Parksituation am P3 - Beratung und Beschlussfassung zu einer Regelung zur Vermeidung von Dauerparkern


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass die Parksituation am Parkplatz P3 am Kreuzwiesenweg durch den Bau- und Umweltausschuss bereits einmal besichtigt worden. Hier seien im Nachgang durch Baumrückschnitte und die Aufforderung an Eigentümer von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen zum Entfernen dieser Fahrzeuge die besprochenen Punkte erledigt worden.

In der letzten Zeit sei gehäuft festgestellt worden, dass die Parkflächen durch Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums während des ganzen Vormittags genutzt werden. Dies sei grundsätzlich auch zulässig und möglich. Der Inhaber des benachbarten Fitnessstudios habe nun aber an die Verwaltung herangetragen, dass durch diese Dauerbelegung aller Parkplätze während des Vormittags seine Kunden keine öffentlichen Parkmöglichkeiten mehr in Anspruch nehmen könnten.

Seitens der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, dass zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen auch am Vormittag die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs zwischen 8 Uhr und 18 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 3 Stunden belegt werden sollen.


Im Rahmen der Diskussion wird auf die Wichtigkeit der Parkmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler hingewiesen, da die Parkplätze direkt an der Schule begrenzt seien. Durch die Umstellung auf G9 würden wieder mehr Schülerinnen und Schüler mit dem Auto zur Schule kommen und daher seien auch mehr Parkflächen notwendig. Andernfalls stehe zu befürchten, dass die Fahrzeuge in den angrenzenden Wohngebieten abgestellt würden.

Dieser Argumentation wird insofern widersprochen als dass der Markt einerseits nicht verpflichtet sei, Parkflächen für die Schule bereitzustellen. Zudem stehe für die Schülerinnen und Schüler der Schulbusverkehr bzw. der ÖPNV zur Nutzung offen. Alleine im Hinblick auf den ökologischen Gedanken sei es nicht zielführend, wenn der Markt mit der Bereitstellung von Parkflächen auch noch unterstütze, dass die Schülerinnen und Schüler im schlimmsten Fall einzeln mit dem eigenen PKW zur Schule kommen.

Der Kompromiss, dass die Beschränkung nur für die Parkplätze entlang der Straße gelten soll, findet bei der Mehrheit der Gremiumsmitglieder Zustimmung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen am Kreuzwiesenweg auch am Vormittag, die Anordnung einer Höchstparkdauer von 3 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen am Kreuzwiesenweg auch am Vormittag, die Anordnung einer Höchstparkdauer von 3 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr