Bauantrag auf Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mittels Darstellung der ursprünglichen und der nun geänderten Planung wird erläutert, dass Frau Ruth und Herr Johann Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach ihren vorausgehenden Bauantrag zu diesem Projekt zurückgezogen haben (Sitzung vom 22.07.2024, TOP 6) und einen neuen Antrag auf Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) stellen.
Das geplante Bauvorhaben befinde sich zwar innerhalb des Bebauungsplans „Untergriesbach Landwirtschaftsschule“ bedürfe jedoch Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der nachfolgend dargestellten Festsetzungen zur Dachform und den Stellplatzvorgaben.
- 0.3 Gestaltung der Baulichen Anlagen
- Dachform: zulässig ist ein Satteldach (Dachneigung 27° - 37°) oder ein Satteldach mit Krüppelwalm (erst ab einer Dachneigung von mind. 33° und einer Walmfläche von max. 1/3 der Giebelfläche)
- Dacheindeckung: Pfannen rot
Gegenstand der Befreiung:
Begründung der Befreiung:
Das Gartenhaus kann als untergeordnetes Gebäude betrachtet werden. In der Umgebung gibt es bereits mehrere sehr flach geneigte Sattel- und Pultdächer, welche wie ein Flachdach gesehen werden können.
Der Neubau hat eine sehr kleine Grundfläche und wird zudem noch teilweise eingegraben, sodass er von Straßenraum durch die hohe vorhandene Hecke kaum sichtbar sein wird.
Gegenstand der Befreiung:
Begründung der Befreiung:
Die neu geschaffene Wohneinheit kann aufgrund ihrer Größe nur von einer Person bewohnt werden, sodass hierfür ein einzelner Stellplatz ausreichend ist.
Aus dem Gremium ergehen hinsichtlich des geänderten Antrages keine Einwendungen und Nachfragen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Ruth und Herr Johann Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss 2:
Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform im Rahmen des Bauantrags Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) zu.
Beschluss 1
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Ruth und Herr Johann Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform im Rahmen des Bauantrags Neubau eines Gartenhauses mit einer Wohneinheit und einem Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.10.2024 14:43 Uhr