Datum: 21.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:38 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.07.2022 öff. Teil
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2 |
Fragestunde
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3 |
Gründung einer "Bürgerstiftung Türkenfeld" / hier: Vorstellung des Ansatzes sowie Grundsatzbeschluss
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4 |
Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße ( sog. Bauabschnitt II einschl. Bahnhofsvorplatz) / hier: Genehmigung eines Nachtrags zu einer Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG (bzw. Tochtergesellschaften) bzgl. Bahnhofsvorplatz, etc.
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5 |
Dorfentwicklung / Wegeverbindung Türkenfeld - Zankenhausen / hier: Vorstellung der Planung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
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6 |
Sportgelände des TSV Türkenfeld e. V. „An der Kälberweide“ / hier: Beschlussfassung über ein Finanzierungskonzept für die weitere Ertüchtigung der Park- und Zufahrtsbereiche
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7 |
Weiher-Damm, Hochwassersicherheit / hier: Beauftragung von Ingenieurleistungen
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8 |
Notfall- bzw. Krisenmanagement in der Gemeinde / hier: Aufforderung zum Treffen von Vorkehrungen für ein mögliches "Blackout-Szenario"
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9 |
Energie(-Preis)-Krise / hier: Reaktion der Gemeinde Türkenfeld und Maßnahmen zur kurzfristigen Senkung des Energieverbrauchs
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10 |
Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet / hier: Vorstellung des aktuellen Analyse- und Planungsstandes sowie der nächsten Schritte & Beschlussfassung
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11 |
Feuerwehr / hier: Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz (für durch die Feuerwehren erbrachten Leistungen)
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12 |
Jahresrechnung 2020/ hier: Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
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13 |
Jahresrechnung 2020 / hier: Feststellung und Entlastung
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14 |
Bauleitplanung; Bebauungsplan Saliterstraße Nord - Erschließungsplanung / hier: Vergabe der Leistungsphasen 1-2
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15 |
Bauleitplanung Freiflächen-Photovoltaikanlage "Alter Brenner" / hier: Zustimmung zu den Vorentwürfen und Einstieg in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung Träger öffentlicher Belange
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16 |
Bauantrag; Umbau des Zweifamilienhauses zu Einfamilienhaus, Dachanhebung, Errichtung eines Balkones und Carport auf dem Grundstück "Schillerstraße 1", Fl. Nr. 222/5 Gem. Türkenfeld
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17 |
Bauantrag; Umbau des bestehenden Wohnhauses/ Aufstockung mit Gaubeneinbau sowie Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück "Lindenweg 8", Fl. Nr. 511, Pleitmannswang, Gem. Zankenhausen
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18 |
Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Reitanlage mit Wohnhaus; Fl. Nr. 558 Gemarkung Zankenhausen, Peutenmühle 1, Nutzungskonzept für die Peutenmühle
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19 |
Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
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20 |
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
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21 |
Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.07.2022 öff. Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
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|
1 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
GEDENKEN an die verstorbene Kollegin
ELKE WERNER
***
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.07.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.07.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Fragestunde
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
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|
2 |
zum Seitenanfang
3. Gründung einer "Bürgerstiftung Türkenfeld" / hier: Vorstellung des Ansatzes sowie Grundsatzbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
3 |
Pressetaugliche Texte
Was ist eine Stiftung? (Quelle u. A.: Bundesverband Deutscher Stiftungen)
Bundesweit gibt es mehr als 24.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. 90 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern. Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.
Detaillierte Informationen: siehe
Beispiele für das Wirken von Stiftungen:
Warum eine „Bürgerstiftung Türkenfeld“? (Quelle u. A.: buergerstiftungen.org):
An Bürgermeister Staffler wurde von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern der Gedanke herangetragen, ihr (Immobilien)-Vermögen langfristig bzw. nach ihrem Ableben unter Umständen in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen und dabei einen regionalen bzw. örtlichen Bezug zu haben. Die Gespräche hierzu stehen ganz am Anfang und nachvollziehbarerweise können sich Lebensumstände und Ansichten ändern. Dennoch böte eine „Bürgerstiftung Türkenfeld“ die Möglichkeit, langfristig – d. h. in Jahrzehnten und länger gedacht – ein Vehikel zu schaffen, um (Zu)-Stiftungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde zu ermöglichen und nachhaltig Gutes für unsere Gemeinde zu bewirken. Die Stifterinnen und Stifter hätten die Garantie, dass über ihr Lebensende hinaus Vermögenswerte in ihrem Sinne zum Wohle ihrer Heimatgemeinde bzw. deren Menschen eingesetzt wird. Gleichzeitig könnte die Stiftung ein Konstrukt sein, um Spenden zu verwalten und entsprechend einzusetzen (=> „Türkenfeld hilft & gestaltet“).
Ausgehend von den einleitend formulierten Gedanken, hat Bürgermeister Staffler Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen zu einem gemeinsamen Termin mit einem Notar eingeladen. Im Rahmen des Termins wurden mögliche Konstrukte und Hürden besprochen. Teilgenommen am Gespräch haben der stv. BGM Johannes Wagner sowie die GR-Kollegen Stephan Zöllner und Jürgen Brix.
Zur Grundidee einer Bürgerstiftung, wie sie auch in einschlägigen Portalen dargestellt wird (…): In Bürgerstiftungen stiften Menschen einer Region gemeinsam. Die weltweit erste derartige Stiftung wurde 1914 mit der Cleveland Foundation in Ohio gegründet. 1996 kam es zur ersten Gründung in Deutschland. Bürgerstiftungen sind für ihre Heimat aktiv - in vielfältigen eigenen Projekten, als Förderer anderer Engagierter, als Plattform für bürgerschaftliches Engagement.
Bürgerstiftungen sind unabhängig, haben einen breiten Stiftungszweck und sind offen für alle. Wie bei anderen Stiftungen auch besteht ein elementares Ziel darin, das Stiftungskapital zu vergrößern, um so langfristig wachsende Erträge für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können. Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Welche Zwecke könnte eine „Türkenfelder Bürgerstiftung“ verfolgen und wie könnte diese konzipiert und aufgebaut werden?
Der Stiftungszweck sollte möglichst breit formuliert sein und gleichzeitig einen klaren Bezug zu Türkenfeld und seinen Ortsteilen haben. Klassische Stiftungszwecke sind dabei:
Jugend, Senioren und Soziales, Kunst, Kultur und Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz.
Bürgerstiftungen haben mindestens zwei Organe: Den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist und das Stiftungskuratorium, häufig auch Stiftungsrat genannt. Dieses kümmert sich um die strategische Ausrichtung und nimmt eine Kontrollfunktion wahr. Bei den meisten Bürgerstiftungen sind zudem die Gründungstifter automatisch Mitglied in der Stifterversammlung.
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten und den eindeutigen Bezug zur Gemeinde dauerhaft festzuschreiben, wird Folgendes vorgeschlagen:
1) Vorstand und Stiftungsrat werden jeweils aus den Reihen der Gemeindeverwaltung und des demokratisch legitimierten Gemeinderats per Beschluss bestellt. Der jeweils amtierende Bürgermeister soll gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen eine Schlüsselrolle spielen.
2) Kassenführung, etc. könnte/ sollte in Personalunion durch die Gemeindekasse bestritten werden.
Der verwaltungsseitige Aufwand ist prinzipiell mit den Aufwänden in einem „normalen Verein“ vergleichbar. Der Aufwand steigt, wenn entsprechende Vermögenswerte (z. B. Mietobjekte) zu verwalten sind. Dann aber wiederum steigen auch die Erträge, die gemeinnützig eingesetzt werden können.
Wichtig: Möglich wird die eigentliche Stiftungsgründung erst durch die Einbringung nennenswerter Vermögenswerte im sechsstelligen Euro-Bereich. D. h., dass die Stiftung erst dann formal aus der Taufe gehoben werden kann, wenn z. B. ein erster Bürger bzw. eine erste Bürgerin bereit ist, sich entsprechend zu engagieren. Alle nachfolgenden (Zu)-Stiftungen sind dann nicht mehr an Mindestbeträge gebunden. ABER: Die Stiftung kann und sollte sinnvollerweise erst dann ihre Arbeit aufnehmen und alle formellen Gründungsakte vollziehen, wenn eben der vorbeschriebene Fall eingetreten ist. So wird auch vermieden, dass eine „leblose Hülle“ entsteht.
Die Gemeinde kann NICHT als Gründungs-Stifterin auftreten, weil damit Gemeindevermögen in ein rechtlich anderes Konstrukt gegeben würde, was grds. nicht zulässig ist.
Wie könnten die nächsten Schritte aussehen?
Bürgermeister und Verwaltung empfehlen dem Gemeinderat, in der heutigen Sitzung einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Hierauf aufbauend kann dann in den nächsten Jahren für das Einbringen von Vermögenswerten zum Wohle der Allgemeinheit geworben werden. Das Gremium wird erneut mit dem Sachverhalt befasst, wenn sich ein konkreter Gründungsumstand ergibt.
***
Vom Bundesverband Deutscher Stiftungen wurden 10 Merkmale für die Grundsätze einer Bürgerstiftung erarbeitet.
Nach diesen Grundsätzen arbeitet und organisiert sich eine Bürgerstiftung. Nur wenn diese Grundsätze eingehalten werden, kann ein Gütesiegel vergeben werden.
1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke oder auch regionale Teilgebiete verfolgen oder fördern.
6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
10 Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan) in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, perspektivisch eine „Türkenfelder Bürgerstiftung“ zu Gründen. Diese Stiftung soll mit einem klaren örtlichen Bezug (= Türkenfeld & Ortsteile) konzipiert werden und dabei wohltätige bzw. gemeinnützige Zwecke in den Handlungsfeldern Jugend, Senioren und Soziales, Kunst, Kultur und Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz unterstützen. Die Stiftung soll konzeptionell, wie im Sachvortrag beschrieben, im Sinne der Kontinuität eng an die Gemeinde und ihre zentralen Organe „Gemeinderat und Bürgermeister“ gebunden werden. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, kontinuierlich in den nächsten Jahren in der Bürgerschaft um die Einbringung von Vermögenswerten zu werben. Die Stiftungsgründung selbst soll/ kann erst erfolgen, wenn nennenswerte (erste) Vermögenswerte eingebracht werden. Eine erneute Beschlussfassung im Gremium erfolgt, sobald die Voraussetzungen für eine konkrete Umsetzung des heutigen Grundsatzbeschlusses gegeben sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Dorfentwicklung | Sanierung Bahnhofstraße ( sog. Bauabschnitt II einschl. Bahnhofsvorplatz) / hier: Genehmigung eines Nachtrags zu einer Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG (bzw. Tochtergesellschaften) bzgl. Bahnhofsvorplatz, etc.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
15.09.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
08.12.2021
|
ö
|
informativ
|
6 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
4 |
Pressetaugliche Texte
Wie beschlossen, soll im Rahmen des weiteren Ausbaus der Bahnhofstraße (sog. Bauabschnitt II) auch der Bahnhofs-Vorplatz deutlich aufgewertet werden.
Hierzu standen der Bürgermeister, das Bahnhofsmanagement München (Frau Schoppe und Herr Lindemann), div. weitere DB-Stellen sowie das Amt für ländliche Entwicklung in Kontakt.
Da die Gemeinde nicht Grundstückseigentümerin der den neu zu gestaltenden Bahnhofsvorplatz betreffenden Flächen ist, muss mit der DB Station&Service ein Nachtrag (2. Nachtrag) zur Vereinbarung über den Bau einer Park&Ride-Anlage rechts der Bahnlinie München – Buchloe mit 170 Park&Ride-Plätzen, 72 Bike&Ride-Plätzen und Grünflächen sowie Erweiterung der P&R-Anlage links der Bahn um 4 Stellplätze und 72 B+R-Stellplätze an der S-Bahn-Station Türkenfeld vom 05.06/23.06.1984 und den Nachtrag über die Fahrradabstellanlagen der S-Bahn-Station Türkenfeld vom 28.04.2021 abgeschlossen werden.
Der Entwurf wurde der Gemeinde am 29.08.2022 vorgelegt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist Voraussetzung für den Abschluss der Prüfung der Entwurfsplanung sowie den Beginn der Ausführungsplanung durch das Amt für ländliche Entwicklung. Insofern stellt der Abschluss der Vereinbarung einen wichtigen Meilenstein dar.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Abschluss der Vereinbarung wie vorgelegt (siehe Anhang).
Nachrichtlich: Die abschließende Prüfung und Freigabe der sog. „Entwurfsplanung“ durch die zuständigen Stellen im ALE soll demnächst abgeschlossen werden. Im Anschluss ist geplant, den Planungsauftrag für die Ausführungsplanung an den Verband für ländliche Entwicklung Oberbayern zu vergeben. Stand heute ist weiter KEINE Aussage möglich, in welchem Jahr mit den eigentlichen Arbeiten begonnen werden kann (=> Abhängig von den Fördermittelzusagen).
Beschlussvorschlag:
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden 2. Nachtrag zur Vereinbarung über den Bau einer Park&Ride-Anlage rechts der Bahnlinie München – Buchloe mit 170 Park&Ride-Plätzen, 72 Bike&Ride-Plätzen und Grünflächen sowie Erweiterung der P&R-Anlage links der Bahn um 4 Stellplätze und 72 B+R-Stellplätze an der S-Bahn-Station Türkenfeld vom 05.06/23.06.1984 und den Nachtrag über die Fahrradabstellanlagen der S-Bahn-Station Türkenfeld vom 28.04.2021 zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diesen zu unterzeichnen. Sollten nach Rücksprache mit dem ALE Änderungen am Text der Vereinbarung notwendig werden, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese ohne nochmalige Gremien-Befassung abzustimmen und die dann finale Fassung der Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Dorfentwicklung / Wegeverbindung Türkenfeld - Zankenhausen / hier: Vorstellung der Planung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Pressetaugliche Texte
Auf Wunsch des Gemeinderates (vgl. Sitzung vom 19.05.2021) wurde Ende letzten Jahres ein Teilstück des sog. „Kirchengrundstückes“ zwischen Türkenfeld und Zankenhausen durch die Gemeinde Türkenfeld erworben mit dem Ziel, eine direkte Wegeverbindung zwischen den beiden Ortsteilen zu verwirklichen. Besagter Weg stellt auch die Realisierung eines lange gehegten Wunsches dar (vgl. Dorfentwicklungskonzept) – nämlich abseits des vorhanden Geh- und Radwegs eine direkte Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen bzw. dem Hauptort.
Die erforderliche Vermessung sowie die Eintragung im Grundbuch für das Teilstück sind mittlerweile abgeschlossen.
Als nächsten Schritt hat die Gemeindeverwaltung daher die Planung der Verbindung in die Wege geleitet (Anm. BGM: Planung wurde ausschließlich intern vorangetrieben – keine ext. Ing.-Ressourcen notwendig!), welche im Anhang dieses Sachvortrages zu finden ist und die im Weiteren näher erläutert wird:
Die Wegeverbindung mit Beginn am Fuße des Gollenbergs soll als bestandsnaher, 2,5m breiter Weg mit beidseitigem Randstreifen ausgeführt werden. Der Wegeverlauf orientiert sich dabei ausschließlich am bereits deutlich sichtbaren Trampelpfad. Die Oberfläche des Weges wird wassergebunden ausgeführt, es wird also kein Asphalt verwendet, welcher für eine dauerhafte Versiegelung sorgen würde. Die Oberflächenbeschaffenheit ist damit vergleichbar mit derer der vorhandenen und bekannten Wirtschaftswege in diesem Bereich.
Aufgrund der starken Hangneigung im westlichen Teilbereich der Wegeverbindung wird der Weg dort mit einem einseitigen Quergefälle (vgl. Querschnittsplan) versehen, wobei das nordseitige Bankett (im Querschnittsplan das Bankett links neben dem Weg) zusammen mit dem anstehenden Gelände die Wasserführung für Niederschlagswasser vom Hang kommend bildet und so Richtung Osten abführt. Am östlichen Ende des Weges verläuft der Weg in einem Dachprofil, sodass auftretendes Niederschlagswasser in diesem Bereich über die beidseitigen Bankette abgeführt werden kann.
Am westseitigen Ende des Weges wird ein Einlaufschacht mit Durchlass unter dem Weg in den vorhandenen „Entwässerungsgraben“ nötig, da dort das anstehende Gelände eine Art „Trichter“ bildet, welcher zusätzlich durch den neu zu bauenden Weg begrenzt wird. Aufgrund der dann vorherrschenden Gegebenheiten kann sich Wasser in diesem Tiefpunkt ansammeln und im Zweifel den Weg überspülen bzw. ausspülen.
Bild 1: Das westliche Ende der Wegeverbindung mit dem mit orangen Pfeilen angedeutetem Geländeverlauf sowie dem in schwarz gezeichneten Durchlass in den „Entwässerungsgraben“ (zwischen den beiden grün verlaufenden Flurstücksgrenzen)
Insgesamt verläuft der Weg in dauerhaftem Längsgefälle (siehe Höhenplan), sodass keine Gefahr besteht, dass sich auf dem Weg Wasseransammlungen bilden.
Der gesamte Neubaubereich ist ca. 325m lang und hat bei einer Breite von 2,5m eine Größe von insgesamt ca. 812 m².
Laut Massenberechnung sind insgesamt rund 500 to Frostschutz- bzw. Tragschichtmaterial notwendig, sowie als Abschluss ca. 82 to Deckschichtmaterial.
Der für den Neubau notwendige Humusabtrag bzw. Bodenaushub soll vor Ort zur Geländemodellierung wieder eingebaut werden, um unnötige Transporte und Kosten zu vermeiden. Insgesamt werden ca. 310 m³ Oberboden- und ca. 25 m³ Bodenbewegung erwartet
Als nächster Schritt erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahme. Zur Beauftragung der Bauarbeiten wird der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befasst.
Aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung des Bauvorhabens durch das Amt für ländliche Entwicklung ist auch die TG mit der Sachlage zu betrauen (in Abstimmung mit Frau Pavoni soll in der nächsten TG-Sitzung darüber ein Beschluss gefasst werden; die Planung selbst wurde fachlich mit den ALE-Spezialisten abgestimmt). Geplant ist, die Maßnahme in Eigenregie zu planen und zu begleiten. Analog Rathaus-Saal-Sanierung würde dann eine Förderung durch das ALE anteilig erfolgen (zu erwartender Fördersatz: 58%).
Kostenschätzung:
Die Gemeindeverwaltung hat eine Kostenschätzung erstellt, bei der eine sog. „worst-case-Betrachtung“ zu Grunde gelegt wurde (= schlechtes möglicher Fall, z. B. weil dauerhafte seitliche Ableitung Wasser notwendig, etc.). Dieser Ansatz wurde deshalb gewählt, weil die Fördermodalitäten auf einen Fixbetrag aufsetzen und sich dann nicht „atmend“ den tatsächlichen Kosten anpassen. Grds. besteht die Hoffnung, dass die erarbeitete Kostenschätzung von in Summe ~ 85 TEUR unterschritten wird. 58% der Baukosten werden durch das ALE getragen; der Gemeindeanteil beträgt damit maximal 36 TEUR.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Gemeindeverwaltung mit der Ausarbeitung der Ausschreibung der Bauarbeiten. Ebenso ermächtigt das Gremium den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung die weiteren Schritte bzgl. der Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung einzuleiten und etwaige notwendige Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, nach Vorliegen der Förderzusage eine Ausschreibung in die Wege zu leiten und in einem Folgeschritt alle notwendigen Aufträge zu vergeben, sofern die Gesamtsumme von 85 TEUR nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Sportgelände des TSV Türkenfeld e. V. „An der Kälberweide“ / hier: Beschlussfassung über ein Finanzierungskonzept für die weitere Ertüchtigung der Park- und Zufahrtsbereiche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
29.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Pressetaugliche Texte
Ausgangslage:
Der TSV Türkenfeld e. V. hat sich entschlossen, nach der kurz- und mittelfristig nicht realisierbaren Sportplatz-Verlagerung nun dringend notwendige Sanierungsarbeiten an den Bestandsliegenschaften anzugehen. Errichtet wurde zwischenzeitlich eine aufgeständerte Freisitzfläche anschließend an das Vereinsheim (Kosten: 14.000 EUR / finanziert aus einem Darlehen der Brauerei Maisach und Eigenmitteln des Vereins).
Darüber hinaus hat der Vereinsvorstand die maroden Park- und Zufahrtsbereiche abfräsen und nachverdichten lassen. Ziel der Aktion war es, die nicht mehr haltbaren Zustände i. B. auf Stolperfallen bzw. weitere Gefahrenstellen zu beseitigen. Die Arbeiten kosteten 19.000 EUR und wurden ebenfalls aus Eigenmitteln des Vereins finanziert. Ziel der Vereinsführung war es, kurz- und mittelfristig eine kostenseitig überschaubare und dennoch funktionierende Lösung umzusetzen.
Aktuelle Herausforderung:
Anders als erhofft, stellt die abgefräste und nachverdichtete Fläche keinen haltbaren Zustand dar. Durch das vergleichsweise hohe Verkehrsaufkommen auf der Parkfläche wird der Bereich arg beansprucht. Zudem wird durch ausfahrende Fahrzeuge Kies und Sand auf die öffentliche Straße befördert. Anlieger des Bereichs haben sich an die Gemeinde gewandt und mitgeteilt, dass bereits Schäden durch Steinschläge im Falle vorbeifahrender LKWs (=> Gewerbegebiet) zu verzeichnen waren.
Lösungsvorschlag:
Angesichts der kurz- und mittelfristig nicht realisierbaren Verlagerung des Sportplatzes, sollten die Park- und Zufahrtsflächen asphaltiert werden. Das bereits durchgeführte Abfräsen der Fläche stellt einen guten Ausgangspunkt für weitere Arbeiten dar. Hinzu kommt, dass die avisierte rückläufige Auftragslage im Straßenbau vermutlich im Jahr 2023 „bezahlbare Preise“ erwarten lässt. In Kombination mit gemeindlichen Auftragsvergaben (z. B. Straße nach Ottilien, …) könnten darüber hinaus Synergien gehoben werden. Notwendige Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungstätigkeiten könnten durch die Gemeinde koordiniert werden.
Nachrichtlich: Eine Pflasterung der Fläche wäre nach ersten Schätzungen deutlich teurer.
Kostenschätzung und Finanzierungsideen:
Stand heute ist mit Kosten von ~ 65 TEUR eine kostengünstig und einfach ausgeführte Asphaltierung (inkl. Wasserableitung) zu rechnen.
Der TSV kann angesichts der bereits getätigten Investitionen diese Summe nicht allein schultern.
Im Gespräch zwischen Vereinsvorstand Günter Hohenleitner und Bürgermeister Staffler wurde folgender Ansatz andiskutiert:
Angestrebt werden soll eine Dreiteilung der Kosten.
Teil 1: Finanziert durch Spenden (Mitglieder, Bürgerschaft, …). Mind. ein Gewerbebetrieb hat ggü. Bgm. Staffler geäußert, einen mittleren vierstelligen Betrag spenden zu wollen. Weitere Spenden könnte der Bgm. akquirieren. Darüber hinaus erklärt sich der TSV bereit, einen Spendenaufruf ggü. seinen Mitgliedern zu starten. In Anzing z. B. wurde eine neue Tribüne für den dortigen Sportplatz über eine Art Crowdfunding Aktion finanziert.
Teil 2: Beitrag des TSV aus der Vereinskasse => ggf. gestreckt über mehrere Jahre (je nach Aufkommen von Erlösen z. B. aus der Veranstaltung von Festen => großes Festzelt im Jahr 2023, …); der TSV bittet angesichts zu erwartender Einnahmen in den kommenden Jahren darum, ggf. ein zinsloses Darlehen von der Gemeinde zu erhalten, um – kommenden aus den Finanzierungstöpfen 1 + 2 – in Summe 50% der Kosten selbst schultern zu können.
Teil 3: Kostenbeteiligung der Gemeinde, ergänzt um Sachleistungen wie die Koordination des Bauvorhabens durch Gemeindepersonal (Vorschlag: 50% der Kosten).
Angesichts der Bedeutung des Vereins für die Ortsgemeinschaft, der Mitgliederzahl und auch der vielen Beiträge für Kinder- und Jugendarbeit schlägt der Bürgermeister dem Gemeinderat vor, im Rahmen der heutigen Sitzung einen entsprechenden Rahmenbeschluss zu fassen.
Zum Verein:
Mit mehr als 1200 Mitglieder (306 Kinder bis 13 Jahre, 90 Jugendliche bis 17 Jahre, 129 junge Erwachsene bis 26 Jahre, 10 Abteilungen) bildet der TSV Türkenfeld e. V. den größten Verein in der Gemeinde. Das Sportgelände ist zentraler Anlaufpunkt für viele Menschen und entsprechend hoch frequentiert. Im Jahr 2023 feiert der Verein ein großes Jubiläumsfest.
***
IST-Zustand des Platzes (Eigentümer: :
Lageplan (Eigentümer Fl. Nr. 290 = TSV Türkenfeld e. V.; Teilfläche im Eigentum der Gemeinde):
Beschluss
Der Gemeinderat erkennt den dringenden Handlungsbedarf bzgl. der Park- und Zufahrtsbereiche auf dem Gelände des TSV Türkenfeld e. V. an und beschließt eine Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld an den zu erwartenden Aufwänden in Form eines Geldbetrags (50% der Kosten) sowie von Sachleistungen. Anzustreben ist eine möglichst hohe Kostenbeteiligung durch den Verein selbst bzw. generiert aus Spenden (50%). Auch eine ergänzende Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde mit späterer Rückzahlung durch den Verein ist denkbar und wird vom Gemeinderat befürwortet. Aufgrund des sehr guten Unterbaus der Park- und Zufahrtsflächen präferiert der Gemeinderat die Variante, diese Fläche mit einer Tränkdecke („Spritzdecke“) zu befestigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Weiher-Damm, Hochwassersicherheit / hier: Beauftragung von Ingenieurleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
10.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.02.2022
|
nö
|
informativ
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.03.2022
|
nö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Pressetaugliche Texte
In der Sitzung vom 06. Juli 2022 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis und beschließt, nach Möglichkeit die präferierte Alternative 4 „Damm vollständig überströmbar“ langfristig umzusetzen. Eine Umsetzung soll dabei im Kontext der ebenfalls notwendigen Straßenbaumaßnahmen erfolgen, nachdem beide Vorhaben (= Damm-Sanierung und Straßenbau) aufgrund deren direktem räumlichen Zusammenhang untrennbar miteinander verbunden sind (unterirdischer Weiherablauf, …).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden in die Wege zu leiten und Zuschussmöglichkeiten zu klären. Sodann soll dem Gremium ein Handlungsvorschlag für die weitergehenden Beauftragungen vorgelegt werden.
Im Nachgang zur GR-Sitzung erfolgte eine Information des Wasserwirtschaftsamtes durch den Bürgermeister. Das WWA begrüßt den nun eingeschlagenen Weg und teilt mit, dass die Planungskosten im Falle einer späteren Maßnahme förderfähig sind. Zum Thema Förderung wurde konkret folgendes mitgeteilt (Auszug aus dem Schriftverkehr mit dem WWA): Für die Herstellung der Anlagensicherheit kommunaler Anlagen können staatliche Zuschüsse über die RZWas gewährt werden. Für den Start des Zuwendungsverfahrens (Antrag) und Aufnahme in das Jahresförderprogramm muss das Vorhaben baureif sein, d.h. der Wasserrechtsbescheid muss vorliegen und die benötigten Grundstücke verfügbar sein. Sie können also die Planungen weiter vergeben, die Planungsleisten können dann bei der Ausführung der Maßnahme mit einer Ingenieurpauschale mitfinanziert werden.
Die Verwaltung hat beim Büro Steinbacher ein Angebot für die nun erforderlichen Planungsleistungen angefordert. Das Angebot beinhaltet die Ingenieurleistungen für die Planung und Bauausführung der Herstellung der Hochwassersicherheit am Dorfweiher. Die Leistungsphasen 1 bis 9 werden mit 13.144,98€ veranschlagt.
Aufgrund div. vorangehender Befassungen (Überrechnung Höllbach, …) kommt aus Gründen der Effizienz und Stringenz im Handeln in den Augen der Verwaltung nur das Büro Steinbacher in Frage, um die notwendigen Leistungen zu erbringen und dabei gut auf den schon vorhandenen Erkenntnissen aufzusetzen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt das Büro Steinbacher mit den Ing.-Leistungen zur Herstellung der Hochwassersicherheit am Dorfweiher gem. Angebot vom 08.08.2022, aufbauend auf den Beschlüssen des Gemeinderats vom 06.07.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Notfall- bzw. Krisenmanagement in der Gemeinde / hier: Aufforderung zum Treffen von Vorkehrungen für ein mögliches "Blackout-Szenario"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
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ö
|
beschließend
|
8 |
Pressetaugliche Texte
Wie auch Presse zu entnehmen war, sind alle Kommunen aufgefordert, ihr Notfall- bzw. Krisenmanagement zu überprüfen. Konkret erging zwischenzeitlich seitens des Landratsamtes die Bitte, für den Herbst/ Winter Vorkehrungen für einen sog. „Blackout“ zu treffen. Der Gedanke dahinter: Sollte es tatsächlich zu einem großflächigen Totalausfall der Stromversorgung kommen, wird es insb. an den jeweiligen Gemeinden liegen, lokal nach Möglichkeit Grundstrukturen aufrecht zu erhalten.
Bürgermeister Staffler hat im Rathaus eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die erstmals Anfang September getagt hat. Anwesend dabei waren auch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren. Erarbeitet werden nun Checklisten für die einzelnen Versorgungsbereiche. Dabei ist – je nach Intensität und Dauer eines Blackouts – folgendes festzuhalten.
1. Wasserversorgung: Die Gemeinde kann für eine gewisse Zeit die Wasserversorgung aufrechterhalten, nachdem der Wasserspeicher am Steingassenberg stets gut gefüllt ist und das natürliche Gefälle hilft, den Druck im innerörtlichen Wassernetz aufrecht zu erhalten. Ebenfalls verfügt die Pumpstation Pleitmannswang über eine Notstromeinrichtung (= Pumpen für die Zuleitung des Wassers aus Grafrath).
2. Abwassernetz: Hier sind aufgrund der hohen Mengen an Energie, die in der Kläranlage benötigt werden sowie der schieren Menge an Abwasser keine weitergehenden Vorkehrungen seitens der Gemeinde möglich.
3. Notstrom: Die Gemeinde ist im Besitz eines größeren Notstromaggregats, für das auch eine größere Menge an Treibstoff vorgehalten wird. Damit könnte z. B. für eine gewisse Zeit die Stromversorgung für Rathaus und FFW-Haus Türkenfeld gesichert werden (Voraussetzung: Siehe Ergänzungen im Sachvortrag auf der Folgeseite). Die Feuerwehren verfügen zudem über kleinere Notstromaggregate, die in Einsatzlagen herangezogen werden können. Bgm. Staffler hat mit den Kommandanten vereinbart, die Treibstoff-Vorräte zu erhöhen.
Es ist geplant, ein weiteres kompaktes Notstromaggregat anzuschaffen.
4. Interne Kommunikation (z. B. KeyPlayer Gemeinde + FFW): Beim Totalausfall der gängigen Kommunikation soll auf Funkgeräte zurückgegriffen werden.
5. Bürgerkommunikation: Im worst-case müsste mittels Aushängen und Hauswurfzetteln gearbeitet werden, sofern keine digitalen Kanäle mehr verfügbar sind. Vorräte an Kopierpapier, etc. sind dauerhaft angelegt.
Eine Einbindung z. B. des Abwasserzweckverbandes (Abwasser) sowie der Gemeinde Grafrath (= Lieferantin von Frischwasser) in die Überlegungen hat ebenfalls stattgefunden.
Parallel laufen Gespräche mit den Stadtwerken, dem örtl. Tankstellenbetreiber, etc.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind im Sinne der Eigenverantwortung eingeladen und aufgerufen, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Vorsorge zu betreiben. Hier ist insb. auf die einschlägige Broschüre zu verweisen, die zentral alles Wissenswerte seitens des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammenfasst (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Fuer-alle-Faelle-vorbereitet/fuer-alle-faelle_node.html) . Nochmals klar formuliert: Eigenvorsorge ist jedem Haushalt angeraten, nachdem seitens der Gemeinde z. B. keine Notversorgung mit Wärme, Lebensmitteln, etc. angeboten und vorgehalten werden kann.
Ergänzende Informationen / Handlungsbedarf nach Bürgermeisterdienstbesprechung am 14.09.2022:
Auf Einladung des Landrats hat am 14.09.2022 eine Zusammenkunft aller Landkreis-Bürgermeister sowie den Katastrophenschutz-Zuständigen stattgefunden. Dabei wurde durch eine externe, von der Bundeswehr beauftragte Referentin das Blackout-Szenario sowie Auswirkungen und Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Kernannahme ist dabei, dass im Falle eines mehrtägigen Stromausfalls auch die üblichen Kommunikationswege zusammenbrechen. Insofern wird dringend angeraten, je Gemeinde eine Art „Katastrophenschutz-Leuchturm“ zu definieren. Hierbei handelt es sich idealerweise um ein FFW-Gebäude bzw. das Rathaus. Dieses soll dann als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dienen, die bspw. überörtlich medizinische Hilfe benötigen, diese aber nicht alarmieren können. Auch sollen diese Gebäude dann einen Krisenstab, etc. beherbergen, weshalb die Anschaffung verschiedener Grundausstattungsmerkmale wie Taschenlampen, Decken, Notration Nahrung und Wasser, … ebenfalls angeraten wird.
Der Kerngedanke: Feuerwehr bzw. Rathaus sollen bzgl. der Elektroinstallation so ausgestattet sein, dass ohne viel Aufwand die Versorgung mit Strom auf „Notstrom“ umgestellt werden kann.
Die Voraussetzungen hierfür in der Gemeinde Türkenfeld sind grds. gut. Feuerwehrhaus und Rathaus hängen an einer Stromleitung und teilen sich damit einen Stromanschluss. Dieser ist (inkl. Verteilung) allerdings Jahrzehnte alt und sollte bereits mehrfach ertüchtigt werden, was immer wieder verschoben wurde. Die Verwaltung empfiehlt, diese Ertüchtigung nun kurzfristig anzugehen und dabei die Stromversorgung so umzubauen, dass über eine Außen-Steckdose das gemeindliche Notstromaggregat am Feuerwehrhaus angeschlossen werden kann und die Versorgung der beiden Gebäude Rathaus und FFW-Haus dann mittels gemeindlichem Notstromaggregat (bereits vorhanden, siehe Ausführungen im Sachvortrag) garantiert ist. Vorgenannten Schritt haben einige Umland-Kommunen aussagegemäß in die Wege geleitet bzw. wollen diesen im September beschließen lassen. Mit Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich ist zu rechnen. Im Kern wird es darauf ankommen, eine Fachfirma zu finden, die die Arbeiten in den nächsten beiden Monaten ausführen kann. In diesem Kontext ist der IST-Stand der Installation im Detail zu erheben, nachdem eine rudimentäre Notstromfähigkeit für wenige Bereiche des FFW-Haus aussagegemäß bereits gegeben sein könnte.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Herstellung der „Notstromfähigkeit“ der Liegenschaften Rathaus und Feuerwehrhaus Türkenfeld in die Wege zu leiten. Dies schließt ausdrücklich notwendige Auftragsvergaben ein. Dem Gemeinderat ist regelm. zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Energie(-Preis)-Krise / hier: Reaktion der Gemeinde Türkenfeld und Maßnahmen zur kurzfristigen Senkung des Energieverbrauchs
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Pressetaugliche Texte
Auf den Punkt gebracht:
- Steigende Energiepreise belasten Gemeinde massiv
- Strom und Gas kosten im Jahr 2023 bei gleichbleibendem Verbrauch 590.000 Euro und damit rund 450.000 Euro mehr als in den Vorjahren
- eisernes Sparen notwendig, da alle Bereiche betroffen (auch Wasser + Abwasser!)
- kurzfristig Einsparungen von 30% + x angestrebt / wöchentliches Verbrauchsmonitoring aufgesetzt
- langfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht
Was viele Privathaushalte derzeit erleben, trifft auch die Gemeinde mit voller Wucht - und teilweise aufgrund der Verbrauchsmengen und Vertragsstrukturen sogar noch deutlicher: Die massiv steigenden Energiepreise.
Hinzu kommt, dass die Gemeinde aufgrund auslaufender Verträge gezwungen war, in diesem Jahr die Liefervereinbarungen für Gas und Strom neu auszuschreiben. Die Ergebnisse der Ausschreibungen stellen die Gemeinde vor große Herausforderungen, die ein sofortiges Handeln erfordern.
Haben wir (bezogen auf alle gemeindlichen Liegenschaften, Kindergärten, Schule & Schwimmbad sowie Wasser und Abwasserversorgung, Straßenbeleuchtung & Co.) im Jahr 2021 noch rund 75.000 Euro für Gas bezahlt, werden es im Jahr 2023 vsl. um die 350.000 Euro sein (Jahresverbrauch: circa 1,3 Mio. KWH). Beim Strom zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier steigen die Kosten von 65.000 Euro auf 240.000 Euro (Jahresverbrauch: circa 325.000 KWH).
Die damit zu erwartenden Kostensteigerungen von 450.000 Euro stellen die Gemeinde vor große finanzielle Herausforderungen. Zum Vergleich. Mit diesem Geld könnten z. B. sieben Vollzeit-Stellen im Bereich Kindergarten/ Kinderkrippe finanziert werden.
Auch wenn vertraglich für das Jahr 2024 wieder sinkende Preise mit den Versorgern vereinbart wurden, sind wir auch dann weit entfernt von „Normalwerten“.
Bezahlt macht sich in dieser Situation, dass der Gemeinderat die Beschaffung dreier Photovoltaik-Anlagen beschlossen hat. Installiert sind diese Anlagen bereits auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus. Die dritte Anlage soll im Herbst 2022 auf dem Dach des Türkenfelder Feuerwehrhauses entstehen und einen Teil des Stromverbrauchs von Feuerwehr und Rathaus abdecken. Ebenso hilft, dass um das Jahr 2010 herum das komplette Schulgebäude energetisch saniert wurde. Die Schule (und hier insb. das Schwimmbad) ist allerdings auch der größte Energieverbraucher (Anteil am Gasverbrauch der Gemeinde: rund 65% / Anteil am Stromverbrauch: rund 40%, wobei ein Teil des Stromverbrauchs der Schule auch durch die dort verbauten BHKWs zusätzlich selbst produziert wird). In einer von der Gemeindeverwaltung für alle gemeindlichen Gebäude erstellen Verbrauchsübersicht wird deutlich, wo Handlungsbedarf gegeben ist.
Ein „eisernes Sparen“ von Strom und Gas muss darum kurzfristig das Gebot der Stunde sein. Folgende Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht:
1. Die Gemeinde wird sich vollumfänglich den staatlichen Vorgaben zur Absenkung von Raumtemperaturen in öff. Gebäuden unterwerfen. Unsere Hausmeister werden mit den zuständigen Heizungsbaufirmen für den Herbst Termine vereinbaren, um die Anlagen noch zielgerichteter Steuern zu können. Darüber hinaus wurde ab 1.9. ein wöchentliches Verbrauchs-Tracking aufgesetzt.
2. In sämtlichen gemeindlichen Liegenschaften finden Begehungen statt um verzichtbare Stromverbraucher zu identifizieren und mindestens zeitweise vom Netz zu nehmen.
3. Bereits deaktiviert wurde die nächtliche Beleuchtung der Ortsplan-Tafeln; in den nächsten Wochen um eine Zeitsteuerung ergänzt wird die Grund-Beleuchtung an und um das Linsenmanngebäude sowie die Eingangstüre zum Rathaus.
4. Das Schwimmbad öffnet im September wie geplant, wird dann aber im Dezember (und damit mit Beginn der Heizperiode) bis auf Weiteres geschlossen. Mit der Schule ist vereinbart, dass in den Monaten September bis November verstärkt Schwimmunterricht (teilweise auch als Blockunterricht) angeboten wird. Hierzu fand aufgrund der Dringlichkeit des Themas ein einvernehmlicher Austausch im Gemeinderats-Kollegium während der Sommerferien in enger Abstimmung mit dem Rektor statt. Parallel zur Schließung des Schwimmbads laufen die Planungen für eine (energetische) Sanierung der Anlage. Kostenschätzungen hierfür sind im Frühjahr 2023 zu erwarten. Im Licht dieser Erkenntnisse muss der Gemeinderat dann über weitere Schritte entscheiden.
Eine Herausforderung ist die Beheizung der Schönbergaula bei heruntergefahrenem Schwimmbad-Betrieb (= Schwimmbad war bisher eine Art „Bodenheizung“ für die Halle). Nach Aussage eines beteiligten Fach-Ingenieurs ist dieses mögliche Problem beherrschbar; ein Ortstermin wurde vereinbart und selbst eine Alternativbeheizung der Aula ist deutlich günstiger als ein Weiterbetrieb des Schwimmbads.
5. Alle gemeindlichen Beschäftigten und Nutzer öffentlicher Räume inkl. Schule, etc. wurden einem Anschreiben aufgefordert, Energie zu sparen bei der Nutzung öff. Gebäude.
Angestrebt wird, durch die oben genannten kurzfristigen Maßnahmen mind. 30% Energie (= Gas & Strom) im Jahr 2023 einzusparen. Gelingt das, könnte die Gemeinde knapp 180.000 Euro sparen. Geld, das andernorts deutlich besser angelegt ist.
Über folgende kurzfristige zusätzliche Maßnahme i. B. auf die Straßenbeleuchtung soll der Gemeinderat heute entscheiden:
Eine Prüfung hat ergeben, dass eine Komplettabschaltung der nächtlichen Straßenbeleuchtung wohl haftungsrechtlich nicht ratsam und auch im Hinblick auf das Sicherheitsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger nicht verhältnismäßig erscheint (Stellungnahmen Versicherung, Gemeindetag, … wurden eingeholt).
ABER: Andere Gemeinde im Landkreis (z. B. Maisach) planen, die Straßenbeleuchtung jeweils 30 Minuten später anzuschalten und 30 Minuten früher als bisher auszuschalten. Eine solche Maßnahme hält die Verwaltung für zweckmäßig und gleichzeitig bürgerfreundlich. Gleichzeitig könnten so circa 4.000 – 6.000 kwh Strom (kalkuliert mit dem im Jahr 2023 geltenden Strompreis von rund 75 cent = 3.750 EUR Einsparung im Mittel) eingespart werden.
Langfristige Maßnahmen:
Schon im Frühjahr 2022 hat der Gemeinderat die Generalsanierung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Förderanträge sind gestellt, Planungen und die notwendigen Bescheide werden zeitnah erwartet.
Die Heizanlage des Kindergarten Sumsemann soll - den Vorschlägen des Arbeitskreises Energie folgend - auf Wärmepumpen-Technik umgestellt werden. Erste Angebote hierzu sind angefordert und werden für den Herbst erwartet.
Die Gemeindeverwaltung hat zudem einen Antrag auf Aufnahme in ein Pilotprogramm gestellt, in dem mit staatlicher Hilfe ein Energiekonzept für den Gebäudeverbund „Rathaus / Feuerwehrhaus / Linsenmannhaus“ (inkl. Umsetzung) auf den Weg gebracht werden soll.
Hinzu kommen verschiedene weitere Vorschläge des Arbeitskreises Energie, die entweder bereits umgesetzt sind oder schrittweise umgesetzt werden. Ebenfalls initiiert wurde ein Projekt zum Austausch bzw. der Modernisierung aller Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser (vgl. entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse).
Exkurs Bereich Abwasser:
Auch der Abwasserzweckverband (AZV) rechnet mit deutlich steigenden Energiekosten im Jahr 2023, die sich direkt auf die Gemeinde Türkenfeld niederschlagen. Im Kern bedeutet dies, dass im Jahr 2023 mind. 100.000 Euro an Mehrkosten in diesem Bereich zu erwarten sind (= Anteil Gemeinde Türkenfeld). Rechnet man weitere Inflationseffekte hinzu, ist von Betriebskosten f. d. Gemeinde Türkenfeld i. H. v. 500.000 Euro im Jahr 2023 auszugehen (bislang um die 350.000 Euro). Die im Frühjahr 2022 beschlossenen Gebühren-Anpassungen werden dadurch zu einem Gutteil „aufgefressen“. 2023 sinkt der Strompreis auch im Bereich Abwasser wieder.
Einsparmöglichkeiten im Bereich Abwasser bestehen kurzfristig nicht; eine Sanierung der Anlage aber bereits beschlossen.
Exkurs Bereich Wasser:
Die steigenden Strompreise bedeuten im Jahr Mehrkosten i. H. v. 27.000 Euro. Zu erwarten sind zudem höhere Bezugspreise seitens der Gemeinde Grafrath, weil das Pumpen des Wassers, etc. ebenfalls Strom benötigt.
***
Nachrichtlich / ergänzend:
Ausschreibung Strom-Liefervertag: Die Ergebnisse der Ausschreibung werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (siehe Anhang); eine Rücksprache mit anderen Körperschaften hat ergeben, dass diese teilweise zu noch schlechteren Konditionen abschließen mussten, was kein Trost sein kann.
***
Stellungnahme einer namhaften Versicherungsgesellschaft zum Ansinnen, die Straßenbeleuchtung ggf. komplett abzuschalten:
(…) wir beziehen uns auf Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können:
Trotz der in Art. 51 Abs. 1 BayStrWG normierten Beleuchtungspflicht, besteht diese gegenüber dem Fahrverkehr nur ausnahmsweise. Sie ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune und besteht nur insoweit, als eine Beleuchtung dringend erforderlich ist, um ansonsten bestehende Gefahren wirkungsvoll abzuwehren.
Grundsätzlich muss jeder Kraftfahrer selbst für eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage seines Fahrzeugs sorgen und seine Fahrweise den gegebenen Sichtverhältnissen anpassen. Es kann insoweit nach der Rechtsprechung nicht verlangt werden, dass auf allen Straßen auch nachts für die gleichen Sichtverhältnisse gesorgt wird wie tagsüber. Insofern bestehen keine allgemeinen Regeln für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung. Das Maß der Beleuchtung ist vielmehr abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der Straße für den Verkehr.
So bestehen Beleuchtungspflichten immer dann, wenn besondere Gefahrenquellen geschaffen wurden, die auch mit ordnungsgemäßen Scheinwerfern oder angepasster Fahrweise nicht bzw. nicht ohne weiteres erkannt werden können (z.B. zur Verkehrsberuhigung aufgestellte Pflanzkübel oder in die Straße hineinragende Baustellen).
Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht auch Fußgängern gegenüber nur ausnahmsweise. Ob und inwieweit eine Beleuchtung im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und Verhältnissen, letztlich aber auch danach, welche Erwartungen man nach der Verkehrsanschauung insoweit stellen kann. Grundsätzlich muss jeder Fußgänger, wenn er nicht über eine Taschenlampe verfügt, sich sehr vorsichtig und notfalls tastend bewegen, um bei Dunkelheit ein Stürzen zu vermeiden. Dies gilt erst recht für Hindernisse, mit deren Vorhandensein stets gerechnet werden muss. Nur dort, wo mit erheblichem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, sind gefährliche und überraschende Stolperfallen (etwa durch Baustellen auf belebten Gehwegen) zu beleuchten.
Das OLG München hat dementsprechend ausgeführt, dass ein unterschiedsloses und ungeprüftes Abschalten der gesamten Ortsbeleuchtung selbst zur Verfolgung des hehren Zieles der Stromeinsparung im Hinblick auf den Klimawandel, ein Organisationsverschulden darstellen und zu einer Haftung der Gemeinde führen kann, wenn es als ursächlich für einen Fußgängersturz anzusehen ist.
Ihre Frage lässt sich demgemäß wie folgt beantworten:
- Ein gänzliches Abschalten zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts ist möglich, wenn keine Gefahrenstellen für Kraftfahrer oder Fußgänger vorliegen, die eine Beleuchtung erforderlich machen.
Da die Beleuchtungspflicht im Gesetz geregelt ist, handelt es sich um eine Amtspflicht der Gemeinde, so dass auch diese aus Amtshaftungsgesichtspunkten hierfür haftet.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt alle ergriffenen Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, die Straßenbeleuchtung jeweils 30 Minuten später an- und 30 Minuten früher abzuschalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet / hier: Vorstellung des aktuellen Analyse- und Planungsstandes sowie der nächsten Schritte & Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.01.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
informativ
|
10 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Pressetaugliche Texte
Ausgangslage:
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen. Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden.
Aktueller Sachstand / Stand der vorbereitenden Arbeiten:
1) Bestandserfassung „Altbestand“ inkl. techn. Spezifikation – abgeschlossen ✓
2) Digitale Kartierung der Lampen-Standorte – abgeschlossen ✓
3) Kalkulation der zu erwartenden Kosten im Sinne einer Grobkostenschätzung (aufbauend auf dem Umsetzungsvorschlag) - abgeschlossen ✓
Konkreter Umsetzungsvorschlag:
Aufbauend auf den nun digital kartierten Lampenstandorten, Lichtmessungen sowie abhängig von der Eigenart des Standorts/ Straßenzugs (Nebenstraße, Hauptstraße, Fußweg vorhanden ja/ nein, Verkehrsaufkommen, etc.) wurden sog. BELEUCHTUNGSKLASSEN zugewiesen. Diese Beleuchtungsklassen spiegeln den aktuellen Stand der Technik sowie gesetzliche Vorgaben wider und sind gleichzeitig darauf ausgelegt, Mensch & Natur vor Lichtverschmutzung zu schützen und dabei den Verkehrsraum gezielt zu beleuchten.
Konkret sollen fünf verschiedene Leuchtentypen (=> Leistung der Lampe / Leuchtkörper bzw. Optik des Lampen-Kopfes an allen Leuchtentypen identisch!) zum Einsatz kommen:
- Typ 1 1500 Lumen, max. 15 Watt (technisch)
- Typ 2 2100 Lumen, max. 21 Watt (technisch)
- Typ 3 3000 Lumen, max. 32 Watt (technisch)
- Typ 4 4200 Lumen, max. 42 Watt (technisch)
- Typ 5 5100 Lumen, max. 51 Watt (technisch)
Verbaut wird qua aktuellster gesetzlicher Vorgabe der Lichttyp „3000 K Warm-Weiß“ (gilt als insektenfreundlichstes Licht).
Der Umsetzungsvorschlag stellt sich im Sinne der Einheitlichkeit sowie Energie- und Kosteneffizienz wie folgt dar:
- Ausgetauscht werden die Lampenköpfe aller in der Gemeinde heute verbauter Straßenlampen, sofern diese bereits über einen Metallmasten verfügen.
- Komplett getauscht (Mast und Kopf) werden die Straßenlampen inkl. Steuerungstechnik, die heute lediglich über einen Holzmasten verfügen und nicht gleichzeitig für die Stromversorgung angrenzender Liegenschaften gebraucht werden (sog. „Dachzuleitungen“). Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil viele Holzmasten bzw. die entsprechende Verkabelung mehr und mehr sanierungsbedürftig sind.
- Bei den Holzmasten, die gleichzeitig anliegende (private) Gebäude über eine Dachzuleitung mit Strom bespielen, wird lediglich der Leuchtenkopf inkl. Steuerungstechnik ausgetauscht.
- Alle neuen Lampen werden so konfiguriert, dass eine sog. „Reduzierschaltung“ einheitlich gewährleistet ist. Die Einführung einer Reduzierschaltung ist zwingende Voraussetzung für die Erreiche der mit den Fördervorgaben verbundenen Zielen und damit alternativlos. Die Reduzierschaltung wird bei der Erst-Installation fest in den Lampen-Steuerungsgeräten hinterlegt. Soll die Reduzierschaltung später verändert werden, muss jede Lampe einzeln angefahren und neu programmiert werden. Eine Programmierung z. B. per Handynetz („App“) wäre kostenseitig nicht darstellbar. Es wird dringend davon abgeraten, je Einzelleuchte bzw. Straßenzug unterschiedliche Programmierungen zu wählen und stattdessen auf einen Standard wie in der angefügten Präsentation beschrieben zu setzen. Die exakte Konfiguration kann dann i. R. d. Ausschreibung artikuliert werden.
WICHTIG: Mit Ausnahme der im neuen Ortszentrum erst kürzlich installierten Leuchten werden alle heute verbauten und als repräsentativ geltenden Glockenleuchten (z. B. Entlang von Kreisstraßen) durch die neuen Standard-Leuchtköpfe ersetzt. Kein am Markt verfügbares Glockenleuchten-Modell ist Stand heute aufgrund technischer Restriktionen in der Lage, die Anforderungen an punktgenaue Ausleuchtung d. Straßen- und Wegeraums, Energieeffizienz, etc. verglichen mit einer sog. technischen Leuchte zu erfüllen. Das Büro HPE rät – auch aufgrund der Erfahrungen in anderen Kommunen – dringend dazu, einen einheitlichen Leuchtentyp einzusetzen.
Beispiel Glockenleuchte (teilweise heute verbaut): // Beispiel sog. „technische Leuchte“
Kostenschätzung / Annahme bzgl. zukünftiger Energieeinsparungen (= im Detail abgeleitet aus dem Umsetzungsvorschlag wie oben dargetsellt):
Kostenschätzung (erhöht im Vergleich zur Januar-Sitzung, nachdem nun teilweise Austausch der Holz-Masten eingepreist):
Sanierung Straßenbeleuchtung
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Kosten Brutto
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Kostenberechnung
|
275.177,68 €
|
Honorar HPE ca.:
|
50.000,00 €
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Förderung PTJ 30%:
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68.351,85 €
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Förderung KKF 60%:
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139.702,49 €
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Eigenanteil Gemeinde:
|
117.123,34 €
|
Schätzung der Energieeinsparung:
Energieverbrauch alt: ca. 60.000 kWh/a
Energieverbrauch neu: ca. 29.500 kWh/a
Energieersparnis: ca. 30.500 kWh/a ≜ ca. 51%
Stromersparnis: ca. 7.625 €/a
CO² Einsparung: ca. 15,5 t/a
Betrachtet man z. B. den ab 1.1.23 geltenden Strompreis je kwh (Annahme: Im Schnitt 50 cent in den nächsten Jahren), amortisiert sich der Eigenanteil der Gemeinde inkl. Planungskosten binnen 8 Jahren. Durch eine weitergehende Reduzierungsschaltung könnte der Stromverbrauch weiter gesenkt werden. Nicht zu verachten ist auch die Energieeinsparung an sich als Leistung und wichtiges Gebot der Stunde.
Probeinstallation von vier Leuchten: Durch das Büro HPE wurden vier Musterleuchten zur Verfügung gestellt. Diese werden durch die Stadtwerke – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Mitarbeiter - in der Duringstraße installiert. Die Musterleuchten sollen verdeutlichen, wie die neuen, einheitlichen Leuchten aussehen werden. Wichtig: Die exakte Konfiguration der Leuchte hängt dann vom jeweiligen Standort ab sowie der Einstellung z. B. des Lichtaustrittswinkels bei der finalen Installation.
Gemeinderat und Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurden eingeladen, vorab einen Blick auf die Probeinstallationen zu werfen (Info per E-Mail ergeht, sobald Installation abgeschlossen).
Sachstand staatliche Förderung sowie Umsetzungszeitraum (Eile geboten aufgrund 12-Monats-Vorgabe!):
Alle notwendigen Anträge (Bund & Land) wurden gestellt; trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Förderstelle liegt – mit Verweis auf die hohe Arbeitslast dort – bislang keine belastbare Aussage bzw. Förderzusage vor. Telefonische Nachfragen deuten allerdings darauf hin, dass demnächst mit den Förderbescheiden gerechnet werden kann. WICHTIG: Nach Eingang der Förderbescheide ist eine Umsetzung binnen 12 Monaten (= Bewilligungszeitraum) vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass viele Vorarbeiten durch das Büro HPE zur Vorbereitung der Ausschreibung schon jetzt zu leisten sind. Dementsprechend stehen auch jetzt entsprechende Entscheidungen an.
Entscheidungsbedarf durch den Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung:
1) Grundsätzliche Zustimmung des Gremiums zum Umsetzungskonzept des Büros HPE wie oben dargestellt (inkl. nächster Schritte – siehe Beschlussvorschläge).
2) Entscheidung über die Farbe des Leuchtenkörpers (hier: Hülle; ein konkreter Leuchtentyp kann vorab nicht festgelegt werden, da die Ausschreibung aufgrund rechtlicher Vorgaben neutral gehalten sein muss (ausgeschrieben dürfen lediglich technische Spezifikationen werden).
Empfehlung der Verwaltung: (Edel)-Stahl-farben (passend zu den Masten)
3) Zustimmung des Gremiums zur Anwendung einer „Reduzierschaltung“ zur Erfüllung der Fördervorgaben.
Ergänzung:
Die eigentlich angestrebte Bürgerbeteiligung bei der Auswahl der Lampen ist obsolet geworden, nachdem das Förderprogramm u. A. vorschreibt, dass bei der Anbieter-Auswahl (Ausschreibung) ausschließlich technische Faktoren als Gradmesser dienen dürfen. Es ist also nicht möglich – wie gehofft – einen exakt vorher definierten Lampentyp (inkl. Formangaben, …) auszuschreiben. Hinzu kommt, dass nur gewisse Lampentypen die techn. Vorgaben des Förderprogramms erfüllen, weshalb auch die Glockenleuchten nach Aussage des beteiligten Büros ausscheiden. Möglich ist wohl die Festlegung einer Gehäusefarbe. Diese Punkte führen in Summe dazu, dass eine Art „Präferenzbekundung“ durch die Bürgerschaft wenig sinnvoll erscheint.
Zeitplan (idealer Ablauf, sofern keine Verzögerungen zu Tage treten und die Förderbescheide rechtzeitig eingehen):
- Bis Ende September Ausführungsplanung
- Bis Mitte November Ausschreibung
- Bis Mitte Dezember Vergabe
- Bis Ende März Werksplanung und Leuchtenbestellung
- Bis Ende Juli Montage
- Ende Juli 2023 Abschluss der Arbeiten und Abnahme
- Bis Ende Oktober Rechnungsprüfung und Erstellung Verwendungsnachweise
***
Beispiel digitale Erfassung Lampen-Standorte (sog. GIS-Daten):
Beispiel Licht-Szenario-Definition:
Beispiel Holzmasten mit und ohne Dach-Freileitung:
Beispiel Programmierung Reduzierschaltung:
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt dem Umsetzungskonzept wie heute vorgestellt zu und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE, nach Vorlage der notwendigen Förderbescheide die Ausschreibung der Leistungen sowie anschließende Vergabe der Aufträge zu vollziehen, sofern sich diese innerhalb der in diesem Sachvortrag genannten Kostenschätzung (275.177,68 € brutto) bewegen. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister darüber hinaus, etwaig notwendige Unterschriften zu leisten, die zum Erhalt der staatlichen Förderungen notwendig sind (z. B. Fördervereinbarungen, …).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Entscheidung über die Farbe des Leuchtenkörpers: Der Leuchtenkörper soll farblich passend zu den Stahl-Masten in möglichst gleicher Ausführung gewählt werden (= „Stahl“).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, die sog. „Reduzierschaltung“ (z. B. Dimmen, …) konsequent in allen Lampen anzuwenden. Es soll hierbei ein Programm gewählt werden, dass eine maximale Stromeinsparung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nach den in der Präsentation gezeigten Musterschaltungen vorsieht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Feuerwehr / hier: Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz (für durch die Feuerwehren erbrachten Leistungen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
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beschließend
|
11 |
Pressetaugliche Texte
Im Jahre 1998 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Broschüre herausgegeben, die das Muster einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses und die Berechnungsunterlagen für die in Bayern üblicherweise verwendeten Feuerwehrfahrzeuge enthielt. In den Jahren 2007 und 2013 haben alle vier Verbände ein überarbeitetes Muster der Feuerwehrkostensatzung und eines Pauschalsätze-Verzeichnisses mit Berechnungsbögen veröffentlicht.
Inzwischen wurde ein neues amtliches Muster für die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren bekanntgemacht.
Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Verbände eine Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätze-Verzeichnisses vorgenommen.
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren wurde entsprechend der Empfehlungen der vier Verbände gering-fügig angepasst. Die Berechnung der Pauschalsätze wurde in Anlehnung an die Berechnungs-bögen für die gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge LF20, HLF 2016 und TSF erstellt und in das Pauschalsätze-Verzeichnis übernommen (Anlage zur Satzung). Die Personalkosten-Pauschalen für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wurden auf 28 Euro/Stunde (zuvor 24 Euro) angehoben. Der Stundesatz für Sicherheitswachdienst beträgt 16,40 Euro (zuvor 13,70 Euro).
Zur Übernahme aller Änderungen ist eine Satzungsänderung notwendig:
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
(KSFw) vom 07.11.2013
Auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende
S a t z u n g :
§ 1
§ 1 erhält folgende Ergänzung:
„(4)
Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG, sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.“
§ 2
Die Pauschalsätze zum Aufwendungsersatz und Kostenersatz wurden überarbeitet und in die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren übernommen:
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
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bei einer Nutzungsdauer von
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bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
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ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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20 Jahren
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3,92 Euro
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ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
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25 Jahren
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7,95 Euro
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ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
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25 Jahren
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9,22 Euro
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ein Anhänger
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20 Jahren
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1,47 Euro
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2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens –
je eine Stunde für
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bei jährlich 65 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
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ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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50,15 Euro
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ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
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143,91 Euro
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ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
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136,99 Euro
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ein Anhänger
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6,78 Euro
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3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden):
28,00 €
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)
16,40 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 3
Die Satzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Türkenfeld, den
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Satzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Jahresrechnung 2020/ hier: Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
informativ
|
12 |
Pressetaugliche Texte
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Gerhard Müller, berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2020.
Der Bericht ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.
Der Prüfungsausschuss stellt fest bzw. schlägt vor:
Erledigung von Prüfungsfeststellungen früherer Prüfungsberichte:
Die im Bericht über das Jahr 2019 vorgetragenen Prüfungsfeststellungen zum Winterdienst wurde zufriedenstellend behoben.
Die bei der letzten Prüfung noch fehlenden Eingänge von Erstattungen für entgangene Beiträge und Zuweisungen vom Land für Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Türkenfelder Straße in Zankenhausen sind nach Aussage von Kämmerin Frau Mang inzwischen vollständig eingegangen.
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.
Prüfungsfeststellungen/Anmerkungen/Vorschläge sind nicht zu machen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung gemäß 102 Abs. 2 GO festzustellen.
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13. Jahresrechnung 2020 / hier: Feststellung und Entlastung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Pressetaugliche Texte
Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2020 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 9.381.426,64 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 3.727.368,55 €.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2020“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest. (Alle stimmen ab)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2020, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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14. Bauleitplanung; Bebauungsplan Saliterstraße Nord - Erschließungsplanung / hier: Vergabe der Leistungsphasen 1-2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
|
|
14 |
Pressetaugliche Texte
Wie dem Gemeinderat bekannt, stellt die Planung des Baugebiets Saliterstraße Nord aufgrund der Nähe zum Höllbach eine gewisse Herausforderung dar. Der Planungsverband hat darum dringend darum gebeten, parallel zur Bauleitplanung die Erschließungsplanung in den Leistungsphasen 1 + 2 voranzutreiben. Die Erschließungsplanung liefert wichtige Hinweise für die Bauleitplanung und hilft auch bei der Beantwortung entsprechender Rückfragen von Trägern öffentlicher Belange.
Die Verwaltung hat das Büro Glatz-Kraus gebeten, ein Angebot abzugeben (=> 20.067,01 EUR). Besagtes Büro wurde deshalb angefragt, weil auch die angrenzenden Wegstrecken und Leitungsnetze dort geplant bzw. überplant wurde und die Zuständige dort bereits in Vorüberlegungen zum Baugebiet eingebunden waren.
Ingenieurleistungen – Regenwasser 6.651,40 € brutto
Ingenieurleistungen – Verkehrsanlagen 6.198,20 € brutto
Ingenieurleistungen – Schmutzwasser 4.512,62 € brutto
Ingenieurleistungen – Wasserleitung 2704,79 € brutto
jeweils Leistungsphasen 1-2
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ingenieurleisten für Regenwasser, Verkehrsanlagen, Schmutzwasser und die Wasserleitung, hier jeweils LP 1 und 2 an das Ing.-Büro Glatz-Kraus, Windach zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Bauleitplanung Freiflächen-Photovoltaikanlage "Alter Brenner" / hier: Zustimmung zu den Vorentwürfen und Einstieg in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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19.01.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
01.06.2022
|
nö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
|
beschließend
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15 |
Pressetaugliche Texte
In der Sitzung vom 20. Juli 2022 wurden alle notwendigen Beschlüsse für das Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Freiflächen-Photovoltaikanlage „Alter Brenner“ und Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Vorentwürfe wurde vom Planungsbüro Neidl & Neidl erarbeitet. Diese liegen nun zur Billigung vor. Ziel ist es, im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
Zu beachten: In der nun weiter ausgearbeiteten Planung ist ersichtlich, dass alle angestrebten Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände bzw. daran angrenzend angelegt werden sollen (Vorgaben zu Bepflanzung, Bewirtschaftung, Saatgut, …). Aus ortsgestalterischer Sicht zu begrüßen ist die Tatsache, dass die Anlage nicht direkt bis zur Ortsverbindungsstraße „Türkenfeld ⬄ St. Ottilien“ (mit angrenzender Waldkapelle) reichen soll. Stattdessen ist in diesem Bereich eine Freifläche vorgesehen, die – gemeinsam mit der Eingrünung der Anlage – eine Beitrag zu einem stimmigen Gesamtbild leisten kann und gleichzeitig als Ausgleichsfläche dient.
Bild: Angestrebte Anordnung der Flächen-Komponenten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen Photovoltaikanlage „Alter Brenner“ in der Fassung vom 21.09.2022 sowie dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.09.2022 zu.
Auf dieser Grundlage ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Bauantrag; Umbau des Zweifamilienhauses zu Einfamilienhaus, Dachanhebung, Errichtung eines Balkones und Carport auf dem Grundstück "Schillerstraße 1", Fl. Nr. 222/5 Gem. Türkenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Pressetaugliche Texte
Das 1.200 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Das Grundstück ist Stand heute mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Das Zweifamilienwohnhaus soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Das Dach soll angehoben werden um im Dachgeschoss Wohnraum zu schaffen. Die Errichtung von zwei Dachgauben ist geplant. Ein Balkon soll zudem errichtet werden.
Der Carport ist – ergänzend zur bereits bestehenden Garagen-Anlage - mit 3 m Abstand zur Schillerstraße geplant.
Die Abstandsflächen kommen vollumfänglich auf dem Grundstück zu liegen.
Die Anzahl der geforderten Stellplätze wird eingehalten.
Die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans werden eingehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau in ein Einfamilienhaus, Dachanhebung, Errichtung eines Balkones und Carport auf dem Grundstück Schillerstraße 1, Fl. Nr. 222/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Bauantrag; Umbau des bestehenden Wohnhauses/ Aufstockung mit Gaubeneinbau sowie Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück "Lindenweg 8", Fl. Nr. 511, Pleitmannswang, Gem. Zankenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
17 |
Pressetaugliche Texte
Das 956 m² große Grundstück Fl. Nr. 511 Gem. Zankenhausen OT Pleitmannswang ist mit einem Wohnhaus bebaut. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar.
Das bestehende Wohnhaus soll bis zu einer Wandhöhe von 5,262 m aufgestockt werden. Gleichzeitig sollen zwei Gauben eingebaut werden.
Die geplante Doppelgarage auf der Westseite des Gebäudes soll mit einer Terrassenüberdachung überdacht werden.
Die Abstandsflächen kommen vollständig auf dem Grundstück zu liegen.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze wird mit 2 erfüllt.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Umbau des bestehenden Wohnhauses/Aufstockung mit Gaubeneinbau in Dachgeschoss, Neubau einer Doppelgarage und Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511, „Lindenweg 8“ Gem. Zankenhausen wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernahmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Reitanlage mit Wohnhaus; Fl. Nr. 558 Gemarkung Zankenhausen, Peutenmühle 1, Nutzungskonzept für die Peutenmühle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.07.2022
|
ö
|
informativ
|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Pressetaugliche Texte
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 558 und 746 Gemarkung Zankenhausen ist die Errichtung einer Reitanlage mit Wohnhaus geplant. Die Reitanlage besteht aus einer Reithalle mit vorgelagerter Bergehalle und seitlich angeschlepptem Stall (32,2 m x 74,5 m), Außenpaddocks (8 m x 60 m), einer Führanlage mit Longierzirkel (20 m x 20 m), einer Mistlege (Festmistplatte 7 m x 8 m mit Wanne und drei Wänden á 2 m Wandhöhe) und einem Reitplatz (20 m x 60 m). Das Wohnhaus hat die Maße 8,5 m x 11 m, bestehend aus 1,5 Vollgeschossen mit 0,24 m starken Außenwänden und Satteldach. Stall und Wohnhaus werden auf einer Bodenplatte errichtet, die übrigen Gebäude auf Punktfundamenten. Alle Gebäude sind Vollholzkonstruktionen. Vorhandene Wirtschaftsgebäude werden als Werkstatt, Maschinenhalle/Garage verwendet, das denkmalgeschützte Mühlengebäude als Wohnung für Mitarbeiter. Das Bodendenkmal bleibt unberührt. Parallel wird die – notwendige - denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt.

Das Konzept wurde in der Sitzung vom 06. Juli 2022 informativ vorgestellt. Wie dem Gremium bereits in dieser Sitzung dargestellt, ist Maßgeblich für eine Baugenehmigung die Feststellung der landwirtschaftlichen Privilegierung, was außerhalb des gemeindlichen Einflussbereiches liegt (=> Landwirtschaftsamt). Ebenso wird das Vorhaben baurechtlich durch das Landratsamt geprüft.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid für den Bau der Reitanlage mit Wohnhaus auf den Grundstücken Fl. Nr. 558 und 746 Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis wird ebenfalls erteilt. Die Bauherren haben zu gewährleisten, dass die Zugänglichkeit zu den in Gemeindebesitz befindlichen Wasserläufen gewährleistet wird und hier die entsprechenden Abstandsflächen eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
19 |
Pressetaugliche Texte
Verordnung zur Änderung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern;
Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
In der Sitzung vom 23.02.2022 haben wir über die geplante Änderung des LEP informiert.
Nun ist das 2. Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022 angelaufen.
Die Belange unserer Gemeinde sind weiterhin aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen.
Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg;
10. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Sport- und Freizeitanlage Hohe Breiten“
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Greifenberg hat in seiner Sitzung am 08.02.2021 die Durchführung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Sport- und Freizeitanlage Hohe Breiten" der Gemeinde Greifenberg beschlossen.
Planungsziel ist die die Entwicklung des Grundstücks mit der Flurnummer 501, Gemarkung Greifenberg, als Sport- und Freizeitanlage einzuleiten und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Tennisplatzanlage für den TC Greifenberg zu schaffen.
Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt. Es wurden daher weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf;
1.Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“ Verz. Nr. 1.30
Erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Änderung des BPL wird notwendig für den geplanten Bau einer Feuerwehrvereinshalle.
Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind von der Änderung nicht betroffen. Deshalb wurde am 18.08.2022 mitgeteilt, dass keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren vorgebracht werden.
Genehmigungsfreistellung;
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Kreuzstraße 12“ Türkenfeld
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzstraße
Genehmigungsfreistellung;
Errichtung einer Gaube am bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Staudingstraße 12, Fl. Nr. 203 Gemarkung Türkenfeld
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20. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
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|
20 |
zum Seitenanfang
21. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2022
|
ö
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|
21 |
Pressetaugliche Texte
KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden:
1. Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Warten auf Genehmigung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Ausführungsplanung durch ALE; warten auf Aussage ALE zu Fördergeldern/ Jahresscheibe; Vertragsentwurf mit Deutscher Bahn vorliegend.
2. Sanierung Schwimmbad: Alle im Moment notwendigen Planungsleistungen vergeben; Büro Reitberger erstellt auf Grundlage der digitalen Vermessung derzeit erstes Grobkonzept; gleichzeitig Einbindung Büro Reitberger in temporäre Schließung des Bades (Raumüberwachung, …)
3. Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße: Offene Anliegerversammlung hat am 12.09.2022 stattgefunden; weitere Workshops geplant auf Basis weiterzuentwickelnder Planung; siehe auch Hinweis zu Förderbescheid.
Termin WWA ebenfalls in Abstimmung.
4. Baugebiet Saliterstraße NORD: Erste Beteiligungsrunde läuft; erneute GR-Befassung im Herbst 2022 geplant; i. R. heutiger Sitzung Vergabe Ing. Leistungen f. L-Phasen 1+2.
5. Baugebiet DORFANGER: Vertragsentwurf zur Festschreibung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf mögliche spätere Grundstücksaufteilung wurde Miteigentümern übersandt => Gespräche offen.
6. Bebauungsplan Gebewerbegebiet Süd: Zweite Beteiligungsrunde läuft; erneute GR-Befassung im Oktober 2022.
7. Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Gespräch mit Hundeverein hat stattgefunden; weitergehende Untersuchungen terminiert f. Ende Oktober 2022.
8. Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungsaufträge in Zusammenarbeit mit dem AZV vergeben; Auswertung erfolgt dann schrittweise inkl. Sammlung Sanierungsaufträge, sodass hier Sammelaufträge vergeben werden können
9. Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Verträge bzgl. Planungsleistungen werden ausgearbeitet; parallel: Vorarbeiten zur Stellung von Förderanträgen begonnen.
10. Errichtung 100 überdachter Fahrradabstellplätze u. A. auf dem Schulgelände: Arbeiten Schule abgeschlossen; Arbeiten Rathaus-Umgriff für Oktober geplant.
11. Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: vgl. heutige Sitzung.
12. Zustandserfassung gemeindeeigenes Straßennetz: Arbeiten laufen; Berichterstattung im Gemeinderat für Ende 2022 geplant.
13. Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Umsetzung div. vom GR vergebener Arbeiten für die Sommerferien geplant; parallel: Abarbeiten weiterer offener Punkte. DEGE und WITO waren/sind in den Sommerferien da.
14. Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: Installation zugesagt für Herbst 2022.
15. Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Vorgespräche mit potentiellen Anbietern sollen aufgenommen werden; Ideen des AK Energie werden dabei aufgegriffen.
16. Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort.
Duschen Sporthalle => Reparatur abgeschlossen
Seit geraumer Zeit sind die Duschen in der Sporthalle nicht mehr i. O. Kein Wasserdruck und kaltes Wasser.
Am 07.07. wurde das Frischwassermodul ausgetauscht und etwas höher dimensioniert. Kosten 4.950,40 € brutto.
Im August wurden noch die Leitung mittels DIN-Spülgerät von Kalkablagerungen befreit und es wurden teilweise die Thermostatelemente und Brausen der insg. 16 Duschen gewechselt . Kosten 3.194,08 €.
Damit sollten die seitens vieler Nutzerinnen und Nutzer gemeldeten Probleme behoben sein.
Schulische Nutzung des Schwimmbads bis zur Schließung im Dezember
Ergänzend zum heutigen TOP i. s. „Energie“ kann die erfreuliche Botschaft vermeldet werden, dass das Bad seitens der Schulen Türkenfeld und Moorenweis an rund 30 Stunden vormittags belegt werden konnte. Damit gelingt es, das Bad optimal in der verbleibenden Öffnungszeit zu nutzen. Danke an die Schulleitungen (Türkenfeld & Moorenweis) bzw. beteiligten Lehrer, dass sie dieses Vorgehen ermöglichen.
Fenster-Sanierung Rathaus steht kurz vor dem Abschluss
Bis Ende September soll der Austausch ALLER Fenster im denkmalgeschützten Rathaus abgeschlossen sein. Damit geht insb. für die Belegschaft eine sehr intensive Bauphase zu Ende (paralleler Geschäftsbetrieb). Die Verwaltung hat Zuschussanträge f. d. Maßnahme beim Landkreis sowie Bezirk gestellt. Bis zu den Sommerferien 2023 soll klar sein, mit welchen Zuschüssen neben der BAFA-Förderung gerechnet werden kann. In jedem Fall leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Senkung der Heizkosten im Rathaus.
Kostenaufstellung:
Fenster Rathaussaal mit Nebenraum: 50.998,50 € brutto
Förderung ALE 62%
Fenster Westseite 28.115,96 € brutto
Förderung BAFA 5.624,00 € brutto
Fenster Süd-/Nord-/Ostseite (Angebot) 133.906,70 € brutto
Beantragte Förderungen:
Landkreis FFB 5 % der zuwendungsfähigen Kosten
Bezirk von Oberbayern 26.800 €
Bay. Landesamt für Denkmalpflege – Entscheidung im Nov.
BAFA Zuwendungsbescheid über 30.000 €
Seit dem Frühsommer hat die Verwaltung Kontakt mit dem Landratsamt, dem Denkmalamt und einem Experten aufgenommen, um das weitere Vorgehe bzgl. Fassaden-Sanierung des Rathauses zu klären. Derzeit wird eine Dokumentation des IST-Zustandes erstellt. Im Anschluss sollen denkmalkonforme Handlungsoptionen aufgezeigt und zur Entscheidung vorgelegt werden.
Neue, überdachte Fahrradabstellplätze an der Schule fertig gestellt
FERTIG - und das noch pünktlich zum Schulstart sind die 100 überdachten Fahrrad- und Roller-Abstellplätze auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule. Investiert wurden dafür ~100.000 Euro, wobei 90% der Kosten Freistaat Bayern und der Bund tragen. Wir finden: Gut angelegtes Geld. Und die Konstruktion kann sich sehen lassen. Danke dafür an die Türkenfelder Firma Benjamin König Design, die hier sehr gute Arbeit geleistet hat.
Erweiterung bestehender Sendeanlagen der Vodafone GmbH
am Standort Wolfsgasse
Am 22. Juli teilte die von den Vodafone beauftragte Firma mit, dass der bestehende Mobilfunkstandort um ein 5G-Funksystem erweitert wird.
Die Gemeinde hat hier eine rein informelles Mitwirkungs-Möglichkeit.
Bei dem beabsichtigten Vorhaben handelt es sich um einen Antennentausch auf 5G Antennen sowie um eine Erweiterung der Systemtechnik. Der Mast wird dadurch nicht verändert.
Bekanntmachung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck über die Realsteuersätze der kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2022 (Amtsblatt Nr. 17 vom 04.08.2022) / Vergleich zwischen den Kommunen (rein informell)
Zuwendungsbescheid Höllbachrenaturierung
Mit E-Mail vom 10.08.2022 ging der Zuwendungsbescheid zur Höllbachrenaturierung in der Gemeindeverwaltung ein. Insgesamt erhält die Gemeinde Türkenfeld 175.000 € Zuschuss aus Mitteln des Bundes für die Renaturierung des Höllbaches. Als nächster Schritt kann neben der eh schon angestrebten Bürgerbeteiligung am 12.09.22 ff die Planung weiter intensiviert werden. Danach erfolgt die Einbindung der Tiefbauverwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck, welche eine baufachliche Stellungnahme zur geplanten Maßnahme abgeben muss. Diese muss erneut mittels verschiedener Anlagen dem Fördermittelgeber vorgelegt werden. Ebenfalls ist ein hydrologisches Gutachten geplant.
Schrittweise Sanierung der Kindergärten
Begonnen mit Kindergarten Sumsemann – Gruppenräume, Nebenräume usw.
In den Sommerferien hat das Handwerker-Team der Gemeinde Türkenfeld mit der schrittweisen Sanierung der Kindergärten begonnen. Als erste Maßnahme wurden im Kindergarten Sumsemann in einem Gruppenraum die Wände saniert, verputz und neu gestrichen. Ein großes Lob an unsere Mitarbeiter.
WIR FÜR KIDS (ehem. Kinderförderverein) möchte nach der Pandemie wieder durchstarten und sucht Engagierte / Info-Abend für Oktober geplant
Andrea Beinhofer, GR Göbel und Bgm. Staffler haben vereinbart, WIR FÜR KIDS nach der pandemiebedingten Pause wieder zu beleben und idealerweise weitere Engagierte zu finden. Nachfolgend die Einladung:
Aus dem Vergaberecht – Mitteilung der komm. Spitzenverbände vom 08.09.2022
Gemeinde Erhält Erstattung gem. Art. 19 Abs. 9 Satz 6 KAG für Planung und Vorbereitung der Maßnahme „Erneuerung Fahrbahn, etc. entlang Bahnhofstraße“
Die Gemeinde hat sich intensiv bemüht, für weiter in der Vergangenheit liegende Aufwände im Zusammenhang mit der Planung der Ertüchtigung der Bahnhofstraße staatliche Erstattungen gem. KAG zu bekommen. Zur großen Freude der Verantwortlichen wurde mit Bescheid vom 13.9.22 durch die Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass mit einer Zahlung von 21.537,66 EUR gerechnet werden kann. Damit ist auch die letzte in diesem Kontext gemachte Anmerkung der örtl. Rechnungsprüfung abgearbeitet. Großer Dank gilt ausdrücklich GL Renate Mang, die sich hier intensiv in die Materie eingearbeitet und so die Zahlung erst möglich gemacht hat.
Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr