Datum: 20.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 06.07.2022
2 Fragestunde
3 Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB SOWIE Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB UND Beauftragung eines Planungsbüros
4 Radverkehrsprogramm des Bundes und des Landes / hier: Sachstand und Beauftragung der zusätzlich notwendigen Erdbauarbeiten im Umgriff Schlosshof
5 Bericht aus der Kämmerei/ hier: Quartalsbericht zum 30.06.2022
6 Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
7 Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Satzungsbeschluss
8 Bauantrag; Neubau von zwei Doppelhäusern mit 8 Stellplätzen auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 13", Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld
9 Bauantrag; Nutzungsänderung der Scheune in eine Wohnung, Anbau eines Vordachs und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück "Kapellenstraße 12", Fl. Nr. 506/2 Gemarkung Zankenhausen, OT Pleitmannswang
10 Bauantrag, Nutzungsänderung, Errichtung einer Hundepension inkl. einem Kundenparkplatz auf dem Grundstück "Graf-Lösch-Straße 7" Fl. Nr. 48 Gem. Türkenfeld
11 Bauantrag; Werbeanlage am EDEKA "An der Kälberweide 8", Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld
12 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 10", Fl. Nr. 1395/8 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich des Bebauungsplanes "westlich der St.-Ottilien-Straße"
13 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
14 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
15 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 06.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.07.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.07.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 2
zum Seitenanfang

3. Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB SOWIE Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB UND Beauftragung eines Planungsbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 hat der Gemeinderat mit breiter Mehrheit seine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. „Alten Brenners“ in Aussicht gestellt (vgl. Abstimmungen hierzu). Errichtet werden soll eine entsprechende Anlage auf den Flurnummern 1632, 1631 + 1630 (jeweils Gemarkung Türkenfeld). Als Bauherrin treten die Stadtwerke Fürstenfeldbruck auf. 

Abbildung: Geplanter Umgriff der Freiflächen-PV-Anlage.

Folgende vorbereitenden Projektschritte wurden bereits in die Wege geleitet bzw. festgeschrieben:
1)        Sicherung der benötigten Grundstücksflächen inkl. einer gemeindlichen Fläche (=> Abschluss von Pachtverträgen, …)
2)        Abschluss einer Kostenübernahme-Vereinbarung bzgl. sämtlicher Planungskosten zwischen den Stadtwerken und der Gemeinde (=> alle entstehenden Planungskosten, etc. werden durch die Stadtwerke getragen)
3)        Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zum Abschluss eines "Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021" (=> sichert der Gemeinde einen jährlichen finanziellen Anteil an den Erlösen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen)

Im Rahmen der heutigen Sitzung schlägt die Verwaltung vor, alle notwendigen Beschlüsse zum Einstieg in ein formelles Verfahren (= siehe Beschlussvorschläge) zu fassen.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, das Planungsbüro Büro Neidl&Neidl mit der Begleitung des Projekts zu beauftragen. Neidl&Neidl hat mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck bereits ähnliche Projekte realisiert und kann auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Wie einleitend erwähnt, werden sämtliche anfallenden Planungskosten durch die Stadtwerke Fürstenfeldbruck übernommen. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch diese Procedere ausdrücklich nicht eingeschränkt, was auch in der städtebaulichen Vereinbarung (vgl. Sitzung am 06.07.2022) so festgehalten ist.  

Beschluss 1

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1630, 1631, und 1632 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Anlage). Der Flächenumfang beträgt ca. 4 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie potentielle Ausgleichsflächen dar.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1630, 1631, und 1632 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Anlage). Der Flächenumfang beträgt ca. 4 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie potentielle Ausgleichsflächen dar. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beauftragung Planungsbüro Neidl&Neidl

Der Gemeinderat beschließt, aufbauend auf dem mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck geschlossenen Durchführungsvertrag bzw. Städtebaulichen Vertrag, das Planungsbüro Neidl&Neidl mit der umfänglichen Begleitung des Verfahrens wie in diesem Sachvortrag dargestellt zu beauftragen. Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, etwaige weitergehende Gutachten, etc. in Auftrag zu geben, sofern diese für das Vorantreiben des Verfahrens notwendig sind und die Übernahme der Kosten durch den Projektpartner gesichert ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Radverkehrsprogramm des Bundes und des Landes / hier: Sachstand und Beauftragung der zusätzlich notwendigen Erdbauarbeiten im Umgriff Schlosshof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat im Jahr 2021 einstimmig, sich um weitere Mittel aus dem Radverkehrsprogramm des Bundes sowie des Freistaats Bayern zu bewerben, nachdem die Erneuerung der Fahrradständer am S-Bahnhof Türkenfeld hierüber gut gelungen ist.
Wie dem Gremium mitgeteilt, ist Anfang März 2022 ein Förderbescheid der Regierung von Oberbayern eingegangen. Hierin teilt die Regierung mit, die Errichtung von 100 überdachten Fahrradabstellplätzen auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule sowie im Umgriff Schlosshof mit insgesamt 90 TEUR zu fördern, wobei die Gesamtkosten auf 100 TEUR geschätzt wurden. Bereits vergeben ist der Auftrag für Bau und „schlüsselfertige“ Montage der Ständer. Beauftragt wurde nach erfolgtem Preisvergleich eine Türkenfelder Firma (Kosten: 98.766,99 € brutto => damit unterhalb Kostenrahmen liegend).

Um die vom Gemeinderat beschlossenen überdachten Fahrradständer im Umgriff Schlosshof zu errichten, sind zusätzliche Erd- und Pflasterarbeiten notwendig. Die Verwaltung (Sebastian Klaß) hat hierfür eine Ausschreibung in die Wege geleitet. 

Teil der Sammelausschreibung war u. A. folgende Komponente:
Befestigter Untergrund für die überdachten Fahrradabstellplätze inkl. Zuwegung (= kann anteilig gefördert werden); die Fahrradständer sollen angrenzend an das FFW-Haus auf dem heute unbefestigten Bereich ggü. dem Rathaus errichtet werden. 
nachrichtlich: Weitere Fahrradabstellplätze sind in einer dritten Tranche angedacht in unmittelbarer Nähe zum Linsenmanngebäude. Hier ist allerdings noch zu klären, wie mit den Behinderten-Parkplätzen umgegangen wird. 


Ergebnis der Ausschreibung (8 Firmen angefragt, 3 Angebote abgegeben):
Der Billigstbieter, die Firma Albrecht Gartenbau (Beuern), ruft für die Herstellung des Unterbaus der Fahrradständer 9.762,94 EUR brutto auf. 

Vergleich Unterbau Fahrradstellplatz
Anbieter
Bruttosumme
Prozentual
Albrecht
9.762,94 €
100,00%
Anbieter 2
9.783,20 €
100,21%
Anbieter 3
15.916,98 €
163,03%


Grund für die heutige Gemeinderatsbefassung:
Nachdem der Kostenrahmen zunächst per Beschluss auf 100 TEUR festgesetzt wurde und dieser nun überschritten wird, bittet die Verwaltung um eine entsprechende Auftragsvergabe durch den Gemeinderat. Der Eigenanteil der Gemeinde steigt aufgrund der in Aussicht gestellten höheren Förderung nicht über die vom Gemeinderat im Jahr 2021 festgesetzte Eigenbeteiligung von 20 TEUR.

Die Arbeiten sowohl an der Schule wie auch rund um den Schlosshof müssen bis zum Herbst abgeschlossen sein, um den Zuschuss (= 90 TEUR) abrufen zu können. 


***
Nachrichtlich: Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats vom 10.02.2021:
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung bzw. Erneuerung/ Aufwertung der Fahrrad-Abstellanlagen in den Bereichen Rathaus/ Schlosshof, Umgriff Linsenmann-Gebäude sowie auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule wie von der Verwaltung vorgeschlagen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen, etc. abzuschließen. Gleichzeitig werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, alle zur Beschaffung bzw. Umsetzung notwendigen Aufträge gem. Förderrichtlinien zu vergeben. Der Kostenanteil der Gemeinde wird dabei gedeckelt auf max. 20 TEUR (Gesamtauftragswert inkl. Förderung damit 100 TEUR bei einer Förderquote von 80%).

Nachrichtlich: Auszug aus dem Förderbescheid

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den im Sachvortrag skizzierten Auftrag an den Billigstbieter, die Firma Albrecht Gartenbau (Beuern) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bericht aus der Kämmerei/ hier: Quartalsbericht zum 30.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat avisiert, erstellt die Kämmerei zum 30.06. eines Jahres einen Zwischenbericht zum Haushalt des laufenden Jahres. Dieser Zwischenbericht wird mit der heutigen Sitzungsvorlage dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Folgende Punkte sind als Zwischenfazit festzuhalten:
1)        Einnahmen und Ausgaben bewegen sich größtenteils im Plan. Nach der Erholung vom Corona-Einbruch stehen die Kommunen vor einer neuen Belastungsprobe durch den Ukraine-Konflikt und seine Auswirkungen u.a. auf Lieferketten sowie Rohstoff- und Energiepreise. Unwägbarkeiten können Stand heute nicht ausgeschlossen werden, da insb. erst die drei noch ausstehenden staatlichen Zahlungstermine (insb. Einkommensteuer-Beteiligung) Auskunft darüber geben werden, inwieweit die Haushaltsansätze erreicht werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die exorbitant gestiegenen Energiepreise (insb. Gas) ab Oktober 2022 voll auf den Gemeindehaushalt durchschlagen. Hier ist mit Mehrausgaben allein im 4. Quartal 2022 von circa 50 TEUR zu kalkulieren. 
2)        Bereits heute ist absehbar, dass die Gewerbesteuer den Ansatz deutlich übersteigt. Warum? Die meisten Unternehmen bilanzieren mit einem zweijährigen Verzug (die Jahres-Abschlüsse 2020 werden z. B. meist in 2022 fertiggestellt). Insofern kann das Finanzamt im Jahr 2022 „erst“ die Steuerlasten für das Jahr 2020 festsetzen und der Gemeinde mitteilen. Auf Basis dieser Daten erhebt die Gemeinde Türkenfeld die Gewerbesteuer (inkl. Vorauszahlungen!). Im Großen und Ganzen kamen die Türkenfelder Gewerbetriebenden gut bis sehr gut durch die Corona-Pandemie. Die kommenden Jahre werden zeigen, in wie weit sich die zunehmenden Unsicherheiten mit substanziellen Risiken auswirken werden. Deshalb ist mit einer mittelfristigen Verschlechterung der Finanzsituation zu rechnen. Es steht also zu befürchten, dass auf die sehr ansehnlichen Gewerbesteuereinnahmen 2021 und 2022 in Teilen entsprechende Rückzahlungen 2023 und 2024 folgen. Vor diesem Problem stehen alle Kommunen. Dennoch: Für den Moment ist die Einnahmen-Situation sehr erfreulich i. B. auf die Gewerbesteuer. 
3)        Bzgl. Investitionen stellt es sich so dar, dass einige Maßnahmen noch nicht abgeschlossen wurden. Die Verwaltung ist bemüht, die den Investitionen gegenüberstehenden staatlichen Zuschüsse noch in 2022 abzurufen; Abrufe sind aber meist erst nach Stellung der Schlussrechnungen möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Großprojekte des Jahres 2022 erst Anfang 2023 durch die Projektpartner endabgerechnet wird.
4)        Die angepassten Gebühren für Wasser und Abwasser haben sich spürbar auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts ausgewirkt. Eine Aussage darüber. ob in Zukunft mit geringeren Verbräuchen zu rechnen ist, kann erst zum Jahresende getroffen werden. 

Insgesamt kann für den Moment ein positives Zwischenfazit gezogen werden; div. Einspareffekte zeigen weiter Wirkung und größere Einbrüche auf der Einnahmen-Seite bleiben aus.

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Auf Grund des Entwurfes, den der Gemeinderat in der Sitzung vom 30.03.2022 gebilligt hat, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 
Städtebauliche Satzungen nach § 34 (4) BauGB sind keine Bauleitpläne. Die Vorschriften aus den §§ 1-4 BauGB gelten nur, soweit mit § 34 (6) BauGB ausdrücklich bestimmt. Letzterer bezieht sich explizit aber nur auf die Aufstellung.
Die Vorgaben des § 1 (8) BauGB für die analoge Anwendung der Aufstellungsvorschriften auf die Aufhebung gelten für Bauleitpläne, nicht aber für Satzungen nach § 34 BauGB.
Somit unterliegt die Aufhebung einer Satzung nach § 34 BauGB nur den Verfahrensvorschriften des Landesrechts (also den allg. Anforderungen an kommunale Satzungen). Die Satzung zur Aufhebung einer städtebaulichen Satzung könnte demnach ohne Verfahren beschlossen und bekannt gemacht werden. 
Da die Aufhebung der bestehenden Ortsabrundungssatzung aber in Rechte Dritter eingreifen könnte, wird im vorliegenden Fall eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Maßstäben des § 34 (6) durchgeführt (also Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Öffentlichkeit und Behörden gegeben). 

Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurde daher im Verfahren in Anlehnung an § 34 Abs. 6 BauGB in der Zeit vom 27.04.2022 bis 27.05.2022 die Möglichkeit für Äußerungen gegeben. 
Von den 50 Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 13 Stellungnahmen ein. 

Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
23.05.2022
Keine Anregungen
Handwerksammer für München und Oberbayern
27.05.2022
Einvernehmen
Bundeswehr
21.04.2022
Keine Einwände
Regierung von Oberbayern
28.04.2022
Keine Einwände
IHK für München und Oberbayern
04.05.2022
Einverständnis
Telefonica
20.05.2022
Keine Bedenken
Bayernets
28.04.2022
Keine Einwände
Gemeinde Eresing
05.05.2022
Keine Bedenken und Anregungen
WWA München 
26.04.2022
Keine Äußerung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
09.05.2022
HINWEIS
Landratsamt FFB
25.05.2022
Keine Anregungen und Bedenken 
Regionaler Planungsverband
02.05.2022
Keine Bedenken
Eisenbahn Bundesamt
25.05.2022
Keine Bedenken 


FAZIT: Alle Antworten/ Rückmeldungen formulieren keine Einwände, Bedenken oder Anregungen. 

Lediglich ein Hinweis auf die bodendenkmalpflegerischen Belange ist enthalten – siehe Auszug:

„Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. 
Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. …..“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis bzgl. etwaigen Bodendenkmälern zur Kenntnis. 
Der Hinweis wird in die Aufhebungssatzung aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Da im Verfahren in Anlehnung an § 34 Abs. 6 BauGB keine Stellungnahmen eingereicht wurden, die die Überarbeitung des Entwurfs der Aufhebungssatzung notwendig machen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe vorangehenden TOP) lediglich eine redaktionelle Anpassung der Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße erforderlich wird, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. 

Das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebungssatzung kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße in der Folge in Kraft.
 

Beschluss

Die Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße bestehend aus Satzungstext mit Planzeichnung in der Fassung vom 20.07.2022 wird Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 20.07.2022 liegt bei. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauantrag; Neubau von zwei Doppelhäusern mit 8 Stellplätzen auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 13", Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 1.009 m² große Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Derzeit ist es mit einem Altbestand bebaut. 

Es ist geplant zwei Doppelhäuser [=insgesamt 4 Doppelhaushälfte (aneinandergereiht) zu errichten]. 

Der gesamte Baukörper hat eine Fläche von 20,00 m x 10,00 m. 


Das Mansardengibeldach hat eine Firsthöhe von 9,160 m und eine Wandhöhe von 6,03 m. Die Dachneigung beträgt 69° und 12°. Es sind 8 Stellplätze geplant. 


Die Grundfläche beträgt 203 m² (GRZ 0,201= GRZ 1), die Geschossfläche 573,76 m² (GFZ 0,569). 

Die Abstandflächen liegen auf dem eigenen Grundstück. 


Bereits in der Sitzung vom 09.12.2020 wurde ein Bauantrag für das Grundstück behandelt (TOP Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Neubau einer Tiefgarage => vom Bauherren dann zurückgezogen). 
In der Sitzung vom 15. September 2021 wurde ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 8:7 erteilt. Nach eingehender Prüfung hat das Landratsamt das am 15. September 2021 vorgestellte Vorhaben aus folgenden Gründen abgelehnt:
  • Das Vorhaben überschreitet mit der Dreigeschossigkeit (Firsthöhe 9,151 m) das Maß der baulichen Nutzung der Umgebungsbebauung, die mit Gebäuden mit maximal zwei Geschossen plus Dachgeschoss geprägt ist. 
  • Die Situierung der Gebäude auf dem Grundstück, hier wurde die faktische Baugrenze Richtung Osten maßgeblich überschritten. Dies wurde bei der vorliegenden Planung geändert. 

Aus Sicht der Verwaltung ist auch der heute vorgelegte Antrag vermutlich nicht geeignet, nach entsprechender Prüfung durch das Landratsamt genehmigt zu werden. Die Gründe: Eine nach wie vor stark ausgeprägte Firsthöhe und die damit de facto entstehende Dreigeschossigkeit. 
Die Entscheidungskompetenz hierüber liegt – wie geschrieben – beim Landratsamt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit 8 Stellplätzen auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

9. Bauantrag; Nutzungsänderung der Scheune in eine Wohnung, Anbau eines Vordachs und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück "Kapellenstraße 12", Fl. Nr. 506/2 Gemarkung Zankenhausen, OT Pleitmannswang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 9

Pressetaugliche Texte

Das betroffene Grundstück hat eine Größe von 905 m². Es ist dem ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. 

Es ist bebaut mit einem Wohnhaus und einem Stadel/Scheune. 
Im Jahr 2008 (Sitzung 16.01.2008) wurde eine Nutzungsänderung hinsichtlich folgender Komponenten beantragt: 
-Umwandlung Scheune in einen Hobbyraum mit Einliegerwohnung
-Umwandlung des Wohnhauses in zwei Mietwohnung 
-Umwandlung der Stallung in eine Werkstatt
-sowie Anbau eines Vordaches auf der Nord-West Seite. 

Diese Vorhaben waren bereits vor Antragstellung umgesetzt, da eine Baukontrolle in 2007 dies festgestellt hatte. Für die Gemeindeverwaltung ist aktuell nicht final nachvollziehbar, inwieweit zwischen Landratsamt und Bauwerberin im Nachgang zum Antrag aus dem Jahr 2008 Einigkeit erzielt werden konnte bzw. wie der Rechtsstatus ist.  
In jedem Fall wurde die Nutzung der Einliegerwohnung durch das Landratsamt untersagt und von der Eigentümerin schriftlich bestätigt. 



Basierend auf dem Bauantrag aus dem Jahr 2008 wird nun eine Tektur beantragt. 
Die Scheune soll nun zum Teil als weitere Wohnung ausgebaut werden und im ersten Obergeschoss einen Balkon erhalten. Das geplante Vordach am Querbau wird vergrößert.

Nach der nun vorliegenden Planung werden drei Wohnungen geschaffen. Derzeit bestehen zwei Wohnungen. Es sind Stand heute in der Liegenschaft 8 Personen mit Erstwohnsitz gemeldet. 

Auf dem Grundstück werden weitere 6 Stellplätze geschaffen. Dies entspricht dem gemeindlichen Stellplatzschlüssel. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist über Wegerechte möglich. 

Zur Realisierung des Vorhabens wären mehrere Abweichungen i. B. auf Abstandsflächen notwendig. 
Diese werden wie folgt begründet (Zusammenfassung aus Gesprächen mit dem zuständigen Planer, …): 
„Die Abstandsflächen überschreiten an manchen Stellen die Grundstücksgrenzen und die Straßenmitte. Die Abstandsflächen wurden z. T. vom Nachbarn übernommen. Die Abstandsflächen der ehem. Silos im Norden entfallen als Nebengebäude. Die Abstandsflächen des neuen Vordachs wurden mit 3 m Mindestabstand angenommen. Auch der Nachbar hält an der Grenze im Westen die Abstandsfläche nicht ein, dort wird eine Brandschutzmauer errichtet. Die Überschreitung resultieren aus dem seit jeher vorhandenen Bestand und z. T. aus der Novellierung des Abstandsflächenrechts und sind seit jeher nicht beanstandet.“

Aus Sicht der Verwaltung ist im Gremium zu diskutieren, inwieweit hier ein Entgegenkommen i. B. auf Abstandsflächen, etc. möglich ist. In jedem Fall ist der vorliegende Antrag sowie dessen Historie als „komplex“ zu bezeichnen. Entscheidend wird darum die Einschätzung des Landratsamtes im weiteren Verfahren sein (vgl. § 34 BauGB). 

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat den Bauantrag bzw. Tekturantrag für die Vorhaben am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück „Kapellenstraße 12“, Fl. Nr. 506/2 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Die Gemeinde Türkenfeld bittet das Landratsamt, ein besonderes Augenmerk auf die Stellplatzsituation zu legen. Da im Bereich der Kapellenstraße Schwierigkeiten mit parkenden PKW auf der Straße zu Tage traten, soll eine Zunahme parkender PKWs im öff. Straßenraum in jedem Fall vermieden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. In diesem Zuge wird auch das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von den Abstandsflächen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

10. Bauantrag, Nutzungsänderung, Errichtung einer Hundepension inkl. einem Kundenparkplatz auf dem Grundstück "Graf-Lösch-Straße 7" Fl. Nr. 48 Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 48 (1.591 m²) ist unter anderem bebaut mit einem Wohngebäude. In diesem Gebäude ist die Einrichtung einer Hundepension geplant. Die Hunde sollen über die bestehende Terrasse im Süden einen Zugang zum Hunde-Auslauf-Garten im südöstlichen Bereich des Grundstücks erhalten. 


Für das Vorhaben wird ein Kundenparkplatz ausgewiesen. 

Der Flächennutzungsplan weißt das Grundstück als gemischte Baufläche aus. Sowohl im Dorfgebiet (§5 BauNVO) als auch im Mischgebiet (§6 BauNVO) sind sonstige Gewerbebetriebe zulässig. Gem. der Rechtsprechung kann eine Hundepension als sonstiger Gewerbebetrieb beurteilt werden.

Zusätzlich zu den zwei eigenen Hunden sollen im Pensionsbetrieb zwei fremde Hunde betreut werden. Eine Abstimmung mit dem Veterinäramt hat aussagegemäß stattgefunden. 

Etwaige immissionsschutzrechtliche Belange sind durch das Landratsamt zu beurteilen und würdigen.   

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Nutzungsänderung zur Errichtung einer Hundepension inkl. einem Kundenparkplatz auf dem Grundstück „Graf-Lösch-Straße 7“ Fl. Nr. 48 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bauantrag; Werbeanlage am EDEKA "An der Kälberweide 8", Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 11

Pressetaugliche Texte

An das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld soll eine Außenwerbung angebracht werden. Die Außenwerbung setzt sich aus dem EDEKA Logo mit einer Größe von 118 x 142 cm und dem Text mit einer Größe von 661 x 88 cm zusammen. 


Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht.
Mit dem Bauantrag wird eine Baugenehmigung beantragt, nachdem es für Aussenwerbeanlagen entsprechende Vorschriften gibt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Außenwerbung am bestehenden EDEKA auf dem Grundstück „An der Kälberweide 8“ nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 10", Fl. Nr. 1395/8 Gemarkung Türkenfeld; Geltungsbereich des Bebauungsplanes "westlich der St.-Ottilien-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Das 699 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der St.-Ottilien-Straße“. Gemäß Bebauungsplan dürfen Garagen und offene Stellplätze nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. 
Auf dem Grundstück ist die Fläche für Garagen im südwestlichen Bereich vorgesehen. 
Bereits bei der Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 wurde die Garage im Norden des Grundstücks situiert. 
Nun soll angrenzend an die bestehende Garage ein Carport mit einer Fläche von 3 x 5 Metern und einer Höhe von 2,82 m an der Garage und einer Höhe von 2,30 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die südlichen Nachbarn haben den Antrag auf isolierte Befreiung unterzeichnet. 


Die Errichtung des Carports ist gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Diese eigentliche Verfahrensfreiheit wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes allerdings ausgehebelt, weshalb u. A. eine Gemeinderatsbefassung notwendig ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „westlich der St.-Ottilien-Straße“ für die Errichtung des Carports auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 10“ im Norden des Grundstücks zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Bebauungsplan „Langwied – Reithof“ Gemeinde Moorenweis, erneute Beteiligung 
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.  

Neubau einer Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“, WV aus der Sitzung 08.12.2021
In der Sitzung vom 8.12.2021 wurde der Bauantrag zum Neubau einer Halle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück „An der Kälberweide 18“ behandelt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Süd“. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, der Bauantrag wurde dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt forderte Unterlagen und Berechnungen nach. 
In der Folge waren auf dem Verwaltungsweg zwei rudimentäre Befreiungen gefordert, die auf dem Verwaltungsweg erteilt wurden nachdem die Grundzüge des Einvernehmens nicht tangiert sind:   
A – Angleichung Einfriedung an Bestand (=> wie im Bestandgebäude genehmigt)
B – Angleichung Traufhöhe an Bestand (=> wie im Bestandgebäude genehmigt) 

zum Seitenanfang

14. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

Winterdienst im Gemeindegebiet / hier: Auftragsvergabe bzw. Neuabschluss eines Winterdienstvertrages für die Ortsstraßen, etc. nach erfolgter Ausschreibung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Unternehmen Liegsalz Agrar- und Kommunalservice mit den Dienstleistungen des Winterdienstes ab der Saison 2022/2023 zu beauftragen. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung mit der Ausarbeitung und den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Winterdienstvertrages (Inhalt: siehe Sachvortrag bzw. Angebotsparameter) mit dem Unternehmen Liegsalz Agrar- und Kommunalservice.
Abst.Erg.: 15 : 0


Gas- und Stromlieferverträge für gemeindlichen Liegenschaften / hier: Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses für die Lieferung von Gas für gemeindliche Liegenschaften
Dem Gemeinderat wurden die Konditionen des neuen Vertrages bekannt gegeben.

zum Seitenanfang

15. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 15

Pressetaugliche Texte

Konzertflügel für den Linsenmann-Saal
Eine Gruppe engagierter Mitbürger hat sich an Bgm. Staffler und Kulturreferent GR Müller gewandt und Vortrags- und Konzertreihen im Linsenmann-Saal vorgeschlagen (die auch von diesen geplant und organisiert würden). Um dies qualitativ hochwertig durchführen zu können, haben die Initiatorinnen der Aktion angeregt, die Anschaffung eines Flügels (z. B. über Spenden) zu prüfen. Eine glückliche Fügung wollte es, dass Bgm. Staffler seitens einer Bürgerin vor circa einem Jahr ein Flügel angeboten wurde (Leihgabe oder Kauf zu einem deutlichen „Vorteilspreis“). Sachkundige haben das Instrument zwischenzeitlich getestet und für sehr gut befunden. Die Drei BGMs haben in Abstimmung mit dem Kulturreferenten entschieden, den Flügel zu den Vorzugskonditionen zu erwerben. Die anfallenden Kosten von 3 TEUR sollen aus dem Spendentopf bedient werden, nachdem dieser auch für die Förderung von Kultur & Co. dienen soll. Auch ist es dann möglich, z. B. erweiterten Instrumentalunterricht, etc. anzubieten. Der Umzug des Flügels in den Linsenmann-Saal ist für August geplant. 



Einladung zur Jubiläums-Feier des Krieger- und Soldatenvereins
Auszug aus der zugehörigen Berichterstattung:
Einladung zum großen Festwochenende in der Schönbergaula (29. bis 31.07.2022)
Drei Tage Programm zum Start in die Sommerferien / KSV Türkenfeld-Zankenhausen e. V. feiert 150jähriges Bestehen
Pünktlich zum Start in die Sommerferien dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Türkenfeld auf drei Tage voller Geselligkeit und Frohsinn freuen. Warum? Der Krieger- und Soldatenverein feiert in der Schönbergaula sein 150jähriges Bestehen. Die Verantwortlichen haben in den letzten Monaten ein vielfältiges Festprogramm zusammengestellt. „Als Bürgermeister freue ich mich auf ein Wochenende, wie wir es lange feiern konnten“, so Emanuel Staffler. 
Los geht‘s am Freitag, 29.07.2022 mit einem sportlichen Wettkampf der besonderen Art. Zur Eröffnung des Festwochenendes ist ein großes Watt-Turnier geplant. Anmeldungen hierfür sind unter Nennung des Namens sowie des Wattpartners bzw. der Wattpartnerin ab sofort bei Andreas Sedlmayr möglich (Telefon 08193/ 9988396 oder 0176/30439631 bzw. per E-Mail: andreas@andi-privat.com). Die Startgebühr beträgt 15 Euro. Einlass ist ab 17 Uhr, wobei das Turnier um 19 Uhr beginnen soll.
Am Samstag, 30.07.2022 ist für 17 Uhr ein Salutschießen mit Krieger-Ehrung im Ortszentrum (Kriegerdenkmal) geplant. Direkt im Anschluss soll ein Standkonzert im Schlosshof den Startpunkt für den Festabend setzen, der dann um 19 Uhr in der Schönbergaula mit dem Anzapfen des ersten Fasses beginnt. Geplant ist ein Bayerischer Abend mit Maßkrug-Stemmen und vielem mehr. Im Anschluss übernehmen DJs die Bühne und auch die Bar soll öffnen.
Den Finaltag (Sonntag, 31.07.2022) läutet ein Festgottesdienst um 10.30 Uhr in der Schönbergaula ein. Das Mittagessen ab 12 Uhr wird durch das Blasorchester Türkenfeld umrahmt. Ein großer Festumzug soll um 14 Uhr am Schulgelände starten und durch den Ortskern ziehen, bevor ab 15.30 Uhr das Festwochenende bei Kaffee und Kuchen seinen Abschluss findet. Dazu spielt die Blaskapelle Türkenfeld. 


KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden:
1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Warten auf Genehmigung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Ausführungsplanung durch ALE; warten auf Aussage ALE zu Fördergeldern/ Jahresscheibe.
2.        Sanierung Schwimmbad: Alle im Moment notwendigen Planungsleistungen vergeben; warten auf Übersendung der digitalen Vermessungsdaten; hierauf aufbauend erste Entwürfe geplant. 
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße: Verträge mit Planungsbüro werden ausgearbeitet; Anliegerversammlung f. September in Planung; Abstimmung mit Fördergeber läuft
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Erste Beteiligungsrunde läuft; erneute GR-Befassung im Herbst 2022
5.        Baugebiet DORFANGER: Vertragsentwurf zur Festschreibung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf mögliche spätere Grundstücksaufteilung wurde Miteigentümern übersandt => Gespräche offen.
6.        Bebauungsplan Gebewerbegebiet Süd: Zweite Beteiligungsrunde läuft; erneute GR-Befassung im Herbst 2022
7.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Gespräch mit Hundeverein hat stattgefunden; weitergehende Untersuchungen terminiert f. Ende Oktober 2022. 
8.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungsaufträge in Zusammenarbeit mit dem AZV vergeben; Auswertung erfolgt dann schrittweise inkl. Sammlung Sanierungsaufträge, sodass hier Sammelaufträge vergeben werden können 
9.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Verträge bzgl. Planungsleistungen werden ausgearbeitet; parallel: Vorarbeiten zur Stellung von Förderanträgen begonnen.
10.        Errichtung 100 überdachter Fahrradabstellplätze u. A. auf dem Schulgelände:  Arbeiten sollen in den Sommerferien stattfinden.
11.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: Bestandaufnahme nahezu abgeschlossen; weiter keine Rückmeldung der Förderstellen (mehrere Nachfragen platziert)
12.        Zustandserfassung gemeindeeigenes Straßennetz: Arbeiten laufen; Berichterstattung im Gemeinderat für Ende 2022 geplant.
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Umsetzung div. vom GR vergebener Arbeiten für die Sommerferien geplant; parallel: Abarbeiten weiterer offener Punkte. 
14.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: Installation zugesagt für Herbst 2022. 
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Vorgespräche mit potentiellen Anbietern sollen aufgenommen werden; Ideen des AK Energie werden dabei aufgegriffen.
16.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. 



Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.
Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.
Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.



3. Regionalkonferenz des Landkreises unter dem Motto „Der Landkreis auf dem Weg in die Nachhaltigkeit“
Die angehängte Dokumentation ermöglicht einen rückwirkenden Einblick in den Ablauf der Veranstaltung sowie in die Inhalte der zahlreichen Vorträge und Workshop-Angebote. 
Auf der Homepage des Landratsamtes, unter www.lra-ffb.de/regionalkonferenz2022, stehen zudem auch die Vortrags-Folien zur Konferenz sowie die Präsentation von Prof. Dr. Miosga 
(Titel: "Kommunen auf dem Weg in die Nachhaltigkeit – Dringlichkeiten anerkennen, Handlungsspielräume erweitern“) zum Download bereit



SCHÖNE FERIEN!  // Hinweis auf möglichen Sitzungstermin in den Ferien. 

Datenstand vom 22.07.2022 07:48 Uhr