Generalsanierung Turnhalle GMS Untergriesbach - Planungsvorstellung durch den Architekten und Beschlussfassung zur Einrichtung einer Projektgruppe mit Vertretern aus dem Gremium sowie zur Aufgabendefinition für diese Projektgruppe


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Nachgang zu den Beratungen aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderates sowie zur Besichtigung und Beratung des Bau- und Umweltausschusses stellt Architekt Roland Schuster die Planungen zur Sanierung und zur Erweiterung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Untergriesbach vor und erläutert dem Gremium die Maßnahme.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung sind die Auszüge aus den Niederschriften der beiden vorstehend genannten Sitzungen als gesonderte Dokumente im Ratsinformationssystem bereitgestellt worden. Ebenso sind die Eingabepläne zur Sitzungsvorbereitung einsehbar gewesen.

Konkret werden durch den Architekten die Grundrisse und Ansichten der geplanten Maßnahme erläutert. Die Sanierung umfasse die vollständige Erneuerung der Halle einschließlich aller Innenbauteile ab dem Schnittpunkt zwischen der bereits erfolgten Generalsanierung der Mittelschule und der bisher nicht sanierten Turnhalle im Übergangsgeschoß von der Schule zur Halle. Auf diesem Geschoß sollen sämtliche Gänge und Verkehrsflächen sowie die Umkleiden saniert werden. Es erfolge die Erneuerung der Bodenbeläge und soweit notwendig auch des Estrichs. Zudem sollen die Umkleiden und Duschbereiche so umgebaut werden, dass vier getrennt voneinander funktionierende Einheiten entstehen und eine Trennung in einen „Straßenschuh-“ und einen „Turnschuhbereich“ erfolgt. Die beiden Lehrerumkleiden erhalten gemäß der Planung ebenfalls jeweils eine eigene Dusche.

Von der Umkleideebene zur Hallenebene wird gemäß den Erläuterungen des Architekten ein Plattformlift zur Herstellung der Barrierefreiheit eingebaut. Die Treppe und der Zugangsbereich zur Halle sollen ebenfalls saniert werden. Auf der Ebene der Turnhalle wird entsprechend der Planungen zusätzlich zum Erste-Hilfe-Raum ein barrierefreies WC eingebaut, um den Anforderungen an eine moderne Sportstätte zu genügen und den Lehrkräften die Ausübung der Aufsichtspflicht zu erleichtern. Die Sanierung der Geräteräume beider Hallenteile werde ebenfalls Teil der Maßnahme. Die Lüftungsanlage ist nach Darstellung des Architekten bereits im Zuge der geförderten Maßnahmen für den gesamten Schulkomplex während der Pandemie erfolgt.

In der Halle werden gemäß der Erläuterung der gesamte Boden, die Prallwände, der Trennvorhang, die fest verbauten Sportgeräte sowie die Fenster erneuert. Zudem werde zur Erfüllung der Arbeitsstättenrichtlinien eine Akustikdecke installiert. Die Tore zu den Neben- und Geräteräumen werden ebenfalls erneuert.

Der Treppenbereich von der Halle in das Untergeschoß Richtung Außensportanlagen wird ebenfalls erneuert. In diesem Untergeschoß werden im aktuellen Mattenraum ein Bewegungsraum für den Schulsport und die Ganztagesbetreuung sowie im aktuellen Kraftraum ein Fitnessraum für das Schulangebot vorgesehen. Im Mattenraum sollen hierzu nach Süden hin Fenster bis zum Boden eingebaut werden. Zusätzlich werden auf dieser Ebene Lagerräume und WC-Anlagen für die Nutzung der Außensportanlagen entstehen bzw. saniert. Eine zusätzliche Vereinsnutzung aller Räumlichkeiten außerhalb des Schulbetriebes sei jederzeit möglich.

Bereits im Förderantrag enthalten ist nach Darstellung des Architekten auch die Sanierung der Außensportanlagen (Laufbahn, Sprunggrube, Kugelstoßanlage und Hartplatz). Dies stelle einen gesonderten Bauabschnitt dar, der zeitlich auch etwas versetzt ausgeführt werden könne, um auf die Haushaltslage reagieren zu können.

Hinsichtlich der Arbeiten an der Gebäudehülle und am Gesamtgebäude erläutert der Architekt, dass das Gebäude im Wesentlichen in den Rohbauzustand zurückversetzt und dann neu ausgebaut wird. Das bedeute, dass insbesondere alle Sanitär- und EMSR-Leitungen erneuert und auf einen neuen, funktionalen Standard gebracht werden sollen. Der Verwaltung sei es wichtig, dass insbesondere im Bereich der Steuerungstechnik auf einfache, gut funktionierende Lösungen gesetzt wird und nicht eine übertechnisierte Elektronik zum Einsatz komme, die störungsanfällig und wartungsintensiv ist. Zur bestmöglichen und auch energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist nach Darstellung der Planung der Austausch der Fenster sowie die Außenisolierung des Gebäudes geplant. An den Fassaden erfolge das wie bereits am Schulgebäude mit der Abnahme der Betonfassadenplatten und dem Anbringen einer Holzunterkonstruktion, in die die Dämmung integriert werden kann. An diese Holzkonstruktion werden dann die bekannten Fassadenplatten angebracht, die bereits am Schulgebäude Verwendung gefunden haben.

Im Rahmen aktueller statischer Untersuchungen der Dachkonstruktion habe man das Ergebnis erhalten, dass die tragenden Leimbinder bereits erste Schadstellen aufweisen. Derzeit entsprächen die Binder zwar noch den statischen und technischen Anforderungen, die Untersuchungen haben gemäß der Darstellung des Architekten aber ergeben, dass die Dachkonstruktion nicht für einen weiteren Sanierungszyklus der Halle geeignet seien und voraussichtlich allerspätestens in zehn Jahren erneuert werden müssten. Aus diesem Grund sei die Erneuerung der Dachkonstruktion nun auch Teil der Maßnahme. Ebenso wie auf dem Dach der Mittelschule würde hier eine Dämmung mittels Foamglas und eine Bitumenabdichtung des Daches aufgebracht. Bürgermeister Duschl stellt zu den Erläuterungen bezüglich des Daches ausdrücklich fest, dass die Dachkonstruktion aktuell alle Anforderungen erfüllen würde und die Nutzung der Halle auch im Winter sicher ist. Für den Fall einer hohen Schneelast seien genaue Grenzen festgelegt, ab denen man Maßnahmen einleiten müsse (z.B. Abschaufeln des Daches).

In der Planung wäre zum derzeitigen Stand auch ein Anbau auf der Hallenebene in Richtung Lehrerparkplatz vorgesehen, welcher unter dem Arbeitstitel „Ringeranbau“ geführt wird. Mit diesem Anbau soll einerseits eine zusätzliche Lagerfläche für Sportgeräte entstehen, die im Wesentlichen den Ringern zur Verfügung stehen und andererseits ein Raum geschaffen werden, der für Bewirtung bei Wettkämpfen und Veranstaltungen in der Halle genutzt werden könnte. Vorgesehen sei hier ein einfacher Anbau an die Halle mit einem Verbindungstor in die Halle (wie bei den Geräteräumen). In den Anbau könnte eine Arbeitsfläche zum Anrichten und zum Verkauf von bereits zubereiteten Speisen integriert werden. Eine Küche wäre hier nicht vorgesehen und notwendig. Der Anbau würde möglichst einfach ausgeführt, funktional angelegt und erhielte eine Dämmung und würde an die Heizung angeschlossen.

Zu den Kosten und Förderprogrammen erläutert der Architekt, dass für die Gesamtmaßnahme rund 6,5 Millionen Euro veranschlagt seien. Darin beinhaltet seien alle Kosten einschließlich der Außenanlagen und der Außensportanlagen. Lose Ausstattung sei in diesen Kosten nicht enthalten. In enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Architekturbüro habe man mit der Regierung sämtliche Fördermöglichkeiten besprochen. Zwischenzeitlich habe auch eine EFRE-Förderung im Raum gestanden, die sich wie bereits im Gremium beraten, mittlerweile als erwiesen habe. Dies habe zwar nochmals drei Monate für die endgültige Klärung in Abstimmungen und einem Termin mit der Regierung erfordert, jedoch habe man nun die Gewissheit, dass sämtliche Fördermittel ausgeschöpft würden.

Im Detail stehen nun für die förderfähigen Kosten nachfolgende Programme zur Verfügung:

  • FAG-Förderung für Schulbau mit Fördersätzen von 50 % bzw. für Bereiche mit erhöhter Förderung (z.B. Bereiche der Ganztagesbetreuung) 65 % der förderfähigen Kosten
  • BEG-Förderung für Gewerke bzw. Kostengruppen, die der energetischen Sanierung des Gebäudes dienen (verschiedene Fördervarianten; Zinsvergünstigte Darlehen, Tilgungszuschuss, Direktbezuschussung)
  • KIP-S-Förderung für einen Bauabschnitt oder abgrenzbare Gewerke mit einem Fördersatz von bis zu 90 % und einem maximalen Förderbetrag von rund 290.000,-- EUR

Durch die Kombination dieser Förderprogramme rechnet die Verwaltung mit einem letztlich effektiven Förderanteil von 50 % bis 60 % der Gesamtkosten. Dies bedeutet nach den Darstellungen von Architekt und Verwaltung, dass der Markt Untergriesbach einen Eigenanteil von rund 3,2 Millionen Euro für die Sanierung aufbringen muss. 

Die Maßnahme werde sich voraussichtlich über drei Haushaltsjahre erstrecken und daher auch verträglich zur Verfügbarkeit der Mittel umgesetzt. Hinsichtlich der endgültigen Zeitplanung werde im Rahmen einer Besprechung mit der Verwaltung am 19.06. der Abschluss der Beantragung der Förderungen und die Umsetzbarkeit der Ausschreibungen erläutert und dann festgelegt, wann die Umsetzung beginnen werde. Insbesondere der Teil der KIP-S-Förderung müsse aufgrund der Förderbedingungen Ende 2025 baulich abgeschlossen und Mitte 2026 antragstechnisch abgerechnet und bei der Förderstelle eingereicht sein. Diese Terminvorgabe sowie die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Schulbetrieb seien die wichtigsten Kriterien bei der Erstellung der Zeitschiene.

Aus dem Gremium ergehen einzelne Nachfragen mit nachfolgenden Stellungnahmen des Architekten bzw. der Verwaltung:

  • Woher kommen die hohen Kosten der Schätzung?

Architekt:
Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten aus zuletzt erfolgten Ausschreibungen und sind mit derzeit realistischen Werten hinterlegt. Aufgrund der aktuell unsicheren Situation im Baugewerbe mit nicht stabilen Preis- und Auftragslagen kann ein abschließendes Kostenergebnis nach der Ausschreibung nicht vorhergesagt werden.

Durch die notwendige Erneuerung der Dachkonstruktion hat sich eine Kostensteigerung ergeben, die sich aber nicht vermeiden lässt. In der Kostenschätzung sind die Kosten der Außensportanlagen mit rund 700.000,-- EUR enthalten. 

  • Sind im Vorfeld der Planung und Beantragung der Fördermittel ein Ersatzbau und dessen Kosten geprüft worden?

Architekt:
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Neubaus ist Fördervoraussetzung und ist auch erfolgt. In Untergriesbach ergibt sich die Besonderheit, dass die Turnhalle etwas kleiner ist, als die Mindestmaße einer Zweifachturnhalle. Aufgrund der Sanierung des Bestands ist die schulaufsichtlichen Genehmigung auch für die kleinere Halle möglich. Im Falle eines Neubaus wäre eine größere Halle zu errichten.

Die Kosten für einen Abriss beziffert der Architekt auf 200.000,-- EUR plus eine nicht zu kalkulierende Summe für die Kosten der Materialentsorgung. Ein Neubau würde voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro teurer als die Sanierung, sodass die gewählte Variante die wirtschaftlichste ist.

  • Können Kosten eingespart werden und wenn ja wie?

Architekt:
Mögliche Kosteneinsparungen hängen im Wesentlichen von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Seitens des Architekturbüros wird darauf geachtet, dass mit der Planung von guten Standards bereits von Beginn an auf die Kostensituation geachtet wird. Durch die Einbindung von Schulleitung, Verwaltung und Gremium werden die Kostenentwicklungen bestmöglich abgestimmt und mögliche Einsparpotentiale breit diskutiert. 

  • Wie soll die Finanzierung, Förderung und spätere Nutzung des geplanten „Ringeranbaus“ erfolgen?

Architekt:
Die aktuelle Planung sieht eine Errichtung des Anbaus ohne Fördermittel vor. Inwieweit eine Beteiligung des Vereins erfolgen soll, ist nicht bekannt. Es wird dem Markt empfohlen, diesen Anbau als Bauherr und unter eigener Finanzierung zu errichten, da man dann in der Zukunft auch das Nutzungsrecht und die Entscheidung über die Nutzung hat. Grundsätzlich würde der Raum vor allem im Hinblick auf eine Mehrzwecknutzung großen Sinn ergeben. Zudem entstünden weitere Lagerkapazitäten. Eine Küche ist nicht vorgesehen, hier sollen lediglich Verkaufsflächen für bereits vorbereitetes Catering entstehen.

Verwaltung:
Umsetzung und Gestaltung dieser Räume hängen auch von der Realisierungswahrscheinlichkeit und dem Umfang der Realisierung eines möglichen Ringerzentrums ab. Je nachdem, wie sich diese Planungen entwickeln, wird über die Umsetzung, die Finanzierungsbeteiligung und die Nutzung dieses Anbaus zu sprechen sein. 

Über eine nicht geförderte Umsetzung mit einem Kostenansatz von rund 200.000,-- EUR muss ohnehin vor Maßnahmenbeginn der Marktgemeinderat beraten und beschließen.

  • Wie ist die Gestaltung des Sportunterrichts während der Bauzeit geplant?

Bürgermeister:
Für eine Zeitspanne von rund einem Jahr der Bauzeit im Halleninnenbereich ergibt sich die Notwendigkeit einer Ersatzlösung. Innerhalb dieses Jahres wäre in den Monaten Mai bis Oktober (bei guter Witterung auch länger) eine Nutzung der Außensportanlagen an der Schule sowie ggf. auch der Sportanlagen Würm eine Option. Die Sanierung der Außensportanlagen wird aus diesem Grund erst begonnen, wenn die Hallensanierung abgeschlossen ist.

Die Verwaltung hat zudem bereits die Möglichkeiten und Kosten zur Miete einer mobilen Halle geprüft. Aufgrund eines Kostenangebots von rund 130.000,‑‑ EUR pro Jahr scheidet diese Version nach Auffassung der Verwaltung aus. 

Eine Alternative unter Nutzung eines Leerstands in Untergriesbach wird derzeit geprüft. Konkrete Gespräche sind aber erst nach dem 23.06.2024 möglich.

Nach Festlegung des Zeitplans in Folge der Besprechung am 19.06.2024 wird die Verwaltung zusätzlich Kontakt mit den benachbarten Schulen aufnehmen, um zu prüfen, ob und wie eine Mitnutzung der dortigen Sportanlagen möglich wäre.

Seitens der Schule ist ebenfalls auf die Baustellenzeiten zu reagieren und soweit möglich sind Sportunterrichtsstunden einzelner Klassen zu konzentrieren, um auch die Nutzung externer Sportanlagen zu ermöglichen.

  • Ist die Erweiterung der Außensportanlagen vorgesehen? (z.B. Beachvolleyballfeld)

Architekt:
Aufgrund der notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung, der damit verbundenen Förderfähigkeit sowie insbesondere aufgrund des fehlenden Platzangebots im Schulumfeld ist eine Erweiterung nicht geplant und wohl auch nicht möglich.

Bürgermeister:
Die Praktikabilität der Schaffung eines Beachvolleyballfeldes auf dem Schulgelände wird schwierig, da eine derartige Einrichtung möglichst auch allen anderen Interessierten zur Verfügung stehen sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Zugang zu und die Nutzung von Schulsportanlagen für die Öffentlichkeit zu Konflikten mit den Anforderungen an ein sauberes und in Ordnung befindliches Schulgelände mit sich bringt. Aus diesem Grund plant der Markt, ein Beachvolleyballfeld am Sportgelände Würm.
    


Bürgermeister Duschl erläutert, dass im Rahmen der bisherigen Beratungen aus dem Gremium aufgrund der positiven Erfahrungen aus der Maßnahme der Schulsanierung die erneute Einrichtung eines Jourfixe-Gremiums vorgeschlagen worden ist. Seitens der Verwaltung wird nachfolgende Zusammensetzung vorgeschlagen:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Aufgabe dieses Gremiums soll die engmaschige Begleitung der Planung und Umsetzung in regelmäßigen Besprechungen sein. Im Rahmen dieser Besprechungen sollen die Gremiumsmitglieder den Planungs- und Ausführungsstand überwachen, bei Entscheidungen beraten, die Maßnahme kritisch begleiten, eigene Ideen und Anregungen einbringen und die Kostenentwicklung im Blick haben. Zudem soll es wichtige Aufgabe des Gremiums sein, den jeweiligen Projektstand sowie die Ergebnisse aus den Besprechungen in die Fraktionen zu übermitteln, damit bei den Beratungen im Marktgemeinderat oder im Bau- und Umweltausschuss ein grundlegender Wissenstand vorausgesetzt und die Sachverhaltsdarstellung auf das Wesentliche reduziert werden kann.

Eine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung soll das Gremium nicht besitzen. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen sollen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass eine Teilnahme an den Jourfixe-Terminen auch online möglich sei und im Falle der Verhinderung ein Vertreter eigenständig organisiert werden könne. Sofern zu einzelnen Termine kein Vertreter einer Gruppierung kommen können, werden die Beratungen und Entscheidungen mittels entsprechender Protokolle dokumentiert und zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt für die Zeit der Planung und Umsetzung der Generalsanierung der Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Untergriesbach die Einrichtung eines umsetzungsbegleitenden Jourfixe-Gremiums.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt diesem Gremium keine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.


Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Zusammensetzung des Gremiums in nachfolgender Form:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt für die Zeit der Planung und Umsetzung der Generalsanierung der Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Untergriesbach die Einrichtung eines umsetzungsbegleitenden Jourfixe-Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt diesem Gremium keine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Zusammensetzung des Gremiums in nachfolgender Form:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr