Seitens des Bürgermeisters wird das Gremium dahingehend informiert, dass sich in den vergangenen Jahren der Trend ergeben hat, dass immer weniger wahlberechtigte Bürger die Möglichkeit nutzen in einem Urnenwahllokal vor Ort zu wählen. Vor allem bei der Kommunalwahl 2020 sei dies in allen Wahllokalen ersichtlich geworden und habe insbesondere in den kleineren Wahlbezirken Lämmersdorf, Gottsdorf und Oberötzdorf zu einem knappen Erreichen der Mindestwählerzahl geführt.
Bei nahezu allen Wahlen (Ausnahme Europawahl) sei in jedem Wahllokal eine Mindestanzahl von 50 Abstimmenden erreicht werden, um das Wahlgeheimnis zu wahren und die Stimmzettel auch im jeweiligen Wahllokal auszählen zu können. Andernfalls müsse der Wahlbezirk mit einem anderen Wahlbezirk zusammengeschlossen werden und die Auszählung gemeinsam erfolgen. Ein solcher Fall sei bisher noch nicht eingetreten, jedoch könne nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch in Zukunft immer möglich sein wird.
Zudem würden für jedes Wahllokal sechs Wahlhelfer benötigt. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sei in den letzten Jahren merklich gesunken. Hier könnte durch eine Reduzierung der Wahllokale eine Reduzierung der benötigten Helfer und somit eine Entspannung der Personalsituation erreicht werden.
Aus den dargestellten Gründen sei verwaltungsintern über die Zusammenlegung einzelner Wahlbezirke im Gemeindebereich Untergriesbach diskutiert worden. Es gibt laut Wahlamt Argumente für und gegen eine Umgestaltung der Wahlbezirke. Grundsätzlich stehen aus Sicht der Verwaltung drei Varianten zur künftigen Einteilung der Wahlbezirke zur Auswahl:
Variante 1 – Zusammenlegung der derzeitigen Wahlbezirke
Der Wahlbezirk Untergriesbach würde hierbei bestehen bleiben. Die Bezirke Schaibing und Oberötzdorf würden zusammengeschlossen werden, genauso wie die Bezirke Lämmersdorf und Gottsdorf.
Ergebnis:
Wahlbezirk I (Wahlbezirk Untergriesbach / Wahllokal Rathaus Untergriesbach)
Wahlbezirk II (Wahlbezirke Schaibing und Oberötzdorf / Wahllokal Grundschule Schaibing)
Wahlbezirk III (Wahlbezirke Lämmersdorf und Gottsdorf / Wahllokal Pfarrheim Gottsdorf)
Die Wahllokale Lämmersdorf und Oberötzdorf würden in diesem Fall wegfallen, da bei beiden die Barrierefreiheit des Wahllokales nicht gegeben ist.
Variante 2 – Zusammenlegung der derzeitigen Wahlbezirke aufgrund der Wahlberechtigten
Wahlbezirk Untergriesbach würde einige Ortschaften der Bezirke Lämmersdorf und Oberötzdorf hinzubekommen. Dem Bezirk Schaibing würden die verbleibenden Ortschaften des Bezirks Oberötzdorf zugeteilt werden. Der Bezirk Gottsdorf würde die verbleibenden Ortschaften des Bezirks Lämmersdorf erhalten. Die Bezirke Lämmersdorf und Oberötzdorf würden ganz aufgelöst werden.
Ergebnis:
Wahlbezirk I
(Bezirk Untergriesbach und einige Ortschaften des Bezirks Lämmersdorf und des Bezirks Oberötzdorf / Rathaus Untergriesbach)
Wahlbezirk II
(Bezirk Schaibing und einige Ortschaften des Bezirks Oberötzdorf / Grundschule Schaibing)
Wahlbezirk III
(Bezirk Gottsdorf und einige Ortschaften des Bezirks Lämmersdorf / Pfarrheim Gottsdorf)
Die Wahllokale Lämmersdorf und Oberötzdorf würden in diesem Fall wegfallen, da bei beiden die Barrierefreiheit nicht gegeben ist.
Variante 3 – Jetzige Einteilung der Wahlbezirke auch für die künftigen Wahlen beibehalten
Die jetzige Einteilung würde bestehen bleiben. Falls bei einer der nächsten Wahlen die Grenze von 50 Wählerinnen und Wählern in einem Wahllokal unterschritten wird, müsste nochmal über eine eventuelle Zusammenlegung beraten werden.
Im Rahmen der Diskussion ergibt sich relativ schnell die Meinung, dass eine Zusammenlegung einzelner Wahlbezirke bzw. eine Teilung der Bezirke Oberötzdorf und Lämmersdorf aktuell weder für notwendig noch für sinnvoll erachtet wird. Einerseits seien bisher die Mindestwählerzahlen noch immer erreicht worden und andererseits würde sich der Aufwand auch in Grenzen halten, wenn diese Mindestwählerzahl einmal unterschritten würde. Man müsste die Urne bzw. die Urnen eines Wahllokals in ein anderes transportieren und dort gemeinsam auszählen.
Um die Bereitschaft zu wählen weiterhin zu unterstützen, müsse der Zugang zur Wahl so leicht wie möglich gestaltet werden. Ein wesentliches Element sei hier die örtliche Nähe des Wahllokals. Aus diesem Grund sollen die Wahlbezirke und Wahllokale weiterhin so bestehen bleiben, wie dies bisher der Fall gewesen sei. Damit könne man auch den Problemen der örtlichen Zuteilung einiger Dörfer und Ortschaften aus dem Weg gehen, da viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich Lämmersdorf eher nicht nach Gottsdorf zum Wählen fahren würden. Ebenso verhalte es sich mit Ortschaften aus dem Oberötzdorfer Bereich und dem Wahllokal in Schaibing.
Eine Abstimmung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewünscht, da die in der Diskussion ausnahmslos vertretene Meinung keine Änderung der jetzigen Regelung erfordere.