist ein wichtiges Element unserer bayerischen Verkehrspolitik.

Der Freistaat Bayern hat ein klares Ziel vor Augen: Bis 2040 wollen wir klimaneutral sein, und es ist unsere Verantwortung als Politik, dass wir unsere Themen klug mit der Ökologie verbinden. Als Verkehrsministerin ist mir der Klimaschutz sehr wichtig. Darum wollen wir den Radverkehrsanteil in Bayern deutlich steigern. Die Radoffensive Bayern spielt hier eine ganz wesentliche Rolle.

Das Rad ist auf kurzen bis mittleren Strecken meist das schnellste, kostengünstigste und effizienteste Verkehrsmittel. Wir wollen daher viele Bürgerinnen und Bürger motivieren, auf das Rad umzusteigen. Denn mehr Radverkehr heißt auch mehr Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land. Und nebenbei macht man was für die Gesundheit. Hierfür brauchen wir attraktive und schnelle Infrastrukturlösungen. Wir schaffen überzeugende Angebote und zeigen, dass Radfahren eine gute Alternative zum Auto ist.

Mit der Radoffensive des Freistaats setzen wir auf innovative Modelle, die wir vor allem in den größeren Städten einsetzen werden. So verbessern wir das Miteinander der Verkehrsmittel und berücksichtigen das knappe Flächenangebot. Im ländlichen Raum bringen wir den Ausbau der vorhandenen Wege im Wald oder an den Bahnlinien voran und fördern so die interkommunale Zusammenarbeit.

Der Freistaat und die Kommunen müssen beim Radverkehr gemeinsam in die Pedale treten. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei der Ausarbeitung und Realisierung von Radverkehrsprojekten und bieten attraktive Fördermöglichkeiten.

Machen Sie mit - für das Klima und für Ihre Gesundheit!


Ziele des kurzfristigen Förderaufrufs / Zeitplan / Förderquote:
Anfang 2022 wurde ein kurzfristiger zusätzlicher Projekt-Aufruf formuliert. In diesem werden Kommunen eingeladen, bis 28.02.2022 Projektideen einzureichen. Ziel ist es, seitens des Ministeriums die förderwürdigen Projekte dann rasch auszuwählen und die Umsetzung nach Möglichkeit noch in 2022 zu beginnen. Die in Aussicht gestellte Förderquote liegt bei 80-90%. 


Konkreter Projektvorschlag der Gemeindeverwaltung:
Radeln und lernen mit Aussicht: Naherholung und Heimatkunde auf zwei Rädern

Im Rahmen des Förderaufrufs zur „Radoffensive Bayern“ möchte die Gemeinde Türkenfeld einen neuen, innovativen Weg beschreiten und gleichzeitig den Flächenverbrauch auf ein Minimum reduzieren. Unter dem Motto „Radeln und lernen mit Aussicht: Naherholung und Heimatkunde auf zwei Rädern“ soll eine Radwegverbindung entstehen bzw. bestehende Wege in Mischnutzung ertüchtigt werden. Beginnen soll der Projektbereich am Wildgehege nahe des Gollenbergs. Neben dem Steingassenberg die höchste Erhebung im Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Route verläuft über einen heute bereits mischgenutzten Wegeteil (Land- und Forstwirtschaft) entlang von Feldern. Bevor der Weg Richtung Zankenhausen abbiegt, genießt man einen (ersten) Blick auf den Ammersee bzw. die Alpenkette. Entlang eines längeren Waldstücks geht es Richtung dem Ortsteil Zankenhausen. Dort liegt dann der derzeit in Renaturierung befindliche Ölbach. Ein Projekt, mit dem die Gemeinde Türkenfeld zeigen möchte, wie ein ehem. verrohrter Bach der Landschaft wieder neue Impulse geben kann und das gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck erarbeitet wurde. Dort angelangt gibt es für die Weiterfahrt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit führt über eine rund 200m lange Anliegerstraße im Ortsteil Zankenhausen auf das Radwegenetz des Landkreises Fürstenfeldbruck. Dies führt Nutzerinnen und Nutzer dann auf den etablierten Radwegen Richtung Ammersee bzw. Amper-Moos (Fürstenfeldbruck). Die zweite Möglichkeit führt über eine weitere Wegeverbindung wieder zurück nach Türkenfeld. Bei dieser Verbindung ergibt sich also in Summe für die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Türkenfeld und Zankenhausen ein Rundweg, der sowohl der Erholung dient, als auch die innerkommunale Verbindung sowie das Wissen um die Heimat stärkt. Die Gemeinde Türkenfeld möchte mit diesem innovativ gedachten Radweg, der gleichzeitig auf Mischnutzung setzt, einen Beitrag zur Radverkehrsoffensive Bayern leisten und zugleich die Naherholung weiter stärken. Entlang des Weges sollen Informationstafeln auf die verschiedenen Besonderheiten hinweisen.

Wichtig zu wissen: Es ist KEIN Grunderwerb für die Umsetzung der Maßnahme notwendig, nachdem alle benötigten Flächen im Eigentum der Gemeinde Türkenfeld liegen. Auch sind keine langwierigen Genehmigungsverfahren zu erwarten. Wir rechnen im Falle einer positiven Förderzusage damit, rasch mit der Detailkonzeption und dann auch Umsetzung starten zu können. Nachrichtlich: Am Radweg liegt auch ein aufwändig gestalteter Spielplatz (unterhalb des Gollenbergs). 

Teil des Antrags ist auch eine seit langem geplanten und bislang aus Kostengründen nicht umgesetzt Tangential-Radwegverbindung zwischen Neu-Türkenfeld und dem Ortsteil Zankenhausen (vgl. Text oben). Im Rahmen eines breit angelegten Bürger-Dialogs wurde u. A. diese Wegeverbindung gewünscht. Wir sehen i. R. d. Förderprogramms nun die einmalige Gelegenheit einer Umsetzung. 

Rahmendaten & mögliche Wegeführung:
Länge des Projekts (= Weg): 2,6 KM 
Geschätzte Kosten (erste Grobkostenschätzung): 155 TEUR






Mögliches Vorgehen: 
  • Erarbeitung Projektentwurf durch Gemeindeverwaltung
  • Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat (Voraussetzung f. d. Einreichung des Projektantrags)
  • Prüfung des Projekts durch die zuständigen Stellen
  • Abhängig vom Ausgang: Einleitung der nächsten Schritte / Klärung Abhängigkeiten Hauptwasserleitung 



Wichtig zu wissen:
  • Das Projekt soll primär der ortsansässigen Bevölkerung dienen.
  • Es wird – mit Ausnahme der neuen Verbindung auf dem sog. „Kirchengrundstück“ – komplett auf bereits vorhandenen Wegen gefahren. Eine zusätzliche Versiegelung, etc. ist nicht erforderlich.
  • Es sollen bewusst keine in der öff. Meinung teils negativ belegten „Fahrradautobahnen“ entstehen. Stattdessen ist eine behutsame und Großteils ohnehin notwendige Ertüchtigung vorhandener Passagen geplant.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs der „Radoffensive Bayern“ einen Förderantrag für das im Sachvortrag skizzierte Projekt zu stellen und bekundet die Absicht, im Falle einer Förderzusage das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Antragsunterlagen und Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Im Falle einer Förderung des Projekts wird dem Gemeinderat ein detailliertes Umsetzungskonzept vorgelegt. Ebenso entscheidet das Gremium über etwaige Auftragsvergaben, etc. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs der „Radoffensive Bayern“ einen Förderantrag für das im Sachvortrag skizzierte Projekt zu stellen und bekundet die Absicht, im Falle einer Förderzusage das Projekt umzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Antragsunterlagen und Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Im Falle einer Förderung des Projekts wird dem Gemeinderat ein detailliertes Umsetzungskonzept vorgelegt. Ebenso entscheidet das Gremium über etwaige Auftragsvergaben, etc. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (= ABWASSER) bei gleichzeitiger Einführung des vom Gemeinderat i. R. d. Dezember-Sitzung favorisierten Gebührenmodells

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Ausgangslange / Kurzzusammenfassung:
1)        Anfang 2021 hat der Gemeinderat eine Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Mit der Neukalkulation der Gebühren durch ein externes Büro zum 01.04.2021 wurde auch eine Prüfungsanmerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung geschlossen. 
2)        Im Juli 2021 wurde klar, dass eine Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath in den kommenden Jahren unausweichlich ist. Türkenfeld ist an den anfallenden Kosten mit ~ 40% beteiligt (~ 2 Mio. EUR). Im Rahmen der Oktober-Sitzung des Gemeinderats wurde das Ratsgremium und die Öffentlichkeit ausführlich über die anstehende Ertüchtigungsmaßnahme informiert. Eine Arbeitsgruppe hat sich seit September mit Möglichkeiten der Gegenfinanzierung befasst, die im Rahmen dieser Sitzungsvorlage vorgestellt werden.
3)        Darüber hinaus wurde in den vergangenen Monaten eine Bestandsaufnahme im Kontext Abwasser gestartet. Diese förderte zu Tage, dass in den Folgejahren deutlich mehr Geld in die laufende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Abwassernetzes, die Pumpanlagen und die Netzdokumentation investiert werden muss, um gesetzl. Anforderungen zu erfüllen. Hinzu kommen temporär steigende Kosten für die Abwasserentsorgung als solche (steigende Energiekosten, etc.).
4)        Alle Informationen zum Thema (umfangreiche Sachvorträge, etc.) sind online einsehbar und wurden über Mitteilungsblatt und Gemeindehomepage i. S. einer transparenten Kommunikation bereitgestellt. 
5)        Um die großen Herausforderungen zu meistern, hat sich der Gemeinderat zuletzt am 08.12.2021 eingehend mit dem Thema befasst. Einstimmig wurde dabei ein Grundsatzbeschluss formuliert, der perspektivisch einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband anstrebt
6)        Darüber hinaus wurde beschlossen, das Gebührenmodell an das im Abwasserzweckverband gelebte Konstrukt einer Zweiteilung (= verbrauchsabhängige Gebühr + Grundgebühr) anzupassen. 
7)        Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem AZV eine Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.04.2022 zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Im Zuge dieser „Tiefenbohrung“ sollten alle Facetten der Kalkulation (inkl. Anlagenverzeichnis, …) beleuchtet werden. Das Ergebnis der Kalkulation wird dem Gemeinderat i. R. d. Sitzung am 23.02.2022 zur Abstimmung vorgelegt. 


Einleitender Grundsatzbeschluss – wie am 08.12.2021 verabschiedet sowie weitergehende Beschlusskomponenten:
Der Gemeinderat bekundet das Interesse, nach Abschluss der nun angestrebten nachhaltigen Ertüchtigung des Türkenfelder Abwasser-Netzes sowie dem Ausbau der Kläranlage einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband Obere Amper anzustreben (= Jahr 2026 ff). Der Bürgermeister wird gebeten, ein entsprechendes Signal an die Verantwortlichen des Zweckverbandes sowie die Bürgermeister der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering zu senden. Sollte seitens des Zweckverbandes ein ähnliches Interesse bestehen, soll langfristig (= nach Abschluss der o. g. Arbeiten) die Prüfung und Bewertung der Voraussetzungen für einen Wieder-Beitritt stattfinden. 
Ziel soll es sein, langfristig ein tragfähiges Konstrukt zu schaffen, das auf einem vertrauensvollen Miteinander aufgebaut ist. Dabei ist sich die Gemeinde Türkenfeld ihrer einem möglichen Beitritt vorausgehenden Pflichten im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Abwasser-Netzes bewusst. 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine Annäherung der Gebühren-Modelle an das heute bereits im Zweckverband gelebte zweiteilige Gebühren-Modell (bestehend aus Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Gebühr) zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. 


A)
1) Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen. 

2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 



B)
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen bzw. Sanierungsbedarfe nur unter Einbindung der Bürgerschaft finanziert werden kann und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, Handlungsoption 2B [= Gebühr bestehend aus Grundgebühr (abgeleitet aus der Wasserzähler-Kategorie) und verbrauchsabhängiger Gebühr] auszuarbeiten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sind dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation vorzulegen, sodass eine Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.04.2022 erfolgen kann (inkl. etwaig notwendiger Satzungsbeschlüsse, …). 


Ergebnis der Neukalkulation der Abwassergebühren (und damit Abbruch der seit 1.4.21 laufenden Kalkulationsperiode):

Verwaltung und Zweckverband haben Hand in Hand an der vom Gemeinderat beschlossenen Neukalkulation zum 01.04.2022 (Gründe: Siehe oben bzw. vorangegangene Sitzungen) gearbeitet. In einem ersten Schritt fand dazu eine intensive Datenrecherche sowohl im AZV wie auch der Gemeindeverwaltung statt. Das Ergebnis: Im Kontext „Refinanzierung d. Investitionen in der Vergangenheit“ (sowohl die Türkenfelder Anteile an der Kläranlage bzw. Hauptleitung wie auch Investitionen/ Sanierungen vor Ort) sind die Kalkulationsgrundlagen anzupassen. Dabei hat sich nach intensiver Datenrecherche gezeigt, dass in zurückliegenden Perioden die jeweils in den Vorperioden durch Sanierungsmaßnahmen und Investitionsabschreibungen aufgelaufenen „Verluste“ nicht ausreichend in der u. a. durch externe Stellen durchgeführten Folge-Kalkulationen berücksichtigt wurden. Dies ist nun anzupassen, nachdem es rechtlich nicht zulässig ist, auf die Einforderung von aufgelaufenen Verlusten in den jeweils vier zurückliegenden Jahren der nun anlaufenden Kalkulationsperiode zu verzichten (= Jahresscheiben 2018-2021); möglich wäre wohl, auf den Ausgleich des Verlusts aus dem Jahr 2017 (~ 191 TEUR) per Beschluss zu verzichten um ein weiteres Ansteigen der Gebühren über das notwendige Maß hinaus zu verzichten, was Bürgermeister und Verwaltung vorschlagen. Das aufgelaufene Defizit aus der Vorperiode (ohne Jahr 2017) beträgt ~ 603 TEUR.
  
FAZIT / KALKULATIONSERGEBNIS
In der vor uns liegenden Kalkulationsperiode (= 4 Jahre) wird die verbrauchsabhängige Gebühr in Kombination mit einer Grundgebühr steigen.
Die in der Vergangenheit angesetzt bzw. kalkulierten Gebühren waren de facto zu niedrig angesetzt, um u. A. für den Kalkulationszeitraum aufgelaufene Defizite (Verluste im Betrieb, Sanierungen, Abschreibungen, …) auszugleichen. Gleichzeitig stehen die dem Gemeinderat detailliert aufgezeigten und unaufschiebbaren Zukunftsinvestitionen an. Es ist daher unerlässlich, diese Situation einmalig zu bereinigen und die Finanzierung des Abwassernetzes auf solide Beine zu stellen. Finanzielle Härten für insb. sozial benachteiligte Bürgerinnen und Bürger werden dabei nicht ausbleiben und es ist zu überlegen, ob und wie soziale Härten in Einzelfällen abgefedert werden können. Auch wenn – vereinfacht ausgedrückt - die nun im Raum stehenden Gebühren rechtlich legitim sind und defacto anteilig „nur“ in der Vergangenheit zu wenig erhobene Gebühren nacherhoben werden, ist eine transparente Bürgerkommunikation unerlässlich.

Komponente 1: GRUNDGEBÜHR je Anschluss (wie vom GR beschlossen, analog Grafrath und Kottgeisering)
Die Grundgebühr soll anhand der baulichen Nutzung des Grundstücks (= sog. „beitragspflichtige Geschossfläche“) erhoben werden; entsprechende Daten liegen der Gemeindeverwaltung vor bzw. können erhoben werden. 

Dabei sollen fünf Kategorien gebildet werden:
  • Kat. 1 – bis 400m² beitragspflichtige Geschossfläche => Grundgebühr 135 € p. a.
    => betrifft rund 76% aller Anschlüsse im Gemeindegebiet
  • Kat. 2 – bis 800m² beitragspflichtige Geschossfläche => Grundgebühr 330 € p. a.
    => betrifft rund 20% aller Anschlüsse im Gemeindegebiet
  • Kat. 3 – bis 1500m² beitragspflichtige Geschossfläche => Grundgebühr 690 € p. a.
    => betrifft rund 3% aller Anschlüsse im Gemeindegebiet
  • Kat. 4 – bis 3000m² beitragspflichtige Geschossfläche => Grundgebühr 1440 € p. a.
    => betrifft rund 0,6% aller Anschlüsse im Gemeindegebiet
  • Kat. 5 – über 3000m² beitragspflichtige Geschossfläche => Grundgebühr 3000 € p. a.
    => betrifft einen Anschluss im Gemeindegebiet (= Grund- und Mittelschule)

Eine Grundgebühr nach dem Muster anderer Gemeinden stellt sicher, dass sich alle an das Netz angeschlossenen Grundstücksbesitzer an den stetigen Grundkosten der Abwasser-Infrastruktur beteiligt werden. Warum? Die Gemeinde ist verpflichtet, das Abwassernetz nach der der theoretischen Belegung eines Hauses vorzuhalten. Deswegen erscheint die Messgröße „Geschoßfläche“ nochmals gerechter als das Heranziehen des Querschnitts der verbauten Wasserleitung/ -zähler. Das Gerechtigkeitsempfinden in diesem Bereich wird immer ein stückweit von der individuellen Situation abhängen. Näherungsweise stellt die Messgröße „Geschoßfläche“ aber das probatere Instrument dar. Ebenfalls wird sichergestellt, dass z. B. leerstehende Spekulationsobjekte, etc., die auch an das Netz angeschlossen sind und jederzeit entwickelt werden können, einen Beitrag zu den Grundkosten leisten. 



Komponente 2: VERBRAUCHSABHÄNGIGE GEBÜHR je m³
Bzgl. der verbrauchsabhängigen Gebühr besteht ein gewisser politischer Ermessensspielraum des Gemeinderats, der sich u. A. in der Frage bzw. Dimensionierung der angestrebten Sanierungstätigkeit, etc. niederschlägt. Dem Gemeinderat wurde umfangreich zu den anstehenden Maßnahmen berichtet; Angebote für die Ertüchtigung erster Pumpstationen im Jahr 2022 werden bereits eingeholt. In der Kalkulation wurden dabei drei Varianten erarbeitet, die dem Gemeinderat heute zur Entscheidung vorgelegt werden:

VARIANTE 1 („Aufrechterhalten des Status quo, keine Ausdehnung der Netzbefahrung, minimale Sanierungstätigkeit, nahezu keine Ertüchtigung der Pumpstationen, …): 
m³-Preis Abwasser: 3,46 EUR
VARIANTE 2 („Erreichen eines grds. soliden Netzzustandes binnen 10 Jahren durch Einstieg in Netzbefahrungen, schrittweise Ertüchtigung der Pumpstationen, … 
=> „Türkenfeld AZV-Beitrittsfähig-Machen, …)
m³-Preis Abwasser: 3,61 EUR
VARIANTE 3 (wie Variante 2, nur schnelleres Sanierungs-Tempo, …)
m³-Preis Abwasser: 3,73 EUR

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, bzgl. der Verbrauchsabhängigen Gebühr eine Entscheidung für eine der Varianten zu treffen. 

Alle Unterlagen zur Neu-Kalkulation der Entwässerungsgebühren (Federführung: Abwasserzweckverband Obere Amper gemeinsam mit Kämmerin Renate Mang) werden dem Gemeinderat mit dieser Sitzungsvorlage ausgereicht. Fragen können vorab gerne an die Gemeindeverwaltung adressiert werden; bei Bedarf wird der Kalkulationsersteller hinzugezogen.  


***

Wie vom Gemeinderat beschlossen (vgl. Dezember-Sitzung) soll auf die Erhebung einmaliger VERBESSERUNGSBEITRÄGE bewusst verzichtet werden und stattdessen über das laufende Gebührenaufkommen eine Gegenfinanzierung erfolgen. Rein nachrichtlich sei erwähnt, dass sich z. B. die Bürgerschaft Hattenhofens i. R. eines Ratsbegehrens mit großer Mehrheit gegen Einmal-Beiträge ausgesprochen hat. Die Stimmungslage hierzu wird in vielen Gemeinden gleich sein.

***


Um die Gebühren erheben zu können, ist folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung notwendig. Um Gleichheit bzgl. der Abrechnungsintervalle (= Zahlstichtage) herzustellen, ist parallel die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld in einem Punkt analog anzupassen (siehe Folge-TOP). Warum? Um die einzelnen (Abschlags)-Zahlungen für die Bürgerschaft „verdaubarer“ zu gestalten, sind die meisten Kommunen bzw. Zweckverbände dazu übergegangen, anstelle von „nur“ zwei Zahlungsterminen pro Jahr mind. 3mal jährlich Abschläge bzw. Zahlungen einzuziehen. Hier ist wichtig, dass technisch ein Gleichlauf zwischen Wasser und Abwasser bestehen muss (= gleiche Einzugstermine für Zahlungen im Kontext Wasser + Abwasser). IT-seitig ist dies nicht anders darstellbar, wie eine Prüfung mit dem Softwareanbieter ergeben hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf zukünftig drei anstelle bisher zwei Zahlstichtage zu wechseln. Andere Kommunen ziehen bspw. monatlich Abschläge ein (analog Stromversorgern, etc.). Dies ist aufwandsseitig in einer vergleichsweise kleinen Kommune wie Türkenfeld nicht darstellbar (=> Verwaltung etwaiger monatlicher Rücklastschriften, …). 
Die Ausgestaltung der vorliegenden Satzung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.


ENTWURF
Satzung zur Änderung 
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende


S a t z u n g :


§ 1

§ 9 erhält folgende neue Fassung:

㤠9
Gebührenerhebung
Die Gemeinde Türkenfeld erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Einleitungsgebühren.“


§ 2

§ 9a wird neu eingefügt:

㤠9a
Grundgebühr
Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach der beitragspflichtigen Geschossfläche berechnet:
bis        400 m²        135,00 €/Jahr
bis        800 m²        330,00 €/Jahr
bis        1.500 m²        690,00 €/Jahr
bis        3.000 m²        1.440,00 €/Jahr
über        3.000 m²        3.000,00 €/Jahr“



§ 3
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr beträgt X,XX  € pro m³ Abwasser.“


§ 4

§ 12 erhält folgende neue Fassung:

㤠12
Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die
     Entwässerungseinrichtung.
(2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der 
     betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals 
ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.“


§ 5

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

㤠14
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
(1) Die Einleitungsgebühren werden zum 01.04. jährlich abgerechnet. Die
Einleitungs- und Grundgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des 
Gebührenbescheides fällig. 
(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres
     Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu
     leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe 
    der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 6

Die Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 



Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister


Beschlussvorschlag:

(Abgestimmt mit der Kommunalaufsicht)

1.
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur Einführung einer Grundgebühr und zur Änderung der Einleitungsgebühr [Variante X] für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 zu. Damit einher geht der Abbruch der aktuell (noch) laufenden Kalkulationsperiode. 

2.
Der Gemeinderat beschließt, auf eine Aufnahme des im Jahr 2017 rechnerisch aufgelaufenen Defizits im Kontext Abwasser in Höhe von ~ 191 TEUR in den neuen Kalkulationszeitraum 2022 ff. zu verzichten und dieses Defizit bewusst nicht in die Gebührenkalkulation einzubeziehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. 

3.
Der Gemeinderat weist den Bürgermeister ausdrücklich darauf hin, zur Abfederung erheblicher sozialer Härtefälle im Kontext der Gebührenanpassung von den in der Geschäftsordnung definierten Regelungen i. B. auf Stundungen Gebrauch machen und im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens entscheiden zu können.

4.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGW/EWS) zum 01.04.2022.






Satzung zur Änderung 
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g :


§ 1

§ 9 erhält folgende neue Fassung:

㤠9
Gebührenerhebung
Die Gemeinde Türkenfeld erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Einleitungsgebühren.“


§ 2

§ 9a wird neu eingefügt:

㤠9a
Grundgebühr
Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach der beitragspflichtigen Geschossfläche berechnet:
bis        400 m²        135,00 €/Jahr
bis        800 m²        330,00 €/Jahr
bis        1.500 m²        690,00 €/Jahr
bis        3.000 m²        1.440,00 €/Jahr
über        3.000 m²        3.000,00 €/Jahr“



§ 3
§ 10 Abs. 1 Satz erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr beträgt X,XX  € pro m³ Abwasser.“







§ 4

§ 12 erhält folgende neue Fassung:

㤠12
Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die 
       Entwässerungseinrichtung.
(2) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen 
       Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid 
       bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe 
       eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.“


§ 5

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

㤠14
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
(1) Die Einleitungsgebühren werden zum 01.04. jährlich abgerechnet. Die Einleitungs- und 
Grundgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 
(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in 
       Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche 
       Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter 
       Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 6

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 



Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt über die Varianten der Einleitungsgebühr ab:
VARIANTE 1 („Aufrechterhalten des Status quo, keine Ausdehnung der Netzbefahrung, minimale Sanierungstätigkeit, nahezu keine Ertüchtigung der Pumpstationen, …): 
m³-Preis Abwasser: 3,46 EUR
Ja:        0
Nein:        14

VARIANTE 2 („Erreichen eines grds. soliden Netzzustandes binnen 10 Jahren durch Einstieg in Netzbefahrungen, schrittweise Ertüchtigung der Pumpstationen, … 
=> „Türkenfeld AZV-Beitrittsfähig-Machen, …)
m³-Preis Abwasser: 3,61 EUR
Ja:        6
Nein:        8

VARIANTE 3 (wie Variante 2, nur schnelleres Sanierungs-Tempo, …)
m³-Preis Abwasser: 3,73 EUR
Ja:        8
Nein:        6

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur Einführung einer Grundgebühr und zur Änderung der Einleitungsgebühr 3,73 EUR pro m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 zu. Damit einher geht der Abbruch der aktuell (noch) laufenden Kalkulationsperiode. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, auf eine Aufnahme des im Jahr 2017 rechnerisch aufgelaufenen Defizits im Kontext Abwasser in Höhe von ~ 191 TEUR in den neuen Kalkulationszeitraum 2022 ff. zu verzichten und dieses Defizit bewusst nicht in die Gebührenkalkulation einzubeziehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat weist den Bürgermeister ausdrücklich darauf hin, zur Abfederung erheblicher sozialer Härtefälle im Kontext der Gebührenanpassung von den in der Geschäftsordnung definierten Regelungen i. B. auf Stundungen Gebrauch machen und im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens entscheiden zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGW/EWS) zum 01.04.2022.






Satzung zur Änderung 
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g :


§ 1

§ 9 erhält folgende neue Fassung:

㤠9
Gebührenerhebung
Die Gemeinde Türkenfeld erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und Einleitungsgebühren.“


§ 2

§ 9a wird neu eingefügt:

㤠9a
Grundgebühr
Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach der beitragspflichtigen Geschossfläche berechnet:
bis        400 m²        135,00 €/Jahr
bis        800 m²        330,00 €/Jahr
bis        1.500 m²        690,00 €/Jahr
bis        3.000 m²        1.440,00 €/Jahr
über        3.000 m²        3.000,00 €/Jahr“



§ 3
§ 10 Abs. 1 Satz erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr beträgt 3,73  € pro m³ Abwasser.“



§ 4

§ 12 erhält folgende neue Fassung:

㤠12
Entstehen der Gebührenschuld
  1. Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung.
  2. Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.“


§ 5

§ 14 erhält folgende neue Fassung:

㤠14
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
  1. Die Einleitungsgebühren werden zum 01.04. jährlich abgerechnet. Die Einleitungs- und Grundgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 
  2. Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 6

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 



Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Mit Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) hinsichtlich der Vorauszahlungstermine ist es erforderlich, parallel dazu die Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung anzupassen, da die Gebührenerhebung für Wasser- und Entwässerungsgebühren in einem Bescheid erfolgt
Bisher wurde nur ein Vorauszahlungstermin (zum 1.10.) festgesetzt, was in der Praxis anderer Gemeinden oder Zweckverbänden eher unüblich ist. Auch in den veröffentlichten Mustersatzungen wird zu mehreren Vorauszahlungsterminen geraten.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Vorauszahlungstermine auf den 1.9. und 1.12. festzulegen und Abschlagszahlungen auf die Gebührenschuld mit jeweils 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu erheben.

Um die Vorauszahlungstermine zu ändern, wird eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung erforderlich


ENTWURF
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022





Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) zum 01.04.2022.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022





Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) zum 01.04.2022.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 24.02.2022

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl S. 638) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01.09. und 01.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von je 35% der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.



Türkenfeld, den 24.02.2022




Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Unterjährig eingehende Spenden für gemeinnützige Zwecke werden jeweils unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat eingenommen.

Die Gemeinde-Kasse stellt einmal jährlich alle vorbehaltlich eingenommenen Spenden zusammen.

Im Jahr 2021 sind folgende Spenden eingegangen und Gegenstand der heutigen Beschlussfassung:


Spender
Betrag
Datum
HHSt.
Bemerkung
Sparkasse
100,00 €
21.01.2021
4640.1760
Bastelmaterial 
Sparkasse
100,00 €
21.01.2021
46411760
Bastelmaterial
Fam. XY
250,00 €
30.04.2021
V 110
Parkbank Schöneberg
Herr XY
3000,00 €
06.10.2021
V 110
Zweckgebundene Spende
Raiffeisenbank
300,00 €
29.10.2021
7300.1770
Budenausstattung Christkindlmarkt
Raiffeisenbank
250,00 €
16.12.2021
4640.1770
Kauf Spielzeug
Raiffeisenbank
250,00 €
16.12.2021
4641.1770
Anschaffung Konstruktionsmaterial
Versch. Eltern u. Elternbeirat
400,00 €
27.12.2021
4641.1780
Zuschuss Theateraufführung
Herr YZ
250,00 €
28.12.2021
V 110
Förderung Kinder- u. Jugendarbeit
85 Spender
12987,60 €
2021
V 110
Türkenfeld hilft u. gestaltet
Fam. A
700,00 €
09.02.2021
Sachspende
Klavier Linsenmann-Saal
Fam. B
189,05 €
13.09.2021
Sachspende
Sitzbank Gusseisen Holz 
Fam. C
189,05 €
13.09.2021
Sachspende
Sitzbank Gusseisen Holz
Gesamt
18965,70 €




Auf Anfrage können Mitglieder des Gemeinderats die Spenderliste selbstverständlich einsehen. Ein elektronischer Versand ist nicht möglich. 


Informationen zur Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“:
Wie dem Gemeinderat bekannt, wurden beim ersten Spendenaufruf im Dezember 2020  ~ 20.500 Euro an Spenden eingenommen (176 Spenderinnen und Spender). Hierunter eine Großspende, die den Betrag entsprechend beeinflusst hat. 

Das Ergebnis des Spendenaufrufs 2021 wurde dem Gemeinderat bereits i. R. d. letzten GR-Sitzung mitgeteilt. 

Zwischenzeitlich wurde eine Sonderseite auf der Gemeindehomepage eingerichtet, die über die nun dauerhaft etablierte Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“ informiert sowie einen Einblick in die Mittelverwendung gibt.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2021 bis 31.12.2021 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2021 bis 31.12.2021 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Beratung des Gemeinde-Haushalts 2022 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

HAUSHALT 2022



Hinweise: 
  • Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 14.02.2022 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen.
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 07.02.2022 vom zuständigen Gremium einstimmig verabschiedet. 
  • Nachdem sich die Zahlenlage für 2022 nach Meinung der Verwaltung „erfreulich“ darstellt, ist dieser Beschlussvorschlag alternierend so formuliert, dass der Haushalt in der Februar-Sitzung verabschiedet werden könnte. Dies nur, wenn eine breite Mehrheit des Gremiums dies wünscht. Um „Luft“ für die Umsetzung der div. Projekte in 2022 zu bekommen, würde eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung die Verwaltung entlasten, da ein erneuter Aufruf in der März-Sitzung entfallen könnte und die Regelbewirtschaftung der Haushaltsstellen einen Monat früher möglich wäre. Allen Gemeinderatsmitgliedern wurde zur guten Vorbereitung auf die heutige Sitzung der Haushaltsentwurf 14 Tage vor dem heutigen Tag zur Verfügung gestellt.  
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2022
  • Türkenfeld kann weiterhin auf eine grundsolide Haushaltslage bauen und ist schuldenfrei.
  • Rückblickend ist es im Jahr 2021 gelungen, trotz vieler umgesetzter (Groß)-Projekte und damit verbundener Ausgaben die Finanz-Rücklagen weiter zu steigern (Stand der Rücklage am 01.01.2021: 4.888.613,38 € / vsl. SOLL-Stand der Rücklage am 01.01.2022: 5.877.545,32 € => Steigerung um rund 1 Mio. EUR!). 
  • Unerwartet erfreulich war dabei in 2021 die Entwicklung der Gewerbesteuer. Hier konnten ~ 900 TEUR mehr eingenommen werden als geplant. Auch die anderen Einnahmearten waren im Plan; auf der Ausgaben-Seite konnte – gerade im laufenden Betrieb – der konsequente Sparkurs fortgesetzt werden; viele Haushaltsansätze mussten darum nicht ausgereizt werden. 
  • Bzgl. des Großprojektes „Ausbau Bahnhofstraße Teil I TG-Maßnahme“ sowie der damit verbundenen Maßnahme Wasserleitung und Oberflächenentwässerung sind die Endabrechnungen offen, weshalb sich auch im Haushalt 2022 dazu Positionen finden. Gleichzeitig stehen einige Zuschusszahlungen für im Jahr 2021 durchgeführte Projekte aus, die in 2022 als Mittelzufluss erwartet werden.  
  • Analog den allgemeinen Steuerschätzungen erwarten wir für das Jahr 2022 (leicht) steigende Einnahmen in allen Steuerarten. Bzgl. der Gewerbesteuererwartung schlägt die Gemeindeverwaltung einen moderaten Ansatz vor. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die meisten Gewerbetreibenden im Jahr 2022 ihre Jahresabschlüsse 2020 (= Haupt-Corona-Jahr) einreichen werden. Insofern sind auch größere Steuerrückzahlungen und sinkende Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nicht ausgeschlossen. 
  • Aufgrund einer leicht gesunkenen Steuerkraft muss die Gemeinde eine weniger hohe Kreisumlage an den Landkreis im Jahr 2022 abführen (im Jahr 2022 sind 213 TEUR weniger an den Landkreis zu überweisen als im Vorjahr). 
  • Laut Mitteilung kommt die Gemeinde in den Genuss wieder steigender Schlüsselzuweisungen (2021: ~ 52 TEUR | 2022: ~ 281 TEUR = Steigerung um 229 TEUR). 
  • Die im Jahr 2021 angepassten Gebühren in den Bereichen Wasser, Kinderbetreuung, etc. führen zu den erhofften positiven Effekten; teilweise konnten hierdurch Defizite abgebaut werden.
  • Der Themenbereich Abwasser (Kläranlagen-Ertüchtigung, …) sowie die vom Gemeinderat im Rahmen der Dezember-Sitzung 2021 dazu definierte Marschrichtung (Anpassung Gebühren) wird sich ebenfalls positiv auswirken, wenngleich in diesem Umfeld massive Investitionen auf der Ausgabenseite in den kommenden Jahren anstehen. .
  • Eine Erhöhung der Grundsteuern bzw. weiterer Steuerarten ist in 2022 nicht vorgesehen. 
    nachrichtlich: Grundsteuer A 300 (Lkr.-Schnitt FFB 310) | Grundsteuer B 300 (Lkr.-Schnitt FFB 322) | Gewerbesteuer 340 (= Lkr-Schnitt). 
  • Größter Kostenblock im Gemeindehaushalt sind weiterhin die Personalkosten. 
    Für 2022 ist eine Tarifsteigerung in Kombination mit einer Einmal-Zahlung wahrscheinlich. Diese Entwicklungen sind in den Haushaltsansätzen eingepreist. 
  • Die steigenden Energiekosten sowie die Inflation wirken sich direkt auf den Gemeindehaushalt aus. Insofern wurde auf alle betroffenen Haushaltsstellen (laufender Gebäudeunterhalt) mit Budget-Steigerungen kalkuliert. Erfreulich ist, dass z. B. die auf den Dächern der KiGas Sumsemann und Pfiffikus installierten PV-Anlagen zumindest in Teilen beim Gegensteuern helfen (Strombezug). Weitere Maßnahmen wie der Austausch aller alten Leuchtmittel im KiGa Sumsemann, der Heizungssteuerung sowie der Prüfung einer PV-Anlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses sind in Vorbereitung. 
    Darüber hinaus: Auch bei allen Investitionen wird sich die Inflation bemerkbar machen. 
  • Der vom Gemeinderat beschlossene konsequente Investitionskurs wird im Jahr 2022 stringent fortgesetzt. Eine Auflistung der Maßnahmen und Projekte befindet sich im Anhang. Dabei ist zu beachten, dass nach den vielen Projekt-Umsetzungen im Jahr 2021 das Jahr 2022 schwerpunktmäßig für Planungstätigkeiten wird dienen müssen. So sind z. B. die Sanierungsplanung für das Schwimmbad abzuschließen, div. Bauleitplanungen voranzutreiben (inkl. möglicher Sportplatzverlagerung), die Planung für den Ausbau der Bahnhofstraße zur Ausschreibungsreife zu treiben, etc.
    Parallel schlägt die Verwaltung vor, in eine langfristige Sanierungsplanung für reparaturbedürftige Gemeindestraßen einzusteigen. Hier sind ebenfalls Planungsaufwände zu erwarten, bevor eine Umsetzung starten kann. 
  • Mittelabflüsse aus der Rücklage stehen dann ab dem Jahr 2023 ff in Folge der Umsetzung der Großprojekte (Bahnhofstraße Teil II, Schwimmbadsanierung, Straßensanierung, …) bzw. Zahlungsfälligkeit von Grundstücksankäufen an. Hier werden (temporäre) Kreditaufnahmen – auch im größeren Umfang – notwendig werden.
    Zu beachten ist auch, dass sich im Jahr 2023 die im Jahr 2021 sehr gute Haushaltslage nachteilig auf die Höhe der Kreisumlage und die Schlüsselzuweisungen auswirken wird. Im Jahr 2023 treffen also hohe Investitionen auf vermutlich (temporär) sinkende Einnahmen. Folglich sollte das Jahr 2022 zum weiteren Aufbau von finanziellen Rücklagen genutzt werden. Auch kann dauerhaft vermutlich nicht mit einer für die Größe unserer Gemeinde verhältnismäßig hohen Gewerbesteuer kalkuliert werden. 
  • Hinweis bzgl. Bauabschnitt II Bahnhofstraße (hier: Gemeinde-Teil „Wasserleitung und Oberflächenentwässerung): Je nach Fortgang der Gespräche mit dem ALE bzgl. Zeitplanung der Maßnahme kann es notwendig werden, in den kommenden Wochen noch Anpassungen am Haushalt vorzunehmen. 

Ausgangslage / gesamtwirtschaftliche Betrachtung / Rückschau:
Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände wie auch der führenden Wirtschaftsforschungs-institute und Steuerschätzer kann davon ausgegangen werden, dass sich die im Jahr 2021 begonnene wirtschaftliche Erholung fortsetzt. Die Erholung der Wirtschaft (und damit das Steigen von Steuereinnahmen) ist an vielen Stellen allerdings mit Fragezeichen behaftet. Negativ auswirken können sich Lieferengpässe, nicht besetzte Stellen, die sog. „Chipkrise“, etc.  

Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2021 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis): 

       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2021 stellt sich die Lage wie folgt dar: 

Stand der Schulden per 01.01.2022:                                 0 EUR

Stand der Rücklage per 01.01.2020:                                 3.249.613,57 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2021:                                 4.888.613,38 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2022:                5.877.545,32 EUR 

Der durch Kämmerin Renate Mang in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Staffler aufgestellte Haushalt 2022 folgt, wie oben geschrieben, weiterhin einem konservativen Ansatz. D. h., dass auf der Einnahmen-Seite mit aus der Steuerschätzung abgeleiteten Werten gearbeitet wird. Auf der Ausgaben-Seite wurden heute bekannte Maximalwerte angesetzt. 

Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2022:
Wie erwähnt, wurde die Einnahmen-Seite konservativ, d. h. zurückhalten, geplant. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Einnahmen inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 




Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2022:
Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2022 inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2022 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2022 (= Vermögenshaushalt, sofern z. B. reine Planungskosten bzw. vom Typus her ggf. auch im Verwaltungshaushalt dargestellt) sowie darüber hinaus (Finanzplanung):
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich um rein fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Beschaffungen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden. 



Den o. g. Ausgabe-Positionen (~ 15 Mio. EUR | 2022 – 2025) stehen kalkulierte projektbezogene Einnahmen aus staatl. Zuschüssen, Verkaufserlösen, etc. i. H. v. 8,4 Mio. EUR gegenüber (Ausnahme: Das Projekt „Sportplatzverlagerung“ ist darin mit Ausnahme von Planungs- und etwaigen Grunderwerbsnebenkosten noch nicht enthalten (weder Ausgaben noch Einnahmen), da zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend klar zu beziffern. 

Das möglicherweise im Rahmen der FahrradOffensiveBAYERN geplante Projekt „Radweg“ soll nach Maßgabe des heutigen Gemeinderatsbeschlusses (vgl. vorangehender TOP) aufgenommen werden. Relevant sind die im Sachvortrag genannten Budgets (Ausgabenseite und staatl. Zuschuss). 




Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2022 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2022 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden. 

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen): 

1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)


1.690,00 €
Montessori Förderverein Inning   (13 SchülerInnen á 130 €)
  • bisher stets einstimmig vom GR abgelehnt. 
Antrag 6.10.2021
3330.7000
10.400,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
  • Vorschlag der Pauschalierung
Antrag 10.400 € 
3330.7000
3.760 €
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036) 
  • Vorschlag der Pauschalierung                  
Antrag  v. 6.12.2021   
3500.7000
1.650,00 €
Brucker Forum (1900)     
  • Vorschlag der Pauschalierung                                         
Antrag  v. 25.11.2021 
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                             

3600.7180
50,00 €
Ziel 21  (3649)
 
4320.7000
0,00 €
Ökumenischer Sozialdienst 

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf   
4700.7000
100,00 €
Caritas / offene Behindertenarbeit  (2873)                 

 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                 

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                     
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
  
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 
300,00 €
Förderung sonstiger sozialer Zwecke
  
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                       
Antrag ohne €   
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
  
4990.7880
1.000,00 €
Soforthilfemaßnahmen Asylhilfe
(über bisherige Spendeneinnahmen gedeckt)
Auf Abruf   
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2022: 
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einer eigenen Haushaltsstelle gesammelt ausgewiesen (vgl. Haushaltsplanung). 


Exkurs III: Schulverbandsumlage: 
Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf im Verwaltungshaushalt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken (Verwaltungsumlage). Die Umlage wird nach der Zahl der Verbandsschüler bemessen. In der Umlage sind auch Gastschulbeiträge (17.700 Euro) enthalten.
Entwicklung des nicht gedeckten Bedarfs und Umlage (Summen) der Verbandsmitglieder:


Türkenfeld 
Umlage € 
pro Schüler
Schüler GS
Schüler MS
Umlage €
2015
3.388,49
117
30
498.108
2016
3.130,72
118
28
457.085
2017
3.089,76
131
35
512.901
2018
3.173,39
139
36
555.344
2019
2.971,95
137
34
508.204
2020



606.663
2021



590.385
2022



510.530





Beschlussvorschlag:

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2022 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.


Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2022 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.271.100 Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2022 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 2.580.300 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt über den Antrag des Montessori Vereins Inning e.V. für einen Zuschuss für das Schuljahr 2021/2022 ab:
Ja:        0
Nein:        14 

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2022 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2022 werden in Höhe von 
10.271.100 Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2022 in Höhe von 2.580.300 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 wird beschlossen-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "SALITERSTRASSE NORD" / hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                 12
NEIN:                   1
(GR Gerhard Müller ist nicht zur Abstimmung berechtigt)
---

Um den ungebrochenen Bedarf an Wohnraum zu decken und dabei ortsplanerisch sinnvoll und gemäß Flächennutzungsplan vorzugehen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Mai-Sitzung 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Saliterstraße Nord“ einstimmig beschlossen. Vorausgegangen war dem Beschluss ein hälftiger Ankauf des Flächenumgriffs, wie im Baulandgrundsatzbeschluss festgelegt. Beauftragt mit der Planung wurde der Planungsverband. Im Sommer 2021 wurden darüber hinaus ein Baugrundgutachten erstellt, das im Anschluss durch den Planungsverband bewertet wurde und in die Planungen eingeflossen ist. Zur weiteren Detaillierung der Planung haben im Jahr 2021 auch zwei virtuelle Treffen der vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe mit dem Planungsverband stattgefunden.

Im Herbst 2021 wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der vom Wasserwirtschaftsamt geforderten „Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach“ vorgestellt. Nachdem die potentiellen Bauflächen im Umgriff des Höllbachs liegen, mussten auch die Ergebnisse dieses Gutachtens in die weiteren Planungen einfließen. Am 17.11.2021 hat aus diesem Grund ein Expertengespräch (Wasserwirtschaftsamt, Planungsverband, Ing. Steinbacher, Gemeindeverwaltung) stattgefunden um die Implikationen aus der „Überrechnung Überschwemmungsgebiet Höllbach“ auf den Bebauungsplan „Saliterstraße Nord“ zu besprechen. Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
  1. Eine Bebauung bis zum Bachlauf (siehe Grafik unten) würde vermutlich ein jahrelanges wasserrechtliches Verfahren nach sich ziehen und intensive Retentionsmaßnahmen erfordern, deren hohe Kosten dann auf das Baugebiet umzulegen wären. Nach §77 des Wassergesetzes sind nämlich (dokumentierte) Überschwemmungsflächen grds. von Bebauung frei zu halten. 
  2. Alle Beteiligten schlagen vor, zunächst auf eine Realisierung der ersten Baureihe entlang der Straße zu verzichten (von insg. knapp 10.000m² wären somit „nur“ noch rund 7.500m² bebaubar). 

  3. Auf den dann nicht bebaubaren ~ 2.500m² könnten gebietsnah alle für das Gebiet erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden. Ebenso könnte dort z. B. ein (Wasser)-Spielplatz entstehen.


Der Planungsverband hat unter Würdigung aller Faktoren (Überschwemmungsbereich, bauliche Vorgaben, Ergebnis Bodengutachten, angestrebte Nutzung, städtebaulicher Anspruch, …) einen Entwurf erarbeitet (bestehend aus zwei Varianten), der heute dem Gemeinderat vorgestellt wird (siehe unten). Auf Basis dieses Entwurfs schlägt die Verwaltung vor, das weitere Verfahren zu bestreiten (siehe nächste Schritte). Aufgrund der Charakteristik der Fläche gibt es kaum weitere Alternativen zur Gestaltung der Zufahrt, etc.
Entstehen kann gleichzeitig ein „heimeliges“ und in sich stimmiges Quartiers-Bild. 
Wichtig: Angesichts der örtlichen Gegebenheiten wurden verschiedene Zufahrtssituationen und Anordungen der Gebäude geprüft. Die nachfolgend gezeigte Variante erscheint als die Sinnvollste i. B. auf vollst. Erhalt Feldhecke / Ausnutzung Räume ausserhalb pot. Überschwemmungsflächen, etc.

Variante 1 a (Verzicht auf eine Bau-Parzelle):




Variante 2 a (optimale Ausnutzung der Fläche aufgrund Wegfall Überschwemmungsfläche, „gewinnen“ einer Bauparzelle):







Folgender Zeitplan wird angestrebt, wobei die tatsächliche Dauer der Beteiligungsrunden von Art und Umfang der Anregungen und Bedenken der Beteiligten abhängen wird:

-       Mai 2022 (= Sitzung ist am 04.05.): Beschlussfassung im GR über Entwurf und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
-       September 2022 (= Sitzung am 21.09.): GR-Befassung und zweite Auslegung; parallel: Erschließungsplanung und Start Umlegung spätere Flächenaufteilung durch Vermessungsamt
-       Dezember 2022 (= Sitzung am 21.12): Satzungsbeschluss



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt Verwaltung und Planungsverband, auf Grundlage der im Sachvortrag gezeigten Variante [??] einen konkreten Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten  und möglichst zeitnah eine erneute Befassung im Gremium mit darauf folgender Öffentlichkeitsbeteiligung  in die Wege zu leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Verwaltung und Planungsverband, auf Grundlage der im Sachvortrag gezeigten Variante 2a die Planungen voranzutreiben. Dabei soll versucht werden, die Zahl der Doppelhäuser zu steigern und dafür auf Einfamilienhäuser zu verzichten (angestrebt wird idealerweise der „Tausch“ zweier EFH in Doppelhäuser, sofern möglich). Sodann ist ein konkreter Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und möglichst zeitnah eine erneute Befassung im Gremium mit darauf folgender Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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10. Bauantrag; Errichtung eines Wintergartens mit Terrasse am bestehenden Einfamilienhaus sowie einer Grenzeinfriedung auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 6", Fl. Nr. 173/2 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück „Moorenweiser Straße 6“ liegt im unbeplanten Innenbereich, wodurch sich die Bebauung nach § 34 BauGB richtet. 
Geplant ist am bestehende Gebäude auf der Südseite einen Wintergarten mit Terrasse zu errichten. Der Wintergarten hat eine Grundfläche von 5,12 m x 2,90 m, die Terrasse 3,68 m x 4,50 m. Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. Das Grundstück hat eine Größe von 648 m². Die GRZ beträgt 0,415 und die GFZ 0,439. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens mit Terrasse auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 6“, Fl. Nr. 173/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens mit Terrasse auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 6“, Fl. Nr. 173/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Grenzeinfriedung auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 6“, Fl. Nr. 173/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt und stimmt der Errichtung der Grenzeinfriedung, wie im Bauantrag beschrieben, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

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11. Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, Variante 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 08.12.2021 wurde ein Bauvorhaben für dieses Grundstück behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde abgelehnt. Das Landratsamt hat dem Bauherrn die Genehmigung versagt. 

Nun wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geplant auf dem 587 m² großen Grundstück geplant. Hierfür wird ein Vorbescheid beantragt. 

Haus 1, welches an der Thünefeldstraße anliegt, hat eine Grundfläche von 10,0 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe soll 4,90 m, die Firsthöhe 8,21 m betragen. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. 

Haus 2 im westlichen Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von 10,00 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe Beträgt 4,32 m, die Firsthöhe 7,74 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. 

Bei jedem Gebäude ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen. 

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen (Thünefeldstraße und Wolfingerstraße) Grund. Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,41. Als Referenz für die umliegende Bebauung nennt der Planer die Fl. Nr. 69 mit 0,69 GRZ und die Fl. Nr. 71 mit 0,64 GRZ. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld, Variante 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 08.12.2021 wurde ein Bauvorhaben für dieses Grundstück behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde abgelehnt. Das Landratsamt hat dem Bauherrn die Genehmigung versagt. 

Nun wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geplant auf dem 587 m² großen Grundstück geplant. Hierfür wird ein Vorbescheid beantragt. 

Haus 1, welches an der Thünefeldstraße anliegt, hat eine Grundfläche von 89 m² und wir in einer L-Form geplant. 
Die Wandhöhe soll 4,901 m, die Firsthöhe 8,212 m betragen. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. 

Haus 2 im westlichen Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von 91 m² und wird ebenfalls in einer L-Form geplant. 
Die Wandhöhe beträgt 4,26 m, die Firsthöhe 7,57 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und auf einer Seite einem Walmdach geplant. 

Bei jedem Gebäude ist eine Garage vorgesehen. 

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen (Thünefeldstraße und Wolfingerstraße) Grund. Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,42. Als Referenz für die umliegende Bebauung nennt der Planer die Fl. Nr. 69 mit 0,69 GRZ und die Fl. Nr. 71 mit 0,64 GRZ. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Generelle Informationen des Planungsverbandes zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
Der Planungsverband hat allen Mitgliedsgemeinden am 10.02.2022 eine Zusammenfassung über die geplanten Änderungen des LEP (= Landesentwicklungsprogramm Bayner) zugesandt, zu denen alle Gemeinden und Landkreise bis zum 01.04.2022 gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung nehmen können. 

Eine direkte Betroffenheit der Gemeinde Türkenfeld wird – abseits der durch die Spitzenverbände bzw. den PV abgegebenen Stellungnahmen – nicht gesehen. 

Besonders wichtig erscheinen aus Sicht des Planungsverbandes u. A. folgende geplante Änderungen (=> Ausführliche Unterlagen dazu im RIS hinterlegt):

  • Eine Reihe von Gemeinden im PV-Verbandsgebiet war bisher dem Verdichtungsraum zugeordnet und soll künftig gemäß dem Entwurf der Strukturkarte dem Allgemeinen Ländlichen Raum angehören (siehe unter II. 2.2.5 auf Seite 4 der Anlage). Das sind die Gemeinden Hebertshausen und Vierkirchen (Landkreis Dachau), Ottenhofen und Wörth (Landkreis Erding), Alling, Kottgeisering und Schöngeising (Landkreis Fürstenfeldbruck) sowie gemeindefreie Gebiete im Perlacher Forst und Grünwalder Forst (Landkreis München). 

Umgekehrt sollen die folgenden Gemeinden, die bisher dem Allgemeinen Ländlichen Raum zugeordnet wurden, künftig zu den Verdichtungsräumen gehören: Oberding (Landkreis Erding), Eching am Ammersee, Greifenberg, Schondorf und Utting am Ammersee (Landkreis Landsberg am Lech), und Inning am Ammersee (Landkreis Starnberg) – siehe Seite 5 der Anlage. 

Die Gemeinden aus dem Verdichtungsraum, die dem Allgemein Ländlichen Raum zugeordnet werden sollen, müssen beachten, dass die sog. Ballungsraumzulage bislang an die Definition der Zugehörigkeit im Verdichtungsraum München anknüpft, siehe Seite 4/5 der Anlage. Im Rahmen einer Stellungnahme sollte ggf. eine Bestandsgarantie für die Ballungsraumzulage gefordert werden, weil sich die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht an die statistische Abgrenzung von Verdichtungsraum und Ländlicher Raum halten – jedenfalls nicht in der Region München. 

  • Im Rahmen der Innenentwicklung vor Außenentwicklung (II. 3.2, Seite 6 der Anlage) müssen künftig zum Nachweis, dass Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen, Strategien für die Aktivierung der Innenentwicklungspotentiale entwickelt und umgesetzt werden und die Bemühungen erfolglos geblieben seien. Das ergibt sich aus der Begründung. Es ist nicht absehbar, welche Strategien zusätzlich zum bisher schon geforderten kommunalen Flächenmanagement gemeint sind. Der Regionalplan München stellt z. B. darauf ab, dass bei der Siedlungsentwicklung die Möglichkeiten der Innenentwicklung, d. h. Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, vorrangig zu nutzen sind. Eine darüber hinaus gehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potentiale nicht zugegriffen werden kann (vgl. Regionalplan München, B II Z 4.1).

Flächen im Flächennutzungsplan sollten generell von weiteren Zwängen ausgenommen sein. Denn diese Flächen sind bereits nach einer Überprüfung vom Freistaat Bayern für die zukünftige Siedlungsentwicklung einer Gemeinde genehmigt worden. 

  • Im Abschnitt II. 3.3 Anbindegebot (Seite 7 der Anlage) fallen drei Ausnahmen vom Anbindegebot weg: für Gewerbe- oder Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen, für interkommunal geplante Gewerbe- oder Industriegebiete, sowie für überörtlich bedeutsame Freizeitanlagen. Außerdem sollen Logistikbetriebe nur noch dann nicht angebunden sein müssen, wenn das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinflusst wird.
Vertrauensschutz gibt es bis zum 31.12.2028 für diese Ausnahmen vom Anbindegebot bei Bebauungsplänen, deren Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB vor dem 14.12.2021 gefasst wurde (= Tag des Ministerratsbeschlusses), siehe § 3a der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LEP Bayern. 

******
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wald- und Naturfriedhof" der Gemeinde Greifenberg, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Forstgut Greifenberg GbR beabsichtigt, auf dem Gemeindegebiet Greifenberg einen Naturfriedhof einzurichten, der dann von der Gemeinde betrieben werden soll. Aufgrund der Außenbereichslage erfordert die Planung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt, daher werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 

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BV Rückbau Nebengebäude und Anbei einer Werkstatt sowie Neubau einer Garage, Grabungsarbeiten bis max. 1,50 m unter GOK für Streifenfundamente, „Kapellenstraße 7, 7a“, Pleitmannswang, Bauantrag wurde im Gemeinderat behandelt, Einvernehmen zur beantragten Grabungserlaubnis wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

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Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen auf dem Grundstück „Bahnhofstraße 9“, Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag wurde vom Gemeinderat am 28.07.2021 behandelt und das Einvernehmen wurde erteilt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt erfolgte eine Umplanung, welche sich auf die Dachterrasse über dem Garagenbau bezieht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, nachdem die Dimensionierung nun kleiner als im urspr. Antrag ist. 

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

Renaturierung Ölbach, Öffnung der Verrohrungen (=> Umsetzung Ausgleichsfläche wie staatlicherseits gefordert)
Die Arbeiten wurden, wie vom GR beschlossen, an die Firma Strommer vergeben. Auf Grund der Witterung sollen die Arbeiten im Februar erfolgen und dauern ca. 2,5 Wochen. Der Oberboden wird abgetragen und vor Ort gelagert, ebenso wie die Rotlage. Nach Öffnung der Verrohrung wird die Rotlage und Teile des Oberbodens wieder eingebaut. Die Maßnahme wird nach Abschluss von einem Sachverständigen abgenommen (=> Auflage!). 

Für die März-Ausgabe des Mitteilungsblattes ist eine ausführliche Berichterstattung dazu geplant. Das Foto zeigt den aktuellen Arbeitsstand am 16.02.2022.

Geplante Berichterstattung im Mitteilungsblatt (Text: Sebastian Klaß)

Im Februar dieses Jahres konnte die Renaturierung des Ölbaches nach rund zweijähriger Planungsphase nun auch baulich abgeschlossen werden. Die Wiederherstellung eines natürlichen Bachlaufes war nötig geworden als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet „Am Härtl“. Der Ölbach befindet sich westlich von Zankenhausen am Ende der dortigen Riedstraße. 
Für die Renaturierung wurde der vormals verrohrte Bach auf einer Länge von rund 90 Metern freigelegt und ein natürlich verlaufender, mäandrierender Bachverlauf angelegt. Die Uferböschungen wurden unterschiedlich steil und als Magerstandort ausgebildet, sodass sich eine möglichst artenreiche Vegetation entwickeln kann, die sich jeweils speziell auf das unterschiedlich vorherrschende Terrain einstellt. Außerdem wurden mehrere Büsche und Sträucher auf der Südseite des neuen Bachverlaufes gepflanzt um das Gewässer in den heißen Sommermonaten natürlich zu beschatten.
Durch die Öffnung der Verrohrung wird außerdem die hydraulische Leistungsfähigkeit des Bachabschnittes vergrößert. Er dient also fortan durch die in Teilbereichen ausgebildeten flacheren Uferböschungen sowie aufgrund des mäandrierenden Verlaufes in gewisser Weise als Hochwasserschutz für die im weiteren Verlauf des Ölbaches anliegenden Flächen. Dieser positive Effekt entsteht, da das ankommende Niederschlagswasser im neu angelegten Bereich nun deutlich mehr Platz zur Verfügung hat und für den gleichen Weg aufgrund des geschwungenen Verlaufes länger braucht und dadurch länger zurückgehalten wird.
Die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen werden durch die Herstellung des natürlichen Bachlaufes nicht beeinträchtigt, es entstehen wie beschrieben sogar Vorteile aufgrund des natürlichen Überflutungsschutzes. Außerdem konnte der im Zuge der Baumaßnahme übrig gebliebene, fruchtbare Oberboden ebenfalls den Landwirten zur Verfügung gestellt werden.





Schulweghelfer-Suche erfolgreich => auf unten stehende Meldung hin haben sich vier weitere Freiwillige gemeldet. Danke dafür!
„Trotz intensiver Suche und öffentlicher Aufrufe finden sich leider nicht genügend Freiwillige, die als Schulweghelferin bzw. Schulweghelfer Dienst tun wollen oder können. Aufgrund des Ausfalls einer Aktiven wird darum vermutlich bis Ostern einer der eigentlich besetzten Übergänge an der Beurer Straße ortsauswärts nicht besetzt werden können. Wir bitten daher um noch mehr Aufmerksamkeit zu den einschlägigen Zeiten. Wer sich einbringen will, kann sich im Rathaus melden (E.Werner@tuerkenfeld.de).“



Wasserrohrbruch Gollenbergstraße / Rohrlecksuche gestartet
Am 24.01.22 ereignete sich in der Gollenbergstraße in der dortigen Hauptwasserleitung ein Wasserrohrbruch auf Höhe der Haus-Nr. 45. Da die Wasserleitung in diesem Bereich sehr tief liegt (ca. 2m unter der Oberfläche; normal liegt die Wasserleitung ca. 1,2 m unter der Oberfläche), waren umfangreiche Erdarbeiten von Nöten. Insgesamt mussten rund 10 m³ Straßenunterbau abgetragen und durch neues Material ersetzt werden. Nach Angaben der Stadtwerke verursachte der Rohrbruch einen Wasserverlust von rund 500 m³ Trinkwasser. Aufgrund des Rohrbruches hatten rund 15 Haushalte ca. 10 Stunden (02:00 Uhr – 12:00 Uhr) kein Wasser. 

Parallel haben die Stadtwerke festgestellt, dass vermutlich weitere bislang optisch nicht entdeckte Wasserrohrbrüche im Netz zu verzeichnen sind (ablesbar an der gestiegenen Verbrauchsmenge). Die Verwaltung wird schrittweise gemeinsam mit den Stadtwerken in Zonen das Netz kontrollieren lassen. 

Hierdurch wurden zwischenzeitlich Rohrbrüche im Härtl-Weg sowie in der Schubertstraße lokalisiert und behoben.

Informell: Darstellung des Risses einer Gussleitung (z. B. verbaut in Teilen „Neu-Türkenfelds“)

Foto 1 – Situationen nach Öffnung der Straße, nach vorheriger Lokalisierung eines Rohrbruchs.




Foto 2 – Riss in der Gussleitung:



Foto 3 – Behebung des Risses durch den Einsatz von Schellen („Pflaster“):




Denkmalkonforme Sanierung der Mariensäule + Umfeldgestaltung => Angebote eingeholt; denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt / erwartete Kosten werden zu 100% durch Spenden refinanziert

Die denkmalgeschützte Mariensäule an der Duringstraße bedarf dringend einer professionellen Reinigung bzw. Sanierung durch eine Fachfirma. Angeregt wurde die Maßnahme von mehreren Seiten aus der Bürgerschaft – teilweise unterlegt durch zweckgebundene Spenden (siehe unten). 

Die Verwaltung hat bei zwei Restaurierungswerkstätten Angebote für eine Reinigung, Reparatur von Rissen, Nachschreiben der Inschriften sowie Konservierung der Steinoberflächen eingeholt.  
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde beim LRA bereits gestellt. Erst nach Erteilung dieser Erlaubnis können die Sanierungsarbeiten dem Billigstbieter in Auftrag gegeben werden. 

Ebenso wurden zwei GALA-Firmen um Angebote für eine ansprechende Gestaltung in diesem Bereich (rund um die Säule, das anliegende Beet sowie den Grünstreifen Richtung der roten Mitfahrerbank) angefragt. Wichtig: Hier ist in der Hauptsache angedacht, die schon vorhandenen Beet-Flächen ansprechend zu bepflanzen und zu gestalten. Die Bepflanzung soll „pflegearm“ ausgeführt werden (z. B. analog Ortszentrum Eching), gleichzeitig aber heimische Pflanzenarten aufgreifen. Die filigrane und abgesackte Mosaik-Pflasterfläche direkt vor der Säule soll in die Gestaltung einbezogen werden. Ob Pflanztröge angeschafft werden, ist in Klärung. 

Alle Firmen haben sich bei einem vor-Ort-Termin zusammen mit der Verwaltung, Bürgermeister Staffler sowie der 3. Bgm`in Well ein Bild gemacht. 

Die Finanzierung der Kosten in Höhe von < 10 TEUR wird über eine Spende des Testzentrums Türkenfeld an „Türkenfeld hilft & gestaltet“  bestritten. Hierfür an großes Danke an den Initiator David Müller. Ergänzend kommen einige zweckgebundene Kleinspenden aus dem Weihnachts-Spendenaufruf dazu. 



Erhebung IST-Zustand Straßen & Wege begonnen // Straßenkontrollfahrten strukturiert
Sebastian Klaß hat mit der Erhebung des Straßen- und Wege- IST-Zustandes begonnen und eine Systematik für die Neustrukturierung der Straßenkontrollfahrten ins Leben gerufen. Erste Aufträge für Ausbesserungsarbeiten wurden erteilt. Ebenso wurde ein System zum Nachhalten der Aufträge eingeführt. 




Denkmalrechtliche Erlaubnis für den Austausch der restl. Fenster im Rathaus liegt vor | Ausführungsbestimmungen für Fassaden-Sanierung erlassen
Nach intensiven Vorgesprächen und Vorarbeiten ist es gelungen, die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Tausch der noch nicht erneuerten Fenster seitens der zuständigen Stellen zu erlangen. Ein entsprechendes Dokument ist am 03.02.2022 in der Gemeindeverwaltung eingegangen. Damit sind alle formellen Voraussetzungen für das Projekt „Fenster“ erfüllt. 
Wichtig: Wie zu erwarten war, hat das Denkmalamt gemeinsam mit dem Landratsamt im Kontext Fenster auch Festlegungen für die ebenfalls anstehende Fassaden-Sanierung getroffen. Diese besagen (…):

Den Fachbehörden ist offenbar wichtig, im Falle einer in der Zukunft anstehenden Fassadensanierung die in den 1970er Jahren erstmals angebrachte Fassaden-Malerei nicht wiederherzustellen und stattdessen auf den Urzustand (= nicht bemaltes Schloss, vgl. erster Ansatz nach Renovierung 1970) zu setzen. 

Sollte im kommenden Jahr das Thema „Fassade“ angegangen werden, sind die Punkte im Detail mit den Fachbehörden abzustimmen.

Teilweiser Förderstopp für energetische Sanierungsmaßnahmen durch KfW, etc. => Projekt „Rathaus-Fenster“ nicht betroffen – ABER DEUTLICH LÄNGERER BEWILLIGUNGSZEITRAUM
Die Gemeinde ist von der zeitweise im Raum stehenden Förderkürzung bzw. dem Förderstopp NICHT betroffen. Das hat eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle ergeben. In den kommenden Wochen wird mit dem Eingang des Förderbescheids gerechnet. Ebenfalls hat die Gemeinde Förderanträge beim Bezirk Obby. und dem Landratsamt gestellt. Ob bzw. welche Summen hier fließen, bleibt abzuwarten. 

Wichtig: Anders als beim Förderantrag im letzten Jahr (wurde binnen vier Wochen genehmigt) muss lt. Aussagen in diesem Jahr mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Ein Baubeginn vor Genehmigung des Förderantrags ist NICHT förderschädlich. Die Verwaltung schlägt darum vor, den Auftrag für den Fenstertausch wie vom GR beschlossen bereits jetzt zu vergeben. Ein Restrisiko bzgl. des Zuschusses seitens des Bundes verbleibt immer. Allerdings ist die Maßnahme alternativlos. Würde mit der Auftragsvergabe bis zur Genehmigung des Förderantrags gewartet, kann der Austausch im Jahr 2022 vermutlich nicht wie geplant stattfinden. Für das Jahr 2023 ff wäre dann angesichts Inflation, etc. wieder mit neuen Preisen zu kalkulieren. 



Breitbandausbau ausserorts => letzte Dokumentationen eingereicht
Ende Januar 2022 konnte die letzte noch ausstehende Dokumentation beim Breitband-Zentrum Bayern eingereicht werden. D. h., dass in den kommenden Monaten mit der Auszahlung des noch offenen Förderbetrags in Höhe von rd. 40 TEUR gerechnet werden kann. Damit ist das Projekt auch verwaltungsseitig abgeschlossen. 



Brandmeldeanlage (BMA) Schule/ Wartungsvertrag gekündigt und neu vergeben – Austausch der Brandmelder anstehend
Aus Kosten- und Effizienzgründen wurde der Wartungs- und Instandhaltungsvertrag der BMA zum 31.12.2021 bei der Fa. Bosch gekündigt und an die Fa. WiTo-Sicherheitstechnik GbR, Kissing vergeben. Die Einsparung liegt bei beinahe 50 % für vier Wartungen /Jahr. Hinzu kommt, dass maßgebliche Mitarbeiter in Türkenfeld wohnhaft sind und dadurch „kurze Wege“ zu erwarten sind. 
Der turnusmäßige Tausch (alle 5 Jahre) der Rauchwarnmelder wurde für 2022 ebenso an die Fa. WiTo vergeben. Auch hier konnten spürbar Kosten eingespart werden. Insb. weil über-dimensioniert doppeloptisch-thermisch-chemisch (DOTC) verbaute Melder in optische Melder (OT) getauscht werden können, die dann auch noch eine Standzeit von 8 Jahren haben und auch durch insg. günstigere Konditionen.  



Neuwahl Vorstand Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung / Wochenendseminar verschoben
Wie das ALE am 02.02.2022 der Gemeindeverwaltung mitgeteilt hat, sind bis auf Weiteres keine Wahlhandlungen möglich. Auch gibt es weitere Einschränkungen im Seminarbetrieb. Frau Pavoni und Bgm. Staffler sind darum übereingekommen, das Wochenendseminar auf Juni zu verschieben (24. + 25.6.22). 
Für die Vorstandswahl gibt es mittlerweile eine Reihe von Interessentinnen und Interessenten; weitere Gespräche laufen. 



Bepflanzungskonzept für neues Ortszentrum – Arbeiten sollen bis Anfang Mai erledigt werden
Wie dem Gemeinderat bekannt, wurde durch den Verband für ländliche Entwicklung ein Bepflanzungskonzept für das Ortszentrum erarbeitet. Dieses Konzept soll am Montag, 21.02.2022 der Teilnehmergemeinschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung hat darum gebeten, das Konzept auch informell dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. BGM Staffler berichtet mündlich i. R. d. GR-Sitzung über das Ergebnis der TG-Sitzung.
Geplant ist, alle Pflanzarbeiten bis Ende April abzuschließen. Maßgeblich für das Konzept war ein Ortstermin im Spätherbst 2021, an dem neben Frau Pavoni und dem VLE-Fachplaner auch GR-Mitglied Meissner teilgenommen hat. Eine Vorabstimmung mit Michael Drexl in der Rolle „Grundstückseigentümer“ bzgl. Wahl des neuen Dorfbaums hat ebenfalls stattgefunden. 



Verwaltung prüft ergebnisoffen Nutzbarkeit des Dachgeschosses im Linsenmann-Haus als (Mitarbeiter)-Wohnung | Denkmalschutz-Fragen könnten „Show-Stopper“ sein
Ein Teil des Dachgeschosses des Linsenmann-Gebäudes ist derzeit ungenutzt, würde aber grds. Raum für eine rd. 60qm große DG-Wohnung bieten (siehe Fotos, Schrägen bereits herausgerechnet). Gerade weil der Ausbau von Dachgeschossen als Teil-Antwort auf fehlenden Wohnraum gerade ein großes Thema ist, hält die Verwaltung eine Machbarkeitsprüfung des Vorhabens für sinnvoll. Die Wohnung könnte bspw. als Mitarbeiter-Wohnung dem Kindergartenpersonal angeboten werden und so ein Pluspunkt in der Mitarbeiter-Suche sein. In einem ersten Schritt wird mit überschaubarem Aufwand eine grobe Skizze des Ausbau-Vorhabens angefertigt und mit einer Kostenschätzung unterlegt. Parallel laufen Klärung i. B. auf Denkmalschutz. Sofern sich eine Entscheidungsreife des Vorhabens herauskristallisiert, wird der Gemeinderat ausführlich informiert und um ein Votum gebeten. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ebenfalls anzustellen. 





Aufwertung Wochenmarkt geplant | neue Werbebanner im Gemeindegebiet
Nach der Bauphase im letzten Jahr, die auch für die Wochenmarkt Einschränkungen bedeutet hat, soll der Wochenmarkt nun weiter aufgewertet werden. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Bgm. Staffler mit den Vertretern des Arbeitskreises sowie Robert Müller. Geplant ist, zusätzliche Standbetreiber anzuwerben und auch die neu geschaffenen Pflasterflächen im Eingangsbereich zum Schlosshof (losgelöst von der Feuerwehrzufahrt) als „attraktivitätssteigernde Komponente“ zu nutzen. Ein weiterer Standbetreiber mit Südfrüchten konnte bereits gewonnen werden. Die Verwaltung hat darüber hinaus Werbebanner in Auftrag gegeben, die im Ortszentrum ausgehängt werden [erste Banner hängen; für dauerhafte Standfestigkeit sollen Unterkonstruktionen sorgen, die unser Handwerkerteam aus alten Dachlatten gebaut hat]. Eine Kontaktaufnahme mit den bereits aktiven Standbetreibern hat ebenfalls stattgefunden – verbunden mit der Bitte, sich i. R. eines „Sondermarktes“ anlässlich der Eröffnung des neuen Ortszentrums einzubringen. 





Randsteinsanierung Kreisstraßen / fußgängerfreundlichere Gestaltung der Kurve „Moorenweiser Straße - Bahnhofstraße - Zankenhausener Straße“
Der Landkreis plant in diesem Jahr die Sanierung einiger schadhafter Randbereiche der Kreisstraßen, wie dem GR bereits im letzten Jahr angekündigt und Teil der Haushaltsplanung 2022. Konkret sollen die vorhandenen Pflasterrinnen ausgebaut und neu gesetzt bzw. die Fugen der Pflastersteine neu vergossen werden. In Bereichen, in denen auch der Gehweg betroffen ist, beteiligt sich die Gemeinde anteilig an den Kosten. Die Bereiche sind mit dem zuständigen Referenten für Straßenbau, Herrn Schneller, abgestimmt. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll auch die Kurve ggü. dem Gasthaus Drexl fußgängerfreundlich aufgeweitet und repariert werden. Hier soll in geringem Umfang der Gehweg nach hinten versetzt werden, sodass insbesondere große Lastwägen nicht mehr auf den Gehweg fahren und Fußgänger, etc. behindern. Die Kosten für den nötigen Grunderwerb übernimmt der Landkreis, wobei die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer derzeit laufen. Ein weiterer zu ertüchtigender Kurvenbereich ist die Einmündung der Straße Am Härtl in die Beurer Straße. Auch hier soll analog der Kurve beim Drexl die Pflasterzeile etwas zurückversetzt werden, sodass große Lastwägen ohne in den Seitenbereich fahren zu müssen „um die Kurve kommen“. Hier ist kein zusätzlicher Grunderwerb nötig. 
Die vorbeschriebene Gesamtmaßnahme ist Teil einer großen Ausschreibung des Landkreises. Die Gemeinde übernimmt hier anteilig Kosten bis zu der im Haushalt festgeschriebenen Höhe (85 TEUR). Eine formelle Ausschreibung und Auftragsvergabe, etc. durch die Gemeinde ist damit nicht notwendig; der Landkreis stellt eine Kostenrechnung. 


Bundesförderprogramm „Renaturierung Höllbach“: Abstimmungsgespräch mit den Projektträgern hat stattgefunden / Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung
Am 15.02.2022 hat das zentrale Abstimmungsgespräch mit den Projektträgern seitens des Bundes stattgefunden. In einem nächsten Schritt ist die Verwaltung aufgefordert, weitere Unterlagen und Ausführungen einzureichen, die vor Erlass des förmlichen Bescheides in jedem Förderverfahren angefragt werden. Parallel hat die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleistungen (angelehnt an die HOAI-Leistungsphasen 1-4) auf den Weg gebracht und fünf Büros kontaktiert. Eine Vergabe der Planungsleistungen soll nach Möglichkeit in der April-Sitzung erfolgen. Die Vergabe der Planungsleistungen ist förderunschädlich. Zudem wird der Input eines Fachplaners für die Aufstellung einer detaillierten Kostenschätzung benötigt. Die Fördersumme von 175TEUR bei einer Förderquote von 90% (!) wurde nochmals seitens des Projektträgers bestätigt. 




Bürgerversammlung und Aktion saubere Landschaft werden verschoben
Nachdem - Stand heute - weitreichende Lockerungen der Pandemie-Regeln für Ende März/ Anfang April 2022 angekündigt sind, werden folgende Termine verschoben. Ziel ist es, beide Veranstaltungen dann mit möglichst viel „Normalität“ durchzuführen.
Neuer Termin Bürgerversammlung: Donnerstag, 28.04.2022 - 19 Uhr - Schönbergaula Neuer Termin Aktion Saubere Landschaft: Samstag, 30.04.2022 - vormittags

Datenstand vom 25.04.2022 11:19 Uhr