Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes "GE Mairau-Äcker West"
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl erklärt, dass in der Zeit zwischen dem 04.09. und dem 11.10.2024 die reguläre Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Mairau-Äcker West“ stattgefunden hat.
Geschäftsleiter Michael Graml erläutert dem Gremium, dass im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen festgestellt worden sei, dass die Beschlüsse des Gremiums zur Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung nicht eingearbeitet worden seien.
Eine Abstimmung mit dem Architekten habe ergeben, dass eine falsche Version der Planung zur Beteiligung der Fachstellen übermittelt worden sei. In Folge dieser Unstimmigkeit sei nun eine nochmalige Auslegung der Planung notwendig. Für diese Auslegung wird nun eine neue Fassung der Planung vom 18.11.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt, die vom Gremium freizugeben sei.
Nachfragen aus dem Gremium ergeben sich nicht.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Mairau-Äcker West“ des Architekturstudio Schindler in der Fassung vom 18.11.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie gemäß § 4a BauGB zur erneuten Veröffentlichung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit frei.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Mairau-Äcker West“ des Architekturstudio Schindler in der Fassung vom 18.11.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie gemäß § 4a BauGB zur erneuten Veröffentlichung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Georg Meier nimmt aufgrund von persönlicher Beteiligung im Sinne des Art. 49 Abs. 1 GO nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Datenstand vom 26.11.2024 11:05 Uhr