Stockschützen Tussenhausen - Erlass einer Hausordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 30.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Tussenhausen 22. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen 30.03.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Hausordnung für die Stockschützen Tussenhausen:

Hausordnung der Stockschützenbahn         Tussenhausen
       für den Spielbetrieb der Stockschützen

  1. Spieltage sind Mittwoch und Samstag.
       Auf Antrag kann die Marktgemeinde Tussenhausen drei zusätzliche Trainingstage         pro Kalenderjahr genehmigen.
  1. Der Spielbetrieb endet um 22.00 Uhr.
  2. Das Fluchtlicht ist um 22.00 Uhr zu löschen und die Stockbahn muss verlassen werden.
  3. Die Nutzung der sanitären Anlagen wird vorgeschrieben.
       Wildpinkeln ist verboten.
  1. Alle Regeln, Vorschriften und Gesetze, wie aktuell die Anordnungen wegen der Corona-Pandemie, sind darüber hinaus einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:42 Uhr