Datum: 04.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 30.03.2022 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Grundsatzbeschluss bzgl. Etablierung eines Regelprozesses zur Begutachtung des Netzes sowie schrittweise Ertüchtigung
4 Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet / hier: gemeinsame Auftragsvergabe mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck wie im Haushalt 2022 vorgesehen
5 Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums Schule im Landkreis FFB“ / hier: Beschlussfassung über die nun vorliegende und geprüfte Zweckvereinbarung
6 Sanierung Schwimmbad / hier: Vergabe der Statiker-Leistungen nach erfolgter Ausschreibung
7 Jahresrechnung 2021
8 Bauantrag; Umbau einer bestehenden gewerblichen Halle bzw. Errichtung einer Wohneinheit im DG mit Einbau einer Dachterrasse und einer Gaube auf dem Grundstück "Bahnhofstraße 6", Fl. Nr. 108 Gem. Türkenfeld (sog. "alte Schmiede am Weiher")
9 Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 34", Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung
10 Bauantrag; Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 32 und 32 a", Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung
11 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
13 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 30.03.2022 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 30.03.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 30.03.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 2
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3. Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Grundsatzbeschluss bzgl. Etablierung eines Regelprozesses zur Begutachtung des Netzes sowie schrittweise Ertüchtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Beratungen rund um die Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath (vgl. Sitzung des Gemeinderats am 13.10.2021) hat die Verwaltung auch Auskunft über den Zustand des Abwassernetzes im Gemeindegebiet gegeben. Einleitend ist zu unterstreichen, dass das Kanalnetz (ergo Abwassernetz) sowie die zugehörigen Einrichtungen (z. B. Pumpstationen, …) Eigentum der Gemeinde sind. Der Abwasserzweckverband Obere Amper mit Sitz in Grafrath ist mit der Betriebsführung des Netzes beauftragt.

Der Zustand des Türkenfelder Netzes ist wie folgt einzuschätzen:

a)        Die letzte sog. Kamera-Befahrung des Hauptkanals liegt ~ 8 Jahre zurück. Damals grundsätzlich solides/ gutes Urteil zum Zustand. 
ABER: Eine Befahrung der Grundstücksanschlüsse steht noch aus. 
b)        Grundsätzlich muss lt. Eigenüberwachungsverordnung für den Hauptkanal eine regelmäßige Prüfung alle 10 Jahre stattfinden. Das Prüfintervall der Grundstücksanschlüsse regelt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld, kurz: EWS. Für die Grundstücksanschlüsse ist demnach eine wiederkehrende Prüfung alle 20 Jahre vorgeschrieben.
=> Ein von Bürgermeister Staffler und Gabriele Nadler am 11.10.2021 geführtes Gespräch mit dem in der Vergangenheit beauftragten Fachbüro hat diese Einschätzung bestätigt. Auch der Leiter des Abwasserzweckverbandes, Josef Heldeisen, bestätigt die 20 Jahre als ausreichendes Prüfintervall für Grundstücksanschlüsse. In den Gesprächen wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass in den zurückliegenden Begutachtungen immer die Hauptkanalleitungen im Fokus standen (= Sammelkanal in der Straße, nicht die Grundstücksanschlüsse).  
Wichtig zu wissen: Die Gemeinde verantwortet den Grundstücksanschluss vom Haupt- bzw. Sammelkanal bis zum sog. Kontroll- bzw. Revisionsschacht (für den Schacht an sich ist bereits der Grundstückseigentümer verantwortlich). Falls kein Kontroll- bzw. Revisionsschacht vorhanden ist (besonders bei älteren Häusern der Fall) endet die Verantwortung der Gemeinde für die Hausanschlussleitung an der Grundstücksgrenze. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage (vom Kontroll- bzw. Revisionsschacht bis zum Haus) bzw. bei fehlendem Kontroll- bzw. Revisionsschacht für die Leitungen auf Privatgrund ab Grundstücksgrenze sind die Eigentümer verantwortlich, was ebenso in der EWS geregelt ist. Insofern liegt es in der Verantwortung eines jeden Eigentümers bzw. der Eigentümerin, entsprechende Nachweise zu führen. Andere Kommunen fordern diese bereits ein. 
c)        Alle im Rahmen der letzten Kamera-Befahrung festgestellten Defizite in den Hauptleitungen wurden behoben. bzw. abgearbeitet. 
d)        Von den Verantwortlichen des Abwasserzweckverbandes Obere Amper wird der Zustand des Netzes als „teilweise verbesserungswürdig“ beschrieben. Exemplarisch genannt werden teilweise „veraltete Pumpanlagen“ (Anlage Guggenberg ist mittlerweile ertüchtigt).
e)        Für die restlichen Pumpanlagen (incl. der Frischwasserpumpanlage Peutenmühle) erfolgt derzeit eine Bestandsaufnahme, welche letztendlich in einem Sanierungskonzept aller Pumpanlagen münden soll. Die Kosten der Sanierung incl. der hierfür nötigen Planungsleistung der Leistungsphasen 5 – 8 werden vsl. zu 30 % aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gedeckt. Vgl. Gemeinderatssitzung vom 30.03.2022

Eine Rückfrage bei Fachbüros und anderen Kommunen hat ergeben, dass diese sukzessive in die Begutachtung der Grundstücksanschlüsse eingestiegen sind. Auch der Türkenfelder Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.02.2022 den Willen bekundet, dass das Kanalnetz sowie die Grundstücksanschlüsse und alle weiteren Bauteile dazu saniert werden sollen. 
Wichtig ist, dass die anstehenden Maßnahmen in „verdaubaren finanziellen Happen“ aufgeteilt werden. 

Insofern schlägt die Verwaltung folgendes Procedere für alle Folgejahre vor (ähnlich dem im Zweckverband Obere Amper üblichen Verfahren):
1)        Die Befahrung, Auswertung und nötige Ertüchtigung läuft über den Abwasserzweckverband Obere Amper, eine eigene „Türkenfelder“ Ausschreibung für die drei genannten Bausteine [= BEFAHRUNG, AUSWERTUNG UND ERTÜCHTIGUNG] ist nicht nötig, bindet damit erheblich weniger verwaltungsseitige Ressourcen und ist aufgrund der jeweils hohen Stückzahlen bei einer Verbundvergabe günstiger.
2)        Um die dauerhafte Dichtigkeit und damit Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes sowie auch der Kläranlage sicherzustellen, sind hierfür jährlich (ab 2023) ca. 70.000 € in den Haushalt einzustellen bzw. wurden auch in der Gebührenkalkulation veranschlagt. 
3)        Ab diesem Jahr (= 2022) wird das Türkenfelder Abwassernetz in die turnusmäßigen Befahrungen des Abwasserzweckverbandes Obere Amper integriert. Hierfür sind in den Anfangsjahren ca. 20.000 € jährlich nötig (=> als Teil der o. g. 70.000€). Mit diesem Budget können ca. 5km Hauptkanal incl. zugehöriger Grundstücksanschlüsse (bis zum Kontroll- bzw. Revisionsschacht bzw. bis zur Grundstückgrenze) befahren werden. Mit dieser jährlichen Befahrungsleistung kann das Kanalnetz der Gemeinde Türkenfeld in 5 Jahren komplett kamerabefahren werden. 
WICHTIG: Die letzte Kamerabefahrung fand in den Jahren 2013 / 2014 statt. Um möglichst schnell zu wissen, wo welche Schäden auftreten, wird das Kanalnetz nun einmalig in nur 5 Jahren komplett befahren (in der Regel reichen 10 Jahre, siehe Buchstabe a). Damit wird das Netz in den kommenden 5 Jahren komplett (incl. Grundstücksanschlüsse) befahren. Sodann soll ein Regel-Rhythmus gewählt werden [alle 10 Jahre Befahrung des Hauptkanals (jeweils 2,5km), anschließend folgen 10 Jahre Befahrung des Hauptkanals (incl. Grundstücksanschlüsse)]. Schlussendlich wird so ein Regel-Turnus erreicht. 
4)        Im Folgejahr (ab 2023) wird das Kanalnetz dann in die ingenieursseitige Auswertung der Befahrung beschädigter Leitungsabschnitte und Grundstücksanschlüsse integriert. Für diesen Baustein sollen pro Haushaltsjahr ca. 25.000 Euro angesetzt werden (alle genannten Beträge zu sehen als Teilsumme der o. g. 70 TEUR).
5)        Eine Sanierung etwaig zu Tage getretener Schäden lohnt sich erst ab einem Auftragswert von ca. 150.000 €, da ab diesem Budget der Preis pro Meter sanierter Leitung immer günstiger wird. Fixpreispositionen wie die Baustelleneinrichtung, die egal bei welchem Auftragswert preislich immer annähernd gleich hoch sind, fallen dann immer weniger ins Gewicht. 
6)        Folglich kann vsl. ab dem Jahr 2024 mit größeren Sanierungsaktivitäten (im Paket) begonnen.

Gemeinsame Auftragsvergaben mit Grafrath und Kottgeisering sind angesichts der aktuellen Entwicklungen am Baupreis-Markt zu favorisieren. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Gebührenkalkulation

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ab dem Jahr 2022 in die regelmäßige Begutachtung sowie ab 2023 zusätzlich in die Auswertung und Abarbeitung etwaig zu Tage getretener Schäden an der Hauptabwasserleitung sowie an den Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich einzusteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsentwurf 2023 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre ein vorerst jährliches Budget von 70.000 Euro anzusetzen. 
Gleichzeitig erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung zu den im Sachvortrag genannten Vorgehen i. S. eines Grundsatzbeschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet / hier: gemeinsame Auftragsvergabe mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck wie im Haushalt 2022 vorgesehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2022 berichtet, saniert der Landkreis Fürstenfeldbruck in diesem Jahr die schadhaften Randbereiche entlang der Kreisstraße FFB 3 (Beurer Straße, Duringstraße, Zankenhausener Straße (von Sparkasse – Drexl) und Moorenweiser Straße). Der Gehweg incl. der „hohen“ Pflasterzeile entlang der genannten Straßen befindet sich in Gemeindeeigentum, sodass hierfür die Gemeinde aufkommen muss.

Die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck hat für die Randsteinsanierung eine gemeinsame öffentliche Ausschreibung durchgeführt, bei der als Billigstbieter die Fa. Klaus Bau GmbH auftrat. Die Gesamtauftragssumme (=Landkreisanteil + Gemeindeanteil) beläuft sich auf 167.181,55 € brutto, der die Gemeinde Türkenfeld betreffende Anteil auf 57.849,21 € brutto.

Geschätzt wurde der Anteil der Gemeinde Türkenfeld auf ca. 85.000 € (selbige Summe wurde auch im Haushalt veranschlagt), sodass nun mit einer recht deutlichen Kosteneinsparung gerechnet werden kann.

Wie beschrieben wird im Zuge der Randsteinsanierung auch die Innenkurve beim Drexl und die Einmündung in der Straße „Am Härtl“ von Beuern kommend ertüchtigt, beides ist in den Kosten von 57.849,21 € enthalten.

Die Arbeiten werden voraussichtlich im Juli 2022 ausgeführt.

Entgegen der Ankündigung in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2022 beauftragt die Gemeinde Türkenfeld ihren Eigenanteil nun selbst, um explizite Rechnungsstellung zu ermöglichen. Würde der Landkreis Fürstenfeldbruck den Gemeindeanteil mit beauftragen (wie in der Sitzung vom 23.02.2022 bekannt gegeben) ist rein rechtlich eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis nötig, die die Zahlungsformalitäten regelt, da sonst die Gemeinde ohne ein „Gegenstück“ (Vereinbarung oder Auftrag) Geld überweist. 

Mittlerweile wurde von der Aigner Hausverwaltung auch die Aufweitung der Innenkurve „Drexl“ gestattet. Folgende E-Mail erreichte uns am 22.04.22 von der Aigner Hausverwaltung: 
Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass dem Ausbau des Gehweges durch die Gemeinde Türkenfeld, gestattet wird. Die Grundstücksabgabe von 0,8m² für die Erweiterung des Gehweges, wird der Gemeinde Türkenfeld, als dauerhafte Gestattung erteilt. 
Die Eigentümergemeinschaft wird durch die Gemeinde Türkenfeld, kosten- und haftungsfreigestellt.
Damit können die vorhandenen Betonleistensteine etwas nach hinten versetzt werden und damit auch der Dreizeiler am Übergang der Straße zum Gehweg. Vorteil dieser Maßnahme ist, dass die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger wesentlich erhöht wird, weil insbesondere große Fahrzeuge besser um die Kurve kommen, ohne auf den Gehweg zu geraten.


Innenkurve Drexl mit angedachter Aufweitung des Gehweges (weißer Meterstab):

Einmündung „Am Härtl“



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2022 wurden entsprechende Mittel bereitgestellt.
Vgl. Haushaltsplanung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für den Gemeindeanteil der Arbeiten der Randsteinsanierung die Fa. Klaus Bau GmbH zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des dem Landkreis Fürstenfeldbruck im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zugegangen Angebotes sowie der Kostenteilungsaufstellung durch die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums Schule im Landkreis FFB“ / hier: Beschlussfassung über die nun vorliegende und geprüfte Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 hat der Gemeinderat einstimmig den Beitritt zum geplanten interkommunalen  „Kompetenzzentrum digitale Schule im Landkreis FFB“ beschlossen.

Wie angekündigt, wurden in den Folgemonaten in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern die notwendigen formellen Leitplanken ausgearbeitet. Herzstück ist eine Zweckvereinbarung, die diesem Sachvortrag beigefügt und Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung wie vorgelegt zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle notwendigen Unterschriften zu leisten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Sanierung Schwimmbad / hier: Vergabe der Statiker-Leistungen nach erfolgter Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde beschlossen, dass Büro pm5 mit der förmlichen Ausschreibung gem. UVgO für einen Statiker zu beauftragen. 

Es wurden acht Büros gebeten, ein Angebot abzugeben. 
Von zwei Büros wurden tatsächlich Angebote abgegeben. 
Das wirtschaftlichste Angebot wurde seitens des Büros Beratende Ingenieure Brandl+Eltschig Tragwerksplanung GmbH, Freising um Bruttopreis von 123.905,378 € vorgelegt. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Auftrag entsprechend zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Büro Beratende Ingenieure Brandl+Eltschig Tragwerksplanung GmbH, Freising mit der Tragwerksplanung zum Bruttopreis von 123.905,37 € zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö informativ 7

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2021 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2021 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2022.

Mit folgenden Ergebnissen wurde das Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
veranschlagt:                                  8.981.400,00 €
abgeschlossen:                        10.138.287,45 €

Vermögenshaushalt:        
veranschlagt:                                3.371.000,00 €
abgeschlossen:                        4.926.162,06 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:
veranschlagt:                                370.200,00 €
Ergebnis 31.12.2021                         1.895.756,42 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:
veranschlagt:                                1.554.250,00 €
benötigt (unterjährig)                        1.554.250,00 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage:
Ergebnis 31.12.2021                        2.543.181,94 €

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8. Bauantrag; Umbau einer bestehenden gewerblichen Halle bzw. Errichtung einer Wohneinheit im DG mit Einbau einer Dachterrasse und einer Gaube auf dem Grundstück "Bahnhofstraße 6", Fl. Nr. 108 Gem. Türkenfeld (sog. "alte Schmiede am Weiher")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 184 m² große Grundstück Fl. Nr. 108 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. 

Das Grundstück ist mit einem Gebäude bebaut, welches gewerblich genutzt wurde (sog. „Alte Schmiede“). 

Im Erdgeschoss soll weiter eine Gewerbeeinheit untergebracht werden. Im Dachgeschoss ist eine Wohneinheit mit integrierter Dachterrasse auf der Süd-West-Seite und einer Dachgaube auf der Nord-Ost-Seite geplant.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 12,06 m (10,35 m) x 12,40 m. Die Wandhöhe liegt bei 3,56 m. Die Firsthöhe beträgt 6,42 m. 
Es werden drei Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 111 (Bahnhofstraße 15/17) geschaffen bzw. nachgewiesen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist es für die Gemeinde von großem Interesse, dass die alte Schmiede weitestgehend erhalten bleibt und einer Nachnutzung zugeführt wird. Das Gebäude ist markant und hat eine lange Geschichte, wenngleich es nicht unter Denkmalschutz steht. Auch würde eine sanierte Schmiede gut ins das Umfeld der sanierten Bahnhofstraße und zu erwartenden Sanierung der Bahnhofstraße im Bauabschnitt II passen. Die Planung wird insofern verwaltungsseitig befürwortet – im Sinne des Erhalts und der sinnvollen Nachnutzung eines alten Gebäudes. 

Nachrichtlich:
Für die Sanierung der Fassade, etc. wurden Mittel aus der Dorfentwicklung beantragt. Eine Beratung des Eigentümers durch Otto Kurz zum Abruf von Zuschüssen aus der Dorfentwicklung für Fassade, etc. fand statt und die fachliche Meinung ist in die Pläne eingeflossen (=> Erhalt bzw. Aufwertung des Ortsbildes).

 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau der bestehenden gewerblichen Halle und Errichtung einer Wohneinheit im DG mit Einbau einer Dachterrasse und einer Gaube auf dem Grundstück „Bahnhofstraße 6“, Fl. Nr. 108 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 65 BayBO wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 34", Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das 660 m² große Grundstück Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“. 
Dieses soll mit einem Zweifamilienhaus bebaut werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,99 m x 12,99 m. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m, die Firsthöhe 8,04 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 35°. 
Zum Vorhaben gehört eine Garage und zwei Stellplätze. 
Die Situierung der Garagen und Stellplätze ist im Bauantrag anders geplant als die Einbeziehungssatzung dies vorsieht. Es wird daher um eine Abweichung gebeten. 
Im Antrag wird begründet, dass die Einbeziehungssatzung für Garagen und Stellplätze eine Fläche von ca. 130 m² fordert und die Eingabeplanung lediglich eine Fläche von ca. 62 m² aufweist (= Nicht-Ausnutzung des Möglichen). 
Die Garage grenze an einen Privatweg an und nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche, daher sei der Stauraum von 5,0 m gem. Antrag nicht erforderlich. 
Auszug aus der Einbeziehungssatzung


Die Abstandflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Nach Ansicht der Verwaltung ist die geplante geringfügige Abweichung bzgl. Garagensituation vertretbar. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 34“, Fl. Nr. 960/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Änderung der Garagensituierung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bauantrag; Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück "Moorenweiser Straße 32 und 32 a", Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich einer Einbeziehungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 1.864 m² große Grundstück liegt teilweise (verfahrensbetroffener Bereich) im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“. 
Dieses soll mit einem Doppelhaus mit Doppelgarage bebaut werden. 
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 12,99 m x 10,99 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 45°. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m, die Firsthöhe 9,69 m. 

Zum Vorhaben gehört eine Doppelgarage und zwei Stellplätze. 
Die Situierung der Garagen und Stellplätze ist im Bauantrag anders geplant als die Einbeziehungssatzung dies vorsieht. Es wird daher um eine Abweichung gebeten. 
Im Antrag wird begründet, dass die Einbeziehungssatzung für Garagen und Stellplätze eine Fläche von ca. 140 m² vorsieht und die Eingabeplanung lediglich eine Fläche von ca. 82,50 m² beantragt. Die Garage grenze an einen Privatweg an und nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche, daher sei der Stauraum von 5,0 m nicht erforderlich. 
Aus Sicht der Verwaltung ist anzumerken, dass die Zufahrt des geplanten Zweifamilienhauses am Doppelhaus vorbeiläuft. Garagen ohne Stauraum könnten hier, trotz Privatstraße, den Verkehr und etwaige Rettungswege behindern. Deshalb sollte hier auf den Stauraum bestanden werden. 
Auszug aus der Einbeziehungssatzung

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 32 und 32a“, Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Der Gemeinderat legt Wert auf die Einhaltung des 5-Meter-Stauraumes vor Garagen. Sofern dieser Punkt eingehalten wird, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 11

Pressetaugliche Texte

Bebauungspläne der Nachbargemeinden;
Gemeinde Geltendorf, 1. Änderung „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“
In südöstlicher Nachbarschaft an das bestehende Feuerwehrhaus soll ein Feuerwehrvereinsheim angebaut werden. Dieses Hallengebäude soll 12x8 m haben. 
Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt. 

Gemeinde Greifenberg, 18. Änderung „Greifenberg-West“
Erweiterung der Stellplatzmöglichkeiten im Vorgartenbereich. 

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Grundstücksangelegenheiten: Sachstand zu den Verhandlungen bzgl. der für eine mögliche Verlagerung des Sportplatzes benötigten Flächen 
Der Gemeinderat hält weiter an dem Ziel der Verlagerung des Sportplatzes wie im Flächennutzungsplan dargestellt fest. Nur durch die Verlagerung können langfristig zukunftsfähige Sportanlagen entstehen und gleichzeitig dringend benötigte Flächen für Gewerbe (Hauptziel) und Wohnraum (Nebenziel zur Gegenfinanzierung eines möglichen Neubaus der Sportanlage) ausgewiesen werden. Gleichzeitig stellt der Gemeinderat fest, dass im Moment nicht mit allen betroffenen Grundstückseigentümern eine Verständigung auf die Ankaufs- bzw. Verkaufskonditionen möglich ist. Sollten sich in der Zukunft Möglichkeiten ergeben, die notwendigen Grundstücksgeschäfte zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abzuschließen, wird die Gemeinde diese Möglichkeit ergreifen. 
Der Gemeinderat dankt dem Vorstand des TSV Türkenfeld e. V. und seinen Mitgliedern für die produktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten. Das gezeichnete Zukunftsbild für eine neue „Sportanlage aus einem Guss“ verdient es, weiter verfolgt zu werden. Die Gemeinde wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um langfristig dieses Ziel zu verwirklichen.



Vermietung einer gemeindeeigenen Wohnung im Kindergarten Pfiffikus/ hier: Ermächtigung des Bürgermeisters bzgl. Abschluss eines zeitlich befristeten Mietvertrages

Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Sachvortrag beschriebene Wohnung zunächst befristet auf zwei Jahre an Geflüchtete aus der Ukraine bzw. direkt das Landratsamt FFB zu vermieten. Vorausgesetzt ein Mietvertrag kommt zustande, werden 3.000 Euro zusätzlich zu den im Haushalt veranschlagten Mittel für mögliche Renovierungsmaßnahmen bereitgestellt. 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, einen etwaigen Mietvertrag auch nach Ablauf der zwei Jahre für jeweils 12 Monate verlängern, solange kein Bedarf einer Erweiterung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten absehbar ist.
Abst.Erg.: 16 : 0



Gasliefervertrag f. gemeindlichen Liegenschaften / hier: Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Vergabe eines Liefervertrages ohne vorherige Ausschreibung für ein Jahr ab dem 01.10.2022 aufgrund massiver Marktverwerfungen (Vorratsbeschluss)

Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ausdrücklich ermächtigt, einen Gasliefervertrag für alle gemeindlichen Liegenschaften ohne vorherige Ausschreibung für eine Laufzeit von einem Jahr abzuschließen, sofern dies im Moment der Vergabe sinnvoll und als wirtschaftlich im Interesse der Gemeinde liegend erscheint. Die Entscheidung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Der Gemeinderat nimmt dabei die Ausführungen der Verwaltung zum eigentlich notwendigen Regel-Prozess ausdrücklich zur Kenntnis. 
Abst.Erg.: 16 : 0

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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Jahresgespräche mit den Elternbeiräten von PFIFFIKUS und SUMSEMANN begonnen
Bgm. Staffler und GR Griek als zuständiger Referent haben in diesem Jahr erstmals ein sog. „Jahresgespräch“ mit den Verantwortlichen der Elternbeiräte in den gemeindeeigenen Einrichtungen Sumsemann und Pfiffikus geführt (bzw. führen diese). Die Kommunikation zwischen der Gemeinde als Trägerin der Einrichtungen und den Elternvertretern soll dadurch nochmals intensiviert werden. Derartige Gespräche sind zukünftig jährlich geplant und sollen auch den Elternbeiräten der Grund- und Mittelschule angeboten werden. 

Bzgl. Anmeldezahlen für das neue Kindergartenjahr: Erfreulich ist, dass allen Bitten nach Betreuungsplätzen aus der Gemeinde heraus entsprochen werden konnte. Die Einrichtung PFIFFIKUS ist dabei voll belegt (sowohl Krippe wie auch Kindergarten). Im SUMSEMANN sind noch einige wenige Plätze frei, wobei davon ausgegangen werden kann, dass diese bis September ebenfalls vergeben werden. Weiter ist ein gewisser Anteil der Plätze in beiden Einrichtungen mit auswärtigen Kindern belegt. 



Hinweis auf die Eröffnungsfeierlichkeiten des neuen Dorfzentrums / Auszug aus der Einladungs-Email 

Von: Staffler Emanuel 
Gesendet: Montag, 25. April 2022 12:42
Betreff: EINLADUNG: Festakt zur Eröffnung des neuen Dorfzentrums am Samstag, 21.05.2022 um 16 Uhr im Drexlhof


Liebe Mitglieder des Gemeinderats und des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft,
sehr geehrte Herren Altbürgermeister bzw. ehem. Amtsleiter, 
liebe Vertreterinnen und Vertreter der Vereine und Institutionen in unserer Gemeinde,
lieber Herr Kurz,
geschätzte Landkreispresse,

wie Ihnen sicher bekannt ist, geht in diesem Monat eine über ein Jahr dauernde Bauphase zu ende. Entstanden ist ein neues Ortszentrum, das sich sehen lassen kann. Das wollen wir feiern!
Ich freue mich, dass sich ein Kreis engagierter Menschen gefunden hat, der dieses Festwochenende gemeinsam auf die Beine gestellt hat. Sie werden sehen: Für alle ist etwas dabei. Wir starten am Samstag mit einem Jubiläums-Wochenmarkt im Schlosshof. Zehn Jahre ist es her, dass der Markt aus der Taufe gehoben wurde. Er hat sich seither zu einem Fixpunkt entwickelt. Rund um den Markt werden sich Vereine und Organisationen präsentieren, es wird Musik, Essen und Trinken geben und auch für die Kleinsten ist – wie den ganzen Tag über – etwas geboten. Eingebunden sind auch die vielen Gewerbetreibenden rund um das Ortszentrum. Viele davon haben sich speziell für diesen Tag interessante Aktionen überlegt. Lassen Sie sich überraschen! Denn: Wir wollen zeigen, dass sich nicht nur baulich im Ortszentrum etwas verändert hat. 
Am Nachmittag startet dann das eigentliche Dorffest. Auf einer großen Bühne im Drexlhof wird durchgehend Musik gespielt, wobei sich viele Ensembles und Stilrichtungen abwechseln. Mit einem kleinen Festakt bei Kaffee und Kuchen wollen wir das neue Dorfzentrum ganz offiziell einweihen, bevor wir dann in einen hoffentlich geselligen Abend mit Musik und Tanz starten. Kulinarisch dürfen wir uns bestens betreut wissen von der Türkenfelder Feuerwehr, dem Hundeverein u. A.

Da fehlt doch was. Richtig! Unser Dorfzentrum wäre nämlich nicht komplett ohne einen Maibaum. Den stellt die Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld am Sonntag auf. Details finden Sie – wie zu allen Programmpunkten – ab Mitte Mai auf unserer Homepage www.tuerkenfeld.de

Übrigens ist an diesem Wochenende nicht nur im Schlosshof etwas geboten: Die Aktion „Kunst in Türkenfelder Gärten“ lädt ein, sich einmal umzusehen in unserem Dorf. 

Mit dieser E-Mail möchte ich Sie & Euch einladen, dem Festakt zur Dorfzentrums-Eröffnung am Samstag, 21. Mai 2022 um 16 Uhr im Drexlhof beizuwohnen. Entsprechende Tische sind reserviert.
Als Ausweichtermin ist der 28.05.2022 vorgesehen.

Ich freue mich auf Ihr & Euer Kommen!

Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler



Gemeindeeigene Wohnung Schulstraße 8 (circa 145m²) an das Landratsamt für die Unterbringung (ukrainischer) Flüchtlinge vermietet
Wie vom Gemeinderat beschlossen, hat der Bürgermeister eine zunächst auf 12 Monate befristeten Mietvertrag geschlossen. Der Vertrag enthält Verlängerungsoptionen. Ab Mitte Mai sollen dort Geflüchtete untergebracht werden. 



Zustand der Pflasterfläche und Treppe im Innenhof des Linsenmann-Gebäudes / Übergang zum Wölfel-Hof
Bei einer Begehung nach dem Winter wurde festgestellt, dass die Setzungen im Innenhof des Linsenmann-Gebäudes kontinuierlich „schlimmer“ werden. Auch lösen sich mittlerweile die mehrere Treppenstufen (siehe Foto). Eigentlich war nach einer entsprechenden Anregung aus dem Gemeinderat geplant, eine kleine Rampe, etc. für das Hochschieben von Fahrrädern von der Moorenweiser Straße / Wölfel Hof in den Linsenmannhof zu schaffen. Familie Wölfel als anliegende Eigentümer wären hier einverstanden. Eine „kleine Lösung“ hierfür scheidet aber aus, weil die Randfundamente entsprechend instabil sind.
Vorschlag zum Vorgehen: Bei sich bietender Gelegenheit bzw. der Neuauflage von „Programmen zur Belebung von Dorfkernen“ sollte die Sanierung der Pflasterfläche als Ganzes ins Auge gefasst werden. Ebenfalls wäre denkbar, den kompletten Bereich gemeinsam mit der angedachten Sanierung des Schlosshofes anzugehen. Für den Moment werden Sicherungsmaßnahmen ergriffen. 







Wasserversorgung Rathaus - Feuerwehrhaus
Aufgrund eines Legionellen-Problems des Wassers im Feuerwehrhaus und damit auch im Rathaus (beide Bauten laufen auf einen Zähler im Feuerwehrhaus) war es nötig, die Wasserleitungen zwischen beiden Häusern zu erneuern, da der Durchmesser der bisherigen Leitung zu groß war und damit die Wasserbewegung zu gering. Zudem war das eigentliche Kaltwasser im Rathaus deutlich zu warm, was auch auf den zu großen Querschnitt der bisherigen Wasserleitung zurückzuführen ist. Die Tiefbauarbeiten zwischen dem Feuerwehrhaus und dem Rathaus hierzu konnten mittlerweile abgeschlossen werden.
Zusätzlich zu den Wasserleitungen wurden noch Leerrohre für einen Stromanschluss in der Grünfläche vor dem Rathaus (->Christbaumbeleuchtung) sowie für eine Lademöglichkeit in der Grünfläche zwischen dem Rathaus und dem Feuerwehrhaus verlegt.





Renaturierung Ölbach
Mittlerweile konnten auch die Pflanzarbeiten zur Renaturierung des Ölbaches abgeschlossen werden. Nun fehlt nur mehr die Ansaat.




Abschluss Arbeiten Ortszentrum
Alle  beteiligten Firmen gehen weiter davon aus, dass sämtliche noch offenen Arbeiten  bis zur geplanten Eröffnungsfeier abgeschlossen werden können. 
Bzgl. Bepflanzung: Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat die entsprechenden Aufträge nach erfolgter Ausschreibung in den Osterferien vergeben. Durch das ALE wurden 16 Gartenbauunternehmen kontaktiert. Abgegeben wurde lediglich ein Angebot. Dieses liegt – aufgrund div. Preissteigerungen – um circa 88% über der Kostenschätzung (jetzt knappe 45 TEUR). Nach längerem Abwägen und Rücksprachen mit anderen Stellen wurde der Auftrag dennoch vergeben, nachdem im Jahresverlauf eher nochmals mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen ist. Die Kosten für die Bepflanzung sind Teil des Projekts und werden durch das ALE beglichen; der Gemeindeanteil später verrechnet. 



Öffentliche Elektro-Ladesäule seit 27.04.2022 in Betrieb / Auszahlung des zugesagten staatl. Zuschusses wird nun beantragt
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck haben dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Elektroladesäule in Türkenfeld 
Gemeinde fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort

In Kooperation mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck hat die Gemeinde Türkenfeld die erste öffentliche Elektroladesäule im Ort installiert. Am 27.04.2022 nahmen Emanuel Staffler, Bürgermeister von Türkenfeld und Stadtwerke Vertriebsleiter Andreas Wohlmann diese in Betrieb. 

„In unserer ländlichen Region wird die Mobilität u. A. durch den Individualverkehr bestimmt. Wir wollen den angestrebten Wandel zur Elektromobilität unterstützen“ so Bürgermeister Emanuel Staffler das Engagement. „Zusammen mit weiteren Gemeinden beabsichtigen wir, ein engmaschiges Ladenetz zu realisieren.“

Die Ladesäule befindet sich im sog. „Drexlhof“ in der Zankenhausener Straße. Annähernd 16.500 Euro investierte die Gemeinde Türkenfeld in diese Ladesäule, welche von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck betrieben wird. Rund 80 Prozent der Investitionssumme deckt das Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ab. Ausgestattet mit einem Stecker des Typs 2, ist eine Aufladung mit bis zu 22 Kilowatt, je nach Fahrzeugtyp, möglich. 

„Mit dieser Ladesäule bauen wir die Möglichkeiten zum Laden im Umland weiter aus. Damit nehmen wir Elektrofahrzeugfahrern die ‚Angst‘ unterwegs mit leerem Akku stehenzubleiben“, fügt Andreas Wohlmann hinzu. „Zudem gestalten wir den Ladevorgang an den Ladesäulen mit unserer FFBemobil-Ladekarte einfach und unkompliziert. Sobald der Ladevorgang mit einer Ladekarte autorisiert und das Fahrzeug dann mittels Stecker an die Ladesäule angeschlossen ist, wird mit 100 % Ökostrom und damit garantiert CO2-neutral geladen.“


Ladekarte 
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck sind Mitglied im Verbund ladenetz.de. Dadurch erhalten die Kunden an allen Ladenetz-Stationen Strom – unabhängig davon, wo geladen wird. Die lademap von ladenetz.de zeigt alle vorhandenen Ladesäulen, die im Ladeverbund vorhanden sind.

Eine FFBemobil-Ladekarte kann man direkt bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck beantragen. Dafür werden keine Anmeldegebühren erhoben, jedoch ist eine Grundgebühr von 2,50 Euro pro Monat zu zahlen. Beim Laden an den Säulen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck werden 32 Cent pro Kilowattstunde berechnet. 

Übersicht über alle bestehenden Ladesäulen der Stadtwerke FFB
1.        Cerveteristraße 2                         6 x 22 kW
2.        Klosterstraße (AmperOase)                 2 x 22 kW
3.        Am Engelsberg                         2 x 22 kW
4.        Otl-Aicher-Straße                        2 x 22 kW
5.        Bullachstraße                                2 x 22 kW
6.        Volksfestplatz                                2 x 22 kW
7.        Frühlingsstraße                        2 x 22 kW
8.        Inning-Landsberger Straße                2 x 22 kW 
9.        Mammendorf                                2 x 22 kW
10.        Moorenweis                                2 x 22 kW
11.        Dachauer-/ Feuerhausstraße                2 x 22 kW
12.        Landratsamt                                2 x 22 kW
13.        Wörthsee - Rathaus                        2 x 22 kW
14.        Türkenfeld-Zankenhausener Straße        2 x 22 kW



Vorstand der Teilnehmergemeinschaft "Dorfentwicklung Türkenfeld" neu gewählt – Auszug aus der Pressemitteilung vom 04.05.2022
Im Rahmen einer vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern geleiteten Versammlung wurde am 3. Mai 2022 der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für eine Amtszeit von sechs Jahren neu gewählt. Rund 40 Bürgerinnen und Bürger waren dazu in den Linsenmann-Saal gekommen. Die Bedeutung der formal als „Flurneuordnung und Dorferneuerung“ bezeichneten Maßnahme kann nach den Worten von Bürgermeister Emanuel Staffler nicht hoch genug eingeschätzt werden. „Viele Projekte wie beispielsweise die Neugestaltung des Ortszentrums waren nur durch die finanzielle und planerische Hilfe des Freistaats im Rahmen der Dorfentwicklung umsetzbar“, so Staffler weiter. Gleichzeitig helfen die Strukturen der Dorfentwicklung, im guten Miteinander zwischen Bürgerschaft und Gemeinderat Akzente zu setzen.

Gewählt wurden in geheimer Wahl (Reihung gem. Abstimmungsergebnis):
Für Türkenfeld drei Vorstandsmitglieder: Rehm Ursula, Meißner Gerhard, Maier Brigitte / Stellvertreter: Konrad, Dr. Peter, Holupirek Katinka, Wirth Daniel
Für Zankenhausen ein Vorstandsmitglied: Well Hans / Stellvertreter: Palme Ottmar 
Für Pleitmannswang ein Vorstandsmitglied: Widmann Johann / Stellvertreter: Niedermair Ulrich.
Kraft Amtes Mitglied im Vorstand ist Bürgermeister Emanuel Staffler.

Nach erfolgter Wahl soll im nächsten Schritt Ende Juni ein gemeinsamer Workshop mit Mitgliedern des Gemeinderats stattfinden. Ziel ist eine Bestandsaufnahme und die Festlegung der nächsten Projektschwerpunkte. Schon auf den Weg gebracht ist dabei der zweite Bauabschnitt zum Ausbau der Bahnhofstraße mit Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. 

Schon gewusst?
Die Teilnehmergemeinschaft, kurz TG, ist zentrales Organ der Dorfentwicklung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie arbeitet in enger Abstimmung mit Bürgermeister und Gemeinderat. Die Projekte und Maßnahmen müssen i. d. R. immer in beiden Gremien durch einen Mehrheitsbeschluss bestätigt werden. Die notwendigen Mittel sollen zudem im jährlichen Haushaltsentwurf eingestellt und genehmigt werden, sofern sie eine gewisse Höhe überschreiten (vgl. Geschäftsordnung des Gemeinderats).
Vertreten wird die TG durch den gewählten Vorstand. Alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet (Gemeindegebiet Türkenfeld) gehören automatisch der TG an. Sie wählen den Vorstand und können für den Vorstand kandidieren. Der Erste Bürgermeister ist automatisch Mitglied im Vorstand. Den Vorsitz führt seit 2015 Luciana Pavoni vom Amt für Ländliche Entwicklung.

Was in der Vergangenheit erreicht werden konnte:
Seit 2015 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) neben der Sanierung der Bahnhofstraße auch noch diese Maßnahmen realisiert oder gefördert: 
Sanierung der Türkenfelder Straße in Zankenhausen (2018 abgeschlossen), Förderung Hausnamenschilder in Zankenhausen und Pleitmannswang (2019), Förderung neuer Ortseingangstafeln (2020), Durchführung einer Pflanzaktion und Bezuschussung der Pflanzen (2020), Förderung von 3 Panoramatafeln (2021), Förderung der Renovierung des Rathaussaals (2021)


Foto (Filgertshofer):
vordere Reihe von links: Luciana Pavoni (Amt f. ländliche Entwicklung), Katinka Holupirek, Ulla Rehm, Bürgermeister Emanuel Staffler.
hintere Reihe von links: Ottmar Palme, Hans Well, Daniel Wirth, Ulrich Niedermair, Johann Widmann, Dr. Peter Konrad
nicht auf dem Foto: Brigitte Maier, Gerhard Meißner


Robinie im Bereich Römerstraße / Ammersee Straße muss nach Begutachtung kurzfristig gefällt werden; Standsicherheit laut Gutachter nicht mehr gegeben
Nach entsprechenden Hinweisen fand eine Begutachtung der sehr alten Robinie im Bereich Römerstraße / Ammersee Straße statt. Das Urteil des Gutachters (Qualifikation: gepr. Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung, European Tree Technician, FLL - zert. Baumkontrolleur): Es handelt sich um eine Robinie mit stark fortgeschrittener Stockfäule, sowie einem bereits aufgerissenem Zwiesel auf ca. 3m Höhe. Der Baum ist keinesfalls mehr Stand- und Bruchsicher.
Eine Fällung wurde darum aufgrund verschiedener direkt angrenzender Gebäude und dem direkt unter dem Baum verlaufenden Gehweg sowie der Fahrbahn veranlasst.
Über Ersatzpflanzungen kann nachgedacht werden, sobald klar ist, wie mit dem massiven Wurzelstock weiter verfahren wird. Die Fällung ist zu bedauern, da der Baum an dieser Stelle prägend war und ist.






Datenstand vom 02.06.2022 09:12 Uhr