Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51)


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) stellt.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Da sich das Bauvorhaben direkt neben einem bestehenden Gebäude im Dorfbereich befindet, dessen verkehrstechnische Erschließung gesichert ist, sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 13:21 Uhr