Datum: 30.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Linsenmannsaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 23.02.2022 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Türkenfelder Feuerwehrhauses zur Versorgung von Feuerwehrhaus und Rathaus / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat
4 Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projekt "Renaturierung Höllbach" / hier: Beschluss bzgl. Vergabe von Planungsleistungen
5 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Umgang mit dem sog. "Leistungsentgelt" / hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen
6 Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Zustimmung zum Entwurf
7 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3, Härtlweg 1, Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage)
8 Bauantrag; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz für Besucher auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen
9 Bauantrag; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20a", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen
10 Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20b", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen
11 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung / hier: Reparatur eines Feuerwehrautos (HLF Türkenfeld)
12 Jahresrückblick 2021 / hier: Bekanntgabe
13 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 23.02.2022 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 23.02.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 23.02.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 2
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3. Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Türkenfelder Feuerwehrhauses zur Versorgung von Feuerwehrhaus und Rathaus / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, auf den Kindergärten Pfiffikus und Sumsemann gemeinsam mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck Photovoltaikanlagen zu installieren. Vorausgegangen waren intensive Überlegungen im Arbeitskreis Energie. Ziel war und ist es, möglichst alle gemeindlichen Liegenschaften energetisch nachhaltig aufzustellen. Insbesondere die Verwendung von selbst produziertem Strom stellt hier eine – auch wirtschaftlich! – nicht zu vernachlässigende Säule dar. Die ersten Ertragsdaten der Anlagen auf den beiden Kindergärten sind vielversprechend (vgl. Bewertung unter „Bekanntgaben“).

Gerade im Lichte der aktuellen „Energiekrise“ wäre ein logischer nächster Schritt, auch Rathaus und Feuerwehrhaus anteilig selbst mit Strom zu versorgen. Aufgrund strenger denkmalschutzrechtlicher Auflagen scheidet die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern des Linsenmannhauses bzw. des Schlosses kategorisch aus. Dies hat auch eine erneute Nachfrage bei den zuständigen Stellen ergeben. 


Handlungsoption „Dach Feuerwehrhaus“: 
Möglich wäre die Installation einer PV-Anlage auf der zur Moorenweiser Straße hin ausgerichteten Dachseite des Feuerwehrhauses. Zwar sind die Ausrichtung und Neigung des Daches nicht optimal. Eine Prüfung gemeinsam mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck hat allerdings ergeben, dass aufgrund des hohen Eigen-Stromverbrauchs in Feuerwehrhaus und Rathaus (~ 23.000kwh/Jahr) die Installation durchaus Sinn machen kann. Wichtig zu wissen: Rathaus und Feuerwehrhaus verfügen über gemeinsame Strom- und Wasseranschlüsse. Dies bedeutet, dass der auf dem Dach des Feuerwehrhauses produzierte Strom 1:1 im Rathaus verwendet werden kann. Nachdem die Strom-Hauptlast im Rathaus aufgrund der Arbeitszeiten tagsüber anfällt, wäre eine optimale Ausnutzung des Eigenstroms möglich. Eine Vorabprüfung bzgl. Statik und Leitungsnetz hat ergeben, dass die Installation möglich ist. Ebenfalls stattgefunden hat eine Drohnen-Befliegung des Daches.

Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck als Partner der Gemeinde in Energie-Angelegenheiten wurden gebeten, analog den Kindergärten ein „Full-Service-Angebot“ abzugeben. Ziel war es, die potentiell neue Anlage bzgl. Wartung und Monitoring so auszulegen, dass diese Kompatibel ist mit den schon verbauten Anlagen auf den Kindergärten. 

Die geschätzten Kosten für die Anschaffen der PV-Anlage (Variante A) belaufen sich auf 28.810,02 EUR bei einer Leistung von 16,4 kWp. Eine Installation wäre bei rasche Beschlussfassung in den kommenden Monaten möglich („ab dem 2. HJ“ lt. Angebot). Der Gemeinderat hat im Haushalt Mittel hierfür veranschlagt.

Der Bürgermeister hat parallel Kontakt mit den Stadtwerken aufgenommen und um Prüfung gebeten, ob die Installation der Anlage analog dem Vorjahr aus Mitteln des regionalen Klimafonds, etc. unterstützt werden könnte. Ein Zuschuss in Höhe von 3,5 - 4 TEUR wurde zugesagt. 

Bewertung des Vorhabens aus Sicht des Arbeitskreises Energie (Leitung: GR J. Brix), primär bezogen auf Variante A:

Hallo Emanuel,
 
in Abstimmung mit Hans Aigner kommen wir zu dem Ergebnis, dass die PV-Anlage von den SW FFB mit realistischen Zahlen kalkuliert ist. Bei einer maximalen Leistung von 16,4 kWpeak und einem jährlich kalkulierten Energieertrag von 13450 kWh liegt eine Kennzahl von 820 kWh/kWpeak zu Grunde. Dies ist bei der Ostausrichtung des Daches konservativ realistisch.
 
Ein Eigenverbrauch von 64% des erzeugten Stroms (vorwiegend Vormittag, früher Nachmittag) erscheint ebenso als realistische Annahme. Die  als Eigenverbrauch im Angebot der SW FFB angesetzten 8610 kWh generieren bei einem  Strompreis von 30 ct/kWh bereits 2600 €  Stromkosteneinsparung. Die weiterhin ins Stromnetz einspeisbare Strommenge von rund 4800 kWh ergibt bei 7 ct/kWh einen Ertrag von etwa 330 €. In Summe sind somit (ohne zukünftigen Strompreisanstieg) knapp 3000 € Ertrag aus Einsparung/Einspeisung zu erwarten. Bereits aus diesem jährlichen Ertrag wären die Investitionskosten von rund 28 000 € in weniger als 10 Jahren amortisiert (bereits ohne Strompreiserhöhungen).
 
Bereits diese kurze Kalkulation macht den wirtschaftlichen Nutzen deutlich.
 
Zu den wesentlichen technischen Komponenten:
Solarmodule: mit sehr gutem Wirkungsgrad (koreanischer Hersteller)
Wechselrichter und Energiemanagementsystem: analog zu Kindergärten (bisher sehr gute Erfahrung)
 
Eine Ergänzung mit einem Batteriespeicher sollte noch überlegt werden: neben einer weiteren Erhöhung des Eigenstromanteils könnte dadurch für die Verwaltung eine temporäre unterbrechungsfreie Notstromversorgung bei Netzausfall bereitgestellt werden.
 
Die Verkabelung sollte so ausgeführt werden, dass ein derartiger Batteriespeicher installiert oder ohne Weiteres zukünftig nachgerüstet werden kann.
 
Als Alternativangebot von den SW FFB sollte noch die sofortige Ergänzung mit einem Energiespeicher mit ca.10 kWh-Speicherkapazität angefragt werden. Über eine sofortige Anschaffung oder spätere Ergänzung wäre dann zu entscheiden.
 
Viele Grüße
 
Jürgen

Ergänzungsoption „Stromspeicher“ (Variante B):
Wie vom AK Energie vorgeschlagen, kann die Installation eines Stromspeichers sinnvoll sein. Die Stadtwerke wurden hierzu um ein ergänzendes Angebot gebeten. Immer vorausgesetzt, die Kabelwege und Platzverhältnisse lassen eine Installation eines Stromspeichers zu.
Die Leistung der Anlage bliebe gleich (= 16,4 kWp). Etwas teurer, weil komplexer, wäre die Wechselrichter-Technik. Hinzu kommen die eigentlichen Kosten für den Speicher (12 kWh). 

Die Gesamtkosten (PV-Anlage + Speicher, etc.) belaufen sich hier auf 39.297,83 EUR, wobei die Zusatzkosten für den Stromspeicher im Verhältnis zu den erzielbaren Einsparungen unverhältnismäßig hoch und damit unrentabel erscheinen.

Die Verwaltung schließt sich darum des Votums von GR Brix / Hans Aigner an und schlägt vor, auf eine Installation eines Stromspeichers mindestens vorerst zu verzichten (siehe Ausführungen unten).  

Bewertung des Vorhabens aus Sicht des Arbeitskreises Energie (Leitung: GR J. Brix), bezogen auf Variante B:

(…).

Ich habe jetzt mal gerechnet:

1. Wenn 1.783 kWh zu 7 Cent nicht verkauft, sondern eingespeichert werden und mit Wirkungsgradverlust wieder 1.510 kWh nutzbar werden, kosten diese 8,3 Cent.

2. Wenn wir von einer Preisdiffernz von 30 Cent ausgehen (=8,3 Cent aus dem Speicher oder 38,3 Cent von den Stadtwerken), bedeutet das jährliche Einsparungen von 453 €

3. Bei einem Mehrpreis von 10.487 € bedeutet das ohne Zinsen und Wartung eine Amortisationszeit von 23 Jahren.
    Dabei sind 30 Cent Differenz langfristig sehr hoch gerechnet.
    Bei geringerer Preisdifferenz wird die Amortisationszeit noch länger




Auszüge aus der Rentabilitätsberechnung (kalkuliert OHNE Stromspeicher = Variante A):




Auszüge aus der Rentabilitätsberechnung (kalkuliert MIT Stromspeicher = Variante B, wobei die Gesamtanlage den Speicher „subventionieren“ würde):







Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Auf Haushalsstelle 8101.9600 wurden 30 TEUR eingeplant.

Der Zuschuss der Stadtwerke ist in Abzug zu bringen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die zur Moorenweiser Straße hin gerichtete Dachfläche des Türkenfelder Feuerwehrhauses mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Aufträge, etc. zu vergeben. Der Budgetrahmen für das Projekt wird auf 30.000 Euro festgesetzt, wobei der Gemeinderat die Umsetzung von Variante A (= PV Anlage ohne Stromspeicher) beschließt. Die Anlage soll bzgl. Wartung und Monitoring kompatibel sein mit den auf den Kindergärten Pfiffikus und Sumsemann verbauten Anlagen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in Aussicht gestellten Zuschuss der Stadtwerke zu beantragen und abzurufen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projekt "Renaturierung Höllbach" / hier: Beschluss bzgl. Vergabe von Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Nach der grundsätzlichen Förderzusage des Bundes für das Projekt im letzten Jahr hat am 15.02.2022 das zentrale Abstimmungsgespräch mit den sog. Projektträgern (= Förderstelle) stattgefunden. In einem nächsten Schritt ist die Verwaltung aufgefordert, weitere Unterlagen und Ausführungen einzureichen, die vor Erlass des förmlichen Förder-Bescheides in jedem Förderverfahren angefragt werden. Die Fördersumme von 175TEUR bei einer Förderquote von 90% (!) wurde nochmals seitens des Projektträgers bestätigt. 


Parallel hat die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleistungen (angelehnt an die HOAI-Leistungsphasen 1-4) auf den Weg gebracht und verschiedene Fach-Büros kontaktiert. Die Vergabe der Planungsleistungen zum jetzigen Zeitpunkt ist ausdrücklich als „förderunschädlich“ klassifiziert. Zudem wird die Expertise eines Fachplaners für die Aufstellung einer detaillierten Kostenschätzung sowie der Bürgerbeteiligung und die notwendige Einbindung des Wasserwirtschaftsamtes, übergeordneter Stellen etc. benötigt. 


Die Verwaltung hat sieben Büros gebeten, Angebote für die Begleitung des Projekts abzugeben. Die Angebotsfrist endete am 21.03.2022.


Abgegeben wurden 3 Angebote
Absagen kamen von 3 Büros.
Kein Angebot abgegeben hat 1 Büro.


Die Auswertung der Angebote stellt sich wie folgt dar:





Die Gemeinde hat bereits in der Vergangenheit mit dem Billigstbieter erfolgreich zusammengearbeitet, weshalb grundsätzlich von einer guten Qualität und Quantität in der Auftragsbearbeitung auszugehen ist. Zudem kann nachfolgende Referenz des Büros genannt werden:

Innerörtlicher Gewässerausbau und Gewässerrenaturierung, Gemeinde Oberrieden

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Büro Steinbacher-Consult mit der Begleitung des Projekts zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des abgegebenen Angebots sowie der hierin genannten Konditionen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Umgang mit dem sog. "Leistungsentgelt" / hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Weitere Beschlüsse in dieser Sache: U. A. GR-Beschluss vom 13.10.2021


Hintergrund: 
Mit Inkrafttreten des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD“ vereinbarten die Tarifparteien die Einführung leistungsorientierter Entgeltbestandteile ab dem 01.01.2007. 
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD abschließend tarifvertraglich geregelt. Ziel des Leistungsentgelts ist eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und eine Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz. 

Für die Beschäftigten der Gemeinde Türkenfeld wird seit Einführung dieser leistungsorientierten Bezahlung das errechnete Gesamtvolumen nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig ausgeschüttet. 

Problemstellung:
Kommunen, die nach dem „Gießkannenprinzip“ agiert haben, wurden in der Vergangenheit regelm. im Rahmen von (überörtlichen) Rechnungsprüfung, etc. angemahnt, das Verfahren zu ändern und gem. der tariflichen Vereinbarung zu agieren.

Mit dem Beschluss vom 13.10.2021 sollte die bisherige Praxis „Auszahlung des Gesamtvolumens nach dem Gießkannenprinzip“ gemäß der Änderungsvereinbarung Nr. 15 zum TVöD legalisiert werden. 

Wie sich nun nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit der Kommunalaufsicht herausstellte, führt die im Beschluss genannte Vorschrift „§ 18 a TVöD“ nicht zu dem gewünschten Ergebnis der Legalisierung des „Gießkannenprinzips“. Der neu eingeführte § 18a stellt lediglich eine Alternative zum bisherigen Leistungsentgelt dar.
Da die Gemeinde Türkenfeld seit Einführung im Jahr 2007 das Leistungsentgelt pauschal, nach dem Gießkannenprinzip, ausgezahlt hat, greift hier für die Legalisierung eine andere Regelung (Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 6 TVöD).

Protokollerklärung zu Absatz 6:
1.        Besteht in einer Dienststelle/in einem Unternehmen kein Personal- oder Betriebsrat, hat der Dienststellenleiter/Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang des Vomhundertsatzes der Protokollerklärung Nr. 1 zu Absatz 4 sicherzustellen, solange eine Kommission im Sinne des Absatzes 7 nicht besteht.
2.        Zwischen 2007 und dem 25. Oktober 2020 bereits vereinbarte Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit pauschaler oder undifferenzierter Verteilung gelten als vereinbar mit der Zielsetzung des Absatzes 1. Für die betriebliche Praxis von Arbeitgebern, in deren Betrieb/in deren Dienststelle keine Betriebs- oder Dienstvereinbarung besteht, gilt Satz 1 entsprechend.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 13.10.2021 „Umwidmung des Leistungsentgelts im Sinne des § 18a Abs. 1 TVöD“ aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass das Leistungsentgelt für die Beschäftigten weiterhin pauschal nach dem „Gießkannenprinzip“ zur Auszahlung kommt und inhaltlich die Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 6 TVöD umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Zustimmung zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 10.11.2021 wurde die Aufhebung der in der Überschrift näher bezeichneten Ortsabrundungssatzung beschlossen. Das Verfahren hierzu sollte erst anlaufen, wenn der Bebauungsplan „Mischgebiet Stangl“ Rechtskraft erlangt hat. Dies ist nun der Fall.

Der Planungsverband hat zur Aufhebung der Ortsabrundungssatzung alle notwendigen Dokumente/ Entwürfe erarbeitet. 

Sofern der Gemeinderat diese billigt, wird die Verwaltung in Abstimmung mit dem Planungsverband die nächsten Schritte in die Wege leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend die Fl. Nrn. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718 Gemarkung Türkenfeld. Die Verwaltung wird beauftragt das, Verfahren gem. BauGB in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3, Härtlweg 1, Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 19
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Der vorliegende Bauantrag wurde durch den Gemeinderat bereits behandelt. Das Gremium hat sein Einvernehmen erteilt.

Im Rahmen der Detailprüfung durch das Landratsamt sind Punkte zu Tage getreten, die eine Änderung des Antrags bzw. die Erteilung von Befreiungen notwendig machen.

Zum Hintergrund: Der Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ wurde in den Jahren 2015/16 mit dem Ziel aufgestellt, eine geordnete Nachverdichtung in weiten Teilen „Neu-Türkenfelds“ sicherzustellen. In besagtem Bebauungsplan sind insb. Aussagen zur GRZ I (0,23 bzw. 0,26, in Ausnahmen auch abweichend hiervon) niedergeschrieben. Der Gemeinderat hat im Rahmen des Planungsprozesses für einzelne Grundstücke bewusst andere Maßzahlen festgelegt, z. B. um die Eigenart des Grundstücks zu würdigen (vgl. Bebauungsplan, zu finden z. B. auf der Gemeinde-Homepage).

Beim vorliegenden Grundstück (310/3 – Größe: 1.023m², bislang bebaut mit einem Einfamilienhaus) handelt es sich nach Meinung der Verwaltung ebenfalls um eine Besonderheit, die aber nicht im Bauleitverfahren ausdrücklich gewürdigt wurde. Grund hierfür ist die besondere Lage an einer Sackgasse, wobei die öffentliche Erschließung durch die spätere Ausweisung des Baugebiets „Am Härtl / Burgbachstraße“ negativ beeinflusst wurde. Konkret ist festzuhalten, dass das zur Nachverdichtung vorgesehene Grundstück nur anteilig (nicht durchgehend wie nahezu alle anderen Grundstück im Geltungsbereich) auf einer Grundstücksseite erschlossen ist. Hierdurch ist zu erklären, warum eine umfangreichere Zufahrtssituation auf Privatgrund geschaffen werden muss, die wiederum in die Kennzahlenberechnung einfließt und Befreiungen notwendig macht.


Der heute vorliegende geänderte Bauantrag ist mit dem Landratsamt vorbesprochen. Das Landratsamt hat signalisiert, aufgrund der Besonderheiten eine Genehmigung zu erteilen, sofern der Gemeinderat die notwendigen Befreiungen erteilt. 

Diese betreffen im Detail:
A) Antrag auf Abweichung bzgl. GRZ II
Aufgrund notwendiger Zufahrt, etc. für den im hinteren Bereich des Grundstücks liegenden Baukörper (= beantragtes Einfamilienhaus) kommt es zu einer Überschreitung der GRZ II 
[Erlaubte GRZ II 50% von 0,23 + 0,23 = 0,345 | GRZ II laut Berechnung (siehe Plan) 0,379, damit 10%]

B) Antrag auf Abweichung bzgl. Nichtanrechnung eingezogener Balkon Bestandsgebäude auf GRZ I
Auszug aus dem Schreiben des verantwortlichen Planers: 


Nach Ansicht der Verwaltung sind die Befreiungen wie oben dargestellt aufgrund der Historie und den weitern im Sachvortrag genannten Gründen vertretbar. Auch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und einer von diesem Fall nicht ausgehenden Signalwirkung (aufgrund der sehr speziellen Lage des Objektes). Ebenfalls nicht tangiert wird das Ansinnen des Bebauungsplans, die Nachverdichtung zu ordnen. Zwei Einfamilienhäuser auf einem über 1.000m² großen Grundstück erscheinen in der Gesamtschau sinnhaft, zumal es sich – auch wenn dies keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben darf – nicht um ein Anlageobjekt zur Gewinnmaximierung handelt. 



***




Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO erneut behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Aufgrund der im Sachvortrag beschriebenen besonderen Situierung, Lage des Grundstücks (inkl. Erschließung, Bestandsgebäude, …) stimmt der Gemeinderat den beiden aufgezeigten Abweichungsanträgen zu (Überschreitung GRZII um 10% sowie Nichtanrechnung eingezogener Balkon d. Bestandsgebäudes auf die GRZ). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bauantrag; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Doppelgarage und einem Stellplatz für Besucher auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 131/1 Gemarkung Zankenhausen (2.382 m²) ist mit zwei Wohngebäuden bebaut. Das nördliche Gebäude wird beseitigt. Ersatzweise sollen hier ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus entstehen.

Die westliche Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 10 m x 8m. Die Wandhöhe beträgt 4,60 m, die Firsthöhe 8,95 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 41°.
Geplant ist die Errichtung einer Doppelgarage mit Flachdach. 

Die Abstandsflächen für das Vorhaben werden eingehalten. 





Im Flächennutzungsplan ist das Areal wie folgt dargestellt:


Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Doppelhaushäufte mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131/3 TF Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bauantrag; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20a", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 131/1 Gemarkung Zankenhausen (2.382 m²) ist mit zwei Wohngebäuden bebaut. Das nördliche Gebäude wird beseitigt. Ersatzweise sollen hier ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus entstehen.

Die östliche Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 10 m x 8m. Die Wandhöhe beträgt 4,60 m, die Firsthöhe 8,95 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 41°.
Geplant ist die Errichtung einer Doppelgarage mit Flachdach. 

Die Abstandsflächen für das Vorhaben werden eingehalten. 



Im Flächennutzungsplan ist das Areal wie folgt dargestellt:




Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Doppelhaushäufte mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 131/3 TF Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20b", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 131/1 Gemarkung Zankenhausen (2.382 m²) ist mit zwei Wohngebäuden bebaut. Das nördliche Gebäude wird beseitigt. Ersatzweise sollen hier ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus entstehen.

Das Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,0 m x 10,0 m. Die Wandhöhe beträgt 4,60 m, die Firsthöhe 9,39 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 41°. Zum Vorhaben gehören zwei Einfachgaragen, mit begrüntem Flachdach. 








Die Abstandsflächen des Wohnhauses und der bestehenden, zu erhaltenden Garage überdecken sich über 0,69 m² im Süden. Hierzu wir deine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt. 



Im Flächennutzungsplan ist das Areal wie folgt dargestellt:





Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung erteilt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf  dem Grundstück Fl. Nr. 131/3 Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Zustimmung zur Abweichung von den Abstandsflächen wird ebenfalls erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung / hier: Reparatur eines Feuerwehrautos (HLF Türkenfeld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö beratend 11

Pressetaugliche Texte

Wie der Kommandant der FFW Türkenfeld am 18.03.2022 dem Bürgermeister mitgeteilt hat, muss kurzfristig die Hauptlöschwasser-Pumpe des Fahrzeugs „HLF 20/16, Fabr.Nr. 0112/1861, Bj. 2007,
Amtl. Kennzeichen FFB - T 2016“ instandgesetzt werden. Diese ist defekt und essentiell für die Einsatzbereitschaft. 

Das Fahrzeug wurde durch ehrenamtliche Kräfte am 20.03.2022 zum Hersteller gefahren. Ein Kostenvorschlag ging am 22.03.2022 ein. Dieser ruft Kosten i. H. v. 10.375,25 EUR auf. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Bgm. den  Auftrag vergeben. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Ausgaben können nicht über den regulären Haushalt der FFW gedeckt werden und stellen darum  einen Überzug dar.  

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12. Jahresrückblick 2021 / hier: Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö informativ 12

Pressetaugliche Texte

Der Jahresrückblick 2021 wird dem Gemeinderat und der interessierten Öffentlichkeit hiermit bekannt gegeben. Der Jahresrückblick ist im Anhang bzw. auf der Homepage zu finden.

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13. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist – Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Begasung der Pfarrkirche (Holzschutz im Dachraum wegen Befall durch den gewöhnlichen Nagekäfer) – Kirche Zankenhausen
Das Einvernehmen wurde am 09.03.2022 auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

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14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

Sanierung Schwimmbad, anstehenden Vergaben: 
1. Ausschreibung Statiker, 
2. Beauftragung Vermessung
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt das Büro pm5, München den Auftrag für die förmliche Ausschreibung der Statikplanung.
Ebenfalls vergeben wurde die lasergestützte Vermessung des Schwimmbades als Voraussetzung für die weiteren Planungstätigkeiten.

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15. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 15

Pressetaugliche Texte

Förderung f. d. Überdachung der Fahrradständer auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule sowie Anschaffung einiger überdachter Fahrradabstellplätze Nähe Schloss GENEHMIGT 
Mit Bescheid vom 03.03.2022 teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass das Förderansinnen der Gemeinde vollumfänglich bewilligt wird. Der Fördersatz liegt bei 90%. Allerdings müssen die Maßnahmen zwingend in 2022 ausgeführt werden. Die Verwaltung holt deswegen bereits Angebote ein.

Alle ntowendigen Beschlüsse wurden bereits durch den Gemeinderat i. R. d. Sitzung am 10.02.2021 gefasst. 



Weiteres Vorgehen Sanierung Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser | Gesamtkonzept wird erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt; Fördermittel werden angestrebt
Wie dem Gemeinderat bekannt, steht in den nächsten Jahren die Sanierung von neun Pumpen im Bereich Abwasser an. Weitere Pumpen im Bereich Frischwasser müssen ebenfalls saniert werden. 
In den letzten Wochen wurde eine erste Kostenschätzung für die Sanierung EINER Abwasserpumpe (Kreuzstraße) vorgelegt. Diese beläuft sich auf rund 100 TEUR (!). Angesichts der Höhe dieses Betrages und der Abhängigkeiten zu den anderen anstehen Sanierungstätigkeiten im Pumpenbereich (techn. einheitliches System, Abstimmung Herstellerauswahl, …) hat Bürgermeister Staffler entschieden, vor der Auftragsvergabe einzelner Sanierungsarbeiten ein Gesamtkonzept zu erstellen. Bis zum Sommer soll eine Bestandsaufnahme aller Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser ausgearbeitet werden. Inkl. Aufzeigen des Handlungsbedarfs sowie der zu erwartenden Kosten und einer Priorisierung (welche Pumpe wann, …). Ebenfalls im Lichte der Kosten hat die Verwaltung geprüft, ob es staatliche Förderungen hierfür gibt. Dies kann grds. bejaht werden, wenn ein Gesamtkonzept erstellt wird, das gleichzeitig Einsparungen von Energie vorsieht. Förderquoten von 30-40% inkl. Planungsleistungen stehen im Raum und sollen gezogen werden. Dem Gemeinderat wird ein ausführliches Sanierungskonzept vorgelegt (vsl. bis Sommer). 
Am Rande & informell: Allein die „alte“ Pumpe für die Frischwasserversorgung (Hauptpumpstation Pleitmannswang) verbraucht derzeit pro Jahr rd. 65.000kwh Strom. Hier werden von den Ingenieuren im Falle einer Ertüchtigung deutliche Einsparungen erwartet. 



Abwassernetz der Gemeinde: Bericht Umbau Pumpstation Guggenberg 07.03.2022
In seiner Sitzung vom 28.07.2021 hat der Gemeinderat die Aufträge zur Sanierung der Pumpstation Guggenberg vergeben. Dies war notwendig, weil der ZVA Grafrath darauf hingewiesen hat, dass bei dieser Pumpstation vermehrt Störungen aufgetreten sind und es aufgrund der technischen Ausstattung zu Problemen kommt bzw. die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter nicht gewährleistet ist. Anfang März wurden die Umbauarbeiten begonnen.
Die Abnahme nach der Fertigstellung findet vsl. bis Ende April 2022 statt. 

     

Foto nach Fertigstellung wird nachgeliefert. 



Vorl. Fazit zur Produktivität der neu angeschafften PV-Anlagen auf den Dächern der Einrichtungen PFIFFIKUS und SUMSEMANN 
Auszug aus einer Recherche von GR Brix:

Anbei eine kleine Abschätzung zur Einordnung der bisherigen Leistungsfähigkeitder PV-Anlage Sumsemann auf Grundlage der Angaben aus der mySolarEdge-App: 
Auf Grund der Teilverschattung und der teilweisen Westausrichtung der Module sind wir bei der Angebotskalkulation mit SW FFB konservativ von 800 kWh/KWp ausgegangen, d.h. bei 19,60 kWp Anlagenleistung ließen sich laut Kalkulation 15669 kWh pro Jahr als Stromertrag erwarten.
 
Gemäß den Angaben aus der Solaredge-App wurden von 1.7. - 31.12.21 rund 8750 kWh produziert, d.h.
8750 kWh dividiert durch 19,60 kWp ergibt: 446 kWh/kWp für die 2. Hälfte des Kalenderjahres 2021
Umgerechnet auf das ganze Jahr ergibt sich somit rund ca. 890 kWh/kWp (bzw. als Strommenge: 17500 kWh).
 
Somit hat die Anlage Sumsemann unsere Ausgangskalkulation um etwa 10% übertroffen.
 
Im Vergleich dazu haben wir bei der Angebotkalkulation für PV-Pfiffikus mit ca. 1080 kWh/kWp ehrgeizigere Ziele angesetzt (keine Verschattung, reine Südausrichtung). Aus der App sind dazu erst Werte ab November 2021 zu entnehmen. Diese sind aber vielversprechend. Entsprechende Kennwerte können wir bspw. zum 1.7.22 überprüfen.
 
Berücksichtigt man noch, dass das Sonnenjahr 2021 in unserer Region höchstens mittelprächtig war, lassen sich tendenziell in Zukunft noch Steigerungen erwarten.
 
Nach meiner Einschätzung können wir unter den konkreten nur suboptimalen Sumsemann-Anlagenrandbedingungen recht zufrieden sein mit dem bisherigen Betrieb.
 
Für die Gemeinde ist die Deckung des Eigenverbrauchs am lukrativsten. Dabei erzielt die Anlage Sumsemann mit Süd- und Westausrichtung eine breitere zeitliche Abdeckung über den Tag, die zwar von den absoluten Tageserträgen/Spitzenwerten hinter einer reinen Südanlage zurückbleibt, allerdings eine ausgedehntere zeitliche Streckung der Erträge liefert und somit den Minderertrag in der Menge zumindest teilweise über zeitliche Ertragsstreckung monetär ausgleicht.
 
Mit weiteren halbjährlichen bzw. jährlichen Vergleichen der Kennwerte können wir den Zustand der Anlage über längere Zeiträume im Blick behalten.



Bahnhofstraße Türkenfeld – Bauabschnitt II; 
Gemeinsame Ausschreibung der Gewerke „Wasserleitung, Oberflächenentwässerung und TG-Maßnahme“
Vom Amt für ländliche Entwicklung wurde am 24.02.2022 mitgeteilt, dass einer losweisen Ausschreibung mit Vergabe und Beauftragung des Bestbieters über alle Lose (getrennte Auftraggeber je Los) zugestimmt wird.



Türkenfelder Schwimmbad ab 07.03.2022 wieder für die Allgemeinheit geöffnet
Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen lassen die Wiederöffnung zu. „Ich freue mich sehr, dass das Türkenfelder Schwimmbad wieder für VIELE öffnen kann“, so Erster Bürgermeister Emanuel Staffler. Er dankt allen Beteiligten, die die Öffnung möglich machen: Neben dem Hausmeister und Reinigungskräften haben die Badaufsichten eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sie kontrollieren nicht nur den 2G-Nachweis der Badegäste, sondern sorgen sich auch um deren Sicherheit. Vielen Dank!

Folgende Regeln gelten aktuell im Schwimmbad:
  • FFP2-Maske im Eingangsbereich sowie in den Umkleiden bis zum Duschbereich
  • 2G-Regel: Zutritt nur für Personen, die geimpft (mind. 2 mal geimpft) oder genesen sind (Positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt)
  • Kinder bis einschließlich 17 Jahren sind von der 2G-Regel befreit (sie werden regelmäßig in der Schule oder im Kindergarten getestet)
  • Der Impf- oder Genesenen-Nachweis ist von den Badegästen unaufgefordert bei der Badaufsicht vorzulegen.

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch        18:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag und Freitag                geschlossen
Samstag                                14:00 – 17:00 Uhr
Samstag                                17:00 – 19:00 Uhr Familienschwimmen
Sonntag                                09:00 – 12:00 Uhr

Änderungen werden per Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben.



Aus dem Handwerker-Team (kurzer Statusbericht nach Aufstockung des Teams):
Seit dem 01.02.2022 besteht das Handwerker-Team aus zwei Vollzeitkräften. Die beiden Kollegen haben direkt mit größeren Entrümpelungs-Aktionen in den Liegenschaften begonnen. Anschl. starteten verschiedene Sanierungsarbeiten in den Feuerwehrhäusern Türkenfeld und Zankenhausen (nach vorheriger Abstimmung mit den Ehrenamtlichen) sowie der Neuanstrich des Treppenhauses (vorderer Gebäude-Teil) im Linsenmann-Gebäude. Ebenso wurden Vorbereitungen auf den Spielplätzen für den Saison-Beginn getroffen. Der seit langem am Gemeinschaftshaus Zankenhausen defekte Zaun wird in den kommenden Wochen in Eigenregie neu geschweißt. In einem nächsten Schritt soll die Innenraum-Renovierung im KiGa Sumsemann beginnen. Die Arbeiten in den Kindergärten mussten aufgrund der hohen Corona-Raten vorerst zurückgestellt werden, weshalb mit den Feuerwehrhäusern begonnen wurde. Circa 4-Mann-Arbeitstage wurden investiert um die Ukraine-Hilfsgüter zu sortieren und zu transportieren. 
Angegangen wurde auch das Herrichten öff. Parkbänke, etc.


Tiefbauarbeiten zur Renaturierung Ölbach abgeschlossen
Die Tiefbauarbeiten zur Renaturierung des Ölbaches wurden am 04.03.2022 abgeschlossen und der neue, mäandrierende Bachlauf konnte „aktiviert“ werden. Als Restarbeiten stehen noch die Einsaat und die Pflanzungen aus. Diese werden voraussichtlich im April / Mai 2022, sobald keine tiefen Minusgrade mehr zu erwarten sind, ausgeführt.
Nach Fertigstellung der Pflanzarbeiten erfolgt dann die VOB-Abnahme sowie die notwendige Inaugenscheinnahme des Sachverständigen für Wasserwirtschaft.



Malerarbeiten (Fassade und Fenster) am Linsenmanngebäude - vorläufiger terminlicher Ablauf:
24./25.03. Gerüstaufbau an den beiden Straßenseiten (Zankenhausener und Moorenweiser Str.) sowie Giebelseite Schloßweg.
Ab KW 13 Fenster/Türen zukleben, Malerarbeiten Fassaden dann Fenster und Türen abschleifen und streichen.
Anschließend wird das Gerüst auf die anderen Seiten gesetzt.
Die Seite zum Schloßweg muss abgespritzt werden wegen Algen.
Dann wieder Fenster zukleben, Malerarbeiten, Fenster und Türen abschleifen und streichen.
Bis zum 20.05 sollte alles fertig sein.



Blühpakt Bayern: Programm ist überzeichnet; 5000 Euro Zuschuss kann nicht gewährt werden
ABER: Geplante Blühflächen können mit Eigenmitteln und überschaubarem Aufwand dennoch hergestellt werden. Die Vorarbeiten wurden im letzten Jahr bereits ausgeführt (Fläche neben Spielplatz Gollenberg, …). Darüber hinaus wird geprüft, welche zusätzlichen Flächen ertüchtigt werden können. Ein Gespräch mit GRin Meissner dazu fand statt. 



Angebot des Familienstützpunkts in Sachen DEMENZ


Neues Projekt mit Unterstützung des Gartenbauvereins, Bürgervereins, etc.: „Essbares Türkenfeld“
Eine Gruppe Engagierter möchte analog anderer Gemeinden (vgl. Info im GR im Jahr 2020/21) einen kleinen öffentlichen Nutzgarten anlegen und Pflegen. Entstehen soll auch eine Begegnungsfläche. Ein Konzept wurde ausgearbeitet – siehe ScreenShot unten. Bürgermeister Staffler hat zugesagt, das Projekt zu unterstützen. Vereinbart wurde, eine bislang brachliegende öff. Grünfläche im Umgriff Kreuzstraße/Altes Sägewerksgelände, zu nutzen. Details: Siehe Anhang.




Bürgerversammlung musste aufgrund Terminüberschneidung nochmals verschoben werden …
… und findet jetzt am Donnerstag, 05.05.2022 in der Schönbergaula statt (19 Uhr). 



Förderzusage für Austausch der restl. Rathaus-Fenster liegt seit 23.03.2022 vor
Am 23.03.2022 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die zuständige Bundesbehörde die angestrebte Förderung i. H. v. 30.000 Euro bewilligt hat. 



Aktuell laufende Erdbau-Arbeiten zwischen Rathaus und Feuerwehrhaus sollen potentielles Legionellenproblem dauerhaft lösen
Vgl. hierzu GR-Befassung im letzten Jahr. Mit einem Abschluss der Arbeiten ist bis Ende April 2022 zu rechnen. Gleichzeitig werden Leer-Rohre, etc. eingezogen.




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EHRUNG LANGJÄHRIGER GEMEINDERATSMITGLIEDER

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Datenstand vom 05.05.2022 12:15 Uhr